Amtsblatt KW 17 - Stadt Vöhringen

Amtliche Mitteilungen der Stadt Vöhringen
Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt
der Stadt Vöhringen und ihrer Stadtteile
Stadtverwaltung Vöhringen, Hettstedter Platz 1, 89269 Vöhringen, Tel. 0 73 06/96 22-0, Fax 96 22-22, Internet: www.voehringen.de, E-Mail: [email protected]
Bekannmachungen der Stadt
iebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
L
werte Gäste aus Nah und Fern!
Der Frühling hat in der Natur bereits Einzug
gehalten. Das Osterfest liegt bereits hinter uns
und überall grünt und blüht es. Da kommt
der Vöhringer Jahrmarkt mit verkaufsoffenem
Sonntag und seiner 29. Auflage gerade recht.
Das erste große Fest des Jahres unter freiem
Himmel. Dieser traditionelle, aber doch immer
junge Jahrmarkt bietet allen, die eine frische
Frühlingslaune mitbringen, viel Freude beim
Kaufen, Schauen und Bummeln, aber auch
viel Unterhaltung und schöne Begegnungen.
Schon zu früheren Zeiten gehörte der Jahrmarkt zu den festen Bestandteilen im gesellschaftlichen Leben einer Stadt. Marktabhaltung, dies war schon seit eh und je ein
besonderes Privileg einer Stadt und Gemeinde. Es war darüber hinaus immer auch ein Fest
der Bürger, ob Groß oder Klein.
Mag sich in unserer heutigen schnelllebigen
und modernen Zeit auch manche Einstellung
zu Traditionen geändert haben, so hat doch
das Marktgeschehen, ja das Markterlebnis
nichts von seinem ursprünglichen Charme und
seiner geselligen Atmosphäre eingebüßt.
Hier bietet sich die günstige Gelegenheit für
Käufer und Verkäufer, für Erzeuger und Verbraucher, sich zu treffen, da pulsiert das öffentliche Leben, da finden noch direkte Begegnungen von Mensch zu Mensch statt. Man
informiert sich, lernt Neues kennen, man vergnügt sich.
■■ Jahrmarkt am Sonntag, den 26.04.2015
Straßensperrungen und Umleitungen.
Anlässlich des Jahrmarktes ist am Sonntag,
-das Teilstück der Ulmer bzw. Memminger
Straße (St 2031) zwischen Frauenstraße
und Blumenstraße
-
die Bahnhofstraße zwischen Baderstraße
und Memminger bzw. Ulmer Straße und
-die Vöhlinstraße, das Stadtcenter inklusive
Fußgängerbereich
in der Zeit von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr für
den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt.
Der Verkehr wird umgeleitet:
-aus Richtung Süden über die Straße „Beim
Kreuz" – „Schleifweg“ – „Sportparkstraße" –
„Zwischen den Bächen“ – „Am Wielandkanal“ – „Illerstraße“ - „Schützenstraße“, aus
Richtung Norden entgegengesetzt
-
aus Richtung Osten über die „Memminger Straße“, „Beim Kreuz" – „Schleifweg“
– „Sportparkstraße" – „Zwischen den Bächen“ – „Am Wielandkanal“ – „Illerstraße“
- „Schützenstraße“, aus Richtung Westen
entgegengesetzt
-Dem nicht zielgebundenen Kfz-Verkehr wird
dringend empfohlen, die Ortsdurchfahrt
Vöhringen zu meiden und Vöhringen wegen
den zu erwartenden Verkehrsbehinderungen weiträumig zu umfahren.
Vöhringen, im April 2015
Ihre Stadtverwaltung
■■ Dietrich Bonhoeffer
Vor 70 Jahren, exakt am
9. April 1945, wurde der
gebürtige Breslauer und
große evangelische
Theologe und NS-Gegner
im KZ Flossenbürg
ermordet.
Der deutsche Kurienkardinal Gerhard Ludwig
Müller bezeichnete Bonhoeffer als christlichen
Märtyrer und standhaften Glaubenszeugen. Er
zähle zu den ganz großen Gestalten der Kirchenund Theologiegeschichte, schreibt der Präfekt
der Vatikanischen Glaubenskongregation
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich BedfordStrohm, erklärten: "Bonhoeffer bleibt eine
Inspiration für die, die sich in Situationen von
Unterdrückung und Gewalt für die Menschenwürde einsetzen."
Ganz nebenbei auch eine willkommene Gelegenheit für die gesamte Familie, den Sonntag
einmal anders zu gestalten.
Ein abermals sehr reichhaltiges und breitgefächertes Angebot von rund 90 Marktkaufleuten
wartet auf Sie. Auch für Ihr leibliches Wohl ist
bestens gesorgt.
Vielfältige kulinarische Köstlichkeiten und regionale Gerichte werden an den jeweiligen
Imbissständen angeboten. Die kleinen Gäste
dürfen sich auf der Hüpfburg, an der Kletterwand oder beim Kinderkarussell austoben und
freuen.
Ganz „nebenbei“ können Sie sich von den
Vorzügen des Vöhringer Einzelhandels, seiner
großen Leistungsfähigkeit und fachkundigen
Beratung überzeugen. In der Zeit von 13.00
Uhr bis 17.00 Uhr sind die Vöhringer Fachgeschäfte geöffnet.
Allen, die zum Gelingen dieses 29. Vöhringer
Jahrmarktes beitragen und mitwirken gilt mein
Dank, verbunden mit den besten Wünschen
und viel Erfolg.
Ihnen allen wünsche ich einen erlebnisreichen
Jahrmarktsonntag inmitten unserer Vöhringer
Innenstadt, viel Gelegenheit zum geselligen
Austausch und frohe wie sonnige Stunden.
Ihr
Karl Janson
1. Bürgermeister, Stadt Vöhringen
Fachmedienpreis“, präsentiert mit bekannten
Solisten die schönsten Melodien aus über
15 der beliebtesten Musicals und Operetten.
Ausgewählte Highlights aus den Musicals „Elisabeth“, „Phantom der Oper“, „Tanz der Vampire“, „Cats“ und „Elvis“ sollen das Publikum
genauso begeistern wie die Höhepunkte aus
„Im weißen Rössl“, „Der Zarewitsch“, „Gräfin
Mariza“, „Die Csàrdàsfürstin“ und viele mehr.
Das Publikum erwarten einzigartige Stimmen,
historische Kostüme und ein beeindruckendes
Bühnenbild.
Karten für die Musical- und Operettengala gibt
es ab sofort bei der VR-Bank in Vöhringen, der
Bücherwelt in Senden, Buch & Musik in Illertissen, Blende 22 in Neu-Ulm sowie bei allen
ReserviX-Vorverkaufsstellen und im Internet
unter www.reservix.de.
■■ Fundsachen
Beim Fundamt der Stadt Vöhringen wurden im
Zeitraum vom 10.04. – 16.04.2015 folgende
Fundgegenstände abgegeben:
• 2 Fahrradschlüssel mit Anhänger
• 1 Herrenfahrrad silber
Die Eigentümer werden gebeten, sich zu den
üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro zu
melden.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit im Internet tagesaktuell nach abgegebenen Gegenständen
zu suchen.
www.voehringen.de, Rubrik: Fundsachen
Onlinesuche
■■ Wochenmarkt in Vöhringen
Der Vöhringer Wochenmarkt findet jeden
Samstag von 7.00 Uhr
bis 12.00 Uhr auf dem
Hettstedter Platz statt.
Aufgrund des erweiter-
ten Angebotes hat der
Markt wesentlich an
Attraktivität gewonnen.
Besuchen Sie unseren Vöhringer Wochenmarkt, damit dieser auch zukünftig dieses
breite Angebot bereitstellen kann und für alle
ein erfrischendes Erlebnis ist.
Bekanntmachungen anderer
Behörden und Einrichtungen
Der Theologe habe betont, die Kirche sei "nur
Kirche, wenn sie für andere da ist". Sie dürfe
sich nicht bequem einrichten, sondern müsse
auch die kritische Kraft des Evangeliums in der
Gesellschaft zur Sprache bringen.
Unvergessen und voller Hoffnung ist sein
persönlich-biografisches Gedicht, welches er
seinem Brief vom 19. Dezember 1944 an seine Verlobte anfügte, „ein paar Verse, die mir
in den letzten Abenden einfielen" als „Weihnachtsgruß für Dich und die Eltern und Geschwister“:
Von guten Mächten wunderbar geborgen
Von guten Mächten treu und still umgeben
Behütet und getröstet wunderbar,
So will ich diese Tage mit euch leben
Und mit euch gehen in ein neues Jahr
Noch will das alte unsre Herzen quälen
Noch drückt uns böser Tage schwere Last
Ach Herr gib unsern aufgeschreckten Seelen
Das Heil, für das du uns geschaffen hast.
Und reichst du uns den schweren Kelch, den
bittern
Des Leids, gefüllt bis an den höchsten Rand
So nehmen wir ihn dankbar ohne Zittern
Aus deiner guten und geliebten Hand.
Doch willst du uns noch einmal Freude
schenken
An dieser Welt und ihrer Sonne Glanz,
Dann wolln wir des Vergangenen gedenken,
Und dann gehört dir unser Leben ganz.
Lass warm und hell die Kerzen heute flammen,
Die du in unsre Dunkelheit gebracht
Führ, wenn es sein kann, wieder uns zusammen.
Wir wissen es, dein Licht scheint in der Nacht.
Wenn sich die Stille nun tief um uns breitet,
So lass uns hören jenen vollen Klang
Der Welt, die unsichtbar sich um uns weitet,
All deiner Kinder hohen Lobgesang.
Von guten Mächten wunderbar geborgen
Erwarten wir getrost, was kommen mag.
Gott ist bei uns am Abend und am Morgen
Und ganz gewiss an jedem neuen Tag.
■■ Musical- und Operettengala mit Armin
Stöckl im Vöhringer Kulturzentrum
Das bekannte Erfolgsprogramm „Die große
Musical- und Operettengala“ ist auf Deutschland-Tournee und am Samstag, 09. Mai 2015,
19.30 Uhr, im Vöhringer Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ zu Gast. Armin Stöckl,
ausgezeichnet sowohl als „Bester Musicalsänger“ und als auch mit dem „Deutschen
■■ Regionales Ausbildungszentrum Ulm
„Tag der offenen Tür“ in Ulms Schillerstraße
15: Im Haus für Bildung, Rehabilitation und
Teilhabe am Ehinger Tor am Samstag, 25.
April 2015. „Kommen, informieren und genießen!“ Unter diesem Motto stellen sich von 11
bis 15.30 Uhr gleich mehrere Bildungs- und
Sozialträger vor – darunter das Regionale
Ausbildungszentrum (RAZ) und die MaxGutknecht-Schule, beides Einrichtungen des
Berufsbildungswerks Adolf Aich. Dort werden
seit vielen Jahren junge Menschen mit besonderem Teilhabebedarf auf ihrem Weg ins
Berufsleben begleitet und unterstützt. Neun
verschiedene Berufsausbildungen stehen zur
Wahl: vom Bäckerfachwerker über den Fachwerker für Gebäude- und Umweltdienstleistungen bis hin zur Verkäuferin.
Ausbildung live erleben
Am Tag der offenen Tür können die Besucher
Ausbildung einmal live erleben. So stellen die
Azubis die einzelnen Berufe vor und demonstrieren, was sie schon gelernt haben: etwa
beim Schaubacken in der Backstube oder bei
Geschicklichkeitsübungen in der Holzwerkstatt. Dazu informieren Bildungsexperten aus
Ausbildung und Sonderberufsschule über die
verschiedenen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten.
Spannende Mitmachaktionen
Zum Mitmachen und Gewinnen laden spannende Aktionen ein: ob beim Torwandschießen, beim Getreide- und Mathequiz oder bei
einer Schülertombola. Und fürs leibliche Wohl
ist natürlich auch gesorgt: Auf dem Hof steht
das Pizzamobil der Ulmer Gustav-WernerSchule, dazu gibt es allerhand Leckeres aus
Backstube, Metzgerei und Küche des RAZ.
Auch St. Gallus-Hilfe und „Lebensräume“
stellen Angebote vor Unter dem Dach der
Schillerstraße 15 beheimatet, ist auch die St.
Gallus-Hilfe, die über ihre Ambulanten Dienste
für Menschen mit Behinderungen informiert,
während die Liebenau – Leben im Alter, ebenso eine Gesellschaft der Stiftung Liebenau, das
Konzept der „Lebensräume für Jung und Alt“
vorstellt. Außerdem lohnt sich bei der Gelegenheit auch ein Abstecher zur Ausstellung „Kreativ x inklusiv“ – auch die gibt es beim „Tag der
offenen Tür“ zu erleben.
■■ Musikschule Dreiklang
(Vöhringen – Bellenberg – Illertissen)
School of Rock im Cardijn-Haus
Schul- bzw. Schülerbands rocken die Bühne
im Cardijn-Haus! In Zusammenarbeit mit den
umliegenden allgemein bildenden Schulen
und den Nachbarmusikschulen veranstaltet
die Musikschule Dreiklang am Sonntag, den
26.04.2015, ein Rock/ Pop-Konzert im großen
Saal des Cardijn-Hauses in Vöhringen. Angelehnt an die großen School-of-Rock-Konzerte
der Popbastion Ulm im Roxy, soll diese Veranstaltung Schülern die Möglichkeit bieten,
mit ihren Bands in einem passenden Rahmen
aufzutreten, Auftrittserfahrung zu sammeln
und andere Bands bzw. Musikerinnen kennenzulernen.
Ob Rock, Pop, Jazz oder Folk – durch die verschiedenen Stilrichtungen und die verschiedenen Altersgruppen entsteht ein abwechslungsreiches, spannendes Programm bei dem
sowohl Anfänger als auch Fortgeschrittene
willkommen sind. Ab 17.00 Uhr startet das
Konzert, bei dem ca. 15 Bands jeweils 1–2
Songs präsentieren werden. Der Eintritt ist frei.
■■ Notariatssprechstunde
im Rathaus Vöhringen
Besprechungen im
Rathaus in Vöhringen
sind grundsätzlich
mittwochs von
9.30 Uhr bis
10.30 Uhr möglich. Dies erfordert jedoch wegen etwaiger anderer
Termine vorab eine kurze telefonische Terminvereinbarung mit dem Notariat Illertissen
(0 73 03/20 84).
Dr. Kössinger, Notar
Standesamtliche Nachrichten
■■ Jubilare
Wir freuen uns, nachstehenden Mitbürgern die
herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag
übermitteln zu dürfen:
am 27.04.: Böck Erwin
70 Jahre
am 28.04.: Windirsch Johann
70 Jahre
am 29.04.: Sengespeick Winard
91 Jahre
am 01.05.: Küst Renate
70 Jahre
am 02.05.: Sobota Franziska
80 Jahre
■■ Ehejubiläum
Wir freuen uns, dem Ehepaar Heidenreich
Georg und Rita, Vöhringen, am 27.04.2015
die herzlichsten Glückwünsche zum silbernen
Ehejubiläum übermitteln zu dürfen.
■■ Sterbefälle
Kasper Josef, 74 Jahre, verstorben am
05.04.2015, zul. wohnh. in Vöhringen
Fenkl Georg, 66 Jahre, verstorben am
02.04.2015, zul. wohnh. in Vöhringen
Was uns erfreut
dass sich vor kurzem junge Mitbürgerinnen
und Mitbürger nicht nur Gedanken für eine
saubere Stadt und Umwelt gemacht haben,
sondern auch selbst in ihrer näheren Umgebung den Müll aufgesammelt haben.
Nach zwei Stunden Arbeit und in nur zwei
Straßen (Berliner Ring incl. Bolzplatz und
Stuttgarter Straße) haben sie ein volles Fass,
welches das sie ebenfalls gefunden haben, mit
Müll aufgefüllt und waren auch sehr stolz auf
ihre Arbeit.
Eine saubere Stadt und eine abfallfreie Landschaft sind ein Stück Lebensqualität. Diese
wird leider oftmals dadurch beeinträchtigt,
dass gedankenlose Bürger ihren Abfall achtlos
wegwerfen und damit zur Verschandelung von
Straßen und Landschaften beitragen.
Dieses „Littering“ wirkt sich nicht nur auf das
Wohlbefinden der Bürger aus, sondern hat sowohl ökologische als auch ökonomische Auswirkungen. Die Beseitigung des wilden Mülls
in den Kommunen kostet in Deutschland allein
über 800 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag
wird über die allgemeine Abfallgebühr auf alle
Bürger umgelegt und belastet damit finanziell
die Allgemeinheit. Danke deshalb für diese tolle Aktion der Kinder.
22. April 2015
22. September
2010
Auf dem Foto zu sehen:
Lukas und Fabian Quiel, Valentin und Emma
Süssegger, Daniel und Laura Ritter
Alles, was Recht ist
Ein Fall, der in den Medien für einige Diskussion sorgte, ist nun vom Bundesgerichtshof entschieden worden. Es ging um die Kündigung
eines Mietverhältnisses wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus. Ein 75 Jähriger war seit
40 Jahren Mieter einer Wohnung.
Die Mieträume waren ihm zunächst als Hausmeisterwohnung überlassen worden. Nach
Kündigung des Hausmeistervertrages schlossen die Parteien einen Wohnraummietvertrag
auf unbestimmte Zeit zu einer monatlichen
Miete in Höhe von 250 €.
Außer der Wohnung des Beklagten wird in
dem Mehrfamilienhaus nur noch ein kleines
Appartement zu Wohnzwecken genutzt; die
übrigen Räume sind inzwischen zu Büros umgewandelt. Die Vermieterin behauptete, dass
von der Wohnung des Beklagten seit dem Tod
seiner Ehefrau vor allem infolge unzureichender Lüftung der Wohnung über die Fenster und
mangelnder Entleerung der gefüllten Aschenbecher Zigarettengestank ins Treppenhaus
gelange und dort zu erheblichen Geruchsbelästigungen führe. Der Mieter habe diesen Zustand trotz Abmahnung nicht abgestellt. Wegen dieser Umstände hat die Vermieterin dann
das Mietverhältnis mit der Klageschrift fristlos,
hilfsweise ordentlich gekündigt.
Das AG hat der Räumungsklage stattgegeben,
das LG hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht
zugelassenen Revision verfolgt der Mieter sein
Klageabweisungsbegehren weiter.
Hierzu stellte der Bundesgerichtshof nunmehr
fest:
1. Raucht der Mieter 15 Zigaretten pro Tag in
der Wohnung stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
2. Der Mieter muss aber einfache und zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Mitmieter ergreifen.
3. Eine durch Verletzung einer solchen Rücksichtnahmepflicht verursachte Geruchsbelästigung der Mitbewohner kann eine
Störung des Hausfriedens darstellen, insbesondere wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und/oder
gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht.
4. Rauchen kann in der Wohnung nur individualvertraglich
verboten
werden
(BGH, Urteil vom 18.02.2015 – VIII ZR
186/14 (LG Düsseldorf)
Nach der Generalklausel des § 543 I BGB könne
der Vermieter das Mietverhältnis bei einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens kündigen.
Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens
setze voraus, dass eine Mietpartei die gemäß
§ 241 II BGB aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgende Pflicht, sich bei
der Nutzung der Mietsache so zu verhalten,
dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden, in schwerwiegender
Weise verletzt. Diese Voraussetzungen werden
von den Feststellungen des Berufungsgerichts
– soweit verfahrensfehlerfrei getroffen – nicht
getragen.
Der Beklagte habe seine mietvertraglichen
Pflichten auch nicht dadurch verletzt, dass
er in seiner Wohnung täglich 15 Zigaretten
raucht. Denn eine (Individual-)Vereinbarung,
dass dem Beklagten das Rauchen innerhalb
seiner Wohnung nicht erlaubt ist, haben die
Parteien nicht getroffen; ein dahingehendes
gesetzliches Verbot besteht ebenfalls nicht.
Zwar habe der Senat entschieden, dass sog.
"exzessives Rauchen", das zu Verschlechterungen der Wohnung führt, die sich mit normalen Schönheitsreparaturen nicht mehr beseitigen lassen, den vertragsgemäßen Gebrauch
überschreitet und eine Schadensersatzpflicht
des Mieters zur Folge haben kann.
Die Vermieterin habe aber nicht geltend gemacht, dass ein solcher Fall hier vorliege,
sondern ihre Kündigung darauf gestützt, dass
es zu Geruchsbelästigungen im Treppenhaus
komme, weil der Beklagte in seiner Wohnung
die Aschenbecher nicht leere und nicht ausreichend über die Fenster lüfte.
Es ist daher davon auszugehen, dass sich das
Rauchen des Beklagten in seiner Wohnung
im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs
hält. Eine durch Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht verursachte Geruchsbelästigung
der Mitbewohner könne eine Störung des
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Hausfriedens darstellen, insbesondere wenn
die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und/oder gesundheitsgefährdendes
Ausmaß erreicht. Ob diese Umstände die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses für den
Vermieter unzumutbar machen und ihn deshalb zur fristlosen Kündigung berechtigen, sei
im Wege der tatrichterlichen Würdigung unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, was vorliegend nicht erfolgt sei.
■■ Alles was Recht ist
Der Vermieter von Wohnraum kann das Mietverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen
auch dann kündigen, wenn sich der Mieter
weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten
an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter beziehungsweise den von ihm beauftragten
Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren, so
jüngst der Bundesgerichtshof in seinem Urteil
vom 15. April 2015.
Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung
zugrunde: Die Klägerin stellte im Jahr 2010 am
Dachstuhl des Gebäudes, in dem sich die an
die Beklagten vermietete Wohnung befindet,
einen Befall mit Hausschwamm fest. Die Beklagten zogen deshalb im November 2010 in
ein Hotel, um der Klägerin Notmaßnahmen zu
ermöglichen.
Nach Beendigung der Notmaßnahmen erhielten die Beklagten die Wohnung von der
Klägerin zurück. Erneuten Zutritt zwecks
Durchführung weiterer Maßnahmen zur
Schwammbeseitigung gewährten sie der Klägerin zunächst nicht. Deshalb kündigte die
Klägerin das Mietverhältnis fristlos.
Der Bundesgerichtshof vertrat die Auffassung,
dass eine auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützte Kündigung des Mietverhältnisses (§ 543 Abs. 1 BGB) nicht generell
erst dann in Betracht kommt, wenn der Mieter
einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet
oder sein Verhalten «querulatorische Züge»
zeigt. Eine derartige «schematische» Betrachtung, auf die das LG abgestellt habe, lasse außer Acht, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für die Erhaltung des
Mietobjekts und seines wirtschaftlichen Werts
von wesentlicher Bedeutung sein könnten, sodass ein erhebliches wirtschaftliches Interesse
des Vermieters an der alsbaldigen Durchführung derartiger Maßnahmen bestehen könne.
Zudem stehe die schematische Betrachtungsweise des LG nicht im Einklang mit der gesetz-
lichen Vorschrift zur fristlosen Kündigung (§
543 Abs. 1 BGB). Denn danach sei zu prüfen,
ob für den Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses «unter Berücksichtigung aller
Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines
Verschuldens der Vertragsparteien, und unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen die
Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.»
Vereinsnachrichten
■■ Zimmerstutzen-Schützenverein
Illerberg/Thal
Alle Mitglieder des Schützenvereins sind
herzlich eingeladen am Ausschießen der Geburtstagsscheibe unseres Mitgliedes Heinrich
Schlagbaum teilzunehmen.
Bis einschließlich 30. April 2015 hat jeder
Schütze mittwochs und freitags die Möglichkeit, 10 Schuss mit dem Luftgewehr ohne
Hilfsmittel abzugeben.
Das beste Blatt gewinnt.
Auf eine zahlreiche Teilnahme freut sich die
Vorstandschaft.
■■ Pfarrei St. Michael Vöhringen
Am 25.04.2015 findet wieder die Kleidersammlung der „aktion hoffnung“ statt, unterstützt werden diesmal vertriebene Kinder
im Nordirak. Von 8.00 bis 11.00 Uhr können
gut erhaltene, saubere u. vielleicht auch noch
modische Kleidungsstücke und Schuhe beim
Parkplatz an der Wasserachse in Vöhringen
abgegeben werden.
■■ Arbeiterwohlfahrt Vöhringen
Einladung zur Jahreshauptversammlung am
Samstag, 25.04.2015, 14.00 Uhr, im „Bierstüble“ des Josef-Cardijn-Hauses.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Totenehrung
2.Berichte
a) Vorsitzende
b) Schriftführerin
c) Kassiererin
d) Revisoren
3. Aussprache zu den Berichten
4. Entlastung des Vorstands
5. Vier Ehrungen für 25 Jahre Mitgliedschaft
6.Lichtbildervortrag
Zu dieser Veranstaltung sind Sie bei Kaffee
und Kuchen herzlichst eingeladen.
Über Ihr zahlreiches Erscheinen würde ich
mich sehr freuen.
■■ Bimbola - First and Secondhand
Boutique
Verkauft werden darf wieder alles, was man
tragen kann.
Auszug: Flohmarkt auf dem Freigelände Bimbola auf über 700 m² + Verkaufsoffener Sonntag + Jahrmarkt am Sonntag, 26. April 2015.
An diesem Tag wird Vöhringen sehr gut besucht.
Wo? Ulmer Str. 3, 89269 Vöhringen.
Kosten? Pro Meter 2.- Euro
Kinder mit Decken kostenlos!
Anmeldung vorab telefonisch gewünscht – nur
begrenzte Plätze. Info unter 0 73 06/9 26 59 90.
■■ Pfarrei St. Michael Vöhringen
Der Frauenbund der Pfarrgemeinde St. Michael
lädt Sie herzlich zu nachfolgenden Terminen ein:
Sonntag, 26.04.2015, 14.00 Uhr, Tag der offenen Tür mit Führung im Benild-Hospiz – Haus
der Geborgenheit in Illertissen, Bruckhofstraße 6.
Das Benild-Hospiz lädt dazu herzlich ein.
Fastenaktion 7 Wochen miteinander „PLASTIKFASTEN“. Unseren Schwerpunkt in 2015
legen wir auf das Thema „Ernährung – Umwelt“. Den Auftakt gestalten wir mit dem Thema „Plastik – Fluch oder Segen?“ am Dienstag, 28.04.2015, 18.30 Uhr, im Pfarrheim St.
Michael, Saal.
Referentin ist Frau Maria Leidemann vom Verbraucherservice Augsburg.
■■ Pfarrei St. Michael Vöhringen
Herzliche Einladung zum Monatstreff der
Kolping-Senioren am Dienstag, 28.04.2015,
14.30 Uhr, im Bierstüble des Josef-CardijnHauses.
■■ Vereinsring Illerberg/Thal e.V.
Der Vereinsring Illerberg/Thal e.V. lädt Jung
und Alt herzlich ein zur Maibaumfeier am
Dienstag, 28. April 2015, um 18.00 Uhr, an
der Auffahrt zum Gasthof „Zum Hobel“.
Zur Feier unter dem Maibaum haben verschiedene Gruppen und Vereine aus Illerberg und
Thal ein buntes Programm für Sie vorbereitet
und im Anschluss laden Sie der SSV Illerberg/
Thal und der Krippenverein ein zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf
Sie und wünschen Ihnen eine gute Zeit heute
schon einen gemütlichen und schönen Abend
unter dem Maibaum.
■■ Bürgerinitiative PRO Vöhringen e.V.
Einladung an alle Bürger/-innen aus Vöhringen
und Umgebung zum monatlichen Treffen der
22. April 2015
Bürgerinitiative PRO Vöhringen e.V. am Dienstag, 28.04.2015, um 19.30 Uhr, im Sporthotel Ihle in Vöhringen. Wir freuen uns auf Ihren
Besuch.
5. Entlastungen
6. Ehrungen
7. Neuwahlen
8. Verschiedenes
■■ Caritas-Centrum Vöhringen
Tanz in den Mai am Donnerstag, 30.04 2015,
ab 14.00 Uhr, im Cafe des Caritas-Centrums
Vöhringen.
Bei guter Bewirtung, Live-Musik und Tanz ist
für gute Stimmung gesorgt. – Eintritt frei.
Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin in schriftlicher Form bei dem 1. Vorsitzenden eingegangen sein.
■■ SV Illerzell
Einladung zur Generalversammlung des Sportvereins Illerzell 1929 e.V. am Freitag, 08.
Mai 2015, um 19.30 Uhr, im Gasthaus "Zum
Brückle" in Illerzell.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Bericht des Hauptkassiers
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Berichte der Abteilungsleiter
Wir freuen uns, wenn Sie durch Ihr Erscheinen
Ihre Verbundenheit mit dem Verein zeigen und
verbleiben mit sportlichen Grüßen, Ihre Vorstandschaft des Sportvereins Illerzell 1929 e.V.
Impressum
Text und Bild: Bürgermeister Karl Janson,
Stadt Vöhringen, Hettstedter Platz 1
Verantwortlich im Sinne des Presserechts. Es
wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit,
Aktualität und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen.
VERANSTALTUNGSKALENDER
23.04.2015
9.45 Uhr
usflug nach Sigmaringen mit
A
dem Zug
Kneipp-Verein Vöhringen e.V.
Abfahrt beim Bahnhof
25.04.2015
14.00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Arbeiterwohlfahrt Vöhringen
Josef-Cardijn-Haus – Bierstüble
25./26.04.2015
15.00 Uhr – 17.30 Uhr
eterchens Mondfahrt,
P
Theateraufführung
Spectaculum04
Spectaculum 04 Vöhringen
Kulturzentrum "Wolfgang-EychmüllerHaus" Vöhringen
26.04.2015
6.00 Uhr – 18.00 Uhr
lohmarkt mit Jahrmarkt und Tag
F
der offenen Türe bei Bimbola
Bimbola – First and Secondhand Boutique, Stadtmitte
26.04.2015
10.00 Uhr – 18.00 Uhr
Marktsonntag
Stadt Vöhringen
Vöhringer Innenstadt
26.04.2015
17.00 Uhr
School of Rock
Musikschule Dreiklang e.V. VöhringenBellenberg-Illertissen
Josef-Cardijn-Haus
28.04.2015
14.30 Uhr
Monatstreff
Kolping-Senioren Vöhringen
Josef-Cardijn-Haus – Bierstüble
28.04.2015
18.00 Uhr
Maibaumfeier Illerberg
Vereinsring Illerberg/Thal e.V.
Auffahrt zum Gasthof „Zum Hobel“
28.04.2015
18.30 Uhr
ortrag „Plastik – Fluch oder
V
Segen“, Frau Maria Leidemann,
Verbraucherservice Augsburg
Frauenbund Vöhringen
Pfarrheim St. Michael, Saal
28.04.2015
19.30 Uhr
Monatstreff
Bürgerinitiative PRO Vöhringen und
Umgebung e.V., Sporthotel Ihle
30.04.2015
14.00 Uhr
Tanz in den Mai
Caritas-Centrum Vöhringen
Caritas-Centrum Vöhringen