Amtliche Mitteilungen der Stadt Vöhringen Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen und ihrer Stadtteile Stadtverwaltung Vöhringen, Hettstedter Platz 1, 89269 Vöhringen, Tel. 0 73 06/96 22-0, Fax 96 22-22, Internet: www.voehringen.de, E-Mail: [email protected] Bekannmachungen der Stadt iebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, L werte Gäste aus Nah und Fern! Der Frühling hat in der Natur bereits Einzug gehalten. Das Osterfest liegt bereits hinter uns und überall grünt und blüht es. Da kommt der Vöhringer Jahrmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag und seiner 29. Auflage gerade recht. Das erste große Fest des Jahres unter freiem Himmel. Dieser traditionelle, aber doch immer junge Jahrmarkt bietet allen, die eine frische Frühlingslaune mitbringen, viel Freude beim Kaufen, Schauen und Bummeln, aber auch viel Unterhaltung und schöne Begegnungen. Schon zu früheren Zeiten gehörte der Jahrmarkt zu den festen Bestandteilen im gesellschaftlichen Leben einer Stadt. Marktabhaltung, dies war schon seit eh und je ein besonderes Privileg einer Stadt und Gemeinde. Es war darüber hinaus immer auch ein Fest der Bürger, ob Groß oder Klein. Mag sich in unserer heutigen schnelllebigen und modernen Zeit auch manche Einstellung zu Traditionen geändert haben, so hat doch das Marktgeschehen, ja das Markterlebnis nichts von seinem ursprünglichen Charme und seiner geselligen Atmosphäre eingebüßt. Hier bietet sich die günstige Gelegenheit für Käufer und Verkäufer, für Erzeuger und Verbraucher, sich zu treffen, da pulsiert das öffentliche Leben, da finden noch direkte Begegnungen von Mensch zu Mensch statt. Man informiert sich, lernt Neues kennen, man vergnügt sich. ■■ Jahrmarkt am Sonntag, den 26.04.2015 Straßensperrungen und Umleitungen. Anlässlich des Jahrmarktes ist am Sonntag, -das Teilstück der Ulmer bzw. Memminger Straße (St 2031) zwischen Frauenstraße und Blumenstraße - die Bahnhofstraße zwischen Baderstraße und Memminger bzw. Ulmer Straße und -die Vöhlinstraße, das Stadtcenter inklusive Fußgängerbereich in der Zeit von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt. Der Verkehr wird umgeleitet: -aus Richtung Süden über die Straße „Beim Kreuz" – „Schleifweg“ – „Sportparkstraße" – „Zwischen den Bächen“ – „Am Wielandkanal“ – „Illerstraße“ - „Schützenstraße“, aus Richtung Norden entgegengesetzt - aus Richtung Osten über die „Memminger Straße“, „Beim Kreuz" – „Schleifweg“ – „Sportparkstraße" – „Zwischen den Bächen“ – „Am Wielandkanal“ – „Illerstraße“ - „Schützenstraße“, aus Richtung Westen entgegengesetzt -Dem nicht zielgebundenen Kfz-Verkehr wird dringend empfohlen, die Ortsdurchfahrt Vöhringen zu meiden und Vöhringen wegen den zu erwartenden Verkehrsbehinderungen weiträumig zu umfahren. Vöhringen, im April 2015 Ihre Stadtverwaltung ■■ Dietrich Bonhoeffer Vor 70 Jahren, exakt am 9. April 1945, wurde der gebürtige Breslauer und große evangelische Theologe und NS-Gegner im KZ Flossenbürg ermordet. Der deutsche Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller bezeichnete Bonhoeffer als christlichen Märtyrer und standhaften Glaubenszeugen. Er zähle zu den ganz großen Gestalten der Kirchenund Theologiegeschichte, schreibt der Präfekt der Vatikanischen Glaubenskongregation Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich BedfordStrohm, erklärten: "Bonhoeffer bleibt eine Inspiration für die, die sich in Situationen von Unterdrückung und Gewalt für die Menschenwürde einsetzen." Ganz nebenbei auch eine willkommene Gelegenheit für die gesamte Familie, den Sonntag einmal anders zu gestalten. Ein abermals sehr reichhaltiges und breitgefächertes Angebot von rund 90 Marktkaufleuten wartet auf Sie. Auch für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. Vielfältige kulinarische Köstlichkeiten und regionale Gerichte werden an den jeweiligen Imbissständen angeboten. Die kleinen Gäste dürfen sich auf der Hüpfburg, an der Kletterwand oder beim Kinderkarussell austoben und freuen. Ganz „nebenbei“ können Sie sich von den Vorzügen des Vöhringer Einzelhandels, seiner großen Leistungsfähigkeit und fachkundigen Beratung überzeugen. In der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sind die Vöhringer Fachgeschäfte geöffnet. Allen, die zum Gelingen dieses 29. Vöhringer Jahrmarktes beitragen und mitwirken gilt mein Dank, verbunden mit den besten Wünschen und viel Erfolg. Ihnen allen wünsche ich einen erlebnisreichen Jahrmarktsonntag inmitten unserer Vöhringer Innenstadt, viel Gelegenheit zum geselligen Austausch und frohe wie sonnige Stunden. Ihr Karl Janson 1. Bürgermeister, Stadt Vöhringen Fachmedienpreis“, präsentiert mit bekannten Solisten die schönsten Melodien aus über 15 der beliebtesten Musicals und Operetten. Ausgewählte Highlights aus den Musicals „Elisabeth“, „Phantom der Oper“, „Tanz der Vampire“, „Cats“ und „Elvis“ sollen das Publikum genauso begeistern wie die Höhepunkte aus „Im weißen Rössl“, „Der Zarewitsch“, „Gräfin Mariza“, „Die Csàrdàsfürstin“ und viele mehr. Das Publikum erwarten einzigartige Stimmen, historische Kostüme und ein beeindruckendes Bühnenbild. Karten für die Musical- und Operettengala gibt es ab sofort bei der VR-Bank in Vöhringen, der Bücherwelt in Senden, Buch & Musik in Illertissen, Blende 22 in Neu-Ulm sowie bei allen ReserviX-Vorverkaufsstellen und im Internet unter www.reservix.de. ■■ Fundsachen Beim Fundamt der Stadt Vöhringen wurden im Zeitraum vom 10.04. – 16.04.2015 folgende Fundgegenstände abgegeben: • 2 Fahrradschlüssel mit Anhänger • 1 Herrenfahrrad silber Die Eigentümer werden gebeten, sich zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro zu melden. Nutzen Sie auch die Möglichkeit im Internet tagesaktuell nach abgegebenen Gegenständen zu suchen. www.voehringen.de, Rubrik: Fundsachen Onlinesuche ■■ Wochenmarkt in Vöhringen Der Vöhringer Wochenmarkt findet jeden Samstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Hettstedter Platz statt. Aufgrund des erweiter- ten Angebotes hat der Markt wesentlich an Attraktivität gewonnen. Besuchen Sie unseren Vöhringer Wochenmarkt, damit dieser auch zukünftig dieses breite Angebot bereitstellen kann und für alle ein erfrischendes Erlebnis ist. Bekanntmachungen anderer Behörden und Einrichtungen Der Theologe habe betont, die Kirche sei "nur Kirche, wenn sie für andere da ist". Sie dürfe sich nicht bequem einrichten, sondern müsse auch die kritische Kraft des Evangeliums in der Gesellschaft zur Sprache bringen. Unvergessen und voller Hoffnung ist sein persönlich-biografisches Gedicht, welches er seinem Brief vom 19. Dezember 1944 an seine Verlobte anfügte, „ein paar Verse, die mir in den letzten Abenden einfielen" als „Weihnachtsgruß für Dich und die Eltern und Geschwister“: Von guten Mächten wunderbar geborgen Von guten Mächten treu und still umgeben Behütet und getröstet wunderbar, So will ich diese Tage mit euch leben Und mit euch gehen in ein neues Jahr Noch will das alte unsre Herzen quälen Noch drückt uns böser Tage schwere Last Ach Herr gib unsern aufgeschreckten Seelen Das Heil, für das du uns geschaffen hast. Und reichst du uns den schweren Kelch, den bittern Des Leids, gefüllt bis an den höchsten Rand So nehmen wir ihn dankbar ohne Zittern Aus deiner guten und geliebten Hand. Doch willst du uns noch einmal Freude schenken An dieser Welt und ihrer Sonne Glanz, Dann wolln wir des Vergangenen gedenken, Und dann gehört dir unser Leben ganz. Lass warm und hell die Kerzen heute flammen, Die du in unsre Dunkelheit gebracht Führ, wenn es sein kann, wieder uns zusammen. Wir wissen es, dein Licht scheint in der Nacht. Wenn sich die Stille nun tief um uns breitet, So lass uns hören jenen vollen Klang Der Welt, die unsichtbar sich um uns weitet, All deiner Kinder hohen Lobgesang. Von guten Mächten wunderbar geborgen Erwarten wir getrost, was kommen mag. Gott ist bei uns am Abend und am Morgen Und ganz gewiss an jedem neuen Tag. ■■ Musical- und Operettengala mit Armin Stöckl im Vöhringer Kulturzentrum Das bekannte Erfolgsprogramm „Die große Musical- und Operettengala“ ist auf Deutschland-Tournee und am Samstag, 09. Mai 2015, 19.30 Uhr, im Vöhringer Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ zu Gast. Armin Stöckl, ausgezeichnet sowohl als „Bester Musicalsänger“ und als auch mit dem „Deutschen ■■ Regionales Ausbildungszentrum Ulm „Tag der offenen Tür“ in Ulms Schillerstraße 15: Im Haus für Bildung, Rehabilitation und Teilhabe am Ehinger Tor am Samstag, 25. April 2015. „Kommen, informieren und genießen!“ Unter diesem Motto stellen sich von 11 bis 15.30 Uhr gleich mehrere Bildungs- und Sozialträger vor – darunter das Regionale Ausbildungszentrum (RAZ) und die MaxGutknecht-Schule, beides Einrichtungen des Berufsbildungswerks Adolf Aich. Dort werden seit vielen Jahren junge Menschen mit besonderem Teilhabebedarf auf ihrem Weg ins Berufsleben begleitet und unterstützt. Neun verschiedene Berufsausbildungen stehen zur Wahl: vom Bäckerfachwerker über den Fachwerker für Gebäude- und Umweltdienstleistungen bis hin zur Verkäuferin. Ausbildung live erleben Am Tag der offenen Tür können die Besucher Ausbildung einmal live erleben. So stellen die Azubis die einzelnen Berufe vor und demonstrieren, was sie schon gelernt haben: etwa beim Schaubacken in der Backstube oder bei Geschicklichkeitsübungen in der Holzwerkstatt. Dazu informieren Bildungsexperten aus Ausbildung und Sonderberufsschule über die verschiedenen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten. Spannende Mitmachaktionen Zum Mitmachen und Gewinnen laden spannende Aktionen ein: ob beim Torwandschießen, beim Getreide- und Mathequiz oder bei einer Schülertombola. Und fürs leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt: Auf dem Hof steht das Pizzamobil der Ulmer Gustav-WernerSchule, dazu gibt es allerhand Leckeres aus Backstube, Metzgerei und Küche des RAZ. Auch St. Gallus-Hilfe und „Lebensräume“ stellen Angebote vor Unter dem Dach der Schillerstraße 15 beheimatet, ist auch die St. Gallus-Hilfe, die über ihre Ambulanten Dienste für Menschen mit Behinderungen informiert, während die Liebenau – Leben im Alter, ebenso eine Gesellschaft der Stiftung Liebenau, das Konzept der „Lebensräume für Jung und Alt“ vorstellt. Außerdem lohnt sich bei der Gelegenheit auch ein Abstecher zur Ausstellung „Kreativ x inklusiv“ – auch die gibt es beim „Tag der offenen Tür“ zu erleben. ■■ Musikschule Dreiklang (Vöhringen – Bellenberg – Illertissen) School of Rock im Cardijn-Haus Schul- bzw. Schülerbands rocken die Bühne im Cardijn-Haus! In Zusammenarbeit mit den umliegenden allgemein bildenden Schulen und den Nachbarmusikschulen veranstaltet die Musikschule Dreiklang am Sonntag, den 26.04.2015, ein Rock/ Pop-Konzert im großen Saal des Cardijn-Hauses in Vöhringen. Angelehnt an die großen School-of-Rock-Konzerte der Popbastion Ulm im Roxy, soll diese Veranstaltung Schülern die Möglichkeit bieten, mit ihren Bands in einem passenden Rahmen aufzutreten, Auftrittserfahrung zu sammeln und andere Bands bzw. Musikerinnen kennenzulernen. Ob Rock, Pop, Jazz oder Folk – durch die verschiedenen Stilrichtungen und die verschiedenen Altersgruppen entsteht ein abwechslungsreiches, spannendes Programm bei dem sowohl Anfänger als auch Fortgeschrittene willkommen sind. Ab 17.00 Uhr startet das Konzert, bei dem ca. 15 Bands jeweils 1–2 Songs präsentieren werden. Der Eintritt ist frei. ■■ Notariatssprechstunde im Rathaus Vöhringen Besprechungen im Rathaus in Vöhringen sind grundsätzlich mittwochs von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr möglich. Dies erfordert jedoch wegen etwaiger anderer Termine vorab eine kurze telefonische Terminvereinbarung mit dem Notariat Illertissen (0 73 03/20 84). Dr. Kössinger, Notar Standesamtliche Nachrichten ■■ Jubilare Wir freuen uns, nachstehenden Mitbürgern die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag übermitteln zu dürfen: am 27.04.: Böck Erwin 70 Jahre am 28.04.: Windirsch Johann 70 Jahre am 29.04.: Sengespeick Winard 91 Jahre am 01.05.: Küst Renate 70 Jahre am 02.05.: Sobota Franziska 80 Jahre ■■ Ehejubiläum Wir freuen uns, dem Ehepaar Heidenreich Georg und Rita, Vöhringen, am 27.04.2015 die herzlichsten Glückwünsche zum silbernen Ehejubiläum übermitteln zu dürfen. ■■ Sterbefälle Kasper Josef, 74 Jahre, verstorben am 05.04.2015, zul. wohnh. in Vöhringen Fenkl Georg, 66 Jahre, verstorben am 02.04.2015, zul. wohnh. in Vöhringen Was uns erfreut dass sich vor kurzem junge Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht nur Gedanken für eine saubere Stadt und Umwelt gemacht haben, sondern auch selbst in ihrer näheren Umgebung den Müll aufgesammelt haben. Nach zwei Stunden Arbeit und in nur zwei Straßen (Berliner Ring incl. Bolzplatz und Stuttgarter Straße) haben sie ein volles Fass, welches das sie ebenfalls gefunden haben, mit Müll aufgefüllt und waren auch sehr stolz auf ihre Arbeit. Eine saubere Stadt und eine abfallfreie Landschaft sind ein Stück Lebensqualität. Diese wird leider oftmals dadurch beeinträchtigt, dass gedankenlose Bürger ihren Abfall achtlos wegwerfen und damit zur Verschandelung von Straßen und Landschaften beitragen. Dieses „Littering“ wirkt sich nicht nur auf das Wohlbefinden der Bürger aus, sondern hat sowohl ökologische als auch ökonomische Auswirkungen. Die Beseitigung des wilden Mülls in den Kommunen kostet in Deutschland allein über 800 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag wird über die allgemeine Abfallgebühr auf alle Bürger umgelegt und belastet damit finanziell die Allgemeinheit. Danke deshalb für diese tolle Aktion der Kinder. 22. April 2015 22. September 2010 Auf dem Foto zu sehen: Lukas und Fabian Quiel, Valentin und Emma Süssegger, Daniel und Laura Ritter Alles, was Recht ist Ein Fall, der in den Medien für einige Diskussion sorgte, ist nun vom Bundesgerichtshof entschieden worden. Es ging um die Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus. Ein 75 Jähriger war seit 40 Jahren Mieter einer Wohnung. Die Mieträume waren ihm zunächst als Hausmeisterwohnung überlassen worden. Nach Kündigung des Hausmeistervertrages schlossen die Parteien einen Wohnraummietvertrag auf unbestimmte Zeit zu einer monatlichen Miete in Höhe von 250 €. Außer der Wohnung des Beklagten wird in dem Mehrfamilienhaus nur noch ein kleines Appartement zu Wohnzwecken genutzt; die übrigen Räume sind inzwischen zu Büros umgewandelt. Die Vermieterin behauptete, dass von der Wohnung des Beklagten seit dem Tod seiner Ehefrau vor allem infolge unzureichender Lüftung der Wohnung über die Fenster und mangelnder Entleerung der gefüllten Aschenbecher Zigarettengestank ins Treppenhaus gelange und dort zu erheblichen Geruchsbelästigungen führe. Der Mieter habe diesen Zustand trotz Abmahnung nicht abgestellt. Wegen dieser Umstände hat die Vermieterin dann das Mietverhältnis mit der Klageschrift fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Das AG hat der Räumungsklage stattgegeben, das LG hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Mieter sein Klageabweisungsbegehren weiter. Hierzu stellte der Bundesgerichtshof nunmehr fest: 1. Raucht der Mieter 15 Zigaretten pro Tag in der Wohnung stellt dies keine Vertragsverletzung dar. 2. Der Mieter muss aber einfache und zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Mitmieter ergreifen. 3. Eine durch Verletzung einer solchen Rücksichtnahmepflicht verursachte Geruchsbelästigung der Mitbewohner kann eine Störung des Hausfriedens darstellen, insbesondere wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und/oder gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht. 4. Rauchen kann in der Wohnung nur individualvertraglich verboten werden (BGH, Urteil vom 18.02.2015 – VIII ZR 186/14 (LG Düsseldorf) Nach der Generalklausel des § 543 I BGB könne der Vermieter das Mietverhältnis bei einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens kündigen. Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens setze voraus, dass eine Mietpartei die gemäß § 241 II BGB aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgende Pflicht, sich bei der Nutzung der Mietsache so zu verhalten, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden, in schwerwiegender Weise verletzt. Diese Voraussetzungen werden von den Feststellungen des Berufungsgerichts – soweit verfahrensfehlerfrei getroffen – nicht getragen. Der Beklagte habe seine mietvertraglichen Pflichten auch nicht dadurch verletzt, dass er in seiner Wohnung täglich 15 Zigaretten raucht. Denn eine (Individual-)Vereinbarung, dass dem Beklagten das Rauchen innerhalb seiner Wohnung nicht erlaubt ist, haben die Parteien nicht getroffen; ein dahingehendes gesetzliches Verbot besteht ebenfalls nicht. Zwar habe der Senat entschieden, dass sog. "exzessives Rauchen", das zu Verschlechterungen der Wohnung führt, die sich mit normalen Schönheitsreparaturen nicht mehr beseitigen lassen, den vertragsgemäßen Gebrauch überschreitet und eine Schadensersatzpflicht des Mieters zur Folge haben kann. Die Vermieterin habe aber nicht geltend gemacht, dass ein solcher Fall hier vorliege, sondern ihre Kündigung darauf gestützt, dass es zu Geruchsbelästigungen im Treppenhaus komme, weil der Beklagte in seiner Wohnung die Aschenbecher nicht leere und nicht ausreichend über die Fenster lüfte. Es ist daher davon auszugehen, dass sich das Rauchen des Beklagten in seiner Wohnung im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs hält. Eine durch Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht verursachte Geruchsbelästigung der Mitbewohner könne eine Störung des Amtliche Mitteilungen der Stadt Vöhringen Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen und ihrer Stadtteile Stadtverwaltung Vöhringen, Hettstedter Platz 1, 89269 Vöhringen, Tel. 0 73 06/96 22-0, Fax 96 22-22, Internet: www.voehringen.de, E-Mail: [email protected] Hausfriedens darstellen, insbesondere wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und/oder gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht. Ob diese Umstände die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar machen und ihn deshalb zur fristlosen Kündigung berechtigen, sei im Wege der tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, was vorliegend nicht erfolgt sei. ■■ Alles was Recht ist Der Vermieter von Wohnraum kann das Mietverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen auch dann kündigen, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter beziehungsweise den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren, so jüngst der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 2015. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde: Die Klägerin stellte im Jahr 2010 am Dachstuhl des Gebäudes, in dem sich die an die Beklagten vermietete Wohnung befindet, einen Befall mit Hausschwamm fest. Die Beklagten zogen deshalb im November 2010 in ein Hotel, um der Klägerin Notmaßnahmen zu ermöglichen. Nach Beendigung der Notmaßnahmen erhielten die Beklagten die Wohnung von der Klägerin zurück. Erneuten Zutritt zwecks Durchführung weiterer Maßnahmen zur Schwammbeseitigung gewährten sie der Klägerin zunächst nicht. Deshalb kündigte die Klägerin das Mietverhältnis fristlos. Der Bundesgerichtshof vertrat die Auffassung, dass eine auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützte Kündigung des Mietverhältnisses (§ 543 Abs. 1 BGB) nicht generell erst dann in Betracht kommt, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder sein Verhalten «querulatorische Züge» zeigt. Eine derartige «schematische» Betrachtung, auf die das LG abgestellt habe, lasse außer Acht, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für die Erhaltung des Mietobjekts und seines wirtschaftlichen Werts von wesentlicher Bedeutung sein könnten, sodass ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Durchführung derartiger Maßnahmen bestehen könne. Zudem stehe die schematische Betrachtungsweise des LG nicht im Einklang mit der gesetz- lichen Vorschrift zur fristlosen Kündigung (§ 543 Abs. 1 BGB). Denn danach sei zu prüfen, ob für den Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses «unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.» Vereinsnachrichten ■■ Zimmerstutzen-Schützenverein Illerberg/Thal Alle Mitglieder des Schützenvereins sind herzlich eingeladen am Ausschießen der Geburtstagsscheibe unseres Mitgliedes Heinrich Schlagbaum teilzunehmen. Bis einschließlich 30. April 2015 hat jeder Schütze mittwochs und freitags die Möglichkeit, 10 Schuss mit dem Luftgewehr ohne Hilfsmittel abzugeben. Das beste Blatt gewinnt. Auf eine zahlreiche Teilnahme freut sich die Vorstandschaft. ■■ Pfarrei St. Michael Vöhringen Am 25.04.2015 findet wieder die Kleidersammlung der „aktion hoffnung“ statt, unterstützt werden diesmal vertriebene Kinder im Nordirak. Von 8.00 bis 11.00 Uhr können gut erhaltene, saubere u. vielleicht auch noch modische Kleidungsstücke und Schuhe beim Parkplatz an der Wasserachse in Vöhringen abgegeben werden. ■■ Arbeiterwohlfahrt Vöhringen Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, 25.04.2015, 14.00 Uhr, im „Bierstüble“ des Josef-Cardijn-Hauses. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Totenehrung 2.Berichte a) Vorsitzende b) Schriftführerin c) Kassiererin d) Revisoren 3. Aussprache zu den Berichten 4. Entlastung des Vorstands 5. Vier Ehrungen für 25 Jahre Mitgliedschaft 6.Lichtbildervortrag Zu dieser Veranstaltung sind Sie bei Kaffee und Kuchen herzlichst eingeladen. Über Ihr zahlreiches Erscheinen würde ich mich sehr freuen. ■■ Bimbola - First and Secondhand Boutique Verkauft werden darf wieder alles, was man tragen kann. Auszug: Flohmarkt auf dem Freigelände Bimbola auf über 700 m² + Verkaufsoffener Sonntag + Jahrmarkt am Sonntag, 26. April 2015. An diesem Tag wird Vöhringen sehr gut besucht. Wo? Ulmer Str. 3, 89269 Vöhringen. Kosten? Pro Meter 2.- Euro Kinder mit Decken kostenlos! Anmeldung vorab telefonisch gewünscht – nur begrenzte Plätze. Info unter 0 73 06/9 26 59 90. ■■ Pfarrei St. Michael Vöhringen Der Frauenbund der Pfarrgemeinde St. Michael lädt Sie herzlich zu nachfolgenden Terminen ein: Sonntag, 26.04.2015, 14.00 Uhr, Tag der offenen Tür mit Führung im Benild-Hospiz – Haus der Geborgenheit in Illertissen, Bruckhofstraße 6. Das Benild-Hospiz lädt dazu herzlich ein. Fastenaktion 7 Wochen miteinander „PLASTIKFASTEN“. Unseren Schwerpunkt in 2015 legen wir auf das Thema „Ernährung – Umwelt“. Den Auftakt gestalten wir mit dem Thema „Plastik – Fluch oder Segen?“ am Dienstag, 28.04.2015, 18.30 Uhr, im Pfarrheim St. Michael, Saal. Referentin ist Frau Maria Leidemann vom Verbraucherservice Augsburg. ■■ Pfarrei St. Michael Vöhringen Herzliche Einladung zum Monatstreff der Kolping-Senioren am Dienstag, 28.04.2015, 14.30 Uhr, im Bierstüble des Josef-CardijnHauses. ■■ Vereinsring Illerberg/Thal e.V. Der Vereinsring Illerberg/Thal e.V. lädt Jung und Alt herzlich ein zur Maibaumfeier am Dienstag, 28. April 2015, um 18.00 Uhr, an der Auffahrt zum Gasthof „Zum Hobel“. Zur Feier unter dem Maibaum haben verschiedene Gruppen und Vereine aus Illerberg und Thal ein buntes Programm für Sie vorbereitet und im Anschluss laden Sie der SSV Illerberg/ Thal und der Krippenverein ein zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen eine gute Zeit heute schon einen gemütlichen und schönen Abend unter dem Maibaum. ■■ Bürgerinitiative PRO Vöhringen e.V. Einladung an alle Bürger/-innen aus Vöhringen und Umgebung zum monatlichen Treffen der 22. April 2015 Bürgerinitiative PRO Vöhringen e.V. am Dienstag, 28.04.2015, um 19.30 Uhr, im Sporthotel Ihle in Vöhringen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 5. Entlastungen 6. Ehrungen 7. Neuwahlen 8. Verschiedenes ■■ Caritas-Centrum Vöhringen Tanz in den Mai am Donnerstag, 30.04 2015, ab 14.00 Uhr, im Cafe des Caritas-Centrums Vöhringen. Bei guter Bewirtung, Live-Musik und Tanz ist für gute Stimmung gesorgt. – Eintritt frei. Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin in schriftlicher Form bei dem 1. Vorsitzenden eingegangen sein. ■■ SV Illerzell Einladung zur Generalversammlung des Sportvereins Illerzell 1929 e.V. am Freitag, 08. Mai 2015, um 19.30 Uhr, im Gasthaus "Zum Brückle" in Illerzell. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorsitzenden 2. Bericht des Hauptkassiers 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Berichte der Abteilungsleiter Wir freuen uns, wenn Sie durch Ihr Erscheinen Ihre Verbundenheit mit dem Verein zeigen und verbleiben mit sportlichen Grüßen, Ihre Vorstandschaft des Sportvereins Illerzell 1929 e.V. Impressum Text und Bild: Bürgermeister Karl Janson, Stadt Vöhringen, Hettstedter Platz 1 Verantwortlich im Sinne des Presserechts. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen. VERANSTALTUNGSKALENDER 23.04.2015 9.45 Uhr usflug nach Sigmaringen mit A dem Zug Kneipp-Verein Vöhringen e.V. Abfahrt beim Bahnhof 25.04.2015 14.00 Uhr Jahreshauptversammlung Arbeiterwohlfahrt Vöhringen Josef-Cardijn-Haus – Bierstüble 25./26.04.2015 15.00 Uhr – 17.30 Uhr eterchens Mondfahrt, P Theateraufführung Spectaculum04 Spectaculum 04 Vöhringen Kulturzentrum "Wolfgang-EychmüllerHaus" Vöhringen 26.04.2015 6.00 Uhr – 18.00 Uhr lohmarkt mit Jahrmarkt und Tag F der offenen Türe bei Bimbola Bimbola – First and Secondhand Boutique, Stadtmitte 26.04.2015 10.00 Uhr – 18.00 Uhr Marktsonntag Stadt Vöhringen Vöhringer Innenstadt 26.04.2015 17.00 Uhr School of Rock Musikschule Dreiklang e.V. VöhringenBellenberg-Illertissen Josef-Cardijn-Haus 28.04.2015 14.30 Uhr Monatstreff Kolping-Senioren Vöhringen Josef-Cardijn-Haus – Bierstüble 28.04.2015 18.00 Uhr Maibaumfeier Illerberg Vereinsring Illerberg/Thal e.V. Auffahrt zum Gasthof „Zum Hobel“ 28.04.2015 18.30 Uhr ortrag „Plastik – Fluch oder V Segen“, Frau Maria Leidemann, Verbraucherservice Augsburg Frauenbund Vöhringen Pfarrheim St. Michael, Saal 28.04.2015 19.30 Uhr Monatstreff Bürgerinitiative PRO Vöhringen und Umgebung e.V., Sporthotel Ihle 30.04.2015 14.00 Uhr Tanz in den Mai Caritas-Centrum Vöhringen Caritas-Centrum Vöhringen
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