STADT BRÜHL BEBAUUNGSPLAN 06.15 ‚ALTE BONNSTRASSE / SÜDLICH OTTO-WELS-STRASSE’ Stand: 02.06.2015 BEGRÜNDUNG ZUM VORENTWURF INHALTSÜBERSICHT Seite 1. Vorgaben 1.1 Lage und Größe des Plangebietes, Geltungsbereich 1.2 Derzeitiges Planungsrecht 1.2.1 Landes- und Regionalplanung 1.2.2 Landschaftsplan 1.2.3 Flächennutzungsplan 1.2.4 Bebauungsplan 1.3 Bestehende Nutzungen / Bodenverhältnisse / Altablagerungen 1.4 Eigentumsstruktur 1.5 Bodenschutz 1.6 Belange des Bodendenkmalschutzes 1 2 2 3 2. Ziel und Zweck der Planung 3 3. Planung 4 3.1 Verkehr 3.1.1 Übergeordnete Anbindung 3.1.2 Innere Erschließung 3.1.3 S-Bahn Haltestelle Brühl-Badorf 3.1.4 Ruhender Verkehr 3.1.5 Fuß- und Radwege 3.2 Bebauung 3.3 Hydrogeologisches Gutachten 3.4 Energie / Ver- und Entsorgung 3.4.1 Energie 3.4.2 Schmutz- und Niederschlagswasser 3.5 Landschaftspflegerischer Begleitplan / ökologische Bilanzierung / Umweltbericht 3.6 Geräuschsituation im Plangebiet 3.7 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 3.8 Verwirklichung des Bebauungsplanes, Kosten 4 4 4 4 5 5 6 7 7 7 7 8 1 1 1 1 1 2 8 9 9 Stadt Brühl BP 06.15‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße’ 1 1. VORGABEN 1.1 Lage und Größe des Plangebietes, Geltungsbereich Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 1 und wird im Norden von der Otto-Wels-Straße (K 7) im Westen von der Alte Bonnstraße (L 183) und im Osten von der Stadtbahnlinie 18 begrenzt. Das Plangebiet verjüngt sich in südlicher Richtung und grenzt dort an die Dammanlage der ehemaligen Wirtschaftsbahn an. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 6,8 ha. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Bebauungsplanvorentwurf zu entnehmen. 1.2 Derzeitiges Planungsrecht 1.2.1 Landes- und Regionalplanung Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Region Köln - ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 1.2.2 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 8 des RheinErft-Kreises. Das Entwicklungsziel ist die „Erhaltung naturnaher Lebensräume und natürlicher Landschaftselemente oder ihrer Reststrukturen sowie Wiederherstellung einer mit naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselementen reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft im Bereich von Bächen, Teichen und sonstigen Gewässern sowie im kleinstrukturierten und vielflächigen landschaftlichen Freiraum“. Südlich des Plangebietes (Dreiecksfläche zwischen der Stadtbahnlinie und dem ehemaligen Bahndamm) grenzt ein geschützter Landschaftsbestandteil an. Die Fläche liegt jedoch außerhalb des Plangebietes. 1.2.3 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Brühl stellt für den überwiegenden Teil des Plangebietes W - Wohnbauflächen, sowie südlich der Otto-Wels-Straße (K 7) und entlang der Vorgebirgsbahn einen Grünstreifen dar. 1.2.4 Bebauungsplan Für den Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes besteht derzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Stadt Brühl BP 06.15‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße’ 2 1.3 Bestehende Nutzungen / Bodenverhältnisse / Altablagerungen Das Plangebiet ist bis auf die Flurstücke 888, 1148, 1179 und 914 unbebaut. Die vorhandene Bebauung befindet sich ausschließlich an der Alte Bonnstraße und wird zum Wohnen bzw. die bestehende Hofanlage auf den Flurstücken 1179 und 914 (Alte Bonnstraße 145) auch gewerblich genutzt. Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich geprägte Flächen mit großflächigeren Äckern. Unterbrochen werden diese durch Gärten und Wiesenbrachen im Umfeld der vorhandenen Bebauung an der alten Bonnstraße, die bis zur Bahnlinie reichen. Im Süden befinden sich ebenfalls Gärten, Grünland- und Ackerbrachen. Gehölzbestände beschränken sich auf die Randstreifen und Böschungen der angrenzenden Straßen bzw. Bahndämme am Rand des Plangebietes. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Niederrheinischen Bucht im östlichen Bereich der ‚Ville’. Gemäß der Karte der Böden von Nordrhein-Westfalen (Deutscher Planungsatlas) kommt im Planungsgebiet der Bodentyp Parabraunerde vor, teils auch Gley-Braunerde. Es handelt sich um schluffigen Lehm mit schwerem Unterboden, der aus Löß hervorgegangen ist. Die Böden sind tiefgründig, gut wasserhaltend, teils mit Grundwasser im Unterboden. Gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden von Nordrhein-Westfalen handelt es sich um Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit. Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen bekannt. 1.4 Eigentumsstruktur Die Grundstücke innerhalb des Plangebietes befinden sich im Eigentum verschiedener Privatpersonen. Für den überwiegenden Teil der Flächen innerhalb des Plangebietes bestehen verbindliche Vereinbarungen zwischen den bisherigen Eigentümern und dem Erschließungsträger. Mit den übrigen Grundstückseigentümern steht der Erschließungsträger in Verhandlungen, wobei sich einige der Abstimmungen kurz vor dem Abschluss befinden. 1.5 Bodenschutz Vor Durchführung der Baumaßnahmen ist der zur Wiederverwendung vorgesehene Oberboden zu sichern. Er ist sachgemäß zu lagern und am Leben zu erhalten, ohne dass Fäulnisprozesse einsetzen. Für alle Bodenarbeiten gilt die DIN 18 915. Verdrängter Boden muss bei Feststellung einer Kontamination ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Ein- oder Aufbringen von Bauschutt oder verunreinigtem Boden ist untersagt. Stadt Brühl BP 06.15‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße’ 3 Hinsichtlich nie auszuschließender Kampfmittelbefunde sind die Bauarbeiten mit entsprechender Vorsicht durchzuführen und bei Funden der Kampfmittelräumdienst und das Ordnungsamt der Stadt Brühl zu benachrichtigen. Die Belange des Bodenschutzes, die sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.3.1998, der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) vom 12.7.1999 und des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) vom 9.5.2000 ergeben, sind zu beachten. 1.6 Belange des Bodendenkmalschutzes Innerhalb des Plangebietes wurden bereits im Jahr 2009 zwei Teilbereiche begangen und Einzelfundeinmessungen durchgeführt. Im Sommer 2014 sind die Untersuchungen wieder aufgenommen worden. Zur Klärung der bodenkundlichen und der archäologischen Situation wurden Sondagen angelegt. Mit Schreiben vom 07.11.2014 stellt das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland fest, dass Belange des Bodendenkmalschutzes auf der Basis des Prospektionsergebnisses für diese Planung nicht (mehr) als abwägungsrelevant eingestuft werden, auch wenn grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Reste von Bodendenkmälern in der Fläche erhalten haben. Es wird daher auf die §§ 15 und 16 DSchG NW hingewiesen und darum gebeten, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. 2. ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 06.15 ‚Alte Bonnstraße (L 183) / Südl. Otto-Wels-Straße’ sollen an dem Standort die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Der nördliche Teil des Plangebietes soll für den Neubau von bis zu viergeschossiger Bebauung im Geschoßwohnungsbau vorgehalten werden. Auf den südlich angrenzenden Flächen sind insgesamt 73 Familienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung vorgesehen. Für die freistehenden Einzel- und Doppelhäuser wird in Anlehnung an die vorhandene Siedlungsstruktur in Badorf eine gering verdichtete Bebauung mit Grundstücken > 300 m² geplant. Die im Anschluss an dem Kreisverkehr gewählte anspruchsvolle Bau- und Platzgestaltung soll zur Stärkung der Adressenbildung und damit der Identitätsstiftung der Bewohner mit ihrem Wohngebiet beitragen. Stadt Brühl BP 06.15‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße’ 4 3. PLANUNG 3.1 Verkehr 3.1.1 Übergeordnete Anbindung Die übergeordnete Anbindung des Plangebietes ist sowohl für den Individualverkehr als auch für den ÖPNV als sehr gut zu bezeichnen. Mit der Lage im Eckbereich der Alte Bonnstraße (L 183) und der Otto-Wels-Straße (K 7) grenzen leistungsfähige übergeordnete Straßenverbindungen an das Plangebiet an, sodass die Stadtteile und die Stadtmitte in wenigen Minuten zu erreichen sind. Südöstlich des Plangebietes befindet sich in einer Entfernung von ca. 700 m die Anschlussstelle der A 553. Über diesen Anschluss ist das Plangebiet auch gut mit dem übergeordneten Fernverkehr verknüpft. Mit der Stadtbahn-Haltestelle ‚Brühl-Badorf’ und den dazugehörigen P&R-Plätzen nördlich der K 7 besteht aus dem Plangebiet heraus die Möglichkeit mit dem PKW und auch fußläufig das öffentliche Verkehrsnetz zu nutzen. 3.1.2 Innere Erschließung Die bisherige Einmündung der Otto-Wels-Straße (K 7) in die Alte Bonnstraße (L 183) kann bei einer zusätzlichen Anbindung aus dem Plangebiet nicht mehr verkehrssicher ausgebaut werden. Es ist daher Ziel der Planung, mit der Realisierung des Bebauungsplanes in diesem Eckbereich einen Kreisverkehrsplatz zu installieren. Die Anbindung der inneren Erschließung ist aufgrund der tangierenden klassifizierten Straßen ausschließlich über diesen Kreisverkehr vorgesehen. Die weitere innere Erschließung ist schleifenförmig angelegt so dass weitestgehend auf großflächige Wendeanlagen verzichtet werden kann. Lediglich im Süden und Südwesten des Plangebietes sind kleinere Erschließungsstiche für die in diesem Bereich geplante Wohnbebauung geplant. In Abhängigkeit von der entwässerungstechnischen Konzeption werden im weiteren Verfahren die Höhenlagen der Planstraßen festgesetzt. 3.1.3 Stadtbahn-Haltestelle ‚Brühl-Badorf’ Das Plangebiet liegt im Nahbereich der Stadtbahn-Haltestelle ‚Brühl-Badorf’ der Linie 18. Aus dem Wohngebiet heraus wird ein Fuß- und Radweg bis auf das vorhandene Wegesystem, das zum Bahnsteig bzw. in Richtung Schulzentrum verläuft, geführt. Die Haltestelle ist damit aus dem Plangebiet heraus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die Herstellung einer direkten und einfach geführten fußläufigen Wegeverbindung zur Haltestelle Brühl-Badorf ist Gegenstand der weiteren Planung. Stadt Brühl BP 06.15‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße’ 5 3.1.4 Ruhender Verkehr Geschosswohnungen Teilfläche WA1 Die notwendigen Stellplatzflächen für die künftigen Bewohner der Teilfläche WA1 werden insgesamt innerhalb von Tiefgaragen nachgewiesen. In der noch zu erstellenden förmlichen Planzeichnung werden entsprechende Flächen für Tiefgaragen (TGa) festgesetzt. Geschosswohnungen Teilfläche WA2 Die innerhalb der Teilfläche WA2 geplanten Geschosswohnungen sollen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden. Auf Grund der gesetzlich festgesetzten Anfangsmieten in den Einkommensgruppen A und B sind planerische Zugeständnisse bezüglich der Anordnung der Stellplätze erforderlich. Gegenüber den innerhalb der Teilfläche WA1 freifinanzierten Wohnungen sind bei den sozial geförderten Wohnungen nur ebenerdige Stellplatzanlagen finanzierbar. Das Planungskonzept stellt östlich der geplanten Bebauung 34 ebenerdige Einstellplätze dar. Familienhausbebauung Die Flächen südlich der geplanten Geschosswohnungen sollen als Familienhausbebauung in der offenen Bauweise mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern bebaut werden. Der Nachweis der Flächen für den ruhenden Verkehr ist für die Einzel- und Doppelhäuser unproblematisch, da dieser in den jeweiligen seitlichen Abstandsflächen geleistet werden kann. Die im Südosten des Plangebietes vorgesehenen 10 Reihenhäuser sind auf 3 Blöcke (2 x 3 Einheiten und 1x 4 Einheiten) aufgeteilt. Die Abstände zwischen den Gruppen wurden so großzügig gewählt, dass in den Zwischenräumen die erforderlichen Stellplätze und / oder Garagen errichtet werden können. Öffentliche Parkplätze Neben den privaten Stellplatzanlagen für die künftigen Bewohner sind innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes insgesamt 62 öffentliche Parkplätze für Besucher eingeplant. Davon sind 35 Stellplätze im Bereich der Geschosswohnungen und 27 im Bereich der Familienhausbebauung vorgesehen. 3.1.5 Fuß- und Radwege Das Plangebiet ist über drei Fußwegeverbindungen mit den angrenzenden Gebieten verknüpft. Im Nordosten des Plangebietes wird aus dem Wohngebiet heraus ein Fuß- und Radweg bis auf das vorhandene Wegesystem, das zum Bahnsteig der Haltestelle Brühl-Badorf bzw. in Richtung Schulzentrum verläuft, geführt. Im mittleren Teil des Plangebietes ist eine fußläufige Anbindung zur Alte Bonnstraße hin über die derzeitig in Ost-West-Richtung verlaufende Wegeverbindung (Flurstück 116) geplant. Stadt Brühl BP 06.15‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße’ 6 Der Fußweg schließt an die Planstraße F an und soll zugleich die Durchfahrt für den allgemeinen Verkehr aus dem Plangebiet zur L 339 verhindern. Im Rahmen der Ausbauplanung wird geprüft, inwieweit hier eine Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge eingerichtet werden kann (z.B. durch beweglichen Poller). Des Weiteren wird die Fußwegeverbindung aus dem südlich angrenzenden Bebauungsplangebiet 06.13 aufgenommen und innerhalb des Bebauungsplanes 06.15 fortgeführt. 3.2 Bebauung Entsprechend den dargelegten Zielen der Planung sollen die Flächen innerhalb des Plangebietes insgesamt einer Wohnbebauung zugeführt werden. Die geplante Bebauung ist in zwei unterschiedliche Bebauungsstrukturen gegliedert. Der nördliche Teil des Plangebietes soll für den Neubau von Geschosswohnungen vorgehalten werden. Auf den südlich angrenzenden Flächen sind insgesamt 73 Familienhäuser geplant. Der Standort im Kreuzungsbereich des klassifizierten Straßenkreuzes K7 / L 183 und der Stadtbahnlinie 18 wird insbesondere unter der Berücksichtigung des ÖPNV bzw. der Haltestelle Brühl-Badorf und dem anstehenden 10-Minuten-Takt der Linie 18 als städtebauliche "integrierte Lage" bewertet und eignet sich daher insbesondere für eine verdichtete Bebauung im Geschosswohnungsbau. Die Eingangssituation in das Plangebiet wird durch eine städtebaulich anspruchsvolle Bau- und Platzgestaltung besonders herausgestellt und soll für die künftigen Bewohner auch als attraktive Adresse nach außen fungieren. Der Eingangsbereich in das neue Wohnquartier wird durch zwei, turmartige Gebäude, die relativ eng beieinander stehen, betont. Hierdurch wird ein Stadttorcharakter angestrebt, wodurch das Quartier eine eigenständige und besondere Qualität erfährt. Die im Nordteil des Plangebietes vorgesehenen Geschosswohnungen sind in drei/ und viergeschossiger Bauweise geplant, die als Miet- / oder Eigentumswohnungen errichtet werden sollen. Während der westliche Grundstückseingangsbereich (WA1) ausschließlich dem freifinanzierten Wohnungsbau zugeordnet wird, soll die im Nordosten des Plangebietes vorgesehene Bebauung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden. Zur Absicherung dieser Zielsetzung setzt der Bebauungsplan die betroffenen Teilflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB als ‚Flächen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden‘, fest. Die Flächen südlich der geplanten Geschosswohnungen sollen als Familienhausbebauung in der offenen Bauweise mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern bebaut werden. Von den insgesamt 73 Hauseinheiten sind 15 als freistehende Einzelhäuser, 48 als Doppelhaushälften und 10 als Reihenhäuser geplant. Stadt Brühl BP 06.15‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße’ 7 In Anlehnung an die vorhandene Siedlungsstruktur im Stadtteil Badorf wird für die Einzel- und Doppelhausbebauung eine geringe Verdichtung mit Grundstücken > 300 m² angestrebt. Gemäß den Vorgaben des Flächennutzungsplanes und den Zielen der Planung den überwiegenden Teil des Plangebietes für eine Wohnbebauung vorzuhalten, wird für alle künftigen Bauflächen 'Wohnbaufläche' festgesetzt. 3.3 Hydrogeologisches Gutachten Die Niederschlagswasserbeseitigung ist innerhalb des Plangebietes über eine zentrale Versickerungsanlage vorgesehen. Im weiteren Verfahren werden für das Plangebiet Baugrunduntersuchungen sowie Hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden nach Abwägung der unterschiedlichen Belange und nach Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Fachbehörden in die Planfassung der öffentlichen Auslegung eingepflegt. 3.4 Energie / Ver- und Entsorgung 3.4.1 Energie Der Aufbau einer Energieversorgung ist unabhängig von den begrenzten Ressourcen fossiler Energieträger und ohne schädigende Auswirkungen auf unser Ökosystem und das Klima ohne Frage zwingend erforderlich. Die Erhöhung der Energieeffizienz hat gleiche Priorität wie der Ausbau der erneuerbaren Energien. Auf diese Weise kann zumindest die zeitliche Verfügbarkeit der fossilen Energieträger verlängert und die mit deren Umsetzung verbundene Umweltbelastung in Grenzen gehalten werden. Für den Bereich des Plangebietes haben die Stadtwerke Brühl ein Energiekonzept erarbeitet und unter Berücksichtigung der ökonomischen wie auch ökologischen Betrachtung die Installation eines Blockheizkraftwerk zur Deckung der Grundlast, sowie zwei Gasbrennwertkessel für die Spitzenlastabdeckung in Verbindung mit einer solarthermischen Anlage, vorgeschlagen. Das Blockheizkraftwerk ist entsprechend den Vorgaben der Stadtwerke Brühl im Norden des Plangebietes im Bereich der Grünfläche an der Otto-Wels-Straße vorgesehen. 3.4.2 Schmutz- und Niederschlagswasser Die Entsorgung des Schmutz- und Niederschlagswassers ist für die bestehende Bebauung an der Alte Bonnstraße und die geplante Bebauung im Innenbereich an der Planstraße getrennt betrachtet worden. Stadt Brühl BP 06.15‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße’ 8 Grundstücke an der Alte Bonnstraße Im Bereich der Alte Bonnstraße sind 3 Flurstücke bebaut. Die Entsorgung des Schmutz- und Niederschlagswassers dieser Bebauung erfolgt bereits in den Mischwasserkanal in der Alte Bonnstraße. Ob die zukünftige, sich an die vorhandene Bebauung entlang der Alte Bonnstraße anschließende Ergänzungsbebauung an diesen Kanal angeschlossen werden soll, wird im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft. Entsorgung aus dem Bereich der Neubebauung Die Entsorgung des Schmutzwasser soll über Freispiegelkanäle der Mischwasserkanalisation nördlich der Otto-Wels-Straße erfolgen. Das Regenwasser soll über ein Kanalsystem gesammelt und in einer zentralen Versickerungsanlage gereinigt und beseitigt werden. Das vorliegende Bebauungskonzept stellt im Mittelteil am Fuße der Stadtbahnlinie den Standort für eine mögliche Versickerungsanlage dar. Die konkrete Ausführung dieser Anlage erfolgt im weiteren Verfahren im Rahmen der detaillierten entwässerungstechnischen Untersuchung. 3.5 Landschaftspflegerischer Begleitplan / ökologische Bilanzierung / Umweltbericht Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild werden im weiteren Verfahren in einem landschaftspflegerischen Fachbeitrag untersucht und bewertet. Neben der Bestandsbeschreibung und bewertung wird eine ökologische Eingriffsbilanzierung gemäß der aktuellen Arbeitshilfe für die Bauleitplanung NRW (LANUV 2008) durchgeführt. Der Fachbeitrag enthält des Weiteren Empfehlungen zum Ausgleich, die textlich und in einem Maßnahmenplan definiert werden. Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 24.06.2004 hat der Gesetzgeber eine generelle Pflicht zur Umweltprüfung (UP) für alle Bauleitplanverfahren eingeführt. Entsprechend dieser Pflicht zur Erstellung einer Umweltprüfung werden im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan 06.15 ‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-WelsStraße‘ die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes wie z.B. auf Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, auf die menschliche Gesundheit und auf Kultur- und sonstige Sachgüter ermittelt, beschrieben und bewertet und in einem Umweltbericht dargelegt, der Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes wird. 3.6 Geräuschsituation im Plangebiet Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich der stark befahrenen Alte Bonnstraße (L183), der Otto-Wels-Straße (K 7) und der Trasse der Linie 18 der HGK. In Zukunft soll die derzeit noch eingleisige Bahnstrecke um ein zweites Gleis erweitert und ein 10-Minunten-Takt in den Hauptverkehrszeiten verwirklicht werden. Stadt Brühl BP 06.15‚Alte Bonnstraße / Südl. Otto-Wels-Straße’ 9 Im Hinblick auf den vorbeugenden Immissionsschutz sollen die Verkehrslärmvorbelastungen ermittelt und die ggf. erforderlichen bauakustischen Anforderungen an die Fassadenbauteile, insbesondere die Fenster, formuliert werden. Im weiteren Verfahren werden im Bebauungsplan die Lärmpegelbereiche gekennzeichnet und in den textlichen Festsetzungen die Anforderungen an die Außenbauteile und die Fenster aufgenommen. 3.7 Artenschutzrechtliche Vorprüfung Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen u.a. auf Tiere zu berücksichtigen. Den Anforderungen des Gesetzgebers bezüglich des besonderen Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG wird im weiteren Verfahren durch eine erweiterte Artenschutzrechtliche Vorprüfung gefolgt. In der artenschutzrechtlichen Betrachtung wird geprüft, ob und - wenn ja - welche artenschutzrechtlichen Konflikte im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung entstehen können. Weiterhin wird geklärt, ob das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig einzustufen ist. 3.8 Verwirklichung des Bebauungsplanes, Kosten Der Stadt Brühl entstehen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten. Die erforderlichen Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden von dem Erschließungsträger erstellt. Der Investor wird sich im weiteren Verfahren in einem noch abzuschließenden Vertrag verpflichten, die Umsetzung und Übernahme der Erschließungskosten zu übernehmen. Im Auftrag der Stadt Brühl Hülchrath, den 02.06.2015 La Città Stadtplanung
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