Visum zur Arbeitsaufnahme

Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland
Jakarta
01.06.2015 11:32
Deut
RECHTS- UND KONSULARABTEILUNG
Stand: Juni 2015
VISASTELLE
D4 dt
Arbeiten in Deutschland
Deutschland hat mit der Initiative „Make it in Germany“ seinen Arbeitsmarkt für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus der ganzen Welt geöffnet. Wer über einen anerkannten Hochschulabschluss verfügt und ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot aus Deutschland
erhalten hat, kann bei der Botschaft eine Blaue Karte EU beantragen. Ausführliche Informationen finden sich in deutscher und englischer Sprache auf www.make-it-ingermany.com. Detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse bietet ANABIN, das Informationsportal für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (http://anabin.kmk.org).
Hochschulabsolventen kann auch ein Visum zur Suche eines Arbeitsplatzes für maximal
sechs Monate erteilt werden. Wird in dieser Zeit ein Arbeitsplatz gefunden, kann die örtliche Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis direkt erteilen.
In zahlreichen technischen und anderen Bereichen können auch nicht-akademische
Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten in
Deutschland erhalten. Die anerkannten Berufe sind in der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt (www.zav.de/positivliste). Ob der ausländische Berufsausbildungsabschluss einem der Berufe auf der Positivliste entspricht, muss der Antragsteller
in einem bestimmten Verfahren feststellen lassen. Durch dieses Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung führt die Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
Diese Stelle wird im Visumverfahren beteiligt und prüft den Antrag hinsichtlich der beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen, unter anderem die Einhaltung der Bestimmungen des im August 2014 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes.
Allgemeine Unterlagen
Bitte lesen Sie zuerst das ausführliche Merkblatt zu den Unterlagen, die für
alle nationalen Visa vorzulegen sind:
http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/01_20Visa/03national/0-unterlagen.html
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Weitere Unterlagen
Anerkannter Hochschul- oder Berufsbildungsabschluss
Originaldokument
Beglaubigte Übersetzung
 Original 1
 2 Fotokopien
 Original
 2 Fotokopien
(nicht erforderlich für deutsch- und englischsprachige Dokumente)
Für Hochschulabschlüsse: ANABIN-Prüfergebnis
 2 Kopien
Beispiel:
Für Berufsausbildungsabschlüsse:
Ausdruck der Gleichwertigkeitsfeststellung
Lebenslauf
 2 Kopien
 Originale
 2 Fotokopien
über den beruflichen Werdegang, mit entsprechenden Zeugnissen, Diplomen etc.
Sprachkenntnisse
 Original
 2 Fotokopien
Deutsche Sprachkenntnisse sind zwar nicht Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitsplatzsuche. Aber gute deutsche Sprachkenntnisse sind für einen Aufenthalt in Deutschland unverzichtbar. Es wird daher empfohlen,
vor der Einreise Sprachkenntnisse mindestens der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens (www.europaeischer-referenzrahmen.de) zu erwerben. Ersatzweise müssen zumindest gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden sein.
Eine Reihe von Instituten in Jakarta und anderen Städten in Indonesien bieten deutsche
Sprachkurse an, darunter auch die Goethe-Institute in Jakarta (www.goethe.de/jakarta) und
Bandung (www.goethe.de/bandung) und das Goethe-Zentrum in Surabaya
(www.goethe.de/surabaya).
1
Alle geforderten Originaldokumente werden zurückgegeben.
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Krankenversicherungspolice *)
 Original
 1 Fotokopie
Ab der Einreise in Deutschland muss ein gültiger Krankenversicherungsschutz bestehen. Dies
ist bei Beantragung des Visums nachzuweisen. Besteht eine Krankenversicherung nicht beNur erforderlich,
wenn
Versicherungsschutz
nicht schon
abGesetzes,
reits im Rahmen
des Arbeits- oder
eines
anderen Vertragsverhältnisses
oder kraft
so ist eine Reisekrankenversicherung
für die
Zeit derdes
Gültigkeit
des Visums abzuschließen
Einreise besteht, z.B. im
Rahmen
Arbeitsverhältnisses.
(Nationale Visa werden in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ausgestellt). Nähere
Informationen zur Krankenversicherung entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt:
http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3878382/Daten/3243264/Hinweise_Krankenversicherungen.pdf
*) Bestimmte Personengruppen sind von der Vorlage einer Krankenversicherungspolice befreit. In den betreffenden Merkblättern wird jeweils darauf hingewiesen.
Weitere Unterlagen zur Arbeitsaufnahme
Arbeitsvertrag
 Original
 2 Fotokopien
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Weitere Unterlagen zur Arbeitsplatzsuche
Finanzierung des Aufenthalts
Bei Finanzierung durch den Antragsteller
International gültige Kreditkarte
(keine Lastschriftkarten / debit cards)
 Original
 1 Kopie
Kontoauszüge der letzten drei Monate oder
Sparbuch.
 Original
 1 Kopie
Nachweis von Immobilienbesitz
(falls vorhanden)
 Original
 1 Kopie
Bei Finanzierung durch eine in Deutschland lebende Person
Förmliche Verpflichtungserklärung des
Einladenden nach §§ 66-68 AufenthG.
 Original
 1 Kopie
Die Verpflichtungserklärung ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland aufzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Botschaft Verpflichtungserklärungen abnehmen. Nähere Hinweise finden Sie hier:
http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3451430/Daten/2091588/Kopie_von_verpflichtungserklrung.pdf
Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht