Prof. em. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: www.p8-management.de/universitaet [email protected] SS 2015 Im Rahmen des Projekts “Europäische Bankenunion” (Teilbereich Bankenaufsicht) hat die Europäische Zentralbank (EZB) einen erheblichen Kompetenzzuwachs erfahren. Zwingen die damit verbundenen Folgen die EZB zu einem Spagat zwischen Geld- und Finanzpolitik? Beginn: 14.04.2015, 14:00 – 16.00 Uhr, Sch2 Einführung I. II. III. IV. Kommentar Lerneinheiten Literaturhinweise Formalia Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2015 2 I. Kommentar Nach Art. 127 AEUV ist es „das vorrangige Ziel des Systems der Zentralbanken … die Preisstabilität zu gewährleisten.“ Hierfür verfügt die Europäische Zentralbank (EZB) über eine Reihe von klassischen geldpolitischen Instrumenten. Darüber hinaus kauft die EZB sowohl Kreditverbriefungen als auch Pfandbriefe und beabsichtigt im Rahmen der sog. „Quantitativen Lockerung“ (QE) den Kauf privater und öffentlicher Wertpapiere (Verstoß gegen Art. 123 AEUV?). Zusätzlich hat die EZB im Rahmen der Bankenaufsicht einen erheblichen Kompetenzzuwachs (mikro- und makroprudenzielle Instrumente) erhalten, der ihre Unabhängigkeit von politischen Beschlussorganen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Art.130 AEUV) gefährden könnte. Diskutiert wird daher diesen Kompetenzzuwachs in eine eigenständige Institution auf EUEbene auszugliedern und als „Allfinanzaufsicht“ auszugestalten. Literaturhinweise erfolgen gezielt zu den Lerneinheiten. Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2015 3 II. Lerneinheiten Wichtige Etappen der Europäischen Währungsunion – naive Konstrukteure? II. Die Europäische Zentralbank (EZB) – ein System mit Fehlsteuerungen? III. Die EZB und ihre nicht konventionellen geldpolitischen Instrumente – eine Flucht in die Finanzpolitik? IV. Target II – eine nationale Gelddruckmaschine? V. Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischer Finanzstabilitätsmechanismus (ESM) – Quellen für Haftungspotentiale? VI. Die EZB und die Bankenunion – Kompetenzzuwachs mit Folgen? VII.Bundesverfassungsgericht und EUV – Urteile mit Konsequenzen? VIII.Europäischer Gerichtshof und EUV – wohin geht die Reise? I. Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2015 4 III. Literaturhinweise Sie erhalten gegebenenfalls zusätzlich zu jeder Lerneinheit (Agenda) gezielte Hinweise • • • • • • • • • Europarecht. Textausgabe mit einer Einführung von Prof. Dr. Roland Bieber, BadenBaden 2015, 800 S., 23.A., 13,90 €. Empfehlung z.B. Gabler, Wirtschaftslexikon, 15. A., Wiesbaden 2000 oder 18. A. 2014 Sinn, H.W., Gefangen im Euro, 2014,196 S.,9,99 €. (Geschichte + Bewältigung der Eurokrise, gut lesbar). Mehrheitsregel im Rat ab 1.11.14: http://www.cep.eu/fileadmin/user_upload/CEP-Studien/Standpunkt_Ratsmehrheit/cepStandpunkt_Die_neuen_Mehrheitsregeln_im_Rat.pdf Quantitative Lockerung (QE): http://www.rp-online.de/wirtschaft/finanzen/das-sind-dieinstrumente-der-ezb-iid-1.4290602 Jahresgutachten 2014/15 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR), 4. Kapitel, S. 124ff.: http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2014-2015.html Ifo München: Haftungspegel: http://www.cesifogroup.de/de/ifoHome/policy/Haftungspegel.html Geldpolitische Instrumente EZB http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Geldpolitik/geldpolitik.html Quantitative easing (QE) http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ezb-anleihen-103.html Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2015 5 IV. Formalia Erwerb von max. 6 LP nach bestandener Klausur. Klausur am 07.07.2015, SCH2, 14:00-16:00 Uhr s.t. Sie können die Klausurergebnisse mit mir jeweils zu Beginn des folgenden Semesters in meiner Sprechstunde Di., 12:00 – 13:00 Uhr, besprechen. Sie erhalten Ihre Klausur mit meinem Kurzgutachten zurück. Nachschreibtermine sind nicht vorgesehen. Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2015 *** 6
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