AN MELDU NG FA X 0234 703507 O R GA N I SATO R I S CH E H I N W E I SE Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz 9. Mai 2015, Heusenstamm bei Frankfurt (Nr. 102190) Kontakt Kostenbeitrag: 325,– € (USt.-befreit) einschl. Arbeitsunterlage, Mittagsimbiss und Pausengetränken Deutsches Anwaltsinstitut e. V. Fachinstitut für Insolvenzrecht Universitätsstraße 140, 44799 Bochum Tel. 0234 970640, Fax 0234 703507 [email protected] Fachinstitute für Insolvenzrecht/ Handels- und Gesellschaftsrecht Veranstaltungsort DAI-Ausbildungscenter Rhein/Main Heusenstamm bei Frankfurt Levi-Strauss-Allee 14 63150 Heusenstamm Tel.06104 6486290 Fax06104 64862933 Ja, ich melde mich für o. g. Veranstaltung verbindlich an: Es gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V., die Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugehen. Name, Vorname Kanzlei/Firma FA/in für RA/in (Zulassung seit: ) Notar/in Steuerberater/in Straße PLZ, Ort E-Mail Ja, ich möchte per E-Mail über Veranstaltungen informiert werden. Unterschrift Gutscheincode(s) Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmerliste den anderen Seminarteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen übermittelt. Wünschen Sie keine Informationen über weitere Veranstaltungen, teilen Sie uns dies kurz mit. Übernachtungsmöglichkeiten Kempinski Hotel Frankfurt Gravenbruch Graf zu Ysenburg und Büdingen Platz 1 63263 Frankfurt/Neu-Isenburg Tel. 069 38988744, Fax 069 38988911 EZ ab 152,– €/Nacht inkl. Frühstücksbuffet Die Zimmer sind nach Verfügbarkeit unter dem Stichwort „DAI“ abrufbar. Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz Prof. Dr. Markus Gehrlein Richter am Bundesgerichtshof 9. Mai 2015 Heusenstamm bei Frankfurt Wegen Umgestaltungsmaßnahmen erfolgt die Wiedereröffnung von Schwimmbad und Sauna voraussichtlich Mitte des 3. Quartals 2015. Sportmöglichkeiten im Mini-Gym (Stepper, Laufband), Massagemöglichkeit auf dem Zimmer. Mein SchlossHotel Frankfurter Straße 9 63150 Heusenstamm Tel. 06104 600550, Fax 06104 60055555 EZ ab 92,– €/Nacht inkl. Frühstücksbuffet Die Zimmer sind nach Verfügbarkeit unter dem Stichwort „DAI“ abrufbar. Weitere Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten sind auf www.anwaltsinstitut.de hinterlegt. www.anwaltsinstitut.de Einrichtung von Bundesrechtsanwaltkammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern. D EUTSCHES A NWA LTS I N STI TU T E . V. V ERA N STA LT U NG S HINW E I SE Referent und Autor der Arbeitsunterlage Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe Veranstaltungszeiten 9.00 – 11.00 Uhr 11.15 – 12.45 Uhr 13.15 – 14.45 Uhr Dauer: 5 Zeitstunden Die Behandlung von Darlehen eines Gesellschafter in der Insolvenz insbesondere einer GmbH wirft schwierige Rechtsfragen auf, mit denen Rechtsprechung und Wissenschaft seit Langem konfrontiert sind. Zur Regelung dieser Materie hat die Rechtsprechung auf der Grundlage von §§ 30, 31 GmbH das sogenannte Eigenkapitalersatzrecht entwickelt. Im Rahmen der GmbH-Reform des Jahres 2008 (MoMiG) wurde das verästelte und überaus komplizierte Eigenkapitalersatz recht beseitigt, das Recht der Gesellschafterdarlehen sowie wirtschaftlich entsprechender Finanzierungs hilfen neu geordnet und in das Insolvenzanfechtungs rechtrecht verlagert. Das Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Recht sprechung die Rechtsentwicklung bis hin zum geltenden Rechtszustand auf. Dabei werden unter Rückgriff auf die Rechtsprechung die zwischen dem alten und neuen Recht bestehenden Verbindungslinien aufgezeigt. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt in der Darstellung der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO, die als zentrale Vorschriften des neuen Rechts die Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen anordnen. Die einzelnen für die Praxis bedeutsamen Tatbestände, die Befriedigung eines Gesellschafterdarlehens (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO), die Gewährung einer Sicherung für ein Gesellschafterdarlehen (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) wie auch die Befreiung des Gesellschafters von einer für ein Drittdarlehen gewährten Sicherung (§ 135 Abs. 2 InsO) werden nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung eingehend erörtert. Ferner wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden. Welche Forderungen einem Darlehen wirtschaftlich gleichstehenden, wird ebenso dargestellt. Das Seminar beschränkt sich allerdings nicht auf die Materie der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO. Gesellschafter darlehen können – wie die praktische Erfahrung belegt – auch weiteren Anfechtungstatbeständen unterfallen. Darum befasst sich das Seminar, soweit Gesellschafterdarlehen betroffen sind, anhand der BGH-Rechtsprechung mit zusätzlichen bedeutsamen Anfechtungstatbeständen, der Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO), der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) und der Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO). Von daher vermittelt das Seminar auf der Grundlage der BGHRechtsprechung die allgemeinen Grundstrukturen des Insolvenzanfechtungsrechts. Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage. Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer ausgestellt (§ 15 FAO). Arbeitsprogramm I. Grundstrukturen des aktuellen Rechts 1. Tatbestand und Rechtsfolgen 2.Legitimationsgrundlagen II. Sachlicher Anwendungsbereich 1. Erfasste Gesellschaftsformen 2.Darlehen 3.Wirtschaftlich entsprechende Finanzierungshilfen III. Persönlicher Anwendungsbereich 1.Gesellschafter 2.Rechtsnachfolger 3. Gesellschaftergleiche Dritte 4. Kleinbeteiligungs- und Sanierungsprivileg IV.Gesellschaftersicherheiten 1. Leitlinien der gesetzlichen Regelung 2.Einzelfragen 3.Doppelbesicherung V.Nutzungsüberlassungen 1. Leitlinien der gesetzlichen Regelung 2.Einzelfragen VI.Finanzplankredite VII.Übergangsrecht 1.Gesicherter Anwendungsbereich des neunen Rechts 2.Gesicherter Anwendungsbereich des alten Rechts 3. Umstrittene Abgrenzungsfragen VIII.Aktuelle Entscheidungen zum auslaufenden Eigenkapitalersatzrecht
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