Baurecht - Rechtsanwalt M. Gremmel

BauarbeitsrechtArbeitsvertrag,Abmahnung und
Kündigung
Gesprächspartner:
Rechtsanwalt Martin Gremmel,
Geschäftsführer im
Sächsischen Baugewerbeverband e.V. (SBV)
Theklaerstr. 42, 04347 Leipzig
Telefon: 03 41/96 40 20
Fax:
03 41/96 40 222
E-mail: [email protected]
Vorweg:
Gewerblicher Arbeitnehmer
ungleich
Angestellter
ungleich
Auszubildender
Ausgangslage
• 80 % Ihrer Mitarbeiter bereiten Ihnen
keinen Kummer
• 20 % ihrer Mitarbeiter bereiten Ihnen
Kummer und
• das kostet Sie 80 % Ihrer
Personalführungs-Zeit
Handlungsverlauf Arbeitsverhältnis
I.Sich finden
1. Bewerberauswahl
II. Arbeiten
3. Krankheit
11. Beendigung
7. Abmahnung
5. Verspätung
2. Arbeitsvertragsschriftstück
III. Nach Kündigung
13. Gütetermin
9. Erkrankung
6. 6 Monate
vorüber
4. Schief
gemauert
8. Schwarzarbeit
12. Klage
10. Kündigung
14. Kammertermin
= Urteil
Handlungsverlauf Arbeitsverhältnis
III. Nach Kündigung
11. Beendigung
13. Gütetermin
15.
Berufung
12. Klage
14. Kammertermin
= Urteil
16. Ablehnung
„Berufungs“beschwerde
Lohn ohne Arbeit wg Annahmeverzug für 14
Monate
Ziel
Möglichst wenig
Geld an die KummerArbeitnehmer
Maßnahmen?
Gestaltung von
Arbeitspapieren zu
Ihren Gunsten
Arbeitspapiere,
sofort im Unternehmen einsetzbar
1. Arbeitsvertrag gewerblicher AN
2. Abmahnungsformular
3. Kündigungsformular fristlos
4. Kündigungsformular fristgerecht
5. Klageverzicht plus
Gegenleistungsvereinbarung
6. Aufhebungsvertrag
Arbeitnehmer
klagt
Frage: Wie lange hat ein
Arbeitnehmer Zeit zu klagen?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist
beträgt drei Jahre.
Ausschlußfrist Baugewerbe BRTV
Wie sieht ihr
Arbeitsvertragsmuster aus?
§ 2 BRTV Einstellungsbedingungen
Der Arbeitgeber hat nach § 2 des Nachweisgesetzes die
wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten.
Dafür ist der im Anhang beigefügte Einstellungsbogen zu
verwenden und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Inhalt
Arbeitsvertrag:
Anlage
Einstellungsbogen BRTV
und
Nachweisgesetz
Deluxe
Geregelt im Arbeitsvertrag deluxe
Fahrerlaubnis
Lohnpfändung
Zurückbehaltungsrecht
Urlaubswunsch schriftlich
Alkoholverbot
Vertragsstrafe
Gratifikation
Zustand des Fahrzeuges
Ausschlussfristen
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
Unfallverhütungsvorschriften
Insolvenzverfahren
Gewerblicher Arbeitnehmer
ungleich
Angestellter
Reaktion auf Vehlverhalten?
Wenn Abmahnung nicht hilft?
Reinen Tisch machen im
Arbeitsverhältnis
Chef
Polier
Bisher:
Ausgleichsquittung mit
Klageverzicht
Daneben noch: Quittung für
Jetzt:
Papiere und Ansprüche
2 Vereinbarungen über
Klageverzicht und Gegenleistung
in Schriftform
Klageverzichtsvereinbarung
Arbeitgeber vereinbart mit Arbeitnehmer
den folgenden Klageverzicht:
Gegen die Kündigung vom.........zum……..erhebt der
Arbeitnehmer keine Einwendungen.
Außerdem wird der Arbeitnehmer das
Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nicht
außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine bereits
erhobene Kündigungsschutzklage zurückzunehmen.
(Unterschrift des Arbeitnehmers)
(Unterschrift des Arbeitgebers)
Datum
Datum
Gegenleistungsvereinbarung
Arbeitgeber vereinbart mit Arbeitnehmer anlässlich der
Kündigung die folgende Gegenleistung:
Als Gegenleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber zu
folgendem:
•Die Kündigungsfrist wurde verlängert bis zum:
*
•Die Kündigung erfolgt betriebsbedingt statt verhaltensbedingt.
•Der Arbeitgeber verzichtet auf die Durchsetzung seiner
Schadensersatzansprüche aus dem Schadensereignis vom……
•Der Arbeitgeber wird die durch den Arbeitnehmer begangene
Straftat nicht anzeigen.
•Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung in Höhe von:………….
(Unterschrift des Arbeitnehmers)(Unterschrift
des Arbeitgebers)
*Hier bitte streichen oder ergänzen
Lohnarten nach Regelungskatalog
1.Tariflohn
2.Mindestlohn Bau
3.Mindestlohn Gesetz
Problem Monatsgehalt, 40 Std.Woche, 8,50 €
Februar
1.360,00 €
Juli
1.564,00 €
Jetzt aber durch BMAS erläutert:
Einschränkung Aufzeichnungspflicht
Oberhalb eines verstetigten regelmäßigen Monatsentgeltes
von brutto 2958,00 € besteht keine Pflicht zur Aufzeichnung
der Arbeitszeit.
§ 16 Arbeitszeitgesetz Aushang und Arbeitszeitnachweise
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche
Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der
Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der
Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit
gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind
mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Schmäckerschen zum Schluß
Achtung: 1-Mann-Betriebe
§ 17 VTV SOKA-Bau
Mindestbeitrag für die Berufsbildung
(1-Mannbetrieb)
Zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im
Berufsbildungsverfahren haben die Betriebe, auch wenn sie keine gewerblichen
Arbeitnehmer beschäftigen, unter Anrechnung auf den Beitragsanteil nach § 15
Abs. 1 bis 3 einen jährlichen Betrag für den Zeitraum Oktober bis September des
Folgejahres in Höhe von mindestens 900,00 € spätestens bis zum 20.
November nach diesem Zeitraum zu zahlen. Entsteht oder endet die
Beitragspflicht im Laufe dieses Zeitraumes, so ist für jeden angefangenen
Kalendermonat ein Zwölftel des jährlichen Mindestbeitrages abzuführen. Erstmals
ist für den Zeitraum April bis September 2015 abweichend von Satz 1 ein
Mindestbeitrag in Höhe von 450,00 € unter Anrechnung auf den Beitragsanteil
nach § 15 Abs. 1 bis 3 zu zahlen; Satz 2 gilt entsprechend.
Schlußfrage:
Wie gehen Sie mit den 80% guten
Mitarbeitern um?
Antwort:
Loben, Loben, Loben
Literaturhinweis
Einteilung des Rechts
Einteilung des Privatrechts
Zugangsbeweis für wichtige
Schreiben
•Einfacher Brief
•E-mail
•Telefax
•Zeuge
Schon besser, aber…
•Einschreiben
Rückschein
•Einwurf-Einschreiben
•Quittung auf Kopie
W