Nationale Visa

Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland
Jakarta
04.02.2015 10:53
Deut
RECHTS- UND KONSULARABTEILUNG
Stand: Februar 2015
VISASTELLE
Jl. M.H. Thamrin No. 1  Jakarta 10310  Indonesien
+62-21 398 55 114
TEL:
WEBSITE
D dt
FAX:
+62-21 398 55 195
Aus dem deutschen Festnetz zum Inlandstarif:
Aus Deutschland über das Auswärtige Amt zum Inlandstarif
0228 17 801 358 114
030 5000 67107
www.jakarta.diplo.de
E-MAIL
[email protected]
i
Aufenthaltstitel für Deutschland
Die folgenden Hinweise gelten für die Beantragung von Aufenthaltstiteln für Deutschland
zum Studium, zur Familienzusammenführung oder zur Arbeitsaufnahme, für Au-pairBeschäftigungen und Freiwilligendienste und andere längerfristige Aufenthalte. Für die
Erteilung dieser Aufenthaltstitel muss vor der Einreise ein Nationales Visum beantragt
werden.
Terminreservierung!
Buchen Sie baldmöglichst einen Termin im Internet zur Beantragung des Visums:
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=jaka&request_locale=de‘
in der Kategorie AUFENTHALTSERLAUBNISSE.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Nationale Visa dauert
mindestens mehrere Wochen, manchmal bis zu drei Monaten. Bitte zeigen Sie die vom System versandte
Terminbestätigung am Eingang vor.
Diese Terminreservierung ist kostenlos. Für die Bearbeitung des Visumantrags werden außer der auf Seite 3 genannten Bearbeitungsgebühr - keine weiteren Gebühren erhoben.
Muss der Antragsteller persönlich vorsprechen?
Zur Abnahme von Fingerabdrücken ist eine persönliche Vorsprache der Antragsteller in der Visastelle erforderlich.
Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren. Sie müssen aber von beiden Eltern bzw. dem gesetzlichen Vertreter vertreten werden.
© EU-Kommission
Die Deutsche Botschaft arbeitet in Visumangelegenheiten weder mit privaten Dienstleistern für die Antragsannahme noch mit anderen Personen zusammen. Autorisierte
Auskünfte erteilen ausschließlich die Mitarbeiter der Botschaft.
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Allgemeine Unterlagen
Antrag
 2 Exemplare
Im Internet hier abrufbar:
http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3443162/Daten
/1926/antrag_national.pdf)
Das Formular ist kostenlos auch bei der
Botschaft erhältlich
Beide Exemplare sind komplett auszufüllen und vom Antragsteller bzw. dem gesetzlichen
Vertreter zu unterschreiben!
Angaben nach §§ 54 und 55 AufenthG
 2 Exemplare
Das Formular Belehrungen – Reiseverlauf ist abrufbar auf
http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/01_20Visa/02schengen/0-unterlagen.html
Die Angaben zum Reiseverlauf („Lembar perjalanan“) müssen für Nationale Visa nicht ausgefüllt werden.
Passbilder
 3 Stück
Eine Fotomustertafel ist abrufbar auf
http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/01_20Visa/02schengen/0-unterlagen.html
Biometrische Passbilder in Farbe mit weißem oder hellgrauem Hintergrund, Größe 3,5 x 4,5 cm.
Das Gesicht muss mindestens 80% der Bildfläche ausfüllen.
- je ein Bild auf den Antragsformularen letzte Seite aufgeklebt
- ein Bild lose beigefügt (wird zurückgegeben)
Reisepass
 Original
- Höchstens 10 Jahre alt
- Mindestens noch 3 freie Seiten für Visa
- Mindestens 1 Jahr Gültigkeit
*) Bitte kopieren Sie nur die Seiten mit den persönlichen Daten und
mit amtlichen Vermerken (Namensführung, Wohnanschrift etc.)
 2 Fotokopien*)
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Krankenversicherungspolice *)
 Original
 1 Fotokopie
Ab der Einreise in Deutschland muss ein gültiger Krankenversicherungsschutz bestehen. Dies
ist bei Beantragung des Visums nachzuweisen. Besteht eine Krankenversicherung nicht bereits im Rahmen des Arbeits- oder eines anderen Vertragsverhältnisses oder kraft Gesetzes,
so ist eine Reisekrankenversicherung für die Zeit der Gültigkeit des Visums abzuschließen
(Nationale Visa werden in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ausgestellt). Nähere
Informationen zur Krankenversicherung entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt:
http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3878382/Daten/3243264/Hinweise_Krankenversicherungen.pdf
*) Bestimmte Personengruppen sind von der Vorlage einer Krankenversicherungspolice befreit. In den betreffenden Merkblättern wird jeweils darauf hingewiesen.
Kinder unter 18 Jahren benötigen zusätzlich
1.
Geburtsurkunde
2. -
-
-
Notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils /
Sorgeberechtigten
 Original
 2 Fotokopien
 Original
 2 Fotokopien
oder Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss, bei Scheidungen in Indonesien
zusätzlich die Scheidungsurkunde
oder Sterbeurkunde des nicht mitreisenden Elternteils
Den Dokumenten ist jeweils eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Liste der hier bekannten Übersetzer finden Sie hier:
http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/3980972/Daten/3967333/download_uebersetzer_neu.pdf
Bearbeitungsgebühr *)

- für Erwachsene (ab 18 Jahren)
€ 60,- für Minderjährige
€ 30,zahlbar in IDR in bar zum Tageskurs der Botschaft
Die Bearbeitungsgebühr wird mit der Annahme des Antrags fällig und wird auch im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht erstattet.
Außer dieser Bearbeitungsgebühr werden für die Bearbeitung des Visumantrags keine weiteren Gebühren erhoben, weder für Formulare, sonstige Unterlagen oder Auskünfte.
Die Legalisation von Urkunden, Unterschriftsbeglaubigungen und andere konsularische
Amtshandlungen sind getrennte Vorgänge und gehören nicht zum Visumantrag.
*) In bestimmten Fällen wird das Visum gebührenfrei erteilt. In den betreffenden Merkblättern
wird jeweils darauf hingewiesen.
Weitere Unterlagen
Die weiteren vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den für die
verschiedenen Aufenthaltszwecke erstellten Informationsblättern.
http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/01_20Visa/03national/0-unterlagen.html
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Bearbeitung
Die Unterlagen werden am Schalter vorgeprüft. Nicht benötigte Originaldokumente und der
Reisepass werden zurückgegeben. Unvollständige Anträge müssen zurückgewiesen werden.
Auch Unterlagen, die bereits in Kopie per Post, Fax oder Mail an die Botschaft gesandt worden sind, müssen am Schalter vorgelegt werden.
Abhängig vom Aufenthaltszweck dauert die
Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen, in
Einzelfällen bis zu drei Monaten. Nationale
Visa können generell nur mit Zustimmung der
Ausländerbehörde und / oder der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden.
Müssen weitere Unterlagen nachgefordert
werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer
entsprechend.
Abholnachweis mit Antragsnummer
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen ab. Diese beschleunigen die Bearbeitung Ihres Antrags nicht. Rückfragen und sonstige Korrespondenz können nur mit der Antragsnummer
bearbeitet werden.
Auskünfte können aus Gründen des Datenschutzes nur dem Antragsteller, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem schriftlich Bevollmächtigten erteilt werden.
Abholung des Visums
Sobald das Visum ausgestellt werden kann, werden Sie von der Botschaft per Telefon oder
per E-Mail aufgefordert, Ihren Reisepass vorzulegen. Der Antragsteller kann eine andere Person schriftlich mit der Abholung beauftragen.
Sie können Ihren Reisepass auch bei einem der deutschen Honorarkonsuln (Medan / Sumatra, Surabaya / Ostjawa, Sanur / Bali) abgeben. Von dort wird Ihr Pass an die Botschaft gesandt und nach Visierung wieder an den Honorarkonsul zurückgeschickt. Eine Versendung
von Pässen an andere Stellen oder Privatanschriften ist nicht möglich.
In einigen Fällen ist allerdings die persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Botschaft
auch bei Abholung des Visums erforderlich.
Abgabe von Reisepass und Abholnachweis
montags bis freitags
07.30 - 10.00 Uhr
Abholung des Visums
montags bis freitags
11.00 - 12.00 Uhr
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Angaben auf dem Visumetikett
GÜLTIG FÜR
VOM
BIS
ART DES VISUMS
ANZAHL DER EINREISEN
DAUER DES AUFENTHALTS
ANMERKUNGEN
Angaben zum Aufenthaltszweck
und wichtige Auflagen und
Bedingungen, die der Passinhaber
bei oder nach der Einreise
beachten muss
DEUTSCHLAND
[Nationale Visa und andere nationale Aufenthaltstitel sind
auch für kurzfristige Besuche in anderen
Schengenländern gültig]
[erste Einreise frühestens am …]
[letzter Tag der Gültigkeit!
Wenden Sie sich rechtzeitig and die zuständige
Ausländerbehörde zur Erteilung des für Ihren weiteren
Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitels]
D (Nationales Visum)
1 (eine)
/
2 (zwei)
/
MULT (beliebig viele)
(maximale Aufenthaltsdauer in Tagen)
Anmerkungen (Beispiel)
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Bei Einreise in die Europäische Union und bei Ausreise aus der EU sind
Barmittel in Höhe von 10.000,- Euro oder mehr
– oder im gleichen Gegenwert in anderen Währungen unaufgefordert anzumelden!