BPlan 06.15 Begründung Vorentwurf "Alte Bonnstraße/südlich Otto

STADT BRÜHL
BEBAUUNGSPLAN 06.15 ‚ALTE BONNSTRASSE / SÜDLICH OTTO-WELS-STRASSE’
Stand: 02.06.2015
BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF
INHALTSÜBERSICHT
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1. Vorgaben
1.1 Lage und Größe des Plangebietes,
Geltungsbereich
1.2 Derzeitiges Planungsrecht
1.2.1 Landes- und Regionalplanung
1.2.2 Landschaftsplan
1.2.3 Flächennutzungsplan
1.2.4 Bebauungsplan
1.3 Bestehende Nutzungen / Bodenverhältnisse /
Altablagerungen
1.4 Eigentumsstruktur
1.5 Bodenschutz
1.6 Belange des Bodendenkmalschutzes
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2. Ziel und Zweck der Planung
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3. Planung
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3.1 Verkehr
3.1.1 Übergeordnete Anbindung
3.1.2 Innere Erschließung
3.1.3 S-Bahn Haltestelle Brühl-Badorf
3.1.4 Ruhender Verkehr
3.1.5 Fuß- und Radwege
3.2 Bebauung
3.3 Hydrogeologisches Gutachten
3.4 Energie / Ver- und Entsorgung
3.4.1 Energie
3.4.2 Schmutz- und Niederschlagswasser
3.5 Landschaftspflegerischer Begleitplan / ökologische
Bilanzierung / Umweltbericht
3.6 Geräuschsituation im Plangebiet
3.7 Artenschutzrechtliche Vorprüfung
3.8 Verwirklichung des Bebauungsplanes, Kosten
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Stadt Brühl BP 06.15‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße’
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1. VORGABEN
1.1 Lage und Größe des Plangebietes, Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 1 und wird im Norden von der
Otto-Wels-Straße (K 7) im Westen von der Alte Bonnstraße (L 183) und im Osten
von der Stadtbahnlinie 18 begrenzt. Das Plangebiet verjüngt sich in südlicher
Richtung und grenzt dort an die Dammanlage der ehemaligen Wirtschaftsbahn an.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 6,8 ha.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Bebauungsplanvorentwurf zu
entnehmen.
1.2 Derzeitiges Planungsrecht
1.2.1 Landes- und Regionalplanung
Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Region
Köln - ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
1.2.2 Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 8 des RheinErft-Kreises. Das Entwicklungsziel ist die „Erhaltung naturnaher Lebensräume und
natürlicher Landschaftselemente oder ihrer Reststrukturen sowie Wiederherstellung einer mit naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselementen
reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft im Bereich von Bächen, Teichen
und sonstigen Gewässern sowie im kleinstrukturierten und vielflächigen landschaftlichen Freiraum“.
Südlich des Plangebietes (Dreiecksfläche zwischen der Stadtbahnlinie und dem
ehemaligen Bahndamm) grenzt ein geschützter Landschaftsbestandteil an. Die
Fläche liegt jedoch außerhalb des Plangebietes.
1.2.3 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Brühl stellt für den überwiegenden Teil des
Plangebietes W - Wohnbauflächen, sowie südlich der Otto-Wels-Straße (K 7) und
entlang der Vorgebirgsbahn einen Grünstreifen dar.
1.2.4 Bebauungsplan
Für den Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes besteht derzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan.
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1.3 Bestehende Nutzungen / Bodenverhältnisse / Altablagerungen
Das Plangebiet ist bis auf die Flurstücke 888, 1148, 1179 und 914 unbebaut. Die
vorhandene Bebauung befindet sich ausschließlich an der Alte Bonnstraße und
wird zum Wohnen bzw. die bestehende Hofanlage auf den Flurstücken 1179 und
914 (Alte Bonnstraße 145) auch gewerblich genutzt.
Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich geprägte
Flächen mit großflächigeren Äckern. Unterbrochen werden diese durch Gärten
und Wiesenbrachen im Umfeld der vorhandenen Bebauung an der alten
Bonnstraße, die bis zur Bahnlinie reichen. Im Süden befinden sich ebenfalls Gärten, Grünland- und Ackerbrachen. Gehölzbestände beschränken sich auf die
Randstreifen und Böschungen der angrenzenden Straßen bzw. Bahndämme am
Rand des Plangebietes.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Niederrheinischen Bucht im östlichen
Bereich der ‚Ville’. Gemäß der Karte der Böden von Nordrhein-Westfalen (Deutscher Planungsatlas) kommt im Planungsgebiet der Bodentyp Parabraunerde vor,
teils auch Gley-Braunerde. Es handelt sich um schluffigen Lehm mit schwerem
Unterboden, der aus Löß hervorgegangen ist. Die Böden sind tiefgründig, gut
wasserhaltend, teils mit Grundwasser im Unterboden. Gemäß der Karte der
schutzwürdigen Böden von Nordrhein-Westfalen handelt es sich um Böden mit
regional hoher Bodenfruchtbarkeit.
Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen bekannt.
1.4 Eigentumsstruktur
Die Grundstücke innerhalb des Plangebietes befinden sich im Eigentum verschiedener Privatpersonen. Für den überwiegenden Teil der Flächen innerhalb des
Plangebietes bestehen verbindliche Vereinbarungen zwischen den bisherigen Eigentümern und dem Erschließungsträger.
Mit den übrigen Grundstückseigentümern steht der Erschließungsträger in Verhandlungen, wobei sich einige der Abstimmungen kurz vor dem Abschluss befinden.
1.5 Bodenschutz
Vor Durchführung der Baumaßnahmen ist der zur Wiederverwendung vorgesehene Oberboden zu sichern. Er ist sachgemäß zu lagern und am Leben zu erhalten,
ohne dass Fäulnisprozesse einsetzen. Für alle Bodenarbeiten gilt die DIN 18 915.
Verdrängter Boden muss bei Feststellung einer Kontamination ordnungsgemäß
entsorgt werden. Das Ein- oder Aufbringen von Bauschutt oder verunreinigtem
Boden ist untersagt.
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Hinsichtlich nie auszuschließender Kampfmittelbefunde sind die Bauarbeiten mit
entsprechender Vorsicht durchzuführen und bei Funden der Kampfmittelräumdienst und das Ordnungsamt der Stadt Brühl zu benachrichtigen.
Die Belange des Bodenschutzes, die sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG) vom 17.3.1998, der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV)
vom 12.7.1999 und des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) vom 9.5.2000
ergeben, sind zu beachten.
1.6 Belange des Bodendenkmalschutzes
Innerhalb des Plangebietes wurden bereits im Jahr 2009 zwei Teilbereiche begangen und Einzelfundeinmessungen durchgeführt. Im Sommer 2014 sind die Untersuchungen wieder aufgenommen worden. Zur Klärung der bodenkundlichen
und der archäologischen Situation wurden Sondagen angelegt.
Mit Schreiben vom 07.11.2014 stellt das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland fest, dass Belange des Bodendenkmalschutzes auf der Basis des Prospektionsergebnisses für diese Planung nicht (mehr) als abwägungsrelevant eingestuft werden, auch wenn grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann,
dass sich Reste von Bodendenkmälern in der Fläche erhalten haben.
Es wird daher auf die §§ 15 und 16 DSchG NW hingewiesen und darum gebeten,
dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird.
2. ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 06.15 ‚Alte Bonnstraße (L 183) / Südl.
Otto-Wels-Straße’ sollen an dem Standort die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.
Der nördliche Teil des Plangebietes soll für den Neubau von bis zu viergeschossiger Bebauung im Geschoßwohnungsbau vorgehalten werden. Auf den südlich angrenzenden Flächen sind insgesamt 73 Familienhäuser als Einzel-, Doppel- und
Reihenhausbebauung vorgesehen.
Für die freistehenden Einzel- und Doppelhäuser wird in Anlehnung an die vorhandene Siedlungsstruktur in Badorf eine gering verdichtete Bebauung mit Grundstücken > 300 m² geplant.
Die im Anschluss an dem Kreisverkehr gewählte anspruchsvolle Bau- und Platzgestaltung soll zur Stärkung der Adressenbildung und damit der Identitätsstiftung
der Bewohner mit ihrem Wohngebiet beitragen.
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3. PLANUNG
3.1 Verkehr
3.1.1 Übergeordnete Anbindung
Die übergeordnete Anbindung des Plangebietes ist sowohl für den Individualverkehr als auch für den ÖPNV als sehr gut zu bezeichnen.
Mit der Lage im Eckbereich der Alte Bonnstraße (L 183) und der Otto-Wels-Straße
(K 7) grenzen leistungsfähige übergeordnete Straßenverbindungen an das Plangebiet an, sodass die Stadtteile und die Stadtmitte in wenigen Minuten zu erreichen sind. Südöstlich des Plangebietes befindet sich in einer Entfernung von
ca. 700 m die Anschlussstelle der A 553. Über diesen Anschluss ist das Plangebiet auch gut mit dem übergeordneten Fernverkehr verknüpft.
Mit der Stadtbahn-Haltestelle ‚Brühl-Badorf’ und den dazugehörigen P&R-Plätzen
nördlich der K 7 besteht aus dem Plangebiet heraus die Möglichkeit mit dem PKW
und auch fußläufig das öffentliche Verkehrsnetz zu nutzen.
3.1.2 Innere Erschließung
Die bisherige Einmündung der Otto-Wels-Straße (K 7) in die Alte Bonnstraße
(L 183) kann bei einer zusätzlichen Anbindung aus dem Plangebiet nicht mehr
verkehrssicher ausgebaut werden. Es ist daher Ziel der Planung, mit der Realisierung des Bebauungsplanes in diesem Eckbereich einen Kreisverkehrsplatz zu installieren.
Die Anbindung der inneren Erschließung ist aufgrund der tangierenden klassifizierten Straßen ausschließlich über diesen Kreisverkehr vorgesehen.
Die weitere innere Erschließung ist schleifenförmig angelegt so dass weitestgehend auf großflächige Wendeanlagen verzichtet werden kann. Lediglich im Süden
und Südwesten des Plangebietes sind kleinere Erschließungsstiche für die in diesem Bereich geplante Wohnbebauung geplant.
In Abhängigkeit von der entwässerungstechnischen Konzeption werden im weiteren Verfahren die Höhenlagen der Planstraßen festgesetzt.
3.1.3 Stadtbahn-Haltestelle ‚Brühl-Badorf’
Das Plangebiet liegt im Nahbereich der Stadtbahn-Haltestelle ‚Brühl-Badorf’ der
Linie 18. Aus dem Wohngebiet heraus wird ein Fuß- und Radweg bis auf das vorhandene Wegesystem, das zum Bahnsteig bzw. in Richtung Schulzentrum verläuft, geführt.
Die Haltestelle ist damit aus dem Plangebiet heraus in wenigen Minuten fußläufig
erreichbar.
Die Herstellung einer direkten und einfach geführten fußläufigen Wegeverbindung
zur Haltestelle Brühl-Badorf ist Gegenstand der weiteren Planung.
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3.1.4 Ruhender Verkehr
Geschosswohnungen Teilfläche WA1
Die notwendigen Stellplatzflächen für die künftigen Bewohner der Teilfläche WA1
werden insgesamt innerhalb von Tiefgaragen nachgewiesen. In der noch zu erstellenden förmlichen Planzeichnung werden entsprechende Flächen für Tiefgaragen (TGa) festgesetzt.
Geschosswohnungen Teilfläche WA2
Die innerhalb der Teilfläche WA2 geplanten Geschosswohnungen sollen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden. Auf Grund der gesetzlich
festgesetzten Anfangsmieten in den Einkommensgruppen A und B sind planerische Zugeständnisse bezüglich der Anordnung der Stellplätze erforderlich.
Gegenüber den innerhalb der Teilfläche WA1 freifinanzierten Wohnungen sind bei
den sozial geförderten Wohnungen nur ebenerdige Stellplatzanlagen finanzierbar.
Das Planungskonzept stellt östlich der geplanten Bebauung 34 ebenerdige Einstellplätze dar.
Familienhausbebauung
Die Flächen südlich der geplanten Geschosswohnungen sollen als Familienhausbebauung in der offenen Bauweise mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern bebaut werden. Der Nachweis der Flächen für den ruhenden Verkehr ist für die Einzel- und Doppelhäuser unproblematisch, da dieser in den jeweiligen seitlichen Abstandsflächen geleistet werden kann.
Die im Südosten des Plangebietes vorgesehenen 10 Reihenhäuser sind auf 3
Blöcke (2 x 3 Einheiten und 1x 4 Einheiten) aufgeteilt. Die Abstände zwischen den
Gruppen wurden so großzügig gewählt, dass in den Zwischenräumen die erforderlichen Stellplätze und / oder Garagen errichtet werden können.
Öffentliche Parkplätze
Neben den privaten Stellplatzanlagen für die künftigen Bewohner sind innerhalb
des öffentlichen Verkehrsraumes insgesamt 62 öffentliche Parkplätze für Besucher eingeplant. Davon sind 35 Stellplätze im Bereich der Geschosswohnungen
und 27 im Bereich der Familienhausbebauung vorgesehen.
3.1.5 Fuß- und Radwege
Das Plangebiet ist über drei Fußwegeverbindungen mit den angrenzenden Gebieten verknüpft. Im Nordosten des Plangebietes wird aus dem Wohngebiet heraus
ein Fuß- und Radweg bis auf das vorhandene Wegesystem, das zum Bahnsteig
der Haltestelle Brühl-Badorf bzw. in Richtung Schulzentrum verläuft, geführt.
Im mittleren Teil des Plangebietes ist eine fußläufige Anbindung zur Alte
Bonnstraße hin über die derzeitig in Ost-West-Richtung verlaufende Wegeverbindung (Flurstück 116) geplant.
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Der Fußweg schließt an die Planstraße F an und soll zugleich die Durchfahrt für
den allgemeinen Verkehr aus dem Plangebiet zur L 339 verhindern. Im Rahmen
der Ausbauplanung wird geprüft, inwieweit hier eine Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge eingerichtet werden kann (z.B. durch beweglichen Poller).
Des Weiteren wird die Fußwegeverbindung aus dem südlich angrenzenden Bebauungsplangebiet 06.13 aufgenommen und innerhalb des Bebauungsplanes
06.15 fortgeführt.
3.2 Bebauung
Entsprechend den dargelegten Zielen der Planung sollen die Flächen innerhalb
des Plangebietes insgesamt einer Wohnbebauung zugeführt werden.
Die geplante Bebauung ist in zwei unterschiedliche Bebauungsstrukturen gegliedert. Der nördliche Teil des Plangebietes soll für den Neubau von Geschosswohnungen vorgehalten werden. Auf den südlich angrenzenden Flächen sind insgesamt 73 Familienhäuser geplant.
Der Standort im Kreuzungsbereich des klassifizierten Straßenkreuzes K7 / L 183
und der Stadtbahnlinie 18 wird insbesondere unter der Berücksichtigung des
ÖPNV bzw. der Haltestelle Brühl-Badorf und dem anstehenden 10-Minuten-Takt
der Linie 18 als städtebauliche "integrierte Lage" bewertet und eignet sich daher
insbesondere für eine verdichtete Bebauung im Geschosswohnungsbau.
Die Eingangssituation in das Plangebiet wird durch eine städtebaulich anspruchsvolle Bau- und Platzgestaltung besonders herausgestellt und soll für die künftigen
Bewohner auch als attraktive Adresse nach außen fungieren. Der Eingangsbereich in das neue Wohnquartier wird durch zwei, turmartige Gebäude, die relativ
eng beieinander stehen, betont. Hierdurch wird ein Stadttorcharakter angestrebt,
wodurch das Quartier eine eigenständige und besondere Qualität erfährt.
Die im Nordteil des Plangebietes vorgesehenen Geschosswohnungen sind in drei/ und viergeschossiger Bauweise geplant, die als Miet- / oder Eigentumswohnungen errichtet werden sollen.
Während der westliche Grundstückseingangsbereich (WA1) ausschließlich dem
freifinanzierten Wohnungsbau zugeordnet wird, soll die im Nordosten des Plangebietes vorgesehene Bebauung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden. Zur Absicherung dieser Zielsetzung setzt der Bebauungsplan die
betroffenen Teilflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB als ‚Flächen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden‘, fest.
Die Flächen südlich der geplanten Geschosswohnungen sollen als Familienhausbebauung in der offenen Bauweise mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern bebaut werden. Von den insgesamt 73 Hauseinheiten sind 15 als freistehende Einzelhäuser, 48 als Doppelhaushälften und 10 als Reihenhäuser geplant.
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In Anlehnung an die vorhandene Siedlungsstruktur im Stadtteil Badorf wird für die
Einzel- und Doppelhausbebauung eine geringe Verdichtung mit Grundstücken
> 300 m² angestrebt.
Gemäß den Vorgaben des Flächennutzungsplanes und den Zielen der Planung
den überwiegenden Teil des Plangebietes für eine Wohnbebauung vorzuhalten,
wird für alle künftigen Bauflächen 'Wohnbaufläche' festgesetzt.
3.3 Hydrogeologisches Gutachten
Die Niederschlagswasserbeseitigung ist innerhalb des Plangebietes über eine
zentrale Versickerungsanlage vorgesehen. Im weiteren Verfahren werden für das
Plangebiet Baugrunduntersuchungen sowie Hydrogeologische Untersuchungen
durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden nach Abwägung der unterschiedlichen Belange und nach Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und
Fachbehörden in die Planfassung der öffentlichen Auslegung eingepflegt.
3.4 Energie / Ver- und Entsorgung
3.4.1 Energie
Der Aufbau einer Energieversorgung ist unabhängig von den begrenzten Ressourcen fossiler Energieträger und ohne schädigende Auswirkungen auf unser
Ökosystem und das Klima ohne Frage zwingend erforderlich. Die Erhöhung der
Energieeffizienz hat gleiche Priorität wie der Ausbau der erneuerbaren Energien.
Auf diese Weise kann zumindest die zeitliche Verfügbarkeit der fossilen Energieträger verlängert und die mit deren Umsetzung verbundene Umweltbelastung in
Grenzen gehalten werden.
Für den Bereich des Plangebietes haben die Stadtwerke Brühl ein Energiekonzept
erarbeitet und unter Berücksichtigung der ökonomischen wie auch ökologischen
Betrachtung die Installation eines Blockheizkraftwerk zur Deckung der Grundlast,
sowie zwei Gasbrennwertkessel für die Spitzenlastabdeckung in Verbindung mit
einer solarthermischen Anlage, vorgeschlagen.
Das Blockheizkraftwerk ist entsprechend den Vorgaben der Stadtwerke Brühl im
Norden des Plangebietes im Bereich der Grünfläche an der Otto-Wels-Straße vorgesehen.
3.4.2 Schmutz- und Niederschlagswasser
Die Entsorgung des Schmutz- und Niederschlagswassers ist für die bestehende
Bebauung an der Alte Bonnstraße und die geplante Bebauung im Innenbereich an
der Planstraße getrennt betrachtet worden.
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Grundstücke an der Alte Bonnstraße
Im Bereich der Alte Bonnstraße sind 3 Flurstücke bebaut. Die Entsorgung des
Schmutz- und Niederschlagswassers dieser Bebauung erfolgt bereits in den
Mischwasserkanal in der Alte Bonnstraße. Ob die zukünftige, sich an die vorhandene Bebauung entlang der Alte Bonnstraße anschließende Ergänzungsbebauung an diesen Kanal angeschlossen werden soll, wird im Rahmen des weiteren
Verfahrens geprüft.
Entsorgung aus dem Bereich der Neubebauung
Die Entsorgung des Schmutzwasser soll über Freispiegelkanäle der Mischwasserkanalisation nördlich der Otto-Wels-Straße erfolgen. Das Regenwasser soll über
ein Kanalsystem gesammelt und in einer zentralen Versickerungsanlage gereinigt
und beseitigt werden. Das vorliegende Bebauungskonzept stellt im Mittelteil am
Fuße der Stadtbahnlinie den Standort für eine mögliche Versickerungsanlage dar.
Die konkrete Ausführung dieser Anlage erfolgt im weiteren Verfahren im Rahmen
der detaillierten entwässerungstechnischen Untersuchung.
3.5 Landschaftspflegerischer Begleitplan / ökologische Bilanzierung / Umweltbericht
Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild werden im weiteren Verfahren in einem landschaftspflegerischen
Fachbeitrag untersucht und bewertet. Neben der Bestandsbeschreibung und bewertung wird eine ökologische Eingriffsbilanzierung gemäß der aktuellen Arbeitshilfe für die Bauleitplanung NRW (LANUV 2008) durchgeführt.
Der Fachbeitrag enthält des Weiteren Empfehlungen zum Ausgleich, die textlich
und in einem Maßnahmenplan definiert werden.
Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 24.06.2004 hat der Gesetzgeber eine generelle Pflicht zur Umweltprüfung (UP) für alle Bauleitplanverfahren eingeführt.
Entsprechend dieser Pflicht zur Erstellung einer Umweltprüfung werden im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan 06.15 ‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-WelsStraße‘ die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes wie z.B. auf Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, auf die menschliche Gesundheit und auf Kultur- und sonstige
Sachgüter ermittelt, beschrieben und bewertet und in einem Umweltbericht dargelegt, der Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes wird.
3.6 Geräuschsituation im Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich der stark befahrenen Alte Bonnstraße
(L183), der Otto-Wels-Straße (K 7) und der Trasse der Linie 18 der HGK.
In Zukunft soll die derzeit noch eingleisige Bahnstrecke um ein zweites Gleis erweitert und ein 10-Minunten-Takt in den Hauptverkehrszeiten verwirklicht werden.
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Im Hinblick auf den vorbeugenden Immissionsschutz sollen die Verkehrslärmvorbelastungen ermittelt und die ggf. erforderlichen bauakustischen Anforderungen
an die Fassadenbauteile, insbesondere die Fenster, formuliert werden.
Im weiteren Verfahren werden im Bebauungsplan die Lärmpegelbereiche gekennzeichnet und in den textlichen Festsetzungen die Anforderungen an die Außenbauteile und die Fenster aufgenommen.
3.7 Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und
der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen u.a. auf Tiere zu berücksichtigen.
Den Anforderungen des Gesetzgebers bezüglich des besonderen Artenschutzes
gem. § 44 BNatSchG wird im weiteren Verfahren durch eine erweiterte Artenschutzrechtliche Vorprüfung gefolgt. In der artenschutzrechtlichen Betrachtung
wird geprüft, ob und - wenn ja - welche artenschutzrechtlichen Konflikte im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung entstehen können. Weiterhin wird geklärt, ob das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig einzustufen
ist.
3.8 Verwirklichung des Bebauungsplanes, Kosten
Der Stadt Brühl entstehen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten. Die erforderlichen Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden von
dem Erschließungsträger erstellt. Der Investor wird sich im weiteren Verfahren in
einem noch abzuschließenden Vertrag verpflichten, die Umsetzung und Übernahme der Erschließungskosten zu übernehmen.
Im Auftrag der Stadt Brühl
Hülchrath, den 02.06.2015
La Città Stadtplanung