Aktuelle Themen aus den Bereichen Steuern und Recht

- Aktuelle Themen aus den Bereichen Steuern und Recht Einladung zum STG - Forum
am 20. März 2015, 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
in Osnabrück, Lotter Straße 43
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Gesetzgeber zum erneuten Male zu einer gesetzlichen Überarbeitung – diesmal bis spätestens Mitte des Jahres 2016 – gefordert. Zwischenzeitlich ist allerdings mit einer früheren Novellierung des Gesetzes – wahrscheinlich bereits zur Mitte des Jahres 2015 – zu rechnen. Anstelle einer umfassenden Reform wird vor dem
Hintergrund der ambitionierten zeitlichen Zielsetzung zur Überarbeitung mit einer punktuellen Korrektur gerechnet. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Optionen zur Gestaltung von Übertragungsvorgängen im Zusammenhang mit Betriebsvermögen aus schenkungsteuerlicher Sicht bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bestehen.
Auch im Bereich der sog. strafbefreienden Selbstanzeige ist der Gesetzgeber nicht untätig geblieben. Seit
Jahresbeginn sind die Anforderungen dieses jahrzehntelang bewährten Rechtsinstruments erheblich verschärft worden. Eine Vielzahl Steuerpflichtiger ist im abgelaufenen Jahr aktiv geworden und hat in Anbetracht der anstehenden Gesetzesänderungen die Altregelung angewendet. Wir informieren darüber, unter
welchen Voraussetzungen von der strafbefreienden Selbstanzeige Gebrauch gemacht werden kann und
welche gestiegenen Anforderungen hierbei zu beachten sind.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 ist in Deutschland das neue Mindestlohngesetz in Kraft getreten, das einen allgemein gesetzlichen Mindestlohn von EUR 8,50 brutto je Zeitstunde vorsieht. Insbesondere die Themen Berechnung des Mindestlohns, Auftraggeberhaftung, Aufzeichnungspflichten und Geltung im Transitverkehr sorgen in der täglichen Praxis für offene Fragen und Umsetzungsprobleme. Ähnlich verhält es sich
bei dem immer wieder aktuellen Thema „Outsourcing durch Werkverträge“, das seit Jahren im Fokus der
politischen Betrachtung steht und bei Fehlern enorme straf-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Risiken auslösen kann.
Neben den oben genannten Themen werden wir Ihnen in einem weiteren Vortrag wesentliche Steuerrechtsänderungen ab 2015 näherbringen und hierbei auch auf „Dauerbrenner“ wie Kosten für Betriebsveranstaltungen sowie Firmenwagengestellungen eingehen.
Auch auf internationaler Ebene gibt es eine bedeutsame Gesetzesänderung. Im Sommer diesen Jahres tritt
die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Das neue Recht kann dazu führen, dass Erbfälle mit internationalem Bezug künftig nach einer anderen Rechtsordnung abzuwickeln sind als bisher. Demnächst richtet
sich das anwendbare Recht, wenn der Erblasser keine Vorsorge trifft, nicht mehr nach seiner Staatsangehörigkeit, sondern seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Auch verfahrensrechtlich ändert sich einiges: Neben
dem deutschen Erbschein gibt es das Europäische Nachlasszeugnis, das den Nachweis der Erbeneigenschaft in Bezug auf ausländisches Vermögen erleichtern soll.
PROGRAMM:
„Aktuelle Entwicklungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie bei der
strafbefreienden Selbstanzeige“
Referent: Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Thomas Rohling, Geschäftsführer / Partner FALK GmbH & Co
KG
„Aktuelle Fragen zum Mindestlohngesetz und zum Outsourcing durch Werkverträge“
Referent: Rechtsanwalt Rolf Korte, Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ehemals Syndikus Gausepohl Fleisch GmbH, Dissen)
„Wesentliche Steuerrechtsänderungen ab 2015“
Referent: Steuerberater Dr. Michael Stephani, LL.M. Taxation, FALK GmbH & Co KG
„Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung am 17. August 2015: Anpassungsbedarf für Ihr Testament“
Referentin: Rechtsanwältin Dr. Manuela Hörstmann-Jungemann, Geschäftsführerin / Partnerin Schindhelm
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Im Anschluss an die Vorträge möchten wir gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen und laden Sie zu einem
Flying Buffet sowie Getränken ein.
Über Ihre Zusage würden wir uns sehr freuen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Bitte lassen Sie uns Ihre Rückmeldung mit dem beigefügten Formular bis zum 9. März 2015 zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rohling
Prof. Heiko Hellwege