Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in der Praxis: Was gilt es für Betriebe zu beachten? Tagung „Qualitätszeichen Baden-Württemberg: Lebensmittel ohne Gentechnik“ 21. November 2012, Stuttgart-Hohenheim Marion Lange, ABCERT AG 1 Welche gesetzlichen Anforderungen sind für welche Betriebe relevant? EU-VO über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO Nationales EGGentechnikdurchführungsgesetz Gesetzliche Grundlage 2 Welche gesetzlichen Anforderungen sind für welche Betriebe relevant? Futtermittelhersteller VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 über die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit genetisch veränderter LM* und FM** *: Lebensmittel **: Futtermittel Landwirtschaft Lebensmittelverarbeiter EG-GentechnikDurchführungsgesetz EG-GentechnikDurchführungsgesetz VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 über die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit genetisch veränderter LM und FM 3 Welche gesetzlichen Anforderungen sind für welche Betriebe relevant? Gesetzliche Anforderungen: Landwirtschaftliche Betriebe EG-GenTDurchfG § 3a und § 3b: • Keine FM mit GVO-Kennzeichnung nach VO (EG) Nr. 1829/2003 bzw. 1830/2003 Keine FM, die selbst GVO oder aus GVO hergestellt sind. „Durch GVO“ hergestellte FM werden nicht beachtet! • Einhaltung der vorgegebenen Fütterungsumstellungszeiten z.B. Milchproduzierende Tiere: 3 Monate Schweine: 4 Monate Geflügel für die Eiererzeugung: 6 Wochen • Nachweisführung über das konforme Füttern der Tiere Als „geeignete Nachweisführung“ werden genannt: Verbindliche 4 Erklärungen des Vorlieferanten, Etiketten und Warenbegleitdokumente. Welche gesetzlichen Anforderungen sind für welche Betriebe relevant? Gesetzliche Anforderungen: Lebensmittelverarbeiter EG-GenTDurchfG § 3a und § 3b: • Verwendung von nachweislich „ohne Gentechnik“-konformer Rohware • Keinerlei GVO-Spurenverunreinigungen Auch nachweisbar zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO (technische Nachweisgrenze: 0,1%) sind nicht erlaubt. • Keine Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe die „durch GVO“ hergestellt sind z.B. keine Aromen, Enzyme, Säuren die durch ein genetisch verändertes Bakterium oder Pilz hergestellt wurden. • Nachweisführung über die Einhaltung der Anforderungen Als geeignete Nachweisführung werden genannt: Verbindliche Erklärungen des Vorlieferanten, Warenbegleitdokumente, GVO-Analytik. 5 § 3 b des EG-GenTDurchfG zur Nachweisführung: „ Die Kennzeichnung eines Lebensmittels (…) ist unzulässig, soweit die Nachweise (…) nicht geführt werden können.“ 6 Welche gesetzlichen Anforderungen sind für welche Betriebe relevant? Schwierigkeit für Betriebe: Der rechtliche Rahmen bietet die Sicherheit einer einheitlichen Regelung für eine „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung, gibt aber (bisher) nur sehr begrenzt konkrete Handlungsanweisungen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen! -Ohne Gentechnik-Standard • Definiertes Kontrollverfahren mit konkreten Handlungsanweisungen • Anhaltspunkte zur Verbesserung des QMs • Nachvollziehbare Darstellung der „ohne Gentechnik“-Produktion • Zertifizierung als glaubwürdiger Nachweis gegenüber Dritten 7 Landwirtschaft: Was gilt es für Betriebe zu beachten? Landwirtschaftliche Betriebe: Was gilt es zu beachten? Tierarzneimittel Pflanzenschutzmittel Risikopunkt Vom Gesetz nicht betrachtet Düngemittel Futtermittel Siliermittel Saatgut Reinigungsmittel Pflegemittel Tierzukäufe 8 Landwirtschaft: Was gilt es für Betriebe zu beachten? Was gilt es zu beachten… … bei Futtermittelzukauf? • Vor U-Zeit: Alle eingesetzten Futtermittel auf potenzielles GVO-Risiko prüfen (z.B Glycerin in der Milchviehfütterung). • Bei Einsatz von Risiko-Komponenten (insb. Soja): Genaue Klärung der geforderten Warenqualität mit dem Lieferanten. Sinnvoll: Vertragliche Fixierung der geforderten Warenqualität • Grundsätzlich Wareneingangsprüfung durchführen: GVOKennzeichnung? • Nachweisführung zu allen Bezügen sicherstellen! Sinnvoll: Einfordern einer schriftlichen, aussagekräftigen Bestätigung des Futtermittellieferanten über die Nichtkennzeichnungspflicht der Futtermittel 9 Landwirtschaft: Was gilt es für Betriebe zu beachten? Was gilt es zu beachten… … bei Tierzukauf? • Betriebssystem prüfen: Ist Tierzukauf grundsätzlich relevant? Auf welches Alter/Gewicht der Tiere ist Zukauf grundsätzlich ausgelegt? Kann U-Zeit ab Zukauf noch eingehalten werden? Gibt es ggf. Kooperationsbetriebe zur Aufzucht? • Nachweisführung zur Einhaltung der Umstellungszeit sicherstellen! z.B. über Dokumentation der Daten der Zukaufstiere/ Schlachttiere, Produktionsdaten, schriftliche, aussagekräftige Bestätigungen des Verkäufers über die Einhaltung der Anforderungen 10 Landwirtschaft: Was gilt es für Betriebe zu beachten? Weitere Punkte? • Parallelproduktion: Maßnahmen zur Trennung bzw. Vermeidung von Vermischung und Vertauschung von GVO-haltigen und „ohne Gentechnik“konformen Futtermitteln etabliert? • Einsatz von mobilen Mahl- und Mischanlagen: Vormischungen bekannt? Vollständige Entleerung bzw. Reinigung sichergestellt? Sinnvoll: Dokumentation mittels unterschriebenem Mischprotokoll! 11 Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es für Betriebe zu beachten? Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es zu beachten? Risikopunkt Vom Gesetz nicht betrachtet Chargentrennung /Transport Rohwareneinsatz Zusatzstoffe Reinigungsmittel Reinigung 12 Grundsätzlich: Im Gegensatz zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Milch, Eier) kann bei höher verarbeiteten Lebensmitteln der Einsatz von GVOs ggf. mittels Analytik festgestellt werden. 13 Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es für Betriebe zu beachten? Was gilt es zu beachten… … bei Rohwarenzukauf? • Vor Produktion: Alle Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe auf potenzielles GVO-Risiko prüfen und bewerten. Auch Zutaten tierischen Ursprungs mitbeachten! • Bei Einsatz von Risiko-Komponenten (z.B. Maisstärke, Sojaöl): Genaue Klärung der geforderten Warenqualität mit dem Lieferanten. • Produktspezifikationen anpassen • Vertragliche Fixierung über die geforderte Warenqualität • Überprüfung von Risiko-Komponenten mittels GVO-Analytik • Einfordern einer schriftlichen, aussagekräftigen Bestätigung des Vorlieferanten über die Konformität der Bezugsware Aussagekraft/ Formulierung der Bestätigung prüfen! 14 Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es für Betriebe zu beachten? Was gilt es zu beachten… … bei Zusatzstoffen/ Verarbeitungshilfsstoffen? • „Durch GVO“ hergestellt: Kann per Analytik nicht geklärt werden! Schriftliche, aussagekräftige Bestätigung des Vorlieferanten einfordern Aussagekraft/ Formulierung der Bestätigung prüfen! „durch GVO hergestellt“: Unter Verwendung eines GVO als letztem lebenden Organismus im Produktionsverfahren hergestellt. Bsp.: Genetisch veränderte Bakterien oder Pilze, die zur Produktion von Säuren oder Enzymen eingesetzt werden. 15 Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es für Betriebe zu beachten? Was gilt es zu beachten… … bei Chargentrennung/Reinigung/Transport? • Zeitliche und/oder räumliche Trennung der verschiedenen Chargen mit unterschiedlichen Qualitäten • Überprüfung der Wirksamkeit von Reinigungsmaßnahmen/Spülchargen • Getrennte Gerätschaften verwenden 16 Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es für Betriebe zu beachten? Weitere Punkte? • „ohne Gentechnik“-Produktion in betriebl. Qualitätsmanagement integrieren • Grundsätzlich Wareneingangsprüfung durchführen • Schulung der Mitarbeiter 17 Ausblick Anteil an gv-Zuckerrüben in den USA, Kanada und weltweit an der jeweiligen ZuckerrübenAnbaufläche insgesamt in %. Quelle: Homepage transgen, www.transgen.de Anbauflächen von Bt-Mais in Spanien 1998-2012 (in ha) Quelle: Homepage transgen, www.transgen.de 18 Jetzt mal aus Erfahrung gesprochen: Bist Du gegen gentechnische Veränderung? Nee, ich nicht. 19
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