Bekanntmachungsblatt Nr. 11/2015 vom 23.05.2015

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Schweiz
Mecklenburgische
Di, Do, Fr
08:30 -12:00 Uhr
Di
14:00 -18:00 Uhr
Do
14:00 -16:00 Uhr
Montag und Mittwoch geschlossen
außerdem Termine nach Vereinbarung
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Amtliches Bekanntmachungsblatt
des Amtes Mecklenburgische Schweiz mit den Gemeinden
Alt Sührkow, Dahmen, Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Groß Wüstenfelde, Hohen Demzin, Jördenstorf, Lelkendorf,
Prebberede, Schorssow, Schwasdorf, Sukow-Levitzow, Thürkow und Warnkenhagen
Mecklenburgische Schweiz
–2–
Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz
Die Amtsverwaltung ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Ortsnetz Teterow
Ortsnetz Jördenstorf
03996 1280 +
039977 351 +
Durchwahlnummer
Durchwahlnummer
Internet: www.amt-mecklenburgische-schweiz.de
Ihre Ansprechpartner
Sitz der Verwaltung Teterow (T)
Sitz der Verwaltungsstelle Jördenstorf (J)
Aufgabengebiet
Zentrale
Amtsvorsteher (T)
Leitender
Verwaltungsbeamter (T,J)
Fachdienst Zentrale Dienste
Fachdienstleiterin (J)
Sekretariat Teterow
Sekretariat Jördenstorf
Personalwesen (J)
Standesamt (J)
Kindergärten, Schulen (J)
ABM, Sport- u. Spielplätze (J)
Fachdienst Ordnungsverwaltung
Fachdienstleiterin (J)
Wohngeld (J)
Einwohnermeldeamt (J)
Fachbereichsleiter Bau- und
Odnungsverwaltung (T)
Wohngeld (T)
Meldeamt (T)
Ordnungsamt (T)
Fachdienst Bauverwaltung
Fachdienstleiterin (T)
Bauleitplanung
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Veranlagung
von Erschließungsbeiträgen,
Karten- und Vermessungsunterlagen, Straßennamen
und Hausnummern (T)
Liegenschaften (T)
Straßen, Wege, Straßenlampen, Landpachtverträge,
Garagen, Miet- und Nutzungssowie Kaufverträge (T)
Fachdienst Finanzen
Fachdienstleiterin (J)
Kasse (J)
Kasse (J)
Vollstreckung (J)
Steuern (J)
Steuern (J)
Ansprechpartner
Öffnungszeiten des Amtes:
Di, Do, Fr
08:30 -12:00 Uhr
Di
14:00 -18:00 Uhr
Do
14:00 -16:00 Uhr
Montag und Mittwoch geschlossen
außerdem Termine nach Vereinbarung
Amtsverwaltung
Mecklenburgische Schweiz Teterow
Tel. 0 39 96 1 28 00
Fax 0 39 96 12 80 25
Verwaltungsstelle Jördenstorf
Tel. 03 99 77 35 10
Fax 03 99 77 3 51 55
Durchwahlnummer
E-Mail
Rainer Mucke
Jens Behn
0
10
11
[email protected]
[email protected]
Petra Ebert
Petra Kirchner
Angelika Stelten
Regina Schmidt
Heiderose Wolter
Johannes Krings
Christiene Schmeichel
57
10
50
62
56
53
59
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Alke Graunke
Regina Mamerow
Cornelia Becker
Gerhard Jackstädt
64
61
63
14
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Regina Mamerow
Ingelore Liginger
Isolde Deuter
30
32
31
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Monika Singer
Hiltrud Dahlke
22
34
[email protected]
[email protected]
Elfi Krüger
24
[email protected]
Antje Wedow
27
[email protected]
Karin Zillmann
Gudrun Harm
Margit Konarske
Christin Becker
Andrea Martens
Anne-Marie Krüger
Jutta Bunk
65
66
67
74
68
71
72
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Telefax Teterow
Telefax Jördenstorf
25
55
Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaft e. V.
BQG
von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow
von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow
Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Tel. 03996 1533-30
Amt Mecklenburgische Schweiz
Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung
Tel.:
Fax:
Tel. 03996 128021
Bereitschaftsdienst Stadtwerke Teterow GmbH
Verwaltungsstelle Jördenstorf
Neue Str. 1
17168 Jördenstorf
von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow
E-Mail:
[email protected]
Nr. 11/2015
03996 128015
oder 128017
03996 128025
Nr. 11/2015
–3–
Gemeinde Prebberede
Der Bürgermeister
Sitzung der Gemeindevertretung
Die 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Prebberede findet
am Donnerstag, dem 28.05.2015, um 19:00 Uhr,
im Mehrzweckgebäude Prebberede statt.
sæ %INWOHNERFRAGESTUNDE
Tagesordnung:
a)
1
2
3
4
5
6
öffentlicher Teil
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bestätigung der Tagesordnung
Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der letzten Sitzung
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung
Bericht des Bürgermeisters
Anfragen und Mitteilungen
b) nicht öffentlicher Teil
7 Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Niederschrift der
letzten Sitzung
8 Bau- und Grundstücksangelegenheiten
9 Personalangelegenheiten
10 Anfragen und Mitteilungen
Möller
Bürgermeister
Haushaltssatzung
der Gemeinde Hohen Demzin
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.01.2015 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde Der Landrat des Landkreises Rostock folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird
2015
2016
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge
auf
544.600 EUR
532.800 EUR
der Gesamtbetrag der
ordentlichen
Aufwendungen auf
619.800 EUR
632.600 EUR
der Saldo der
ordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf -75.200 EUR
-99.800 EUR
b) der Gesamtbetrag der
außerordentlichen
Erträge auf
0 EUR
0 EUR
der Gesamtbetrag der
außerordentlichen
Aufwendungen auf
0 EUR
0 EUR
der Saldo der
außerordentlichen
Erträge und
Aufwendungen auf
0 EUR
0 EUR
c) das Jahresergebnis
vor der Veränderung
der Rücklagen auf
die Einstellung in
Rücklagen auf
die Entnahmen aus
Rücklagen auf
das Jahresergebnis
nach Veränderung
der Rücklagen auf
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen
Einzahlungen auf
die ordentlichen
Auszahlungen auf
der Saldo der
ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
b) die außerordentlichen
Einzahlungen auf
die außerordentlichen
Auszahlungen auf
der Saldo der
außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
c) die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Einund Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
d) die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
auf
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
auf
festgesetzt.
Mecklenburgische Schweiz
-75.200 EUR
-99.800 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
-75.200 EUR
-99.800 EUR
493.300 EUR
481.500 EUR
504.800 EUR
517.600 EUR
-11.500 EUR
-36.100 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
129.800 EUR
16.500 EUR
158.100 EUR
0 EUR
-28.300 EUR
16.500 EUR
339.000 EUR
329.500 EUR
299.200 EUR
309.900 EUR
39.800 EUR
19.600 EUR
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 339.000 EUR (2015) und 329.500 EUR
(2016).
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
2015
2016
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
auf
290 v. H.
290 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
370 v. H.
370 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
340 v. H.
340 v. H.
Mecklenburgische Schweiz
–4–
§6
Eigenkapital
2015
2016
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug
1.286.593,31 EUR 1.209.686 EUR
Der voraussichtliche Stand
des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsvorjahres
beträgt
1.209.686 EUR 1.134.486 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
1.134.486 EUR 1.034.686 EUR
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 28.04.2015 mit
Auflagen erteilt.
Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 157.400 EUR, für das
Jahr 2016 207.700 EUR
Hohen Demzin, den 04.05.2015
M. Strüber
Bürgermeisterin
Bekanntmachung
Hiermit ist die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohen Demzin
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom 04.05.2015 bekannt
gegeben.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Hohen Demzin liegt in der
Zeit vom 26.05.2015 bis 09.06.2015 während der Sprechzeiten
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz,
Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Amt Mecklenburgische Schweiz
- Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Groß Wokern
Nr. 11/2015
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der
Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben
können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass
von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird
(§ 13 Abs. 3 BauGB).
Hinweis nach § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung
Ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person der die
Überprüfung der Gültigkeit eines Bebauungsplanes oder einer
Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs.
6 BauGB zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den
Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die
sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
oder im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen Öffentlichkeit
(§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder
verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist.
Teterow, den 12.05.2015
Im Auftrag
H. Dahlke
Bauamt
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs der Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im OT Neu Wokern, nach
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Amt Mecklenburgische Schweiz
- Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Groß Wokern
Der von der Gemeindevertretung Groß Wokern in der Sitzung
vom 04.05.2015 beschlossene und zur Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung bestimmte Entwurf mit Begründung der
Ergänzungssatzung Neu Wokern, für den in der Skizze gekennzeichneten Geltungsbereich, liegt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der
Zeit vom 03. Juni 2015 bis einschließlich 07. Juli 2015 während folgender Zeiten in der Amtsverwaltung Mecklenburgische
Schweiz in 17166 Teterow, von-Pentz-Allee 7
dienstags
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung
Die Gemeinde Groß Wokern hat auf der Sitzung am 04.05.2015
die Aufstellung einer Ergänzungssatzung, gemäß § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 BauGB für einen Teilbereich des Flurstückes 70
und des Wegeflurstücks 69/1 der Flur 1 Gemarkung Groß Wokern, OT Neu Wokern, beschlossen.
Planziel der Ergänzungssatzung:
Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung von maximal zwei Wohnhäusern durch die Ergänzung der
im Zusammenhang bebauten Ortslage von Neu Wokern gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3.
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz
2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5
Satz 3 und § 10 Abs. 4, abgesehen, da durch die Ergänzungssatzung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten
sind.
Der Aufstellungsbeschluss ist hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Teterow, den 12.05.2015
Im Auftrag
H. Dahlke
Bauamt
Nr. 11/2015
–5–
Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-FlurneuordnungsbehördeAz: 31d/5433.3-113-72-0110
Bodenordnungsverfahren: „Schlackendorf-Eichenallee“
Gemeinde: Schwasdorf, Jördenstorf
Landkreis: Rostock
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse
der Wertermittlung
In dem o.g. Bodenordnungsverfahren werden gemäß § 63
Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. 1 S. 1418)
mit späteren Änderungen in Verbindung mit § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976
(BGBI.1 5.546) mit späteren Änderungen die Ergebnisse der
Wertermittlung der Grundstücke im Bodenordnungsverfahren
festgestellt.
Gründe:
1. Mit individueller Bekanntmachung vom 02.04.2015 wurde
den Teilnehmern der Wertermittlungsrahmen bekannt gegeben. Desweiteren erhielten die Teilnehmer die Möglichkeit,
in der Zeit vom 13.04.2015 bis 08.05.2015 einen individuellen Termin zur Einsicht und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse zu vereinbaren.
2. Von den Beteiligten wurden keine begründeten Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse vorgebracht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist
als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch
ist innerhalb einer Frist von einem Monat, der mit dem ersten
Tag der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg,
Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch in der
Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow zur Niederschrift eingelegt werden.
Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde Az.: 31k/5433.2-113-72-2316
Öffentliche Bekanntmachung
Ausführungsanordnung
1. Im freiwilligen Landtausch „Altkalen-Gehmendorf I“ Gemeinden Altkalen und Jördenstorf im Landkreis Rostock
wird nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit
späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften
des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit
späteren Änderungen mit den Teilnehmern
Henning und Astrid Helms
Gisela und Matthias Käding
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern
gemäß § 55 Abs. 2 LwAnpG die Ausführung des Tauschplanes i. e. S. als Gesamtheit der Neugestaltungsmaßnahmen angeordnet.
Mecklenburgische Schweiz
2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und
damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der
15.05.2015 festgesetzt.
Mit diesem Tage werden die Grundstücke Eigentum der
neuen Eigentümer. Eventuell bestehende Rechte, Beschränkungen und öffentlich rechtliche Lasten gehen auf die
neuen Eigentümer über. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke.
3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes,
soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben.
Gründe:
Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare
Tauschplan vom 02.03.2015. Seine Ausführung war daher anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Ausführungsanordnung ist als Rechtsbeheff der
Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist
von einem Monat, die mit dem Tage der individuellen Bekanntgabe beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059
Rostock schriftlich oder zur Niederschrift in der Dienststelle
Bützow (Schloßplatz 6, 18246 Bützow) einzulegen.
Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde Flurneuordnungsverfahren „Rensow“
Az.: 30a/5433.3-113-72-0107
Gemeinden:
Landkreis:
Groß Wüstenfelde, Prebberede
Rostock
Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss
zur Änderung des Verfahrensgebietes
Nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren
Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen
ergeht folgender Beschluss:
I. Ausschlüsse
Das Verfahrensgebiet „Rensow“ wird durch Ausschluss der folgenden Flächen geändert:
Gemeinde
Prebberede
Groß Wüstenfelde
Gemarkung
Rensow
Vietschow
Flur
1
1
Flurstück
54/2
128/2
Aus dem Flurneuordnungsverfahren „Rensow“ werden ca. 0,33
ha ausgeschlossen.
Die ausgeschlossenen Flurstücke (Grabenflurstück 54/2 und
Wegeflurstück 128/2) sind auf der anliegenden Gebietskarte
durch rote Umrandung gekennzeichnet.
Die genaue Abgrenzung kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow,
Schloßplatz 6, 18246 Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden.
II. Zuziehungen
Das Verfahrensgebiet „Rensow“ wird durch Zuziehung der folgenden Flächen geändert:
Gemeinde
Gemarkung
Flur
Flurstück
Prebberede
Belitz
1
197
Groß Wüstenfelde
Vietschow
1
125
Zum Flurneuordnungsverfahren „Rensow“ werden ca. 0,3 ha
zugezogen.
Mecklenburgische Schweiz
–6–
Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr ca. 1.223 ha.
Die zugezogenen Flurstücke sind auf der anliegenden Gebietskarte blau gekennzeichnet.
Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow in einem Zeitraum von
zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen
werden.
III.
Am Flurneuordnungsverfahren sind als Teilnehmer die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke
und Gebäude beteiligt. Erbbauberechtigte stehen Eigentümern
gleich.
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die
mit dem Anordnungsbeschluss vom 18.07.2012 entstanden ist
und den Namen führt:
„Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens
Rensow, Landkreis Rostock“ mit Sitz in Rensow.
Nebenbeteiligte sind die Genossenschaften, die Gemeinden,
andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und
Bodenverbände und Inhaber von Rechten an Grundstücken im
Verfahrensgebiet.
Nebenbeteiligte sind des Weiteren Eigentümer von nicht zum
Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung
fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
IV.
Inhaber von Rechten an den unter II. zum Verfahrensgebiet
hinzugezogenen Flurstücken, die nicht aus dem Grundbuch
ersichtlich sind, die aber zur Teilnahme am Flurneuordnungsverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte
innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der Flurbereinigungsbehörde anzumelden.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde
innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde
die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die
Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes
ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
V.
Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurneuordnungsplanes dürfen ohne Zustimmung
der Flurbereinigungsbehörde bezüglich der dem Verfahrensgebiet hinzugezogenen Flurstücke
1. die Nutzungsarten der Grundstücke nicht verändert werden,
soweit es nicht zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb
gehört,
2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche
Anlagen weder errichtet, wesentlich verändert noch beseitigt
werden,
3. Bäume, Sträucher, Gehölze und Ähnliches nicht beseitigt
werden.
Bei Zuwiderhandlungen können Maßnahmen zu 1. und 2. im
Flurneuordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand wiederherstellen
lassen. Im Falle der Ziffer 3 müssen Ersatzpflanzungen angeordnet werden (§ 34 FlurbG).
Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschläge
über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinaus nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden, andernfalls sie die Wiederaufforstung anordnen kann (§ 85 Ziffer 5 und 6 FlurbG). Bei den zu treffenden
Maßnahmen handelt die Flurneuordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde.
Verstöße gegen die im § 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und § 85 Nr. 5
FlurbG genannten Tatbestände können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden (§ 154 FlurbG).
Begründung:
Mit der Ausführung des Teilplanes I - Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze - im Bodenordnungsverfahren „Rensow“
zum 15.01.2014 wurde die Sonderung des Flurstücks 54 in die
Flurstücke 54/1 und 54/2, Flur 1, Gemarkung Rensow sowie
des Flurstücks 128 in die Flurstücke 128/1 und 128/2, Flur 1,
Gemarkung Vietschow rechtswirksam. Die gesonderten Flur-
Nr. 11/2015
stücke 54/2, Flur 1, Gemarkung Rensow und 128/2, Flur 1,
Gemarkung Vietschow liegen außerhalb des festgestellten Verfahrensumrings. Ein Regelungsbedarf für die beiden aus dem
Verfahrensgebiet herausragenden Flurstücke ist nicht gegeben,
sie sind deshalb aus dem Verfahren auszuschließen.
Die Beteiligung des Flurstücks 125, Flur 1, Gemarkung
Vietschow (45 qm) am Verfahren wurde erst bei der Aufstellung
des Teilplanes I - Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze- im
Bodenordnungsverfahren „Rensow“ ersichtlich. Das Flurstück
125 liegt innerhalb des festgestellten Verfahrensumrings. Ein
flurneuordnerischer Regelungsbedarf ist aufgrund der Lage an
der Verfahrensgebietsgrenze als Bestandteil eines Vorflutgrabens mit vom alten Kataster in der Örtlichkeit abweichenden
Verlauf gegeben. Das Flurstück 125 ist deshalb dem Verfahrensgebiet hinzuzuziehen.
Die Beteiligung des Flurstücks 197, Flur 1, Gemarkung Belitz
am Verfahren wurde nach Abschluss der Hofraumverhandlungen notwendig. Im Rahmen der Verhandlung der Hofraumgrenzen stellte sich ein erweiterter Flächenbedarf aus dem bisher an der Verfahrensgebietsgrenze anliegenden Flurstück 197
zur Arrondierung einer Hoffläche sowie die Notwendigkeit der
Verschiebung von Grenzpunkten im Hofraum angrenzend an
den Verfahrensumring heraus. Das Flurstück 197 ist daher für
die weitere flurneuordnerische Tätigkeit im Verfahren notwendig
und deshalb dem Verfahren zuzuziehen.
VI.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch
gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem
Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch
kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246
Bützow zur Niederschrift eingelegt werden.
Nr. 11/2015
–7–
Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde Az: 30a/5433.3-113-72-0108
Flurneuordnungsverfahren:
Gemeinde:
Landkreis:
„Piepenbeck“
Behren-Lübchin, Boddin
Rostock
Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss zur Änderung
des Flurneuordnungsgebietes
Im Flurneuordnungsverfahren „Piepenbeck“, Landkreis Rostock ergeht gemäß § 8 des Flurbereinigungsgesetzes in der
Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) mit späteren Änderungen folgender Beschluss:
I.
Das Flurneuordnungsgebiet wird durch Zuziehung der folgenden Flurstücke geändert:
Gemeinde
Behren-Lübchin
Gemarkung
Groß Nieköhr
Flur
1
Flurstücke
106/2, 108/1, 108/2
Zum Flurneuordnungsgebiet werden ca. 4,5 ha zugezogen.
Das Verfahrensgebiet umfasst somit nunmehr ca. 325,4 ha.
Das zugezogene Flurneuordnungsgebiet ist auf der mit diesem
Beschluss verbundenen Gebietskarte durch farbige Umrandung
gekennzeichnet.
Mecklenburgische Schweiz
Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichem Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow sowie
bei der NBS Bauernsiedlung GmbH, Außenstelle Güstrow, in
18273 Güstrow, Spaldingsplatz 12 in einem Zeitraum von zwei
Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen
werden.
II.
Begründung
Im Interesse einer sinnvollen Arrondierung landwirtschaftlicher
Flächen soll die gesamte Bewirtschaftungseinheit südwestlich
der Ortslage Groß Nieköhr in das Flurneuordnungsverfahren
einbezogen werden.
Die Zuziehung ist daher zur Erreichung der Ziele der Flurneuordnung erforderlich und sinnvoll.
III.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch
gegeben.
Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat,
die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt,
beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres
Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann
auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow
zur Niederschrift eingelegt werden.
Mecklenburgische Schweiz
–8–
Nr. 11/2015
Vermietung von leerstehenden Wohnungen
Gemeinde Schorssow
OT Schorssow
2-R-Wohnung
48,57 qm KM 211,44 EUR mit Balkon
3-R-Wohnung
59,90 qm KM 265,73 EUR mit Balkon
2-R-Wohnung
54,39 qm KM 266,52 EUR große Küche
und 2 Kammern
3-R-Wohnung
66,74 qm KM 334,14 EUR große Küche
und 2 Kammern
4-R-Wohnung
77,72 qm KM 377,27 EUR große Küche
und 2 Kammern
OT Bristow
3-R-Wohnung
2-R-Wohnung
57,50 qm KM 291,42 EUR
46,00 qm KM 234,26 EUR
Gemeinde Groß Roge
OT Groß Roge
3-R-Wohnung
57,90 qm KM 328,60 EUR
OT Klein Roge
2-R-Wohnung
3-R-Wohnung
52,36 qm KM 238,67 EUR große Küche
und 2 Kammern
61,69 qm KM 282,24 EUR große Küche
und 2 Kammern
Gemeinde Groß Wokern
OT Groß Wokern
2-R-Wohnung
51,40 qm KM 257,67 EUR
1-R-Wohnung
34,40 qm KM 183,70 EUR
Gemeinde Hohen Demzin
OT Hohen Demzin
3-R-Wohnung
58,70 qm KM 273,48 EUR
3-R-Wohnung
56,90 qm KM 302,08 EUR
2-R-Wohnung
46,80 qm KM 238,09 EUR
Gemeinde Warnkenhagen
OT Gottin
2-R-Wohnung
45,03 qm
3-R-Wohnung
56,53 qm
2-R-Wohnung
44,78 qm
2-R-Wohnung
52,44 qm
KM 216,05 EUR
KM 271,17 EUR
KM 216,31 EUR
KM 255,03 EUR
Gemeinde Prebberede
1-R-Wohnung
24,80 qm
2-R-Wohnung
51,20 qm
3-R-Wohnung
64,70 qm
3-R-Wohnung
75,85 qm
4-R-Wohnung
77,60 qm
KM 107,16 EUR
KM 253,81 EUR
KM 280,00 EUR
KM 305,00 EUR
KM 337,92 EUR
Gemeinde Groß Wüstenfelde
OT Matgendorf
2-R-Wohnung
40,47 qm KM 193,25 EUR
3-R-Wohnung
57,30 qm KM 312,22 EUR
Gemeinde Lelkendorf
OT Lelkendorf
2-R-Wohnung
46,90 qm KM 208,28 EUR
3-R-Wohnung
56,30 qm KM 249,06 EUR
OT Küsserow
2-R-Wohnung
3-R-Wohnung
46,90 qm KM 216,40 EUR
58,00 qm KM 286,98 EUR
Gemeinde Sukow-Levitzow
OT Levitzow
3-R-Wohnung
94,16 qm KM 377,30 EUR
Gemeinde Jördenstorf
OT Jördenstorf
1-R-Wohnung
22,40 qm
1-R-Wohnung
28,50 qm
2-R-Wohnung
44,50 qm
2-R-Wohnung
54,40 qm
KM 123,98 EUR
KM 137,46 EUR
KM 205,29 EUR
KM 270,43 EUR große Küche/
Speise- u.
Abstellkammer
KM 279,31 EUR
KM 289,68 EUR
KM 309,45 EUR große Küche/
Speise- u.
Abstellkammer
KM 338,60 EUR
KM 354,81 EUR große Küche/
Speise- u.
Abstellkammer
3-R-Wohnung
3-R-Wohnung
3-R-Wohnung
58,90 qm
63,00 qm
63,90 qm
4-R-Wohnung
4-R-Wohnung
72,70 qm
74,00 qm
OT Klenz
3-R-Wohnung
55,50 qm KM 244,40 EUR
Gemeinde Thürkow
OT Todendorf
2-R-Wohnung
49,62 qm KM 260,57 EUR große Küche/
Speise- u.
Abstellkammer
3-R-Wohnung
61,07 qm KM 357,91 EUR große Küche/
Speise- u.
Abstellkammer
4-R-Wohnung
78,18 qm KM 371,34 EUR große Küche/
Speise- u.
Abstellkammer
Impressum
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Mecklenburgische Schweiz.
Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können
Herausgeber + Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher PapierRöbeler Straße 9, 17209 Sietow
beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe
Druck:
Druckhaus WITTICH
keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte
An den Steinenden 10,04916 Herzberg/Elster
der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen
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beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Telefon und Fax:
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Amtlicher
Teil:
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Fax: 039931/5 79-30
Außeramtlicher Teil:
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Redaktion:
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Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln
Fax: 039931/57 9-45
allein die Meinung des Verfassers wider.
Jan Gohlke
Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Anzeigenteil:
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und
Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein
Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw.
Erscheinungsweise:
14täglich sonnabends
(ist dieser zugleich ein Feiertag, am Werktag davor)
4.400 Exemplare
Auflage:
VERLAG + DRUCK
LINUS WITTICH KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
Nr. 11/2015
–9–
Mecklenburgische Schweiz
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Mecklenburgische Schweiz
gratulieren Ihnen zum Geburtstag.
In den Gemeinden:
Alt Sührkow
am 25.05. Frau Erika Grabowski
am 28.05. Frau Helga Voigt
am 02.06. Herrn Wolfgang Holz
am 02.06. Herrn Erhard Schulz
am 03.06. Frau Monika Lesener-Buck
am 05.06. Herrn Jürgen Hübner
Dahmen
am 24.05.
am 27.05.
am 28.05.
am 29.05.
am 31.05.
am 01.06.
am 04.06.
am 05.06.
am 05.06.
Frau Annegret Rath
Frau Marianne Stieler
Herrn Gerd Stieler
Herrn Dietmar Kewitz
Herrn Hartmut Kacan
Frau Inge Wietzorek
Herrn
Christian Flechtenmacher
Frau Gertrud Dobbertin
Frau Ilse Skoeries
zum 69. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 62. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 61. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 61. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Dalkendorf
am 31.05. Herrn Wolfgang Rath
am 04.06. Herrn Karl-Friedrich Remmer
zum 63. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Groß Roge
am 31.05.
am 31.05.
am 03.06.
am 05.06.
am 05.06.
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Herrn Dieter Kröppelin
Frau Lydia Stahlberg
Herrn Eckhard Wilken
Herrn Richard Schorbe
Frau Ida Mannes
Groß Wokern
am 24.05. Frau Adelheid Schmidt
am 25.05. Frau Cornelia Buschendorf
am 27.05. Herrn Willi Laaser
am 27.05. Herrn Johannes Wollschläger
am 30.05. Herrn Uwe Kirchner
am 31.05. Herrn Peter Marquardt
am 31.05. Herrn Peter Hamann
am 04.06. Herrn Heinz Spaar
am 06.06. Frau Edith Wendtin
zum 74. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 64. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 64. Geburtstag
Groß Wüstenfelde
am 25.05. Frau Thea Hehmann
am 30.05. Frau Marianne Zielke
am 02.06. Frau Ute Schütt
am 02.06. Frau Waltraud Buschard
am 02.06. Frau Marie Groß
zum 88. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
Hohen Demzin
am 02.06. Herrn Matthias Stinnes
am 04.06. Frau Liane Mense
am 06.06. Frau Ursula Weißner
zum 74. Geburtstag
zum 61. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Jördenstorf
am 24.05. Herrn Paul Günther
am 27.05. Herrn Jürgen Schröder
am 02.06. Frau Ingrid Hildebrandt
am 03.06. Herrn Manfred Kock
am 06.06. Herrn Gerhard Grabowski
zum 69. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Lelkendorf
am 25.05. Frau Ingrid Friedrich
am 03.06. Frau Gabriele Draeger
am 06.06. Frau Gerlinde Loebnitz
zum 66. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
Prebberede
am 29.05. Frau Christina Zarndt
am 01.06. Frau Anneliese Pfau
am 01.06. Herrn Edmund Pfau
zum 66. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
Schorssow
am 25.05. Herrn Rolf Fischer
am 31.05. Frau Doris Päpcke
am 01.06. Frau Anke Voigt
zum 84. Geburtstag
zum 62. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Schwasdorf
am 29.05. Herrn Gerhard Jelken
am 03.06. Herrn Detlef Hanke
zum 66. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Sukow-Levitzow
am 27.05. Frau Christiene Schmeichel
am 29.05. Herrn Norbert Lewerenz
am 30.05. Herrn Ulrich Meyer
am 04.06. Frau Dietlind Bömler
am 05.06. Frau Helga Redmer
zum 62. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Thürkow
am 27.05.
am 28.05.
am 31.05.
am 02.06.
am 04.06.
am 05.06.
zum 67. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 61. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
Frau Sigrid Stange
Frau Lotte Emmrich
Herrn Hans Werr
Frau Erika Dabbert
Herrn Helmut Rohowsky
Herrn Dieter Zehm
Warnkenhagen
am 26.05. Frau Brigitte Kaminski
am 27.05. Herrn Manfred Kleist
am 29.05. Frau Helga Becker
am 29.05. Frau Erna Milewski
am 02.06. Herrn Klaus-Peter Knöpfel
am 06.06. Herrn Uwe Kaminski
zum 60. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 64. Geburtstag
Für den Fall, dass Sie eine Veröffentlichung ihrer Daten nicht
wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig, innerhalb von zwei
Monaten, dem Amt Mecklenburgische Schweiz, v.-Pentz-Allee 7,
17166 Teterow oder unter den folgenden Telefonnummern
03996/128032 oder 039977/35163 Sachgebiet Einwohnermeldeamt mit.
Herzlichen
Glückwunsch
Foto: BilderBox
Mecklenburgische Schweiz
– 10 –
Das nächste Bekanntmachungsblatt
des Amtes Mecklenburgische Schweiz
erscheint
am Sonnabend, dem 6. Juni 2015.
Redaktionsschluss ist
am Mittwoch, dem 27. Mai 2015.
Foto: LW-Archiv
Frühjahrsputz in der Gemeinde
Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde waren aufgerufen,
sich am Frühjahrsputz in Dalkendorf rund um das Feuerwehrund Gemeindegebäude aber auch in Appelhagen, Bartelshagen
und Amalienhof zu beteiligen. Fleißige Helfer waren schnell gefunden. Nicht nur die Spielgeräte brauchten mal wieder einen
neuen Farbanstrich. Auch der Pavillon musste ein neues Dach
bekommen. Der Zahn der Zeit hatte schon stark daran genagt.
Und auch im Innenbereich war gründliches Putzen angesagt.
Hintergrund des Arbeitseinsatzes war sicher einerseits, dass
sich alle in der Gemeinde wohlfühlen sollen und dazu gehören
auch Ordnung und Sauberkeit. Aber alle hatten natürlich auch
schon das für den 27. Juni geplante Dorffest im Blick. Es wird
wieder der Höhepunkt im Gemeindeleben sein und steht dieses
Jahr ganz im Zeichen des 725-jährigen Jubiläums. Alle Organisatoren wünschen sich wieder eine rege Beteiligung, auch
wenn es um das Schmücken der Häuser und Vorgärten geht.
Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer beim Frühjahrsputz.
Birgit Stecker
Nr. 11/2015
Nr. 11/2015
– 11 –
Mecklenburgische Schweiz
Aus unserem OG-Leben
Am 29. April 2015 trafen sich 19 Frauen zum „Bowlen bei Conny“ in Groß Wokern. Wir bildeten 2 Mannschaften und begannen
pünktlich mit dem Rollen der Bowlingkugeln. Unter akustistischer
Begleitung durch alle Teilnehmer wurden wir herzlichst angefeuert, um das Höchstziel von „Allen Neunen“ zu erreichen. Dieses
gelang dann auch gleich zweimal der Sportfreundin Frau Dr.
Heidemarie Jaroczewski unter jubelndem Beifall aller Teilnehmer. Mit viel Spaß und Einsatz kämpften alle um viele Punkte.
Hier die Ergebnisse unseres sportlichen Nachmittags.
1. Platz
2. Platz
3. Platz
mit 73 Punkten
mit 66 Punkten
mit 65 Punkten
Frau Dr. H.Jaroczewski
Frau H. Müller
Frau Ch. Bergmann
Die Gruppe 2 erreichte in der Gesamt-Punktwertung 451 Punkte
und die Gruppe 1 394 Punkte. Die altersmäßige Zusammensetzung war sehr unterschiedlich. Die älteste Teilnehmerin war
Frau Ingrid Czerwinski und die jüngste Frau Carmen Franke.
Dieser Nachmittag hat allen viel Spaß bereitet und wir kamen zu
dem Entschluss, dass wir einen zweiten Sportnachmittag noch
in diesem Jahr durchführen wollen. Frau Cornelia Lange, Betreiberin der Bowling-Bar, hatte die Bahnen vorbereitet und versorgte uns mit gewünschten Getränken. Dafür bedanken wir uns
recht herzlich. Alle schätzten ein, es war ein schöner sportlicher
Nachmittag.
Ch. Baumeier
Groß Wokern
Ablagern jeglicher Abfälle untersagt
Da auf den beiden Standorten in Lelkendorf und Küsserow
immer wieder von unbelehrbaren Einwohnern nicht nur
Baumschnitt abgelagert wurde, sondern auch Sperrmüll
und anderer Müll in Plastesäcken, wird ab sofort an beiden
Standorten (Lelkendorf-Platz zwischen Wasserwerk und
Wallteich, Küsserow-Platz neben dem ehemaligen LPG-Gelände
Richtung Jördenstorf) das Ablagern jeglicher Abfälle untersagt.
E. Habelt
Bürgermeister
Brücke zur Schnursteinquelle erneuert
Die erste Brücke über den Graben zur Schnursteinquelle war zu
einer Gefahrenquelle geworden.
Einer der Trägerbalken war gebrochen und die Brücke neigte
sich bedenklich zur Seite.
Mit Hilfe des Bauern A. Schulte-Ebbert (Material und Technik),
recht herzlichen Dank dafür, reparierten die Mitglieder der IG
Lelkendorf, Th. Draeger, E. Benkert und E. Habelt diese Brücke.
Unerwartete Hilfe erhielten sie von F. Sommer aus Lelkendorf.
Die Brücke ist wieder uneingeschränkt passierbar.
Mecklenburgische Schweiz
– 12 –
Nr. 11/2015
up de Reeperbahn. As „La Paloma“ erklüng, süngen wi kräftich mit. Ganz anners verlöp de Läbenslop von Freddy Qinn,
de nägen Spraken beherrscht un sik all ein Künstlernam taulecht har. Bi sine Lieder: „Brennend heißer Wüstensand“ orrer
„Junge komm bald wieder“ kemen uns olle Erinnerungen an
frühere Danzveranstaltungen un manch einer har woll an dissen Dach ok noch girn dat Danzbein schwungen. Öber ok
interessante Vertellers von de richtigen Seefohrt bereicherten denn Nahmeddach. Twischendörch wür natürlich ok Seemannsgarn spunn. Widerhenn ein handbreit Wader unnern Kiel
wünscht
de Plattdütsche Vertellerkreis ut Schorrsow
Dat kann doch ein Seemann nich erschüttern
De Plattdütsche Vertellerkreis ut Schorssow wull an dissen
Nahmeddach mal mit sine Gäst de Seel baumeln laten. Dortau
harn wi uns denn singenden Seemann Reinhard Laudahn inlad.
Tau Beginn von dat Programm stellte uns Herr Laudahn Hans
Albers as Schauspäler un Sänger vör un dormit wirn wi schon
Nr. 11/2015
– 13 –
Mecklenburgische Schweiz
Zum 7. Mal findet im Rahmen des Festivals vom 2. bis
6. Juni 2015 ein Meisterkurs für Querflöte unter Leitung von
Dr. Anja Setzkorn-Krause und Prof. Dirk Peppel im Gottiner
Bürgerhaus statt. Hier ist jederzeit kostenloses Zuhören und Zuschauen möglich.
Seit mehr als 5 Jahren arbeitet der Maitosports e. V. im Bereich der Gewaltprävention, der Deeskalation und der Antiaggression. Der Verein schickt Trainer in Schulen und Kitas, organisiert Lehrgänge und unterstützt Kinder, Jugendliche und
Erwachsene in Notsituationen. Beachtliche Erfolge erzielte der
Verein mit der Eröffnung seiner 3 Gewaltpräventionszentren
in Dahmen, Stavenhagen und Waren an der Müritz. Hier werden Kinder, Jugendlich und Frauen betreut, welche mit Gewalt
konfrontiert wurden. Hier werden Lehrgänge in den Bereichen
der Gewaltprävention, der Deeskalation und der Antiaggression durchgeführt. In diesen Zentren bietet der Maitosports e.V.
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, nicht nur bestehende Aggressionen abzubauen, sondern vor allem Strategien für
sich zu entwickeln, zukünftige Situationen gewaltärmer zu meistern und das Selbstvertrauen in die eigene Person zu stärken.
Hier geht es ebenfalls um die schon vorher erwähnten Inhalte
und Angebote. Außerdem können wir hier erlebnispädagogisch
tätig werden. An dieser Stelle danken wir der Stiftung der Ostseesparkasse, die unser Konzept in Dahmen, welches wir unter
das Motto ,,Stark durchs Leben“ gestellt haben, mit einer Zuwendung in Höhe von 2000,00 EUR zur Finanzierung von Bubble Balls zum Trainieren unterstützten. Ein großes Dankeschön
gilt ebenfalls der Filialleiterin Ostseesparkasse Teterow Manja
Gaedecke, die sich stets für die Belange des Vereins einsetzt.
Wir wollen uns bei allen Sponsoren, Eltern, Lehrern und Personen für die Unterstützung des Maitosports e.V. recht herzlich
bedanken.
Nun sollte man denken, dass Menschen insbesondere Politiker
oder Persönlichkeiten aus hohen Ämtern dieses Projekt unterstützen, aber weit gefehlt. Angewiesen ist der Maitosports e. V.
auf Spenden oder auf Fördergelder durch öffentliche Träger.
Maik Torfstecher
Sonntag, 24. Mai, 11:00 Uhr, Bürgerhaus Gottin, Festsaal
„Color-a-t(oura! - eine Farbenreise“
Eröffnung der 42. Ausstellung Malerei im Bürgerhaus mit Arbeiten von Volkert Krietsch, Die erst 14-jährige Ausnahmepianistin
Hai Thao My Nguyen eröffnet musikalisch- temperament-voll
die Ausstellung und gleichzeitig das VIII. Internationale Sommerfestival Johann Heinrich von Thünen
Sonnabend, 6. Juni, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gottin, großer
Saal
Meisterliches
Im Abschlusskonzert des 7. Internationalen Meisterkurses
für Querflöte unter der Leitung Dr. Anja Setzkorn-Krause und
Prof. Dirk Peppel präsentieren die Kursteilnehmer die großen
Werke der Flötenliteratur, versiert begleitet von Michael Stöckigt
am Klavier und ausgewählte Kammermusik mit zwei bis acht
Flöten
Mittwoch, 10. Juni, 15:00 Uhr, Bürgerhaus Gottin, großer
Saal
Der Wolf und die 7 Geißlein
Das Rostocker Märchenquartett mit seiner versierten Sprecherin Babette Bartz erzählt für kleine und große Märchenliebhaber
musikalisch die Geschichte der Gebrüder Grimm
Donnerstag, 11. Juni 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gottin, großer
Saal
Jazz-time-live
Der beliebte Saxophonist Andreas Pasternack jazzt, singt, tanzt
und rockt in diesem Jahr gleich mit vier weiteren Mitstreitern.
Wir freuen uns auf das Andreas-Pasternack-Quintett
Sonntag, 14. Juni, 19:00 Uhr, Kirche Warnkenhagen
Vivaldi pur
In einem musikalisch hochkarätig besetzten Konzert präsentiert
das Bachcollegium der Ilmfestspiele Weimar Konzerte für Flöte,
Oboe, Violine, Violincello und den „Frühling“ aus den „Vier Jahreszeiten“.
Freitag, 19. Juni, 19:00 Uhr, Thünen-Pogge-Begegnungsstätte
„La Guitare“
Das deutsch-tschechische „Duo
In RE“ zaubert den Klangreichtum des 17. Jahrhunderts in den
Konzertsaal. Premek Hajek und Anja Engelberg musizieren mit
spürbarer Freude auf historischen Instrumenten (Barockgitarre
und -laute, Viola da gamba) Werke aus dem barocken Frankreich und Spanien
Förderverein Bürgerhaus
der Gemeinde Warnkenhagen e. V.
Festivalzeit in der Thünen-Region!
Konzerte von Bach bis Jazz und Musikalisches für Kinder
vom 24. Mai bis 27. Juni 2015
Bereits zum 8. Mal findet das Internationale Sommerfestival
Johann Heinrich von Thünen in drei Ortsteilen der Gemeinde Warnkenhagen (Gottin, Tellow, Warnkenhagen) und in Belitz
statt,
Dienstag, 23. Juni 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gottin, Festsaal
„Wenn ich träume …“
In einem Gesprächskonzert gewähren uns Angela Ziegler, Direktorin des Thünen-Museum-Tellow und Sängerin, die Pianistin Oxana Kondak, und die Thünenbiographin Renate Hippauf
mit Liedern und Texten Einblicke in das Leben von Anette
Droste- Hülshoff, eine Dichterin und Komponistin der Thünenzeit
Sonnabend, 27. Juni 19:00 Uhr, Kirche Belitz
„Marimba-Exkursion“
Solokonzert mit Fumito Nunoya (Hochschule für Musik Detmold), einem der führenden Marimbisten der Gegenwart. Es
wird eine Bandbreite dieses außergewöhnlichen Instrumentes
mit Kompositionen von J. S. Bach, Filmmusik, sowie Japanische Lieder und Original Marimbakompositionen zu hören
sein.
Mecklenburgische Schweiz
– 14 –
Nr. 11/2015
Förderverein Dorfleben
Gemeinde Jördenstorf
SV Jördenstorf e. V.
Radeln im Mai
Mitspieler gesucht - - Mitspieler gesucht
Am 9. Mai fuhren 20 sportbegeisterte und durchtrainierte Radler aus Jördenstorf und Umgebung über Rey und Kleverhof zum
einzigen mit Wind produzierenden Müller in M-V nach Altkalen
zur Besichtigung der Holländerwindmühle. Herr Preuß berichtete uns über die Geschichte seiner Mühle, die sich bereits seit
vier Generationen in Familienbesitz befindet und immer noch
hochqualitatives Mehl aus Biogetreide produziert. Während der
Besichtigung konnten wir uns an Hand eines Mahlvorgangs von
der Funktionalität dieses technischen Denkmals überzeugen.
Beim anschließenden Picknick auf dem Mühlenhof wurden mitgebrachte sowohl herzhafte als auch süße Köstlichkeiten verspeist und diverse Getränke zu sich genommen. Gestärkt und
gut gelaunt fuhren wir über Damm durch den wunderschönen
Weg Richtung Postmoor. Der Abschnitt durch das Naturschutzgebiet Postmoor war etwas beschwerlich und die Teilnehmer
mussten schiebend einige Pfützen umkurven. Über Alt Pannekow und Granzow ging es dann nach Remlin. Trotz einiger
Regentropfen war die Stimmung beim zweiten Picknick in der
Schutzhütte auf dem Remliner Dorfplatz gut. Einige Radler waren erstaunt über das Fehlen der früher ortsprägenden Plattenbauten in Remlin und später auch in Poggelow. Über Schlackendorf und Schrödershof kamen wir nach 32 km durch eine
wunderschöne Frühlingslandschaft wieder in Jördenstorf an.
Liebe Eltern,
Hallo Kids,
Die Spielgemeinschaft SV Jördenstorf/Thürkow sucht
für ihre Nachwuchsmannschaften noch Mitspieler, um den
Spielbetrieb im Spieljahr 2015/16 aufrecht erhalten zu
können.
Habt ihr Freude am Spiel im Team?
Wollt ihr eure Kräfte mit anderen messen?
Dann seid ihr hier bei uns genau richtig!
Gesucht werden besonders Spieler für die
C-Jugend/Jahrgang 2001 - 2002
E-Jugend/Jahrgang 2005 - 2006
F-Jugend/Jahrgand 2007 - 2008.
Bei Interesse meldet euch bei
Dietmar
Rohde,
Festnetz
03997731964/Mobil
01751137496
oder schaut einfach mal beim Training vorbei.
Ev.-luth. Kirchengemeinde Belitz
Pastorin z. A. Milva Wilkat,
Kantor-Müschen-Weg 9, 17168 Prebberede,
Tel: 039976 50260, [email protected]
Herzliche Einladung an Sie und Euch zu folgenden
Veranstaltungen in der Kirchengemeinde:
Gottesdienste
Pfingstsonntag, 24.05., Konfirmationsgottesdienst
10:30 Uhr
in der Kirche
In diesem Jahr werden konfirmiert:
Margrit Kaup
aus Groß Wüstenfelde
Susanne Penschke aus Vietschow
Fabian Rix
aus Prebberede
Pfingstmontag, 25.05. Regionalgottesdienst in Belitz
14:00 Uhr
in der Kirche
Im Anschluss
sind alle recht herzlich zum Beisammensein bei
Kaffee, Tee und Kuchen eingeladen.
Sonntag, 31.05.
10:30 Uhr
in der Kirche
Sonntag, 07.06.
10:30 Uhr
in der Kirche
Pastor Benckendorff
Sonntag, 14.06.
10:30 Uhr
in der Kirche
mit Taufe
Veranstaltungen
Kindersamstag der Kirchengemeinden
Belitz und Jördenstorf
Der Kindersamstag ist für alle Kinder
von der 1. bis 4. Klasse. Wir treffen uns
immer samstags abwechselnd in Jördenstorf und Belitz. Schau doch einfach mal vorbei. Hier triffst
du andere nette Kinder und wir spielen, basteln, werkeln erzählen und singen zu einem interessanten Thema. Zum Schluss
gibt es ein gemeinsames Mittagessen.
Der nächste Termin ist von 10:00 bis 12:30 Uhr am 30. Mai in
Belitz
Es freut sich auf euch
das Kindersamstag-Team
Gemeindenachmittag in Prebberede im Kulturraum
Herzliche Einladung zu unseren unterhaltsamen
und gemütlichen Runden in Prebberede. Wir treffen uns jeden 1. Dienstag im Monat. Trinken Kaffee und Tee, genießen selbstgebackenen Kuchen
- tauschen die Rezepte aus - und haben Zeit, um
miteinander ins Gespräch zu kommen und uns zu bestimmten
Themen auszutauschen, zu rätseln, zu spielen, in Erinnerungen
zu schwelgen und über die ein oder andere Anekdote herzlich
zu lachen. Schauen Sie doch einfach mal vorbei.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Nr. 11/2015
– 15 –
Der nächste Nachmittag ist am 2. Juni von 14:30 Uhr bis ca.
17:00 Uhr:
Zu Gast ist Frau Dr. Maria Pulkenat aus Rostock zum Thema
„Unterwegs sein - Ein Blick auch in die Geschichte Mecklenburgs“
Ja, mir san mit‘m Radel da - in Belitz und
Umgebung
Herzliche Einladung an Groß und Klein am
Samstag, 13. Juni auf eine gemeinsame
Radtour zu gehen.
Wir starten gegen 10:00 Uhr in Belitz am Pfarrhof und machen dann eine Rundtour.
Wir werden kleine Stopps einlegen, die Natur genießen, Lieder
singen und lyrische und biblische Texte hören. Natürlich darf
ein gemeinsames Picknick nicht fehlen. Wer nicht in Belitz starten möchte, schaut wo die Route lang führt und schließt sich
dann einfach an.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem nächsten
Amtsblatt am 06. Juni.
Mecklenburgische Schweiz
Ev.-luth. Kirchgemeinde
Klaber/Serrahn
Nr. 25, 18279 Klaber
Tel.: 038456/60972, Fax: 60695
Wochenspruch am Pfingstfest 2015:
„Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen
Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth.“
Sacharja 4,6
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten:
Sprechzeit Pastorin z. A. Milva Wilkat:
mittwochs von 10:00 bis 11:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Es grüßt Sie und Euch herzlich Milva Wilkat, Pastorin z. A.
Vertretung während der Vakanzzeit bei Amtshandlungen:
Pastorin Reinshagen, Rostock Tel. 0381/87702893
Ev.-luth. Kirchgemeinde Hohen Mistorf
Die Pfarramtsvertretung in der ev.-luth. Kirchgemeinde Hohen
Mistorf haben übernommen und sind somit Ihre Ansprechpartner: Pastor Udo Wesch, Kirchsteig 4, 17168 Thürkow, Tel.
039975 70201, Fax 039975 75830, Handy: 01629892498.
E-Mail: [email protected]
Pastor Wesch ist am besten zu erreichen:
Mo. - Fr., 08:00 bis 09:30 Uhr, 12:00 bis 14:00 Uhr und ab
18:00 Uhr im Thürkower Pfarrhaus
Gemeindepädagogin Frau Uta Lück, Dorfstr. 51 a, 17139 Faulenrost, Tel. 039951 27023
Die Kirchgemeinde lädt Sie herzlich ein:
Unsere Gottesdienste
24.05., Pfingstsonntag
13:30 Uhr
Hohen Mistorf, Konfirmation
25.05., Pfingstmontag
14:00 Uhr
Remplin
07.06., 1. So. n. Trinitatis
10:00 Uhr
Hohen Mistorf
14.06., 2. So. n. Trinitatis
14:00 Uhr
Remplin
Wir laden herzlich ein
zu den regelmäßigen Veranstaltungen:
Serrahn im Gemeindehaus
Eltern-Kind-Kreis:
Kinder bis 4 Jahre + Eltern
mittwochs, 15:30 Uhr
Leitung: A. Prillwitz, 0162 6655382
Kindergottesdienst
(während Gottesdienst) Kinder von 4 - 12 Jahren
sonntags, 10:30 - 11:30 Uhr
Treffpunkt Kirche Serrahn
Leitung: Fr. Ballhöfer
Girls-Treff: 10 - 14 Jahre
Freitag, 29.05.15
Ankommen 17:00 - 17:30 bis 21:00 Uhr
Klaber im Pfarrhaus
Kinderstunde
1. - 6. Klasse,
mittwochs, 15:30 - 17:00 Uhr
27.05.2015
Leitung: Fr. Ballhöfer
Mini-Gottesdienst
Herzlich willkommen sind alle kleineren Kinder mit ihren Müttern, Vätern, Großeltern und Geschwistern!
Im Anschluss ist Gelegenheit zu Begegnung und Spiel:
Pfarrhaus Gielow, 28. Mai 2015, um 15:30 Uhr
Jugendstunde
samstags, 19:30 Uhr
Serrahn, Diakoniewerk
Werkstattboden
Kinder- und Konfirmandenarbeit
Kindertreff:
Kindertreff Remplin, immer dienstags 14:00 bis 15:00 Uhr,
Benjaminschule:
26.05. + 02.06. + 09.06.2015
Blaukreuz-Begegnungsgruppe
dienstags, 19:30 Uhr
Serrahn, im Gemeindehaus
donnerstags, 19:30 Uhr
Langhagen, Johannes-Schule
Für den Konfirmandenunterricht ist neben Gemeindepädagogin Uta Lück auch ansprechbar:
Pastor Christian Burchard, Pfarramt Gielow, Tel. 039957 20342
Besondere Veranstaltungen:
23.05. Samstag
19:30 Uhr
Konzert mit Sefora Nelson im Zelt in Serrahn
24.05., Pfingstsonntag
ab 10:00 Uhr Jahresfest des Diakonischen Zentrums Serrahn im Zelt
25.05. Pfingstmontag
10:00 Uhr
Abschluss-Gottesdienst im Zelt mit Abendmahl und anschließendem gemeinsamem
Mittagessen und Ausräumen des Zeltes
Pfadfinder
Treffen sich immer montags von 16:00 bis 17:30 Uhr in der
Rempliner Kirche.
Frauenkreis Hohen Mistorf, Pfarrhaus:
Montag, 29.06.2015, 14:30 Uhr, Pfarrhaus Hohen Mistorf, Bibelwoche
Sie sind herzlich eingeladen!
Ein Hinweis zur goldenen/silbernen/diamantenen Hochzeit:
Die Kirchgemeinde bittet die goldenen/silbernen/diamantenen
Hochzeitspaare, die sich einsegnen lassen möchten, sich im
Pfarramt zu melden. Da nicht alle Termine für diese Jubiläen
bekannt sind, kann auch kein Besuch zur Gratulation von Seiten der Kirchgemeinde erfolgen. Wir bitten um ihr Verständnis!
Aus unserer Kirchengemeinde werden konfirmiert:
Am Pfingstsonntag, 24. Mai, 10:00 Uhr
in Schlieffenberg:
Michael Hinz
Groß Wokern
Sophia Joseph
Kuchelmiß
Ev. Kirchengemeinde Klaber/Serrahn
Gisela Oehlke
Mecklenburgische Schweiz
– 16 –
Ev.-luth. Kirchgemeinde Jördenstorf
Die Kirchgemeinde lädt Sie herzlich ein:
Nr. 11/2015
Der Apostel Paulus legt uns ans Herz:
„Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat
zu Gottes Lob.“
Römer 15,7 Jahreslosung 2015
Gottesdienste an jedem Sonntag um 09:00 Uhr
Die Kirchgemeinde lädt Sie herzlich ein:
24. Mai, Pfingstsonntag
14:00 Uhr
Konfirmations-Gottesdienst mit unserem Chor
25. Mai, Pfingstmontag
14:00 Uhr
Regionalgottesdienst in Belitz mit der Posaunengruppe aus Gnoien
31. Mai
10:00 Uhr
Festgottesdienst
aus Anlass des 90-jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Jördenstorf
Unsere Gottesdienste
24.05., Pfingstsonntag
10:00 Uhr
Warnkenhagen mit Abendmahl und Taufe
25.05., Pfingstmontag
08:30 Uhr
Levitzow, mit Abendmahl
10:00 Uhr
Thürkow, mit Abendmahl
31.05., Trinitatis
10:00 Uhr
Thürkow, mit goldener und silberner Konfirmation
06.06., Samsatg
18:00 Uhr
Warnkenhagen
07.06., 1. So. n. Trinitatis
08:30 Uhr
Levitzow
14.06., 2. So. n. Trinitatis
10:00 Uhr
Thürkow
Der Chor trifft sich regelmäßig Dienstag um 19:30 Uhr.
Gemeindeausflug am 16. Juni ins Bibelmuseum Barth, dazu
werden besichtigt: Markt, Kirche u. Orgel
Dampferfahrt nach Zingst, Schifferkirche Ahrenshoop
Anmeldung und Beitrag von 55,- EUR bei Frau Griephan
Sprechzeit von Pastor Benckendorff im Pfarrhaus Jördenstorf
immer mittwochs 09:00 - 09:45 Uhr
Verwaltung der Friedhöfe: Andre Dabels
Jördenstorf, Groß Wüstenfelder Str. 6, Tel. 039977 39613.
Pastor Uwe Benckendorff
Rotdornweg 2, 18276 Gutow
Tel. 03843 246544
[email protected]
Ev.-luth. Kirchgemeinde
Thürkow-Warnkenhagen
Kirchsteig 4, 17168 Thürkow,
Tel. 039975 70201, Fax 039975 75830, Handy: 01629892498
E-Mail: [email protected]
Internetseite - „Förderkreis Warnkenhagen“:
www. kirche-warnkenhagen.de
Pastor Wesch ist am besten zu erreichen:
Mo. - Fr., 08:00 bis 09:30 Uhr, 12:00 bis 14:00 Uhr und ab 18:00 Uhr
Landkreis Rostock
Ernst-Barlach-Theater Güstrow
Spielplan Juni 2015
Mo., 01.06.2015
Beginn: 10:00 Uhr
Eintritt: 5,- EUR, Kinder: 3,- EUR, im Abo: 3,- EUR
FERDINAND DER STIER
Puppentheater Schlott/Inszenierung für Kinder ab 3 Jahren
Sa., 06.06. und So., 07.06.2015
Beginn an beiden Tagen: 15:00 Uhr
Eintritt: 7,50 EUR, Kinder: 5,- EUR
ELEMENTE-TEMPERAMENTE
Tanzexpressionistische Bilder 2015 - Ballett in einem Akt nach
einer Musikkollage von Paul Hindemith
Tanzabt. Güstrow der Kreismusikschule Güstrow/Choreographie: Maria-Juliane Paschen
Mo., 08.06.2015
Beginn: 9:30 Uhr
Eintritt: 7,50 EUR, Kinder: 5,- EUR
ELEMENTE-TEMPERAMENTE
Tanzexpressionistische Bilder 2015 - Ballett in einem Akt nach
einer Musikkollage von Paul Hindemith
Tanzabt. Güstrow der Kreismusikschule Güstrow/Choreographie: Maria-Juliane Paschen
Do., 11.06.2015
Beginn: 19.30 Uhr
Eintritt: 7,- EUR, erm.: 5,- EUR
SANTA CRUZ
von Max Frisch, inszeniert von Schülern des John-BrinckmanGymnasiums Güstrow
Christenlehre
Jeden Mittwoch, 16:00 bis 17:00 Uhr Turmraum Kirche Warnkenhagen.
Wer neu mitmachen möchte - bitte bei Pastor Wesch melden,
um alles abzusprechen. Danke!
Gesprächsabend:
Mittwoch, den 20.05.15, um 19:00 Uhr im Pfarrhaus Thürkow
Kirchgemeinderatssitzung
Am Montag, den 15.06.15, 19:00 Uhr, Pfarrhaus Thürkow.
Sie sind herzlich eingeladen!
Ein Hinweis zur goldenen/silbernen/diamantenen Hochzeit:
Die Kirchgemeinde bittet die goldenen/silbernen/diamantenen
Hochzeitspaare, die sich einsegnen lassen möchten, sich im
Pfarramt zu melden. Da nicht alle Termine für diese Jubiläen
bekannt sind, kann auch kein Besuch zur Gratulation von Seiten
der Kirchgemeinde erfolgen. Wir bitten um ihr Verständnis!
Im Namen der Kirchgemeinde, Pastor Udo Wesch!
Fr., 12.06.2015
Beginn: 19:30 Uhr
Eintritt: 24,-/21,- EUR
Reihe 3 - 4: 16,-/13,- EUR
Reihe 1 - 2: 9,-/6,- EUR
10. PHILHARMONISCHES KONZERT
Neubrandenburger Philharmonie
Wolfgang Amadeus Mozart: Konzert für zwei Klaviere und Orchester Es-Dur KV 365
Francis Poulenc: Konzert für zwei Klaviere und Orchester d-Moll
Joseph Haydn: Sinfonie Nr. 103 Es-Dur Hob I:103 „Mit dem
Paukenwirbel
Solisten: Sivan Silver & Gil Garburg, Klavier,
Dirigent: Florian Krumpöck
Mi., 17.06.2015
Beginn: 15:00 Uhr
Eintritt: 15,- EUR
EIN STRAUSS BUNTER MELODIEN
Konzert des Landespolizeiorchesters MV
Das Orchester präsentiert Blasmusik von Marsch & Walzer über
Klassik bis Swing, Rock und Schlager
Sa., 20.06.2015
Beginn: 18:00 Uhr
Eintritt: 7,50 EUR, Kinder: 5,- EUR
UNDINE - DIE KLEINE MEERJUNGFRAU
Aufführung der Tanzabteilung Teterow der Kreismusikschule
Güstrow
Choreographie & Inszenierung : Violetta Stavreva
Sa., 27.06.2015
Beginn: 19:30 Uhr
Eintritt: 16,- EUR, Schüler: 14,- EUR
Nr. 11/2015
– 17 –
DIE KAMINER SHOW
Wladimir Kaminer mit seinem Programm: Coole Eltern leben
länger
Vorschau SEPTEMBER
Fr., 11.09.2015
Beginn: 19:30 Uhr
Eintritt: 24,-/21,- EUR
Reihe 3 - 4: 16,-/13,- EUR
Reihe 1 - 2: 9,-/6,- EUR
1. PHILHARMONISCHES KONZERT
der Spielzeit 2015/2016 mit der Neubrandenburger Philharmonie
ÄNDERUNGEN + FEHLER VORBEHALTEN!
Vorverkaufskasse des Ernst-Barlach-Theaters in Güstrow,
Franz-Parr-Platz 8, Tel. 03843 684146/Öffnungszeiten: Mittwoch - Freitag von 12:00 - 18:00 Uhr
Mecklenburgische Schweiz
Hinweis:
In der Zeit vom 20. Juli bis 1. Sept. 2015 bleibt die Theaterkasse geschlossen.
Reservierungen/Kauf von Karten für die Abonnements
„Philharmonische Konzerte“ und „niederdeutsche Vorstellungen“ 2015/2016 sind vor der Spielzeitpause noch bis
zum 17. Juli 2015 möglich.
Karten zzgl. Servicegebühr erhalten Sie:
in der Güstrow-Information - Tel. 03843 681023
in der Tourist-Information Bützow - Tel. 038461 50120
in der Tourist-Information Schwaan - Tel. 03844 891792
in der Tourist-Information Krakow am See - Tel. 038457 22258
sowie
in der Tourist-Information Teterow - Tel. 03996 172028
Theaterkarten online über www.ernst-barlach-theater.de
Mecklenburgische Schweiz
– 18 –
Nr. 11/2015
Aktuelle Ausstellungen 2015
Galerie Teterow
Bahnhofstraße 1
17166 Teterow
Vernissage:
Information:
„ZUTRITT ZU DRITT“
Otto Möhwald - Malerei/Grafik
Coco Radsack - Amulett & Birger
Radsack - Metallobjekte
bis 27.06.2015
„EIN VIERTELJAHRHUNDERT GALERIE TETEROW“
Jubiläumsausstellung mit Künstlern
der Malerei/Grafik/Skulptur
03.07.2015, 19:30 Uhr
bis 05.09.2015
www.galerie-teterow.de
Stadtmuseum Teterow Sonderausstellung
Südliche Ringstraße 2
„SICH REGEN BRINGT SEGEN“
17166 Teterow
Bunt- und Weißstickerei aus alter Zeit
bis 29.08.2015
Kontakt:
03996 172827
Rathaus Teterow
Marktplatz 1 - 3
17166 Teterow
„BLICKWECHSEL“
Malerei und Grafik von Anja und
Manfred Brachmann
Bibliothek Teterow
Neukalener Str. 22
17166 Teterow
„LUFTSCHLÖSSER AUS PAPIER“
Bilder zu Gedichten der Lyrikerin
Rose
Ausländer von Heike Ellermann
bis 31.03.2015
03996 172269
Kontakt:
DRK-Bildungszentrum
Am Bergring 1
17166 Teterow
„WASSER“
Fotos vom Fotostammtisch Teterow
Wassermühle Ziddorf
Mühlenstraße10
17166 Dahmen
Information:
Vernissage:
„KNAST“-Bilder aus der
Jugendvollzugsanstalt Neustrelitz
Werke von NIL AUSLÄNDER
www.wassermühle-ziddorf.de
23.05.2015, 18:00 Uhr
bis Ende Oktober
039933 70221
Kontakt:
Geburtstagsgrüße
Die Teterower Rheuma-Gruppe gratuliert im Juni ihren Mitgliedern recht herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute im
neuen Lebensjahr.
Der Vorstand
Information
Am 25.06.15 treffen sich die Mitglieder der Rheuma-Gruppe
Teterow zu ihrer Fahrt zum Babelsberger Filmstudio.
Abfahrt:
7:30 Uhr - Sparkasse Teterow
7:35 Uhr - Busbahnhof Teterow
7:45 Uhr - Busbahnhof Malchin
8:00 Uhr - Busbahnhof Stavenhagen
Fahrtkosten: 17,50 EUR
(Wenn vorhanden, bitte den Schwerbehindertenausweis mitbringen.)
Der Vorstand
V. Schiller
Treffen der Selbsthilfegruppen
Region Teterow - Monat Juni 2015
Speichergalerie Tellow LANDNUTZENLEBEN
17168 Tellow
Ausstellung vom Umgang mit unserem Land - Gestern, Heute, Morgen
Information:
www.thuenen-museum-tellow.m-vp.de
Dauerausstellung
Bürgerhaus Gottin
Dorfstraße 30
17168 Gottin
Kontakt:
41. AUSSTELLUNG
Arbeiten von Evelyn Schütt und
Rene Sichart aus Teterow
039976 50437
bis Mitte Mai
42. AUSSTELLUNG
„Color-a-t(o)ura!“ - Eine Farbenreise
Arbeiten von Volkert Kdetsch
vom 24.05. - 31.08.2015
Gut Gremmelin
Am Hofsee 33
FOTOGRAFIEN - Horst Hamann
BILDER - Frau Brachmann
Informationsveranstaltung in Teterow
zum Thema: Blutzuckermessung
Zu einem interessanten Vortrag laden die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) und die Diabetiker-Selbsthilfegruppe in Teterow am 01.06.2015 herzlich ein. Ab 14:00
Uhr informieren Vertreter der Bergring-Apotheke über Vor- und
Nachteile verschiedener Blutzuckermessgeräte. Die kostenfreie
Veranstaltung findet in der KISS, Predigerstraße 2, in Teterow
statt. Anmeldungen bitte unter: KISS der Diakonie Güstrow e.
V., Telefon: 03843 6931-51, E-Mail: [email protected].
Alice Hämmerling
Koordinatorin der KISS
Änderungen der Termine vorbehalten
-
Betroffene, die ebenfalls den Austausch in einer Selbsthilfegruppe wünschen, sind herzlich eingeladen. Gespräche in der Gruppe sind kostenlos und unterliegen
der Schweigepflicht.
- Gründungsplanung von Selbsthilfegruppen für:
Transidentität, Multiple Sklerose, Angehörigengruppe
Depression
Interessierte wenden sich bitte an die KISS.
Kontakt zur KISS der Diakonie Güstrow e. V.
per E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten Güstrow: Platz der Freundschaft 14c, Tel. 03843
6931-51,
Mittwoch bis Freitag, nach Vereinbarung
Sprechzeiten Teterow: Predigerstraße 2, Tel. 03996 15994-22,
Montag und Dienstag: 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Bützow:
Pfaffenstraße 11, Tel. 03843 6931-51,
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Nr. 11/2015
– 19 –
Die Selbsthilfegruppe Morbus Parkinson
informiert
Am Mittwoch, dem 03.06.15, 14:30 Uhr, trifft sich die Selbsthilfegruppe Morbus Parkinson zum Informations- und Erfahrungsaustausch im Diakonie-Pflegeheim Am Rosengarten (Saal),
Schnoienstraße 20 a, in Güstrow. Betroffene und Interessierte
sind herzlich willkommen und können sich in diesem Kreis Rat
holen und Hilfe für den besseren Umgang mit der Krankheit bekommen. Die Gespräche in der Gruppe sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) der Diakonie Güstrow e.V., Telefon: 03843 6931-51, E-Mail: [email protected] oder
telefonisch unter 0152 37302369 an die Ansprechpartnerin der
Gruppe.
Alice Hämmerling
Koordinatorin der KISS
Hilfe für Schwangere:
DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Teterow baut
anonymes Beratungsangebot weiter aus
Schwangerschaft, Konflikt, Beratung - wer diese Wörter hört,
denkt meist an einen Schwangerschaftsabbruch. Zu wenige
wissen: Jede schwangere Frau hat einen Anspruch auf anonyme Beratung - in jeder Lebenssituation und so lange wie
nötig. Ein neues Gesetz sollte Schwangeren mit dem Wunsch
nach Anonymität nun den Weg in die Beratungsstelle erleichtern. Auch die DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Teterow
baute seine anonymen Hilfen weiter aus.
Teterow, 30.04.2015 - Eine Schwangerschaft ist nicht immer
nur ein Grund zur Freude: Frauen, die ihre Schwangerschaft
verheimlichen, befinden sich in einer schwerwiegenden, mit
Angst und Rückzug verbundenen Krise. Ihre Verzweiflung ist
so groß, dass sie sich niemandem anvertrauen können. Bei
der DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Teterow finden
Schwangere in Not seit einem Jahr noch umfassender Rat und
Hilfe - ohne dass sie ihren Namen nennen müssen. Grundlage dafür ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere
und zur Regelung der vertraulichen Geburt, das am 1. Mai 2014
in Kraft getreten ist. Insbesondere Schwangere, die anonym
bleiben möchten, sollen frühzeitiger die qualifizierte Beratung
der Schwangerschaftsberatungsstellen in Anspruch nehmen.
Anonyme Beratung - zu jeder Zeit und bei allen Fragen
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen noch mehr Frauen von
den Angeboten erfahren: Denn wer Schwangerschaftsberatung
hört, denkt vor allem an die Konfliktberatung im Fall eines Abbruchs. Was viele nicht wissen: Sie haben einen gesetzlichen
Anspruch, sich zu allen Fragen rund um eine Schwangerschaft
beraten zu lassen - kostenfrei und auf Wunsch anonym. Dabei
spielt es keine Rolle, in welchem Konflikt sich eine Frau befindet oder aus welchem Grund sie anonym bleiben möchte. Alle
anvertrauten Informationen sind durch die gesetzliche Schweigepflicht der Beraterinnen besonders geschützt. Die Mitarbeiterin von der DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Teterow
ist kompetent und besonders geschult. Gemeinsam mit den Ratsuchenden sucht sie gute Lösungen für die individuelle Lebenslage.
Vertrauliche Geburt - in großer Not zum Schutz von Mutter
und Kind
Auch auf besondere psychosoziale Konflikte ist die Beraterin
von der DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Teterow vorbereitet: Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen oder
verdrängen, finden persönliche Beratung und Begleitung. Diese
Frauen konnten bisher nur schwer erreicht werden. Nun haben
sie nicht nur die Möglichkeit, sich anonym beraten zu lassen,
sondern können, wenn im Gespräch keine andere Lösung gefunden wird, ihr Kind medizinisch begleitet zur Welt bringen,
ohne ihre Identität zu offenbaren. Riskante heimliche Geburten
und Fälle, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden, sollen dadurch verhindert werden. Gleichzeitig hat das
Kind später die Chance, seine Herkunft zu erfahren - ein Grundbedürfnis jedes Menschen.
Mecklenburgische Schweiz
Hilfetelefon „Schwangere in Not - anonym und sicher“
Seit dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr
an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Anrufende werden
über die Hilfen für Schwangere informiert. Als 24-Stunden-Lotse
vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.
Die Website www.geburt-vertraulich.de informiert betroffene
Frauen umfassend über die Hilfsangebote für Schwangere und
bietet eine anonyme Online-Beratung.
Frauen mit Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung können über www.schwanger-und-viele-fragen.
de eine Beratungsstelle in ihrer Nähe finden.
Detaillierte Informationen finden sich zudem auf der Website
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.familienplanung.de.
Zusätzlich stehen gezielte und praxisorientierte Informationsmaterialien unter www.bmfsfj.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Beratungsstelle finden Sie unter
http://www.drk-guestrow.de/beraten05.php.
Pressekontakt:
Monika Schmidt
DRK Kreisverband Güstrow e. V.
Schwangerschaftsberatungsstelle
Goethestr. 19
17166 Teterow
Tel.: 03996 1359918
Rat für Angehörige und Freunde
psychisch Kranker
Wenn ein Familienmitglied unter einer psychischen Erkrankung
leidet, sind die Angehörigen vielfach ebenfalls betroffen. Sie
übernehmen wichtige Aufgaben bei der Versorgung des kranken Menschen und müssen selber Wege finden, mit der oft belastenden Lebenssituation umzugehen. Selbsthilfegruppen für
Angehörige können hier eine wichtige Unterstützung sein. Es ist
nun geplant, einen Gesprächskreis ins Leben zu rufen. Die Gespräche sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Betroffene, die den Austausch mit Gleichgesinnten suchen, können
sich ab sofort an die KISS der Diakonie Güstrow e.V., Telefon:
03843 6931-51, E-Mail: [email protected], wenden.
Alice Hämmerling
Koordinatorin der KISS