Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim Stadt Schriesheim Am 25. März 2015 Amt/Sachbearbeiter Bauamt / Fr. Scheuermann TOP Ö 037 AZ.: Anlagen Abwägung Satzung Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ärztehaus“ hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss BESCHLUßANTRAG: a) Der Gemeinderat möge feststellen, dass während der Offenlage keine Bedenken und Anregungen eingegangen sind. b) Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ärztehaus“ vom 29.10.2014 entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Synopse vom 06.03.2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen beschlossen. c) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ärztehaus“ einschließlich seiner textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom 06.03.2015 als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 2), einschließlich die des vom Vorhabenträger vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) gebilligt. Die Verwaltung wird damit beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Beteiligte Ämter Kosten in Vorgesehen im Haushaltsstelle Verwaltungshaushalt/Erfolgsplan Vermögenshaushalt/Vermögensplan Deckungsvorschlag Mittel stehen nicht zur Verfügung Mittel stehen bis Euro zur Verfügung Blatt 2 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim Stadt Schriesheim 25. März 2015 TOP Ö 037 SACHVERHALT: Begründung und Planungsziel: Im Zentrum der Stadt Schriesheim soll an der Ecke Landstraße / Ladenburger Straße ein Ärztehaus errichtet werden. Auf dem Gelände befindet sich derzeit ein leerstehendes Gebäude. Die restliche Grundstücksfläche ist weitgehend versiegelt und wird derzeit als private Parkplatzfläche genutzt. Mit der geplanten Bebauung durch ein Ärztehaus kann – in Verbindung mit dem im Osten der Landstraße (ehemaliger Gasthof „Zur Pfalz“) projektierten weiteren Ärztehauses - ein städtebaulicher Impuls im Bereich der Stadtmitte geschaffen werden. Im Zusammenhang werden beide Gebäude (westlich und östlich der Landstraße) einen neuen attraktiven Stadteingangsbereich bilden. Die Stellung und Betonung der Gebäude wird wie ein Tor wirken. Für das im Osten an der Römerstraße geplante Gebäude ist es nicht notwendig Planungsrecht zu schaffen, dieses Vorhaben kann nach den dortigen Festsetzungen des Bebauungsplans „Schillerstraße/ B3, 1. Änderung“ mit g eringfügiger Befreiung für die Traufhöhe genehmigt werden. Anders stellt es sich für das im Westen an der Ladenburger Straße geplante Gebäude dar. Hier ist es notwendig, den alten Bebauungsplanaus dem Jahre 1965 zu ersetzen. Das innerhalb des Geltungsbereichs geplante Gebäude soll an dieser städtebaulich markanten Situation die Eckposition angemessen betonen. Das zentrale Nutzungsziel ist die Unterbringung von Arzt-und Therapiepraxen. Neben den überwiegend freien Berufen sollen darüber hinaus auch praxisnahe und sonstige Dienstleistungen bzw. gewerbliche Nutzungen wie z.B. eine Apotheke und bei Bedarf auch Wohnungen möglich sein. Die Nutzungen liegen zentral und sind auch fußläufig oder mit der Bahn erreichbar. Somit dient dieses Vorhaben der städtischen Innenentwicklung. Die Versorgung mit Ärzten und Dienstleistungen im Zentrum, die auf kurzem Wege erreichbar sind, spielt für alle Altersgruppen – insbesondere auch für ältere Menschen – eine wichtige Rolle. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Bauvorhaben und zur Sicherung seiner Durchführung wird der hier vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgestellt. Die vorliegende Planung umfasst die freie, unbebaute Fläche des Grundstücks Flst.-Nr. 11 zwischen Ladenburger Straße (K 4238) und Landstraße (B 3). Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von 1286 m². Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil zu entnehmen. Der dort bestehende Bebauungsplan „Sautrieb vor dem Heidelberger Tor, I. Abschnitt“ aus dem Jahre 1965 wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgehoben und durch dessen Festsetzungen ersetzt. Das Neubauvorhaben fügt sich durch seine Lage auf dem Grundstück und in Bezug auf die Gesamthöhe gr-vorla.doc Blatt 3 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim Stadt Schriesheim 25. März 2015 TOP Ö 037 und das Pendant auf der östlichen Seite städtebaulich als ein neuer Solitärbau in die vorhandene Umgebung ein. Die Grundstücksflächen befinden sich in privatem Eigentum. Der Vorhabenträger verfügt – § 12 BauGB entsprechend – über das erforderliche Baugrundstück, was derzeit durch Notarvertrag zum Grundstückskauf sichergestellt ist. Zum bisherigen Verfahren: • Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2014 unter TOP Ö 155 gefasst. • Entwurfsbeschluss und Beschluss zur Offenlage sowie der Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durch den Gemeinderat am 17.12.2014 unter TOP Ö 156. • Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom Donnerstag, den 15. Januar 2015 bis einschließlich Montag, den 16. Februar 2015. • Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 4 abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15. Januar 2015 mit der Frist bis einschließlich 16. Februar 2015. • Abschluss des Durchführungsvertrages am 23. Februar 2015. Beschluss des Durchführungsvertrages in der Sitzung des Gemeinderates am 22. Oktober 2014 unter TOP Ö 130T. Ergebnisse der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen innerhalb der Offenlage bei der Verwaltung eingegangen. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ärztehaus“ wurde zusammen mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand 29.10.2014 den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgelegt. Insgesamt wurden 19 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Eingegangen sind 13 Stellungnahmen bei der Verwaltung. Da sich das Vorhabengrundstück größtenteils in einem HQ100 Überschwemmungsgebiet liegt, fordert das Wasserrechtsamt, dass im Rahmen des Bauantragsverfahren dieser Tatsache Rechnung gr-vorla.doc Blatt 4 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim Stadt Schriesheim 25. März 2015 TOP Ö 037 getragen werde, indem man geeignete Maßnahmen treffe, welche den Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen und durch welche der Verlust des verloren gegangenen Rückhalteraumes zeitgleich ausgeglichen werde. Dies geschieht von Seiten der Bauherren, in dem die selbigen ihre Tiefgarage so konzipieren, dass diese im Notfall geflutet werden könnte, so würde eine größere Rückhaltemöglichkeit zur Verfügung stehen als bisher. Die Weiteren eingegangen Stellungnahmen sind vorwiegend zur Kenntnisnahme. STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG: Unter der Voraussetzung, dass der Gemeinderat die Abwägung wie vorgeschlagen mitträgt, kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Befangenheit: Wir bitten dennoch die Befangenheit selbständig zu überprüfen und mitzuteilen. Bei Fragen hierzu können Sie sich jederzeit an die Verwaltung wenden. gr-vorla.doc
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