Studium - Deutsche Botschaft Jakarta

Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland
Jakarta
01.06.2015 11:30
Deut
RECHTS- UND KONSULARABTEILUNG
Stand: Juni 2015
VISASTELLE
D3 dt
Studium
Informieren Sie sich über die Studienmöglichkeiten in Deutschland und bereiten Sie Ihr
Studium in Deutschland vor der Antragstellung so gut wie möglich vor!
Der internationale Austausch von Wissen und Erfahrungen fördert Forschung und Lehre. Hochschulen in Deutschland heißen Studierende aus dem Ausland gerne willkommen. Das Niveau der
deutschen Hochschulen kann sich in vielen Disziplinen mit den höchsten internationalen Standards messen. Aktuelle Listen der anerkannten deutschen Hochschulen sind auf der Website
www.hochschulkompass.de zu finden.
Ein Studium im Ausland ist, nicht nur wegen der sprachlichen Hürden, eine besondere Herausforderung. Studienbewerber sollten sich vor Antragstellung ausführlich über die Studienmöglichkeiten
in Deutschland informieren und sich vergewissern, ob sie den Anforderungen aus akademischer
und sprachlicher Sicht gewachsen sein werden. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird in dieser
Hinsicht von der Botschaft und der zuständigen Ausländerbehörde genau geprüft. Die Studienplätze werden aus öffentlichen Mitteln finanziert und stehen nur solchen Studienbewerbern zur
Verfügung, bei denen gute Aussichten auf einen erfolgreichen Studienabschluss bestehen.
Zulassung zu den Hochschulen
Die Abschlusszeugnisse der Sekundarschulen in Indonesien (SMA / MA) berechtigen nicht unmittelbar zum Studium in Deutschland. Für den Zugang zu deutschen Hochschulen ist die vorherige
Teilnahme an einem Studienkolleg und eine Feststellungsprüfung erforderlich.
Wurde in Indonesien bereits ein Hochschulstudium begonnen oder abgeschlossen, gelten möglicherweise erleichterte Zugangsbedingungen. Detaillierte Informationen zu allen Abschlüssen
bietet ANABIN, das Informationsportal für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
(www.anabin.kmk.org).
Das Studienkolleg Indonesia in BSD City bei Jakarta arbeitet mit dem Niedersächsischen Studienkolleg der Leibniz-Universität Hannover zusammen und bietet Studienkollegs in den Bereichen
Technik / Ingenieurwissenschaften (T-Kurs), Wirtschaft (W-Kurs) und Medizin / Naturwissenschaften (M-Kurs) an. Die hier abgelegte Feststellungsprüfung wird von allen Hochschulen in Deutschland anerkannt. Damit ist es möglich, bereits in Indonesien die Voraussetzungen für eine Hochschulzulassung für die genannten Fachbereiche zu schaffen (www.studienkolleg-indonesia.de).
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Der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD (www.daad.de) und seine Außenstelle in
Indonesien (www.daadjkt.org) bieten ausführliche Informationen rund um das Studium in Deutschland, auch zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Der folgende Link führt direkt zur
Datenbank mit den indonesischen Bildungsabschlüssen:
https://www.daad.de/deutschland/nach-deutschland/voraussetzungen/de/6017-hochschulzugangund-zulassung/?id=3&ebene=2&submit=Anzeigen+%C2%BB.
UNI-ASSIST, die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerber (www.uniassist.de) dient als Vermittlungsstelle zwischen ausländischen Studienbewerbern und deutschen
Hochschulen. Etwa 100 Hochschulen arbeiten mit uni-assist zusammen. Diese Stelle prüft, ob die
Unterlagen des Studienbewerbers vollständig sind und ob die formalen Voraussetzungen für ein
Hochschulstudium vorliegen. Wenn dies der Fall ist, leitet uni-assist die Unterlagen an die vom
Bewerber gewünschten Hochschulen weiter. Diese Weiterleitungsbestätigung ist ein wichtiges
Dokument für den Visumantrag. Der Service von uni-assist ist kostenpflichtig.
Die Visumerteilung bedarf der Zustimmung durch die örtliche zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Diese Zustimmung wird durch die Botschaft eingeholt.
Allgemeine Unterlagen
Über die allgemeinen, für alle deutschen Aufenthaltstitel vorzulegenden Unterlagen informiert das ausführliche Merkblatt „Nationale Visa“. Dieses finden Sie auf der Website
der Botschaft an dieser Stelle:
http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/01_20Visa/03national/0-unterlagen.html
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Weitere Unterlagen
Tabellarischer Lebenslauf
 2 Kopien
Finanzierung des Aufenthalts
Die Finanzierung des Aufenthalts wird entweder durch Darlegung der Einkommens- und
Vermögensverhältnisse der Eltern des Antragstellers oder mit einem deutschen Sperrkonto
nachgewiesen.
Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
Bankbestätigung für die Botschaft
 Original
 1 Fotokopie
nach dem Muster „Bankbestätigung“ auf der Website der Botschaft hier:
http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/01_20Visa/03national/praktikum__studium__wissenschaft.html
Kostenübernahmeerklärung der Eltern,
notariell beglaubigt, mit Übersetzung in die
deutsche Sprache
 Original
 1 Fotokopie
In der Kostenübernahmeerklärung müssen sich die Eltern verpflichten, ihrem Kind für die
gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland einen Betrag von mindestens € 659,1
monatlich / € 7.908,- jährlich zur Verfügung zu stellen.
Falls erwerbstätig: Arbeitgeberbescheinigung mit Gehaltsangabe
 Original
 1 Fotokopie
Geburtsurkunde des Antragstellers
 Original
 2 Fotokopien
 Original
 1 Fotokopie
ODER
Sperrkonto
Geldeingangsbestätigung der Bank für das
in Deutschland eingerichtete Sperrkonto.
Näheres zur Einrichtung eines Sperrkontos unter
http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3445878/Daten/3971144/H5__Sperrkonto.pdf
1
Betrag für 2015. Die Beträge werden jährlich neu festgesetzt.
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Im Folgenden wird unterschieden zwischen
Studenten und Studienbewerbern
Weitere Unterlagen für Studenten
Als Studenten im Sinne des Visumverfahrens gelten Antragsteller, die im Besitz einer der
folgenden Unterlagen sind
Zulassungsbescheid
einer Hochschule oder eines Studienkollegs
 2 Fotokopien
oder
Studienplatzvormerkung
 2 Fotokopien
oder
Bedingte Zulassung Es ist auch nachzuweisen, dass die in der
bedingten Zulassung gemachten Auflagen erfüllt worden sind.
 2 Fotokopien
oder
Bescheinigung einer Hochschule oder eines Studienkollegs,
 2 Fotokopien
aus der sich ergibt, dass über die Zulassung nur nach
persönlicher Vorsprache des Antragstellers entschieden werden kann. Die Bescheinigung muss bestätigen, dass der Antrag geprüft wurde und dass eine begründete Aussicht auf Zulassung besteht.
oder
Die Bewerberbestätigung der Hochschule über das Vorliegen
einer ordnungsgemäßen Bewerbung zum Studium
 2 Fotokopien
oder
Positive „Endgültige Mitteilung“ von UNI-ASSIST. Diese ersetzt die Bewerberbestätigung
 2 Fotokopien
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Weitere Unterlagen für Studienbewerber
Als Studienbewerber im Sinne des Visumverfahrens gelten Antragsteller, die noch nicht im Besitz
einer der oben genannten Unterlagen sind. Die Erfüllung der Studienvoraussetzungen, die Plausibilität der ernsthaften Studienabsichten und die Erfolgsaussichten eines Studiums in Deutschland
müssen daher die Botschaft und die beteiligte Ausländerbehörde prüfen.
Anerkannter Schulabschluss
den nachfolgenden Unterlagen ist auch eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen!
Für Absolventen S1 (Sarjana)
Sarjana 1 (Diploma 1), beglaubigt durch die
Dekane der Fakultäten der Hochschule
Transkrip Nilai (Notenliste), beglaubigt
durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule
1
 1 Kopie
beglaubigte Kopie
1
 1 Kopie
beglaubigte Kopie
Abschlusszeugnis SMA
 2 Kopien
ANABIN-Ausdruck (www.anabin.kmk.org) mit dem Ergebnis
„entspricht“ oder „gleichwertig“
 2 Kopien
Für Absolventen SMA (Sekolah Mengenah Atas)
Ijazah / STTB (Abschlusszeugnis der SMA),
von der Schule und vom Kultusministerium
beglaubigte Kopie)
1
SKHUN / NEM
(Zeugnis der bestandenen Oberschulabschlussprüfung)
Zeugnis der 3. Klasse SMA,
von der Schule und vom Kultusministerium
beglaubigte Kopie
 1 Kopie
beglaubigte Kopie
1
 2 Kopien
 1 Kopie
beglaubigte Kopie
Für Absolventen D III (Diploma III)
Unterlagen der SMA
PLUS:
Diploma III, beglaubigt durch die Dekane der
Fakultäten der Hochschule
Transkrip Nilai (Notenliste), beglaubigt
durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule
Motivationsschreiben


(siehe oben)
(siehe oben)
1
 1 Kopie
beglaubigte Kopie
1
 1 Kopie
beglaubigte Kopie
 Original
 1 Kopie
Vom Studienbewerber selbst geschrieben, mit Angaben zum geplanten Studienaufenthalt
(Gründe für die Wahl des Studienfachs und der Hochschule, konkrete Studienpläne bzw. Planungen für die Vorbereitung des Studiums), möglichst auf Deutsch, sonst auf Englisch
Nachweis Kontakte
zu Universität / Studienkolleg bzw. UNI-ASSIST
 2 Kopien
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Deutsche Sprachkenntnisse
Für Studienbewerber, die noch keine Zulassung zu einer Hochschule oder einem Studienkolleg vorweisen
können, gehören erworbene deutsche Sprachkenntnisse zu den wichtigen Belegen für die Ernsthaftigkeit der
Studienabsichten.
Gute deutsche Sprachkenntnisse sind für ein Studium in Deutschland unerlässlich. Für die Zulassung zum
Studienkolleg werden Kenntnisse entsprechend mindestens Stufe B1, für manche Studiengänge Stufe B2
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens gefordert (www.europaeischer-referenzrahmen.de). Die
Sprachprüfungen müssen außerdem nach ALTE-Standard (Association of Language Testers in Europe)
abgenommen worden sein.
Eine Reihe von Instituten in Jakarta und anderen Städten in Indonesien bieten deutsche Sprachkurse an,
darunter auch die Goethe-Institute in Jakarta (www.goethe.de/jakarta) und Bandung
(www.goethe.de/bandung) und das Goethe-Zentrum in Surabaya (www.goethe.de/surabaya).
Die sprachlichen Voraussetzungen gelten auch als erfüllt mit:






DSH – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
TestDaF – Test Deutsch als Fremdsprache
deutschem Abitur (z.B. an der Deutschen Internationalen Schule Jakarta)
ZOP – Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
KDS – Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
GDS – Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
Für internationale Studiengänge (z.B. Bachelor, Master, PhD), die nicht in deutscher Sprache unterrichtet
werden, gelten diese Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse nicht.
Sprachkenntnisse
Sprachzertifikat Deutschkenntnisse Stufe B1
 Original
 2 Kopien
Wenn die Stufe B1 noch nicht erreicht ist: Zusätzlich
Anmeldung zu weiterführendem Sprachkurs in Deutschland
 2 Kopien
Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht