Amtsblatt Nr. 47 vom 25.11.2015

Ausgabe 47 / 2015
Amtsblatt der Gemeinde Schkopau
ausgegeben am 25. November 2015
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Gemeinde Schkopau
Amtsblatt
Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau
Nummer: 47 / 2015
ausgegeben am: 25.11.2015
Inhalt:
Bekanntmachung der Einladung zur 10. Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses der Gemeinde Schkopau am 08.12.2015
Bekanntmachung der Tagesordnung zur 56. Verbandsversammlung des
Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal am 17.12.2015
Abwasserzweckverband Merseburg – Amtsblatt Nummer 10/2015 vom
23.11.2015
Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV Saalkreis) –
Information zur Ablesung / Selbstablesung der Wasserzähler für das
Verbrauchsjahr 2015
Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV Saalkreis) –
Wasserzähler und Wasserleitungen frostsicher machen
Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV Saalkreis) –
Bekanntmachung der Anschrift mit Sprechzeiten und Notrufnummern
für Trinkwasser und Abwasser
Impressum
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Impressum: Amtsblatt der Gemeinde Schkopau
Herausgeber:
Der Bürgermeister
Gemeinde Schkopau
Schulstraße 18, 06258 Schkopau
Telefon: 03461 / 73 03 510
Telefax: 03461 / 73 03 55 510
Verantwortlich:
Haupt- und Sozialamt
Telefon: 03461 / 73 03 622
Telefax: 03461 / 73 03 55 622
E-Mail: [email protected]
Druck / Layout:
Gemeinde Schkopau
Bezugsbedingungen:
Das Jahresabonnement kostet 20,00 Euro. Diese sind im
Voraus bar oder per Überweisung zu entrichten. Die
Ausgaben gehen auf dem Postweg zu.
Auflage:
21 Stück
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Schkopau, 25.11.2015
Gemeinde Schkopau
Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Schkopau
Bekanntmachung
Einladung
Zu der 10. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Schkopau lade ich Sie
am
Dienstag, den 08.12.2015 um 18:30 Uhr
nach 06258 Schkopau, Schulstraße 18, Bürgerhaus, Ratssaal
herzlich ein.
Tagesordnung:
I.
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Öffentlicher Teil
1.
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7.
8.
9.
10 .
11 .
12 .
Eröffnung der Sitzung
Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder
Anwesenheitsfeststellung
Feststellen der Beschlussfähigkeit
Einwendungen gegen die Niederschrift der 9 . öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015
Niederschriftskontrolle Protokoll 9. Sitzung vom 03.11.2015
Niederschriftskontrolle Protokoll 8. Sitzung vom 08.10.2015
Einwohnerfragestunde
Feststellen der Tagesordnung
Informationen zur Sporthalle "Kinderzentrum Raßnitz"
Information/Diskussion Investitionsplan 2016
Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplans Nr. 9/21 "Zur Aussicht" der
Gemeinde Schkopau, Ortsteil Raßnitz, sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 und 4 BauGB zum vorliegenden 2. Entwurf
Vorlage: III/079/2015
13 . Anfragen / Informationen
14 . Sonstiges
II.
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19 .
Nichtöffentlicher Teil
Einwendungen gegen die Niederschrift der 9. nichtöffentlichen Sitzung vom
03.11.2015
Niederschriftskontrolle Protokoll 9. Sitzung vom 03.11.2015
Niederschriftskontrolle Protokoll 8. Sitzung vom 08.10.2015
Anfragen / Informationen
Sonstiges
gez. Andreas Gasch
Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses
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Information des WAZV Saalkreis
zur Ablesung-/Selbstablesung der Wasserzähler für das Verbrauchsjahr 2015
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis möchte seine Kunden darüber
informieren, dass für die diesjährige Verbrauchsablesung 2015 vom Betriebsführer des
WAZV Saalkreis – der Firma EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft
Saale-Unstrut mbH, Niederlassung Gutenberg – im Zeitraum von Anfang bis Mitte
Dezember 2015 Selbstablesekarten versandt werden.
Die Ablesekarten senden Sie bitte bis spätestens 04.01.2016 ausgefüllt – für Sie portofrei –
an die Firma EURAWASSER zurück.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns!
Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis
Wasserzähler und -leitungen frostsicher machen
Im Hinblick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit möchten wir Sie bitten, dass
Wasserleitungen und Zählereinrichtungen frostsicher gemacht werden. Der WAZV Saalkreis
möchte mit den folgenden Hinweisen eine durch Frost verursachte Zerstörung von
Wasserzählern und Wasserleitungen vermeiden:
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Wasserzähler und Wasserleitungen in frostgefährdeten Räumen (z. B. in
Hauseingängen, an Außenwänden und unter Fenstern) mit isolierenden
Stoffen (z.B. Glaswolle) umhüllen.
Kellertüren und -fenster sollten luftdicht geschlossen sein, da Zugluft die
Frostgefahr erhöht.
Wasserzählerschächte im Freien frostsicher abdecken, wobei die Abdeckung
vor dem Durchfeuchten geschützt werden sollte. Der Zugang zum Abstellhahn
und Wasserzähler muss jedoch jederzeit möglich sein.
Bauwasserzähler an Baustellen und in Neubauten sind besonders gefährdet!
Durch starke Isolierung kann dafür gesorgt werden, dass keine Schäden
entstehen.
Garten- und Hofleitungen abstellen und entleeren. Die Entleerungshähne
sollten im Winter geöffnet sein. Tropft der Entleerungshahn noch nach
Stunden, ist der Abstellhahn undicht. Dies sollte durch eine zugelassene
Installationsfirma repariert werden.
Friert eine Wasserleitung oder ein Wasserzähler ein, können erhebliche
Schäden entstehen. Eine durch Frost geplatzte Leitung setzt nach dem
Auftauen schnell das Kellergeschoss unter Wasser. Die Folgekosten für die
Haus- und Grundstückseigentümer können beträchtlich sein.
Sollten Wasserleitungen oder Wasserzähler trotzdem einfrieren, raten wir
dringend davon ab, diese selbständig aufzutauen. In diesem Fall können
betroffene Kunden die Störungshotline des Betriebsführers EURAWASSER:
0800 / 6 64 70 03 oder eine Installationsfirma anrufen.
Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis
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Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV Saalkreis)
Anschrift:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Sprechzeiten:
Sennewitzer Straße 7, 06193 Petersberg OT Gutenberg
034606 / 360 – 0
034606 / 360 – 299
[email protected] Internet: www.wazv-saalkreis.de
dienstags
9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Absprache
Störungsmeldung Abwasser:
Störungsmeldung Trinkwasser:
01511 / 4 12 27 95
0800 / 6 64 70 03
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