Projekt BfEE 04/2016 juristische Begriffsauslegung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 114
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
E-Mail: [email protected]
Öffentliche Ausschreibung nach VOL / A zur Vergabe eines Auftrages zur
juristische Auslegung des Begriffs „Energieberatung in unabhängiger Weise“
und dessen wettbewerbsrechtliche und beihilferechtliche Einschätzung für die
staatlich geförderte Energieberatung
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vergabevorschriften für Leistungen in der zur
Zeit gültigen Fassung beabsichtigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die folgende
Beschaffung durchzuführen: Vergabe eines Auftrages zur juristische Auslegung des Begriffs
„Energieberatung in unabhängiger Weise“ und dessen wettbewerbsrechtliche und beihilferechtliche
Einschätzung für die staatlich geförderte Energieberatung.
Interessenten werden hierdurch zur
Angebotsabgabe
aufgrund einer Öffentlichen Ausschreibung aufgefordert.
Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch.
Zusätzlich zu Ihrem Angebot sind die aufgelisteten fett gedruckten Anlagen ausgefüllt mit dem Angebot
zurückzusenden. Bitte beachten Sie, dass die geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben und
Erklärungen, vollständig sind, da Ihr Angebot ansonsten gemäß § 16 Abs. 3 VOL/A ausgeschlossen werden
kann.
Ende der Angebotsfrist: 18. Mai 2016.
Hinweis: Das Angebot soll in der schriftlichen Form eingereicht werden und ebenfalls einen Tag nach der
Angebotsfrist in elektronischer Form als PDF-Dokument unter der Email: [email protected]. Des
Weiteren können die Angebote auch per e-vergabe eingereicht werden.
Die Auftragsvergabe erfolgt nach den für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vergabevorschriften
für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf die Anwendung besteht
nicht.
Anlage
• Allgemeine Bedingungen
• Eigenerklärung nach § 6 Abs. 5 VOL/A und § 19 Abs. 3 Milog sowie §21 Abs. 3 AentG
• Leistungsbeschreibung
ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT
BANK
EMPFÄNGER
KONTO
IBAN
Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn
BBk Saarbrücken BLZ 590 000 00
Bundeskasse Trier
590 010 20
DE81 5900 0000 0059 0010 20 BIC MARKDEF1590
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Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
(Geschäftszeichen: Referat 114 - Oeff. Aus. BfEE 04_2016)
für den Bieter über das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
1) Die ausschreibende Stelle verfährt nach den Vorschriften der Verdingungsordnung für Leistungen nach
der derzeit gültigen Fassung.
2) Ansprechpartner:
Für Fragen bezüglich des Verfahrens:
Herr Mielchen
Tel. 06196 / 908- 2322
Fax: 06196 / 908-1800
E-Mail: [email protected]
Für Fragen zur Leistungserbringung:
Frau Paatzsch
Tel. 06196 / 908-2474
Fax: 06196 / 908-1800
E-Mail: [email protected]
Alle Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich
schriftlich, ausnahmsweise auch mündlich, an die bezeichneten Ansprechpartner zu richten. Die
Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen Bietern schriftlich mitgeteilt.
3) Fristen:
Das vollständige Angebot muss spätestens am 18. Mai 2016, 23:59 Uhr (Posteingangsstempel)
bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegen. Das Angebot soll in der schriftlichen
Form eingereicht werden und ebenfalls einen Tag nach der Angebotsfrist in elektronischer Form als PDFDokument unter der Email: [email protected].
Das Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen.
Auf der Vorderseite des Umschlags ist deutlich erkennbar folgendes
anzugeben:
Öffentliche Ausschreibung
Geschäftszeichen: - Referat 114 - Oeff. Aus. BfEE 04_2016 Nicht öffnen Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren
(äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen ist, dem
Bundesamt innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen.
Des Weiteren können die Angebote, außer auf dem Postweg, auch per e-vergabe eingereicht werden. Im
Internetportal www.evergabe-online.de unter der Rubrik „Unternehmen "Erste Schritte - Installation &
Registrierung“ finden Sie zudem Informationen zur vereinfachten Anforderung von Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen können dort heruntergeladen und Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist in
elektronischer Form abgegeben werden.
Weitere Informationen zur e-vergabe finden Sie unter:
http://www.bescha.bund.de/DE/ElektronischeEinkauf/eVergabe/node.html
Die Entscheidung über den Zuschlag wird voraussichtlich am 25. Mai 2016.
erfolgen. Die Gültigkeit des Angebotes (Bindefrist) hat sich bis zum 24. Juni 2016 zu erstrecken.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Wichtige Zuschlagskriterien sind die in der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt 3.
Rahmenbedingungen genannten Kriterien. Weitere Informationen finden Sie in der
Leistungsbeschreibung unter dem Punkt 4. Verfahrenshinweise.
Ausführungsfrist: Für das Projekt ist seitens des Auftraggebers eine Projektlaufzeit von 2 Monaten
(Plan: 01. Juni 2016 bis 31. Juli 2016) vorgesehen.
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4) Auftragsvergabe: Die Auftragsvergabe erfolgt schriftlich an ein Unternehmen. Die Anforderungen aus
den Verdingungsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot werden
Bestandteile des Vertrages, der auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung der
Leistung (VOL/B) abgeschlossen werden wird
5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters sind ausgeschlossen.
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Anlage 1 - Eigenerklärung
Anlage zur Öffentlichen Ausschreibung –
Geschäftszeichen: Referat 114 - Oeff. Aus. BfEE 04_2016
Eigenerklärung nach der
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)
§ 6 Abs. 5 VOL/A (Ausschlussgründe)
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b. die sich in Liquidation befinden,
c. die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e. die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Ansprechpartner:
Anschrift:
1. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass die Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A zur Kenntnis
genommen wurden und diese bei mir/uns nicht vorliegen.
2. Sollten Unterauftragnehmer beauftragt werden, so gewährleiste/n ich/wir, dass auch bei diesen die
Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A nicht vorliegen.
Ort, Datum
Unterschrift / Firmenstempel
3. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen sind.
Ort, Datum
Unterschrift / Firmenstempel
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Anlage 2 - Eigenerklärung
Anlage zur Öffentlichen Ausschreibung –
Geschäftszeichen: Referat 114 - Oeff. Aus. BfEE 04_2016
1. Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
§ 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
und
2. Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für
regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (ArbeitnehmerEntsendegesetz - AEntG)
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder
Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
(2) Die für die Verfolgung oder Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 21 zuständigen Behörden dürfen
öffentlichen Auftraggebern nach § 98 Nummer 1 bis 3 und 5 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und solchen Stellen, die von öffentlichen Auftraggebern zugelassene
Präqualifikationsverzeichnisse oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisse führen, auf Verlangen die
erforderlichen Auskünfte geben.
(3) Öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 fordern im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Gewerbezentralregister
Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1
oder Absatz 2 an oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Absatz 1 nicht vorliegen. Im Falle einer Erklärung der
Bewerberin oder des Bewerbers können öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 jederzeit zusätzlich
Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern.
(4) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro fordert der öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 für die
Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
(5) Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist die Bewerberin oder der Bewerber zu hören.
1. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass nach § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen .
Ort, Datum
Unterschrift / Firmenstempel
2. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass nach § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Ort, Datum
Unterschrift / Firmenstempel