Informationsblatt zur energie-BKK - Krankenkassen

Informationsblatt zur
energie-BKK
* Telefonkosten
0800:
0180-1:
0180-2:
0180-3:
0180-4:
0180-5:
Adresse:
Lange Laube 6
30159 Hannover
Servicetelefon: 0800-0123512*
Fax: 0511-91110299*
E-Mail: [email protected]
Internet: www.energie-bkk.de
aus dem Festnetz
kostenfrei
3,9 ct./min
6,0 ct./Anruf
9,0 ct./min
20,0 ct./Anruf
14,0 ct./min
aus dem Mobilfunknetz
kostenfrei
max. 42 ct./min.
max. 42 ct./min.
max. 42 ct./min.
max. 42 ct./min.
max. 42 ct./min.
0180-6: 20,0 ct./Anruf
max. 60 ct./Anruf
Eingangs- und nachgelagerte Warteschleifen sind
uneingeschränkt weiter einsetzbar.
Leistungsdetails der energie-BKK:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben am Ende des Dokuments.
0180-7: 14,0 ct./min.
max. 42 ct./min.
ab der 31. Sekunde - Die Endkundentarife dieser
minutenbasierten Teilgassen entsprechen der
Teilgasse 0180-5, allerdings mit dem Unterschied,
dass die ersten 30 Sekunden für den Anrufer
grundsätzlich kostenfrei sind. Danach erfolgt die
minutenbasierte Abrechnung.
Beitragssatz:
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie
einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
Beitragssatz der energie-BKK
15,50%, davon sind 0,90% kassenindividueller Zusatzbeitrag
Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern:
Die energie-BKK ist bundesweit geöffnet.
Baden-Württemberg
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Hessen
1 Geschäftsstellen
Sachsen
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Bayern
1 Geschäftsstellen
Mecklenburg-Vorp.
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Sachsen-Anhalt
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Berlin
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Niedersachsen
1 Geschäftsstellen
Schleswig-Holstein
1 Geschäftsstellen
Brandenburg
1 Geschäftsstellen
Nordrhein-Westfalen
1 Geschäftsstellen
Thüringen
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Bremen
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Rheinland-Pfalz
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Hamburg
1 Geschäftsstellen
Saarland
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Kassengröße:
Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.04.2015
keine Angabe
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Alle Angaben ohne Gewähr.
Bitte die wichtigen Hinweise am Ende der Übersichten beachten.
Die Nutzung für Marketing oder Vertrieb ist nicht zulässig!
Letzte Aktualisierung des Dokuments: 14.08.2015
Seite 2 zum Informationsblatt der
energie-BKK
Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Versicherten:
Familienfreundlichkeit: Auch familienversicherte Kinder können hohe Bonuszahlungen erreichen!
Ausgewählte Serviceleistungen der energie-BKK:
Hier geht es um Leistungen wie telefonische Erreichbarkeit, Beratungen, Terminvereinbarungen oder sonstige Unterstützungen des
Versicherten.
24 h / 7 Tage-Servicetelefon
nein, das Service-Telefon der energie-BKK ist aber durchschnittlich
10.5 Stunden an 5 Tagen erreichbar
Wird ein Krankenhaus-Suchportal angeboten?
ja
Behandlungsfehlermanagement
ja
Wird ein Versorgungsmanagement bei schweren Krankheiten
angeboten?
ja
Medizinische Infohotline für Versicherte
ja
Wird ein Vorsorgeerinnerungsservice angeboten?
ja
Online-Filiale
ja
Wird eine online einsehbare elektronische Patientenquittung
angeboten?
nein
Reha-Beratung
ja
Wird eine Vermittlung von Arztterminen angeboten?
ja
Wird ein Arzt-Suchportal angeboten?
ja
Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar:
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch?
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch?
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch?
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch?
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch?
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch?
nein
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch?
ja
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch?
nein
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Alle Angaben ohne Gewähr.
Bitte die wichtigen Hinweise am Ende der Übersichten beachten.
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Seite 3 zum Informationsblatt der
energie-BKK
Anzeige:
Eigendarstellung der energie-BKK:
Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
Spezielle Wahltarife:
Das sind spezielle Tarife, in die Sie sich als Versicherter aktiv einschreiben müssen. Sie können dann z.B. bei Nichtinanspruchnahme
bestimmter Leistungen Prämienzahlungen erhalten oder (gegen zusätzlichen Beitrag) Mehrleistungen versichern.
Krankengeld für Selbständige als Wahltarif?
ja
Wird ein Programm zur Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit angeboten?
nein
Wird ein Selbstbehaltsprogramm angeboten?
nein
Wird ein Tarif zur Übernahme von Kosten spezieller Arzneimittel angeboten (gegen zusätzlichen Beitrag)?
nein
Wird ein Tarif zur variablen Kostenerstattung angeboten?
nein
Bonus-/Vorteilsprogramme:
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken
attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Maximaler Barbetrag bei der energie-BKK
160,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 4 Maßnahmen zu absolvieren.
Mit welchen der folgenden Maßnahmen können bei der energie-BKK Bonuspunkte gesammelt werden?
Bonus für Einhaltung aller Schutzimpfungen
ja
Bonus für Einhaltung aller vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft
nein
Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (BMI)
ja
Bonus für Jährliche Zahnvorsorge
ja
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Seite 4 zum Informationsblatt der
energie-BKK
Bonus für Leistungsabzeichen für Sport
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein
ja
Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung
ja
Bonus für professionelle Zahnreinigung (selbst bezahlt vom Versicherten)
nein
Bonus für Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 2 Jahre ab 35)
ja
Bonus für Teilnahme an Hautkrebsvorsorge
ja
Bonus für Teilnahme an Krebsvorsorge (Frauen ab 20, Männer ab 45 J.)
ja
Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.)
ja
Bonus für Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U11, J1, J2
ja
Finanzieller Vorteil bei Nutzung bestimmter Apotheken?
nein
Reduktion von Eigenanteilen bei Nutzung best. Hersteller von Zahnersatz?
ja
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika?
nein
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel?
ja
Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus:
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben (z.B. für längere Zeiträume, für weitere Personen etc.).
In der Regel müssen diese Mehrleistungen in der Satzung der Kasse festgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der energie-BKK der Fall
ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Brustkrebsvorsorge
nein
Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen
Vorgaben hinaus
nein
Erweiterte Jugenduntersuchungen
ja
Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt
ja
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Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten
ja
Patientenschulungen
ja
Alle Angaben ohne Gewähr.
Bitte die wichtigen Hinweise am Ende der Übersichten beachten.
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Seite 5 zum Informationsblatt der
energie-BKK
Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen
ja
Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus
ja
Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung
nein
Freie Krankenhauswahl
ja
Rufbereitschaftspauschale für Hebammen
ja
Spezielle Arzneimittel
ja
Hautkrebsvorsorge
ja
Sportmedizinische Untersuchung
nein
Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
ja
Kostenübernahme für Hörhilfen über die gesetzlichen Vorgaben
hinaus
ja
Zusätzliche häusliche Krankenpflege
ja
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
ja
Individuelle Gesundheitsförderung:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der energie-BKK der Fall
ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Entspannung
ja, maximal 2 Kurse pro Jahr, auch als
Online-Kurs.
Reduzierung des Alkoholkonsums
ja, maximal 2 Kurse pro Jahr, auch als
Online-Kurs.
Förderung des Nichtrauchens
ja, maximal 2 Kurse pro Jahr, auch als
Online-Kurs.
Stressbewältigungsstärkung
ja, maximal 2 Kurse pro Jahr, auch als
Online-Kurs.
Gesundheitssport
ja, maximal 2 Kurse pro Jahr, auch als
Online-Kurs.
Vermeidung / Reduktion von Übergewicht
ja, maximal 2 Kurse pro Jahr, auch als
Online-Kurs.
Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung
ja, maximal 2 Kurse pro Jahr, auch als
Online-Kurs.
Ambulante Naturheilverfahren:
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandlung (meist
"Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen
darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne
auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang und bei welcher Indikation (welcher Krankheit) die
Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der energie-BKK der Fall
ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für
Medikamente
keine Angabe
Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für
Therapie
keine Angabe
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie
ja, bei allen zugelassenen Leistungserbringern.
Übernahme von Irisdiagnostik
keine Angabe
Übernahme von Lichttherapie
Alle Angaben ohne Gewähr.
Bitte die wichtigen Hinweise am Ende der Übersichten beachten.
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Letzte Aktualisierung des Dokuments: 14.08.2015
Seite 6 zum Informationsblatt der
energie-BKK
keine Angabe
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für
Medikamente
ja, bei allen zugelassenen Leistungserbringern.
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für
Therapie
ja, bei allen zugelassenen Leistungserbringern.
Übernahme von Ayurveda
keine Angabe
Übernahme von Chelattherapie
keine Angabe
Übernahme von Eigenbluttherapie
keine Angabe
Übernahme von Osteopathie
ja, bei allen zugelassenen Leistungserbringern.
Übernahme von Phytotherapie
ja, bei allen zugelassenen Leistungserbringern.
Übernahme von Reflexzonenmassage
keine Angabe
Übernahme von Shiatsu
keine Angabe
Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin)
keine Angabe
Übernahme von Feldenkrais
keine Angabe
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente
ja, bei allen zugelassenen Leistungserbringern.
Auslandsreisen:
Welche Unterstützung möchte Ihnen die energie-BKK bei Erkrankungen im Ausland bieten?
Auslandsnotfallservice?
ja
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private
Auslandsreisen?
ja
Spezielle ambulante Versorgung / Integrierte Versorgung:
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine
verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich,
zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen
die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Altersmedizin: Demenz
ja
Krebserkrankungen/Onkologie: Onkologie
ja
Altersmedizin: Pflegeheimversorgung
ja
Krebserkrankungen/Onkologie: Radiochirurgie
ja
Ambulante Operationen: Augen
ja
Neurochirurgie: Bandscheiben-OP
ja
Ambulante Operationen: Beingefäße
ja
Neurochirurgie: Karpaltunnel-Syndrom
ja
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Alle Angaben ohne Gewähr.
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Letzte Aktualisierung des Dokuments: 14.08.2015
Seite 7 zum Informationsblatt der
energie-BKK
Ambulante Operationen: Gynäkologie
ja
Neurologische Erkrankungen: Multiple Sklerose
ja
Ambulante Operationen: Harnwege & Niere
ja
Neurologische Erkrankungen: Parkinson
ja
Ambulante Operationen: HNO
ja
Neurologische Erkrankungen: Schlaganfall
ja
Ambulante Operationen: Orthopädie
ja
Neurologische Erkrankungen: Schwindel
ja
Ambulante Operationen: Verdauungssystem
ja
Online gestützte Behandlung: Telemedizinische Beratung
ja
Augenerkrankungen: Makula-Degeneration
ja
Orthopädie: Endoprothetik / künstliche Gelenke
ja
Ernährungskrankheiten: Adipositas
ja
Orthopädie: Rückenerkrankungen
ja
Ernährungskrankheiten: Bulimie
ja
Psychische Erkrankungen: Ängste / Angststörungen
ja
Ernährungskrankheiten: Magersucht
ja
Psychische Erkrankungen: Burn-Out
ja
Frauenerkrankungen, Schwangerschaft und Geburt: Förderung
natürlicher Entbindung im Krankenhaus
ja
Psychische Erkrankungen: Depression
ja
Frauenerkrankungen, Schwangerschaft und Geburt:
Frühgeburtenvermeidung
ja
Frauenerkrankungen, Schwangerschaft und Geburt:
Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft
ja
Frauenerkrankungen, Schwangerschaft und Geburt:
Reproduktionsmedizin
ja
Genetisch bedingte Erkrankungen: Down-Syndrom
ja
Harnwegs- und Nierenerkrankungen: Dialyse /
Nierenerkrankungen
ja
Harnwegs- und Nierenerkrankungen: Urologie
ja
Herz-Kreislauf-System: Herzerkrankungen
ja
Herz-Kreislauf-System: Herzinsuffizienz
ja
Herz-Kreislauf-System: Gefäßerkrankungen
ja
Psychische Erkrankungen: Schizophrenie
ja
Schlafstörungen: Schlafapnoe
ja
Schmerztherapie: Migräne
ja
Schmerztherapie: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung
ja
Wundversorgung: Chronische Wunden
ja
Wundversorgung: Diabetisches Fußsyndrom
ja
Wundversorgung: Verbrennungen
ja
Zahnbereich: Zahnmedizin
ja
Weitere Bereiche: Osteoporose
ja
Weitere Bereiche: Palliativ-Medizin
ja
Weitere Bereiche: Praxisnetze
ja
HNO-Erkrankungen: Tinnitus
ja
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Alle Angaben ohne Gewähr.
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Letzte Aktualisierung des Dokuments: 14.08.2015
Seite 8 zum Informationsblatt der
energie-BKK
Infektionen und parasitäre Erkrankungen: HIV-Erkrankungen
ja
Kindererkrankungen: Spezielle Kinderkrankheiten
ja
Satzung und Geschäftsbericht der energie-BKK:
Satzung der energie-BKK
http://www.energie-bkk.de/CustomData/Media/Document/4186.pdf
Geschäftsbericht der energie-BKK
https://www.energie-bkk.de/253.html
Wichtige Hinweise:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte
unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Bitte beachten Sie:
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden
verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der
Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in
Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene
Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zur Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von
anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade
in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder
Integrierter Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder die Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie
unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von
Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne
Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 pro Jahr beschränkt.
Die gesamte Liste unterliegt dem Urheberschutz der Kassensuche GmbH, Frankfurt am Main. Die nichtprivate Verwendung sowie die
Veröffentlichung außerhalb der Website https://www.gesetzlicheKrankenkassen.de sind zustimmungspflichtig!
** Die Angaben zu den Leistungen gelten ausschließlich nur dann als gemacht, wenn die jeweilige Krankenkasse uns diese auf unserem
Fragebogen gibt und sie durch eine entsprechende Stelle der Kasse ausdrücklich als korrekt bestätigt sind. Weiterhin sind die Angaben in
regelmäßigen zeitlichen Abständen zu bestätigen. Ist einer dieser Punkt nicht erfüllt, wird der Hinweistext "keine Angabe" ausgegeben.
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