Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jakarta 01.06.2015 11:32 Deut RECHTS- UND KONSULARABTEILUNG Stand: Juni 2015 VISASTELLE D4 dt Arbeiten in Deutschland Deutschland hat mit der Initiative „Make it in Germany“ seinen Arbeitsmarkt für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus der ganzen Welt geöffnet. Wer über einen anerkannten Hochschulabschluss verfügt und ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot aus Deutschland erhalten hat, kann bei der Botschaft eine Blaue Karte EU beantragen. Ausführliche Informationen finden sich in deutscher und englischer Sprache auf www.make-it-ingermany.com. Detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse bietet ANABIN, das Informationsportal für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (http://anabin.kmk.org). Hochschulabsolventen kann auch ein Visum zur Suche eines Arbeitsplatzes für maximal sechs Monate erteilt werden. Wird in dieser Zeit ein Arbeitsplatz gefunden, kann die örtliche Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis direkt erteilen. In zahlreichen technischen und anderen Bereichen können auch nicht-akademische Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten in Deutschland erhalten. Die anerkannten Berufe sind in der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt (www.zav.de/positivliste). Ob der ausländische Berufsausbildungsabschluss einem der Berufe auf der Positivliste entspricht, muss der Antragsteller in einem bestimmten Verfahren feststellen lassen. Durch dieses Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung führt die Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Diese Stelle wird im Visumverfahren beteiligt und prüft den Antrag hinsichtlich der beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen, unter anderem die Einhaltung der Bestimmungen des im August 2014 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes. Allgemeine Unterlagen Bitte lesen Sie zuerst das ausführliche Merkblatt zu den Unterlagen, die für alle nationalen Visa vorzulegen sind: http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/01_20Visa/03national/0-unterlagen.html -2- Weitere Unterlagen Anerkannter Hochschul- oder Berufsbildungsabschluss Originaldokument Beglaubigte Übersetzung Original 1 2 Fotokopien Original 2 Fotokopien (nicht erforderlich für deutsch- und englischsprachige Dokumente) Für Hochschulabschlüsse: ANABIN-Prüfergebnis 2 Kopien Beispiel: Für Berufsausbildungsabschlüsse: Ausdruck der Gleichwertigkeitsfeststellung Lebenslauf 2 Kopien Originale 2 Fotokopien über den beruflichen Werdegang, mit entsprechenden Zeugnissen, Diplomen etc. Sprachkenntnisse Original 2 Fotokopien Deutsche Sprachkenntnisse sind zwar nicht Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitsplatzsuche. Aber gute deutsche Sprachkenntnisse sind für einen Aufenthalt in Deutschland unverzichtbar. Es wird daher empfohlen, vor der Einreise Sprachkenntnisse mindestens der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (www.europaeischer-referenzrahmen.de) zu erwerben. Ersatzweise müssen zumindest gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden sein. Eine Reihe von Instituten in Jakarta und anderen Städten in Indonesien bieten deutsche Sprachkurse an, darunter auch die Goethe-Institute in Jakarta (www.goethe.de/jakarta) und Bandung (www.goethe.de/bandung) und das Goethe-Zentrum in Surabaya (www.goethe.de/surabaya). 1 Alle geforderten Originaldokumente werden zurückgegeben. -3- Krankenversicherungspolice *) Original 1 Fotokopie Ab der Einreise in Deutschland muss ein gültiger Krankenversicherungsschutz bestehen. Dies ist bei Beantragung des Visums nachzuweisen. Besteht eine Krankenversicherung nicht beNur erforderlich, wenn Versicherungsschutz nicht schon abGesetzes, reits im Rahmen des Arbeits- oder eines anderen Vertragsverhältnisses oder kraft so ist eine Reisekrankenversicherung für die Zeit derdes Gültigkeit des Visums abzuschließen Einreise besteht, z.B. im Rahmen Arbeitsverhältnisses. (Nationale Visa werden in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ausgestellt). Nähere Informationen zur Krankenversicherung entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt: http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3878382/Daten/3243264/Hinweise_Krankenversicherungen.pdf *) Bestimmte Personengruppen sind von der Vorlage einer Krankenversicherungspolice befreit. In den betreffenden Merkblättern wird jeweils darauf hingewiesen. Weitere Unterlagen zur Arbeitsaufnahme Arbeitsvertrag Original 2 Fotokopien -4- Weitere Unterlagen zur Arbeitsplatzsuche Finanzierung des Aufenthalts Bei Finanzierung durch den Antragsteller International gültige Kreditkarte (keine Lastschriftkarten / debit cards) Original 1 Kopie Kontoauszüge der letzten drei Monate oder Sparbuch. Original 1 Kopie Nachweis von Immobilienbesitz (falls vorhanden) Original 1 Kopie Bei Finanzierung durch eine in Deutschland lebende Person Förmliche Verpflichtungserklärung des Einladenden nach §§ 66-68 AufenthG. Original 1 Kopie Die Verpflichtungserklärung ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland aufzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Botschaft Verpflichtungserklärungen abnehmen. Nähere Hinweise finden Sie hier: http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3451430/Daten/2091588/Kopie_von_verpflichtungserklrung.pdf Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht
© Copyright 2024 ExpyDoc