Was gilt es für Betriebe zu beachten?

Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur
„ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in der
Praxis:
Was gilt es für Betriebe zu beachten?
Tagung „Qualitätszeichen Baden-Württemberg:
Lebensmittel ohne Gentechnik“
21. November 2012, Stuttgart-Hohenheim
Marion Lange, ABCERT AG
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Welche gesetzlichen Anforderungen sind für welche Betriebe relevant?
EU-VO über die
Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung von GVO
Nationales EGGentechnikdurchführungsgesetz
Gesetzliche Grundlage
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Welche gesetzlichen Anforderungen sind für welche Betriebe relevant?
Futtermittelhersteller
VO (EG) Nr. 1829/2003
und 1830/2003
über die Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit genetisch
veränderter LM* und FM**
*: Lebensmittel
**: Futtermittel
Landwirtschaft
Lebensmittelverarbeiter
EG-GentechnikDurchführungsgesetz
EG-GentechnikDurchführungsgesetz
VO (EG) Nr. 1829/2003
und 1830/2003
über die Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit genetisch
veränderter LM und FM
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Welche gesetzlichen Anforderungen sind für welche Betriebe relevant?
Gesetzliche Anforderungen: Landwirtschaftliche Betriebe
EG-GenTDurchfG § 3a und § 3b:
• Keine FM mit GVO-Kennzeichnung nach VO (EG) Nr. 1829/2003 bzw.
1830/2003
Keine FM, die selbst GVO oder aus GVO hergestellt sind.
„Durch GVO“ hergestellte FM werden nicht beachtet!
• Einhaltung der vorgegebenen Fütterungsumstellungszeiten
z.B. Milchproduzierende Tiere: 3 Monate
Schweine: 4 Monate
Geflügel für die Eiererzeugung: 6 Wochen
• Nachweisführung über das konforme Füttern der Tiere
Als „geeignete Nachweisführung“ werden genannt: Verbindliche 4
Erklärungen des Vorlieferanten, Etiketten und Warenbegleitdokumente.
Welche gesetzlichen Anforderungen sind für welche Betriebe relevant?
Gesetzliche Anforderungen: Lebensmittelverarbeiter
EG-GenTDurchfG § 3a und § 3b:
• Verwendung von nachweislich „ohne Gentechnik“-konformer Rohware
• Keinerlei GVO-Spurenverunreinigungen
Auch nachweisbar zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von
GVO (technische Nachweisgrenze: 0,1%) sind nicht erlaubt.
• Keine Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe die „durch GVO“ hergestellt sind
z.B. keine Aromen, Enzyme, Säuren die durch ein genetisch
verändertes Bakterium oder Pilz hergestellt wurden.
• Nachweisführung über die Einhaltung der Anforderungen
Als geeignete Nachweisführung werden genannt: Verbindliche
Erklärungen des Vorlieferanten, Warenbegleitdokumente, GVO-Analytik.
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§ 3 b des EG-GenTDurchfG zur
Nachweisführung:
„ Die Kennzeichnung eines Lebensmittels (…) ist unzulässig,
soweit die Nachweise (…) nicht geführt werden können.“
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Welche gesetzlichen Anforderungen sind für welche Betriebe relevant?
Schwierigkeit für Betriebe:
Der rechtliche Rahmen bietet die Sicherheit einer einheitlichen
Regelung für eine „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung, gibt aber
(bisher) nur sehr begrenzt konkrete Handlungsanweisungen zur
praktischen Umsetzung der Anforderungen!
-Ohne Gentechnik-Standard
• Definiertes Kontrollverfahren mit konkreten Handlungsanweisungen
• Anhaltspunkte zur Verbesserung des QMs
• Nachvollziehbare Darstellung der „ohne Gentechnik“-Produktion
• Zertifizierung als glaubwürdiger Nachweis gegenüber Dritten
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Landwirtschaft: Was gilt es für Betriebe zu beachten?
Landwirtschaftliche Betriebe: Was gilt es zu beachten?
Tierarzneimittel
Pflanzenschutzmittel
Risikopunkt
Vom Gesetz
nicht
betrachtet
Düngemittel
Futtermittel
Siliermittel
Saatgut
Reinigungsmittel
Pflegemittel
Tierzukäufe
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Landwirtschaft: Was gilt es für Betriebe zu beachten?
Was gilt es zu beachten…
… bei Futtermittelzukauf?
• Vor U-Zeit: Alle eingesetzten Futtermittel auf potenzielles GVO-Risiko
prüfen (z.B Glycerin in der Milchviehfütterung).
• Bei Einsatz von Risiko-Komponenten (insb. Soja): Genaue Klärung der
geforderten Warenqualität mit dem Lieferanten.
Sinnvoll: Vertragliche Fixierung der geforderten Warenqualität
• Grundsätzlich Wareneingangsprüfung durchführen: GVOKennzeichnung?
• Nachweisführung zu allen Bezügen sicherstellen!
Sinnvoll: Einfordern einer schriftlichen, aussagekräftigen Bestätigung des
Futtermittellieferanten über die Nichtkennzeichnungspflicht der Futtermittel
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Landwirtschaft: Was gilt es für Betriebe zu beachten?
Was gilt es zu beachten…
… bei Tierzukauf?
• Betriebssystem prüfen: Ist Tierzukauf grundsätzlich relevant?
Auf welches Alter/Gewicht der Tiere ist Zukauf grundsätzlich ausgelegt?
Kann U-Zeit ab Zukauf noch eingehalten werden?
Gibt es ggf. Kooperationsbetriebe zur Aufzucht?
• Nachweisführung zur Einhaltung der Umstellungszeit sicherstellen!
z.B. über Dokumentation der Daten der Zukaufstiere/ Schlachttiere,
Produktionsdaten, schriftliche, aussagekräftige Bestätigungen des
Verkäufers über die Einhaltung der Anforderungen
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Landwirtschaft: Was gilt es für Betriebe zu beachten?
Weitere Punkte?
• Parallelproduktion: Maßnahmen zur Trennung bzw. Vermeidung von
Vermischung und Vertauschung von GVO-haltigen und „ohne Gentechnik“konformen Futtermitteln etabliert?
• Einsatz von mobilen Mahl- und Mischanlagen: Vormischungen bekannt?
Vollständige Entleerung bzw. Reinigung sichergestellt?
Sinnvoll: Dokumentation mittels unterschriebenem Mischprotokoll!
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Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es für Betriebe zu beachten?
Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es zu beachten?
Risikopunkt
Vom Gesetz
nicht
betrachtet
Chargentrennung
/Transport
Rohwareneinsatz
Zusatzstoffe
Reinigungsmittel
Reinigung
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Grundsätzlich:
Im Gegensatz zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch,
Milch, Eier) kann bei höher verarbeiteten Lebensmitteln der
Einsatz von GVOs ggf. mittels Analytik festgestellt werden.
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Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es für Betriebe zu beachten?
Was gilt es zu beachten…
… bei Rohwarenzukauf?
• Vor Produktion: Alle Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe auf
potenzielles GVO-Risiko prüfen und bewerten.
Auch Zutaten tierischen Ursprungs mitbeachten!
• Bei Einsatz von Risiko-Komponenten (z.B. Maisstärke, Sojaöl):
Genaue Klärung der geforderten Warenqualität mit dem Lieferanten.
• Produktspezifikationen anpassen
• Vertragliche Fixierung über die geforderte Warenqualität
• Überprüfung von Risiko-Komponenten mittels GVO-Analytik
• Einfordern einer schriftlichen, aussagekräftigen Bestätigung des
Vorlieferanten über die Konformität der Bezugsware
Aussagekraft/ Formulierung der Bestätigung prüfen!
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Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es für Betriebe zu beachten?
Was gilt es zu beachten…
… bei Zusatzstoffen/ Verarbeitungshilfsstoffen?
• „Durch GVO“ hergestellt: Kann per Analytik nicht geklärt werden!
Schriftliche, aussagekräftige Bestätigung des Vorlieferanten einfordern
Aussagekraft/ Formulierung der Bestätigung prüfen!
„durch GVO hergestellt“:
Unter Verwendung eines GVO als letztem lebenden Organismus
im Produktionsverfahren hergestellt.
Bsp.: Genetisch veränderte Bakterien oder Pilze, die zur Produktion von
Säuren oder Enzymen eingesetzt werden.
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Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es für Betriebe zu beachten?
Was gilt es zu beachten…
… bei Chargentrennung/Reinigung/Transport?
• Zeitliche und/oder räumliche Trennung der verschiedenen Chargen
mit unterschiedlichen Qualitäten
• Überprüfung der Wirksamkeit von
Reinigungsmaßnahmen/Spülchargen
• Getrennte Gerätschaften verwenden
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Lebensmittelverarbeiter: Was gilt es für Betriebe zu beachten?
Weitere Punkte?
• „ohne Gentechnik“-Produktion in betriebl. Qualitätsmanagement integrieren
• Grundsätzlich Wareneingangsprüfung durchführen
• Schulung der Mitarbeiter
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Ausblick
Anteil an gv-Zuckerrüben in den USA, Kanada und
weltweit an der jeweiligen ZuckerrübenAnbaufläche insgesamt in %.
Quelle: Homepage transgen, www.transgen.de
Anbauflächen von Bt-Mais in Spanien 1998-2012 (in
ha)
Quelle: Homepage transgen, www.transgen.de
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Jetzt mal aus
Erfahrung
gesprochen: Bist Du
gegen gentechnische
Veränderung?
Nee, ich
nicht.
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