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Das Herz Oberfrankens.
Vereinsfeste
Planung
Durchführung
Hygiene
gesetzliche Vorgaben
VO (EG) Nr. 178/2002 (EU-Recht: regelt die Anwendungsbereiche
und definiert die Grundsätze des Lebensmittelrechts)
VO (EG) Nr. 852/2004 (EU-Recht: regelt die allgemeinen
Hygieneanforderungen)
LMHV (Deutsches Recht: regelt die allgemeinen Hygieneanforderungen)
LFGB (Deutsches Recht: regelt den Verkehr mit Lebensmitteln und Futtermitteln)
IfSG (Deutsches Recht: regelt die Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten)
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Planung
Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden
Gaststättenerlaubnis
(§ 12 Abs. 1 GastG)
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Beantragung bei Gemeinde
rechtzeitig !!!
Zeitraum (von – bis, Lärmschutz)
Verantwortlicher, Örtlichkeit
Auflistung aller Speisen und Getränken
Auflagen
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Antrag § 12 Abs. 1 GastG
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Antrag § 12 Abs. 1 GastG
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bauliche
Voraussetzungen
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Betriebsstätten
Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln
umgegangen wird, müssen sauber und
stets instand gehalten sein!
(VO (EG) Nr. 852/2004 Anh.II Kap.I Nr.1)
• R & D möglich – aerogene Kontamination vermeiden
• Schmutz, Fremdteilchen, unerwünschte
Schimmelbildung
• Schädlingsbekämpfung
• Handwaschbecken – Warm- und Kaltwasser,
Flüssigseife, EWT
• Abwasser / Abfall
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Verkaufsstätten
Anforderungen für im Freien stehende
Verkaufsstätten
• dürfen nur an der Vorderseite im oberen Teil offen sein
• Befestigter Boden
• feste Straßenbeläge (Asphalt) gelten als fester
Boden
• „Rasenpflaster“ oder Schotter gelten nicht als
fester Boden
• festes Dach, an der Verkaufsseite überstehend
• Wandflächen aus glatten, abwaschbaren Materialien
• Handwaschbecken
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Verkaufsstätten
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Handwaschbecken
Für die Beschäftigten muss eine Handwaschgelegenheit
mit fließendem warmen und kalten Wasser sowie
Seifenspender und Einmalhandtücher vorhanden sein.
Sie muss sich direkt im Bereich der Betriebsstätte an
einer leicht erreichbaren Stelle befinden und ist so zu
installieren, dass Lebensmittel nicht beeinträchtigt
werden.
Das Wasser muss Trinkwasserqualität besitzen.
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Handwaschbecken
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Wasserversorgung
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Wasserversorgung
Der Veranstalter übernimmt von der Übergabestelle
(Hydrant) bis zur Entnahmestelle die Verantwortung für
die Trinkwasserqualität.
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Wasserversorgung
• Verwendung geeigneter Materialien für Leitungen und
Bauteile
• DVGW – Prüfzeichen
• KTW Empfehlung und nach DVGW Arbeitsblatt 270
geprüft
• Lichtundurchlassig
• UV-beständig oder UV-geschützt
• druckbeständig (10 bar)
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Wasserversorgung
• Kurze Verbindungen
• Keine Querverbindungen zwischen Abnahmestellen
• Leitungssystem spülen
•
•
Vor Inbetriebnahme
Nach längeren Standzeiten (Nacht)
• Schutz vor Sonneneinstrahlung
• Toträume vermeiden
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Wasserversorgung
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Hygieneschulung für
ehrenamtliche Helfer bei
Vereinsfesten
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Hygieneschulung – warum ???
Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen
immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen.
Besonders gefährdet sind hierbei die „YOPIS“
jung – alt – schwanger – immungeschwächt – Kleinkinder
Schutz des Verantwortlichen (Vorstand) vor
strafrechtlicher Verfolgung.
rechtlicher Hintergrund
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Ziel
Minimierung des Risikos
Risiko =
(Wahrscheinlichkeit des Auftretens) x (Schwere der Folge)
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Grundsatz
Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in
Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer
nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.
( § 3 LMHV)
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nachteilige Beeinflussung
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Eine ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der
einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln,
wie durch
Mikroorganismen
( § 2 Abs. 1 LMHV )
Verunreinigungen
Witterungseinflüsse
Gerüche
Temperaturen
Gase
Schädlinge
Abfälle
Menschliche und tierische Ausscheidungen
PSM
Ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren
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Grundsatz
Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den
Verkehr gebracht werden.
(VO (EG) Nr. 178/2002 Abs. 1)
Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon
auszugehen ist, dass sie
• gesundheitsschädlich
• für den Menschen ungeeignet sind
( VO (EG) Nr. 178/2002 Abs. 2 )
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Gesetzliches
Tätigkeitsverbot
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Gesetzliches Tätigkeitsverbot
akuter infektiöser Gastroenteritis
Anzeichen: plötzlich auftretender Durchfall, evtl. begleitet
von Übelkeit, Erbrechen, Fieber
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Gesetzliches Tätigkeitsverbot
Typhus oder Parathyphus
Anzeichen: hohes Fieber,
schwere Kopf-, Bauch-, Gelenkschmerzen
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Gesetzliches Tätigkeitsverbot
Virushepatitis A oder E
Anzeichen: Gelbfärbung der Haut und
der Augäpfel
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Gesetzliches Tätigkeitsverbot
Infizierte Wunden oder Hautkrankheiten
wenn dadurch die Möglichkeit besteht, dass
Krankheitserreger in Lebensmittel gelangen und damit
auf andere Menschen übertragen werden
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt
und Gesundheit
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Gesetzliches Tätigkeitsverbot
Es ist völlig unerheblich, ob ein Arzt die Erkrankung
festgestellt hat oder ob lediglich auf Grund der
Symptome ein Verdacht besteht.
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Gesetzliches Tätigkeitsverbot
gilt auch für:
•
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•
Salmonellen
Shigellen
enterohämorrhagisches Escherichia coli (EHEC)
Cholera
durch Stuhlprobe nachgewiesen,
unerheblich ob Krankheitsanzeichen vorliegen
(symptomlose Ausscheider)
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Sensible
Lebensmittelgruppen
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sensible Lebensmittelgruppen
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•
Rohes Fleisch (z. B. Tatar, rohe Bratwürste)
Milch und Milchprodukte
Speisen aus rohen Eiern
Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung
Fische, Krebse, Meeresfrüchte
Speiseeis
Fein-, Rohkost- und Kartoffelsalate
Marinaden, Mayonnaisen, Saucen
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Fleisch- und Fleischerzeugnisse
• müssen bei entsprechender Temperatur gelagert
werden
•
•
Fleisch
Hackfleisch/Bratwürste
max. +7°C
max. +4°C
• getrennte Lagerung von anderen Lebensmitteln
(Kreuzkontamination)
• Fleisch- und Fleischerzeugnisse nur von Fachbetrieb
beziehen
• Geeignete Personen für den Umgang (Grill) auswählen
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Torten und Kuchen
• dürfen nur kurzzeitig aus der Kühlung genommen
werden (nicht durcherhitzte Füllungen)
• Die Angebotsmenge soll dem Bedarf angemessen sein
• Sollten von Fachbetrieb bezogen werden
• Bei eigener Herstellung ist die Kühlkette unbedingt
einzuhalten
• Im Zuge der Rückverfolgbarkeit sollte eine
„Kuchenliste“ angefertigt werden.
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Torten und Kuchen
Temperaturanforderungen:
Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung
max. +7°C
Ein Warenschutz muss gewährleistet werden!
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Warenschutz
Zum Verkauf bestimmte unverpackte Lebensmittel sind
so feilzuhalten…..dass eine nachteilige Beeinflussung der
Lebensmittel durch Kunden (z. B. durch Anhauchen,
Anhusten, Berühren vor dem Kauf usw.) nicht erfolgen
kann.
Dazu sind geeignete Schutzvorkehrungen (Abschirmung,
Aufsätze oder Abdeckungen) zu treffen...
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Salate
• Bei der Herstellung von Salaten ist auf äußerste
Sauberkeit zu achten, da keine Erhitzung mehr statt
findet
• Kreuzkontaminationen vermeiden
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Geflügel
• getrennte Abtauvorrichtung mit Ableitung des
Auftauwassers
• getrennte Kühlvorrichtung
• getrennte Arbeitsgeräte und Schneidbretter
(verschiedene Farben)
• ausreichende Reinigung und Desinfektion der
Arbeitsgeräte und Arbeitsflächen
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Umgang mit
Lebensmitteln
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Umgang mit Lebensmitteln
Nicht verpackte Lebensmittel müssen abgedeckt werden
und dürfen nur in geeigneten Behältnissen
(lebensmittelecht) transportiert und gelagert werden.
Zum Beispiel:
• Rohe Bratwürste
• Zwiebeln für Lachsbrötchen
• Käse für Käsestangen
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Umgang mit Lebensmitteln
Rohware muss von verzehrfertigen Lebensmitteln
getrennt aufbewahrt werden.
Zum Beispiel:
• Getrennte Lagerung von rohen Bratwürsten und Salat
• Lebensmitteln im Getränkekühlwagen
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Umgang mit Lebensmitteln
Bei der Herstellung von nicht durcherhitzten Speisen
sollte auf die Verwendung von Rohei verzichtet werden.
Speisen sollen bis in den Kern durcherhitzt werden.
Warme Speisen sind durchgängig heiß zu halten
(Kerntemperatur 65°C) und nicht länger als 3 Stunden
vorrätig zu halten.
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Umgang mit Lebensmitteln
Vorratsgefäße sind vor dem Wiederbefüllen zu reinigen
(z. B. Senf,- Ketchupspender)
Speisen sollen so wenig wie möglich mit den Händen
berührt werden.
FiFo – Prinzip ist zu beachten.
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Personalhygiene
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Personalhygiene
• Maßstab für Kompetenz
• Für den Kunden sichtbar
• Großer Einfluss auf das Lebensmittel
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Personalhygiene - Arbeitskleidung
• Die Arbeitskleidung soll sauber und hell sein.
• Eine geeignete Kopfbedeckung ist zu empfehlen.
• Persönliche Kleidung darf im Zubereitungsbereich
nicht offen aufbewahrt werden.
• Kein Schmuck (verhältnismäßig)
• Vorsicht bei der Verwendung von Gummihandschuhen
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Personalhygiene – Handhygiene
HÄNDE WASCHEN !!!
• Vor Arbeitsbeginn
• Nach jedem Toilettengang
• Zwischen den Arbeitsschritten
• Nach dem Rauchen
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Personalhygiene – Handhygiene
• Am Handwaschbecken sind Flüssigseife und
Einweghandtücher zu verwenden
• Hautverletzungen müssen entsprechend abgedeckt
werden (z. B. Gummifingerlinge)
• Ein Desinfektionsmittel wir dringend empfohlen
(Vorsicht bei Kombipräparaten)
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Personalhygiene
Das Rauchen ist im Bereich der
Lebensmittelherstellung und Behandlung nicht
erlaubt.
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Kennzeichnung
• Die Verkehrsbezeichnung ist anzugeben
• Preis/Menge ist deutlich sichtbar anzugeben
• Werden Speisen „lose“ abgegeben, so müssen
Zusatzstoffe in geeigneter Form kenntlich gemacht
werden.
• Allergiekennzeichnung wird empfohlen
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Zusatzstoffe
1. mit Farbstoff(en)
2. mit Konservierungsstoff(en)
3. mit Antioxidationsmittel
4. mit Geschmacksverstärker(n)
5. mit Schwefeldioxid
6. mit Schwärzungsmittel
7. mit Phosphat
8. mit Milcheiweiß
9. koffeinhaltig
10. chininhaltig
11. mit Süßungsmittel
12. enthält eine Phenylalaminquelle (ist bei dem Süßungsmittel
Aspartam anzugeben)
13. gewachst (wenn die Oberfläche von frischen Früchten derart
behandelt wurde)
14. mit Taurin
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Zusatzstoffe
Zum Beispiel:
• Bratwurst mit Phosphat
• Lachsbrötchen: Lachsersatz, Farbstoff,
Konservierungsstoff
• Colaweizen: Koffein, Farbstoff
• Campari: mit Farbstoff
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Qualitätsbegriffe
Zum Beispiel:
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•
„Wiener Schnitzel“ (Kalb)
„Pizza Schinken“ (Hinterschinken)
Saft (100%)
Wein (Qualitätsstufe: Herkunft; Landwein, Tafelwein…)
Lachs (Lachsersatz)
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§ 6 Gaststättengesetz
Alkoholfreies Getränk:
Bei der Neugestaltung der Speisekarte sollte bedacht
werden, dass § 6 Gaststättengesetz nunmehr
dahingehend ergänzt wurde, dass ab 1. Januar 2002 ein
nicht alkoholisches Getränk hochgerechnet auf den
Liter nicht teurer sein darf, als das billigste
alkoholische Getränk.
Ein besonderer Service für den Gast ist es, wenn die
nicht alkoholischen Getränke, die nicht teurer sind als das
billigste alkoholische Getränk, gekennzeichnet sind.
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BAR
•
•
•
•
•
•
befestigter Boden
Spülmöglichkeit für Gläser !!
Handwaschbecken
Verkehrsbezeichnung / Fantasiebezeichnung
Preisangabe / Füllmenge
Kennzeichnung Zusatzstoffe
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Jugendschutzgesetz
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Das Herz Oberfrankens.
Vielen Dank!