HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BB169357 Mittwoch, 16. März 2016 Hotel Sylter Hof Berlin Kurfürstenstraße 114-116 10787 Berlin Telefon: 030 2120-0 SN169445 Donnerstag, 17. März 2016 Victor's Residenz Hotel Georgiring 13 04103 Leipzig Telefon: 0341 68660 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Sachsen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890 Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs – Alles zum „Knöllchen“ für Einsteiger und Fortgeschrittene Mittwoch 16. März 2016 Berlin Donnerstag 17. März 2016 Leipzig www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Bei der kommunalen Verkehrsüberwachung im Außendienst sind Sie im Wesentlichen auf sich alleine gestellt. Sie müssen ad hoc entscheiden, ob Sie verwarnen wollen oder nicht. Entsprechend sicher müssen Sie in Ihrer Entscheidung sein, zumal nicht selten aufgebrachte Fahrerinnen oder Fahrer auftauchen, die mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind bzw. kein Verständnis für Ihre Handlung zeigen. 16. MÄRZ 2016 / 17. MÄRZ 2016 Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs – Alles zum „Knöllchen“ für Einsteiger und Fortgeschrittene 09:30 Uhr IHR REFERENT Heinz-Peter Mühlenberg Dipl.-Verw., Leiter des Ordnungsamtes in Marl, ist als Praktiker fast täglich mit den Herausforderungen des Straßenverkehrsrechts und des Straßenrechts konfrontiert und verfügt seit mehr als 25 Jahren über Lehrerfahrung in unterschiedlichen Rechtsgebieten, insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht und Straßenverkehrsrecht. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Aktuelles zum Straßenrecht 22. Februar 2016 Dresden, SN160332 23. Februar 2016 Halle (Saale), ST160508 24. Februar 2016 Erfurt, TH160406 Fernlehrgang Straßen- und Wegerecht Basiswissen für Nichtjuristen • Einstieg jederzeit Informationsmaterial unter: Tel.: 030390473-630 BB169357, Mittwoch 16. März 2016, Berlin SN169445, Donnerstag, 17. März 2016, Leipzig – Wie wird der ruhende Straßenverkehr durch gesetzliche Ge- und Verbote, Verkehrszeichen und -einrichtungen beschränkt? Name, Vorname – Was ist der Unterschied zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht? Dienstbezeichnung – Ab wann ist ein Verkehrszeichen gültig? Amt / Abteilung – Rechtsbegriffe im Straßenverkehrsrecht, z. B. schmale Straße, enge Stelle, Werktage, Gehweg, Seitenstreifen Telefon E-Mail Rechte der Überwachungsfachkräfte Name, Vorname Hinweise zum Verhalten vor Ort Dienstbezeichnung AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, die den ruhenden Verkehr im Außendienst überwachen bzw. überwachen sollen sowie Fachkräfte von Ordnungs- und Rechtsämtern, Ermittlungsdiensten, die mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs befasst sind. Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs – Alles zum „Knöllchen“ für Einsteiger und Fortgeschrittene Beginn des Seminars Ruhender Verkehr Im Seminar erhalten Sie einen systematischen Einstieg in das Straßenverkehrsrecht, diskutieren Sie häufige Praxisprobleme aus dem Behördenalltag und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN 16:00 Uhr Aktuelle Entwicklungen im ruhenden Verkehr, Tendenzen in der Praxis Amt / Abteilung Besondere Probleme, u. a. Fahrzeuge abschleppen Telefon Fallbeispiele aus der Praxis und Erfahrungsaustausch Name, Vorname Ende des Seminares Dienstbezeichnung 10:45 bis 11:00 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr 14:45 bis 15:00 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Hinweis: Sollten Sie zu speziellen Verkehrssituationen oder sonstigen Problemstellungen Fragen haben, schicken Sie diese Bitte (möglichst mit Foto) bis zwei Wochen vor der Veranstaltung an die Geschäftsstellen Berlin/Brandenburg ([email protected]) bzw. Sachsen ([email protected]), damit im Rahmen der Veranstaltung darauf besonders eingegangen werden kann. E-Mail Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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