veröffentlichung einer bekanntmachung nach vol/a §12

VERÖFFENTLICHUNG EINER BEKANNTMACHUNG NACH VOL/A §12
Leistungsgegenstand:
Lieferung von 6 Rotationsverdampfern und 6 Membranpumpen
Vergabenummer:
BCP VER1603-03
Auftraggeber:
Freie Universität Berlin
Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie.
Dr. Monika Wyszogrodzka
Takustr. 3
14195 Berlin
Stelle, an die
der Teilnahmeantrag
das Angebot
Anforderung Leistungsverzeichnis
gerichtet werden müssen:
Freie Universität Berlin
Fachbereich Biologie, Chemie und Pharmazie
Beschaffung und Vertragsmanagement
Philipp Hultsch
E-Mail: [email protected]
Art der Vergabe:
öffentliche Ausschreibung nach VOL/A §3 (2)
öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
nach VOL/A §3 (3) a
nach VOL/A §3 (3) b
öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor freihändiger Vergabe
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Form, in der das Angebot oder der Teilnahmeantrag einzureichen sind:
schriftlich (postalisch)
per Fax
elektronisch
Art und Umfang der Leistung:
Lieferung von 6 Rotationsverdampfern und 6 Membranpumpen
Ort der Leistungserbringung:
Berlin
anderer Ort/ Orte:
Losvergabe:
ja
Anzahl
Lose:
2
Größe Los:
Art der Lose:
nein
Zulassung von Nebenangeboten:
ja
nein
Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Lieferung spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung
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Fristen:
Teilnahmefrist bis
Angebotsabgabe bis
31.03.2016, 12:00 Uhr
Bindefrist bis
15.04.2016
Anforderung Ausschreibungsunterlagen bis
30.03.2016
Höhe der geforderten Sicherheitsleistungen:
Keine
Wesentliche Zahlungsbedingungen:
vorgegeben: 14 Tage 2% Skonto; 30 Tage Netto;
Änderung oder anderer Vorschlag nicht erlaubt
oder:
Höhe der Kosten für Vervielfältigung der Vergabeunterlagen:
Keine
Euro
Zuschlagskriterien:
werden in den Verdingungsunterlagen benannt
Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des
Bewerbers/Bieters):
1. Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A bzw. § 7 Abs. 1 VOL/A EG
2. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
3. Erklärung zur Abfrage Korruptionsregister
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Sonstige Informationen:
Gemäß Frauenförderverordnung
(FFV)
Bewerberinnen
eine
und
Bewerber
müssen
die
entsprechende
Bieter
und Bieterinnen
Erklärung
abgeben,
die
sowie
den
Angebotsunterlagen beizufügen ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen
gem. §1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten
die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an
tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
eingeholt.
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