Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Redesign des Corporate Design Strategieentwicklung und längerfristige Begleitung bei der Umsetzung eines Redesign auf Basis des bisher bestehenden Corporate Design des DJI a. Auftraggeber: Deutsches Jugendinstitut e.V.; Zentrale Verwaltung, Nockherstraße 2, 81541 München, Verwaltungsdirektor und stellvertr. Vorstandsvorsitzender Wolfgang Müller b. Kontakte für fachliche Auskünfte Abteilung Medien und Kommunikation, Dr. Felicitas v. Aretin, Abteilungsleiterin Medien und Kommunikation, Tel. +49 89 62306-258, [email protected] Daniela Schäfer, Referentin Marketing/Corporate Design, Tel. +49 89 62306192, [email protected] Fragen zum formalen Verfahren: Silvia Kießling, Tel. +49 89 62306-152; [email protected] c. Verfahrensart Öffentlicher Teilnahmewettbewerb gemäß VOL/A für ein Redesign des Corporate Design des DJI sowie die Entwicklung von Templates d. Art und Umfang der Leistung Das heute gültige Corporate Design wurde im Jahr 2002 entwickelt und ist seither in Verwendung. Der Redesign-Prozess hat eine Modernisierung und Anpassung zum Ziel. Das Deutsche Jugendinstitut e.V. ist eines der größten sozialwissenschaftlichen Institute für Forschung und Entwicklung in Deutschland in den Themenbereichen Kindheit, Jugend und Familie mit Sitz in München und Halle/Saale. Als außeruniversitäres Institut forscht das DJI an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und Fachpraxis. Anforderungen Überarbeitet bzw. weiterentwickelt werden sollen im Einzelnen: Reihentwicklung Broschüren Marketing- und Kommunikationsmaterialien (z.B Flyer, Einladungen, Poster, pptPräsentationen etc.) Cover und Titelseiten für im DJI-Verlag erscheinende Bücher Materialien für Großprojekte Organisationsmittel (z.B. Namensschilder, Türschilder, Tischaufsteller) Geschäftsausstattung (z.B. Briefvorlagen, Umschläge, Visitenkarten etc.) Bearbeitungsfähige Templates für die Marketing-, Kommunikations- und Organisationsmittel in InDesign Bearbeitungsfähige Templates für die Geschäftsausstattung in Word 1 von 5 Aufteilung in Lose: nein Nebenangebote: nicht zugelassen e. Lieferort ist München f. Fristen Eingangsfrist der Anträge auf Teilnahme: 15. Juni 2016 Die Anträge auf Teilnahme mit den unter Punkt h. und i. genannten Nachweisen sind in deutscher Sprache zu senden an: Deutsches Jugendinstitut e.V. Zentrale Verwaltung Teilnahmewettbewerb Redesign Corporate Design Nockherstraße 2 81541 München Tag der Absendung der Angebotsaufforderung durch den Auftraggeber voraussichtlich am: 11. Juli 2016 Erteilung des Zuschlags bis: 12. August 2016 Auftragszeitraum Redesign: von September 2016 bis Dezember 2016 g. Beschränkung der Zahl der Teilnehmer Geplante Höchstzahl: 4 Teilnehmer Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllen mehr Bewerber die Eignungskriterien, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Anforderungen unter Punkt h am besten erfüllen. Die maximal vier Teilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Konzeptskizze. Diese erfolgt auf der Grundlage der versandten Vergabeunterlagen und soll am Standort München präsentiert werden. Die Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostenrecht vergütet. h. Verlangte Nachweise für die Eignung des Bewerbers a. Mindestens drei vergleichbar große Referenzprojekte im Bereich Corporate Design, davon mindestens ein Referenzprojekt im Non-Profit oder öffentlichen Bereich, idealerweise im Bereich Wissenschaft, Forschung oder Bildung. b. Referenzen für die Adaption von Konzeption, Design und Realisierung eines Corporate Design im Non-Profit- oder öffentlichen Bereich c. Erfahrung in zielgruppenspezifischer Kommunikation, hier: Wissenschaft und deren Vermittlung an Politik, Fachpublikum und interessierte Öffentlichkeit d. Für das Redesign ist ein berufserfahrenes Team erforderlich, das während der Redesign-Phase mit dem zuständigen Team des DJI an einem Ort zusammenarbeitet und besteht aus: - mindestens einem Grafiker - einem Projektmanager e. Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, f. Ggf. USt-Identifikationsnummer, g. Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code, h. Ggf. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem 2 von 5 i. j. i. Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat, Ansprechpartner/in bei dieser Teilnahmebekundung (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Dienstanschrift), Bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung. Ausschlusskriterien 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen. 2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten Situationen befinden. (Siehe dazu Anlage 1 mit Erläuterungen der genannten Paragraphen.) 10. Sonstige Angaben a. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (19 VOL/A) b. Lieferort ist München c. Es gilt deutsches Recht. d. Mit der Einreichung des Teilnahmeantrags verzichtet der Bewerber auf eine Rücksendung/Rückgabe und Kostenerstattung 3 von 5 Anlage 1 Ehrenwörtliche Erklärung Firma/Unternehmen: Vor- und Zuname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: I. Hiermit wird erklärt, dass die Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Anlage) bzw. § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen wurden und diese für den Bieter nicht vorliegen. II. Sollten Unterauftragnehmer zugelassen und beauftragt werden, so wird gewährleistet, dass auch bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. ______________________________________ Ort, Datum _________________________________________ Vor- und Zuname _________________________________________ Unterschrift* *Unterschrift der Geschäftsleitung. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Partnergesellschaften Unterschrift aller Gesellschafter. 4 von 5 Anlage zur ehrenwörtlichen Erklärung nach VOL/A (diese Seite muss nicht eingereicht werden) § 6 Abs. 5 VOL/A (5) Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. § 6 Abs. 4 EG VOL/A (4) Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) §261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) §263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) §264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) §334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und §2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 §2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) §370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit §12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß §130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. § 6 Abs. 6 EG VOL/A Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. 5 von 5
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