SoSe 2016: Praktiker

Prof. Dr. Mansdörfer/RA Dr. Habetha
SoSe 2016
Praktiker-Seminar:
„Die ‚Selbstanzeige’ im Wirtschaftsstrafrecht – Systemwidriges Spezifikum des
Steuerstrafrechts (§§ 371, 398a AO) oder konsistentes Prinzip für die Rechtsfolgenbestimmung
im gesamten Wirtschaftsstrafrecht?
Dieses Seminar wird als Blockseminar am Ende des SoSe 2016 angeboten und richtet sich an
Studierende der Rechtswissenschaften.
Vorbesprechung:
Mittwoch, 20. April 2016, 15:00 Uhr s.t., Geb. C3 1, 1. OG Nord, Raum 1.13 (das seminar).
Die Vergabe der Themen erfolgt in der Vorbesprechung.
Bereits jetzt können sie sich unter Angabe Ihrer Themenpräferenzen für dieses Seminar bitte per Email
an das Sekretariat unter [email protected] anmelden. Die Themenvergabe
richtet sich nach dem Eingang der Anmeldungen.
Die Anmeldung endet am 4. April 2016.
Folgende Themen stehen zur Auswahl:
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Das (von Reue getragene?) Geständnis – Frühzeitige Tatoffenbarung als bestimmender
Strafzumessungsgrund (§§ 46 StGB, 257c StPO) am Beispiel des Betruges (§ 263 StGB).
Die Schadenswiedergutmachung – Bedeutung der Restitution eingetretener Tatfolgen für die
Rechtsfolgen (§§ 46, 46a StGB) am Beispiel des Betruges (§ 263 StGB).
Absehen von Strafe bei Steuerhinterziehung nach Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB)?
Verfahrenseinstellung nach Opportunitätsgrundsätzen bei Steuerhinterziehung – Abgrenzung,
Voraussetzungen und Reichweite der §§ 153, 153a StPO und 398 AO.
Rücktritt vom Versuch (§§ 370 Abs. 2 AO, 24 StGB) versus Selbstanzeige (§ 371 AO) –
Abgrenzung und Vergleich.
Grundlagen der Selbstanzeige im Steuerstrafrecht (§ 371 AO) – Honorierung der Rückkehr
zur Steuerehrlichkeit oder fiskalisches Interesse?
Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht ohne Geständnis? – Inhaltlich-qualitative
Anforderungen an die Berichtigungserklärung nach § 371 Abs. 1 AO.
Die unbeabsichtigt unvollständige Berichtigungserklärung – (Rechts-)Folgen „undoloser“
Teilselbstanzeigen.
Die Selbstanzeige vor, bei und nach einer Außenprüfung – Umfang, Reichweite und
Berechtigung der Sperrgründe in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a und 1c AO.
Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren – Umfang, Reichweite und Berechtigung der
Sperrgründe in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b und 1d AO.
Wirksamkeit „unfreiwilliger“ Selbstanzeigen – Der Sperrgrund der Tatentdeckung (§ 371 Abs.
2 S. 1 Nr. 2 AO) als geeignetes Kriterium noch hinreichend autonome Motive des
Anzeigenerstatters?
Die Nachentrichtung hinterzogener Steuern nebst Zinsen (§ 371 Abs. 3 AO) –
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Strafaufhebung zugunsten des Täters nach Zahlung durch Dritte?
Die Selbstanzeige als „tätige Reue des Steuersünders“? – Strukturelle Unterschiede und
Gemeinsamkeiten mit den §§ 264 Abs. 5 und § 265b Abs. 2 StGB (Subventions- und
Kreditbetrug).
Die Selbstanzeige als „tätige Reue des Steuersünders“? – Strukturelle Unterschiede und
Gemeinsamkeiten mit § 261 Abs. 9 StGB (Geldwäsche).
Die Selbstanzeige bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 6 StGB)
– ein mit § 371 AO abgestimmtes, einheitliches Regelungskonzept im „Abgabenstrafrecht“?
§ 398a AO als Selbstanzeige „zweiter Klasse“? – Grundlagen, Regelungskonzept und
Berechtigung der Sperrgründe in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und 4 AO.
Das Absehen von Strafe nach § 398a AO als Konkretisierung von § 153a StPO – konsistentes
prozessuales Konzept oder fundamentale Unterschiede?
Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Selbstanzeige (§ 371 AO) – Der Staat (Fiskus) als ein
„sich selbst privilegierendes“ Betrugsopfer?