Beratung von kommunalen Auftraggebern durch die VOB-/VOL

Bayerisches Staatsministerium des
Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
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München
10.04.2015
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Kommunalaufsicht;
Beratung von kommunalen Auftraggebern durch die VOB-/VOL-Stellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Anfragen erhalten, ob bei der Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs
neben dem Preis auch andere Kriterien in die Wertung der Angebote einbezogen
werden können und welchen Einfluss eine Vergabe an den „billigsten“ Anbieter auf
die Qualität der Leistung hat.
Wir nehmen dies im Anschluss an eine Erörterung mit allen kommunalen Spitzenverbänden zum Anlass, auf folgende Rechtslage bei der Beschaffung von Lieferund Dienstleistungen hinzuweisen:
Nach den vergaberechtlichen Vorschriften ist der Zuschlag nicht auf das billigste,
sondern auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot
zu erteilen (§ 18 Abs. 1 VOL/A, § 21 EG Abs. 1 VOL/A). Neben dem Preis können
zusätzliche Kriterien (beispielsweise Qualität, technischer Wert, Zweckmäßigkeit,
Kundendienst und technische Hilfe) in die Wertung einbezogen werden
Telefon: 089 2192-01
E-Mail: [email protected]
Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de
Odeonsplatz 3  80539 München
U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)
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(§ 16 Abs. 7, 8 VOL/A, § 19 EG Abs. 9 VOL/A), sofern diese vorher bekannt gemacht wurden. Bei europaweiten Vergabeverfahren muss neben den vollständigen Wertungskriterien in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
auch deren Gewichtung angegeben werden ( § 19 EG Abs. 8 VOL/A). Welche
Wertungskriterien der Vergabe im Einzelfall zugrunde gelegt werden, hängt vom
Auftragsgegenstand ab. Die Entscheidung liegt beim Auftraggeber.
Auch bei einer Wertung der Angebote nur nach dem Preis ist es dem Auftraggeber
möglich, eine Leistung in der von ihm gewünschten Qualität zu erhalten. Er muss
die Leistung in der Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend beschreiben. Dabei kann er die Qualitätsanforderungen, sofern sie sachlich und auftragsbezogen sind, konkret nach seinen Vorstellungen festlegen. Der Auftraggeber hat
aber auch die Möglichkeit (zusätzliche) Qualitätsfaktoren als Wertungskriterien zu
bestimmen. Hinweise zur richtigen Gestaltung und Wertung im Vergabeverfahren
gibt der Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien,
Energie und Technologie „Das wirtschaftlichste Angebot“, der im dortigen Internetangebot (http://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft-standort/oeffentlichesauftragswesen/) abrufbar ist.
Wir bitten, diese Rechtslage im Rahmen der Beratung der kommunalen Auftraggeber zu berücksichtigen.
Für die Ausschreibung von Bauleistungen gelten die obenstehenden Ausführungen entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Hofmann
Ministerialrat