Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission erteilt Zulassungen für 17 GVO zur Verwendung in Lebens/Futtermitteln und für 2 GV-Nelkensorten Brüssel, 24 April 2015 Die Kommission hat heute 10 Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung in Lebens-/Futtermitteln erteilt, 7 bereits geltenden Zulassungen erneuert und die Einfuhr von 2 GV-Schnittblumensorten genehmigt (nicht zur Verwendung in Lebensoder Futtermitteln). Diese GVO haben ein vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch eine positive wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfasst. Die Zulassungsbeschlüsse gelten nicht für den Anbau. Die Abstimmung der Mitgliedstaaten über die heute zugelassenen GVO ergab sowohl im Ständigen Ausschuss als auch im Berufungsausschuss „keine Stellungnahme“, da es weder für noch gegen die Zulassung eine qualifizierte Mehrheit gab. Die Kommission hat die ausstehenden Beschlüsse nun erlassen, wozu sie gemäß dem derzeitigen GVO-Rechtsrahmen verpflichtet ist. In den vergangenen Monaten, in denen der Entscheidungsprozess bezüglich GVO-Zulassungen überprüft wurde, waren keine Zulassungen erteilt worden. Das Ergebnis der Überprüfung wurde am 22. April mit der Annahme einer Mitteilung über die Überprüfung des Entscheidungsprozesses in Bezug auf die Zulassung von GVO und eines Legislativvorschlags zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel bekannt gegeben (IP/15/4777, MEMO/15/4778 und MEMO/15/4779). Bis die neuen Rechtsvorschriften von Parlament und Rat verabschiedet werden, muss das Zulassungsverfahren gemäß dem derzeit geltenden Rechtsrahmen durchgeführt werden. Für alle heute zugelassenen GVO wurde vor Erteilung der Zulassung nachgewiesen, dass sie sicher sind. Für jeden GVO, der in Verkehr gebracht werden soll, wurde von der EFSA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Risikobewertung vorgenommen. Die heute zugelassenen GV-Lebens- und Futtermittel kommen zu den in der EU zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln bereits zugelassenen 58 GVO hinzu (dabei handelt es sich um Mais, Baumwolle, Sojabohnen, Ölraps und Zuckerrüben). Die Zulassungen gelten 10 Jahre, und jedes aus diesen GVO hergestellte Erzeugnis unterliegt den EUVorschriften in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Die heutigen GVO-Zulassungen umfassen: - 10 Neuzulassungen (für die Maissorte MON 87460, die Sojabohnensorte MON 87705, die Sojabohnensorte MON 87708, die Sojabohnensorte MON 87769, die Sojabohnensorte 305423, die Sojabohnensorte BPSCV1279, die Ölrapssorte MON 88302, die Baumwollsorte T304-40, die Baumwollsorte MON 88913 und die Baumwollsorte LLCotton25xGHB614); - 7 Erneuerungen bereits geltender Zulassungen (für die Maissorte T25, die Maissorte NK603, die Ölrapssorte GT73, die Baumwollsorte MON 531 x MON 1445, die Baumwollsorte MON 15985, die Baumwollsorte MON 531 und die Baumwollsorte MON 1445); - zwei GV-Schnittblumen (Nelkensorten IFD-25958-3 und IFD-26407-2). Die Liste der zugelassenen GV-Pflanzen und der genaue Geltungsbereich der betreffenden Zulassungen kann im EU-Register der in Lebens- und Futtermitteln zugelassenen GVO abgerufen werden: http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/food/plant/gmo/new/index_en.htm IP/15/4843 Kontakt für die Medien Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Aikaterini APOSTOLA (+32 2 298 76 24) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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