Prospekt

AN MELDU NG
FA X 0234 703507
O R GA N I SATO R I S CH E H I N W E I SE
Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz
9. Mai 2015, Heusenstamm bei Frankfurt (Nr. 102190)
Kontakt
Kostenbeitrag:
325,– € (USt.-befreit)
einschl. Arbeitsunterlage, Mittagsimbiss und
Pausengetränken
Deutsches Anwaltsinstitut e. V.
Fachinstitut für Insolvenzrecht
Universitätsstraße 140, 44799 Bochum
Tel. 0234 970640, Fax 0234 703507
[email protected]
Fachinstitute für Insolvenzrecht/
Handels- und Gesellschaftsrecht
Veranstaltungsort
DAI-Ausbildungscenter Rhein/Main
Heusenstamm bei Frankfurt
Levi-Strauss-Allee 14
63150 Heusenstamm
Tel.06104 6486290
Fax06104 64862933
Ja, ich melde mich für o. g. Veranstaltung verbindlich an:
Es gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V., die Ihnen mit der
Anmeldebestätigung zugehen.
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Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur
Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten
werden über die Teilnehmerliste den anderen Seminarteilnehmern zugänglich gemacht und
an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen übermittelt.
Wünschen Sie keine Informationen über weitere Veranstaltungen, teilen Sie uns dies kurz mit.
Übernachtungsmöglichkeiten
Kempinski Hotel Frankfurt Gravenbruch
Graf zu Ysenburg und Büdingen Platz 1
63263 Frankfurt/Neu-Isenburg
Tel. 069 38988744, Fax 069 38988911
EZ ab 152,– €/Nacht inkl. Frühstücksbuffet
Die Zimmer sind nach Verfügbarkeit unter
dem Stichwort „DAI“ abrufbar.
Gesellschafterdarlehen
in der Insolvenz
Prof. Dr. Markus Gehrlein
Richter am Bundesgerichtshof
9. Mai 2015
Heusenstamm bei Frankfurt
Wegen Umgestaltungsmaßnahmen erfolgt die Wiedereröffnung von Schwimmbad und Sauna
voraussichtlich Mitte des 3. Quartals 2015. Sportmöglichkeiten im Mini-Gym (Stepper, Laufband), Massagemöglichkeit auf dem Zimmer.
Mein SchlossHotel
Frankfurter Straße 9
63150 Heusenstamm
Tel. 06104 600550, Fax 06104 60055555
EZ ab 92,– €/Nacht inkl. Frühstücksbuffet
Die Zimmer sind nach Verfügbarkeit unter
dem Stichwort „DAI“ abrufbar.
Weitere Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten
sind auf www.anwaltsinstitut.de hinterlegt.
www.anwaltsinstitut.de
Einrichtung von Bundesrechtsanwaltkammer, Bundesnotarkammer,
Rechtsanwaltskammern und Notarkammern.
D EUTSCHES A NWA LTS I N STI TU T E . V.
V ERA N STA LT U NG S HINW E I SE
Referent und Autor der Arbeitsunterlage
Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof,
Karlsruhe
Veranstaltungszeiten
9.00 – 11.00 Uhr
11.15 – 12.45 Uhr
13.15 – 14.45 Uhr
Dauer: 5 Zeitstunden
Die Behandlung von Darlehen eines Gesellschafter in
der Insolvenz insbesondere einer GmbH wirft schwierige Rechtsfragen auf, mit denen Rechtsprechung
und Wissenschaft seit Langem konfrontiert sind. Zur
Regelung dieser Materie hat die Rechtsprechung auf
der Grundlage von §§ 30, 31 GmbH das sogenannte Eigenkapitalersatzrecht entwickelt. Im Rahmen der
GmbH-Reform des Jahres 2008 (MoMiG) wurde das
verästelte und überaus komplizierte Eigenkapitaler­satz­
recht beseitigt, das Recht der Gesellschafterdar­lehen
sowie wirtschaftlich entsprechender Finanzierungs­
hilfen neu geordnet und in das Insolvenz­an­fechtungs­
rechtrecht verlagert.
Das Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen
des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Recht­
sprechung die Rechtsentwicklung bis hin zum geltenden
Rechtszustand auf. Dabei werden unter Rückgriff auf
die Rechtsprechung die zwischen dem alten und neuen
Recht bestehenden Verbindungslinien aufgezeigt. Ein
Schwerpunkt des Seminars liegt in der Darstellung
der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO, die als zentrale
Vorschriften des neuen Rechts die Anfechtung der
Rückgewähr von Gesellschafterhilfen anordnen. Die
einzelnen für die Praxis bedeutsamen Tatbestände,
die Befriedigung eines Gesellschafterdarlehens (§ 135
Abs. 1 Nr. 1 InsO), die Gewährung einer Sicherung für
ein Gesellschafterdarlehen (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) wie
auch die Befreiung des Gesellschafters von einer für ein
Drittdarlehen gewährten Sicherung (§ 135 Abs. 2 InsO)
werden nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung eingehend erörtert. Ferner wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen,
vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden. Welche Forderungen einem Darlehen wirtschaftlich
gleichstehenden, wird ebenso dargestellt.
Das Seminar beschränkt sich allerdings nicht auf die
Materie der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO. Gesellschafter­
darlehen können – wie die praktische Erfahrung
belegt – auch weiteren Anfechtungstatbeständen
unter­fallen. Darum befasst sich das Seminar, soweit
Gesellschafterdarlehen betroffen sind, anhand der
BGH-Rechtsprechung mit zusätzlichen bedeutsamen
Anfechtungstatbeständen, der Deckungsanfechtung
(§§ 130, 131 InsO), der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO)
und der Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO). Von daher
vermittelt das Seminar auf der Grundlage der BGHRechtsprechung die allgemeinen Grundstrukturen des
Insolvenzanfechtungsrechts.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Be­scheinigung
zur Vorlage bei der Rechtsanwalts­kammer ausgestellt
(§ 15 FAO).
Arbeitsprogramm
I.
Grundstrukturen des aktuellen Rechts
1. Tatbestand und Rechtsfolgen
2.Legitimationsgrundlagen
II. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Erfasste Gesellschaftsformen
2.Darlehen
3.Wirtschaftlich entsprechende
Finanzierungshilfen
III. Persönlicher Anwendungsbereich
1.Gesellschafter
2.Rechtsnachfolger
3. Gesellschaftergleiche Dritte
4. Kleinbeteiligungs- und Sanierungsprivileg
IV.Gesellschaftersicherheiten
1. Leitlinien der gesetzlichen Regelung
2.Einzelfragen
3.Doppelbesicherung
V.Nutzungsüberlassungen
1. Leitlinien der gesetzlichen Regelung
2.Einzelfragen
VI.Finanzplankredite
VII.Übergangsrecht
1.Gesicherter Anwendungsbereich
des neunen Rechts
2.Gesicherter Anwendungsbereich
des alten Rechts
3. Umstrittene Abgrenzungsfragen
VIII.Aktuelle Entscheidungen zum auslaufenden
Eigenkapitalersatzrecht