.Rää*AHRGANGää3ONNABENDäDENää-AIääsä"EKANNTMACHUNGSBLATTäDESä!MTES Schweiz Mecklenburgische Di, Do, Fr 08:30 -12:00 Uhr Di 14:00 -18:00 Uhr Do 14:00 -16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung 4ELäääääääsä&AXääääää 4ELääääääsä&AXääääää Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz mit den Gemeinden Alt Sührkow, Dahmen, Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Groß Wüstenfelde, Hohen Demzin, Jördenstorf, Lelkendorf, Prebberede, Schorssow, Schwasdorf, Sukow-Levitzow, Thürkow und Warnkenhagen Mecklenburgische Schweiz –2– Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Die Amtsverwaltung ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Ortsnetz Teterow Ortsnetz Jördenstorf 03996 1280 + 039977 351 + Durchwahlnummer Durchwahlnummer Internet: www.amt-mecklenburgische-schweiz.de Ihre Ansprechpartner Sitz der Verwaltung Teterow (T) Sitz der Verwaltungsstelle Jördenstorf (J) Aufgabengebiet Zentrale Amtsvorsteher (T) Leitender Verwaltungsbeamter (T,J) Fachdienst Zentrale Dienste Fachdienstleiterin (J) Sekretariat Teterow Sekretariat Jördenstorf Personalwesen (J) Standesamt (J) Kindergärten, Schulen (J) ABM, Sport- u. Spielplätze (J) Fachdienst Ordnungsverwaltung Fachdienstleiterin (J) Wohngeld (J) Einwohnermeldeamt (J) Fachbereichsleiter Bau- und Odnungsverwaltung (T) Wohngeld (T) Meldeamt (T) Ordnungsamt (T) Fachdienst Bauverwaltung Fachdienstleiterin (T) Bauleitplanung Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Veranlagung von Erschließungsbeiträgen, Karten- und Vermessungsunterlagen, Straßennamen und Hausnummern (T) Liegenschaften (T) Straßen, Wege, Straßenlampen, Landpachtverträge, Garagen, Miet- und Nutzungssowie Kaufverträge (T) Fachdienst Finanzen Fachdienstleiterin (J) Kasse (J) Kasse (J) Vollstreckung (J) Steuern (J) Steuern (J) Ansprechpartner Öffnungszeiten des Amtes: Di, Do, Fr 08:30 -12:00 Uhr Di 14:00 -18:00 Uhr Do 14:00 -16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Teterow Tel. 0 39 96 1 28 00 Fax 0 39 96 12 80 25 Verwaltungsstelle Jördenstorf Tel. 03 99 77 35 10 Fax 03 99 77 3 51 55 Durchwahlnummer E-Mail Rainer Mucke Jens Behn 0 10 11 [email protected] [email protected] Petra Ebert Petra Kirchner Angelika Stelten Regina Schmidt Heiderose Wolter Johannes Krings Christiene Schmeichel 57 10 50 62 56 53 59 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Alke Graunke Regina Mamerow Cornelia Becker Gerhard Jackstädt 64 61 63 14 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Regina Mamerow Ingelore Liginger Isolde Deuter 30 32 31 [email protected] [email protected] [email protected] Monika Singer Hiltrud Dahlke 22 34 [email protected] [email protected] Elfi Krüger 24 [email protected] Antje Wedow 27 [email protected] Karin Zillmann Gudrun Harm Margit Konarske Christin Becker Andrea Martens Anne-Marie Krüger Jutta Bunk 65 66 67 74 68 71 72 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Telefax Teterow Telefax Jördenstorf 25 55 Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft e. V. BQG von-Pentz-Allee 7 17166 Teterow von-Pentz-Allee 7 17166 Teterow Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher Tel. 03996 1533-30 Amt Mecklenburgische Schweiz Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung Tel.: Fax: Tel. 03996 128021 Bereitschaftsdienst Stadtwerke Teterow GmbH Verwaltungsstelle Jördenstorf Neue Str. 1 17168 Jördenstorf von-Pentz-Allee 7 17166 Teterow E-Mail: [email protected] Nr. 11/2015 03996 128015 oder 128017 03996 128025 Nr. 11/2015 –3– Gemeinde Prebberede Der Bürgermeister Sitzung der Gemeindevertretung Die 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Prebberede findet am Donnerstag, dem 28.05.2015, um 19:00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Prebberede statt. sæ %INWOHNERFRAGESTUNDE Tagesordnung: a) 1 2 3 4 5 6 öffentlicher Teil Feststellung der Beschlussfähigkeit Bestätigung der Tagesordnung Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der letzten Sitzung Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung Bericht des Bürgermeisters Anfragen und Mitteilungen b) nicht öffentlicher Teil 7 Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Niederschrift der letzten Sitzung 8 Bau- und Grundstücksangelegenheiten 9 Personalangelegenheiten 10 Anfragen und Mitteilungen Möller Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Hohen Demzin für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.01.2015 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde Der Landrat des Landkreises Rostock folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird 2015 2016 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 544.600 EUR 532.800 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 619.800 EUR 632.600 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -75.200 EUR -99.800 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Einund Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. Mecklenburgische Schweiz -75.200 EUR -99.800 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR -75.200 EUR -99.800 EUR 493.300 EUR 481.500 EUR 504.800 EUR 517.600 EUR -11.500 EUR -36.100 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 129.800 EUR 16.500 EUR 158.100 EUR 0 EUR -28.300 EUR 16.500 EUR 339.000 EUR 329.500 EUR 299.200 EUR 309.900 EUR 39.800 EUR 19.600 EUR §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 339.000 EUR (2015) und 329.500 EUR (2016). §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 2015 2016 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v. H. 290 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v. H. 370 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 340 v. H. 340 v. H. Mecklenburgische Schweiz –4– §6 Eigenkapital 2015 2016 Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.286.593,31 EUR 1.209.686 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 1.209.686 EUR 1.134.486 EUR und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.134.486 EUR 1.034.686 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 28.04.2015 mit Auflagen erteilt. Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 157.400 EUR, für das Jahr 2016 207.700 EUR Hohen Demzin, den 04.05.2015 M. Strüber Bürgermeisterin Bekanntmachung Hiermit ist die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohen Demzin für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom 04.05.2015 bekannt gegeben. Der Haushaltsplan der Gemeinde Hohen Demzin liegt in der Zeit vom 26.05.2015 bis 09.06.2015 während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Groß Wokern Nr. 11/2015 Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist. Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB). Hinweis nach § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung Ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person der die Überprüfung der Gültigkeit eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Teterow, den 12.05.2015 Im Auftrag H. Dahlke Bauamt Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im OT Neu Wokern, nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Groß Wokern Der von der Gemeindevertretung Groß Wokern in der Sitzung vom 04.05.2015 beschlossene und zur Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung bestimmte Entwurf mit Begründung der Ergänzungssatzung Neu Wokern, für den in der Skizze gekennzeichneten Geltungsbereich, liegt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03. Juni 2015 bis einschließlich 07. Juli 2015 während folgender Zeiten in der Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz in 17166 Teterow, von-Pentz-Allee 7 dienstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Aufstellungsbeschlusses Bekanntmachung Die Gemeinde Groß Wokern hat auf der Sitzung am 04.05.2015 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für einen Teilbereich des Flurstückes 70 und des Wegeflurstücks 69/1 der Flur 1 Gemarkung Groß Wokern, OT Neu Wokern, beschlossen. Planziel der Ergänzungssatzung: Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung von maximal zwei Wohnhäusern durch die Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage von Neu Wokern gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3. Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4, abgesehen, da durch die Ergänzungssatzung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der Aufstellungsbeschluss ist hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Teterow, den 12.05.2015 Im Auftrag H. Dahlke Bauamt Nr. 11/2015 –5– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg -FlurneuordnungsbehördeAz: 31d/5433.3-113-72-0110 Bodenordnungsverfahren: „Schlackendorf-Eichenallee“ Gemeinde: Schwasdorf, Jördenstorf Landkreis: Rostock Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung In dem o.g. Bodenordnungsverfahren werden gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. 1 S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI.1 5.546) mit späteren Änderungen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke im Bodenordnungsverfahren festgestellt. Gründe: 1. Mit individueller Bekanntmachung vom 02.04.2015 wurde den Teilnehmern der Wertermittlungsrahmen bekannt gegeben. Desweiteren erhielten die Teilnehmer die Möglichkeit, in der Zeit vom 13.04.2015 bis 08.05.2015 einen individuellen Termin zur Einsicht und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse zu vereinbaren. 2. Von den Beteiligten wurden keine begründeten Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse vorgebracht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, der mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow zur Niederschrift eingelegt werden. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde Az.: 31k/5433.2-113-72-2316 Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung 1. Im freiwilligen Landtausch „Altkalen-Gehmendorf I“ Gemeinden Altkalen und Jördenstorf im Landkreis Rostock wird nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen mit den Teilnehmern Henning und Astrid Helms Gisela und Matthias Käding Landesforst Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 55 Abs. 2 LwAnpG die Ausführung des Tauschplanes i. e. S. als Gesamtheit der Neugestaltungsmaßnahmen angeordnet. Mecklenburgische Schweiz 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der 15.05.2015 festgesetzt. Mit diesem Tage werden die Grundstücke Eigentum der neuen Eigentümer. Eventuell bestehende Rechte, Beschränkungen und öffentlich rechtliche Lasten gehen auf die neuen Eigentümer über. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. 3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben. Gründe: Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Tauschplan vom 02.03.2015. Seine Ausführung war daher anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung ist als Rechtsbeheff der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der individuellen Bekanntgabe beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock schriftlich oder zur Niederschrift in der Dienststelle Bützow (Schloßplatz 6, 18246 Bützow) einzulegen. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde Flurneuordnungsverfahren „Rensow“ Az.: 30a/5433.3-113-72-0107 Gemeinden: Landkreis: Groß Wüstenfelde, Prebberede Rostock Öffentliche Bekanntmachung Beschluss zur Änderung des Verfahrensgebietes Nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ergeht folgender Beschluss: I. Ausschlüsse Das Verfahrensgebiet „Rensow“ wird durch Ausschluss der folgenden Flächen geändert: Gemeinde Prebberede Groß Wüstenfelde Gemarkung Rensow Vietschow Flur 1 1 Flurstück 54/2 128/2 Aus dem Flurneuordnungsverfahren „Rensow“ werden ca. 0,33 ha ausgeschlossen. Die ausgeschlossenen Flurstücke (Grabenflurstück 54/2 und Wegeflurstück 128/2) sind auf der anliegenden Gebietskarte durch rote Umrandung gekennzeichnet. Die genaue Abgrenzung kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. II. Zuziehungen Das Verfahrensgebiet „Rensow“ wird durch Zuziehung der folgenden Flächen geändert: Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Prebberede Belitz 1 197 Groß Wüstenfelde Vietschow 1 125 Zum Flurneuordnungsverfahren „Rensow“ werden ca. 0,3 ha zugezogen. Mecklenburgische Schweiz –6– Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr ca. 1.223 ha. Die zugezogenen Flurstücke sind auf der anliegenden Gebietskarte blau gekennzeichnet. Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. III. Am Flurneuordnungsverfahren sind als Teilnehmer die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und Gebäude beteiligt. Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die mit dem Anordnungsbeschluss vom 18.07.2012 entstanden ist und den Namen führt: „Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Rensow, Landkreis Rostock“ mit Sitz in Rensow. Nebenbeteiligte sind die Genossenschaften, die Gemeinden, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet. Nebenbeteiligte sind des Weiteren Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. IV. Inhaber von Rechten an den unter II. zum Verfahrensgebiet hinzugezogenen Flurstücken, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Teilnahme am Flurneuordnungsverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. V. Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurneuordnungsplanes dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde bezüglich der dem Verfahrensgebiet hinzugezogenen Flurstücke 1. die Nutzungsarten der Grundstücke nicht verändert werden, soweit es nicht zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehört, 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen weder errichtet, wesentlich verändert noch beseitigt werden, 3. Bäume, Sträucher, Gehölze und Ähnliches nicht beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen können Maßnahmen zu 1. und 2. im Flurneuordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand wiederherstellen lassen. Im Falle der Ziffer 3 müssen Ersatzpflanzungen angeordnet werden (§ 34 FlurbG). Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschläge über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinaus nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden, andernfalls sie die Wiederaufforstung anordnen kann (§ 85 Ziffer 5 und 6 FlurbG). Bei den zu treffenden Maßnahmen handelt die Flurneuordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde. Verstöße gegen die im § 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und § 85 Nr. 5 FlurbG genannten Tatbestände können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden (§ 154 FlurbG). Begründung: Mit der Ausführung des Teilplanes I - Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze - im Bodenordnungsverfahren „Rensow“ zum 15.01.2014 wurde die Sonderung des Flurstücks 54 in die Flurstücke 54/1 und 54/2, Flur 1, Gemarkung Rensow sowie des Flurstücks 128 in die Flurstücke 128/1 und 128/2, Flur 1, Gemarkung Vietschow rechtswirksam. Die gesonderten Flur- Nr. 11/2015 stücke 54/2, Flur 1, Gemarkung Rensow und 128/2, Flur 1, Gemarkung Vietschow liegen außerhalb des festgestellten Verfahrensumrings. Ein Regelungsbedarf für die beiden aus dem Verfahrensgebiet herausragenden Flurstücke ist nicht gegeben, sie sind deshalb aus dem Verfahren auszuschließen. Die Beteiligung des Flurstücks 125, Flur 1, Gemarkung Vietschow (45 qm) am Verfahren wurde erst bei der Aufstellung des Teilplanes I - Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze- im Bodenordnungsverfahren „Rensow“ ersichtlich. Das Flurstück 125 liegt innerhalb des festgestellten Verfahrensumrings. Ein flurneuordnerischer Regelungsbedarf ist aufgrund der Lage an der Verfahrensgebietsgrenze als Bestandteil eines Vorflutgrabens mit vom alten Kataster in der Örtlichkeit abweichenden Verlauf gegeben. Das Flurstück 125 ist deshalb dem Verfahrensgebiet hinzuzuziehen. Die Beteiligung des Flurstücks 197, Flur 1, Gemarkung Belitz am Verfahren wurde nach Abschluss der Hofraumverhandlungen notwendig. Im Rahmen der Verhandlung der Hofraumgrenzen stellte sich ein erweiterter Flächenbedarf aus dem bisher an der Verfahrensgebietsgrenze anliegenden Flurstück 197 zur Arrondierung einer Hoffläche sowie die Notwendigkeit der Verschiebung von Grenzpunkten im Hofraum angrenzend an den Verfahrensumring heraus. Das Flurstück 197 ist daher für die weitere flurneuordnerische Tätigkeit im Verfahren notwendig und deshalb dem Verfahren zuzuziehen. VI. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow zur Niederschrift eingelegt werden. Nr. 11/2015 –7– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde Az: 30a/5433.3-113-72-0108 Flurneuordnungsverfahren: Gemeinde: Landkreis: „Piepenbeck“ Behren-Lübchin, Boddin Rostock Öffentliche Bekanntmachung Beschluss zur Änderung des Flurneuordnungsgebietes Im Flurneuordnungsverfahren „Piepenbeck“, Landkreis Rostock ergeht gemäß § 8 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) mit späteren Änderungen folgender Beschluss: I. Das Flurneuordnungsgebiet wird durch Zuziehung der folgenden Flurstücke geändert: Gemeinde Behren-Lübchin Gemarkung Groß Nieköhr Flur 1 Flurstücke 106/2, 108/1, 108/2 Zum Flurneuordnungsgebiet werden ca. 4,5 ha zugezogen. Das Verfahrensgebiet umfasst somit nunmehr ca. 325,4 ha. Das zugezogene Flurneuordnungsgebiet ist auf der mit diesem Beschluss verbundenen Gebietskarte durch farbige Umrandung gekennzeichnet. Mecklenburgische Schweiz Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichem Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow sowie bei der NBS Bauernsiedlung GmbH, Außenstelle Güstrow, in 18273 Güstrow, Spaldingsplatz 12 in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. II. Begründung Im Interesse einer sinnvollen Arrondierung landwirtschaftlicher Flächen soll die gesamte Bewirtschaftungseinheit südwestlich der Ortslage Groß Nieköhr in das Flurneuordnungsverfahren einbezogen werden. Die Zuziehung ist daher zur Erreichung der Ziele der Flurneuordnung erforderlich und sinnvoll. III. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow zur Niederschrift eingelegt werden. Mecklenburgische Schweiz –8– Nr. 11/2015 Vermietung von leerstehenden Wohnungen Gemeinde Schorssow OT Schorssow 2-R-Wohnung 48,57 qm KM 211,44 EUR mit Balkon 3-R-Wohnung 59,90 qm KM 265,73 EUR mit Balkon 2-R-Wohnung 54,39 qm KM 266,52 EUR große Küche und 2 Kammern 3-R-Wohnung 66,74 qm KM 334,14 EUR große Küche und 2 Kammern 4-R-Wohnung 77,72 qm KM 377,27 EUR große Küche und 2 Kammern OT Bristow 3-R-Wohnung 2-R-Wohnung 57,50 qm KM 291,42 EUR 46,00 qm KM 234,26 EUR Gemeinde Groß Roge OT Groß Roge 3-R-Wohnung 57,90 qm KM 328,60 EUR OT Klein Roge 2-R-Wohnung 3-R-Wohnung 52,36 qm KM 238,67 EUR große Küche und 2 Kammern 61,69 qm KM 282,24 EUR große Küche und 2 Kammern Gemeinde Groß Wokern OT Groß Wokern 2-R-Wohnung 51,40 qm KM 257,67 EUR 1-R-Wohnung 34,40 qm KM 183,70 EUR Gemeinde Hohen Demzin OT Hohen Demzin 3-R-Wohnung 58,70 qm KM 273,48 EUR 3-R-Wohnung 56,90 qm KM 302,08 EUR 2-R-Wohnung 46,80 qm KM 238,09 EUR Gemeinde Warnkenhagen OT Gottin 2-R-Wohnung 45,03 qm 3-R-Wohnung 56,53 qm 2-R-Wohnung 44,78 qm 2-R-Wohnung 52,44 qm KM 216,05 EUR KM 271,17 EUR KM 216,31 EUR KM 255,03 EUR Gemeinde Prebberede 1-R-Wohnung 24,80 qm 2-R-Wohnung 51,20 qm 3-R-Wohnung 64,70 qm 3-R-Wohnung 75,85 qm 4-R-Wohnung 77,60 qm KM 107,16 EUR KM 253,81 EUR KM 280,00 EUR KM 305,00 EUR KM 337,92 EUR Gemeinde Groß Wüstenfelde OT Matgendorf 2-R-Wohnung 40,47 qm KM 193,25 EUR 3-R-Wohnung 57,30 qm KM 312,22 EUR Gemeinde Lelkendorf OT Lelkendorf 2-R-Wohnung 46,90 qm KM 208,28 EUR 3-R-Wohnung 56,30 qm KM 249,06 EUR OT Küsserow 2-R-Wohnung 3-R-Wohnung 46,90 qm KM 216,40 EUR 58,00 qm KM 286,98 EUR Gemeinde Sukow-Levitzow OT Levitzow 3-R-Wohnung 94,16 qm KM 377,30 EUR Gemeinde Jördenstorf OT Jördenstorf 1-R-Wohnung 22,40 qm 1-R-Wohnung 28,50 qm 2-R-Wohnung 44,50 qm 2-R-Wohnung 54,40 qm KM 123,98 EUR KM 137,46 EUR KM 205,29 EUR KM 270,43 EUR große Küche/ Speise- u. Abstellkammer KM 279,31 EUR KM 289,68 EUR KM 309,45 EUR große Küche/ Speise- u. Abstellkammer KM 338,60 EUR KM 354,81 EUR große Küche/ Speise- u. Abstellkammer 3-R-Wohnung 3-R-Wohnung 3-R-Wohnung 58,90 qm 63,00 qm 63,90 qm 4-R-Wohnung 4-R-Wohnung 72,70 qm 74,00 qm OT Klenz 3-R-Wohnung 55,50 qm KM 244,40 EUR Gemeinde Thürkow OT Todendorf 2-R-Wohnung 49,62 qm KM 260,57 EUR große Küche/ Speise- u. Abstellkammer 3-R-Wohnung 61,07 qm KM 357,91 EUR große Küche/ Speise- u. Abstellkammer 4-R-Wohnung 78,18 qm KM 371,34 EUR große Küche/ Speise- u. Abstellkammer Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Mecklenburgische Schweiz. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Herausgeber + Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher PapierRöbeler Straße 9, 17209 Sietow beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe Druck: Druckhaus WITTICH keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte An den Steinenden 10,04916 Herzberg/Elster der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen Tel. 03535/489-0 beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Telefon und Fax: Verantwortlich: Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90 Amtlicher Teil: Amt Mecklenburgische-Schweiz Fax: 039931/5 79-30 Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln Fax: 039931/57 9-45 allein die Meinung des Verfassers wider. Jan Gohlke Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Anzeigenteil: Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Erscheinungsweise: 14täglich sonnabends (ist dieser zugleich ein Feiertag, am Werktag davor) 4.400 Exemplare Auflage: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen Nr. 11/2015 –9– Mecklenburgische Schweiz Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Mecklenburgische Schweiz gratulieren Ihnen zum Geburtstag. In den Gemeinden: Alt Sührkow am 25.05. Frau Erika Grabowski am 28.05. Frau Helga Voigt am 02.06. Herrn Wolfgang Holz am 02.06. Herrn Erhard Schulz am 03.06. Frau Monika Lesener-Buck am 05.06. Herrn Jürgen Hübner Dahmen am 24.05. am 27.05. am 28.05. am 29.05. am 31.05. am 01.06. am 04.06. am 05.06. am 05.06. Frau Annegret Rath Frau Marianne Stieler Herrn Gerd Stieler Herrn Dietmar Kewitz Herrn Hartmut Kacan Frau Inge Wietzorek Herrn Christian Flechtenmacher Frau Gertrud Dobbertin Frau Ilse Skoeries zum 69. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag Dalkendorf am 31.05. Herrn Wolfgang Rath am 04.06. Herrn Karl-Friedrich Remmer zum 63. Geburtstag zum 73. Geburtstag Groß Roge am 31.05. am 31.05. am 03.06. am 05.06. am 05.06. zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 78. Geburtstag Herrn Dieter Kröppelin Frau Lydia Stahlberg Herrn Eckhard Wilken Herrn Richard Schorbe Frau Ida Mannes Groß Wokern am 24.05. Frau Adelheid Schmidt am 25.05. Frau Cornelia Buschendorf am 27.05. Herrn Willi Laaser am 27.05. Herrn Johannes Wollschläger am 30.05. Herrn Uwe Kirchner am 31.05. Herrn Peter Marquardt am 31.05. Herrn Peter Hamann am 04.06. Herrn Heinz Spaar am 06.06. Frau Edith Wendtin zum 74. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 64. Geburtstag Groß Wüstenfelde am 25.05. Frau Thea Hehmann am 30.05. Frau Marianne Zielke am 02.06. Frau Ute Schütt am 02.06. Frau Waltraud Buschard am 02.06. Frau Marie Groß zum 88. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag Hohen Demzin am 02.06. Herrn Matthias Stinnes am 04.06. Frau Liane Mense am 06.06. Frau Ursula Weißner zum 74. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 77. Geburtstag Jördenstorf am 24.05. Herrn Paul Günther am 27.05. Herrn Jürgen Schröder am 02.06. Frau Ingrid Hildebrandt am 03.06. Herrn Manfred Kock am 06.06. Herrn Gerhard Grabowski zum 69. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 71. Geburtstag Lelkendorf am 25.05. Frau Ingrid Friedrich am 03.06. Frau Gabriele Draeger am 06.06. Frau Gerlinde Loebnitz zum 66. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 69. Geburtstag Prebberede am 29.05. Frau Christina Zarndt am 01.06. Frau Anneliese Pfau am 01.06. Herrn Edmund Pfau zum 66. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag Schorssow am 25.05. Herrn Rolf Fischer am 31.05. Frau Doris Päpcke am 01.06. Frau Anke Voigt zum 84. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 73. Geburtstag Schwasdorf am 29.05. Herrn Gerhard Jelken am 03.06. Herrn Detlef Hanke zum 66. Geburtstag zum 71. Geburtstag Sukow-Levitzow am 27.05. Frau Christiene Schmeichel am 29.05. Herrn Norbert Lewerenz am 30.05. Herrn Ulrich Meyer am 04.06. Frau Dietlind Bömler am 05.06. Frau Helga Redmer zum 62. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 76. Geburtstag Thürkow am 27.05. am 28.05. am 31.05. am 02.06. am 04.06. am 05.06. zum 67. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 68. Geburtstag Frau Sigrid Stange Frau Lotte Emmrich Herrn Hans Werr Frau Erika Dabbert Herrn Helmut Rohowsky Herrn Dieter Zehm Warnkenhagen am 26.05. Frau Brigitte Kaminski am 27.05. Herrn Manfred Kleist am 29.05. Frau Helga Becker am 29.05. Frau Erna Milewski am 02.06. Herrn Klaus-Peter Knöpfel am 06.06. Herrn Uwe Kaminski zum 60. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 64. Geburtstag Für den Fall, dass Sie eine Veröffentlichung ihrer Daten nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig, innerhalb von zwei Monaten, dem Amt Mecklenburgische Schweiz, v.-Pentz-Allee 7, 17166 Teterow oder unter den folgenden Telefonnummern 03996/128032 oder 039977/35163 Sachgebiet Einwohnermeldeamt mit. Herzlichen Glückwunsch Foto: BilderBox Mecklenburgische Schweiz – 10 – Das nächste Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz erscheint am Sonnabend, dem 6. Juni 2015. Redaktionsschluss ist am Mittwoch, dem 27. Mai 2015. Foto: LW-Archiv Frühjahrsputz in der Gemeinde Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde waren aufgerufen, sich am Frühjahrsputz in Dalkendorf rund um das Feuerwehrund Gemeindegebäude aber auch in Appelhagen, Bartelshagen und Amalienhof zu beteiligen. Fleißige Helfer waren schnell gefunden. Nicht nur die Spielgeräte brauchten mal wieder einen neuen Farbanstrich. Auch der Pavillon musste ein neues Dach bekommen. Der Zahn der Zeit hatte schon stark daran genagt. Und auch im Innenbereich war gründliches Putzen angesagt. Hintergrund des Arbeitseinsatzes war sicher einerseits, dass sich alle in der Gemeinde wohlfühlen sollen und dazu gehören auch Ordnung und Sauberkeit. Aber alle hatten natürlich auch schon das für den 27. Juni geplante Dorffest im Blick. Es wird wieder der Höhepunkt im Gemeindeleben sein und steht dieses Jahr ganz im Zeichen des 725-jährigen Jubiläums. Alle Organisatoren wünschen sich wieder eine rege Beteiligung, auch wenn es um das Schmücken der Häuser und Vorgärten geht. Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer beim Frühjahrsputz. Birgit Stecker Nr. 11/2015 Nr. 11/2015 – 11 – Mecklenburgische Schweiz Aus unserem OG-Leben Am 29. April 2015 trafen sich 19 Frauen zum „Bowlen bei Conny“ in Groß Wokern. Wir bildeten 2 Mannschaften und begannen pünktlich mit dem Rollen der Bowlingkugeln. Unter akustistischer Begleitung durch alle Teilnehmer wurden wir herzlichst angefeuert, um das Höchstziel von „Allen Neunen“ zu erreichen. Dieses gelang dann auch gleich zweimal der Sportfreundin Frau Dr. Heidemarie Jaroczewski unter jubelndem Beifall aller Teilnehmer. Mit viel Spaß und Einsatz kämpften alle um viele Punkte. Hier die Ergebnisse unseres sportlichen Nachmittags. 1. Platz 2. Platz 3. Platz mit 73 Punkten mit 66 Punkten mit 65 Punkten Frau Dr. H.Jaroczewski Frau H. Müller Frau Ch. Bergmann Die Gruppe 2 erreichte in der Gesamt-Punktwertung 451 Punkte und die Gruppe 1 394 Punkte. Die altersmäßige Zusammensetzung war sehr unterschiedlich. Die älteste Teilnehmerin war Frau Ingrid Czerwinski und die jüngste Frau Carmen Franke. Dieser Nachmittag hat allen viel Spaß bereitet und wir kamen zu dem Entschluss, dass wir einen zweiten Sportnachmittag noch in diesem Jahr durchführen wollen. Frau Cornelia Lange, Betreiberin der Bowling-Bar, hatte die Bahnen vorbereitet und versorgte uns mit gewünschten Getränken. Dafür bedanken wir uns recht herzlich. Alle schätzten ein, es war ein schöner sportlicher Nachmittag. Ch. Baumeier Groß Wokern Ablagern jeglicher Abfälle untersagt Da auf den beiden Standorten in Lelkendorf und Küsserow immer wieder von unbelehrbaren Einwohnern nicht nur Baumschnitt abgelagert wurde, sondern auch Sperrmüll und anderer Müll in Plastesäcken, wird ab sofort an beiden Standorten (Lelkendorf-Platz zwischen Wasserwerk und Wallteich, Küsserow-Platz neben dem ehemaligen LPG-Gelände Richtung Jördenstorf) das Ablagern jeglicher Abfälle untersagt. E. Habelt Bürgermeister Brücke zur Schnursteinquelle erneuert Die erste Brücke über den Graben zur Schnursteinquelle war zu einer Gefahrenquelle geworden. Einer der Trägerbalken war gebrochen und die Brücke neigte sich bedenklich zur Seite. Mit Hilfe des Bauern A. Schulte-Ebbert (Material und Technik), recht herzlichen Dank dafür, reparierten die Mitglieder der IG Lelkendorf, Th. Draeger, E. Benkert und E. Habelt diese Brücke. Unerwartete Hilfe erhielten sie von F. Sommer aus Lelkendorf. Die Brücke ist wieder uneingeschränkt passierbar. Mecklenburgische Schweiz – 12 – Nr. 11/2015 up de Reeperbahn. As „La Paloma“ erklüng, süngen wi kräftich mit. Ganz anners verlöp de Läbenslop von Freddy Qinn, de nägen Spraken beherrscht un sik all ein Künstlernam taulecht har. Bi sine Lieder: „Brennend heißer Wüstensand“ orrer „Junge komm bald wieder“ kemen uns olle Erinnerungen an frühere Danzveranstaltungen un manch einer har woll an dissen Dach ok noch girn dat Danzbein schwungen. Öber ok interessante Vertellers von de richtigen Seefohrt bereicherten denn Nahmeddach. Twischendörch wür natürlich ok Seemannsgarn spunn. Widerhenn ein handbreit Wader unnern Kiel wünscht de Plattdütsche Vertellerkreis ut Schorrsow Dat kann doch ein Seemann nich erschüttern De Plattdütsche Vertellerkreis ut Schorssow wull an dissen Nahmeddach mal mit sine Gäst de Seel baumeln laten. Dortau harn wi uns denn singenden Seemann Reinhard Laudahn inlad. Tau Beginn von dat Programm stellte uns Herr Laudahn Hans Albers as Schauspäler un Sänger vör un dormit wirn wi schon Nr. 11/2015 – 13 – Mecklenburgische Schweiz Zum 7. Mal findet im Rahmen des Festivals vom 2. bis 6. Juni 2015 ein Meisterkurs für Querflöte unter Leitung von Dr. Anja Setzkorn-Krause und Prof. Dirk Peppel im Gottiner Bürgerhaus statt. Hier ist jederzeit kostenloses Zuhören und Zuschauen möglich. Seit mehr als 5 Jahren arbeitet der Maitosports e. V. im Bereich der Gewaltprävention, der Deeskalation und der Antiaggression. Der Verein schickt Trainer in Schulen und Kitas, organisiert Lehrgänge und unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Notsituationen. Beachtliche Erfolge erzielte der Verein mit der Eröffnung seiner 3 Gewaltpräventionszentren in Dahmen, Stavenhagen und Waren an der Müritz. Hier werden Kinder, Jugendlich und Frauen betreut, welche mit Gewalt konfrontiert wurden. Hier werden Lehrgänge in den Bereichen der Gewaltprävention, der Deeskalation und der Antiaggression durchgeführt. In diesen Zentren bietet der Maitosports e.V. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, nicht nur bestehende Aggressionen abzubauen, sondern vor allem Strategien für sich zu entwickeln, zukünftige Situationen gewaltärmer zu meistern und das Selbstvertrauen in die eigene Person zu stärken. Hier geht es ebenfalls um die schon vorher erwähnten Inhalte und Angebote. Außerdem können wir hier erlebnispädagogisch tätig werden. An dieser Stelle danken wir der Stiftung der Ostseesparkasse, die unser Konzept in Dahmen, welches wir unter das Motto ,,Stark durchs Leben“ gestellt haben, mit einer Zuwendung in Höhe von 2000,00 EUR zur Finanzierung von Bubble Balls zum Trainieren unterstützten. Ein großes Dankeschön gilt ebenfalls der Filialleiterin Ostseesparkasse Teterow Manja Gaedecke, die sich stets für die Belange des Vereins einsetzt. Wir wollen uns bei allen Sponsoren, Eltern, Lehrern und Personen für die Unterstützung des Maitosports e.V. recht herzlich bedanken. Nun sollte man denken, dass Menschen insbesondere Politiker oder Persönlichkeiten aus hohen Ämtern dieses Projekt unterstützen, aber weit gefehlt. Angewiesen ist der Maitosports e. V. auf Spenden oder auf Fördergelder durch öffentliche Träger. Maik Torfstecher Sonntag, 24. Mai, 11:00 Uhr, Bürgerhaus Gottin, Festsaal „Color-a-t(oura! - eine Farbenreise“ Eröffnung der 42. Ausstellung Malerei im Bürgerhaus mit Arbeiten von Volkert Krietsch, Die erst 14-jährige Ausnahmepianistin Hai Thao My Nguyen eröffnet musikalisch- temperament-voll die Ausstellung und gleichzeitig das VIII. Internationale Sommerfestival Johann Heinrich von Thünen Sonnabend, 6. Juni, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gottin, großer Saal Meisterliches Im Abschlusskonzert des 7. Internationalen Meisterkurses für Querflöte unter der Leitung Dr. Anja Setzkorn-Krause und Prof. Dirk Peppel präsentieren die Kursteilnehmer die großen Werke der Flötenliteratur, versiert begleitet von Michael Stöckigt am Klavier und ausgewählte Kammermusik mit zwei bis acht Flöten Mittwoch, 10. Juni, 15:00 Uhr, Bürgerhaus Gottin, großer Saal Der Wolf und die 7 Geißlein Das Rostocker Märchenquartett mit seiner versierten Sprecherin Babette Bartz erzählt für kleine und große Märchenliebhaber musikalisch die Geschichte der Gebrüder Grimm Donnerstag, 11. Juni 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gottin, großer Saal Jazz-time-live Der beliebte Saxophonist Andreas Pasternack jazzt, singt, tanzt und rockt in diesem Jahr gleich mit vier weiteren Mitstreitern. Wir freuen uns auf das Andreas-Pasternack-Quintett Sonntag, 14. Juni, 19:00 Uhr, Kirche Warnkenhagen Vivaldi pur In einem musikalisch hochkarätig besetzten Konzert präsentiert das Bachcollegium der Ilmfestspiele Weimar Konzerte für Flöte, Oboe, Violine, Violincello und den „Frühling“ aus den „Vier Jahreszeiten“. Freitag, 19. Juni, 19:00 Uhr, Thünen-Pogge-Begegnungsstätte „La Guitare“ Das deutsch-tschechische „Duo In RE“ zaubert den Klangreichtum des 17. Jahrhunderts in den Konzertsaal. Premek Hajek und Anja Engelberg musizieren mit spürbarer Freude auf historischen Instrumenten (Barockgitarre und -laute, Viola da gamba) Werke aus dem barocken Frankreich und Spanien Förderverein Bürgerhaus der Gemeinde Warnkenhagen e. V. Festivalzeit in der Thünen-Region! Konzerte von Bach bis Jazz und Musikalisches für Kinder vom 24. Mai bis 27. Juni 2015 Bereits zum 8. Mal findet das Internationale Sommerfestival Johann Heinrich von Thünen in drei Ortsteilen der Gemeinde Warnkenhagen (Gottin, Tellow, Warnkenhagen) und in Belitz statt, Dienstag, 23. Juni 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gottin, Festsaal „Wenn ich träume …“ In einem Gesprächskonzert gewähren uns Angela Ziegler, Direktorin des Thünen-Museum-Tellow und Sängerin, die Pianistin Oxana Kondak, und die Thünenbiographin Renate Hippauf mit Liedern und Texten Einblicke in das Leben von Anette Droste- Hülshoff, eine Dichterin und Komponistin der Thünenzeit Sonnabend, 27. Juni 19:00 Uhr, Kirche Belitz „Marimba-Exkursion“ Solokonzert mit Fumito Nunoya (Hochschule für Musik Detmold), einem der führenden Marimbisten der Gegenwart. Es wird eine Bandbreite dieses außergewöhnlichen Instrumentes mit Kompositionen von J. S. Bach, Filmmusik, sowie Japanische Lieder und Original Marimbakompositionen zu hören sein. Mecklenburgische Schweiz – 14 – Nr. 11/2015 Förderverein Dorfleben Gemeinde Jördenstorf SV Jördenstorf e. V. Radeln im Mai Mitspieler gesucht - - Mitspieler gesucht Am 9. Mai fuhren 20 sportbegeisterte und durchtrainierte Radler aus Jördenstorf und Umgebung über Rey und Kleverhof zum einzigen mit Wind produzierenden Müller in M-V nach Altkalen zur Besichtigung der Holländerwindmühle. Herr Preuß berichtete uns über die Geschichte seiner Mühle, die sich bereits seit vier Generationen in Familienbesitz befindet und immer noch hochqualitatives Mehl aus Biogetreide produziert. Während der Besichtigung konnten wir uns an Hand eines Mahlvorgangs von der Funktionalität dieses technischen Denkmals überzeugen. Beim anschließenden Picknick auf dem Mühlenhof wurden mitgebrachte sowohl herzhafte als auch süße Köstlichkeiten verspeist und diverse Getränke zu sich genommen. Gestärkt und gut gelaunt fuhren wir über Damm durch den wunderschönen Weg Richtung Postmoor. Der Abschnitt durch das Naturschutzgebiet Postmoor war etwas beschwerlich und die Teilnehmer mussten schiebend einige Pfützen umkurven. Über Alt Pannekow und Granzow ging es dann nach Remlin. Trotz einiger Regentropfen war die Stimmung beim zweiten Picknick in der Schutzhütte auf dem Remliner Dorfplatz gut. Einige Radler waren erstaunt über das Fehlen der früher ortsprägenden Plattenbauten in Remlin und später auch in Poggelow. Über Schlackendorf und Schrödershof kamen wir nach 32 km durch eine wunderschöne Frühlingslandschaft wieder in Jördenstorf an. Liebe Eltern, Hallo Kids, Die Spielgemeinschaft SV Jördenstorf/Thürkow sucht für ihre Nachwuchsmannschaften noch Mitspieler, um den Spielbetrieb im Spieljahr 2015/16 aufrecht erhalten zu können. Habt ihr Freude am Spiel im Team? Wollt ihr eure Kräfte mit anderen messen? Dann seid ihr hier bei uns genau richtig! Gesucht werden besonders Spieler für die C-Jugend/Jahrgang 2001 - 2002 E-Jugend/Jahrgang 2005 - 2006 F-Jugend/Jahrgand 2007 - 2008. Bei Interesse meldet euch bei Dietmar Rohde, Festnetz 03997731964/Mobil 01751137496 oder schaut einfach mal beim Training vorbei. Ev.-luth. Kirchengemeinde Belitz Pastorin z. A. Milva Wilkat, Kantor-Müschen-Weg 9, 17168 Prebberede, Tel: 039976 50260, [email protected] Herzliche Einladung an Sie und Euch zu folgenden Veranstaltungen in der Kirchengemeinde: Gottesdienste Pfingstsonntag, 24.05., Konfirmationsgottesdienst 10:30 Uhr in der Kirche In diesem Jahr werden konfirmiert: Margrit Kaup aus Groß Wüstenfelde Susanne Penschke aus Vietschow Fabian Rix aus Prebberede Pfingstmontag, 25.05. Regionalgottesdienst in Belitz 14:00 Uhr in der Kirche Im Anschluss sind alle recht herzlich zum Beisammensein bei Kaffee, Tee und Kuchen eingeladen. Sonntag, 31.05. 10:30 Uhr in der Kirche Sonntag, 07.06. 10:30 Uhr in der Kirche Pastor Benckendorff Sonntag, 14.06. 10:30 Uhr in der Kirche mit Taufe Veranstaltungen Kindersamstag der Kirchengemeinden Belitz und Jördenstorf Der Kindersamstag ist für alle Kinder von der 1. bis 4. Klasse. Wir treffen uns immer samstags abwechselnd in Jördenstorf und Belitz. Schau doch einfach mal vorbei. Hier triffst du andere nette Kinder und wir spielen, basteln, werkeln erzählen und singen zu einem interessanten Thema. Zum Schluss gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Der nächste Termin ist von 10:00 bis 12:30 Uhr am 30. Mai in Belitz Es freut sich auf euch das Kindersamstag-Team Gemeindenachmittag in Prebberede im Kulturraum Herzliche Einladung zu unseren unterhaltsamen und gemütlichen Runden in Prebberede. Wir treffen uns jeden 1. Dienstag im Monat. Trinken Kaffee und Tee, genießen selbstgebackenen Kuchen - tauschen die Rezepte aus - und haben Zeit, um miteinander ins Gespräch zu kommen und uns zu bestimmten Themen auszutauschen, zu rätseln, zu spielen, in Erinnerungen zu schwelgen und über die ein oder andere Anekdote herzlich zu lachen. Schauen Sie doch einfach mal vorbei. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Nr. 11/2015 – 15 – Der nächste Nachmittag ist am 2. Juni von 14:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr: Zu Gast ist Frau Dr. Maria Pulkenat aus Rostock zum Thema „Unterwegs sein - Ein Blick auch in die Geschichte Mecklenburgs“ Ja, mir san mit‘m Radel da - in Belitz und Umgebung Herzliche Einladung an Groß und Klein am Samstag, 13. Juni auf eine gemeinsame Radtour zu gehen. Wir starten gegen 10:00 Uhr in Belitz am Pfarrhof und machen dann eine Rundtour. Wir werden kleine Stopps einlegen, die Natur genießen, Lieder singen und lyrische und biblische Texte hören. Natürlich darf ein gemeinsames Picknick nicht fehlen. Wer nicht in Belitz starten möchte, schaut wo die Route lang führt und schließt sich dann einfach an. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem nächsten Amtsblatt am 06. Juni. Mecklenburgische Schweiz Ev.-luth. Kirchgemeinde Klaber/Serrahn Nr. 25, 18279 Klaber Tel.: 038456/60972, Fax: 60695 Wochenspruch am Pfingstfest 2015: „Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth.“ Sacharja 4,6 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: Sprechzeit Pastorin z. A. Milva Wilkat: mittwochs von 10:00 bis 11:00 Uhr oder nach Vereinbarung Es grüßt Sie und Euch herzlich Milva Wilkat, Pastorin z. A. Vertretung während der Vakanzzeit bei Amtshandlungen: Pastorin Reinshagen, Rostock Tel. 0381/87702893 Ev.-luth. Kirchgemeinde Hohen Mistorf Die Pfarramtsvertretung in der ev.-luth. Kirchgemeinde Hohen Mistorf haben übernommen und sind somit Ihre Ansprechpartner: Pastor Udo Wesch, Kirchsteig 4, 17168 Thürkow, Tel. 039975 70201, Fax 039975 75830, Handy: 01629892498. E-Mail: [email protected] Pastor Wesch ist am besten zu erreichen: Mo. - Fr., 08:00 bis 09:30 Uhr, 12:00 bis 14:00 Uhr und ab 18:00 Uhr im Thürkower Pfarrhaus Gemeindepädagogin Frau Uta Lück, Dorfstr. 51 a, 17139 Faulenrost, Tel. 039951 27023 Die Kirchgemeinde lädt Sie herzlich ein: Unsere Gottesdienste 24.05., Pfingstsonntag 13:30 Uhr Hohen Mistorf, Konfirmation 25.05., Pfingstmontag 14:00 Uhr Remplin 07.06., 1. So. n. Trinitatis 10:00 Uhr Hohen Mistorf 14.06., 2. So. n. Trinitatis 14:00 Uhr Remplin Wir laden herzlich ein zu den regelmäßigen Veranstaltungen: Serrahn im Gemeindehaus Eltern-Kind-Kreis: Kinder bis 4 Jahre + Eltern mittwochs, 15:30 Uhr Leitung: A. Prillwitz, 0162 6655382 Kindergottesdienst (während Gottesdienst) Kinder von 4 - 12 Jahren sonntags, 10:30 - 11:30 Uhr Treffpunkt Kirche Serrahn Leitung: Fr. Ballhöfer Girls-Treff: 10 - 14 Jahre Freitag, 29.05.15 Ankommen 17:00 - 17:30 bis 21:00 Uhr Klaber im Pfarrhaus Kinderstunde 1. - 6. Klasse, mittwochs, 15:30 - 17:00 Uhr 27.05.2015 Leitung: Fr. Ballhöfer Mini-Gottesdienst Herzlich willkommen sind alle kleineren Kinder mit ihren Müttern, Vätern, Großeltern und Geschwistern! Im Anschluss ist Gelegenheit zu Begegnung und Spiel: Pfarrhaus Gielow, 28. Mai 2015, um 15:30 Uhr Jugendstunde samstags, 19:30 Uhr Serrahn, Diakoniewerk Werkstattboden Kinder- und Konfirmandenarbeit Kindertreff: Kindertreff Remplin, immer dienstags 14:00 bis 15:00 Uhr, Benjaminschule: 26.05. + 02.06. + 09.06.2015 Blaukreuz-Begegnungsgruppe dienstags, 19:30 Uhr Serrahn, im Gemeindehaus donnerstags, 19:30 Uhr Langhagen, Johannes-Schule Für den Konfirmandenunterricht ist neben Gemeindepädagogin Uta Lück auch ansprechbar: Pastor Christian Burchard, Pfarramt Gielow, Tel. 039957 20342 Besondere Veranstaltungen: 23.05. Samstag 19:30 Uhr Konzert mit Sefora Nelson im Zelt in Serrahn 24.05., Pfingstsonntag ab 10:00 Uhr Jahresfest des Diakonischen Zentrums Serrahn im Zelt 25.05. Pfingstmontag 10:00 Uhr Abschluss-Gottesdienst im Zelt mit Abendmahl und anschließendem gemeinsamem Mittagessen und Ausräumen des Zeltes Pfadfinder Treffen sich immer montags von 16:00 bis 17:30 Uhr in der Rempliner Kirche. Frauenkreis Hohen Mistorf, Pfarrhaus: Montag, 29.06.2015, 14:30 Uhr, Pfarrhaus Hohen Mistorf, Bibelwoche Sie sind herzlich eingeladen! Ein Hinweis zur goldenen/silbernen/diamantenen Hochzeit: Die Kirchgemeinde bittet die goldenen/silbernen/diamantenen Hochzeitspaare, die sich einsegnen lassen möchten, sich im Pfarramt zu melden. Da nicht alle Termine für diese Jubiläen bekannt sind, kann auch kein Besuch zur Gratulation von Seiten der Kirchgemeinde erfolgen. Wir bitten um ihr Verständnis! Aus unserer Kirchengemeinde werden konfirmiert: Am Pfingstsonntag, 24. Mai, 10:00 Uhr in Schlieffenberg: Michael Hinz Groß Wokern Sophia Joseph Kuchelmiß Ev. Kirchengemeinde Klaber/Serrahn Gisela Oehlke Mecklenburgische Schweiz – 16 – Ev.-luth. Kirchgemeinde Jördenstorf Die Kirchgemeinde lädt Sie herzlich ein: Nr. 11/2015 Der Apostel Paulus legt uns ans Herz: „Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob.“ Römer 15,7 Jahreslosung 2015 Gottesdienste an jedem Sonntag um 09:00 Uhr Die Kirchgemeinde lädt Sie herzlich ein: 24. Mai, Pfingstsonntag 14:00 Uhr Konfirmations-Gottesdienst mit unserem Chor 25. Mai, Pfingstmontag 14:00 Uhr Regionalgottesdienst in Belitz mit der Posaunengruppe aus Gnoien 31. Mai 10:00 Uhr Festgottesdienst aus Anlass des 90-jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Jördenstorf Unsere Gottesdienste 24.05., Pfingstsonntag 10:00 Uhr Warnkenhagen mit Abendmahl und Taufe 25.05., Pfingstmontag 08:30 Uhr Levitzow, mit Abendmahl 10:00 Uhr Thürkow, mit Abendmahl 31.05., Trinitatis 10:00 Uhr Thürkow, mit goldener und silberner Konfirmation 06.06., Samsatg 18:00 Uhr Warnkenhagen 07.06., 1. So. n. Trinitatis 08:30 Uhr Levitzow 14.06., 2. So. n. Trinitatis 10:00 Uhr Thürkow Der Chor trifft sich regelmäßig Dienstag um 19:30 Uhr. Gemeindeausflug am 16. Juni ins Bibelmuseum Barth, dazu werden besichtigt: Markt, Kirche u. Orgel Dampferfahrt nach Zingst, Schifferkirche Ahrenshoop Anmeldung und Beitrag von 55,- EUR bei Frau Griephan Sprechzeit von Pastor Benckendorff im Pfarrhaus Jördenstorf immer mittwochs 09:00 - 09:45 Uhr Verwaltung der Friedhöfe: Andre Dabels Jördenstorf, Groß Wüstenfelder Str. 6, Tel. 039977 39613. Pastor Uwe Benckendorff Rotdornweg 2, 18276 Gutow Tel. 03843 246544 [email protected] Ev.-luth. Kirchgemeinde Thürkow-Warnkenhagen Kirchsteig 4, 17168 Thürkow, Tel. 039975 70201, Fax 039975 75830, Handy: 01629892498 E-Mail: [email protected] Internetseite - „Förderkreis Warnkenhagen“: www. kirche-warnkenhagen.de Pastor Wesch ist am besten zu erreichen: Mo. - Fr., 08:00 bis 09:30 Uhr, 12:00 bis 14:00 Uhr und ab 18:00 Uhr Landkreis Rostock Ernst-Barlach-Theater Güstrow Spielplan Juni 2015 Mo., 01.06.2015 Beginn: 10:00 Uhr Eintritt: 5,- EUR, Kinder: 3,- EUR, im Abo: 3,- EUR FERDINAND DER STIER Puppentheater Schlott/Inszenierung für Kinder ab 3 Jahren Sa., 06.06. und So., 07.06.2015 Beginn an beiden Tagen: 15:00 Uhr Eintritt: 7,50 EUR, Kinder: 5,- EUR ELEMENTE-TEMPERAMENTE Tanzexpressionistische Bilder 2015 - Ballett in einem Akt nach einer Musikkollage von Paul Hindemith Tanzabt. Güstrow der Kreismusikschule Güstrow/Choreographie: Maria-Juliane Paschen Mo., 08.06.2015 Beginn: 9:30 Uhr Eintritt: 7,50 EUR, Kinder: 5,- EUR ELEMENTE-TEMPERAMENTE Tanzexpressionistische Bilder 2015 - Ballett in einem Akt nach einer Musikkollage von Paul Hindemith Tanzabt. Güstrow der Kreismusikschule Güstrow/Choreographie: Maria-Juliane Paschen Do., 11.06.2015 Beginn: 19.30 Uhr Eintritt: 7,- EUR, erm.: 5,- EUR SANTA CRUZ von Max Frisch, inszeniert von Schülern des John-BrinckmanGymnasiums Güstrow Christenlehre Jeden Mittwoch, 16:00 bis 17:00 Uhr Turmraum Kirche Warnkenhagen. Wer neu mitmachen möchte - bitte bei Pastor Wesch melden, um alles abzusprechen. Danke! Gesprächsabend: Mittwoch, den 20.05.15, um 19:00 Uhr im Pfarrhaus Thürkow Kirchgemeinderatssitzung Am Montag, den 15.06.15, 19:00 Uhr, Pfarrhaus Thürkow. Sie sind herzlich eingeladen! Ein Hinweis zur goldenen/silbernen/diamantenen Hochzeit: Die Kirchgemeinde bittet die goldenen/silbernen/diamantenen Hochzeitspaare, die sich einsegnen lassen möchten, sich im Pfarramt zu melden. Da nicht alle Termine für diese Jubiläen bekannt sind, kann auch kein Besuch zur Gratulation von Seiten der Kirchgemeinde erfolgen. Wir bitten um ihr Verständnis! Im Namen der Kirchgemeinde, Pastor Udo Wesch! Fr., 12.06.2015 Beginn: 19:30 Uhr Eintritt: 24,-/21,- EUR Reihe 3 - 4: 16,-/13,- EUR Reihe 1 - 2: 9,-/6,- EUR 10. PHILHARMONISCHES KONZERT Neubrandenburger Philharmonie Wolfgang Amadeus Mozart: Konzert für zwei Klaviere und Orchester Es-Dur KV 365 Francis Poulenc: Konzert für zwei Klaviere und Orchester d-Moll Joseph Haydn: Sinfonie Nr. 103 Es-Dur Hob I:103 „Mit dem Paukenwirbel Solisten: Sivan Silver & Gil Garburg, Klavier, Dirigent: Florian Krumpöck Mi., 17.06.2015 Beginn: 15:00 Uhr Eintritt: 15,- EUR EIN STRAUSS BUNTER MELODIEN Konzert des Landespolizeiorchesters MV Das Orchester präsentiert Blasmusik von Marsch & Walzer über Klassik bis Swing, Rock und Schlager Sa., 20.06.2015 Beginn: 18:00 Uhr Eintritt: 7,50 EUR, Kinder: 5,- EUR UNDINE - DIE KLEINE MEERJUNGFRAU Aufführung der Tanzabteilung Teterow der Kreismusikschule Güstrow Choreographie & Inszenierung : Violetta Stavreva Sa., 27.06.2015 Beginn: 19:30 Uhr Eintritt: 16,- EUR, Schüler: 14,- EUR Nr. 11/2015 – 17 – DIE KAMINER SHOW Wladimir Kaminer mit seinem Programm: Coole Eltern leben länger Vorschau SEPTEMBER Fr., 11.09.2015 Beginn: 19:30 Uhr Eintritt: 24,-/21,- EUR Reihe 3 - 4: 16,-/13,- EUR Reihe 1 - 2: 9,-/6,- EUR 1. PHILHARMONISCHES KONZERT der Spielzeit 2015/2016 mit der Neubrandenburger Philharmonie ÄNDERUNGEN + FEHLER VORBEHALTEN! Vorverkaufskasse des Ernst-Barlach-Theaters in Güstrow, Franz-Parr-Platz 8, Tel. 03843 684146/Öffnungszeiten: Mittwoch - Freitag von 12:00 - 18:00 Uhr Mecklenburgische Schweiz Hinweis: In der Zeit vom 20. Juli bis 1. Sept. 2015 bleibt die Theaterkasse geschlossen. Reservierungen/Kauf von Karten für die Abonnements „Philharmonische Konzerte“ und „niederdeutsche Vorstellungen“ 2015/2016 sind vor der Spielzeitpause noch bis zum 17. Juli 2015 möglich. Karten zzgl. Servicegebühr erhalten Sie: in der Güstrow-Information - Tel. 03843 681023 in der Tourist-Information Bützow - Tel. 038461 50120 in der Tourist-Information Schwaan - Tel. 03844 891792 in der Tourist-Information Krakow am See - Tel. 038457 22258 sowie in der Tourist-Information Teterow - Tel. 03996 172028 Theaterkarten online über www.ernst-barlach-theater.de Mecklenburgische Schweiz – 18 – Nr. 11/2015 Aktuelle Ausstellungen 2015 Galerie Teterow Bahnhofstraße 1 17166 Teterow Vernissage: Information: „ZUTRITT ZU DRITT“ Otto Möhwald - Malerei/Grafik Coco Radsack - Amulett & Birger Radsack - Metallobjekte bis 27.06.2015 „EIN VIERTELJAHRHUNDERT GALERIE TETEROW“ Jubiläumsausstellung mit Künstlern der Malerei/Grafik/Skulptur 03.07.2015, 19:30 Uhr bis 05.09.2015 www.galerie-teterow.de Stadtmuseum Teterow Sonderausstellung Südliche Ringstraße 2 „SICH REGEN BRINGT SEGEN“ 17166 Teterow Bunt- und Weißstickerei aus alter Zeit bis 29.08.2015 Kontakt: 03996 172827 Rathaus Teterow Marktplatz 1 - 3 17166 Teterow „BLICKWECHSEL“ Malerei und Grafik von Anja und Manfred Brachmann Bibliothek Teterow Neukalener Str. 22 17166 Teterow „LUFTSCHLÖSSER AUS PAPIER“ Bilder zu Gedichten der Lyrikerin Rose Ausländer von Heike Ellermann bis 31.03.2015 03996 172269 Kontakt: DRK-Bildungszentrum Am Bergring 1 17166 Teterow „WASSER“ Fotos vom Fotostammtisch Teterow Wassermühle Ziddorf Mühlenstraße10 17166 Dahmen Information: Vernissage: „KNAST“-Bilder aus der Jugendvollzugsanstalt Neustrelitz Werke von NIL AUSLÄNDER www.wassermühle-ziddorf.de 23.05.2015, 18:00 Uhr bis Ende Oktober 039933 70221 Kontakt: Geburtstagsgrüße Die Teterower Rheuma-Gruppe gratuliert im Juni ihren Mitgliedern recht herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute im neuen Lebensjahr. Der Vorstand Information Am 25.06.15 treffen sich die Mitglieder der Rheuma-Gruppe Teterow zu ihrer Fahrt zum Babelsberger Filmstudio. Abfahrt: 7:30 Uhr - Sparkasse Teterow 7:35 Uhr - Busbahnhof Teterow 7:45 Uhr - Busbahnhof Malchin 8:00 Uhr - Busbahnhof Stavenhagen Fahrtkosten: 17,50 EUR (Wenn vorhanden, bitte den Schwerbehindertenausweis mitbringen.) Der Vorstand V. Schiller Treffen der Selbsthilfegruppen Region Teterow - Monat Juni 2015 Speichergalerie Tellow LANDNUTZENLEBEN 17168 Tellow Ausstellung vom Umgang mit unserem Land - Gestern, Heute, Morgen Information: www.thuenen-museum-tellow.m-vp.de Dauerausstellung Bürgerhaus Gottin Dorfstraße 30 17168 Gottin Kontakt: 41. AUSSTELLUNG Arbeiten von Evelyn Schütt und Rene Sichart aus Teterow 039976 50437 bis Mitte Mai 42. AUSSTELLUNG „Color-a-t(o)ura!“ - Eine Farbenreise Arbeiten von Volkert Kdetsch vom 24.05. - 31.08.2015 Gut Gremmelin Am Hofsee 33 FOTOGRAFIEN - Horst Hamann BILDER - Frau Brachmann Informationsveranstaltung in Teterow zum Thema: Blutzuckermessung Zu einem interessanten Vortrag laden die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) und die Diabetiker-Selbsthilfegruppe in Teterow am 01.06.2015 herzlich ein. Ab 14:00 Uhr informieren Vertreter der Bergring-Apotheke über Vor- und Nachteile verschiedener Blutzuckermessgeräte. Die kostenfreie Veranstaltung findet in der KISS, Predigerstraße 2, in Teterow statt. Anmeldungen bitte unter: KISS der Diakonie Güstrow e. V., Telefon: 03843 6931-51, E-Mail: [email protected]. Alice Hämmerling Koordinatorin der KISS Änderungen der Termine vorbehalten - Betroffene, die ebenfalls den Austausch in einer Selbsthilfegruppe wünschen, sind herzlich eingeladen. Gespräche in der Gruppe sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. - Gründungsplanung von Selbsthilfegruppen für: Transidentität, Multiple Sklerose, Angehörigengruppe Depression Interessierte wenden sich bitte an die KISS. Kontakt zur KISS der Diakonie Güstrow e. V. per E-Mail: [email protected] Sprechzeiten Güstrow: Platz der Freundschaft 14c, Tel. 03843 6931-51, Mittwoch bis Freitag, nach Vereinbarung Sprechzeiten Teterow: Predigerstraße 2, Tel. 03996 15994-22, Montag und Dienstag: 9 bis 12 Uhr Sprechzeiten Bützow: Pfaffenstraße 11, Tel. 03843 6931-51, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr Nr. 11/2015 – 19 – Die Selbsthilfegruppe Morbus Parkinson informiert Am Mittwoch, dem 03.06.15, 14:30 Uhr, trifft sich die Selbsthilfegruppe Morbus Parkinson zum Informations- und Erfahrungsaustausch im Diakonie-Pflegeheim Am Rosengarten (Saal), Schnoienstraße 20 a, in Güstrow. Betroffene und Interessierte sind herzlich willkommen und können sich in diesem Kreis Rat holen und Hilfe für den besseren Umgang mit der Krankheit bekommen. Die Gespräche in der Gruppe sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) der Diakonie Güstrow e.V., Telefon: 03843 6931-51, E-Mail: [email protected] oder telefonisch unter 0152 37302369 an die Ansprechpartnerin der Gruppe. Alice Hämmerling Koordinatorin der KISS Hilfe für Schwangere: DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Teterow baut anonymes Beratungsangebot weiter aus Schwangerschaft, Konflikt, Beratung - wer diese Wörter hört, denkt meist an einen Schwangerschaftsabbruch. Zu wenige wissen: Jede schwangere Frau hat einen Anspruch auf anonyme Beratung - in jeder Lebenssituation und so lange wie nötig. Ein neues Gesetz sollte Schwangeren mit dem Wunsch nach Anonymität nun den Weg in die Beratungsstelle erleichtern. Auch die DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Teterow baute seine anonymen Hilfen weiter aus. Teterow, 30.04.2015 - Eine Schwangerschaft ist nicht immer nur ein Grund zur Freude: Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen, befinden sich in einer schwerwiegenden, mit Angst und Rückzug verbundenen Krise. Ihre Verzweiflung ist so groß, dass sie sich niemandem anvertrauen können. Bei der DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Teterow finden Schwangere in Not seit einem Jahr noch umfassender Rat und Hilfe - ohne dass sie ihren Namen nennen müssen. Grundlage dafür ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Insbesondere Schwangere, die anonym bleiben möchten, sollen frühzeitiger die qualifizierte Beratung der Schwangerschaftsberatungsstellen in Anspruch nehmen. Anonyme Beratung - zu jeder Zeit und bei allen Fragen Um dieses Ziel zu erreichen, müssen noch mehr Frauen von den Angeboten erfahren: Denn wer Schwangerschaftsberatung hört, denkt vor allem an die Konfliktberatung im Fall eines Abbruchs. Was viele nicht wissen: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, sich zu allen Fragen rund um eine Schwangerschaft beraten zu lassen - kostenfrei und auf Wunsch anonym. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Konflikt sich eine Frau befindet oder aus welchem Grund sie anonym bleiben möchte. Alle anvertrauten Informationen sind durch die gesetzliche Schweigepflicht der Beraterinnen besonders geschützt. Die Mitarbeiterin von der DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Teterow ist kompetent und besonders geschult. Gemeinsam mit den Ratsuchenden sucht sie gute Lösungen für die individuelle Lebenslage. Vertrauliche Geburt - in großer Not zum Schutz von Mutter und Kind Auch auf besondere psychosoziale Konflikte ist die Beraterin von der DRK Schwangerschaftsberatungsstelle Teterow vorbereitet: Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen oder verdrängen, finden persönliche Beratung und Begleitung. Diese Frauen konnten bisher nur schwer erreicht werden. Nun haben sie nicht nur die Möglichkeit, sich anonym beraten zu lassen, sondern können, wenn im Gespräch keine andere Lösung gefunden wird, ihr Kind medizinisch begleitet zur Welt bringen, ohne ihre Identität zu offenbaren. Riskante heimliche Geburten und Fälle, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden, sollen dadurch verhindert werden. Gleichzeitig hat das Kind später die Chance, seine Herkunft zu erfahren - ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Mecklenburgische Schweiz Hilfetelefon „Schwangere in Not - anonym und sicher“ Seit dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Anrufende werden über die Hilfen für Schwangere informiert. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten. Die Website www.geburt-vertraulich.de informiert betroffene Frauen umfassend über die Hilfsangebote für Schwangere und bietet eine anonyme Online-Beratung. Frauen mit Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung können über www.schwanger-und-viele-fragen. de eine Beratungsstelle in ihrer Nähe finden. Detaillierte Informationen finden sich zudem auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.familienplanung.de. Zusätzlich stehen gezielte und praxisorientierte Informationsmaterialien unter www.bmfsfj.de zur Verfügung. Weitere Informationen zur Beratungsstelle finden Sie unter http://www.drk-guestrow.de/beraten05.php. Pressekontakt: Monika Schmidt DRK Kreisverband Güstrow e. V. Schwangerschaftsberatungsstelle Goethestr. 19 17166 Teterow Tel.: 03996 1359918 Rat für Angehörige und Freunde psychisch Kranker Wenn ein Familienmitglied unter einer psychischen Erkrankung leidet, sind die Angehörigen vielfach ebenfalls betroffen. Sie übernehmen wichtige Aufgaben bei der Versorgung des kranken Menschen und müssen selber Wege finden, mit der oft belastenden Lebenssituation umzugehen. Selbsthilfegruppen für Angehörige können hier eine wichtige Unterstützung sein. Es ist nun geplant, einen Gesprächskreis ins Leben zu rufen. Die Gespräche sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Betroffene, die den Austausch mit Gleichgesinnten suchen, können sich ab sofort an die KISS der Diakonie Güstrow e.V., Telefon: 03843 6931-51, E-Mail: [email protected], wenden. Alice Hämmerling Koordinatorin der KISS
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