Öffentlicher Teilnahmewettbewerb

Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
für Redesign des Corporate Design
Strategieentwicklung und längerfristige Begleitung bei der Umsetzung eines
Redesign auf Basis des bisher bestehenden Corporate Design des DJI
a. Auftraggeber:
Deutsches Jugendinstitut e.V.; Zentrale Verwaltung, Nockherstraße 2, 81541
München,
Verwaltungsdirektor und stellvertr. Vorstandsvorsitzender Wolfgang Müller
b. Kontakte für fachliche Auskünfte
Abteilung Medien und Kommunikation, Dr. Felicitas v. Aretin,
Abteilungsleiterin Medien und Kommunikation, Tel. +49 89 62306-258,
[email protected]
Daniela Schäfer, Referentin Marketing/Corporate Design, Tel. +49 89 62306192, [email protected]
Fragen zum formalen Verfahren: Silvia Kießling, Tel. +49 89 62306-152;
[email protected]
c. Verfahrensart
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb gemäß VOL/A für ein Redesign des
Corporate Design des DJI sowie die Entwicklung von Templates
d. Art und Umfang der Leistung
Das heute gültige Corporate Design wurde im Jahr 2002 entwickelt und ist
seither in Verwendung. Der Redesign-Prozess hat eine Modernisierung und
Anpassung zum Ziel.
Das Deutsche Jugendinstitut e.V. ist eines der größten sozialwissenschaftlichen
Institute für Forschung und Entwicklung in Deutschland in den Themenbereichen
Kindheit, Jugend und Familie mit Sitz in München und Halle/Saale. Als
außeruniversitäres Institut forscht das DJI an der Schnittstelle von Wissenschaft,
Politik und Fachpraxis.
Anforderungen
Überarbeitet bzw. weiterentwickelt werden sollen im Einzelnen:
 Reihentwicklung Broschüren
 Marketing- und Kommunikationsmaterialien (z.B Flyer, Einladungen, Poster, pptPräsentationen etc.)
 Cover und Titelseiten für im DJI-Verlag erscheinende Bücher
 Materialien für Großprojekte
 Organisationsmittel (z.B. Namensschilder, Türschilder, Tischaufsteller)
 Geschäftsausstattung (z.B. Briefvorlagen, Umschläge, Visitenkarten etc.)
 Bearbeitungsfähige Templates für die Marketing-, Kommunikations- und
Organisationsmittel in InDesign
 Bearbeitungsfähige Templates für die Geschäftsausstattung in Word
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Aufteilung in Lose: nein
Nebenangebote: nicht zugelassen
e. Lieferort ist München
f.
Fristen
Eingangsfrist der Anträge auf Teilnahme: 15. Juni 2016
Die Anträge auf Teilnahme mit den unter Punkt h. und i. genannten Nachweisen
sind in deutscher Sprache zu senden an:
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Zentrale Verwaltung
Teilnahmewettbewerb Redesign Corporate Design
Nockherstraße 2
81541 München
Tag der Absendung der Angebotsaufforderung durch den Auftraggeber
voraussichtlich am: 11. Juli 2016
Erteilung des Zuschlags bis: 12. August 2016
Auftragszeitraum Redesign: von September 2016 bis Dezember 2016
g. Beschränkung der Zahl der Teilnehmer
Geplante Höchstzahl: 4 Teilnehmer
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Erfüllen mehr Bewerber die Eignungskriterien, wird der Auftraggeber diejenigen
Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Anforderungen unter Punkt h
am besten erfüllen. Die maximal vier Teilnehmer, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, erhalten eine Aufwandsentschädigung für die
Konzeptskizze. Diese erfolgt auf der Grundlage der versandten
Vergabeunterlagen und soll am Standort München präsentiert werden. Die
Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostenrecht vergütet.
h. Verlangte Nachweise für die Eignung des Bewerbers
a. Mindestens drei vergleichbar große Referenzprojekte im Bereich
Corporate Design, davon mindestens ein Referenzprojekt im Non-Profit
oder öffentlichen Bereich, idealerweise im Bereich Wissenschaft,
Forschung oder Bildung.
b. Referenzen für die Adaption von Konzeption, Design und Realisierung eines
Corporate Design im Non-Profit- oder öffentlichen Bereich
c. Erfahrung in zielgruppenspezifischer Kommunikation, hier: Wissenschaft und
deren Vermittlung an Politik, Fachpublikum und interessierte Öffentlichkeit
d. Für das Redesign ist ein berufserfahrenes Team erforderlich, das
während der Redesign-Phase mit dem zuständigen Team des DJI an
einem Ort zusammenarbeitet und besteht aus:
- mindestens einem Grafiker
- einem Projektmanager
e. Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und
Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
f. Ggf. USt-Identifikationsnummer,
g. Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code,
h. Ggf. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem
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i.
j.
i.
Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat,
Ansprechpartner/in bei dieser Teilnahmebekundung (Name, Vorname,
Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Dienstanschrift),
Bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des
Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der
Unternehmensleitung.
Ausschlusskriterien
1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter,
wenn Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6
Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen.
2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft.
Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum
versehene Ehrenwörtliche Erklärung ein, in der sie versichern, dass sie sich
nicht in einer der oben genannten Situationen befinden. (Siehe dazu Anlage 1
mit Erläuterungen der genannten Paragraphen.)
10. Sonstige Angaben
a. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen
über nicht berücksichtigte Angebote (19 VOL/A)
b. Lieferort ist München
c. Es gilt deutsches Recht.
d. Mit der Einreichung des Teilnahmeantrags verzichtet der Bewerber
auf eine Rücksendung/Rückgabe und Kostenerstattung
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Anlage 1
Ehrenwörtliche Erklärung
Firma/Unternehmen:
Vor- und Zuname:
Straße:
PLZ, Ort:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
I.
Hiermit wird erklärt, dass die Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Anlage) bzw.
§ 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen
wurden und diese für den Bieter nicht vorliegen.
II.
Sollten Unterauftragnehmer zugelassen und beauftragt werden, so wird gewährleistet, dass
auch bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
______________________________________
Ort, Datum
_________________________________________
Vor- und Zuname
_________________________________________
Unterschrift*
*Unterschrift der Geschäftsleitung. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Partnergesellschaften Unterschrift aller
Gesellschafter.
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Anlage zur ehrenwörtlichen Erklärung nach VOL/A
(diese Seite muss nicht eingereicht werden)
§ 6 Abs. 5 VOL/A
(5) Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a)
über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b)
die sich in Liquidation befinden,
c)
die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt,
d)
die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e)
die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
§ 6 Abs. 4 EG VOL/A
(4) Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn
der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a)
§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland),
b)
§261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c)
§263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren
Auftrag verwaltet werden,
d)
§264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren
Auftrag verwaltet werden,
e)
§334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes,
Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des
Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und §2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die
Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f)
Artikel 2 §2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter
im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g)
§370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit §12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in
deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses
Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden gemäß §130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf
das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
§ 6 Abs. 6 EG VOL/A
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a)
über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b)
die sich in Liquidation befinden,
c)
die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt,
d)
die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
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