Saale-Elster-Luppe-Auen Kurier - April 2015

Saale-Elster-Luppe-Auen
KURIER
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau mit den Ortschaften Burgliebenau · Döllnitz ·
Ermlitz · Hohenweiden · Knapendorf · Korbetha · Lochau · Luppenau · Raßnitz · Röglitz ·
Schkopau · Wallendorf (Luppe)
12. Jahrgang
April 2015
Ausgabe Nr. 4
Aus dem Inhalt
1. Beschlüsse der 53. Verbandsversammlung des AZV ElsterKabelsketal
Seite 4
2. Neufassung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren
für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des AZV
Elster-Kabelsketal (AZV)
(Zentrale Gebührensatzung
– Neufassung)
Seite 5
3. Kundeninformation des WAZV
Saalkreis
Trinkwasser- und Abwasserabschlagsrechnung 2015
Seite 8
4. Bürgerinformation
Hochdruckreinigungsarbeiten
am Standort Schkopau
Seite 9
Impressum:
Herausgeber:
Gemeinde Schkopau
vertreten durch den Bürgermeister
A. Haufe
Schulstraße 18
06258 Schkopau
Verantwortlich für den
redaktionellen Teil:
Bürgermeister A. Haufe
Verlag und Druck:
Verlag + Druck
LINUS WITTICH KG
04916 Herzberg,
An den Steinenden 10,
Telefon: (03535) 489-0,
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unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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den Anzeigenteil/Beilagen:
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vertreten durch den Geschäftsführer
ppa. Andreas Barschtipan
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Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier!
Liebe Bürgerinnen und
Bürger der Gemeinde Schkopau,
Geburtstagsjubiläen
Schkopau
am 01.05. am 04.05. am 12.05. am 14.05. am 16.05. am 16.05. am 27.05. Frau Gisela Linke
Frau Erika Elsholz
Frau Rosa Lochbaum
Herrn Volker Siedentopf
Frau Margit Lehmann
Frau Hilde Waschke
Herrn Gerhard Steigert
OT Burgliebenau
am 07.05. Herrn Alois Schönborn
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
OT Döllnitz
am 07.05. Herrn Fritz Häder
am 27.05. Frau Margret Dykstra
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
OT Ermlitz
am 01.05. Frau Waltraud Opitz
am 12.05. Herrn Erich Schraml
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
OT Hohenweiden
am 11.05. Frau Elke Kwestereit
am 25.05. Frau Gertrud Plewnia
am 31.05. Frau Erika Pflock
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
OT Knapendorf
am 03.05. Herrn Wolfgang Große
am 13.05. Frau Sigrid Keßler
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
OT Lochau
am 02.05. Frau Magdalene Gittel
am 09.05. Herrn Rudolf Launhardt
am 21.05. Frau Sigrid Hedel
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
OT Luppenau
am 08.05. Herrn Hans-Joachim Bude
am 31.05. Herrn Peter Schmidt
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
OT Raßnitz
am 05.05. Frau Anitta Kinder
am 30.05. Herrn Erhard Ronniger
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
OT Wallendorf (Luppe)
am 26.05. Herrn Dieter Schenck
am 30.05. Herrn Ulrich Cramer
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Freitag, dem 15. Mai 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Mittwoch, der 29. April 2015
der Landkreis Saalekreis hat die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan der Gemeinde nicht beanstandet, er
hat auf einige Probleme hingewiesen, die im Zuge der
Umstellung der Haushaltsplanung auf das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen künftig zu beachten sind.
Wie im letzten Kurier angekündigt möchte ich in dieser
und in den nächsten Ausgaben einige Produkte aus dem
Haushaltsplan etwas detaillierter darstellen.
In acht gemeindlichen sowie einer Kindertagesstätte in
freier Trägerschaft und vier Schulhorten kümmern sich
über 100 Erzieherinnen und Erzieher um die Bildung, Erziehung und Betreuung von fast 900 Kindern.
Im Haushalt der Gemeinde werden in diesem Jahr rund
5,8 Mio. Euro dafür bereitgestellt, davon stellen das
Land und der Landkreis rund 2,0 Mio. Euro bereit, die
Elternbeiträge belaufen sich auf 0,930 Mio. Euro rund
112.000 Euro davon übernimmt das Sozialamt des Landkreises für Familien mit geringem eigenen Einkommen.
Rund 2,6 Mio. Euro werden von der Gemeinde beigesteuert, hinzu kommen im Jahr 2015 noch rund
100.000 Euro für Investitionen in kleinere Baumaßnahmen, Betriebsausstattungen und IT-Technik.
In der nächsten Ausgabe möchte ich diese Reihe mit
einigen Zahlen zu den vier Grundschulen, der Jugendbetreuung, den Sporthallen und den Sportvereinen fortsetzen.
Zu meinen Ausführungen zum WAZV Saalkreis in der
letzten Ausgabe gibt es noch keinen neuen Sachstand,
ich hoffe, dass bis zur nächsten Ausgabe ein Ergebnis
der Prüfung des Landkreises als Aufsichtsbehörde vorliegt.
In der Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2015 werden sich die Gemeinderäte unter anderem mit zwei Vorlagen zu den Kommunalen Wohnungen beschäftigen.
Den in dieser Ausgabe veröffentlichten Artikel der Fraktion „DIE LINKE/Grüne“ und die darin enthaltenen „Rechenspiele“ möchte ich hier nicht kommentieren, auch
wenn einzelne Aussagen zumindest strittig sind.
Vielleicht helfen einige Zahlen aus dem Zensus des Statischen Landesamtes, das Thema etwas zu relativieren.
Für die Gemeinde Schkopau wurden 3.412 Gebäude
5.464 Wohnungen gezählt.
Für die derzeitige Diskussion sind sicherlich nur die 364
Gebäude, mit drei und mehr Wohnungen (insgesamt
1.926 Wohnungen) zu betrachten.
Im kommunalen Eigentum befinden sich davon 27 Gebäude mit 129 Wohnungen, von denen 3 Gebäude mit
insgesamt 64 Wohnungen veräußert werden könnten.
Die überwiegend in privater Hand befindlichen Mehrfamilienhäuser sind nahezu vollständig vermietet, was für
einen guten Sanierungszustand und angemessene Mietpreise spricht.
Mit herzlichen Grüßen verbleibt
Ihr Bürgermeister
Andrej Haufe
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 2
Amtsblatt der Gemeinde Schkopau
Das Amtsblatt der Gemeinde Schkopau liegt im Zimmer 30 des
Bürgerhauses des Ortsteiles Schkopau und in allen Ortsbürgermeisterämtern der Einheitsgemeinde kostenlos bereit. Außerdem erfolgt der Aushang in den Schaukästen aller Ortsteile.
Auch auf unserer Internetseite www.gemeinde-schkopau.de
können Sie die Ausgaben einsehen.
Personen und Firmen, die an einem Jahresabonnement interessiert sind, melden sich bitte bei Frau Weiß unter der Telefonnummer 03461 7303622. Bezugsbedingung ist, dass die
Begleichung der Abonnementsgebühr im Voraus auf das Konto
der Gemeinde Schkopau erfolgt. Die Ausgaben gehen dann auf
dem Postweg zu.
Nummer
AmtsblattInhalt
10/2015 vom
11.03.2015
Bekanntmachung der Beschlüsse der 7. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Schkopau am 03.03.2015
Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung
des Ortschaftsrates Döllnitz am 26.03.2015
Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung
des Ortschaftsrates Röglitz am 26.03.2015
Bekanntmachung der Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schkopau am 27.03.2015
Bekanntmachung der Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Knapendorf am 27.03.2015
11/2015 vom
18.03.2015
Haushaltssatzung der Gemeinde
Schkopau für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung der Einladung zur 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Schkopau am 31.03.2015
12/2015 vom
25.03.2015
Bekanntmachung der Einladung zur 5. Sit-zung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Schkopau am 07.04.2015
Bekanntmachung der Einladung zur 7. Sitzung des Ortschaftsrates Schkopau am
09.04.2015
AZV Elster-Kabelsketal - Bekanntmachung
der Beschlüsse der Verbandsversammlung
vom 12.03.2015
AZV Elster-Kabelsketal - Bekanntmachung
der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des AZV Elster-Kabelsketal (Zentrale Gebührensatzung
- Neufassung)
13/2015 vom
01.04.2015
Bekanntmachung der Einladung zur 5. Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses
der Gemeinde Schkopau am 14.04.2015
Bekanntmachung der Einladung zur 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend,
Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde
Schkopau am 16.04.2015
Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Ermlitz am
08.04.2015
Amtsgericht Merseburg - Zwangsversteigerung 31 K 39/11
Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Röglitz am 08.05.2015
Weiß
Sachbearbeiterin
Mitteilung des Ordnungsamtes Fundstelle
Es wurde folgende Fundsache dem Fundbüro übergeben:
- ein Schlüsselring mit 3 Schlüsseln am 07.01.2015 im Neubaugebiet Ermlitz gefunden
- Schlüsselbund mit 8 Schlüsseln am Schlüsselband am
19.01.2015 gefunden im Value Park, Straße 7 Westfahrbahn
Höhe Y 90
- Zwei Schlüssel an einer Büroklammer Ende Januar im Neubaugebiet Ermlitz gefunden
- Schlüsselbund mit 15 Schlüsseln am blauen Schlüsselband
„DTK-Deutsche Telekabel“ und Blechmarke 1975 auf dem
Gelände der DOW am 23.02.2015 gefunden
Der Eigentümer der Sache wird aufgefordert, seine Rechte binnen einer Meldefrist von 1 Monat beim Ordnungsamt (Einwohnermeldeamt) geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist wird über die Fundgegenstände anderweitig verfügt.
Ordnungsamt
Berichte aus den Fraktionen
Verkauf der Wohnungen in Raßnitz und
Knapendorf ist ungerecht!
In der Sitzung des Hauptausschusses des Gemeinderats
Schkopau am 17. März stand der Umgang mit den kommunalen Wohnungen zur Diskussion. Die Fraktion DIE LINKE/Grüne
brachte einen Antrag zur Verwaltung aller gemeindeeigenen
Wohnungen in einem sogenannten kommunalen Eigenbetrieb
ein. Dies würde die sozialverträgliche Sanierung der Wohnungen ermöglichen, ohne dass die Gemeinde mit Krediten belastet
wird. Dem gegenüber steht ein Antrag der Verwaltung, nach dem
die beiden Mehrfamilienhäuser in Raßnitz und das Wohnhaus
in der Bündorfer Straße in Knapendorf verkauft werden sollen.
Bauamtsleiter Weiß hatte vorgerechnet, dass die Sanierung für
die Gemeinde keinen Nutzen bringen würde. Im ungünstigsten
Fall seien sogar Zuschüsse in Höhe von ca. 43.000 EUR pro
Jahr erforderlich. Angesichts dieser Zahlen neigte sich die Meinung der meisten Ausschussmitglieder in Richtung Verkauf der
Wohnungen. Die Fraktion DIE LINKE/Grüne hat nachgerechnet
und festgestellt, dass die Gemeinde ca. 120.000 EUR pro Jahr
Überschuss aus den Häusern, deren Verkauf jetzt zur Diskussion steht, erzielt hat. Bei Mieteinnahmen von 221.000 EUR bedeutet das eine „Rendite“ von 54 %! Diese Überschüsse kamen
aber nicht den Mietern zugute, sondern wurden zur allgemeinen Haushaltsdeckung verwendet. Jeder Mieter der insgesamt
64 Wohnungen hat also den Gemeindehaushalt im Durchschnitt
mit ca. 1900 EUR pro Jahr gestützt. Doch jetzt, wo die Sanierung der Gebäude sich nicht mehr hinaus schieben lässt, entzieht sich die Gemeinde ihrer Verantwortung und will die Häuser
meistbietend abstoßen! Dabei ist klar, dass jeder private Investor vorrangig Gewinn erzielen will und bei einer Sanierung die
Mieten so weit wie möglich erhöhen wird. Bleiben die Gebäude
jedoch, wie unsere Fraktion das fordert, im Eigentum der Ge-
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 3
meinde und werden ohne Gewinn saniert, so müssen die Warmmieten um nicht mehr als 15 Prozent steigen. Alle Zahlen sind
aus Gutachten entnommen oder abgeleitet, die die Verwaltung
selbst in Auftrag gegeben hat.
Wir kämpfen weiter gegen den Verkauf, weil die Gemeinde eine
soziale Verantwortung gerade für Menschen mit wenig Einkommen hat und weil die Mieter ihre jahrelangen Überschusszahlungen wenigstens teilweise zurück bekommen sollen.
Die endgültige Entscheidung über Verkauf oder Sanierung fällt in
der Gemeinderatssitzung am 28. April.
Alle betroffenen Mieter und interessierten Bürger haben die Möglichkeit, in der Bürgerfragestunde kurz nach 19.00 Uhr ihre Fragen zu Verkauf oder Sanierung an den Bürgermeister zu richten.
Fraktion DIE LINKE/Grüne im Gemeinderat Schkopau
Bekanntmachung des AZV Elster-Kabelsketal
Die Verbandsversammlung hat am 12.03.2015 folgende Beschlüsse gefasst
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 4
Neufassung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die zentralen
Abwasserbeseitigungsanlagen des AZV
Elster-Kabelsketal (AZV)
(Zentrale Gebührensatzung — Neufassung)
Präambel
Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) vom 26. Februar 1998
(GVBI. LSA 1998 S. 81), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA 2014 S. 288, 333) in
Verbindung mit den §§ 8, 11 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 17.06.2014
(GVBI. LSA 2014 S. 288) und den §§ 2, 5, 10, 13a und 16 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAGLSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA 1996 S. 405), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014
(GVBI. LSA 2014 S. 522) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal in ihrer Sitzung am
12.03.2015 die Neufassung der zentralen Gebührensatzung beschlossen:
(2) Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach
Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch i. d. F. v. 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl.
I S. 1218) belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Inhaber
dieses Rechts gebührenpflichtig.
(3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner, bei
Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig.
(4) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als
Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des
Eigentümers der Verfügungsberechtigte i. S. v. § 8 Abs. 1 des
Vermögenszuordnungsgesetzes i. d. F. v. 29. März 1994 (BGBl. I
S. 709).
(5) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Pflichtigen über.
Wenn der bisherige Gebührenpflichtige die Mitteilung über den
Wechsel (§ 16) versäumt, so haftet er für die Schmutzwassergebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung
beim AZV entfallen neben dem neuen Pflichtigen.
(6) Daneben ist stets auch der tatsächliche Benutzer der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage gebührenpflichtig.
I. Abschnitt
§3
Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
§1
Allgemeines
Die Gebührenpflicht für die Schmutzwasserbeseitigung entsteht, sobald das Grundstück an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist und / oder Schmutzwasser der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage von
dem Grundstück zugeführt wird. Sie erlischt, wenn der Grundstücksanschluss durch den AZV auf Antrag stillgelegt wird.
(1) Der Abwasserzweckverband Elster-Kabelsketal (nachfolgend
„AZV“ genannt) betreibt nach Maßgabe dieser Satzung öffentlich zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen zur Beseitigung
des in seinem Entsorgungsgebiet anfallenden Schmutzwassers (überwiegend aus Trennkanalisationsanlagen) und Niederschlagswassers in rechtlich jeweils selbständige Anlagen,
a) zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung in biologisch und/
oder mechanisch arbeitende Kläranlagen,
b) zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung, als öffentliche Einrichtung.
(2) Der AZV erhebt nach Maßgabe dieser Abwassergebührensatzung für die an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Grundstücke differenzierte Grundgebühren für die Bereitstellung und Unterhaltung dieser Anlage, sowie
abhängig vom Maß der Inanspruchnahme Schmutzwassergebühren.
(3) Weiter erhebt der AZV für die an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Grundstücke Niederschlagswassergebühren nach Bemessungsfläche.
(4) Der AZV bedient sich zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflichten der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft
GmbH. Diese Gesellschaft ist im Zusammenhang mit vorliegender Satzung vom AZV mit der Ermittlung von Berechnungsgrundlagen, der Abgabenberechnung, der Ausfertigung und
Versendung von Abgabebescheiden sowie der Entgegennahme
der zu entrichtenden Abgaben beauftragt.
(5) Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen und zur Refinanzierung der technischen Anlagen, werden verbrauchsabhängige
Schmutzwassergebühren und flächenbezogene Niederschlagswassergebühren erhoben, sofern eine Einleitung in das jeweilige
zentrale Abwassernetz erfolgt.
II. Abschnitt
Schmutzwasser
§2
Gebührenpflichtige
(1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, bei
Wohnungs- oder Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentümer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der
Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig.
§4
Erhebungszeitraum
(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, an dessen Ende die
Gebührenschuld entsteht.
(2) Soweit die Gebühr nach den durch Wasserzähler ermittelten Wassermengen erhoben wird (§ 6 Abs. 2 Buchst. a), gilt als
Berechnungsgrundlage für den Erhebungszeitraum der Wasserverbrauch der Ableseperiode, die jeweils dem 31.12. des Kalenderjahres vorausgeht. Erfolgt aus technischen Gründen eine Ablesung nicht am 31.12., so kann der AZV den Jahresverbrauch
anhand einer früheren Messung hochrechnen, wenn zwischen
der Messung und dem Jahresende nicht mehr als 2 Monate
liegen. Gleiches gilt, wenn die Ablesung spätestens 2 Monate
nach Jahresende erfolgt entsprechend (Herunterrechnung).
(3) Erfolgt aus technischen Gründen eine Ablesung nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Fristen, so gilt als Erhebungszeitraum der Zeitraum zwischen zwei Ablesungen. Die Gebührenschuld entsteht dann zum Zeitpunkt der Ablesung.
§5
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzende Schmutzwassergebühr sind Abschlagszahlungen im laufenden Jahr zu leisten. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird
durch Bescheid nach den Berechnungsdaten des Vorjahres
festgesetzt. In den Fällen des § 4 Abs. 3 gilt als Berechnungsgrundlage die dort vorgenommene Festsetzung, wobei der Verbrauch für die Vorausleistung auf das Jahr hochgerechnet bzw.
heruntergerechnet wird.
(2) Entsteht die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe eines Kalenderjahres, so wird für die Abschlagszahlung der Wasserverbrauch oder die gemessene Abwassermenge des ersten
Monats hochgerechnet auf den Erhebungszeitraum. Diesen
Verbrauch des ersten Monats hat der Gebührenpflichtige dem
AZV auf dessen Anforderung unverzüglich mitzuteilen. Kommt
der Gebührenpflichtige der Aufforderung nicht nach, so kann
der AZV den Verbrauch schätzen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 5
(3) Schmutzwassergebühren werden durch Bescheid festgesetzt und sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides
fällig. Die Schmutzwassergebühr und die Abschlagszahlungen
können zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden.
Abschlagszahlungen sind nach den im Bescheid festgesetzten
Zahlungsterminen fällig.
§6
Gebührenmaßstab für
die Schmutzwasserbeseitigung
(1) Die Verbrauchsgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung
wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentlichen
zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m3 Abwasser.
(2) Als in die öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen gelangt gelten:
a) die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch geeichte Wasserzähler ermittelte Wassermenge,
b) die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück
sonst zugeführte Wassermenge,
c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen
einer Abwassermesseinrichtung.
(3) Hat ein Wasserzähler oder eine Abwassermesseinrichtung
nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so wird die Wasser- bzw. Abwassermenge vom AZV unter Zugrundelegung des
Verbrauchs bzw. der Einleitungsmenge des Vorjahres und unter
Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen geschätzt.
(4) Die Wassermenge nach Abs. 2 Buchstabe b) hat der Gebührenpflichtige dem AZV für den abgelaufenen Bemessungszeitraum von einem Kalenderjahr innerhalb der folgenden zwei Monate anzuzeigen. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen
des Eichgesetzes entsprechen und sind durch ein Fachunternehmen einzubauen. Wenn der AZV im Ausnahmefall auf solche
Messeinrichtungen verzichtet, kann er als Nachweis über die
Wassermengen prüfbare Unterlagen verlangen. Er ist berechtigt,
die Wassermenge zu schätzen, wenn diese auf andere Weise
nicht ermittelt werden kann.
(5) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche
zentrale Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, können auf
Antrag abgesetzt werden. Sie sind durch geeichte Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten
durch ein Fachunternehmen einbauen lassen muss. Die Erfassung der durch einen Zweitzähler abzusetzenden Mengen erfolgt im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung und ist eine
Bringe Pflicht des Eigentümers. Für den Nachweis gilt Abs. 3
sinngemäß. Der AZV behält sich eine Kontrolle der bereits eingebauten Zweitzähler vor und entscheidet über den fachgerechten Einbau. Der AZV kann nach Anhörung des Antragstellers auf
dessen Kosten Gutachten anfordern. Zuviel erhobene Gebühren
sind zu verrechnen oder zu erstatten.
(6) Der in Absatz 5 geforderte Nachweis ist auch für landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung mit Inkrafttreten dieser Satzung verbindlich. Erfolgt durch den landwirtschaftlichen Betrieb
entgegen dieser satzungsrechtlichen Verpflichtung kein Einbau,
so ist der Abzug von Wassermengen mittels Gutachten oder
glaubhafter Unterlagen nur im ersten Veranlagungsjahr nach Inkrafttreten dieser Satzung zulässig.
(7) Ist der Einbau von Wasserzählern wegen der baulichen Gegebenheiten oder aus sonstigen Gründen nicht zumutbar, wird
der Gebührenberechnung mindestens eine Abwassermenge
von 30 m3 pro Jahr und Person zugrunde gelegt.
§7
Gebührensätze für Schmutzwasser
(1) Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird grundsätzlich nach der verbrauchten Trinkwassermenge, gemessen
am geeichten Hauswasserzähler (Frischwassermaßstab), sowie
nach den auf dem Grundstück gewonnenen oder dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen berechnet.
Sie beträgt für Schmutzwasser aus Haushalt, Kleingewerbe und
Industrie
3,64 EUR/m3.
Für die Beseitigung sonstiger Wässer (Grund-, Drainage- und
Kühlwasser) werden
3,64 EUR/m3 berechnet.
(2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Verbrauchsgebühr eine monatliche Grundgebühr erhoben, die sich
nach dem jeweiligen Nenndurchfluss des auf dem Grundstück
befindlichen Trinkwasserzählers bemisst. Bei mehreren Trinkwasserzählern auf einem Grundstück wird deren Volumen addiert. Es gelten folgende Grundgebühren:
Nenndurchfluss
monatliche Grundgebühr
bis Qn 2,5
(Q3 4)
8,00 Euro
bis Qn 6
(Q3 10)
19,20 Euro
bis Qn 10
(Q3 16)
32,00 Euro
bis Qn 15
(Q3 25)
48,00 Euro
bis Qn 40
(Q3 63)
128,00 Euro
über Qn 60
(Q3 100)
192,00 Euro.
III. Abschnitt
Niederschlagswassergebühr
§8
Gebührenpflichtige
(1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, bei
Wohnungs- oder Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentümer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der
Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig.
(2) Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach
Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch i. d. F. v. 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I
S. 1218) belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Inhaber
dieses Rechts gebührenpflichtig.
(3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner, bei
Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig.
(4) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als
Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des
Eigentümers der Verfügungsberechtigte i. S. v. § 8 Abs. 1 des
Vermögenszuordnungsgesetzes i. d. F. v. 29. März 1994 (BGBl. I
S. 709).
(5) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Pflichtigen über.
Wenn der bisherige Gebührenpflichtige die Mitteilung über den
Wechsel (§ 16) versäumt, so haftet er für die Niederschlagswassergebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung beim AZV entfallen neben dem neuen Pflichtigen.
(6) Daneben ist stets auch der tatsächliche Benutzer der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage gebührenpflichtig.
§9
Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigung
entsteht mit der Herstellung des Anschlusses an die zentrale
Niederschlagswasserbeseitigungsanlage und endet mit dessen
Stilllegung durch den AZV.
(2) Unabhängig von Abs. 1 besteht die Gebührenpflicht für die
Niederschlagswasserbeseitigung, solange von einem Grundstück Niederschlagswasser auf sonstige Weise einer der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen zugeführt wird.
§ 10
Erhebungszeitraum
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, an dessen Ende die
Gebührenschuld entsteht.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 6
IV. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 11
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzende
Niederschlagswassergebühr sind Abschlagszahlungen im laufenden Jahr zu leisten. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird durch
Bescheid nach den Berechnungsdaten des Vorjahres festgesetzt.
(2) Entsteht die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe eines Kalenderjahres, so wird die Bemessungsfläche nach der tatsächlichen
Inanspruchnahme anteilig für den Erhebungszeitraum berechnet. Die Größe und die Art der Überbauten und /oder befestigten Grundstücksfläche hat der Gebührenpflichtige dem AZV auf
dessen Anforderung unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Gebührenpflichtige der Aufforderung nicht nach, so kann der AZV
die Bemessungsfläche schätzen.
(3) Niederschlagswassergebühren werden durch Bescheid
festgesetzt und sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Abschlagszahlungen sind nach den im Bescheid
festgesetzten Zahlungsterminen fällig. Die Niederschlagswassergebühr und die Abschlagszahlungen können zusammen mit
anderen Abgaben angefordert werden.
§ 12
Gebührenmaßstab für
die Niederschlagswasserbeseitigung
(1) Der Gebührenmaßstab für die Fortleitung und Behandlung
des Niederschlagswassers ist 1m2 Bemessungsfläche.
(2) Die Bemessungsfläche errechnet sich aus der überbauten
und/oder befestigten Grundstücksfläche. Hierbei wird je nach
Versiegelungsart die jeweilige Fläche multipliziert mit dem Faktor
1
bei Dachflächen, Betonflächen, Asphalt, Verbundpflaster
und Plattenbeläge mit undurchlässigen Fugen;
0,6 bei Verbundpflaster und Plattenbeläge mit durchlässigen
Fugen;
0,4 bei begrünten Dachflächen;
0,1 bei sonstigen gering versiegelten Flächen (z.B. Schotterrasen, Kunststoffwaben, Rasengittersteine und nicht
verdichtete Schotterfläche).
Das Ergebnis der Multiplikation bildet die Bemessungsfläche,
die auf volle m2 abgerundet wird.
(3) Gelangen von den versiegelten Flächen auf dem Grundstück
Niederschlagswasseranteile in auf dem Grundstück vorhandene, ganzjährig genutzte Niederschlagswasserspeicher- oder
Versickerungsanlagen mit einem Mindestfassungsvolumen von
2 m3, die einen Anschluss an die Regenwasserkanalisation haben, so ist die Fläche bis zur maximal tatsächlich an die Anlage
angeschlossenen Fläche zur Bemessung der Niederschlagswassergebühr gemäß nachstehender Tabelle zu reduzieren:
Anlagenart
Abzugsfläche je m3
Speichervolumen
Niederschlagswasserspeicher mit
Überlauf in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
15 m2
Versickerungsanlagen (Bemessung
nach ATV A — 138) mit Überlauf in die
öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
20 m2
(4) Der Gebührenpflichtige hat dem AZV auf dessen Aufforderung binnen eines Monats die Berechnungsgrundlagen auf einem Erfassungsbogen mitzuteilen. Maßgebend sind die mit Inkraftsetzung dieser Satzung bestehenden Verhältnisse.
(5) Kommt der Gebührenpflichtige seiner Mitwirkungspflicht
nach Abs. 4 nicht nach, so kann der AZV die Berechnungsdaten
schätzen.
§ 13
Gebührensatz für Niederschlagswasser
Der Gebührensatz beträgt 0,82 EUR/m2 Bemessungsfläche.
§ 14
Billigkeitsregelungen
Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz oder
teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit
eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und
der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist
deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie
ganz oder zum Teil erlassen werden. Für die Verwirklichung, die
Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Beitragsschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Absatz 1 und 2,
§§ 225, 226, 227 Absatz 1, §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung
in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
§ 15
Auskunfts- und Duldungspflicht
(1) Die Abgabenpflichtigen und ihre Vertreter haben dem AZV
jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung
der Abgaben erforderlich ist.
(2) Der AZV bzw. ein von ihm beauftragter Dritter kann an Ort
und Stelle ermitteln. Die nach Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten
Personen haben dies zu ermöglichen und in dem erforderlichen
Umfange zu helfen.
§ 16
Anzeigepflichten
(1) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist
dem AZV sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
(2) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen (z.B. grundstückseigene
Brunnen, Abwasserbehandlungsanlagen, Wasserzuführungen),
so hat der Abgabenpflichtige dies unverzüglich dem AZV schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn
solche Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden.
(3) Ist zu erwarten, dass sich im Laufe des Kalenderjahres die
Abwassermenge um mehr als 50 v. H. der Abwassermenge des
Vorjahres erhöhen oder ermäßigen wird, so hat der Abgabenpflichtige hiervon dem AZV unverzüglich Mitteilung zu machen.
§ 17
Datenverarbeitung
(1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden
Abgabepflichten sowie zur Festsetzung und Erhebung dieser
Abgaben ist die Verarbeitung (§ 3 Abs. 3 DSG-LSA) der hierfür
erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten gemäß §§ 9 und 10 DSG-LSA (Vor- und Zuname der Abgabepflichtigen und deren Anschriften; Grundstücksbezeichnung nebst
Größe und Grundbuchbezeichnung; Wasserverbrauchsdaten)
durch den AZV zulässig.
(2) Der AZV darf die für Zwecke der Grundsteuer, des Liegenschaftsbuches, des Melderechts, der Wasserversorgung und
der Abwasserentsorgung bekannt gewordenen personen- und
grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Daten von den entsprechenden Behörden (z. B. Finanz-, Kataster-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen, was auch im Wege automatischer
Abrufverfahren erfolgen kann.
§ 18
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig i. S. von § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG-LSA handelt,
wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. entgegen § 6 Absatz 4 die auf dem Grundstück gewonnenen
oder sonst zugeführten Wassermengen nicht anzeigt;
2. entgegen § 11 Absatz 2 verhindert, dass der AZV an Ort und
Stelle ermitteln kann und die dazu erforderliche Hilfe verweigert;
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 7
3. entgegen § 12 Absatz 1 den Wechsel der Rechtsverhältnisse
am Grundstück nicht innerhalb eines Monats schriftlich anzeigt;
4. entgegen § 12 Absatz 2 nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind
bzw. geschaffen, geändert oder beseitigt werden, die die
Berechnung der Abgabe beeinflussen;
5. in sonstiger Weise gegen Bestimmungen dieser Satzung verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
10.000 Euro geahndet werden.
§19
Inkrafttreten
Diese Neufassung der zentralen Gebührensatzung tritt rückwirkend zum 07.12.2013 in Kraft. Sie ersetzt ohne Rücksicht auf
ihre Wirksamkeit die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des AZV
Elster-Kabelsketal vom 06.12.2006, zuletzt geändert durch die
Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des
AZV Elster-Kabelsketal vom 17.04.2013.
Ausfertigungsvermerk:
Kabelsketal, OT Gröbers, den 12.03.2015
Reinhard Stahl
Verbandsgeschäftsführer
Kundeninformation
des WAZV Saalkreis
Trinkwasser- und
Abwasserabschlagsrechnung 2015
Sehr geehrte/r Anschlussnehmer/in,
die Trinkwasserabschlagsrechnungen für das Jahr 2015 wurden mit einem Kurierdienst Mitte Februar 2015 versandt. Leider erhielt ich wiederholt Anfragen und Informationen, dass
Rechnungen nicht zugestellt wurden, wofür ich mich entschuldigen möchte.
Ich bitte all diejenigen, die für das Jahr 2015 noch keine
Abschlagsrechnung für die Trinkwasserlieferung erhalten
haben, sich an den Kundendienst des WAZV Saalkreis zu
wenden. Dieser ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zu
erreichen:
Post:
WAZV Saalkreis, Sennewitzer Straße 7, 06193 Petersberg
Telefon: 034606 360-155, Fax: 034606 360-299
oder E-Mail: [email protected]
Die entsprechenden Trinkwasserrechnungen werden dann
über einen anderen Zustelldienst erneut zugesandt. Aufgrund
der Verzögerungen bei der Zustellung der Trinkwasserrechnungen wird sich auch der Versand der Abwassergebührenbescheide verzögern. Ich rechne mit einem Versand bis Mitte
April 2015.
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Herrmann
Verbandsgeschäftsführer
WAZV Saalkreis plant Millioneninvestitionen in Trinkwassernetze Neue Preisstruktur eingeführt
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV)
beliefert heute rund 25.000 Grundstücke mit dem Lebensmittel
Trinkwasser. Der Verband entstand aus ehemals sieben Aufgabenträgern (Zweckverbände, Eigenbetriebe und Anstalten des
öffentlichen Rechts) oder bekam deren Aufgaben übertragen.
Zu Jahresbeginn wurde dann das Personal von acht Verwaltungsbereichen am neuen Sitz in Gutenberg zusammengeführt,
um den Bürgern Dienstleistungen rund um das Wasser aus einer
Hand an einem Standort anzubieten. Zudem wuchs auch 2014
und 2015 der Aufgabenbestand des WAZV um weitere Bereiche
in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Aufgrund der früheren Kleinteiligkeit der vorherigen Aufgabenträger und der getrennten Aufgabenverteilung zwischen Trinkwasser und Abwasser wurden viele Aufgaben nicht wahrgenommen oder blieben liegen. Beispiele sind hier der aufgelaufene
Investitionsstau im Bereich Trinkwasser oder die Problematik
der Kläranlagen Landsberg, Löbejün und Hohenthurm, um nur
einige zu nennen. Darauf hat der WAZV mit ersten Maßnahmen
schon reagiert.
Bereits in den vergangenen zwei Jahren hat der Verband vier
Millionen Euro für Trinkwasserinvestitionen eingeplant. Mit diesen Mitteln wurden die Ortsnetze in Gimritz und Döblitz komplett sowie in Teutschenthal, Pfützthal, Nauendorf, Gutenberg
und Krosigk Teilnetze erneuert. Zudem wurden 15 Distriktzähler
mit Wasserzählerschächten neu gebaut, um die Nachtverbräuche in den Netzen überwachen und somit die Wasserverluste
orten zu können und gezielt in diesen Bereichen zu investieren.
Geplante neue große Vorhaben sind zum Beispiel der Trinkwasserleitungsbau in Teutschenthal Bahnhof, Beesenstedt, Niemberg und Brachwitz.
Ziel ist es, die extrem hohen Wasserverluste, die ihre Ursache in
unterbliebenen Investitionen haben, deutlich zu senken. Erneuert werden müssen zudem gut 106 Kilometer Trinkwassernetz
- also mehr als eine Strecke von Halle nach Magdeburg. Das
sind große Herausforderungen. Um den Bürgern auch in Zukunft
eine sichere Trinkwasserversorgung zu angemessenen und ausgewogenen Preisen zu gewährleisten, hat der WAZV eine neue
Preisstruktur erarbeitet.
Dabei erfolgte die Kalkulation auf Basis des Kommunalabgabengesetzes und wurde durch ein dafür spezialisiertes Büro
durchgeführt. Zwei Punkte standen hier für den WAZV, der nach
dem Solidarprinzip und ohne Gewinnerzielung arbeitet, im Mittelpunkt. Erstens: Der Gesamtpreis muss die realen Kosten des
Trinkwassernetzes abbilden - inklusive der notwendigen Investitionen. Zweitens: Der neue Grundpreis soll für eine verursachergerechte und damit ausgewogene Verteilung eines Teils der festen Netzkosten unabhängig vom jeweiligen Verbrauch sorgen.
Das ist passiert.
Zu Jahresbeginn wurden nun die neuen Trinkwasserrechnungen
verschickt. Dabei ist das Verhältnis zwischen Grundpreis und
Mengenpreis ausgewogen und liegt bei jeweils rund der Hälfte
der Gesamtkosten. Diese Preisgestaltung bringt größeren Familien, Mehrfamilienhäusern oder Vielnutzern eine Entlastung,
Klein-Haushalte im Einfamilienhaus und Wenignutzer müssen
sich hingegen auf einen teilweise auch deutlich höheren Grundpreis einstellen. Warum ist das geschehen? Das Preismodell
2014 - ohne festen Grundpreis - hätte im Verbandsgebiet zu
teilweise erheblichen Unwuchten geführt: In unserem Verbandsgebiet hätten danach nur 17 Prozent der Grundstücke ganze 52
Prozent des Grundpreises (fixe Kosten) getragen - und zu diesen
gehören fast alle Mehrfamilienhäuser mit oft sozial schwacher
Bevölkerung. Die neuen Grundpreise hingegen ermöglichen
eine verursachergerechte und gleichmäßige Verteilung der festen Netzkosten, die unabhängig vom jeweiligen Verbrauch allein
durch die Vorhaltung des Trinkwassers für jeden Hausanschluss
entstehen. Der Mengenpreis deckt neben einem Teil der festen
Kosten insbesondere diejenigen Kosten ab, die abhängig vom
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 8
Verbrauch entstehen. Damit werden auch Vielverbraucher entsprechend herangezogen.
Was bedeutet das konkret? Die finanzielle Mehrbelastung für
einen Durchschnitts-Haushalt mit 3 Personen und 35 cbm Wasserverbrauch pro Person und Jahr liegt im Verbandsgebiet bei
2,90 EUR pro Monat. Und selbst für eine Person im Einfamilienhaus, wo es wegen des neuen Grundpreises die größte Änderung gibt, bleibt das Trinkwasser mit 16,75 EUR im Monat
(einschließlich 2.920 Liter frisches Trinkwasser) auch weiterhin
bezahlbar. Deshalb ist die neue Preisstruktur sachlich gerecht,
ausgewogen und letztlich auch ökologisch orientiert.
Mit der neuen Kalkulation ist vor allem sichergestellt, dass jährlich
mindestens 2 Millionen Euro in die Trinkwassernetze investiert
werden können. Darüber hinaus wird unser neuer Betriebsführer
weitere erhebliche Maßnahmen umsetzen, die das Netz stabilisieren und dabei helfen, die Verluste von heute noch 800.000
Kubikmetern jährlich deutlich zu senken. Auch eine notwendige Rohrnetzerneuerungsrate gemäß DVGW-Empfehlungen wird
damit wieder erreicht. Das wird mittelfristig allen Haushalten im
Verbandsgebiet zugutekommen.
Die aktuellen Preise gelten für 2015. Die nächste Kalkulation
wird für 2016 aufgrund der neuen Datenlage erstellt. Deshalb
hat der WAZV mit den Abschlagsrechnungen auch einen Datenerfassungsbogen mit Fragen zu Verbrauchsstelle und Nutzung
verschickt. Der Verband ist hier auf die Mithilfe jedes einzelnen
Kunden angewiesen und bittet daher darum, die Anlage 2 ausgefüllt zurückzusenden. Dafür können die Kunden den beigelegten Freiumschlag nutzen.
Infokasten:
Im Verbandsgebiet des WAZV Saalkreis gelten seit Januar 2015 einheitliche Notrufnummern:
24-Stunden-Notdienst Trinkwasser: 0800 6647003
24-Stunden-Notdienst Abwasser: 01511 4122795
Eingesandt von der Geschäftsführung des WAZV
Bürgerinformation Kontakt:
Dr. Ralf Schneider, Betriebsleiter
Trinseo Deutschland GmbH
[email protected]
03461 497288
TRINSEO.
Hochdruckreinigungsarbeiten am Standort Schkopau
können zu vorübergehenden Lärmbeeinträchtigungen in der Nachbarschaft führen
(Schkopau, 20.03.2015) Im Rahmen einer geplanten Großabstellung im April 2015 sind voraussichtlich vom 08. bis 23.04.2015
Hochdruckreinigungsarbeiten zur Reinigung von Anlagenbereichen der Kautschukproduktion am Standort Schkopau erforderlich.
Dabei kann es tagsüber und gelegentlich auch in den Nachtstunden trotz zusätzlicher technischer und organisatorischer Schallschutzmaßnahmen zeitweilig zu erhöhten Lärmemissionen kommen. Zeitweilige Lärmbeeinträchtigungen für die Nachbarschaft
und Anlieger können in ungünstigen Fällen nicht gänzlich zu vermeiden sein.
Aus diesem Grund bitten wir die Bürger und Anlieger in der Nachbarschaft für die möglicherweise auftretenden Beeinträchtigungen um Verständnis.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 9
Kreisvolkshochschule
Saalekreis
Außenstelle Schkopau
Wanderungen im Frühjahr
im Saalekreis und Umgebung
Für alle folgenden Wanderungen gilt:
Bitte entsprechend des Wetters angepasste Kleidung und festes
Schuhwerk tragen. Anmeldung ist unbedingt erforderlich!
Kosten: 6,00 € pro Person, Ermäßigung für Familien möglich.
Orchideen-Wanderungen im Naturschutzgebiet
- 13.05.2015, Mittwoch, 16.00 - 18.15 Uhr, Iris Hölzer, Weischütz, Ortseingang aus Richtung Freyburg, Einmündung
Unstrutradweg
- 30.05.2015, Samstag, 10.00 - 12.15 Uhr, Iris Hölzer,
Balgstädt, Lauchaer Straße 1, Fleischerei
Ornithologische Wanderung - Vögel im Frühjahr
- 16.05.2015, Samstag, 08.00 - 10.15 Uhr, Udo Schwarz,
Braunsbedra, Aussichtsturm Neumark,
Ornithologische Wanderung - Vögel im urbanen Bereich
- 30.05.2015, Samstag, 09.00 - 11.15 Uhr, R. Schwemler, Wallendorf, Historischer Weinkeller, Am Kellerberg 2
Verstärkung gesucht
Die KVHS sucht Kursleiter/-innen auf Honorarbasis für die Themenbereiche Gesundheit, Gymnastik und alle Fremdsprachen,
Kontakt unter 03461 2590880 oder [email protected].
Information und Anmeldung:
Kreisvolkshochschule Saalekreis/Geschäftsstelle Merseburg,
Am Saalehang 1, 06217 Merseburg, Tel. 03461 259088-0;
Internet: www.kvhs-saalekreis.de, E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner der Außenstelle: Herr Bärike,
Telefon: 0345 6138198, 0152 26391281
Für die Bewirtschaftung der kirchlichen Friedhöfe in Döllnitz,
Burgliebenau, Naundorf und Kleinkugel wird ab sofort, spätestens zum 1. Mai 2015
die Stelle einer Friedhofsarbeiterin/eines
Friedhofsarbeiters
ausgeschrieben.
Arbeitsaufgaben
- Friedhofsunterhaltung (Grün- und Geländepflege)
Erwartet werden
- Motivation und Freude an der Arbeit
- Sensibilität im Umgang mit Trauernden und Hinterbliebenen
- Bereitschaft zu körperlicher Arbeit
- praktische Erfahrung in der Grün- und Baumpflege
- Bereitschaft für wetterbedingt flexible Arbeitszeiten
- ein positives Verhältnis zur evangelischen Kirche
Die Stelle hat je nach Friedhof einen Umfang von 5 - 15 %
des Beschäftigungsumfangs eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeiters (entspricht 2 - 6 Stunden von 40).
Die Tätigkeit eignet sich als Zuverdienst, auch auf 165- oder
450 Euro-Basis.
Eine Erhöhung des Beschäftigungsumfangs auf eine bis zu
50 %igen Stelle ist bei Pflege mehrerer Friedhöfe möglich.
Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung. Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland geltende Besetzungs- und Ausschreibungs-VerwAO verwiesen, nachzulesen unter www.kirchenrecht-ekm.
de (ON 715).
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, einschließlich
eines pfarramtlichen Zeugnisses, wird bis zum 21. April 2015
(Datum des Poststempels) erbeten an das Evangelische
Pfarramt Lochau, Kirchwinkel 7, 06258 Schkopau.
Freiwillige Feuerwehr Burgliebenau
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Kinder und Eltern,
in diesem Jahr möchten wir einen „Tag der offenen Tür“ zum
Anfassen gestalten.
Er wird am 20.06.2015 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr an der Feuerwehr stattfinden.
Dafür haben wir uns einiges einfallen lassen.
Im Mittelpunkt sollen unsere Kinder stehen, wir möchten zeigen
das Feuerwehr so richtig Spaß machen kann. Dabei werden uns
das Spritzenhaus, die Kübelspritze und andere nützliche Dinge
aus der Feuerwehr zur Hilfe kommen.
Es stehen auch Vorführungen unserer verschiedenen Gruppen
auf dem Programm. Den Anfang machen unsere Kleinsten, sie
kennen und können schon allerhand. Im Laufe des Vormittags
wird sich die Jugendfeuerwehr präsentieren. Nach dem Mittagessen zeigen die Kameraden der aktiven Wehr, wie wichtig eine
solide Ausbildung in der Feuerwehr ist.
Natürlich sollen sich unsere Gäste wohlfühlen, deshalb ist auch
etwas gegen Hunger und Durst vorhanden. Für den Nachmittag
haben die Eltern der Kinder- und Jugendgruppe einen Kuchenbasar vorbereitet, bei dem man es sich so richtig gemütlich machen kann.
Für den Höhepunkt und Abschluss eines hoffentlich kurzweiligen Tages ist eine Schaumparty geplant, dabei werden wir von
einigen Kameraden der FF Luppenau unterstützt.
Wir hoffen, dass wir Neugierde geweckt haben und freuen uns
darauf, reichlich Gäste begrüßen zu dürfen.
Die Kameraden der FF Burgliebenau
________________________________________________________
Heimatverein Burgliebenau e. V.
Gutshof 6
06258 Schkopau OT Burgliebenau
Die drei „Verwalter“ von Burgliebenau oder
Wie kann man Initiativen ersticken
Im Auenkurier vom März 2015 hat sich unser Ortschaftsrat erstmals in diesem Jahr zu seinen Vorhaben geäußert. Allerdings
sei kritisch festzuhalten, dass nichts als hätte, wäre, könnte und
abschieben der Verantwortung auf andere wie Gemeinde, aber
kein eigener Standpunkt zur Realisierung der Vorhaben heraus
zu lesen war.
Die Aussagen zum historischen Markt strotzen geradezu vor
Unwissen und Unwahrheit der Artikelschreiber. Wenn diese ein
einziges Mal einen der acht historischen Märkte besucht hätten,
dann hätten sie sicherlich festgestellt, dass keine Getränke- und
Imbissbuden dort vorhanden waren. Uns scheint, dass der Ortschaftsrat auf Betreiben von der Ortschaftsrätin, Frau Amelang,
alle Hebel in Bewegung setzt, um den traditionellen Standort
für die Sitzgruppe, der zum gesamten Ambiente hervorragend
geeignet ist, vor ihrem Wohngelände weg zu bekommen.
Dabei schreckt man auch nicht vor Unwahrheiten zurück.
In dem Artikel wird behauptet, dass die in der Vergangenheit
„aufgetretenen Probleme von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ es notwendig machen, die Sitzgruppe für die Gäste vor den
Gutshof 6 zu verlagern.
1. Es gab bei den acht durchgeführten historischen Märkten
keinerlei Beanstandung seitens des Ordnungsamtes noch
anderer Institutionen hinsichtlich von Ordnung, Sicherheit
und Sauberkeit. Unser Bürgermeister, Herr Haufe und der
Ordnungsamtleiter, Herr Schmidt, waren mehrmals Besucher des historischen Marktes und hatten daran nichts auszusetzen. Im Gegenteil, Herr Haufe äußerte sich lobend über
die Veranstaltung unter anderem auch im Auenkurier.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 10
2. Die notwendigen Rettungswege wurden immer gewährleistet.
3. Der Platz der Sitzgruppe wurde nach Ende des historischen
Marktes von Heimatvereinmitgliedem, teilweise über 70 Jahre alt, immer gefegt und damit sauber verlassen.
4. Die Toiletten des Gutshofes 6 wurden zu jedem historischen
Markt bereits genutzt und Einlassungen von Herrn Vaskovits hinsichtlich des Urinierens von Gästen an seine Grundstücksbegrenzung in Richtung Friedhof entbehren jeglicher
Grundlage zu mal dort in unmittelbarer Nähe der Heimatverein Döllnitz, Speckkuchen verkaufte.
Wenn der Ortschaftsrat wie immer er bekundet, sich den Interessen der Bürger von Burgliebenau verpflichtet fühlt, so sei
angemerkt, dass eine Umfrage des Heimatvereins ergab, dass
der überwiegende Teil der Burgliebenauer sich für den vom Heimatverein bevorzugten Standort der Sitzgruppe für die Gäste
ausgesprochen hat.
Was für den Ortschaftsrat aufgrund mangelnder Kenntnisse und
privater Befindlichkeiten nicht beachtet wird, ist, dass mit seiner
Entscheidung das Ensemble und die Atmosphäre des Marktes
verloren geht, wenn die Sitzgruppe ausgelagert wird. Das sehen die Bürger von Burgliebenau genau so. Eine Frage ergibt
sich doch noch. Dem aufmerksamen Leser des Artikels unseres
Ortschaftsrates wird nicht entgangen sein, dass der Beschluss
des Ortschaftsrates nicht bekannt gegeben wurde. Es wurde
nur mitgeteilt, dass es keine einvernehmliche Lösung gab. Hat
man hier Angst vor der eigenen Courage? In den letzten Jahren
war diese Veranstaltung immer ein Erfolg und das soll auch so
bleiben, jedenfalls will das der Heimatverein. Wir werden uns
mit allen Mitteln dafür einsetzen, das der historische Markt am
10. Mai 2015 an gewohnter Stelle stattfindet.
Die Aussteller sind bisher immer mit unserem historischen Markt
sehr zufrieden gewesen, und kommen gern zu unserem historischen Markt. Sie haben deshalb eine Veranstaltung in Merseburg verschieben lassen.
Eines sei hier noch gesagt:
Wenn der Heimatverein Burgliebenau nicht sichern kann, dass
der historische Markt mindestens die gleiche Qualität der Veranstaltung wie in den Vorjahren hat, wird der historische Markt
nicht stattfinden.
Vorstand des Heimatvereins Burgliebenau e. V.
Arbeitskreis Döllnitz
Der Arbeitskreis Döllnitz e. V. lädt zum Vortrag von Herrn Gadde
am Mittwoch, dem 22.04.2015 ein.
Thema: Orgacid - ein Kampfstoff aus Ammendorf
Ort: Gaststätte Lindenhof Lochau, Hauptstraße 2
Zeit: 17.30 Uhr
Liebe Ermlitzer Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Wochen gab es vermehrt Nachfragen zum Baubeginn in der H.-v.-Bose-Straße, da schon Vermessungsarbeiten
beobachtet worden sind. Ich hatte ihnen ja versprochen, immer
über Neuigkeiten zu informieren, wenn es welche gibt.
Dies wird immer über den Saale-Elster-Aue-Luppe-Kurier geschehen. In der Märzsitzung des Ortschaftsrates hat der Bauamtsleiter der Gemeinde Schkopau Herr Weiß den aktuellen
Stand der Baumaßnahme besprochen.
Es wurde auch ein vorläufiger Zeitplan vorgestellt. Dieser sieht
vor: Planungsphase bis Mai/Anfang Juni, Bürgerversammlung
am 11.06.2015, Vergabeverfahren Juli bis August, Bauphase
September und Oktober 2015.
Auf derselben Sitzung des Ortschaftsrates wurde über die Verteilung der sogenannten Ortsbürgermeistermittel entschieden.
Für die Sportförderung standen uns dieses Jahr 4700 € (letztes
Jahr 3600 €) zur Verfügung und für Heimat- und Kulturpflege
3500 € (letztes Jahr 3300). Diese Mittel wurden, wie folgt, verteilt:
1. Sportförderung
Es lagen 8 Anträge mit einer beantragten Fördersumme von
6832 € vor. Von den 4700 € bekommen die Sportangler 1100 €,
die Skatspezies 500 €, Tango Argentino 1200 € und SG Ermlitz
e. V. insgesamt 1900 €.
2. Heimat- und Kulturpflege
Es lagen zwei Anträge vor. Von den 3500 € bekommt der Feuerwehrförderverein für das Heimat- und Dorffest 3000 € und die
AG Geschichte bekommt 500 €.
Am Abend des 23. März haben in der Auenstraße mehrere Müllcontainer gebrannt.
Falls jemand Hinweise auf einen möglichen Täter geben kann,
wird dieser gebeten sich zu melden.
Am 27. März fand im Bürgerraum des Bürgerbüro Ermlitz die
Mitgliedervollversammlung des SG Ermlitz e. V. statt. Hierbei
wurde der alte Vorstand entlastet und ein neuer gewählt. Der
neue Vorstand des SG Ermlitz setzt sich aus Richard Wanzek
(1. Vorsitzender), Frank Puschendorf (2. Vorsitzender), Angela
Wolf (Schatzmeisterin), Michel Rüdiger (Techn. Leiter), Matthias
Fischer (Freizeitsport), Ellen Jöstel (Frauengymnastik), Katja
Dublinski (Squaredance) Sven Nöbel (Fußball) zusammen.
Ich wünsche den neu- und wiedergewählten Vorstandsmitgliedern viel Erfolg in ihrer Arbeit in den nächsten zwei Jahren.
Nach den letzten Informationen von PerlNet liegt das Material
für die Anlagen in Ermlitz, Rübsen und Oberthau in Bitterfeld bereit und ist in Teilen schon vormontiert und bereits konfiguriert.
Der Anbau in Ermlitz, Rübsen und Oberthau soll bis ca. Mitte
April erfolgen. Schauen wir mal, ob diese Angabe dieses Mal
eingehalten wird.
Ihr
Patrick Wanzek
Ortsbürgermeister
Termine
Das Maifest der Senioren findet am 21.05.2015 statt.
Ort:
Bürgerraum Ermlitz, Pestalozzistraße 23,
06265 Schkopau
Beginn:
14 Uhr
Preis:
4 € pro Person
Alle Senioren und Vorruheständler sind herzlich eingeladen!
Weitere Infos erhalten Sie auch im Bürgerbüro:
03204 62398 oder [email protected]
Die Skatspezies Ermlitz laden zum 33. Ermlitzer Skatturnier ein.
Wann?
Donnerstag, d. 30.04.2015 ab 18 Uhr
Wo?
Lindenhof Lochau
Hauptstraße 2, 06258 Schkopau
Preis?
Antrittsgeld 10 €
Es werden 2 Serien à 48 Spiele gespielt.
Es gibt für die besten 3 Spieler Pokale.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 11
Programm für Heimatfest
Als 17.00 Uhr dann unsere Kindergartenkinder mit ihren Liedern
die Osterhasen herbeiriefen, hatte sich der Platz schon sehr gut
gefüllt.
Gemeinsam bestaunten wir die sorgsam vorbereiteten Experimente unserer Jugendfeuerwehr zum Thema „Ei und Feuer“.
Wie immer auf dem Feuerwehrgelände!
Freitag, den 15. Mai 2015
Ab 19 Uhr
Warm-up mit der Sunshine-Disco
Für das leibliche Wohl stehen
Gegrilltes und Getränke bereit.
Samstag, den 16. Mai 2015
Eröffnung
10 Uhr
10:30 Uhr
Wettkampf der Kinderfeuerwehren
12:00 Uhr
Siegerehrung Wettkampf der
Kinderfeuerwehren
13 - 14 Uhr
Vorführung der Rettungshundestaffel Saalekreis e. V.
14:30 Uhr
Programm des Frauenchor Ermlitz
15:00 Uhr
Programm des Männerchor Ermlitz
16:00 Uhr
Kinderüberraschung mit MIKI
(Kinderprogramm)
ab 18:00 Uhr
Tanz mit der Sunshine-Disco
gegen 21:30
Höhenfeuerwerk
Dann schwärmten unsere Jüngsten aus, zum Eiersuchen.
Für das leibliche Wohl stehen Gegrilltes und Getränke
bereit. Unsere Gulaschkanone kommt wie jedes Jahr
zur Mittagsversorgung zum Einsatz. In der Kaffeestube sind Kaffee und Kuchen erhältlich.
Wieder beteiligen sich alle unsere Vereine!
Der Arbeitskreis Geschichte lädt ein
Terminänderung für den April:
Wir treffen uns am 23.04.2015 um 19.00 Uhr.
An alle Schkopauer:
Wer ist im Besitz von Merseburger Heimat Kalendern und
kann sie uns zur Einsicht überlassen?
Wir machen auch Hausbesuche.
Erreichbar sind wir über das Gemeindebüro Ermlitz unter
034204 62398 oder [email protected].
Osterfeuer 2015
Für die gastronomische Versorgung sorgten die Helfer von Feuerwehr und Dorfverein nach besten Kräften.
Würstchen und Brötchen stammten wieder aus ortseigener Herstellung und wurden überall gelobt.
Um unseren Feuerkorb versammelten sich schnell eifrige Marshmallowgriller. Nachdem auch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr spannende Experimente vorgeführt hatten, wurde das Osterfeuer angezündet.
Jung und Alt feierten bis in die Nacht.
Die DGH 2013 e. V. und die Freiwillige Feuerwehr Hohenweiden
bedanken sich bei allen Helfern, der Gemeinde Schkopau sowie
dem Wehrleiter der Ortschaft Schkopau und der Kindertagesstätte Hohenweiden.
Gemeinsam bereiteten die Mitglieder der DGH 2013 e. V. und
der Freiwilligen Feuerwehr Hohenweiden das diesjährige Osterfeuer in der Ortschaft Hohenweiden vor.
Pfingstbier 2015
Die Vorbereitungen zu unserem Pfingstbier 2015 sind bereits im
vollen Gange. Jetzt im April fanden bereits erste organisatorische Treffen statt, um die Platzgestaltung abzusichern, unsere
Clowns und unsere Jungfern zu informieren. Neue Kostüme für
die Clowns sind in Planung. Viele Helfer werden benötigt für das
Maienschlagen, das Kränzebinden, Auf- und Abbau des Festplatzes, die Tombola, den Kuchenbasar, die Organisation der
Kinderspiele und und und ... So würden wir uns auch in diesem Jahr sehr darüber freuen, wenn unsere „alten Hasen“ durch
zusätzliche Kräfte verstärkt werden können. Es gibt viel zu tun
und gemeinsam macht es Spaß. Wir freuen uns über jede Unterstützung!!! Einfach melden unter [email protected] oder
unter der 0173 7720612. Selbstverständlich laufen auch unsere Spendenaktionen weiter. Nach wie vor werden Ihre Geld(IBAN: DE02800537621894038980, BIC: NOLADE21HAL) und
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 12
Sachspenden, zur Verwendung bei den Kinderspielen sowie der
Tombola täglich in der Bäckerei Ramm entgegengenommen.
Wer kann einen Beitrag zum Kuchenbasar leisten?
(bitte bei Frau Ramm, Bäckerei Ramm melden)
Wer kann Blumen für das Kränzebinden abgeben?
(bitte bei Fam. Seifert melden)
Vielen Dank für Ihre Mithilfe im Voraus.
Und selbstverständlich sind wir auch an Ihren Ideen oder Verbesserungsvorschlägen interessiert.
Sebastian Bärike
Vorstandsvorsitzender
Dorfgemeinschaft Hohenweiden 2013 e. V.
Frauentag in Korbetha
Blauer Himmel und Sonnenschein, so zeigte sich der 8. März in
diesem Jahr von seiner allerbesten Seite und machte nicht nur
dem Sonntag, sondern auch der holden Weiblichkeit in unserem
Lande alle Ehre. Die Einwohner von Korbetha und Gäste aus den
anderen Ortsteilen folgten der freundlichen Einladung und versammelten sich am Nachmittag im Gemeindezentrum zur alljährlichen
Frauentagsfeier. Die Tische waren festlich geschmückt und zum
duftenden Kaffee gab es leckeren, selbst gebackenen Kuchen.
Unsere Sportfreundin Thekla Batereau sorgte mit ihren beiden Puppen Paul und Erna für niveauvolle Unterhaltung zum Nachdenken
und Schmunzeln. Bei der Tombola konnte man eine Vielfalt von
nützlichen Kleinigkeiten gewinnen, Nieten waren zum Glück in der
Minderzahl. Begehrte Hauptpreise waren Gutscheine, einzulösen
bei den beiden ortsansässigen „Schönmacherinnen“, Friseurmeisterin - Frau Ziegan und Kosmetikerin - Frau Stegmeyer. Für die
Unterhaltung sorgte in alt bewährter Weise „Hanni“, der kleinste
und beliebteste Moderator aus unserer Region. Falko und Jenny
betreuten die Bar, denn durstige Kehlen mussten ab und zu auch
befeuchtet werden. Zum Abend gab es dann noch belegte Brötchen, Kartoffelsalat und Würstchen, so dass wir froh und gestärkt
den Heimweg antreten konnten. Ein erholsamer Abschluss und
prima, dass wir uns zu Hause nicht noch um Abendessen kümmern
brauchten. Hier ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die
zum guten Gelingen dieses schönen Festes beigetragen haben,
besonderer Dank und Lob an unser Ortschaftsratsmitglied Petra
Hahn als Hauptorganisator.
Was wäre die Welt ohne die Frauen?
Hiltrud Wörfel
Werte Hundebesitzer,
in meiner Sprechstunde am 23.03.15 wurde angesprochen,
dass leider vermehrt Hundehaufen am Spielplatz „An der Dahne“ sowie am Rand der Wege dorthin zu finden sind. Dieser
Hundedreck stellt zunehmend ein Problem hinsichtlich Sauberkeit, Ordnung und Hygiene dar, besonders auch für die spielenden Kinder vor Ort. Sie als Tierhalter bzw. auch der mit der
Führung und Pflege Beauftragte sind bei Verunreinigung zur
unverzüglichen Säuberung verpflichtet. Dies ist auch in unserer
Satzung der Gemeinde Schkopau zur Gefahrenabwehr unter § 3
nachzulesen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße
geahndet werden (§ 13 Punkt 7 dieser Satzung). Ich bitte Sie, in
Zukunft darauf zu achten, dass Ihr Tier die öffentlichen Anlagen
- vor allem auch im Spielplatzbereich - sauber hält bzw. dass Sie
die Säuberung unverzüglich vornehmen. Sollte in naher Zukunft
keine Besserung dieser Situation eintreten, werde ich das Ordnungsamt bitten müssen, verstärkt Kontrollen durchzuführen.
Ihr Ortsbürgermeister
Ingo Hermann
Buchlesung mit Nils Wiesener
Mit viel Vorfreude hatte der Förderverein St. Annen-Kirche Lochau
e. V. am 05.03.2015 zu einer erneuten Buchlesung mit Nils Wiesener
eingeladen. Er wird interessierten Zuhörern noch in Erinnerung sein
mit seiner Lesung über die Besteigung des Kilimandscharo in Afrika.
Der Wahl-Merseburger weckte die Neugier seiner Zuhörer mit der
Ankündigung, kurzweilige, historische und amüsante Geschichten
seiner Stadt zu erzählen. In seinem historischen Buch „Das Raunen
der Runen“ webte er um ein Ereignis aus dem Mittelalter, in dem
es um Zaubern mit Runensprüchen geht, eine Geschichte über
mehrere Jahrhunderte. Man hätte ewig zuhören können. Ein wirklich
lesenswertes Buch. Dann hatte er „Gabelgeschichten“ mitgebracht.
Er hatte einen Aufruf an schreibgewandte Mitmenschen gestartet,
Fantasiegeschichten zu erdenken, die sich um den Abdruck einer
Gabel in einem Pflasterstein im Schlosshof Merseburg drehten.
Herausgekommen ist ein Büchlein mit 30 Geschichten mit echt
fantastischen Inhalten. Auch dieses absolut lesenswert!
Dann ging es um das historische Merseburg zur Zeit Kaiser Barbarossas. Dieser hatte der Stadt im Mittelalter ein zweites Marktprivileg
geschenkt (daher der Name „Neumarkt“). Merseburg sollte mit Hilfe
der Märkte eine große, reiche Stadt werden. Da die Stadt aber
immer wieder durch Brände zerstört wurde, wichen die Händler
in das Dorf Leipzig aus und daraus wurde dann die große, reiche
Stadt. Auch hier sind mit der Hilfe vieler Laienschriftsteller lustige,
interessante Fantasiegeschichten entstanden. Das Fazit dieser Lesung: Man konnte über unsere Nachbarstadt vieles aus der Vergangenheit erfahren. Alles war umfassend recherchiert, auch der
Humor kam nicht zu kurz. Durch die gekonnte Art des Vorlesens
von Herrn Wiesener wurde alles recht appetitlich angerichtet. Es
hat sich gelohnt, einmal den Fernseher abzuschalten und sich auf
althergebrachte Art weiterzubilden. In der Hoffnung, die Leser des
Kuriers neugierig gemacht zu haben, verbleibt - bis zur nächsten Lesung, garantiert noch in diesem Jahr - der Förderverein der
St.-Annen-Kirche Lochau e. V.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 13
Informationen aus dem Pfarramt Lochau
Datum/UhrzeitTitel
Gemeinde
19.04.2015
Gottesdienst
Döllnitz
09:30 Uhr
19.04.2015
Gottesdienst
Raßnitz (Weßmar)
11:00 Uhr
20.04.2015
Gottesdienst
Halle-Büschdorf
15:00 Uhr
24.04.2015
Seniorenkreis
Großkugel
14:00 Uhr
26.04.2015
Gottesdienst
Dieskau
09:30 Uhr
26.04.2015
Gottesdienst
Halle-Reideburg
11:00 Uhr
28.04.2015
Frauenhilfe
Halle-Reideburg
14:00 Uhr
30.04.2015
Gemeindenachmittag
Dölbau
14:00 Uhr
02.05.2015
Gottesdienst zur „Goldene Hoch- Raßnitz (Weßmar)
13:30 Uhr
zeit“ der Eheleute Pabst
03.05.2015
Gottesdienst
Röglitz
09:30 Uhr
03.05.2015
Gottesdienst
Halle-Büschdorf
11:00 Uhr
03.05.2015
Gottesdienst
Lochau
14:00 Uhr
05.05.2015
Gottesdienst
Lochau
09:30 Uhr
06.05.2015
Frauenkreis
Halle-Büschdorf
14:30 Uhr
07.05.2015
Gemeindenachmittag
Raßnitz (Weßmar)
14:00 Uhr
08.05.2015
Gemeindenachmittag
Röglitz
14:00 Uhr
09.05.2015
Kirchliche Eheschließung Dieskau
14:00 Uhr
10.05.2015
Gottesdienst
Döllnitz
09:30 Uhr
10.05.2015
Gottesdienst
Raßnitz (Weßmar)
11:00 Uhr
10.05.2015
Gottesdienst
Halle-Kanena
14:00 Uhr
12.05.2015
Gemeindenachmittag
Lochau
14:00 Uhr
14.05.2015
Gottesdienst zu Himmelfahrt
Dieskau
10:00 Uhr
mit dem Reideburger Kirchenchor
17.05.2015
Gottesdienst und Taufe Halle-Büschdorf
14:00 Uhr
Theo Hesse
17.05.2015
Jazz in der Kirche
Burgliebenau
17:00 Uhr
24.05.2015
Pfarrbereichs-Gottesdienst mit Halle-Reideburg
10:00 Uhr
Abendmahl und Konfirmation
24.05.2015
Gottesdienst und Taufe Raßnitz (Weßmar)
15:00 Uhr
Josephine Meerboth
26.05.2015
Frauenhilfe
Halle-Reideburg
14:00 Uhr
28.05.2015
Gemeindenachmittag
Dölbau
14:00 Uhr
29.05.2015
Seniorenkreis
Großkugel
14:00 Uhr
30.05.2015
7. Liederfest
Raßnitz (Weßmar)
14:30 Uhr
31.05.2015
Gottesdienst
Röglitz
09:30 Uhr
31.05.2015
Gottesdienst
Halle-Büschdorf
11:00 Uhr
31.05.2015
Gottesdienst/Taizé-Feier
Burgliebenau
14:00 Uhr
Ort
Döllnitz, Kirche
Raßnitz, St.-Michaelis-Kirche Weßmar
Seniorenresidenz ‚Pro curand‘ in Büschdorf
Beuditz, Hauptstraße 14, bei Frau Arnold
Dieskau, St. Anna-Kirche
Reideburg, Kirche
Reideburg, Gemeindehaus Paul-SingerStraße 85
Dölbau, Gemeindezentrum Naundorf
Raßnitz, St.-Michaelis-Kirche Weßmar
Röglitz, St.-Marien-Kirche
Büschdorf, Kirche
Lochau, St.-Annen-Kirche
Lochau - Seniorenresidenz, Hauptstraße 1 d - e
Büschdorf, Gemeindehaus Käthe-Kollwitz-Straße
Raßnitz, Gemeindehaus Oberthauer Straße 6
(an der Kirche Weßmar)
Röglitz, altes Pfarrhaus am Dorfteich
Dieskau, St. Anna-Kirche
Döllnitz, Kirche
Raßnitz, St.-Michaelis-Kirche Weßmar
Kirche Kanena
Lochau, Pfarrhaus Kirchwinkel 7,
06258 Schkopau
Dieskau, St. Anna-Kirche
Büschdorf, Kirche
Burgliebenau, Kirche
Reideburg, Kirche
Raßnitz, St.-Michaelis-Kirche Weßmar
Reideburg, Gemeindehaus Paul-SingerStraße 85
Dölbau, Gemeindezentrum Naundorf
Beuditz, Hauptstraße 14, bei Frau Arnold
Raßnitz, St.-Michaelis-Kirche Weßmar
Röglitz, St.-Marien-Kirche
Büschdorf, Kirche
Burgliebenau, Kirche
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 14
Ein fröhliches Blöken wies uns den Weg zu den Lämmern. Über
100 weiße Wollknäuel schauten uns mit blanken Augen neugierig und etwas ängstlich entgegen. Wir waren ja auch ein bunter
lauter Haufen, der da in den Stall stürmte. Aber nicht lange und
die Lämmchen ließen sich von uns streicheln und bekuscheln.
Hier roch es herrlich nach frischem Stroh, das uns zum Toben
einlud. Einige Kinder sahen bald aus wie kleine Strohpuppen.
Ach so, die Papas von den Lämmchen heißen Schafbock. Aber
die mussten in einem anderen Stall stehen. Warum?
Das lassen wir uns im nächsten Jahr erklären.
Vielen Dank für die Gastfreundschaft
liebe Familie Klotz
sagen die Kinder der Kita „Kuschelbär“
________________________________________________________
„Es ist das Osterfest alljährlich
für den Hasen recht beschwerlich ... “ (W. Busch)
Neue Wege – Miteinander
Einladung zum Mitsingekonzert mit Matthias
Meyer am 24.04.2015 im Löpitzer Schloss
... doch nimmt man die Sache ganz genau,
hilft ihm dabei die ein oder andere Röglitzer Landfrau.
Wir Kuschelbären konnten es kaum erwarten,
zur Eiersuche nach Röglitz zu starten,
Darum zogen wir mit unserem Bollerwagen los,
die Vorfreude war wie immer riesengroß.
Unter Büschen, sogar auf Bäumen und unter Hecken,
wusste der Osterhase im Pfarrgarten seine Eier zu verstecken.
Wir Kuschelbären jauchzten bei jedem Fund
und taten laut unsere Freude kund.
Die alte Osterhasenoma mit Brille
saß im Pfarrhaussessel ganz stille.
Sie schien uns zu sagen mit gütigem Blick,
bei den Röglitzer Landfrauen habt ihr großes Glück.
Zu ihnen kommt, das ist allgemein bekannt,
der Osterhase zuerst im ganzen Land.
Wir kommen wieder im nächsten Jahr
Ihr lieben Landfrauen, das ist doch klar.
Die Kuschelbären finden euch toll,
jetzt ziehen wir wieder nach Raßnitz, unsere Körbe sind voll.
Das Team und die Kinder der Kita „Kuschelbär”
Die im letzten Kurier angekündigte lrish Folk Session kann leider nicht wie geplant stattfinden. Alternativ dazu laden wir ganz
herzlich zu folgender Veranstaltung ein:
Am 24.04.2015, um 19.00 Uhr gibt der Leipziger Liedermacher
Matthias Meyer in der Gaststätte „Zum Schloss Löpitz“ ein
Mitsingekonzert. Dabei singt Matthias Meyer Lieder von seiner
neuen CD, die den Titel trägt, „Wir sitzen alle in einem Boot“.
Zusätzlich werden einfache Lieder aus aller Welt erklingen, die
die Zuschauer zum Mitsingen anregen sollen. Matthias Meyer
hat in Leipzig mehrere Projekte initiiert, in denen es darum geht
Menschen zum gemeinsamen Singen zusammen zu bringen.
Wir freuen uns auf einen vergnüglichen Abend und Ihren Besuch!
C. Vogel
Wie heißt der Papa vom Lamm?
Na, hättet ihr es gewusst?
Diese Frage stellte unser Lennard im Morgenkreis. Da war großes Überlegen angesagt. Sogar ein Papa half uns dabei, aber ob
Hammel stimmt?
Wir müssen einen Profi fragen und wo gibt es den?
Richtig, in Oberthau in der Schäferei Klotz.
Frühmorgens trippelten 48 Kinderfüße und 6 Erzieherinnenfüße
auf dem Elsterdamm Richtung Oberthau. Wir wollten die diesjährigen Osterlämmer bestaunen und natürlich uns unsere brennende Frage beantworten zu lassen. Schäfermeister Heinz Klotz
und Ines warteten bereits am Schafstall.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 15
Einladung zum traditionellen
Maibaumfest in Raßnitz
Auch wenn in diesem Jahr der Winter nur für ein
kurzes Stelldichein vorbei geschaut hatte und
der Frühling uns schon im März mit teils warmen Temperaturen
verwöhnte, ist es schon wieder an der Zeit, traditionell mit dem
Maibaumfest endgültig den Sieg des Frühlings über den Winter
zu begehen.
Der Förderverein der St. Michaeliskirche Raßnitz - Weßmar lädt
auch in diesem Jahr alle großen und besonders die kleinen
Gäste ganz herzlich am Donnerstag, dem 30. April 2015 zum
traditionellen Maibaumsetzen auf dem Gelände um die St. Michaeliskirche ein.
Beginn ist wieder gegen 18.00 Uhr. Auch in diesem Jahr werden
die Kinder der Raßnitzer Kita „Kuschelbär“ mit Liedern und dem
Tanz um den Maibaum die Gäste verzaubern, bevor der Maibaum von den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr aufgestellt
wird. Um 19:00 Uhr soll das Maifeuer abgebrannt werden, an
welchem wieder fleißig Knüppelkuchen gebacken werden kann.
Für das leibliche Wohl der Besucher wird ebenfalls gesorgt.
Zudem gibt es Gelegenheit, einen Blick in die historische
St. Michaelis-Kirche zu werfen.
Das Maibaumfest ist jährlich der Auftakt der Veranstaltungsreihe
des Fördervereins, welches sich durch das ganze Jahr ziehen
wird. Ziel ist es, die Sanierungsarbeiten an der St. Michaeliskirche fortzuführen und sie für künftige Generationen zu sichern.
Sämtliche Erlöse unserer Veranstaltungen kommen direkt der
Sanierung unseres besonderen Bauwerks zugute.
Wir freuen uns auf Sie!
Förderverein der St Michaelis-Kirche Raßnitz-Weßmar
Daniel Voigt
Schkopauer Kulturtage 2015
Einladung
Am 29. und 30. April 2015 lade ich alle interessierten Bürger zu
zwei Schkopauer Kulturabenden recht herzlich ein.
Der Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 18 Uhr, im Bürgersaal in Schkopau , Schulstr. 18.
Der erste Abend (Mi., d. 29.04.2015) gehört dem Autor Jens
Frieß, der uns sein Buch „Die Reise der Marta Gundlach“ vorstellen wird.
Am zweiten Abend (Do., d. 30.04.2015) wird uns Dr. Helmut
Hendgen, mit einem höchst interessanten Vortrag die Geschichte des Fachwerkhauses in der Halleschen Straße,
welches er mit seiner Frau selbst bewohnt, nahe bringen.
Anschließend hören wir Thekla Batereau mit Geschichten ihrer Mutter, Elli Erge.
Zum Buch: „Die Reise der Marta Gundlach “
Marta ist eine 85-jährige Frau, die auf ihr Leben zurücksieht. Das
Buch beginnt mit dem Ende, mit dem Tod von Marta. Es ist teilweise chronologisch geordnet. Jedoch nicht immer. Es springt
manchmal von Erlebnis zu Erlebnis, oft unterbrochen vom Kapitel »Der Tag« - ihrem Heute, das sie sozial einengt und vom
Tageseinerlei und den Dingen bestimmt wird, die man jeden Tag
machen muss. Marta kommt aus dem heutigen Polen, erlebt
den Krieg nur mehr nebenher als Kind. Die Eltern sterben in dieser Zeit. Marta hat noch zwei Geschwister, die sich aufgrund der
Wirren des Krieges verlieren. Sie wächst in der stalinistischen
DDR auf und ist überzeugt von diesem System, erlebt aber später den teilweisen Bruch. Im Buch werden Marta und Karl nicht
verurteilt, die Situationen werden nur beschrieben.
Man erlebt eine Lebensreise von der Kindheit, über ihr Leben im
Kinderheim oder bei Pflegeeltern. Man erlebt die Jugendlieben
ebenso, wie das Entstehen ihrer Familie. Beides voller Vitalität.
Man erlebt auch das Altwerden, ihre Veränderungen und das
Sterben.
Zum Autor:
Jens Frieß versteht sich als „Lebensbeschreiber“, Jahrgang
1962, geboren in Dessau, in Delitzsch bei Leipzig lebend, Vater
von 2 Kindern, dann später typisches Patchwork mit 5 Söhnen.
Nach der Armeezeit im öffentlichen Dienst als Leiter eines Sozialamtes, dann eines Vermögensamtes. Seit 2000 selbstständig als Qualitätsberater für Pflegeeinrichtungen. Er ist Begründer des Bundeswettbewerbs „Bester Schüler in der Alten- und
Krankenpflege“, entwickelte „Die Pflegeverfügung“ und „ELLINOR“ und ist Vorsitzender eines Wohlfahrtskreisverbandes.
Besonderer Schwerpunkt seiner Arbeiten ist die Verknüpfung
gesellschaftlicher Entwicklungen mit persönlichen Biografien.
(aus dem Klappentext des Buches)
Jagdgenossenschaft Röglitz
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Jagdjahr 2014/2015
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft lädt alle Mitglieder
(Grundstückseigentümer) und Jagdpächter zur Jahreshauptversammlung zum Abschluss des Jagdjahres 2014/2015 ein.
Termin: Freitag, 08.05.2015
Beginn:
19.00 Uhr
Ort:
Bürgerhaus Röglitz
Im Auftrag des Vorstandes
Tilo Brauer
Zu Thekla Batereau
Jahrgang 1947 in Merseburg/Saale geboren.
Nach dem Abitur begann sie eine Ausbildung zur Medizinischtechnischen Röntgenassistentin. Sie qualifizierte sich über ein
Fernstudium zur Dipl.-Med. Päd. an der Humboldt-Universität
zu Berlin und zur Krankenschwester an der berufsbildenden
Schule Halle. Ihre langjährigen Berufs- und Leitungserfahrungen in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens
- vorwiegend im Bildungsbereich - in Sachsen-Anhalt, Hessen,
Niedersachsen und Baden-Württemberg verschaffte ihr die Tätigkeit als Geschäftsführerin einer Tagesstätte für ältere, alte und
behinderte Menschen in Merseburg/Saale. Zzt. Freiberuflerin als
Unternehmerin in SmS Sprechen macht Sinn, Beratung/Beglei-
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 16
tung-Konflikt und Krisenmanagement-Seminare. Hobbys: Malen und Zeichnen seit 1977 mit Ausstellung in Berlin, Bernburg
und Merseburg, Schreiben zeitgenössischer Literatur seit 1996,
irischer Stepptanz seit 2004, Märchenerzählerin/Puppenspielerin, Schlossführerin im Schlosshotel Schkopau, Lesung vor
Erwachsenen, Fotografische Arbeiten. Frau Batereau hat einen
Sohn und lebt geschieden.
(aus dem Klappentext ihres Buches „Ausflug mit der Schloßmärchenfee“)
LEUTEHAUS. Heimatschutz und Migration
Was verbindet ein Mitglied aus der Familie der Fuchsschwanzgewächse namens Zuckerrübe mit der Reformarchitektur um
1900? Was führt eine ganze Generation vor BUNA und mehr
oder weniger freiwillig Menschen aus Polen und aus der Ukraine jahraus jahrein 1.000 Kilometer hin nach Schkopau und
1.000 Kilometer zurück nachhause? Der Germanist Dr. Helmut
Hendgen, der vor ein paar Jahren zusammen mit seiner Frau,
der Künstlerin Cornelia Hendgen, den markanten Fachwerkbau
in der Ortslage Schkopau erwarb, gibt mit seinem Vortrag „LEUTEHAUS. Heimatschutz und Migration“ die Antwort: das ehemalige Leutehaus in der Halleschen Straße.
Das mag auf den ersten Blick verblüffend wirken. Genau besehen, ist es freilich nur folgerichtig. Und insofern auch spannend
zuzuhören. - Doch der Reihe nach ...
Das Ehepaar Hendgen hat selbst Hand angelegt und das Haus,
in dem sich jetzt eine Wohnung und eine Kunstgalerie mit Atelier
befinden, binnen kürzester Zeit auf den ursprünglichen Grundriss zurückgebaut und die Geschichte des Hauses in den Archiven und Bibliotheken recherchiert.
Dabei ergaben sich interessante Zusammenhänge von bemerkenswerter Aktualität. Mit seinem Vortrag präsentiert Dr. Hendgen anschaulich anhand des reichen historischen Materials und
des beeindruckenden aktuellen Erscheinungsbildes die Resultate der Recherche und der Restauration erstmals einer breiteren
Öffentlichkeit. Das „Leutehaus“, so zeigt der Referent, wurde
im sogenannten Heimatschutzstil um 1900 errichtet und diente
über Jahrzehnte als Unterkunft für Arbeitsmigranten aus Galizien auf den Zuckerrübenfeldern im Gutsbezirk Schkopau.
Das Publikum erfährt dabei einiges über den Strukturwandel in
der Landwirtschaft Ende des 19. Jahrhunderts, die Positionen
der Reformarchitektur Anfang des 20. Jahrhunderts und das
Phänomen „Zirkuläre Migration“ zwischen 1900 und 1918.
Abschließend gibt der Referent einen Ausblick und zeigt Möglichkeiten auf, wie das „Leutehaus“ auf der Grundlage seiner
Geschichte in Zukunft auch für die Öffentlichkeit genutzt werden könnte.
Sabine Pippel
Ortsbürgermeisterin
Fotoausstellung im Bürgerhaus Schkopau
Der Fotoclub Schkopau eröffnete am 07.04.2015 im
Bürgerhaus die erste Fotoausstellung in diesem Jahr,
mit dem Titel „Unsere Bilder des Jahres 2014“.
Der Titel sagt schon, das
jeder seine besten Fotos
des vergangenen Jahres in
dieser Fotoausstellung zeigt. Das war die Aufgabe, die wir uns
gestellt hatten. Mit einem Besuch unserer Ausstellung können
Sie beurteilen ob wir unser Ziel erreicht und gute Fotos geschossen haben. Beim Betrachten der Bilder stellt sich oft die Frage,
wie wurde das fotografiert und viele andere Fragen schließen
sich an. Besuchen Sie uns im Fotoclub Schkopau (Bürgerhaus
untere Etage alle 14 Tage im Vereinszimmer) dienstags ab 15
Uhr, wir würden uns über Ihren Besuch freuen. Die Fotoausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Bürgerhauses in Schkopau
zu sehen.
Ev. Kirchspiel Schkopau
Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt.
Phil 4,13
Gottesdienste im April und Mai 2015
Donnerstag, 16.04.2015
10.30 Uhr Pflegeheim Schkopau
Sonntag, 19.04.2015
10.30 Uhr Schkopau
Sonntag, 10.05.2015
14.00 Uhr Schkopau
Familiengottesdienst
Donnerstag, 14.05.2015
10.00 Uhr Christi Himmelfahrt
Beginn in Merseburg, Neumarktkirche
dann Fahrradtour nach Kollenbey
Donnerstag, 21.05.2015
10.30 Uhr Pflegeheim Schkopau
Pfingstsonntag, 24.05.2015
10.00 Uhr Merseburg Dom
Konfirmationsgottesdienst
... und andere Termine, zu denen wir Sie und
euch herzlich einladen
SchkoPOWER Frauenrunde - am Mittwoch 22.04.15, 19.30 Uhr
in Schkopau, Gemeinderaum der Ev. Kirche
Pfadfinder - am Freitag, 17.04.15, 17.00 Uhr in der ev. Kirche
Schkopau,
am Freitag, 15.05.15, 17.00 Uhr in der ev. Kirche Schkopau
und am Freitag, 29.05.15, 17.00 Uhr in der ev. Kirche Schkopau
Mitmacher gesucht!! Info bei Franziska Möhwald unter:
0151 21625840 ;-)
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 17
ZWA Bad Dürrenberg
veranstaltete ereignisreiche Woche
zum internationalen Weltwassertag
Auf Wiedersehen!
Liebe Eltern,
der 30. April dieses Jahres, wird für mich ein ganz besonderer Tag, denn dieser Donnerstag ist mein letzter Arbeitstag.
Nach 48 Berufsjahren freue ich mich auf meinen Ruhestand, der am 1. Mai beginnt. Mit einem wehmütigen Blick
schaue ich zurück auf vier ereignisreiche Jahrzehnte in der
Kinderbetreuung unserer Gemeinde. Von meinen Anfängen
in der Krippe, mehreren räumlichen Änderungen, einem Systemwechsel bis hin zum Neu- und Aufbau des „Zwergenschlosses“, meiner größten beruflichen Herausforderung.
Generationen von Wallendorfern und der umliegenden Orte,
durfte ich durch ein Stück ihrer Kindheit begleiten. Ich danke
Ihnen und den unzähligen ehemaligen Mamas, Papas und
Großeltern für ihr Vertrauen. Unseren jüngsten eine unbeschwerte Kita-Zeit zu ermöglichen, war für mich weit mehr
als nur ein Beruf und ein Teil von mir bleibt hier zurück.
Für viele Jahre des guten Miteinanders danke ich auch meinem Team und den Weggefährten im Rathaus und Bauhof,
in der Gemeinde und der Pfarrei. An ein Leben ohne Wecker
muss ich mich noch gewöhnen, dennoch freue ich mich auf
diesen neuen Lebensabschnitt mit meiner Familie, meinen
Enkelkindern, dem großen Garten und auch mehr Ruhe.
Die Stelle der Kita-Leitung ist derzeit noch nicht neu besetzt.
Meine jetzige Vertretung Andrea Blei übernimmt bis auf Weiteres diese Funktion.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles erdenklich Gute.
Ihre Renate Oelschläger
Dem Brauche folgend sollen in der
Nacht des 30.April 2015 wieder
Hexen auf dem Scheiterhaufen brennen.
Alle Schaulustigen, ob jung oder alt,
die diesem Spektakel beiwohnen wollen
finden sich bei Anbruch der Dunkelheit
ca. 20.30 Uhr auf dem Walpurgisanger ein.
Vergesst nicht einen Euro für den Brückenzoll.
Die Inquisition
Wie jedes Jahr fand am 22. März 2015 der internationale
Weltwassertag statt. Aus diesem Anlass hat der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
(ZWA) Bad Dürrenberg in der Woche vom 23. bis 27. März
wieder eine Vielzahl an Veranstaltungen durchgeführt. Neben einem Tag der offenen Tür an den Anlagen des ZWA Bad
Dürrenberg gab es Projekttage mit Grundschülern sowie ein
Symposium zum Elsterfloßgraben, bei dem sich alle Beteiligten auf dessen Erhalt geeinigt haben.
Die UN hat den Weltwassertag in diesem Jahr unter das Motto
„Wasser und nachhaltige Entwicklung“ gestellt.
Da sich auch der ZWA Bad Dürrenberg für eine positive gesellschaftliche Zukunft engagiert und Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen ein nachhaltiges Denken und Handeln vermitteln
möchte, waren am Montag, 23. März 2015, die Anlagen des
ZWA Bad Dürrenberg geöffnet. Trotz des schlechten Wetters
haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit genutzt und an Führungen teil genommen.
Um auch Kindern den Weltwassertag und die Notwendigkeit
der Nachhaltigkeit näher zu bringen, organisierte der ZWA Bad
Dürrenberg in Zusammenarbeit mit den Grundschulen in Kötzschau, Tollwitz und Lützen am 24. und 25. März 2015 zwei Projekttage, bei denen dann dem Alter entsprechende Führungen
auf der Kläranlage und im Wasserwerk durchgeführt wurden.
Außerdem wollte der ZWA Bad Dürrenberg in diesem Zusammenhang auf den Elsterfloßgraben aufmerksam machen. Dazu
gab es für die Schulen Kötzschau, Tollwitz und Großgörschen
jeweils einen Vortrag mit anschließendem Flößen.
Dabei wurde der ZWA Bad Dürrenberg neben Lehrern und Eltern
von den Ortsbürgermeistern, Wolfgang Weise und Dieter Martin,
sowie von dem ehemaligen Ortsbürgermeister Heinrich Hexel
unterstützt.
Da für die Wasserwirtschaft der Region auch der Elsterfloßgraben eine Bedeutung für die Nachhaltigkeit hat, veranstaltete der
ZWA Bad Dürrenberg am 26. März ein „Symposium zur nachhaltigen wasserwirtschaftlichen Infrastruktur am Beispiel des
Elsterfloßgrabens“. Im Fachkreis wurde über die Entwicklung
des Elsterfloßgrabens von seiner historischen Bedeutung, über
seine heutige Verwendung bis hin zu seinen perspektivischen
Nutzungsmöglichkeiten gesprochen.
Am Ende waren sich alle einig, dass der Elsterfloßgraben beibehalten werden sollte. „Ich freue mich sehr, dass sich alle Parteien
dazu bekannt haben, ihren Teil zum Erhalt des Floßgrabens beizutragen“, so Johanna Michaelis.
Ansprechpartnerin:
Verbandsgeschäftsführerin
Johanna Michaelis
Telefon: 03462 542537
Fax: 03462 542525
E-Mail: [email protected]
Kirchspiel Wallendorf
mit den Kirchgemeinden Wallendorf,
Friedensdorf, Kreypau, Zöschen, Lössen
Friedhöfe
In den nächsten Tagen wird, wie im vergangenen Jahr, wieder
die Standsicherheitskontrolle an allen Grabstätten durchgeführt.
Wenn sie also einen Mann mit seltsamen Gerätschaften beobachten, der sich an den Grabsteinen zu schaffen macht, ist die
in Ordnung.
Friedhofsverwaltung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 18
Pfarrbereich Wallendorf
Der Herr ist auferstanden! Er ist wahrhaftig auferstanden!
Manchmal fühle ich mich wie tot: ich bin einsam; ich bin krank;
ich bin fremd und voller Angst; jemand hat mein Vertrauen missbraucht. Mein Lebenswille ist gebrochen. Ich finde keine Kraft
zum Weitermachen. Können tote Gefühle, abgestorbene Seelenanteile, können verlorene Kräfte wieder lebendig werden?
Das wäre ein wahrhaft österliches Geschehen. Ein österliches
Geschehen – denn durch die Auferstehung Jesu Christi ist diese
Verheißung für uns alle wahr geworden. Wir können uns immer
wieder mit dieser Wahrheit in Beziehung setzen, aus ihr lebendig
werden. Ostern verkündet mir: Neues Leben ist möglich! Gottes
Liebe besiegt den Tod! Jesus Christus bringt diese Liebe in mein
Leben und er lässt diese Liebe durch mich wirken.
Hoffentlich bis bald!
Ihre Pfarrerin Antje Böhme
Wir laden ein zu den Gottesdiensten
in unseren Kirchengemeinden
Sonntag Misericordias Domini, 19.04.2015
9.00 Uhr Gottesdienst in Wallendorf
10.30 Uhr Gottesdienst in Kötzschau
Sonntag Jubilate, 26.04.2015
9.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden in
Schladebach
10.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden in
Horburg
Sonntag Kantate, 03.05.2015
9.00 Uhr Gottesdienst in Zöschen
10.30 Uhr Gottesdienst in Pissen
Freitag, 08.05.2015
18.00 Uhr Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs in Zweimen
Sonntag Rogate, 10.05.2015
9.00 Uhr Gottesdienst in Kötzschau
10.30 Uhr Gottesdienst in Wallendorf
Donnerstag, 14.05.2015 Christi Himmelfahrt
10.30 Uhr Gottesdienst in Horburg
Sonntag Exaudi, 17.05.2015
9.00 Uhr Gottesdienst in Schladebach
Pfingstsamstag, 23.05.2015
14.00 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation in Schladebach
Pfingstsonntag, 24.05.2015
14.00 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation in Wallendorf
Pfingstmontag, 25.05.2015
9.00 Uhr Gottesdienst in Kötzschau
10.30 Uhr Gottesdienst in Kötschlitz
14.30 Uhr Ökumenischer Wander- und Radlergottesdienst
am Hirschhügel
Wir werden gemeinsam ein Musical einstudieren, das wir nachmittags um 15.00 in der Dorfkirche Wallendorf aufführen werden. Alle Eltern, Großeltern, Freunde und Gäste sind herzlich
willkommen!
T-Abend
Dienstag, 05.05., 19.00 Uhr in Schladebach
Frauenhilfe
Montag, 20.04., 19.00 Uhr Frauenhilfe Pissen
Dienstag, 21.04., 14.00 Uhr Frauenhilfe Friedensdorf/Wüsteneutzsch
Mittwoch, 22.04., 14.30 Uhr Frauenhilfe Wallendorf
Dienstag, 28.04., 15.00 Uhr Frauenhilfe Horburg
Mittwoch, 29.04., 15.00 Uhr Frauenhilfe Zöschen
Donnerstag, 30.04., 14.00 Uhr Frauenhilfe Kötzschau
Amtshandlungen
Kirchlich beerdigt wurden: Hildegard Müller aus Möritzsch,
Anni Schmidt aus Möritzsch, Willi Grimm aus Friedensdorf,
Ina Demnitz aus Horburg-Maßlau, Waltraud Kriegenherdt aus
Wallendorf
Ansprechpartnerinnen
Pfarrerin Antje Böhme
Mühlstr. 10
06258 Schkopau OT Wallendorf
Tel.: 034639 20244, Fax: 034639 80958
[email protected]
Pfarrerin Katja Albrecht
Tel.: 03462 510105 Fax: 03462 510106
[email protected]
Sprechzeit Do., 8.00 - 10.00 Uhr und nach Vereinbarung,
Pfarrhaus Schladebach
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Weitere Informationen
Sonntag, 19.04.2015, 15.00 Uhr Frühlingsliedersingen im Luthersaal Wallendorf
Gemeinsam mit dem Heimatverein Wallendorf laden wir Sie
herzlich ein, mit uns den Frühling willkommen zu heißen. Bei
Kaffee und Kuchen singen wir alte und neue Frühlingslieder.
Freitag, 08.05.2015, 18.00 Uhr 70 Jahre Ende des Zweiten
Weltkriegs in Zweimen
Wir laden herzlich ein zur feierlichen Enthüllung der Gedenktafel mit den Namen der im Zweiten Weltkrieg umgekommenen
Zweimener und Dölkauer. Der Förderverein St. Barbara hat eine
Ausstellung mit interessanten Exponaten vorbereitet. Und wir
laden ein zum gemeinsamen Friedensgebet.
Kinderkirche
Liebe Kinder unserer Kinderkirche!
Die nächste Kinderkirche findet statt am Samstag, 09.05., ab
10.00 im Luthersaal Wallendorf.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 19