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Nachsteuern, Steuerhinterziehung,
Steuerbetrug, straflose Selbstanzeige
Kurs 1615
Verena Grossmann,
Fürsprecherin
Chefin
Dienstabteilung Spezialdienste
Kantonales Steueramt Zürich
Hubertus Derungs, lic.iur.
Teamleiter der
Dienstabteilung Spezialdienste
Kantonales Steueramt Zürich
Datum 03. November 2016
Zeit
18.15 – 20.45 Uhr
Ort
Hotel Marriott
Neumühlequai 42
8006 Zürich
Preis
CHF 340.–
inkl. MWST,
Kursdokumentation,
Pausenerfrischung
Kursübersicht
Zahlreiche Steuerpflichtige nutzen die Chance der straflosen Selbstanzeige, um ihre steuerlichen Angelegenheit zu bereinigen. Erste
Ansprechperson – und Vertrauensperson – in diesen heiklen Fragen
ist häufig die Steuervertreterin oder der Steuervertreter. Um diese
Kunden kompetent beraten zu können, sind fundierte Kenntnisse
bezüglich Nachsteuer-, Steuerhinterziehungs- und Steuerbetrugsverfahren unerlässlich.
Themenschwerpunkte
Im Kurs werden einerseits die erwähnten Verfahren präsentiert und
anderseits anhand von Fallbeispielen aus der Praxis interaktiv die
nachfolgenden Fragen beantwortet:
l Wann können Nachsteuern eingefordert werden, wann nicht?
l Wann haben Erben Anspruch auf die vereinfachte Nach­
besteuerung, wann nicht?
l Wann liegt eine versuchte, wann eine vollendete Steuerhinterziehung vor?
l Wann liegt ein vorsätzliches Steuerdelikt vor, wann ein fahr­
lässiges?
l Wann liegt Steuerhinterziehung vor, wann Steuerbetrug?
l Wann bleibt ein Steuerpflichtiger, wann ein Vertreter bei einer
Selbstanzeige straflos, wann nicht?
l Wann stehen den Steuerbehörden Zwangsmittel (inkl. Aufhebung des Bankgeheimnisses) zur Verfügung, wann nicht?
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