Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für die

Formblatt 1 (mit 2 Anlagen)
Eigenerklärung nach der
Vergabe- und Vertragsordnung für die Leistungen - Teil A (VOL/A)
Institution/ Unternehmen:
Ansprechpartner:
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
I.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5
VOL/A (siehe Anlage) bzw. § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A
(siehe Anlage) zur Kenntnis genommen habe/n und diese bei mir/uns nicht vorliegen.
II.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass im Falle einer Auftragserteilung ab dem Zeitpunkt
der Auftragserteilung die im Rahmen von Dienstleistungen für das SKH Altscherbitz eingesetzten Arbeitnehmer/ -innen einen Stundenlohn in Höhe von mindestens 8,50 € (brutto) erhalten und damit gemäß §19 MiLoG kein Ausschluss
von der Vergabe öffentlicher Aufträge vorliegt .
III.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Eigenerklärung im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Anlage) mit meiner/unseren Unterschrift zur
Kenntnis genommen habe/n. Bei Zuschlagserteilung wir diese Eigenerklärung
Gegenstand des Vertrages.
IV.
Sollten Unterauftragnehmer beauftragt werden, so gewährleiste/n ich/wir, dass
auch bei diesen
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die unter I. genannten Ausschlussgründen nicht vorliegen sowie
die - im Rahmen von Dienstleistungen für das SKH Altscherbitz eingesetzten Arbeitnehmer/- innen, die unter II. erforderliche Stundenlohn von mindestens 8,50 € (brutto) erhalten.
die Eigenerklärung im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eingehalten wird
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Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift:
Anlage 1 (zu Formblatt 1)
Anlage zur Eigenerklärung nach VOL/A
§ 6 Abs. 5 VOL/A
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden.
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
b. die sich in Liquidation befinden,
c. dich nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e. die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärung in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
§ 6 Abs. 4 EG VOL/A
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzulässigkeit
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches
(kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
c. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen den Haushalt richtet, die von
den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und §
2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung
der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.
f. Artikel 2 § 2 es Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung
der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlung (MOG), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte
richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende
Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden
gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf
das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftigen verurteilten
Person vorliegt.
Anlage zur Eigenerklärung nach VOL/A
§ 6 Abs. 6 EG VOL/A
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
b. dich sich in Liquidation befinden
c. die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihrer Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e. die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
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Ort, Datum
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Firmenstempel, Unterschrift
Anlage 2 (zu Formblatt 1)
Erklärung im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung bei Vergabeverfahren
Das SKH Altscherbitz ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet bei Vergabeverfahren im
Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nachfolgende Eigenerklärung der Bieter abzufordern:
Erklärung:
Der Bieter erklärt, dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, im Falle eines Zuschlages
die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des
Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer
Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der
Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Bieter die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinzuweisen.
Der Bieter wird die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für ihn
eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können,
die ihn an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert
ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für
Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
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Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift
Formblatt 2
Unternehmen (Firmenname):
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon:
E-Mail:
Fax:
Referenzliste
Referenzobjekt
Ort, Telefon
Ansprechpartner
Name:
Funktion,
Tel.-Nr.
Art und Umfang der
Dienstleistung
Vertrag seit
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Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift