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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
MV170208
Donnerstag, 6. April 2017
InterCityHotel Schwerin
Grunthalplatz 5–7
19053 Schwerin
Telefon: 0385 5950-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-310
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Kommunale Haftungsrisiken
im Bereich der
Abwasserentsorgung
Donnerstag
6. April 2017
Schwerin
Voraussetzungen und
Grenzen in neuerer
Rechtsprechung
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Hohe Schadensrisiken müssen beim Betrieb kommunaler Entwässerungseinrichtungen auf Seiten der kommunalen Aufgabenträger berücksichtigt werden. Insbesondere vermehrt auftretende Starkregenereignisse haben in den
letzten Jahren zu einer Zunahme „abwasserspezifischer Schäden“ geführt,
was auch an der Zahl der gerichtlich ausgetragenen Auseinandersetzungen
festgestellt werden kann.
„Überschwemmungsschäden, drückendes Grundwasser, Rückstauschäden“
sind immer wieder Gegenstand von Haftungsansprüchen. Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung sind dabei gleichermaßen betroffen. Besondere Bedeutung für ein optimales Schadens- und Risikomanagement
kommt dabei dem professionellen Umgang mit derartigen Schadensereignissen auf Seiten der Aufgabenträger zu.
Daneben gibt es kommunale Haftungsrisiken auch im Bereich des öffentlichen Rechts in Form bestimmter Anforderungen der zuständigen Wasserbehörde an Einrichtungen kommunaler Aufgabenträger sowie im Bereich des
Strafrechts für die dort verantwortlichen Personen.
Im Seminar werden die Haftungsfragen nach Schadens- bzw. Haftungsarten
sowie Praxisfälle aus der jüngeren Rechtsprechung dargestellt.
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schadensersatzhaftung im Rahmen der Abwasserentsorgung der Aufgabenträger sowie Haftungsrisiken nach den Vorschriften des Strafrechts und öffentlichen
Rechts aufzuzeigen. Praktische Handlungsempfehlungen mit dem Ziel einer
Haftungsvermeidung und -minimierung sollen flankierend vermittelt werden.
IHR REFERENT
Dr. Martin Düwel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
ZENK Rechtsanwälte, Berlin; er berät und vertritt Kommunen und Aufgabenträger sowie Unternehmen der
Abfall- und Abwasserwirtschaft; Mitautor eines Kommentars zum KAG Brandenburg.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Hauptverwaltungs-, Bauverwaltungs-, Tiefbau- und Rechtsämter, Geschäftsführer(innen) von Stadtwerken
und kommunalen Betrieben, der oberen und unteren Wasserbehörden sowie der Landesumweltämter, Abwasserverbände, Ingenieurbüros, Rechtsanwälte sowie öffentliche und private Grundstückseigentümer.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren (MV170206)
16.05.2017 in Rostock, Referenten: B. Holz, Ch. Seppelt
Gebührenkalkulation Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung
(MV170216), 12.06.2017 in Rostock,
Referenten: W. Belz, O. Hünemörder
DONNERSTAG, 6. APRIL 2017
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Kommunale Haftungsrisiken im Bereich der Abwasserentsorgung
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
Typische Haftungskonstellationen in der Praxis
• Relevante Rechtsgebiete
• Fallbeispiele aus der Rechtsprechung
Zivilrechtliche Haftungsrisiken
• Haftungsvoraussetzungen, -ausschluss u. -begrenzung
• Anspruchsgrundlagen im Überblick
• Haftung für Handlungen Dritter
Haftung für Schäden durch Abwasser
• Arbeiten am/im Kanal
• Dimensionierung von Entwässerungseinrichtungen/ Überschwemmungsschäden
• Exkurs 1: Haftung von Straßenbaulastträgern
• Exkurs 2: Mangelnde Gewässerunterhaltung
Haftung für Schäden durch drückendes Grundwasser
• Steigende Grundwasserstände und kommunale Pflichten
• Geänderte Wasserhaltung im Berg- und Tagebau
Strafrechtliche Haftungsrisiken
• Verantwortung von Amtsträgern
• Beispiele für Fahrlässigkeitshaftung
Haftungsrisiken nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
• Eingriffsbefugnisse der Gewässerschutzbehörden
• Beanstandung kommunaler Abwasserbeseitigungskonzepte
• Durchsetzung des Anschluss- u. Benutzungszwangs
Handlungsempfehlungen für die Praxis
• Haftungsvermeidung
• Umgang mit Haftungsansprüchen
• Dokumentationsobliegenheiten
16:00 Uhr Ende des Seminars
11:00 und 14:30 Uhr Kaffeepausen
12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
Kommunale Haftungsrisiken im Bereich der
Abwasserentsorgung
MV170208, Donnerstag, 6. April 2017, Schwerin
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Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Weitere Informationen unter www.vhw.de