Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jakarta 06.10.2015 10:28 Deut RECHTS- UND KONSULARABTEILUNG Stand: Oktober 2015 VISASTELLE Studium D3 dt Informieren Sie sich über die Studienmöglichkeiten in Deutschland und bereiten Sie Ihr Studium in Deutschland vor der Antragstellung so gut wie möglich vor! Der internationale Austausch von Wissen und Erfahrungen fördert Forschung und Lehre. Hochschulen in Deutschland heißen Studierende aus dem Ausland gerne willkommen. Das Niveau der deutschen Hochschulen kann sich in vielen Disziplinen mit den höchsten internationalen Standards messen. Aktuelle Listen der anerkannten deutschen Hochschulen sind auf der Website www.hochschulkompass.de zu finden. Ein Studium im Ausland ist, nicht nur wegen der sprachlichen Hürden, eine besondere Herausforderung. Studienbewerber sollten sich vor Antragstellung ausführlich über die Studienmöglichkeiten in Deutschland informieren und sich vergewissern, ob sie den Anforderungen aus akademischer und sprachlicher Sicht gewachsen sein werden. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird in dieser Hinsicht von der Botschaft und der zuständigen Ausländerbehörde genau geprüft. Die Studienplätze werden aus öffentlichen Mitteln finanziert und stehen nur solchen Studienbewerbern zur Verfügung, bei denen gute Aussichten auf einen erfolgreichen Studienabschluss bestehen. Zulassung zu den Hochschulen Die Abschlusszeugnisse der Sekundarschulen in Indonesien (SMA/MA) berechtigen nicht unmittelbar zum Studium in Deutschland. Für den Zugang zu deutschen Hochschulen ist die vorherige Teilnahme an einem Studienkolleg und eine Feststellungsprüfung erforderlich. Wurde in Indonesien bereits ein Hochschulstudium begonnen oder abgeschlossen, gelten möglicherweise erleichterte Zugangsbedingungen. Detaillierte Informationen zu allen Abschlüssen bietet ANABIN, das Informationsportal für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (www.anabin.kmk.org). Das Studienkolleg Indonesia in BSD City bei Jakarta arbeitet mit dem Niedersächsischen Studienkolleg der Leibniz-Universität Hannover zusammen und bietet Studienkollegs in den Bereichen Technik/Ingenieurwissenschaften (T-Kurs), Wirtschaft (W-Kurs) und Medizin/Naturwissenschaften (M-Kurs) an. Die hier abgelegte Feststellungsprüfung wird von allen Hochschulen in Deutschland anerkannt. Damit ist es möglich, bereits in Indonesien die Voraussetzungen für eine Hochschulzulassung für die genannten Fachbereiche zu schaffen (www.studienkolleg-indonesia.de). G:\g-RK\VISA\Merkblätter\D3 dt - Studium.docx -2- Der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD (www.daad.de) und seine Außenstelle in Indonesien (www.daadjkt.org) bieten ausführliche Informationen rund um das Studium in Deutschland, auch zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Der folgende Link führt direkt zur Datenbank mit den indonesischen Bildungsabschlüssen: https://www.daad.de/deutschland/nach-deutschland/voraussetzungen/de/6017-hochschulzugangund-zulassung/?id=3&ebene=2&submit=Anzeigen+%C2%BB. UNI-ASSIST, die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerber (www.uniassist.de) dient als Vermittlungsstelle zwischen ausländischen Studienbewerbern und deutschen Hochschulen. Etwa 100 Hochschulen arbeiten mit uni-assist zusammen. Diese Stelle prüft, ob die Unterlagen des Studienbewerbers vollständig sind und ob die formalen Voraussetzungen für ein Hochschulstudium vorliegen. Wenn dies der Fall ist, leitet uni-assist die Unterlagen an die vom Bewerber gewünschten Hochschulen weiter. Diese Weiterleitungsbestätigung ist ein wichtiges Dokument für den Visumantrag. Der Service von uni-assist ist kostenpflichtig. Die Visumerteilung bedarf der Zustimmung durch die örtliche zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Diese Zustimmung wird durch die Botschaft eingeholt. Allgemeine Unterlagen Über die allgemeinen, für alle deutschen Aufenthaltstitel vorzulegenden Unterlagen informiert das ausführliche Merkblatt „Nationale Visa“. Dieses finden Sie auf der Website der Botschaft an dieser Stelle: http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/01_20Visa/03national/0-unterlagen.html -3- Weitere Unterlagen Tabellarischer Lebenslauf 2 Kopien Finanzierung des Aufenthalts Die Finanzierung des Aufenthalts wird mit einem deutschen Sperrkonto nachgewiesen. Geldeingangsbestätigung der Bank für das in Deutschland eingerichtete Sperrkonto. Original 1 Fotokopie Näheres zur Einrichtung eines Sperrkontos unter http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3445878/Daten/3971144/H5__Sperrkonto.pdf -4- Im Folgenden wird unterschieden zwischen Studenten und Studienbewerbern Weitere Unterlagen für Studenten Als Studenten im Sinne des Visumverfahrens gelten Antragsteller, die im Besitz einer der folgenden Unterlagen sind Zulassungsbescheid einer Hochschule oder eines Studienkollegs 2 Fotokopien oder Studienplatzvormerkung 2 Fotokopien oder Bedingte Zulassung Es ist auch nachzuweisen, dass die in der bedingten Zulassung gemachten Auflagen erfüllt worden sind. 2 Fotokopien oder Bescheinigung einer Hochschule oder eines Studienkollegs, 2 Fotokopien aus der sich ergibt, dass über die Zulassung nur nach persönlicher Vorsprache des Antragstellers entschieden werden kann. Die Bescheinigung muss bestätigen, dass der Antrag geprüft wurde und dass eine begründete Aussicht auf Zulassung besteht. oder Die Bewerberbestätigung der Hochschule über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zum Studium 2 Fotokopien oder Positive „Endgültige Mitteilung“ von UNI-ASSIST. Diese ersetzt die Bewerberbestätigung 2 Fotokopien -5- Weitere Unterlagen für Studienbewerber Als Studienbewerber im Sinne des Visumverfahrens gelten Antragsteller, die noch nicht im Besitz einer der oben genannten Unterlagen sind. Die Erfüllung der Studienvoraussetzungen, die Plausibilität der ernsthaften Studienabsichten und die Erfolgsaussichten eines Studiums in Deutschland müssen daher die Botschaft und die beteiligte Ausländerbehörde prüfen. Anerkannter Schulabschluss den nachfolgenden Unterlagen ist auch eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen! Für Absolventen S1 (Sarjana) Sarjana 1 (Diploma 1), beglaubigt durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule Transkrip Nilai (Notenliste), beglaubigt durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule 1 1 Kopie beglaubigte Kopie 1 1 Kopie beglaubigte Kopie Abschlusszeugnis SMA 2 Kopien ANABIN-Ausdruck (www.anabin.kmk.org) mit dem Ergebnis „entspricht“ oder „gleichwertig“ 2 Kopien Für Absolventen SMA (Sekolah Mengenah Atas) Ijazah/STTB (Abschlusszeugnis der SMA), von der Schule und vom Kultusministerium beglaubigte Kopie) 1 SKHUN/NEM (Zeugnis der bestandenen Oberschulabschlussprüfung) Zeugnis der 3. Klasse SMA, von der Schule und vom Kultusministerium beglaubigte Kopie 1 Kopie beglaubigte Kopie 1 2 Kopien 1 Kopie beglaubigte Kopie Für Absolventen D III (Diploma III) Unterlagen der SMA PLUS: Diploma III, beglaubigt durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule Transkrip Nilai (Notenliste), beglaubigt durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule Motivationsschreiben (siehe oben) (siehe oben) 1 1 Kopie beglaubigte Kopie 1 1 Kopie beglaubigte Kopie Original 1 Kopie Vom Studienbewerber selbst geschrieben, mit Angaben zum geplanten Studienaufenthalt (Gründe für die Wahl des Studienfachs und der Hochschule, konkrete Studienpläne bzw. Planungen für die Vorbereitung des Studiums), möglichst auf Deutsch, sonst auf Englisch Nachweis Kontakte zu Universität/Studienkolleg bzw. UNI-ASSIST 2 Kopien -6- Deutsche Sprachkenntnisse Für Studienbewerber, die noch keine Zulassung zu einer Hochschule oder einem Studienkolleg vorweisen können, gehören erworbene deutsche Sprachkenntnisse zu den wichtigen Belegen für die Ernsthaftigkeit der Studienabsichten. Gute deutsche Sprachkenntnisse sind für ein Studium in Deutschland unerlässlich. Für die Zulassung zum Studienkolleg werden Kenntnisse entsprechend mindestens Stufe B1, für manche Studiengänge Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens gefordert (www.europaeischer-referenzrahmen.de). Die Sprachprüfungen müssen außerdem nach ALTE-Standard (Association of Language Testers in Europe) abgenommen worden sein. Eine Reihe von Instituten in Jakarta und anderen Städten in Indonesien bieten deutsche Sprachkurse an, darunter auch die Goethe-Institute in Jakarta (www.goethe.de/jakarta) und Bandung (www.goethe.de/bandung) und das Goethe-Zentrum in Surabaya (www.goethe.de/surabaya). Die sprachlichen Voraussetzungen gelten auch als erfüllt mit: DSH – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber TestDaF – Test Deutsch als Fremdsprache deutschem Abitur (z.B. an der Deutschen Internationalen Schule Jakarta) ZOP – Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts KDS – Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts GDS – Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts Für internationale Studiengänge (z.B. Bachelor, Master, PhD), die nicht in deutscher Sprache unterrichtet werden, gelten diese Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse nicht. Sprachkenntnisse Sprachzertifikat Deutschkenntnisse Stufe B1 Original 2 Kopien Wenn die Stufe B1 noch nicht erreicht ist: Zusätzlich Anmeldung zu weiterführendem Sprachkurs in Deutschland 2 Kopien Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht
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