Stand 03/2016 Alle Angaben in diesem Informationsblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Informationen über das Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung Alle Antragsformulare werden kostenlos ausgegeben. Sie können diese auch auf der Homepage der Botschaft (www.rabat.diplo.de) herunterladen. Die Gebühr für jedes Visum beträgt 60 EUR und ist bar in Dirham zu bezahlen. Außer dieser Gebühr entstehen seitens der Botschaft keine weiteren Kosten. Antragstellung ist nur mit Terminabsprache möglich. Bitte buchen sie einen Termin pro Person über die Webseite der Botschaft. Jeder Antragsteller muss persönlich vorsprechen (montags bis freitags von 08.00 bis 10.00 Uhr). Für die Erteilung des Visums ist die Zustimmung der Ausländerbehörde (Wohnsitzbehörde) erforderlich. Sobald nach etwa zwei bis drei Monaten eine Entscheidung vorliegt, benachrichtigen wir Sie schriftlich. Telefonische Anfragen können wir aus Zeitgründen nicht beantworten. Neben den nachfolgend genannten Unterlagen werden möglicherweise weitere Dokumente angefordert. Das Visum wird nicht automatisch nach Vorlage vollständiger Unterlagen erteilt. Die Botschaft muss jeden Antrag einzeln prüfen. Die geforderten Unterlagen legen Sie bitte bei Antragstellung vollständig vor, da ein unvollständiger Antrag die Bearbeitung beträchtlich verzögert. Fotokopien und Passfotos können Sie gegen Bezahlung bei einem privaten Anbieter auch in der Visastelle fertigen lassen. Folgende Unterlagen legen Sie für den Visumantrag vor: 1. Zwei leserlich in Deutsch ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare 2. Drei biometrische Passfotos neueren Datums 3. Identitätskarte (CIN) (im Original und zwei Fotokopien). 4. Reisepass (im Original und zwei Fotokopien) 5. Ein ausreichend frankierter und an Sie adressierter Briefumschlag Zusätzlich legen Sie bitte folgende Dokumente vor: Bei Ehegattennachzug • Legalisierte Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien) • Falls Sie vor dieser Eheschließung geschieden waren: Legalisiertes Scheidungsurteil mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien) • Falls einer der Verlobten bei der Eheschließung minderjährig war: Gerichtliche Genehmigung der Eheschließung des Minderjährigen legalisiert und Übersetzung ins Deutsche (im Original und zwei Fotokopien) • Falls sich einer der Verlobten bei der Eheschließung hat vertreten lassen: Vollmacht für die Eheschließung mit Übersetzung ins Deut sche (im Original und zwei Fotokopien) • Angaben zu dem in Deutschland lebenden Ehegatten: Passkopie, ggf. Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung (jeweils zwei Fotokopien) • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens durch Zertifikat (im Original und zwei Fotokopien) des Goethe-Instituts oder dem ÖSD. Bitte beachten Sie: Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie sich mit demselben Reisepass ausweisen, mit dem Sie später den Visumantrag stellen möchten. Bei Kindernachzug (Kinder müssen persönlich mit vorsprechen!) • Legalisierte Geburtsurkunde des Kindes mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien) • Legalisierte Heiratsurkunde der Eltern mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien) • Angaben zu den in Deutschland lebenden Eltern: Passkopien, ggf. Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung (jeweils zwei Fotokopien) • Vollständig ausgefüllter Zusatzfragebogen (im Original und einer Fotokopie) • Verpflichtungserklärung gem §§ 66-68 AufenthG von einem Elternteil (im Original und zwei Fotokopien) • Bei Antragstellung durch einen Dritten: Vorlage einer Vollmacht der Eltern (im Original und zwei Fotokopien) • Bei Schulpflichtigen Kindern: Schulbescheinigung (im Original und zwei Fotokopien) Sollte der Nachzug nur zu einem Elternteil erfolgen, sind zusätzlich noch folgende Dokumente vorzulegen: • Legalisierte Scheidungsurkunde der Eltern mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien) • Nachweis über das alleinige Sorgerecht des in Deutschland lebenden Elternteils mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und je weils zwei Fotokopien) Die Vorsprache des in Marokko lebenden Elternteils ist grundsätzlich erforderlich. Zum Legalisationsverfahren gibt es ein gesondertes Informationsblatt (Informationsblatt für die Legalisation marokkanischer Urkunden) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 10.00 Uhr Gebäudeadresse: 12, Av. Mehdi Ben Barka 10000 Rabat - Souissi Postadresse: B.P. 235 10001Rabat Telefon: (+212) 537 63 54 00 Telefax: (+212) 537 65 36 49 Elektronische Adresse: http:// www.rabat.diplo.de E-mail: [email protected]
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