Einführung (30.03.2015)

Prof. em. Dr. rer. pol. Norbert Konegen
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SS 2015
Im Rahmen des Projekts “Europäische Bankenunion”
(Teilbereich Bankenaufsicht) hat die Europäische
Zentralbank (EZB) einen erheblichen
Kompetenzzuwachs erfahren. Zwingen die damit
verbundenen Folgen die EZB zu einem Spagat
zwischen Geld- und Finanzpolitik?
Beginn: 14.04.2015, 14:00 – 16.00 Uhr, Sch2
Einführung
I.
II.
III.
IV.
Kommentar
Lerneinheiten
Literaturhinweise
Formalia
Quelle:
© konegen, ifpol uni münster, SS 2015
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I. Kommentar
Nach Art. 127 AEUV ist es „das vorrangige Ziel des Systems der
Zentralbanken … die Preisstabilität zu gewährleisten.“ Hierfür
verfügt die Europäische Zentralbank (EZB) über eine Reihe von
klassischen geldpolitischen Instrumenten. Darüber hinaus kauft die
EZB sowohl Kreditverbriefungen als auch Pfandbriefe und
beabsichtigt im Rahmen der sog. „Quantitativen Lockerung“ (QE)
den Kauf privater und öffentlicher Wertpapiere (Verstoß gegen Art.
123 AEUV?). Zusätzlich hat die EZB im Rahmen der Bankenaufsicht
einen erheblichen Kompetenzzuwachs (mikro- und
makroprudenzielle Instrumente) erhalten, der ihre Unabhängigkeit
von politischen Beschlussorganen bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben (Art.130 AEUV) gefährden könnte. Diskutiert wird daher
diesen Kompetenzzuwachs in eine eigenständige Institution auf EUEbene auszugliedern und als „Allfinanzaufsicht“ auszugestalten.
Literaturhinweise erfolgen gezielt zu den Lerneinheiten.
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© konegen, ifpol uni münster, SS 2015
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II. Lerneinheiten
Wichtige Etappen der Europäischen Währungsunion – naive
Konstrukteure?
II. Die Europäische Zentralbank (EZB) – ein System mit
Fehlsteuerungen?
III. Die EZB und ihre nicht konventionellen geldpolitischen
Instrumente – eine Flucht in die Finanzpolitik?
IV. Target II – eine nationale Gelddruckmaschine?
V. Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und
Europäischer Finanzstabilitätsmechanismus (ESM) – Quellen für
Haftungspotentiale?
VI. Die EZB und die Bankenunion – Kompetenzzuwachs mit Folgen?
VII.Bundesverfassungsgericht und EUV – Urteile mit Konsequenzen?
VIII.Europäischer Gerichtshof und EUV – wohin geht die Reise?
I.
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III. Literaturhinweise
Sie erhalten gegebenenfalls zusätzlich zu jeder Lerneinheit (Agenda)
gezielte Hinweise
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Europarecht. Textausgabe mit einer Einführung von Prof. Dr. Roland Bieber, BadenBaden 2015, 800 S., 23.A., 13,90 €.
Empfehlung z.B. Gabler, Wirtschaftslexikon, 15. A., Wiesbaden 2000 oder 18. A. 2014
Sinn, H.W., Gefangen im Euro, 2014,196 S.,9,99 €. (Geschichte + Bewältigung der
Eurokrise, gut lesbar).
Mehrheitsregel im Rat ab 1.11.14: http://www.cep.eu/fileadmin/user_upload/CEP-Studien/Standpunkt_Ratsmehrheit/cepStandpunkt_Die_neuen_Mehrheitsregeln_im_Rat.pdf
Quantitative Lockerung (QE): http://www.rp-online.de/wirtschaft/finanzen/das-sind-dieinstrumente-der-ezb-iid-1.4290602
Jahresgutachten 2014/15 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR), 4. Kapitel, S. 124ff.:
http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2014-2015.html
Ifo München: Haftungspegel: http://www.cesifogroup.de/de/ifoHome/policy/Haftungspegel.html
Geldpolitische Instrumente EZB
http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Geldpolitik/geldpolitik.html
Quantitative easing (QE) http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ezb-anleihen-103.html
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IV. Formalia
 Erwerb von max. 6 LP nach bestandener Klausur.
 Klausur am 07.07.2015, SCH2, 14:00-16:00 Uhr s.t.
 Sie können die Klausurergebnisse mit mir jeweils zu Beginn des
folgenden Semesters in meiner Sprechstunde Di., 12:00 – 13:00
Uhr, besprechen.
 Sie erhalten Ihre Klausur mit meinem Kurzgutachten zurück.
 Nachschreibtermine sind nicht vorgesehen.
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