Saale-Elster-Luppe-Auen KURIER Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau mit den Ortschaften Burgliebenau · Döllnitz · Ermlitz · Hohenweiden · Knapendorf · Korbetha · Lochau · Luppenau · Raßnitz · Röglitz · Schkopau · Wallendorf (Luppe) 12. Jahrgang April 2015 Ausgabe Nr. 4 Aus dem Inhalt 1. Beschlüsse der 53. Verbandsversammlung des AZV ElsterKabelsketal Seite 4 2. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des AZV Elster-Kabelsketal (AZV) (Zentrale Gebührensatzung – Neufassung) Seite 5 3. Kundeninformation des WAZV Saalkreis Trinkwasser- und Abwasserabschlagsrechnung 2015 Seite 8 4. Bürgerinformation Hochdruckreinigungsarbeiten am Standort Schkopau Seite 9 Impressum: Herausgeber: Gemeinde Schkopau vertreten durch den Bürgermeister A. Haufe Schulstraße 18 06258 Schkopau Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister A. Haufe Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Herzberg 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier! Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schkopau, Geburtstagsjubiläen Schkopau am 01.05. am 04.05. am 12.05. am 14.05. am 16.05. am 16.05. am 27.05. Frau Gisela Linke Frau Erika Elsholz Frau Rosa Lochbaum Herrn Volker Siedentopf Frau Margit Lehmann Frau Hilde Waschke Herrn Gerhard Steigert OT Burgliebenau am 07.05. Herrn Alois Schönborn zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag OT Döllnitz am 07.05. Herrn Fritz Häder am 27.05. Frau Margret Dykstra zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag OT Ermlitz am 01.05. Frau Waltraud Opitz am 12.05. Herrn Erich Schraml zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag OT Hohenweiden am 11.05. Frau Elke Kwestereit am 25.05. Frau Gertrud Plewnia am 31.05. Frau Erika Pflock zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag OT Knapendorf am 03.05. Herrn Wolfgang Große am 13.05. Frau Sigrid Keßler zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag OT Lochau am 02.05. Frau Magdalene Gittel am 09.05. Herrn Rudolf Launhardt am 21.05. Frau Sigrid Hedel zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag OT Luppenau am 08.05. Herrn Hans-Joachim Bude am 31.05. Herrn Peter Schmidt zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag OT Raßnitz am 05.05. Frau Anitta Kinder am 30.05. Herrn Erhard Ronniger zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag OT Wallendorf (Luppe) am 26.05. Herrn Dieter Schenck am 30.05. Herrn Ulrich Cramer zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 15. Mai 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Mittwoch, der 29. April 2015 der Landkreis Saalekreis hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde nicht beanstandet, er hat auf einige Probleme hingewiesen, die im Zuge der Umstellung der Haushaltsplanung auf das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen künftig zu beachten sind. Wie im letzten Kurier angekündigt möchte ich in dieser und in den nächsten Ausgaben einige Produkte aus dem Haushaltsplan etwas detaillierter darstellen. In acht gemeindlichen sowie einer Kindertagesstätte in freier Trägerschaft und vier Schulhorten kümmern sich über 100 Erzieherinnen und Erzieher um die Bildung, Erziehung und Betreuung von fast 900 Kindern. Im Haushalt der Gemeinde werden in diesem Jahr rund 5,8 Mio. Euro dafür bereitgestellt, davon stellen das Land und der Landkreis rund 2,0 Mio. Euro bereit, die Elternbeiträge belaufen sich auf 0,930 Mio. Euro rund 112.000 Euro davon übernimmt das Sozialamt des Landkreises für Familien mit geringem eigenen Einkommen. Rund 2,6 Mio. Euro werden von der Gemeinde beigesteuert, hinzu kommen im Jahr 2015 noch rund 100.000 Euro für Investitionen in kleinere Baumaßnahmen, Betriebsausstattungen und IT-Technik. In der nächsten Ausgabe möchte ich diese Reihe mit einigen Zahlen zu den vier Grundschulen, der Jugendbetreuung, den Sporthallen und den Sportvereinen fortsetzen. Zu meinen Ausführungen zum WAZV Saalkreis in der letzten Ausgabe gibt es noch keinen neuen Sachstand, ich hoffe, dass bis zur nächsten Ausgabe ein Ergebnis der Prüfung des Landkreises als Aufsichtsbehörde vorliegt. In der Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2015 werden sich die Gemeinderäte unter anderem mit zwei Vorlagen zu den Kommunalen Wohnungen beschäftigen. Den in dieser Ausgabe veröffentlichten Artikel der Fraktion „DIE LINKE/Grüne“ und die darin enthaltenen „Rechenspiele“ möchte ich hier nicht kommentieren, auch wenn einzelne Aussagen zumindest strittig sind. Vielleicht helfen einige Zahlen aus dem Zensus des Statischen Landesamtes, das Thema etwas zu relativieren. Für die Gemeinde Schkopau wurden 3.412 Gebäude 5.464 Wohnungen gezählt. Für die derzeitige Diskussion sind sicherlich nur die 364 Gebäude, mit drei und mehr Wohnungen (insgesamt 1.926 Wohnungen) zu betrachten. Im kommunalen Eigentum befinden sich davon 27 Gebäude mit 129 Wohnungen, von denen 3 Gebäude mit insgesamt 64 Wohnungen veräußert werden könnten. Die überwiegend in privater Hand befindlichen Mehrfamilienhäuser sind nahezu vollständig vermietet, was für einen guten Sanierungszustand und angemessene Mietpreise spricht. Mit herzlichen Grüßen verbleibt Ihr Bürgermeister Andrej Haufe Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Das Amtsblatt der Gemeinde Schkopau liegt im Zimmer 30 des Bürgerhauses des Ortsteiles Schkopau und in allen Ortsbürgermeisterämtern der Einheitsgemeinde kostenlos bereit. Außerdem erfolgt der Aushang in den Schaukästen aller Ortsteile. Auch auf unserer Internetseite www.gemeinde-schkopau.de können Sie die Ausgaben einsehen. Personen und Firmen, die an einem Jahresabonnement interessiert sind, melden sich bitte bei Frau Weiß unter der Telefonnummer 03461 7303622. Bezugsbedingung ist, dass die Begleichung der Abonnementsgebühr im Voraus auf das Konto der Gemeinde Schkopau erfolgt. Die Ausgaben gehen dann auf dem Postweg zu. Nummer AmtsblattInhalt 10/2015 vom 11.03.2015 Bekanntmachung der Beschlüsse der 7. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schkopau am 03.03.2015 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Döllnitz am 26.03.2015 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Röglitz am 26.03.2015 Bekanntmachung der Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schkopau am 27.03.2015 Bekanntmachung der Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Knapendorf am 27.03.2015 11/2015 vom 18.03.2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Einladung zur 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Schkopau am 31.03.2015 12/2015 vom 25.03.2015 Bekanntmachung der Einladung zur 5. Sit-zung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Schkopau am 07.04.2015 Bekanntmachung der Einladung zur 7. Sitzung des Ortschaftsrates Schkopau am 09.04.2015 AZV Elster-Kabelsketal - Bekanntmachung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 12.03.2015 AZV Elster-Kabelsketal - Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des AZV Elster-Kabelsketal (Zentrale Gebührensatzung - Neufassung) 13/2015 vom 01.04.2015 Bekanntmachung der Einladung zur 5. Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses der Gemeinde Schkopau am 14.04.2015 Bekanntmachung der Einladung zur 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Schkopau am 16.04.2015 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Ermlitz am 08.04.2015 Amtsgericht Merseburg - Zwangsversteigerung 31 K 39/11 Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Röglitz am 08.05.2015 Weiß Sachbearbeiterin Mitteilung des Ordnungsamtes Fundstelle Es wurde folgende Fundsache dem Fundbüro übergeben: - ein Schlüsselring mit 3 Schlüsseln am 07.01.2015 im Neubaugebiet Ermlitz gefunden - Schlüsselbund mit 8 Schlüsseln am Schlüsselband am 19.01.2015 gefunden im Value Park, Straße 7 Westfahrbahn Höhe Y 90 - Zwei Schlüssel an einer Büroklammer Ende Januar im Neubaugebiet Ermlitz gefunden - Schlüsselbund mit 15 Schlüsseln am blauen Schlüsselband „DTK-Deutsche Telekabel“ und Blechmarke 1975 auf dem Gelände der DOW am 23.02.2015 gefunden Der Eigentümer der Sache wird aufgefordert, seine Rechte binnen einer Meldefrist von 1 Monat beim Ordnungsamt (Einwohnermeldeamt) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist wird über die Fundgegenstände anderweitig verfügt. Ordnungsamt Berichte aus den Fraktionen Verkauf der Wohnungen in Raßnitz und Knapendorf ist ungerecht! In der Sitzung des Hauptausschusses des Gemeinderats Schkopau am 17. März stand der Umgang mit den kommunalen Wohnungen zur Diskussion. Die Fraktion DIE LINKE/Grüne brachte einen Antrag zur Verwaltung aller gemeindeeigenen Wohnungen in einem sogenannten kommunalen Eigenbetrieb ein. Dies würde die sozialverträgliche Sanierung der Wohnungen ermöglichen, ohne dass die Gemeinde mit Krediten belastet wird. Dem gegenüber steht ein Antrag der Verwaltung, nach dem die beiden Mehrfamilienhäuser in Raßnitz und das Wohnhaus in der Bündorfer Straße in Knapendorf verkauft werden sollen. Bauamtsleiter Weiß hatte vorgerechnet, dass die Sanierung für die Gemeinde keinen Nutzen bringen würde. Im ungünstigsten Fall seien sogar Zuschüsse in Höhe von ca. 43.000 EUR pro Jahr erforderlich. Angesichts dieser Zahlen neigte sich die Meinung der meisten Ausschussmitglieder in Richtung Verkauf der Wohnungen. Die Fraktion DIE LINKE/Grüne hat nachgerechnet und festgestellt, dass die Gemeinde ca. 120.000 EUR pro Jahr Überschuss aus den Häusern, deren Verkauf jetzt zur Diskussion steht, erzielt hat. Bei Mieteinnahmen von 221.000 EUR bedeutet das eine „Rendite“ von 54 %! Diese Überschüsse kamen aber nicht den Mietern zugute, sondern wurden zur allgemeinen Haushaltsdeckung verwendet. Jeder Mieter der insgesamt 64 Wohnungen hat also den Gemeindehaushalt im Durchschnitt mit ca. 1900 EUR pro Jahr gestützt. Doch jetzt, wo die Sanierung der Gebäude sich nicht mehr hinaus schieben lässt, entzieht sich die Gemeinde ihrer Verantwortung und will die Häuser meistbietend abstoßen! Dabei ist klar, dass jeder private Investor vorrangig Gewinn erzielen will und bei einer Sanierung die Mieten so weit wie möglich erhöhen wird. Bleiben die Gebäude jedoch, wie unsere Fraktion das fordert, im Eigentum der Ge- Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 3 meinde und werden ohne Gewinn saniert, so müssen die Warmmieten um nicht mehr als 15 Prozent steigen. Alle Zahlen sind aus Gutachten entnommen oder abgeleitet, die die Verwaltung selbst in Auftrag gegeben hat. Wir kämpfen weiter gegen den Verkauf, weil die Gemeinde eine soziale Verantwortung gerade für Menschen mit wenig Einkommen hat und weil die Mieter ihre jahrelangen Überschusszahlungen wenigstens teilweise zurück bekommen sollen. Die endgültige Entscheidung über Verkauf oder Sanierung fällt in der Gemeinderatssitzung am 28. April. Alle betroffenen Mieter und interessierten Bürger haben die Möglichkeit, in der Bürgerfragestunde kurz nach 19.00 Uhr ihre Fragen zu Verkauf oder Sanierung an den Bürgermeister zu richten. Fraktion DIE LINKE/Grüne im Gemeinderat Schkopau Bekanntmachung des AZV Elster-Kabelsketal Die Verbandsversammlung hat am 12.03.2015 folgende Beschlüsse gefasst Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 4 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des AZV Elster-Kabelsketal (AZV) (Zentrale Gebührensatzung — Neufassung) Präambel Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) vom 26. Februar 1998 (GVBI. LSA 1998 S. 81), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA 2014 S. 288, 333) in Verbindung mit den §§ 8, 11 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 17.06.2014 (GVBI. LSA 2014 S. 288) und den §§ 2, 5, 10, 13a und 16 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAGLSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA 1996 S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBI. LSA 2014 S. 522) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal in ihrer Sitzung am 12.03.2015 die Neufassung der zentralen Gebührensatzung beschlossen: (2) Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch i. d. F. v. 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts gebührenpflichtig. (3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner, bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (4) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte i. S. v. § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes i. d. F. v. 29. März 1994 (BGBl. I S. 709). (5) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige Gebührenpflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 16) versäumt, so haftet er für die Schmutzwassergebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung beim AZV entfallen neben dem neuen Pflichtigen. (6) Daneben ist stets auch der tatsächliche Benutzer der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage gebührenpflichtig. I. Abschnitt §3 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht §1 Allgemeines Die Gebührenpflicht für die Schmutzwasserbeseitigung entsteht, sobald das Grundstück an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist und / oder Schmutzwasser der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage von dem Grundstück zugeführt wird. Sie erlischt, wenn der Grundstücksanschluss durch den AZV auf Antrag stillgelegt wird. (1) Der Abwasserzweckverband Elster-Kabelsketal (nachfolgend „AZV“ genannt) betreibt nach Maßgabe dieser Satzung öffentlich zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen zur Beseitigung des in seinem Entsorgungsgebiet anfallenden Schmutzwassers (überwiegend aus Trennkanalisationsanlagen) und Niederschlagswassers in rechtlich jeweils selbständige Anlagen, a) zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung in biologisch und/ oder mechanisch arbeitende Kläranlagen, b) zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung, als öffentliche Einrichtung. (2) Der AZV erhebt nach Maßgabe dieser Abwassergebührensatzung für die an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Grundstücke differenzierte Grundgebühren für die Bereitstellung und Unterhaltung dieser Anlage, sowie abhängig vom Maß der Inanspruchnahme Schmutzwassergebühren. (3) Weiter erhebt der AZV für die an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Grundstücke Niederschlagswassergebühren nach Bemessungsfläche. (4) Der AZV bedient sich zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflichten der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH. Diese Gesellschaft ist im Zusammenhang mit vorliegender Satzung vom AZV mit der Ermittlung von Berechnungsgrundlagen, der Abgabenberechnung, der Ausfertigung und Versendung von Abgabebescheiden sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Abgaben beauftragt. (5) Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen und zur Refinanzierung der technischen Anlagen, werden verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühren und flächenbezogene Niederschlagswassergebühren erhoben, sofern eine Einleitung in das jeweilige zentrale Abwassernetz erfolgt. II. Abschnitt Schmutzwasser §2 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, bei Wohnungs- oder Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentümer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig. §4 Erhebungszeitraum (1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, an dessen Ende die Gebührenschuld entsteht. (2) Soweit die Gebühr nach den durch Wasserzähler ermittelten Wassermengen erhoben wird (§ 6 Abs. 2 Buchst. a), gilt als Berechnungsgrundlage für den Erhebungszeitraum der Wasserverbrauch der Ableseperiode, die jeweils dem 31.12. des Kalenderjahres vorausgeht. Erfolgt aus technischen Gründen eine Ablesung nicht am 31.12., so kann der AZV den Jahresverbrauch anhand einer früheren Messung hochrechnen, wenn zwischen der Messung und dem Jahresende nicht mehr als 2 Monate liegen. Gleiches gilt, wenn die Ablesung spätestens 2 Monate nach Jahresende erfolgt entsprechend (Herunterrechnung). (3) Erfolgt aus technischen Gründen eine Ablesung nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Fristen, so gilt als Erhebungszeitraum der Zeitraum zwischen zwei Ablesungen. Die Gebührenschuld entsteht dann zum Zeitpunkt der Ablesung. §5 Veranlagung und Fälligkeit (1) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzende Schmutzwassergebühr sind Abschlagszahlungen im laufenden Jahr zu leisten. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird durch Bescheid nach den Berechnungsdaten des Vorjahres festgesetzt. In den Fällen des § 4 Abs. 3 gilt als Berechnungsgrundlage die dort vorgenommene Festsetzung, wobei der Verbrauch für die Vorausleistung auf das Jahr hochgerechnet bzw. heruntergerechnet wird. (2) Entsteht die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe eines Kalenderjahres, so wird für die Abschlagszahlung der Wasserverbrauch oder die gemessene Abwassermenge des ersten Monats hochgerechnet auf den Erhebungszeitraum. Diesen Verbrauch des ersten Monats hat der Gebührenpflichtige dem AZV auf dessen Anforderung unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Gebührenpflichtige der Aufforderung nicht nach, so kann der AZV den Verbrauch schätzen. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 5 (3) Schmutzwassergebühren werden durch Bescheid festgesetzt und sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Schmutzwassergebühr und die Abschlagszahlungen können zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. Abschlagszahlungen sind nach den im Bescheid festgesetzten Zahlungsterminen fällig. §6 Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung (1) Die Verbrauchsgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m3 Abwasser. (2) Als in die öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen gelangt gelten: a) die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch geeichte Wasserzähler ermittelte Wassermenge, b) die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge, c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen einer Abwassermesseinrichtung. (3) Hat ein Wasserzähler oder eine Abwassermesseinrichtung nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so wird die Wasser- bzw. Abwassermenge vom AZV unter Zugrundelegung des Verbrauchs bzw. der Einleitungsmenge des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen geschätzt. (4) Die Wassermenge nach Abs. 2 Buchstabe b) hat der Gebührenpflichtige dem AZV für den abgelaufenen Bemessungszeitraum von einem Kalenderjahr innerhalb der folgenden zwei Monate anzuzeigen. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen und sind durch ein Fachunternehmen einzubauen. Wenn der AZV im Ausnahmefall auf solche Messeinrichtungen verzichtet, kann er als Nachweis über die Wassermengen prüfbare Unterlagen verlangen. Er ist berechtigt, die Wassermenge zu schätzen, wenn diese auf andere Weise nicht ermittelt werden kann. (5) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, können auf Antrag abgesetzt werden. Sie sind durch geeichte Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten durch ein Fachunternehmen einbauen lassen muss. Die Erfassung der durch einen Zweitzähler abzusetzenden Mengen erfolgt im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung und ist eine Bringe Pflicht des Eigentümers. Für den Nachweis gilt Abs. 3 sinngemäß. Der AZV behält sich eine Kontrolle der bereits eingebauten Zweitzähler vor und entscheidet über den fachgerechten Einbau. Der AZV kann nach Anhörung des Antragstellers auf dessen Kosten Gutachten anfordern. Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen oder zu erstatten. (6) Der in Absatz 5 geforderte Nachweis ist auch für landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung mit Inkrafttreten dieser Satzung verbindlich. Erfolgt durch den landwirtschaftlichen Betrieb entgegen dieser satzungsrechtlichen Verpflichtung kein Einbau, so ist der Abzug von Wassermengen mittels Gutachten oder glaubhafter Unterlagen nur im ersten Veranlagungsjahr nach Inkrafttreten dieser Satzung zulässig. (7) Ist der Einbau von Wasserzählern wegen der baulichen Gegebenheiten oder aus sonstigen Gründen nicht zumutbar, wird der Gebührenberechnung mindestens eine Abwassermenge von 30 m3 pro Jahr und Person zugrunde gelegt. §7 Gebührensätze für Schmutzwasser (1) Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird grundsätzlich nach der verbrauchten Trinkwassermenge, gemessen am geeichten Hauswasserzähler (Frischwassermaßstab), sowie nach den auf dem Grundstück gewonnenen oder dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen berechnet. Sie beträgt für Schmutzwasser aus Haushalt, Kleingewerbe und Industrie 3,64 EUR/m3. Für die Beseitigung sonstiger Wässer (Grund-, Drainage- und Kühlwasser) werden 3,64 EUR/m3 berechnet. (2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Verbrauchsgebühr eine monatliche Grundgebühr erhoben, die sich nach dem jeweiligen Nenndurchfluss des auf dem Grundstück befindlichen Trinkwasserzählers bemisst. Bei mehreren Trinkwasserzählern auf einem Grundstück wird deren Volumen addiert. Es gelten folgende Grundgebühren: Nenndurchfluss monatliche Grundgebühr bis Qn 2,5 (Q3 4) 8,00 Euro bis Qn 6 (Q3 10) 19,20 Euro bis Qn 10 (Q3 16) 32,00 Euro bis Qn 15 (Q3 25) 48,00 Euro bis Qn 40 (Q3 63) 128,00 Euro über Qn 60 (Q3 100) 192,00 Euro. III. Abschnitt Niederschlagswassergebühr §8 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, bei Wohnungs- oder Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentümer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig. (2) Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch i. d. F. v. 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts gebührenpflichtig. (3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner, bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (4) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte i. S. v. § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes i. d. F. v. 29. März 1994 (BGBl. I S. 709). (5) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Pflichtigen über. Wenn der bisherige Gebührenpflichtige die Mitteilung über den Wechsel (§ 16) versäumt, so haftet er für die Niederschlagswassergebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung beim AZV entfallen neben dem neuen Pflichtigen. (6) Daneben ist stets auch der tatsächliche Benutzer der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage gebührenpflichtig. §9 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigung entsteht mit der Herstellung des Anschlusses an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage und endet mit dessen Stilllegung durch den AZV. (2) Unabhängig von Abs. 1 besteht die Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigung, solange von einem Grundstück Niederschlagswasser auf sonstige Weise einer der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen zugeführt wird. § 10 Erhebungszeitraum Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, an dessen Ende die Gebührenschuld entsteht. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 6 IV. Abschnitt Schlussbestimmungen § 11 Veranlagung und Fälligkeit (1) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzende Niederschlagswassergebühr sind Abschlagszahlungen im laufenden Jahr zu leisten. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird durch Bescheid nach den Berechnungsdaten des Vorjahres festgesetzt. (2) Entsteht die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe eines Kalenderjahres, so wird die Bemessungsfläche nach der tatsächlichen Inanspruchnahme anteilig für den Erhebungszeitraum berechnet. Die Größe und die Art der Überbauten und /oder befestigten Grundstücksfläche hat der Gebührenpflichtige dem AZV auf dessen Anforderung unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Gebührenpflichtige der Aufforderung nicht nach, so kann der AZV die Bemessungsfläche schätzen. (3) Niederschlagswassergebühren werden durch Bescheid festgesetzt und sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Abschlagszahlungen sind nach den im Bescheid festgesetzten Zahlungsterminen fällig. Die Niederschlagswassergebühr und die Abschlagszahlungen können zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. § 12 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung (1) Der Gebührenmaßstab für die Fortleitung und Behandlung des Niederschlagswassers ist 1m2 Bemessungsfläche. (2) Die Bemessungsfläche errechnet sich aus der überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche. Hierbei wird je nach Versiegelungsart die jeweilige Fläche multipliziert mit dem Faktor 1 bei Dachflächen, Betonflächen, Asphalt, Verbundpflaster und Plattenbeläge mit undurchlässigen Fugen; 0,6 bei Verbundpflaster und Plattenbeläge mit durchlässigen Fugen; 0,4 bei begrünten Dachflächen; 0,1 bei sonstigen gering versiegelten Flächen (z.B. Schotterrasen, Kunststoffwaben, Rasengittersteine und nicht verdichtete Schotterfläche). Das Ergebnis der Multiplikation bildet die Bemessungsfläche, die auf volle m2 abgerundet wird. (3) Gelangen von den versiegelten Flächen auf dem Grundstück Niederschlagswasseranteile in auf dem Grundstück vorhandene, ganzjährig genutzte Niederschlagswasserspeicher- oder Versickerungsanlagen mit einem Mindestfassungsvolumen von 2 m3, die einen Anschluss an die Regenwasserkanalisation haben, so ist die Fläche bis zur maximal tatsächlich an die Anlage angeschlossenen Fläche zur Bemessung der Niederschlagswassergebühr gemäß nachstehender Tabelle zu reduzieren: Anlagenart Abzugsfläche je m3 Speichervolumen Niederschlagswasserspeicher mit Überlauf in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage 15 m2 Versickerungsanlagen (Bemessung nach ATV A — 138) mit Überlauf in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage 20 m2 (4) Der Gebührenpflichtige hat dem AZV auf dessen Aufforderung binnen eines Monats die Berechnungsgrundlagen auf einem Erfassungsbogen mitzuteilen. Maßgebend sind die mit Inkraftsetzung dieser Satzung bestehenden Verhältnisse. (5) Kommt der Gebührenpflichtige seiner Mitwirkungspflicht nach Abs. 4 nicht nach, so kann der AZV die Berechnungsdaten schätzen. § 13 Gebührensatz für Niederschlagswasser Der Gebührensatz beträgt 0,82 EUR/m2 Bemessungsfläche. § 14 Billigkeitsregelungen Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Beitragsschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Absatz 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Absatz 1, §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. § 15 Auskunfts- und Duldungspflicht (1) Die Abgabenpflichtigen und ihre Vertreter haben dem AZV jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist. (2) Der AZV bzw. ein von ihm beauftragter Dritter kann an Ort und Stelle ermitteln. Die nach Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen und in dem erforderlichen Umfange zu helfen. § 16 Anzeigepflichten (1) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist dem AZV sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (2) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen (z.B. grundstückseigene Brunnen, Abwasserbehandlungsanlagen, Wasserzuführungen), so hat der Abgabenpflichtige dies unverzüglich dem AZV schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden. (3) Ist zu erwarten, dass sich im Laufe des Kalenderjahres die Abwassermenge um mehr als 50 v. H. der Abwassermenge des Vorjahres erhöhen oder ermäßigen wird, so hat der Abgabenpflichtige hiervon dem AZV unverzüglich Mitteilung zu machen. § 17 Datenverarbeitung (1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Abgabepflichten sowie zur Festsetzung und Erhebung dieser Abgaben ist die Verarbeitung (§ 3 Abs. 3 DSG-LSA) der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten gemäß §§ 9 und 10 DSG-LSA (Vor- und Zuname der Abgabepflichtigen und deren Anschriften; Grundstücksbezeichnung nebst Größe und Grundbuchbezeichnung; Wasserverbrauchsdaten) durch den AZV zulässig. (2) Der AZV darf die für Zwecke der Grundsteuer, des Liegenschaftsbuches, des Melderechts, der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Daten von den entsprechenden Behörden (z. B. Finanz-, Kataster-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen, was auch im Wege automatischer Abrufverfahren erfolgen kann. § 18 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig i. S. von § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG-LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 6 Absatz 4 die auf dem Grundstück gewonnenen oder sonst zugeführten Wassermengen nicht anzeigt; 2. entgegen § 11 Absatz 2 verhindert, dass der AZV an Ort und Stelle ermitteln kann und die dazu erforderliche Hilfe verweigert; Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 7 3. entgegen § 12 Absatz 1 den Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück nicht innerhalb eines Monats schriftlich anzeigt; 4. entgegen § 12 Absatz 2 nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind bzw. geschaffen, geändert oder beseitigt werden, die die Berechnung der Abgabe beeinflussen; 5. in sonstiger Weise gegen Bestimmungen dieser Satzung verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. §19 Inkrafttreten Diese Neufassung der zentralen Gebührensatzung tritt rückwirkend zum 07.12.2013 in Kraft. Sie ersetzt ohne Rücksicht auf ihre Wirksamkeit die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des AZV Elster-Kabelsketal vom 06.12.2006, zuletzt geändert durch die Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des AZV Elster-Kabelsketal vom 17.04.2013. Ausfertigungsvermerk: Kabelsketal, OT Gröbers, den 12.03.2015 Reinhard Stahl Verbandsgeschäftsführer Kundeninformation des WAZV Saalkreis Trinkwasser- und Abwasserabschlagsrechnung 2015 Sehr geehrte/r Anschlussnehmer/in, die Trinkwasserabschlagsrechnungen für das Jahr 2015 wurden mit einem Kurierdienst Mitte Februar 2015 versandt. Leider erhielt ich wiederholt Anfragen und Informationen, dass Rechnungen nicht zugestellt wurden, wofür ich mich entschuldigen möchte. Ich bitte all diejenigen, die für das Jahr 2015 noch keine Abschlagsrechnung für die Trinkwasserlieferung erhalten haben, sich an den Kundendienst des WAZV Saalkreis zu wenden. Dieser ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zu erreichen: Post: WAZV Saalkreis, Sennewitzer Straße 7, 06193 Petersberg Telefon: 034606 360-155, Fax: 034606 360-299 oder E-Mail: [email protected] Die entsprechenden Trinkwasserrechnungen werden dann über einen anderen Zustelldienst erneut zugesandt. Aufgrund der Verzögerungen bei der Zustellung der Trinkwasserrechnungen wird sich auch der Versand der Abwassergebührenbescheide verzögern. Ich rechne mit einem Versand bis Mitte April 2015. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Herrmann Verbandsgeschäftsführer WAZV Saalkreis plant Millioneninvestitionen in Trinkwassernetze Neue Preisstruktur eingeführt Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV) beliefert heute rund 25.000 Grundstücke mit dem Lebensmittel Trinkwasser. Der Verband entstand aus ehemals sieben Aufgabenträgern (Zweckverbände, Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts) oder bekam deren Aufgaben übertragen. Zu Jahresbeginn wurde dann das Personal von acht Verwaltungsbereichen am neuen Sitz in Gutenberg zusammengeführt, um den Bürgern Dienstleistungen rund um das Wasser aus einer Hand an einem Standort anzubieten. Zudem wuchs auch 2014 und 2015 der Aufgabenbestand des WAZV um weitere Bereiche in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Aufgrund der früheren Kleinteiligkeit der vorherigen Aufgabenträger und der getrennten Aufgabenverteilung zwischen Trinkwasser und Abwasser wurden viele Aufgaben nicht wahrgenommen oder blieben liegen. Beispiele sind hier der aufgelaufene Investitionsstau im Bereich Trinkwasser oder die Problematik der Kläranlagen Landsberg, Löbejün und Hohenthurm, um nur einige zu nennen. Darauf hat der WAZV mit ersten Maßnahmen schon reagiert. Bereits in den vergangenen zwei Jahren hat der Verband vier Millionen Euro für Trinkwasserinvestitionen eingeplant. Mit diesen Mitteln wurden die Ortsnetze in Gimritz und Döblitz komplett sowie in Teutschenthal, Pfützthal, Nauendorf, Gutenberg und Krosigk Teilnetze erneuert. Zudem wurden 15 Distriktzähler mit Wasserzählerschächten neu gebaut, um die Nachtverbräuche in den Netzen überwachen und somit die Wasserverluste orten zu können und gezielt in diesen Bereichen zu investieren. Geplante neue große Vorhaben sind zum Beispiel der Trinkwasserleitungsbau in Teutschenthal Bahnhof, Beesenstedt, Niemberg und Brachwitz. Ziel ist es, die extrem hohen Wasserverluste, die ihre Ursache in unterbliebenen Investitionen haben, deutlich zu senken. Erneuert werden müssen zudem gut 106 Kilometer Trinkwassernetz - also mehr als eine Strecke von Halle nach Magdeburg. Das sind große Herausforderungen. Um den Bürgern auch in Zukunft eine sichere Trinkwasserversorgung zu angemessenen und ausgewogenen Preisen zu gewährleisten, hat der WAZV eine neue Preisstruktur erarbeitet. Dabei erfolgte die Kalkulation auf Basis des Kommunalabgabengesetzes und wurde durch ein dafür spezialisiertes Büro durchgeführt. Zwei Punkte standen hier für den WAZV, der nach dem Solidarprinzip und ohne Gewinnerzielung arbeitet, im Mittelpunkt. Erstens: Der Gesamtpreis muss die realen Kosten des Trinkwassernetzes abbilden - inklusive der notwendigen Investitionen. Zweitens: Der neue Grundpreis soll für eine verursachergerechte und damit ausgewogene Verteilung eines Teils der festen Netzkosten unabhängig vom jeweiligen Verbrauch sorgen. Das ist passiert. Zu Jahresbeginn wurden nun die neuen Trinkwasserrechnungen verschickt. Dabei ist das Verhältnis zwischen Grundpreis und Mengenpreis ausgewogen und liegt bei jeweils rund der Hälfte der Gesamtkosten. Diese Preisgestaltung bringt größeren Familien, Mehrfamilienhäusern oder Vielnutzern eine Entlastung, Klein-Haushalte im Einfamilienhaus und Wenignutzer müssen sich hingegen auf einen teilweise auch deutlich höheren Grundpreis einstellen. Warum ist das geschehen? Das Preismodell 2014 - ohne festen Grundpreis - hätte im Verbandsgebiet zu teilweise erheblichen Unwuchten geführt: In unserem Verbandsgebiet hätten danach nur 17 Prozent der Grundstücke ganze 52 Prozent des Grundpreises (fixe Kosten) getragen - und zu diesen gehören fast alle Mehrfamilienhäuser mit oft sozial schwacher Bevölkerung. Die neuen Grundpreise hingegen ermöglichen eine verursachergerechte und gleichmäßige Verteilung der festen Netzkosten, die unabhängig vom jeweiligen Verbrauch allein durch die Vorhaltung des Trinkwassers für jeden Hausanschluss entstehen. Der Mengenpreis deckt neben einem Teil der festen Kosten insbesondere diejenigen Kosten ab, die abhängig vom Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 8 Verbrauch entstehen. Damit werden auch Vielverbraucher entsprechend herangezogen. Was bedeutet das konkret? Die finanzielle Mehrbelastung für einen Durchschnitts-Haushalt mit 3 Personen und 35 cbm Wasserverbrauch pro Person und Jahr liegt im Verbandsgebiet bei 2,90 EUR pro Monat. Und selbst für eine Person im Einfamilienhaus, wo es wegen des neuen Grundpreises die größte Änderung gibt, bleibt das Trinkwasser mit 16,75 EUR im Monat (einschließlich 2.920 Liter frisches Trinkwasser) auch weiterhin bezahlbar. Deshalb ist die neue Preisstruktur sachlich gerecht, ausgewogen und letztlich auch ökologisch orientiert. Mit der neuen Kalkulation ist vor allem sichergestellt, dass jährlich mindestens 2 Millionen Euro in die Trinkwassernetze investiert werden können. Darüber hinaus wird unser neuer Betriebsführer weitere erhebliche Maßnahmen umsetzen, die das Netz stabilisieren und dabei helfen, die Verluste von heute noch 800.000 Kubikmetern jährlich deutlich zu senken. Auch eine notwendige Rohrnetzerneuerungsrate gemäß DVGW-Empfehlungen wird damit wieder erreicht. Das wird mittelfristig allen Haushalten im Verbandsgebiet zugutekommen. Die aktuellen Preise gelten für 2015. Die nächste Kalkulation wird für 2016 aufgrund der neuen Datenlage erstellt. Deshalb hat der WAZV mit den Abschlagsrechnungen auch einen Datenerfassungsbogen mit Fragen zu Verbrauchsstelle und Nutzung verschickt. Der Verband ist hier auf die Mithilfe jedes einzelnen Kunden angewiesen und bittet daher darum, die Anlage 2 ausgefüllt zurückzusenden. Dafür können die Kunden den beigelegten Freiumschlag nutzen. Infokasten: Im Verbandsgebiet des WAZV Saalkreis gelten seit Januar 2015 einheitliche Notrufnummern: 24-Stunden-Notdienst Trinkwasser: 0800 6647003 24-Stunden-Notdienst Abwasser: 01511 4122795 Eingesandt von der Geschäftsführung des WAZV Bürgerinformation Kontakt: Dr. Ralf Schneider, Betriebsleiter Trinseo Deutschland GmbH [email protected] 03461 497288 TRINSEO. Hochdruckreinigungsarbeiten am Standort Schkopau können zu vorübergehenden Lärmbeeinträchtigungen in der Nachbarschaft führen (Schkopau, 20.03.2015) Im Rahmen einer geplanten Großabstellung im April 2015 sind voraussichtlich vom 08. bis 23.04.2015 Hochdruckreinigungsarbeiten zur Reinigung von Anlagenbereichen der Kautschukproduktion am Standort Schkopau erforderlich. Dabei kann es tagsüber und gelegentlich auch in den Nachtstunden trotz zusätzlicher technischer und organisatorischer Schallschutzmaßnahmen zeitweilig zu erhöhten Lärmemissionen kommen. Zeitweilige Lärmbeeinträchtigungen für die Nachbarschaft und Anlieger können in ungünstigen Fällen nicht gänzlich zu vermeiden sein. Aus diesem Grund bitten wir die Bürger und Anlieger in der Nachbarschaft für die möglicherweise auftretenden Beeinträchtigungen um Verständnis. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 9 Kreisvolkshochschule Saalekreis Außenstelle Schkopau Wanderungen im Frühjahr im Saalekreis und Umgebung Für alle folgenden Wanderungen gilt: Bitte entsprechend des Wetters angepasste Kleidung und festes Schuhwerk tragen. Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Kosten: 6,00 € pro Person, Ermäßigung für Familien möglich. Orchideen-Wanderungen im Naturschutzgebiet - 13.05.2015, Mittwoch, 16.00 - 18.15 Uhr, Iris Hölzer, Weischütz, Ortseingang aus Richtung Freyburg, Einmündung Unstrutradweg - 30.05.2015, Samstag, 10.00 - 12.15 Uhr, Iris Hölzer, Balgstädt, Lauchaer Straße 1, Fleischerei Ornithologische Wanderung - Vögel im Frühjahr - 16.05.2015, Samstag, 08.00 - 10.15 Uhr, Udo Schwarz, Braunsbedra, Aussichtsturm Neumark, Ornithologische Wanderung - Vögel im urbanen Bereich - 30.05.2015, Samstag, 09.00 - 11.15 Uhr, R. Schwemler, Wallendorf, Historischer Weinkeller, Am Kellerberg 2 Verstärkung gesucht Die KVHS sucht Kursleiter/-innen auf Honorarbasis für die Themenbereiche Gesundheit, Gymnastik und alle Fremdsprachen, Kontakt unter 03461 2590880 oder [email protected]. Information und Anmeldung: Kreisvolkshochschule Saalekreis/Geschäftsstelle Merseburg, Am Saalehang 1, 06217 Merseburg, Tel. 03461 259088-0; Internet: www.kvhs-saalekreis.de, E-Mail: [email protected] Ansprechpartner der Außenstelle: Herr Bärike, Telefon: 0345 6138198, 0152 26391281 Für die Bewirtschaftung der kirchlichen Friedhöfe in Döllnitz, Burgliebenau, Naundorf und Kleinkugel wird ab sofort, spätestens zum 1. Mai 2015 die Stelle einer Friedhofsarbeiterin/eines Friedhofsarbeiters ausgeschrieben. Arbeitsaufgaben - Friedhofsunterhaltung (Grün- und Geländepflege) Erwartet werden - Motivation und Freude an der Arbeit - Sensibilität im Umgang mit Trauernden und Hinterbliebenen - Bereitschaft zu körperlicher Arbeit - praktische Erfahrung in der Grün- und Baumpflege - Bereitschaft für wetterbedingt flexible Arbeitszeiten - ein positives Verhältnis zur evangelischen Kirche Die Stelle hat je nach Friedhof einen Umfang von 5 - 15 % des Beschäftigungsumfangs eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeiters (entspricht 2 - 6 Stunden von 40). Die Tätigkeit eignet sich als Zuverdienst, auch auf 165- oder 450 Euro-Basis. Eine Erhöhung des Beschäftigungsumfangs auf eine bis zu 50 %igen Stelle ist bei Pflege mehrerer Friedhöfe möglich. Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung. Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland geltende Besetzungs- und Ausschreibungs-VerwAO verwiesen, nachzulesen unter www.kirchenrecht-ekm. de (ON 715). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, einschließlich eines pfarramtlichen Zeugnisses, wird bis zum 21. April 2015 (Datum des Poststempels) erbeten an das Evangelische Pfarramt Lochau, Kirchwinkel 7, 06258 Schkopau. Freiwillige Feuerwehr Burgliebenau Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Kinder und Eltern, in diesem Jahr möchten wir einen „Tag der offenen Tür“ zum Anfassen gestalten. Er wird am 20.06.2015 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr an der Feuerwehr stattfinden. Dafür haben wir uns einiges einfallen lassen. Im Mittelpunkt sollen unsere Kinder stehen, wir möchten zeigen das Feuerwehr so richtig Spaß machen kann. Dabei werden uns das Spritzenhaus, die Kübelspritze und andere nützliche Dinge aus der Feuerwehr zur Hilfe kommen. Es stehen auch Vorführungen unserer verschiedenen Gruppen auf dem Programm. Den Anfang machen unsere Kleinsten, sie kennen und können schon allerhand. Im Laufe des Vormittags wird sich die Jugendfeuerwehr präsentieren. Nach dem Mittagessen zeigen die Kameraden der aktiven Wehr, wie wichtig eine solide Ausbildung in der Feuerwehr ist. Natürlich sollen sich unsere Gäste wohlfühlen, deshalb ist auch etwas gegen Hunger und Durst vorhanden. Für den Nachmittag haben die Eltern der Kinder- und Jugendgruppe einen Kuchenbasar vorbereitet, bei dem man es sich so richtig gemütlich machen kann. Für den Höhepunkt und Abschluss eines hoffentlich kurzweiligen Tages ist eine Schaumparty geplant, dabei werden wir von einigen Kameraden der FF Luppenau unterstützt. Wir hoffen, dass wir Neugierde geweckt haben und freuen uns darauf, reichlich Gäste begrüßen zu dürfen. Die Kameraden der FF Burgliebenau ________________________________________________________ Heimatverein Burgliebenau e. V. Gutshof 6 06258 Schkopau OT Burgliebenau Die drei „Verwalter“ von Burgliebenau oder Wie kann man Initiativen ersticken Im Auenkurier vom März 2015 hat sich unser Ortschaftsrat erstmals in diesem Jahr zu seinen Vorhaben geäußert. Allerdings sei kritisch festzuhalten, dass nichts als hätte, wäre, könnte und abschieben der Verantwortung auf andere wie Gemeinde, aber kein eigener Standpunkt zur Realisierung der Vorhaben heraus zu lesen war. Die Aussagen zum historischen Markt strotzen geradezu vor Unwissen und Unwahrheit der Artikelschreiber. Wenn diese ein einziges Mal einen der acht historischen Märkte besucht hätten, dann hätten sie sicherlich festgestellt, dass keine Getränke- und Imbissbuden dort vorhanden waren. Uns scheint, dass der Ortschaftsrat auf Betreiben von der Ortschaftsrätin, Frau Amelang, alle Hebel in Bewegung setzt, um den traditionellen Standort für die Sitzgruppe, der zum gesamten Ambiente hervorragend geeignet ist, vor ihrem Wohngelände weg zu bekommen. Dabei schreckt man auch nicht vor Unwahrheiten zurück. In dem Artikel wird behauptet, dass die in der Vergangenheit „aufgetretenen Probleme von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ es notwendig machen, die Sitzgruppe für die Gäste vor den Gutshof 6 zu verlagern. 1. Es gab bei den acht durchgeführten historischen Märkten keinerlei Beanstandung seitens des Ordnungsamtes noch anderer Institutionen hinsichtlich von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit. Unser Bürgermeister, Herr Haufe und der Ordnungsamtleiter, Herr Schmidt, waren mehrmals Besucher des historischen Marktes und hatten daran nichts auszusetzen. Im Gegenteil, Herr Haufe äußerte sich lobend über die Veranstaltung unter anderem auch im Auenkurier. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 10 2. Die notwendigen Rettungswege wurden immer gewährleistet. 3. Der Platz der Sitzgruppe wurde nach Ende des historischen Marktes von Heimatvereinmitgliedem, teilweise über 70 Jahre alt, immer gefegt und damit sauber verlassen. 4. Die Toiletten des Gutshofes 6 wurden zu jedem historischen Markt bereits genutzt und Einlassungen von Herrn Vaskovits hinsichtlich des Urinierens von Gästen an seine Grundstücksbegrenzung in Richtung Friedhof entbehren jeglicher Grundlage zu mal dort in unmittelbarer Nähe der Heimatverein Döllnitz, Speckkuchen verkaufte. Wenn der Ortschaftsrat wie immer er bekundet, sich den Interessen der Bürger von Burgliebenau verpflichtet fühlt, so sei angemerkt, dass eine Umfrage des Heimatvereins ergab, dass der überwiegende Teil der Burgliebenauer sich für den vom Heimatverein bevorzugten Standort der Sitzgruppe für die Gäste ausgesprochen hat. Was für den Ortschaftsrat aufgrund mangelnder Kenntnisse und privater Befindlichkeiten nicht beachtet wird, ist, dass mit seiner Entscheidung das Ensemble und die Atmosphäre des Marktes verloren geht, wenn die Sitzgruppe ausgelagert wird. Das sehen die Bürger von Burgliebenau genau so. Eine Frage ergibt sich doch noch. Dem aufmerksamen Leser des Artikels unseres Ortschaftsrates wird nicht entgangen sein, dass der Beschluss des Ortschaftsrates nicht bekannt gegeben wurde. Es wurde nur mitgeteilt, dass es keine einvernehmliche Lösung gab. Hat man hier Angst vor der eigenen Courage? In den letzten Jahren war diese Veranstaltung immer ein Erfolg und das soll auch so bleiben, jedenfalls will das der Heimatverein. Wir werden uns mit allen Mitteln dafür einsetzen, das der historische Markt am 10. Mai 2015 an gewohnter Stelle stattfindet. Die Aussteller sind bisher immer mit unserem historischen Markt sehr zufrieden gewesen, und kommen gern zu unserem historischen Markt. Sie haben deshalb eine Veranstaltung in Merseburg verschieben lassen. Eines sei hier noch gesagt: Wenn der Heimatverein Burgliebenau nicht sichern kann, dass der historische Markt mindestens die gleiche Qualität der Veranstaltung wie in den Vorjahren hat, wird der historische Markt nicht stattfinden. Vorstand des Heimatvereins Burgliebenau e. V. Arbeitskreis Döllnitz Der Arbeitskreis Döllnitz e. V. lädt zum Vortrag von Herrn Gadde am Mittwoch, dem 22.04.2015 ein. Thema: Orgacid - ein Kampfstoff aus Ammendorf Ort: Gaststätte Lindenhof Lochau, Hauptstraße 2 Zeit: 17.30 Uhr Liebe Ermlitzer Bürgerinnen und Bürger, in den letzten Wochen gab es vermehrt Nachfragen zum Baubeginn in der H.-v.-Bose-Straße, da schon Vermessungsarbeiten beobachtet worden sind. Ich hatte ihnen ja versprochen, immer über Neuigkeiten zu informieren, wenn es welche gibt. Dies wird immer über den Saale-Elster-Aue-Luppe-Kurier geschehen. In der Märzsitzung des Ortschaftsrates hat der Bauamtsleiter der Gemeinde Schkopau Herr Weiß den aktuellen Stand der Baumaßnahme besprochen. Es wurde auch ein vorläufiger Zeitplan vorgestellt. Dieser sieht vor: Planungsphase bis Mai/Anfang Juni, Bürgerversammlung am 11.06.2015, Vergabeverfahren Juli bis August, Bauphase September und Oktober 2015. Auf derselben Sitzung des Ortschaftsrates wurde über die Verteilung der sogenannten Ortsbürgermeistermittel entschieden. Für die Sportförderung standen uns dieses Jahr 4700 € (letztes Jahr 3600 €) zur Verfügung und für Heimat- und Kulturpflege 3500 € (letztes Jahr 3300). Diese Mittel wurden, wie folgt, verteilt: 1. Sportförderung Es lagen 8 Anträge mit einer beantragten Fördersumme von 6832 € vor. Von den 4700 € bekommen die Sportangler 1100 €, die Skatspezies 500 €, Tango Argentino 1200 € und SG Ermlitz e. V. insgesamt 1900 €. 2. Heimat- und Kulturpflege Es lagen zwei Anträge vor. Von den 3500 € bekommt der Feuerwehrförderverein für das Heimat- und Dorffest 3000 € und die AG Geschichte bekommt 500 €. Am Abend des 23. März haben in der Auenstraße mehrere Müllcontainer gebrannt. Falls jemand Hinweise auf einen möglichen Täter geben kann, wird dieser gebeten sich zu melden. Am 27. März fand im Bürgerraum des Bürgerbüro Ermlitz die Mitgliedervollversammlung des SG Ermlitz e. V. statt. Hierbei wurde der alte Vorstand entlastet und ein neuer gewählt. Der neue Vorstand des SG Ermlitz setzt sich aus Richard Wanzek (1. Vorsitzender), Frank Puschendorf (2. Vorsitzender), Angela Wolf (Schatzmeisterin), Michel Rüdiger (Techn. Leiter), Matthias Fischer (Freizeitsport), Ellen Jöstel (Frauengymnastik), Katja Dublinski (Squaredance) Sven Nöbel (Fußball) zusammen. Ich wünsche den neu- und wiedergewählten Vorstandsmitgliedern viel Erfolg in ihrer Arbeit in den nächsten zwei Jahren. Nach den letzten Informationen von PerlNet liegt das Material für die Anlagen in Ermlitz, Rübsen und Oberthau in Bitterfeld bereit und ist in Teilen schon vormontiert und bereits konfiguriert. Der Anbau in Ermlitz, Rübsen und Oberthau soll bis ca. Mitte April erfolgen. Schauen wir mal, ob diese Angabe dieses Mal eingehalten wird. Ihr Patrick Wanzek Ortsbürgermeister Termine Das Maifest der Senioren findet am 21.05.2015 statt. Ort: Bürgerraum Ermlitz, Pestalozzistraße 23, 06265 Schkopau Beginn: 14 Uhr Preis: 4 € pro Person Alle Senioren und Vorruheständler sind herzlich eingeladen! Weitere Infos erhalten Sie auch im Bürgerbüro: 03204 62398 oder [email protected] Die Skatspezies Ermlitz laden zum 33. Ermlitzer Skatturnier ein. Wann? Donnerstag, d. 30.04.2015 ab 18 Uhr Wo? Lindenhof Lochau Hauptstraße 2, 06258 Schkopau Preis? Antrittsgeld 10 € Es werden 2 Serien à 48 Spiele gespielt. Es gibt für die besten 3 Spieler Pokale. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 11 Programm für Heimatfest Als 17.00 Uhr dann unsere Kindergartenkinder mit ihren Liedern die Osterhasen herbeiriefen, hatte sich der Platz schon sehr gut gefüllt. Gemeinsam bestaunten wir die sorgsam vorbereiteten Experimente unserer Jugendfeuerwehr zum Thema „Ei und Feuer“. Wie immer auf dem Feuerwehrgelände! Freitag, den 15. Mai 2015 Ab 19 Uhr Warm-up mit der Sunshine-Disco Für das leibliche Wohl stehen Gegrilltes und Getränke bereit. Samstag, den 16. Mai 2015 Eröffnung 10 Uhr 10:30 Uhr Wettkampf der Kinderfeuerwehren 12:00 Uhr Siegerehrung Wettkampf der Kinderfeuerwehren 13 - 14 Uhr Vorführung der Rettungshundestaffel Saalekreis e. V. 14:30 Uhr Programm des Frauenchor Ermlitz 15:00 Uhr Programm des Männerchor Ermlitz 16:00 Uhr Kinderüberraschung mit MIKI (Kinderprogramm) ab 18:00 Uhr Tanz mit der Sunshine-Disco gegen 21:30 Höhenfeuerwerk Dann schwärmten unsere Jüngsten aus, zum Eiersuchen. Für das leibliche Wohl stehen Gegrilltes und Getränke bereit. Unsere Gulaschkanone kommt wie jedes Jahr zur Mittagsversorgung zum Einsatz. In der Kaffeestube sind Kaffee und Kuchen erhältlich. Wieder beteiligen sich alle unsere Vereine! Der Arbeitskreis Geschichte lädt ein Terminänderung für den April: Wir treffen uns am 23.04.2015 um 19.00 Uhr. An alle Schkopauer: Wer ist im Besitz von Merseburger Heimat Kalendern und kann sie uns zur Einsicht überlassen? Wir machen auch Hausbesuche. Erreichbar sind wir über das Gemeindebüro Ermlitz unter 034204 62398 oder [email protected]. Osterfeuer 2015 Für die gastronomische Versorgung sorgten die Helfer von Feuerwehr und Dorfverein nach besten Kräften. Würstchen und Brötchen stammten wieder aus ortseigener Herstellung und wurden überall gelobt. Um unseren Feuerkorb versammelten sich schnell eifrige Marshmallowgriller. Nachdem auch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr spannende Experimente vorgeführt hatten, wurde das Osterfeuer angezündet. Jung und Alt feierten bis in die Nacht. Die DGH 2013 e. V. und die Freiwillige Feuerwehr Hohenweiden bedanken sich bei allen Helfern, der Gemeinde Schkopau sowie dem Wehrleiter der Ortschaft Schkopau und der Kindertagesstätte Hohenweiden. Gemeinsam bereiteten die Mitglieder der DGH 2013 e. V. und der Freiwilligen Feuerwehr Hohenweiden das diesjährige Osterfeuer in der Ortschaft Hohenweiden vor. Pfingstbier 2015 Die Vorbereitungen zu unserem Pfingstbier 2015 sind bereits im vollen Gange. Jetzt im April fanden bereits erste organisatorische Treffen statt, um die Platzgestaltung abzusichern, unsere Clowns und unsere Jungfern zu informieren. Neue Kostüme für die Clowns sind in Planung. Viele Helfer werden benötigt für das Maienschlagen, das Kränzebinden, Auf- und Abbau des Festplatzes, die Tombola, den Kuchenbasar, die Organisation der Kinderspiele und und und ... So würden wir uns auch in diesem Jahr sehr darüber freuen, wenn unsere „alten Hasen“ durch zusätzliche Kräfte verstärkt werden können. Es gibt viel zu tun und gemeinsam macht es Spaß. Wir freuen uns über jede Unterstützung!!! Einfach melden unter [email protected] oder unter der 0173 7720612. Selbstverständlich laufen auch unsere Spendenaktionen weiter. Nach wie vor werden Ihre Geld(IBAN: DE02800537621894038980, BIC: NOLADE21HAL) und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 12 Sachspenden, zur Verwendung bei den Kinderspielen sowie der Tombola täglich in der Bäckerei Ramm entgegengenommen. Wer kann einen Beitrag zum Kuchenbasar leisten? (bitte bei Frau Ramm, Bäckerei Ramm melden) Wer kann Blumen für das Kränzebinden abgeben? (bitte bei Fam. Seifert melden) Vielen Dank für Ihre Mithilfe im Voraus. Und selbstverständlich sind wir auch an Ihren Ideen oder Verbesserungsvorschlägen interessiert. Sebastian Bärike Vorstandsvorsitzender Dorfgemeinschaft Hohenweiden 2013 e. V. Frauentag in Korbetha Blauer Himmel und Sonnenschein, so zeigte sich der 8. März in diesem Jahr von seiner allerbesten Seite und machte nicht nur dem Sonntag, sondern auch der holden Weiblichkeit in unserem Lande alle Ehre. Die Einwohner von Korbetha und Gäste aus den anderen Ortsteilen folgten der freundlichen Einladung und versammelten sich am Nachmittag im Gemeindezentrum zur alljährlichen Frauentagsfeier. Die Tische waren festlich geschmückt und zum duftenden Kaffee gab es leckeren, selbst gebackenen Kuchen. Unsere Sportfreundin Thekla Batereau sorgte mit ihren beiden Puppen Paul und Erna für niveauvolle Unterhaltung zum Nachdenken und Schmunzeln. Bei der Tombola konnte man eine Vielfalt von nützlichen Kleinigkeiten gewinnen, Nieten waren zum Glück in der Minderzahl. Begehrte Hauptpreise waren Gutscheine, einzulösen bei den beiden ortsansässigen „Schönmacherinnen“, Friseurmeisterin - Frau Ziegan und Kosmetikerin - Frau Stegmeyer. Für die Unterhaltung sorgte in alt bewährter Weise „Hanni“, der kleinste und beliebteste Moderator aus unserer Region. Falko und Jenny betreuten die Bar, denn durstige Kehlen mussten ab und zu auch befeuchtet werden. Zum Abend gab es dann noch belegte Brötchen, Kartoffelsalat und Würstchen, so dass wir froh und gestärkt den Heimweg antreten konnten. Ein erholsamer Abschluss und prima, dass wir uns zu Hause nicht noch um Abendessen kümmern brauchten. Hier ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die zum guten Gelingen dieses schönen Festes beigetragen haben, besonderer Dank und Lob an unser Ortschaftsratsmitglied Petra Hahn als Hauptorganisator. Was wäre die Welt ohne die Frauen? Hiltrud Wörfel Werte Hundebesitzer, in meiner Sprechstunde am 23.03.15 wurde angesprochen, dass leider vermehrt Hundehaufen am Spielplatz „An der Dahne“ sowie am Rand der Wege dorthin zu finden sind. Dieser Hundedreck stellt zunehmend ein Problem hinsichtlich Sauberkeit, Ordnung und Hygiene dar, besonders auch für die spielenden Kinder vor Ort. Sie als Tierhalter bzw. auch der mit der Führung und Pflege Beauftragte sind bei Verunreinigung zur unverzüglichen Säuberung verpflichtet. Dies ist auch in unserer Satzung der Gemeinde Schkopau zur Gefahrenabwehr unter § 3 nachzulesen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 13 Punkt 7 dieser Satzung). Ich bitte Sie, in Zukunft darauf zu achten, dass Ihr Tier die öffentlichen Anlagen - vor allem auch im Spielplatzbereich - sauber hält bzw. dass Sie die Säuberung unverzüglich vornehmen. Sollte in naher Zukunft keine Besserung dieser Situation eintreten, werde ich das Ordnungsamt bitten müssen, verstärkt Kontrollen durchzuführen. Ihr Ortsbürgermeister Ingo Hermann Buchlesung mit Nils Wiesener Mit viel Vorfreude hatte der Förderverein St. Annen-Kirche Lochau e. V. am 05.03.2015 zu einer erneuten Buchlesung mit Nils Wiesener eingeladen. Er wird interessierten Zuhörern noch in Erinnerung sein mit seiner Lesung über die Besteigung des Kilimandscharo in Afrika. Der Wahl-Merseburger weckte die Neugier seiner Zuhörer mit der Ankündigung, kurzweilige, historische und amüsante Geschichten seiner Stadt zu erzählen. In seinem historischen Buch „Das Raunen der Runen“ webte er um ein Ereignis aus dem Mittelalter, in dem es um Zaubern mit Runensprüchen geht, eine Geschichte über mehrere Jahrhunderte. Man hätte ewig zuhören können. Ein wirklich lesenswertes Buch. Dann hatte er „Gabelgeschichten“ mitgebracht. Er hatte einen Aufruf an schreibgewandte Mitmenschen gestartet, Fantasiegeschichten zu erdenken, die sich um den Abdruck einer Gabel in einem Pflasterstein im Schlosshof Merseburg drehten. Herausgekommen ist ein Büchlein mit 30 Geschichten mit echt fantastischen Inhalten. Auch dieses absolut lesenswert! Dann ging es um das historische Merseburg zur Zeit Kaiser Barbarossas. Dieser hatte der Stadt im Mittelalter ein zweites Marktprivileg geschenkt (daher der Name „Neumarkt“). Merseburg sollte mit Hilfe der Märkte eine große, reiche Stadt werden. Da die Stadt aber immer wieder durch Brände zerstört wurde, wichen die Händler in das Dorf Leipzig aus und daraus wurde dann die große, reiche Stadt. Auch hier sind mit der Hilfe vieler Laienschriftsteller lustige, interessante Fantasiegeschichten entstanden. Das Fazit dieser Lesung: Man konnte über unsere Nachbarstadt vieles aus der Vergangenheit erfahren. Alles war umfassend recherchiert, auch der Humor kam nicht zu kurz. Durch die gekonnte Art des Vorlesens von Herrn Wiesener wurde alles recht appetitlich angerichtet. Es hat sich gelohnt, einmal den Fernseher abzuschalten und sich auf althergebrachte Art weiterzubilden. In der Hoffnung, die Leser des Kuriers neugierig gemacht zu haben, verbleibt - bis zur nächsten Lesung, garantiert noch in diesem Jahr - der Förderverein der St.-Annen-Kirche Lochau e. V. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 13 Informationen aus dem Pfarramt Lochau Datum/UhrzeitTitel Gemeinde 19.04.2015 Gottesdienst Döllnitz 09:30 Uhr 19.04.2015 Gottesdienst Raßnitz (Weßmar) 11:00 Uhr 20.04.2015 Gottesdienst Halle-Büschdorf 15:00 Uhr 24.04.2015 Seniorenkreis Großkugel 14:00 Uhr 26.04.2015 Gottesdienst Dieskau 09:30 Uhr 26.04.2015 Gottesdienst Halle-Reideburg 11:00 Uhr 28.04.2015 Frauenhilfe Halle-Reideburg 14:00 Uhr 30.04.2015 Gemeindenachmittag Dölbau 14:00 Uhr 02.05.2015 Gottesdienst zur „Goldene Hoch- Raßnitz (Weßmar) 13:30 Uhr zeit“ der Eheleute Pabst 03.05.2015 Gottesdienst Röglitz 09:30 Uhr 03.05.2015 Gottesdienst Halle-Büschdorf 11:00 Uhr 03.05.2015 Gottesdienst Lochau 14:00 Uhr 05.05.2015 Gottesdienst Lochau 09:30 Uhr 06.05.2015 Frauenkreis Halle-Büschdorf 14:30 Uhr 07.05.2015 Gemeindenachmittag Raßnitz (Weßmar) 14:00 Uhr 08.05.2015 Gemeindenachmittag Röglitz 14:00 Uhr 09.05.2015 Kirchliche Eheschließung Dieskau 14:00 Uhr 10.05.2015 Gottesdienst Döllnitz 09:30 Uhr 10.05.2015 Gottesdienst Raßnitz (Weßmar) 11:00 Uhr 10.05.2015 Gottesdienst Halle-Kanena 14:00 Uhr 12.05.2015 Gemeindenachmittag Lochau 14:00 Uhr 14.05.2015 Gottesdienst zu Himmelfahrt Dieskau 10:00 Uhr mit dem Reideburger Kirchenchor 17.05.2015 Gottesdienst und Taufe Halle-Büschdorf 14:00 Uhr Theo Hesse 17.05.2015 Jazz in der Kirche Burgliebenau 17:00 Uhr 24.05.2015 Pfarrbereichs-Gottesdienst mit Halle-Reideburg 10:00 Uhr Abendmahl und Konfirmation 24.05.2015 Gottesdienst und Taufe Raßnitz (Weßmar) 15:00 Uhr Josephine Meerboth 26.05.2015 Frauenhilfe Halle-Reideburg 14:00 Uhr 28.05.2015 Gemeindenachmittag Dölbau 14:00 Uhr 29.05.2015 Seniorenkreis Großkugel 14:00 Uhr 30.05.2015 7. Liederfest Raßnitz (Weßmar) 14:30 Uhr 31.05.2015 Gottesdienst Röglitz 09:30 Uhr 31.05.2015 Gottesdienst Halle-Büschdorf 11:00 Uhr 31.05.2015 Gottesdienst/Taizé-Feier Burgliebenau 14:00 Uhr Ort Döllnitz, Kirche Raßnitz, St.-Michaelis-Kirche Weßmar Seniorenresidenz ‚Pro curand‘ in Büschdorf Beuditz, Hauptstraße 14, bei Frau Arnold Dieskau, St. Anna-Kirche Reideburg, Kirche Reideburg, Gemeindehaus Paul-SingerStraße 85 Dölbau, Gemeindezentrum Naundorf Raßnitz, St.-Michaelis-Kirche Weßmar Röglitz, St.-Marien-Kirche Büschdorf, Kirche Lochau, St.-Annen-Kirche Lochau - Seniorenresidenz, Hauptstraße 1 d - e Büschdorf, Gemeindehaus Käthe-Kollwitz-Straße Raßnitz, Gemeindehaus Oberthauer Straße 6 (an der Kirche Weßmar) Röglitz, altes Pfarrhaus am Dorfteich Dieskau, St. Anna-Kirche Döllnitz, Kirche Raßnitz, St.-Michaelis-Kirche Weßmar Kirche Kanena Lochau, Pfarrhaus Kirchwinkel 7, 06258 Schkopau Dieskau, St. Anna-Kirche Büschdorf, Kirche Burgliebenau, Kirche Reideburg, Kirche Raßnitz, St.-Michaelis-Kirche Weßmar Reideburg, Gemeindehaus Paul-SingerStraße 85 Dölbau, Gemeindezentrum Naundorf Beuditz, Hauptstraße 14, bei Frau Arnold Raßnitz, St.-Michaelis-Kirche Weßmar Röglitz, St.-Marien-Kirche Büschdorf, Kirche Burgliebenau, Kirche Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 14 Ein fröhliches Blöken wies uns den Weg zu den Lämmern. Über 100 weiße Wollknäuel schauten uns mit blanken Augen neugierig und etwas ängstlich entgegen. Wir waren ja auch ein bunter lauter Haufen, der da in den Stall stürmte. Aber nicht lange und die Lämmchen ließen sich von uns streicheln und bekuscheln. Hier roch es herrlich nach frischem Stroh, das uns zum Toben einlud. Einige Kinder sahen bald aus wie kleine Strohpuppen. Ach so, die Papas von den Lämmchen heißen Schafbock. Aber die mussten in einem anderen Stall stehen. Warum? Das lassen wir uns im nächsten Jahr erklären. Vielen Dank für die Gastfreundschaft liebe Familie Klotz sagen die Kinder der Kita „Kuschelbär“ ________________________________________________________ „Es ist das Osterfest alljährlich für den Hasen recht beschwerlich ... “ (W. Busch) Neue Wege – Miteinander Einladung zum Mitsingekonzert mit Matthias Meyer am 24.04.2015 im Löpitzer Schloss ... doch nimmt man die Sache ganz genau, hilft ihm dabei die ein oder andere Röglitzer Landfrau. Wir Kuschelbären konnten es kaum erwarten, zur Eiersuche nach Röglitz zu starten, Darum zogen wir mit unserem Bollerwagen los, die Vorfreude war wie immer riesengroß. Unter Büschen, sogar auf Bäumen und unter Hecken, wusste der Osterhase im Pfarrgarten seine Eier zu verstecken. Wir Kuschelbären jauchzten bei jedem Fund und taten laut unsere Freude kund. Die alte Osterhasenoma mit Brille saß im Pfarrhaussessel ganz stille. Sie schien uns zu sagen mit gütigem Blick, bei den Röglitzer Landfrauen habt ihr großes Glück. Zu ihnen kommt, das ist allgemein bekannt, der Osterhase zuerst im ganzen Land. Wir kommen wieder im nächsten Jahr Ihr lieben Landfrauen, das ist doch klar. Die Kuschelbären finden euch toll, jetzt ziehen wir wieder nach Raßnitz, unsere Körbe sind voll. Das Team und die Kinder der Kita „Kuschelbär” Die im letzten Kurier angekündigte lrish Folk Session kann leider nicht wie geplant stattfinden. Alternativ dazu laden wir ganz herzlich zu folgender Veranstaltung ein: Am 24.04.2015, um 19.00 Uhr gibt der Leipziger Liedermacher Matthias Meyer in der Gaststätte „Zum Schloss Löpitz“ ein Mitsingekonzert. Dabei singt Matthias Meyer Lieder von seiner neuen CD, die den Titel trägt, „Wir sitzen alle in einem Boot“. Zusätzlich werden einfache Lieder aus aller Welt erklingen, die die Zuschauer zum Mitsingen anregen sollen. Matthias Meyer hat in Leipzig mehrere Projekte initiiert, in denen es darum geht Menschen zum gemeinsamen Singen zusammen zu bringen. Wir freuen uns auf einen vergnüglichen Abend und Ihren Besuch! C. Vogel Wie heißt der Papa vom Lamm? Na, hättet ihr es gewusst? Diese Frage stellte unser Lennard im Morgenkreis. Da war großes Überlegen angesagt. Sogar ein Papa half uns dabei, aber ob Hammel stimmt? Wir müssen einen Profi fragen und wo gibt es den? Richtig, in Oberthau in der Schäferei Klotz. Frühmorgens trippelten 48 Kinderfüße und 6 Erzieherinnenfüße auf dem Elsterdamm Richtung Oberthau. Wir wollten die diesjährigen Osterlämmer bestaunen und natürlich uns unsere brennende Frage beantworten zu lassen. Schäfermeister Heinz Klotz und Ines warteten bereits am Schafstall. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 15 Einladung zum traditionellen Maibaumfest in Raßnitz Auch wenn in diesem Jahr der Winter nur für ein kurzes Stelldichein vorbei geschaut hatte und der Frühling uns schon im März mit teils warmen Temperaturen verwöhnte, ist es schon wieder an der Zeit, traditionell mit dem Maibaumfest endgültig den Sieg des Frühlings über den Winter zu begehen. Der Förderverein der St. Michaeliskirche Raßnitz - Weßmar lädt auch in diesem Jahr alle großen und besonders die kleinen Gäste ganz herzlich am Donnerstag, dem 30. April 2015 zum traditionellen Maibaumsetzen auf dem Gelände um die St. Michaeliskirche ein. Beginn ist wieder gegen 18.00 Uhr. Auch in diesem Jahr werden die Kinder der Raßnitzer Kita „Kuschelbär“ mit Liedern und dem Tanz um den Maibaum die Gäste verzaubern, bevor der Maibaum von den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr aufgestellt wird. Um 19:00 Uhr soll das Maifeuer abgebrannt werden, an welchem wieder fleißig Knüppelkuchen gebacken werden kann. Für das leibliche Wohl der Besucher wird ebenfalls gesorgt. Zudem gibt es Gelegenheit, einen Blick in die historische St. Michaelis-Kirche zu werfen. Das Maibaumfest ist jährlich der Auftakt der Veranstaltungsreihe des Fördervereins, welches sich durch das ganze Jahr ziehen wird. Ziel ist es, die Sanierungsarbeiten an der St. Michaeliskirche fortzuführen und sie für künftige Generationen zu sichern. Sämtliche Erlöse unserer Veranstaltungen kommen direkt der Sanierung unseres besonderen Bauwerks zugute. Wir freuen uns auf Sie! Förderverein der St Michaelis-Kirche Raßnitz-Weßmar Daniel Voigt Schkopauer Kulturtage 2015 Einladung Am 29. und 30. April 2015 lade ich alle interessierten Bürger zu zwei Schkopauer Kulturabenden recht herzlich ein. Der Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 18 Uhr, im Bürgersaal in Schkopau , Schulstr. 18. Der erste Abend (Mi., d. 29.04.2015) gehört dem Autor Jens Frieß, der uns sein Buch „Die Reise der Marta Gundlach“ vorstellen wird. Am zweiten Abend (Do., d. 30.04.2015) wird uns Dr. Helmut Hendgen, mit einem höchst interessanten Vortrag die Geschichte des Fachwerkhauses in der Halleschen Straße, welches er mit seiner Frau selbst bewohnt, nahe bringen. Anschließend hören wir Thekla Batereau mit Geschichten ihrer Mutter, Elli Erge. Zum Buch: „Die Reise der Marta Gundlach “ Marta ist eine 85-jährige Frau, die auf ihr Leben zurücksieht. Das Buch beginnt mit dem Ende, mit dem Tod von Marta. Es ist teilweise chronologisch geordnet. Jedoch nicht immer. Es springt manchmal von Erlebnis zu Erlebnis, oft unterbrochen vom Kapitel »Der Tag« - ihrem Heute, das sie sozial einengt und vom Tageseinerlei und den Dingen bestimmt wird, die man jeden Tag machen muss. Marta kommt aus dem heutigen Polen, erlebt den Krieg nur mehr nebenher als Kind. Die Eltern sterben in dieser Zeit. Marta hat noch zwei Geschwister, die sich aufgrund der Wirren des Krieges verlieren. Sie wächst in der stalinistischen DDR auf und ist überzeugt von diesem System, erlebt aber später den teilweisen Bruch. Im Buch werden Marta und Karl nicht verurteilt, die Situationen werden nur beschrieben. Man erlebt eine Lebensreise von der Kindheit, über ihr Leben im Kinderheim oder bei Pflegeeltern. Man erlebt die Jugendlieben ebenso, wie das Entstehen ihrer Familie. Beides voller Vitalität. Man erlebt auch das Altwerden, ihre Veränderungen und das Sterben. Zum Autor: Jens Frieß versteht sich als „Lebensbeschreiber“, Jahrgang 1962, geboren in Dessau, in Delitzsch bei Leipzig lebend, Vater von 2 Kindern, dann später typisches Patchwork mit 5 Söhnen. Nach der Armeezeit im öffentlichen Dienst als Leiter eines Sozialamtes, dann eines Vermögensamtes. Seit 2000 selbstständig als Qualitätsberater für Pflegeeinrichtungen. Er ist Begründer des Bundeswettbewerbs „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“, entwickelte „Die Pflegeverfügung“ und „ELLINOR“ und ist Vorsitzender eines Wohlfahrtskreisverbandes. Besonderer Schwerpunkt seiner Arbeiten ist die Verknüpfung gesellschaftlicher Entwicklungen mit persönlichen Biografien. (aus dem Klappentext des Buches) Jagdgenossenschaft Röglitz Einladung zur Jahreshauptversammlung Jagdjahr 2014/2015 Der Vorstand der Jagdgenossenschaft lädt alle Mitglieder (Grundstückseigentümer) und Jagdpächter zur Jahreshauptversammlung zum Abschluss des Jagdjahres 2014/2015 ein. Termin: Freitag, 08.05.2015 Beginn: 19.00 Uhr Ort: Bürgerhaus Röglitz Im Auftrag des Vorstandes Tilo Brauer Zu Thekla Batereau Jahrgang 1947 in Merseburg/Saale geboren. Nach dem Abitur begann sie eine Ausbildung zur Medizinischtechnischen Röntgenassistentin. Sie qualifizierte sich über ein Fernstudium zur Dipl.-Med. Päd. an der Humboldt-Universität zu Berlin und zur Krankenschwester an der berufsbildenden Schule Halle. Ihre langjährigen Berufs- und Leitungserfahrungen in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens - vorwiegend im Bildungsbereich - in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg verschaffte ihr die Tätigkeit als Geschäftsführerin einer Tagesstätte für ältere, alte und behinderte Menschen in Merseburg/Saale. Zzt. Freiberuflerin als Unternehmerin in SmS Sprechen macht Sinn, Beratung/Beglei- Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 16 tung-Konflikt und Krisenmanagement-Seminare. Hobbys: Malen und Zeichnen seit 1977 mit Ausstellung in Berlin, Bernburg und Merseburg, Schreiben zeitgenössischer Literatur seit 1996, irischer Stepptanz seit 2004, Märchenerzählerin/Puppenspielerin, Schlossführerin im Schlosshotel Schkopau, Lesung vor Erwachsenen, Fotografische Arbeiten. Frau Batereau hat einen Sohn und lebt geschieden. (aus dem Klappentext ihres Buches „Ausflug mit der Schloßmärchenfee“) LEUTEHAUS. Heimatschutz und Migration Was verbindet ein Mitglied aus der Familie der Fuchsschwanzgewächse namens Zuckerrübe mit der Reformarchitektur um 1900? Was führt eine ganze Generation vor BUNA und mehr oder weniger freiwillig Menschen aus Polen und aus der Ukraine jahraus jahrein 1.000 Kilometer hin nach Schkopau und 1.000 Kilometer zurück nachhause? Der Germanist Dr. Helmut Hendgen, der vor ein paar Jahren zusammen mit seiner Frau, der Künstlerin Cornelia Hendgen, den markanten Fachwerkbau in der Ortslage Schkopau erwarb, gibt mit seinem Vortrag „LEUTEHAUS. Heimatschutz und Migration“ die Antwort: das ehemalige Leutehaus in der Halleschen Straße. Das mag auf den ersten Blick verblüffend wirken. Genau besehen, ist es freilich nur folgerichtig. Und insofern auch spannend zuzuhören. - Doch der Reihe nach ... Das Ehepaar Hendgen hat selbst Hand angelegt und das Haus, in dem sich jetzt eine Wohnung und eine Kunstgalerie mit Atelier befinden, binnen kürzester Zeit auf den ursprünglichen Grundriss zurückgebaut und die Geschichte des Hauses in den Archiven und Bibliotheken recherchiert. Dabei ergaben sich interessante Zusammenhänge von bemerkenswerter Aktualität. Mit seinem Vortrag präsentiert Dr. Hendgen anschaulich anhand des reichen historischen Materials und des beeindruckenden aktuellen Erscheinungsbildes die Resultate der Recherche und der Restauration erstmals einer breiteren Öffentlichkeit. Das „Leutehaus“, so zeigt der Referent, wurde im sogenannten Heimatschutzstil um 1900 errichtet und diente über Jahrzehnte als Unterkunft für Arbeitsmigranten aus Galizien auf den Zuckerrübenfeldern im Gutsbezirk Schkopau. Das Publikum erfährt dabei einiges über den Strukturwandel in der Landwirtschaft Ende des 19. Jahrhunderts, die Positionen der Reformarchitektur Anfang des 20. Jahrhunderts und das Phänomen „Zirkuläre Migration“ zwischen 1900 und 1918. Abschließend gibt der Referent einen Ausblick und zeigt Möglichkeiten auf, wie das „Leutehaus“ auf der Grundlage seiner Geschichte in Zukunft auch für die Öffentlichkeit genutzt werden könnte. Sabine Pippel Ortsbürgermeisterin Fotoausstellung im Bürgerhaus Schkopau Der Fotoclub Schkopau eröffnete am 07.04.2015 im Bürgerhaus die erste Fotoausstellung in diesem Jahr, mit dem Titel „Unsere Bilder des Jahres 2014“. Der Titel sagt schon, das jeder seine besten Fotos des vergangenen Jahres in dieser Fotoausstellung zeigt. Das war die Aufgabe, die wir uns gestellt hatten. Mit einem Besuch unserer Ausstellung können Sie beurteilen ob wir unser Ziel erreicht und gute Fotos geschossen haben. Beim Betrachten der Bilder stellt sich oft die Frage, wie wurde das fotografiert und viele andere Fragen schließen sich an. Besuchen Sie uns im Fotoclub Schkopau (Bürgerhaus untere Etage alle 14 Tage im Vereinszimmer) dienstags ab 15 Uhr, wir würden uns über Ihren Besuch freuen. Die Fotoausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Bürgerhauses in Schkopau zu sehen. Ev. Kirchspiel Schkopau Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt. Phil 4,13 Gottesdienste im April und Mai 2015 Donnerstag, 16.04.2015 10.30 Uhr Pflegeheim Schkopau Sonntag, 19.04.2015 10.30 Uhr Schkopau Sonntag, 10.05.2015 14.00 Uhr Schkopau Familiengottesdienst Donnerstag, 14.05.2015 10.00 Uhr Christi Himmelfahrt Beginn in Merseburg, Neumarktkirche dann Fahrradtour nach Kollenbey Donnerstag, 21.05.2015 10.30 Uhr Pflegeheim Schkopau Pfingstsonntag, 24.05.2015 10.00 Uhr Merseburg Dom Konfirmationsgottesdienst ... und andere Termine, zu denen wir Sie und euch herzlich einladen SchkoPOWER Frauenrunde - am Mittwoch 22.04.15, 19.30 Uhr in Schkopau, Gemeinderaum der Ev. Kirche Pfadfinder - am Freitag, 17.04.15, 17.00 Uhr in der ev. Kirche Schkopau, am Freitag, 15.05.15, 17.00 Uhr in der ev. Kirche Schkopau und am Freitag, 29.05.15, 17.00 Uhr in der ev. Kirche Schkopau Mitmacher gesucht!! Info bei Franziska Möhwald unter: 0151 21625840 ;-) Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 17 ZWA Bad Dürrenberg veranstaltete ereignisreiche Woche zum internationalen Weltwassertag Auf Wiedersehen! Liebe Eltern, der 30. April dieses Jahres, wird für mich ein ganz besonderer Tag, denn dieser Donnerstag ist mein letzter Arbeitstag. Nach 48 Berufsjahren freue ich mich auf meinen Ruhestand, der am 1. Mai beginnt. Mit einem wehmütigen Blick schaue ich zurück auf vier ereignisreiche Jahrzehnte in der Kinderbetreuung unserer Gemeinde. Von meinen Anfängen in der Krippe, mehreren räumlichen Änderungen, einem Systemwechsel bis hin zum Neu- und Aufbau des „Zwergenschlosses“, meiner größten beruflichen Herausforderung. Generationen von Wallendorfern und der umliegenden Orte, durfte ich durch ein Stück ihrer Kindheit begleiten. Ich danke Ihnen und den unzähligen ehemaligen Mamas, Papas und Großeltern für ihr Vertrauen. Unseren jüngsten eine unbeschwerte Kita-Zeit zu ermöglichen, war für mich weit mehr als nur ein Beruf und ein Teil von mir bleibt hier zurück. Für viele Jahre des guten Miteinanders danke ich auch meinem Team und den Weggefährten im Rathaus und Bauhof, in der Gemeinde und der Pfarrei. An ein Leben ohne Wecker muss ich mich noch gewöhnen, dennoch freue ich mich auf diesen neuen Lebensabschnitt mit meiner Familie, meinen Enkelkindern, dem großen Garten und auch mehr Ruhe. Die Stelle der Kita-Leitung ist derzeit noch nicht neu besetzt. Meine jetzige Vertretung Andrea Blei übernimmt bis auf Weiteres diese Funktion. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles erdenklich Gute. Ihre Renate Oelschläger Dem Brauche folgend sollen in der Nacht des 30.April 2015 wieder Hexen auf dem Scheiterhaufen brennen. Alle Schaulustigen, ob jung oder alt, die diesem Spektakel beiwohnen wollen finden sich bei Anbruch der Dunkelheit ca. 20.30 Uhr auf dem Walpurgisanger ein. Vergesst nicht einen Euro für den Brückenzoll. Die Inquisition Wie jedes Jahr fand am 22. März 2015 der internationale Weltwassertag statt. Aus diesem Anlass hat der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (ZWA) Bad Dürrenberg in der Woche vom 23. bis 27. März wieder eine Vielzahl an Veranstaltungen durchgeführt. Neben einem Tag der offenen Tür an den Anlagen des ZWA Bad Dürrenberg gab es Projekttage mit Grundschülern sowie ein Symposium zum Elsterfloßgraben, bei dem sich alle Beteiligten auf dessen Erhalt geeinigt haben. Die UN hat den Weltwassertag in diesem Jahr unter das Motto „Wasser und nachhaltige Entwicklung“ gestellt. Da sich auch der ZWA Bad Dürrenberg für eine positive gesellschaftliche Zukunft engagiert und Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein nachhaltiges Denken und Handeln vermitteln möchte, waren am Montag, 23. März 2015, die Anlagen des ZWA Bad Dürrenberg geöffnet. Trotz des schlechten Wetters haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit genutzt und an Führungen teil genommen. Um auch Kindern den Weltwassertag und die Notwendigkeit der Nachhaltigkeit näher zu bringen, organisierte der ZWA Bad Dürrenberg in Zusammenarbeit mit den Grundschulen in Kötzschau, Tollwitz und Lützen am 24. und 25. März 2015 zwei Projekttage, bei denen dann dem Alter entsprechende Führungen auf der Kläranlage und im Wasserwerk durchgeführt wurden. Außerdem wollte der ZWA Bad Dürrenberg in diesem Zusammenhang auf den Elsterfloßgraben aufmerksam machen. Dazu gab es für die Schulen Kötzschau, Tollwitz und Großgörschen jeweils einen Vortrag mit anschließendem Flößen. Dabei wurde der ZWA Bad Dürrenberg neben Lehrern und Eltern von den Ortsbürgermeistern, Wolfgang Weise und Dieter Martin, sowie von dem ehemaligen Ortsbürgermeister Heinrich Hexel unterstützt. Da für die Wasserwirtschaft der Region auch der Elsterfloßgraben eine Bedeutung für die Nachhaltigkeit hat, veranstaltete der ZWA Bad Dürrenberg am 26. März ein „Symposium zur nachhaltigen wasserwirtschaftlichen Infrastruktur am Beispiel des Elsterfloßgrabens“. Im Fachkreis wurde über die Entwicklung des Elsterfloßgrabens von seiner historischen Bedeutung, über seine heutige Verwendung bis hin zu seinen perspektivischen Nutzungsmöglichkeiten gesprochen. Am Ende waren sich alle einig, dass der Elsterfloßgraben beibehalten werden sollte. „Ich freue mich sehr, dass sich alle Parteien dazu bekannt haben, ihren Teil zum Erhalt des Floßgrabens beizutragen“, so Johanna Michaelis. Ansprechpartnerin: Verbandsgeschäftsführerin Johanna Michaelis Telefon: 03462 542537 Fax: 03462 542525 E-Mail: [email protected] Kirchspiel Wallendorf mit den Kirchgemeinden Wallendorf, Friedensdorf, Kreypau, Zöschen, Lössen Friedhöfe In den nächsten Tagen wird, wie im vergangenen Jahr, wieder die Standsicherheitskontrolle an allen Grabstätten durchgeführt. Wenn sie also einen Mann mit seltsamen Gerätschaften beobachten, der sich an den Grabsteinen zu schaffen macht, ist die in Ordnung. Friedhofsverwaltung Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 18 Pfarrbereich Wallendorf Der Herr ist auferstanden! Er ist wahrhaftig auferstanden! Manchmal fühle ich mich wie tot: ich bin einsam; ich bin krank; ich bin fremd und voller Angst; jemand hat mein Vertrauen missbraucht. Mein Lebenswille ist gebrochen. Ich finde keine Kraft zum Weitermachen. Können tote Gefühle, abgestorbene Seelenanteile, können verlorene Kräfte wieder lebendig werden? Das wäre ein wahrhaft österliches Geschehen. Ein österliches Geschehen – denn durch die Auferstehung Jesu Christi ist diese Verheißung für uns alle wahr geworden. Wir können uns immer wieder mit dieser Wahrheit in Beziehung setzen, aus ihr lebendig werden. Ostern verkündet mir: Neues Leben ist möglich! Gottes Liebe besiegt den Tod! Jesus Christus bringt diese Liebe in mein Leben und er lässt diese Liebe durch mich wirken. Hoffentlich bis bald! Ihre Pfarrerin Antje Böhme Wir laden ein zu den Gottesdiensten in unseren Kirchengemeinden Sonntag Misericordias Domini, 19.04.2015 9.00 Uhr Gottesdienst in Wallendorf 10.30 Uhr Gottesdienst in Kötzschau Sonntag Jubilate, 26.04.2015 9.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden in Schladebach 10.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden in Horburg Sonntag Kantate, 03.05.2015 9.00 Uhr Gottesdienst in Zöschen 10.30 Uhr Gottesdienst in Pissen Freitag, 08.05.2015 18.00 Uhr Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs in Zweimen Sonntag Rogate, 10.05.2015 9.00 Uhr Gottesdienst in Kötzschau 10.30 Uhr Gottesdienst in Wallendorf Donnerstag, 14.05.2015 Christi Himmelfahrt 10.30 Uhr Gottesdienst in Horburg Sonntag Exaudi, 17.05.2015 9.00 Uhr Gottesdienst in Schladebach Pfingstsamstag, 23.05.2015 14.00 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation in Schladebach Pfingstsonntag, 24.05.2015 14.00 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation in Wallendorf Pfingstmontag, 25.05.2015 9.00 Uhr Gottesdienst in Kötzschau 10.30 Uhr Gottesdienst in Kötschlitz 14.30 Uhr Ökumenischer Wander- und Radlergottesdienst am Hirschhügel Wir werden gemeinsam ein Musical einstudieren, das wir nachmittags um 15.00 in der Dorfkirche Wallendorf aufführen werden. Alle Eltern, Großeltern, Freunde und Gäste sind herzlich willkommen! T-Abend Dienstag, 05.05., 19.00 Uhr in Schladebach Frauenhilfe Montag, 20.04., 19.00 Uhr Frauenhilfe Pissen Dienstag, 21.04., 14.00 Uhr Frauenhilfe Friedensdorf/Wüsteneutzsch Mittwoch, 22.04., 14.30 Uhr Frauenhilfe Wallendorf Dienstag, 28.04., 15.00 Uhr Frauenhilfe Horburg Mittwoch, 29.04., 15.00 Uhr Frauenhilfe Zöschen Donnerstag, 30.04., 14.00 Uhr Frauenhilfe Kötzschau Amtshandlungen Kirchlich beerdigt wurden: Hildegard Müller aus Möritzsch, Anni Schmidt aus Möritzsch, Willi Grimm aus Friedensdorf, Ina Demnitz aus Horburg-Maßlau, Waltraud Kriegenherdt aus Wallendorf Ansprechpartnerinnen Pfarrerin Antje Böhme Mühlstr. 10 06258 Schkopau OT Wallendorf Tel.: 034639 20244, Fax: 034639 80958 [email protected] Pfarrerin Katja Albrecht Tel.: 03462 510105 Fax: 03462 510106 [email protected] Sprechzeit Do., 8.00 - 10.00 Uhr und nach Vereinbarung, Pfarrhaus Schladebach Anzeigen Weitere Informationen Sonntag, 19.04.2015, 15.00 Uhr Frühlingsliedersingen im Luthersaal Wallendorf Gemeinsam mit dem Heimatverein Wallendorf laden wir Sie herzlich ein, mit uns den Frühling willkommen zu heißen. Bei Kaffee und Kuchen singen wir alte und neue Frühlingslieder. Freitag, 08.05.2015, 18.00 Uhr 70 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs in Zweimen Wir laden herzlich ein zur feierlichen Enthüllung der Gedenktafel mit den Namen der im Zweiten Weltkrieg umgekommenen Zweimener und Dölkauer. Der Förderverein St. Barbara hat eine Ausstellung mit interessanten Exponaten vorbereitet. Und wir laden ein zum gemeinsamen Friedensgebet. Kinderkirche Liebe Kinder unserer Kinderkirche! Die nächste Kinderkirche findet statt am Samstag, 09.05., ab 10.00 im Luthersaal Wallendorf. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 4/2015 Seite 19
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