Wochenbericht 20.04.

Wochenbericht
(20.04. – 24.04.2015)
Inhaltsverzeichnis
Europäischer Rat und Institutionelle Fragen .......................................................... 2
Sondergipfel des Europäischen Rates zur Lage im Mittelmeerraum ........................... 2
Freiheit, Sicherheit und Recht ................................................................................. 2
Kampf gegen Terrorismus, Europoldirektor berichtet im EP .......................................... 2
EuGH-Urteil: Nichtanerkennung der Fahrerlaubnis im Ausland .................................... 4
EP-Rechtsausschuss nimmt Berichtsentwurf in Sachen „Small Claims“ an ................. 4
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei ................................................ 5
Kommission legt Opt-Out-Vorschlag zu GVO in Lebens- und Futtermitteln vor......... 5
Kommission erteilt für 17 GVO europaweite Zulassung ................................................. 7
Debatte über Herkunftskennzeichnung bei Milch auf Agrarrat im Juni vertagt ....... 8
Verbotene Substanzen in Kosmetikprodukten sollen TTIP nicht zum Opfer fallen ..... 8
Agrarrat einigt sich auf einen Mehrjahresplan für die Ostsee ...................................... 9
EU droht Thailand mit Importverbot wegen illegaler Fischerei ..................................... 9
Kommission genehmigt neue Absatzförderungsprogramme für Agrarerzeugnisse 10
Kommission startet Debatte über globale Lebensmittelsicherstellung ..................... 10
Konferenz über Kriterien zur Identifizierung „endokriner Disruptoren“ ....................... 10
LV bietet Wissenschaftlern aus 15 Ländern Raum für Tierschutzprojekt .................... 11
EU-Öko-Verordnung – Quo vadis? Frühstücksdebatte in der Landesvertretung .... 11
Bildung, Jugend, Kultur .......................................................................................... 11
Verleihung des Europäischen Kulturerbesiegels an Osnabrück ................................ 11
Ausschuss der Regionen ....................................................................................... 11
Sitzung der Fachkommission CIVEX ................................................................................ 11
Aus der Landesvertretung ..................................................................................... 12
Veranstaltungen ............................................................................................................... 12
LV Gastgeber für Ausstellung zum Jahr des Bodens 2015........................................... 12
LV bietet Wissenschaftlern aus 15 Ländern Raum für Tierschutzprojekt .................... 13
EU-Öko-Verordnung – Quo vadis? Frühstücksdebatte in der Landesvertretung .... 13
Vorträge / Besuche .......................................................................................................... 14
Terminvorschau ...................................................................................................... 14
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Europäischer Rat und Institutionelle Fragen
Sondergipfel des Europäischen Rates zur Lage im Mittelmeerraum
(MF) Der vor dem Hintergrund der jüngsten Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer einberufene Sondergipfel am 23.04. in Brüssel betonte die Notwendigkeit zu raschem
Handeln im Rahmen humanitärer Aktionen. Auf Grundlage des zuvor von den Außenund Innenministern am 20.04. beschlossenen sog. „10-Punkte-Planes“ kam er zu folgenden Ergebnissen:
1. Verdreifachung der Mittel für die Seenotrettung auf 9 Mio. EUR monatlich. Seitens
Deutschland wurde die kurzfristige Entsendung von 2 Schiffen der Bundesmarine
angekündigt. Auch Frankreich, Großbritannien und weitere Mitgliedstaaten stellten
den Einsatz von Schiffen und Material in Aussicht. Premierminister Cameron machte
aber zugleich deutlich, dass die Geretteten nicht nach Großbritannien, sondern
zum nächsten sicheren Staat (voraussichtlich Italien) gebracht werden.
Hintergrund ist, dass sich die Gipfelteilnehmer nicht auf eine Ausweitung des „Triton“-Mandates bis an die lybische Küste einigen konnten. Bislang endet das Mandat 30 Meilen hinter der Italienischen Küstenlinie, die Schiffsunglücke ereignen sich
aber in der Mehrzahl außerhalb dieses Mandatsgebietes, rund 30-40 Meilen vor der
lybischen Küste. Zwar kann und wird aus humanitären Gründen auch außerhalb
des Mandatsgebiets gerettet – und das zukünftig auch verstärkt –, für Aufnahme
und Unterbringung ist dann aber der Flaggenstaat des rettenden Schiffes und nicht
der nächste sichere EU-Staat zuständig.
2. Keine Einigung konnte hinsichtlich eines Pilotprojektes zur Aufnahme von 5.000
Flüchtlingen, die unter den 28 EU-Staaten aufgeteilt werden sollten, erzielt werden.
Ein insbesondere von Deutschland geforderter verpflichtender Solidarmechanismus bei der Verteilung der Flüchtlinge war nicht mehrheitsfähig. An dem Vorhaben
soll aber "auf freiwilliger Basis" festgehalten werden. Bisher nehmen fünf der 28 Staaten 70% der Flüchtlinge auf, darunter auch Deutschland. BK‘in Merkel bewertete
das Ergebnis als ein „Einstieg in ein System, das Verpflichtungen am Ende vorsieht“.
3. Der Auswärtige Dienst der EU wurde beauftragt, diplomatische Optionen aufzuzeigen, die militärische Einsätze gegen Boote der Menschenschmuggler ermöglichen
könnten. Boote sollen zerstört werden, bevor sie von Schmugglern benutzt werden.
Ob dies ohne Auftrag des UN-Sicherheitsrates für einige Staaten möglich sein wird,
ist noch unklar. Deutschland benötigt in jedem Fall ein solches Mandat.
4. Vereinbart wurden schließlich noch mehr Hilfen für Ankunftsländer und eine engere
Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern der Flüchtlinge in Afrika. Die
EU will künftig auch Beamte in Drittstaaten einsetzen, um zu prüfen, ob Flüchtlinge
in die EU kommen können.
Ausblick: Weitere Maßnahmen soll der reguläre EU-Gipfel Ende Juni beschließen. Die
EU will zudem mit der Afrikanischen Union noch in diesem Jahr einen Migrations-Sondergipfel auf Malta einberufen.
Freiheit, Sicherheit und Recht
Kampf gegen Terrorismus, Europoldirektor berichtet im EP
(MH, YW) Rob Wainwright, Direktor von Europol, stellte am 14.04. dem EP-Ausschuss für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres den diesjährigen TESAT-Bericht über die Terrorismuslage in der EU vor, der in einigen Wochen auch veröffentlicht wird. Der Bericht
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bezieht sich auf das Kalenderjahr 2014, so dass die Anschläge von Paris und Kopenhagen noch nicht aufgenommen sind. Er beinhaltet eine Gefahrenanalyse und Bestandsaufnahme. Nach Erkenntnissen von Europol habe es 2014 etwas mehr als 200
Anschläge gegeben, gegenüber 152 Angriffen in 2013. Die meisten dieser Angriffe
seien separatistisch motiviert. 774 Menschen seien 2014 im Zusammenhang mit mutmaßlichen terroristischen Straftaten festgenommen worden; 2013 waren es 535. Festgenommene Terrorverdächtige hätten zumeist religiös gefärbte Beweggründe, ihr Anteil sei erheblich gestiegen. Die radikalisierten Personen, die auf dem Weg in den Irak
oder Syrien seien oder von dort kämen, seien als „radikalisierte einsame Angreifer“ nur
schwer berechenbar. Ihre Zahl sei nach Europol-Erkenntnissen gestiegen, sie könnten
ebenfalls Anschläge durchführen sowie Wissen und Erfahrung weitergeben. Gefährlich sei insbesondere auch, dass sie ihr Wissen in ihren Heimatgemeinden weitergeben.
Auch seien unter den Ausreisenden vermehrt Frauen und Kinder.
Wainwright führte weiter aus, dass dschihadistische Gruppen ein hoch entwickeltes
Verständnis von sozialen Medien hätten und das Internet zunehmend nutzten. Europol
beobachte etwa 50.000 Twitter-Konten, die von Unterstützern des Islamischen Staates
genutzt werden. Pro Tag würden ca. 100.000 Tweets abgesetzt, die Haltungen des
Islamischen Staats unterstützen.
Wainwright konstatierte einen wachsenden Antisemitismus und mehr Anschläge religiös motivierter und rechtsradikaler Extremisten. Mit wachsender Dauer des Konfliktes
in Syrien und im Irak könnten soziale Spannungen in Europa noch zunehmen.
Bezüglich der Aktivitäten Europols stellte er fest, dass es noch immer an wirkungsvollen
Mechanismen beim Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten fehle. Europol helfe durch Analysen und die Bereitstellung eines sicheren Informationskanals (SIENA). Im Bereich Terrorismusbekämpfung werde dies aber von den Mitgliedstaaten
nicht so stark wie in anderen Bereichen, z.B. der organisierten Kriminalität, genutzt.
Entsprechend der jüngsten politischen Erklärungen, auch des Europäischen Parlaments, soll ein Terrorismusbekämpfungszentrum bei Europol eingerichtet werden. Dafür sei kein neues Mandat erforderlich. Das Zentrum solle ähnlich wie das bereits bestehende Cybercrime-Zentrum organisiert werden. Auch werde, wie vom Ministerrat
am 12.03. gefordert, eine neue strategische Analyseeinheit zur Überwachung der Internetnutzung von Terroristen zu schaffen. Diese Einheit werde zum 01.07.15 eingerichtet.
In der anschließenden Aussprache erhielt die Äußerung von MdEP Sophia in‘t Veld
(ALDE, NL), man müsse streng zwischen der polizeilichen Arbeit von Europol und nachrichtendienstlichen Informationen unterscheiden, von den übrigen Abgeordneten viel
Zuspruch. In´t Veld sagte weiter, dass sie einem generellen Verschlüsselungsverbot
nicht zustimmen werde.
Auf Frage von MdEP Jan Phillip Albrecht (Grüne, DE) bestätigte Wainwright, dass eine
bessere finanzielle Unterstützung der Joint Investigation Teams (JIT) für eine effizientere
Arbeit von Europol wünschenswert sei.
Wainwright führte im Anschluss an die Fragen der Abgeordneten aus, dass eine gemeinsame Definition von Terrorismus auf europäischer Ebene fehle. Er stellte klar, dass
Europol durch sein Mandat verpflichtet sei, mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten; es finde aber keine direkte Zusammenarbeit mit
Geheimdiensten statt. Die Bekämpfung von Terrorismus sei aber auch ein Thema für
die Polizei, da es um die Verhinderung von Verbrechen gehe. Verschlüsselung im Internet müsse nicht verboten werden, dies sei Teil der Funktionsfähigkeit des Internets.
Es müsse aber an Lösungen mit der Industrie gearbeitet werden, um Gefahren aus
dem Internet zu begegnen.
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Weiter berichtete er, dass momentan 50 Beamte bei Europol im Bereich Terrorismusbekämpfung arbeiten. Wenn mehr in die Koordinierungsfunktion einer Zentrale wie
Europol investiert werde, könne Europol auch effizienter arbeiten.
EuGH-Urteil: Nichtanerkennung der Fahrerlaubnis im Ausland
(MH) Der EuGH entschied am 23.04. in der Rechtssache C-260/13 auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, dass die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein
einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins abzulehnen, wenn nach einer Zuwiderhandlung im Inland die fehlende Eignung zum Führen eines Kfz festgestellt worden ist. Eine österreichische Staatsangehörige, wohnhaft in Österreich unweit der deutschen Grenze, war unter Einfluss von Cannabis in Deutschland mit ihrem Kfz unterwegs, worauf die deutsche Verwaltungsbehörde sie als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ansah und ihr das Recht
absprach, in Deutschland mit ihrem österreichischen Führerschein zu fahren. Sie wendete sich gegen die Entscheidung der deutschen Verwaltungsbehörde.
Der EuGH führte in seinem Urteil aus, dass die Richtlinie es jedem Mitgliedstaat erlaube,
wegen einer in seinem Hoheitsgebiet begangenen Zuwiderhandlung die Anerkennung der Gültigkeit des ausländischen Führerscheins abzulehnen. Die zuständige Behörde darf zwar nicht den Führerschein „einziehen“ (weil ein anderer Mitgliedstaat ihn
ausgestellt hat), aber die Gültigkeit für eine gewisse Zeit aussetzen und aussprechen,
dass vom Führerschein kein Gebrauch gemacht werden darf. Allerdings dürfe die Anerkennung der Gültigkeit nicht auf unbestimmte Zeit versagt werden und müsse verhältnismäßig sein. Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorlägen, obliege dem vorlegenden Gericht. Der EuGH ließ allerdings erkennen, dass er vorliegend wegen der
bestehenden Höchstfrist und der Möglichkeit, diese durch Ablegung einer Medizinisch
Psychologischen Untersuchung (MPU) zu verkürzen, sowie wegen des angestrebten
Ziels der Erhöhung der Verkehrssicherheit, von dem Vorliegen der Verhältnismäßigkeit
ausgehe.
Pressemitteilung:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-04/cp150040de.pdf
Urteil:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130ded754f63efbec454098f3a02e88be3542.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4ObxeLe0?text=&docid=163
879&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=157571
EP-Rechtsausschuss nimmt Berichtsentwurf in Sachen „Small Claims“ an
(MH) Am 16.04. hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Berichtsentwurf der Berichterstatterin Geringer de Oedenberg (S&D) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (COM(2013)0794) mit 23 zu 2 Stimmen angenommen. Entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der eine allgemeine Anhebung
des Schwellenwerts auf 10.000 EUR (bislang: 2.000 EUR) vorsah, haben die Abgeordneten für eine Differenzierung zwischen Forderungen gegen juristische Personen und
natürliche Personen gestimmt. Für erstere soll der Schwellenwert von 10.000 EUR gelten, für letztere ein Schwellenwert von 5.000 EUR. Der Rat hatte sich bereits im Dezember 2014 in einer allgemeinen Ausrichtung für die Anhebung des Schwellenwerts auf
4.000 EUR ausgesprochen. Der Berichterstatterin wurde nun das Mandat erteilt, Verhandlungen mit dem Rat zu beginnen.
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Pressemitteilung (Englisch):
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bIM-PRESS%2b20150416IPR42449%2b0%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei
Kommission legt Opt-Out-Vorschlag zu GVO in Lebens- und Futtermitteln vor
(JM) Die Europäische Kommission hat am 22.04. eine Änderung der Verordnung über
genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel vorgeschlagen, um den Mitgliedstaaten das Recht einzuräumen, auf nationaler Ebene Entscheidungen zur Beschränkung
oder zum Verbot der Verwendung von bereits auf EU-Ebene zugelassenen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln zu erlassen (OptOut-Maßnahmen). Die Mitgliedstaaten müssen dabei nachweisen, dass ihre Maßnahmen mit dem EU-Recht vereinbar sind, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und dem Verbot der Ungleichbehandlung inländischer und nicht-inländischer Erzeugnisse nicht zuwiderlaufen. Das beinhaltet auch internationale Verpflichtungen, wie die WTO-Regelungen.
Das Opt-Out muss mit den Binnenmarktregeln und insbesondere mit Artikel 34 AEUV
vereinbar sein, der Maßnahmen verbietet, die die gleiche Wirkung haben wie mengenmäßige Beschränkungen des freien Warenverkehrs. Demnach müssen die Mitgliedstaaten, die vom Opt-Out Gebrauch machen, ihre Maßnahmen mit Gründen
gemäß Artikel 36 AEUV und zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gemäß der
Rechtsprechung des Gerichtshofs rechtfertigen. Die Begründung der Mitgliedstaaten
darf jedoch nicht im Widerspruch zu der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführten Bewertung der Risiken für die Gesundheit von
Mensch und Tier und für die Umwelt stehen.
De facto bedeutet dieses eine recht große Rechtsunsicherheit für die nationalen Verbote. Es wäre juristisch zu prüfen, ob bei diesem Opt-Out die gleichen Kriterien angewendet werden könnten, die für den Anbau von GVO gelten. Auch wie die Einfuhr
auf dem Landwege innerhalb des Binnenmarktes und freien Warenverkehrs in einem
GVO-freundlichen Land (z.B. Spanien) aus Übersee angelandetes GVO-Futtermittel in
andere Mitgliedstaaten, die ein Verbot ausgesprochen haben, verhindert und kontrolliert werden soll, wird intensiv zu diskutieren sein.
Ein Großteil der weltweit angebauten transgenen Mais-, Soja- und Rapspflanzen landet in den Ställen der konventionellen Viehhaltung. Die EU importiert jedes Jahr rd.
36 Mio. Tonnen Futtermittel. Über 60% des Bedarfs an pflanzlichen Eiweißen werden in
die Union importiert. Derzeit sind 68 GVO in der EU für die Verwendung in Lebens- bzw.
Futtermitteln zugelassen (Bsp.: Mais, Sojabohnen, Ölraps und Zuckerrüben). Diese Importe stammen größtenteils aus Drittländern, in denen der Anbau von GVO weit verbreitet ist – 90% kommen aus vier Drittländern, in denen auf rund 90% der Sojaanbauflächen GVO-Soja angebaut wird. 17 weitere Anträge auf Zulassung sind noch anhängig, deren Zulassungsvorschläge jetzt in Kürze erwartet werden.
Für den Fall, dass neuen Erkenntnissen zufolge das zugelassene Erzeugnis ein ernstes
Gesundheits- oder Umweltrisiko darstellen könnte, gibt es Bestimmungen, die es den
Mitgliedstaaten erlauben, ein genetisch verändertes Lebens- und Futtermittel bis zu
einer Überprüfung der Situation auf EU-Ebene zu verbieten. Die betreffenden Maßnahmen müssten der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten vor ihrem Erlass
mitgeteilt werden, und Kommission und Mitgliedstaaten könnten sich innerhalb von 90
Tagen dazu äußern.
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Für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel, die zum Zeitpunkt des Erlasses der
Opt-Out-Maßnahmen bereits verwendet wurden, sieht der Vorschlag vor, dass den
Unternehmern eine angemessene Frist zum Aufbrauchen der Bestände eingeräumt
wird. Außerdem sollten die Maßnahmen sich nicht auf Erzeugnisse beziehen, die zufällig einen Anteil an in der EU zugelassenen GVO enthalten, der unter dem in den
Rechtsvorschriften festgelegten Schwellenwert (0,9%) liegt.
Das bisherige Abstimmungsverhalten in Bezug auf genetisch veränderte Lebens- und
Futtermittel zeigte, dass in der Regel mehr Mitgliedstaaten für den Beschlussentwurf
auf Zulassung waren als dagegen, aber nie eine ausreichende qualifizierte Mehrheit
gefunden werden konnte. Die von den Mitgliedstaaten angeführten Gründe, aus denen sie sich der Stimme enthielten oder gegen den Entwurf stimmten, beruhten
manchmal auf einer wissenschaftlichen Grundlage, betrafen jedoch meist andere Aspekte, die die gesellschaftliche Debatte in dem jeweiligen Mitgliedstaat widerspiegelte. Derzeit ermöglicht der geltende Rechtsrahmen für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel es den Mitgliedstaaten nicht, alle ihre individuellen Bedenken
in diesem Bereich auszudrücken, der von großem öffentlichem Interesse ist.
Der jetzige Vorschlag der Kommission soll den Bürgerinnen und Bürgern in der EU aus
Sicht der Kommission signalisieren, dass ihre Bedenken, die je nach Land unterschiedlich sein können, berücksichtigt würden. Mit dem neuen Konzept solle das richtige
Gleichgewicht zwischen der Beibehaltung eines EU-Zulassungssystems und der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, frei über die Verwendung von GVO in ihrem Hoheitsgebiet zu entscheiden, erzielt werden. In den GVO-Rechtsvorschriften sind spezielle
Verfahren für die Bewertung und Zulassung von GVO sowie Fristen festgelegt. Die Risikobewertung, durchgeführt von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA), wird
auf der Grundlage harmonisierter Kriterien durchgeführt, die aus Sicht der KOM zu den
strengsten weltweit gehören. Im Rahmen dieser Risikobewertung muss nachgewiesen
werden, dass das Produkt unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen für die
Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt unbedenklich ist. Zuständig für
die Risikobewertung ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in
Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten.
Wie im Wochenbericht Nr. 3 der Landesvertretung bereits berichtet, sollte auch das
bei der EFSA durchgeführte Zulassungsverfahren im ersten Halbjahr 2015 überarbeitet
und nach Kommissionspräsident Juncker "demokratischer" gestaltet und die Forschung tatsächlich unabhängiger werden. Letzteres wird allerdings von Kritikern nicht
gesehen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der GRÜNEN im EP, hält Juncker
Wortbruch vor, er streue allen Beteiligten Sand in die Augen. Statt mit Verflechtungen
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Industrie aufzuräumen
und kritische Wissenschaftler in den Beurteilungsprozess mit einzubeziehen, wolle die
Kommission die Machtposition der EFSA als alleinige und unanfechtbare Instanz der
Risikobewertung nur weiter stärken und „den Schwarzen Peter“ an die Mitgliedstaaten
schieben. Rebecca Harms, MdEP aus Niedersachsen und Fraktionsvorsitzende der
GRÜNEN im EP, äußert sich dahingehend, dass jetzt die Gefahr bestehe, dass über die
Ebene der Nationalstaaten große Saatgutkonzerne und dahinter die Chemieindustrie
mehr Einfluss und größere Kontrolle bekämen. Die EFSA hingegen möchte im Rahmen
ihrer „Open EFSA“-Initiative die Interessengruppen verstärkt in ihre wissenschaftlichen
Prozesse mit einbeziehen – von den Vorarbeiten über die Bewertung bis hin zur Kommunikation –, um so das Verständnis und die Qualität der wissenschaftlichen Ergebnisse der Behörde zu fördern.
Im Rahmen eines Workshops am 17.06. in Brüssel will die EFSA noch vor Beginn der
Ausarbeitung der Leitlinien zur Allergenitätsbewertung von GV-Pflanzen relevante In-
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formationen und Erkenntnisse für deren Entwicklung von den Interessengruppen einholen. Zum Workshop werden Teilnehmer von den Mitgliedstaaten, Hochschulen,
Nichtregierungsorganisationen sowie Industrie erwartet. Kritik kommt aber auch sowohl von der Industrie als auch von Umweltschützern. Es gebe wirtschaftliche Auswirkungen, da es auf der Hand liege, dass insbesondere der Handel mit unkalkulierbaren
finanziellen Risiken und Koexistenz-Kosten für gentechnikfreie und gentechnisch veränderte Ware belastet werde, aber auch Landwirte und Verbraucher „draufzahlen
müssten“, da diese Kosten erfahrungsgemäß immer an Erzeuger und Konsumenten
weitergereicht würden.
Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft lehnt den Brüsseler Vorschlag ab. Er zementiere den agrarindustriellen Status Quo. „Angesichts des Klimawandels und des Hungers und der Armut in der Welt brauchen wir eine Abkehr von
klimaschädlichen und sozial verwerflichen Importfuttermitteln“, so Geschäftsführer
Georg Janßen. „Wir müssen hinkommen zu einer europäischen Eiweißversorgung und
einer sonnenbasierten Landwirtschaft. Europa beansprucht weit über seine eigene
Fläche hinaus Futterflächen in anderen Kontinenten für umfangreiche Futtermittelimporte. Dies geht auf Kosten der Menschen und der Umwelt dort und befördert industrielle Tierhaltung bei uns.“
Brüsseler Agrarverbände befürchten nun Störungen auf dem EU-Binnenmarkt für Futtermittel und Nachteile für die Landwirtschaft in EU-Mitgliedstaaten, die von der "OptOut"-Lösung Gebrauch machen. Vor erheblichen Arbeitsplatzverlusten und geringeren Investitionen in "Opt-Out"-Ländern warnte Pekka Pesonen, Generalsekretär des EU
Landwirte- und Genossenschaftsverbandes COPA-COGECA. Auch der Deutsche
Bauernverband (DBV) lehnt die Pläne der EU-Kommission ab. Die Pläne machten den
gemeinsamen europäischen Markt kaputt. Es müsse an einem einheitlichen europäischen Zulassungsverfahren für Importe aus Drittländern festgehalten werden. Ansonsten werde auch der Verbraucherschutz im EU-Binnenmarkt untergraben. Erwartungsgemäß hat der US-Amerikanische Handelsbeauftragte den Vorschlag offen kritisiert,
dass die Aufteilung der Europäischen Union in 28 Einzelmärkte dem Ziel, den Binnenmarkt zu vertiefen, entgegenliefe und zudem als Handelsbeschränkung für Drittstaaten bei zeitgleicher Verhandlungen über Freihandelsabkommen nicht konstruktiv sei.
Der Vorschlag geht jetzt ins ordentliche Gesetzgebungsverfahren.
Pressemitteilung der KOM:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4777_de.htm
Vorschlag:
http://redirect.tinyurl.com/api/click?key=a7e37b5f6ff1de9cb410158b1013e54a&out=https://www.dropbox.com/s/4ufa2c3tcbkmdho/20150413105841352.pdf?dl=0&loc=&cuid=0052e79b2c6ab354
c8ca1c0&opt=false&format=txt
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2013 Zulassung genetisch veränderter Lebensund Futtermittel.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0503
Datenbank der zugelassenen GVO Lebens- und Futtermittel:
http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm
Ankündigung der EFSA-Konferenz:
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/150414a.htm
Kommission erteilt für 17 GVO europaweite Zulassung
(JM) Am 24.04., nur zwei Tage nach Vorlage des neuen Vorschlags zur Überarbeitung
des Zulassungsverfahrens und eines Opt-Outs für die Mitgliedstaaten, erteilt die Kom-
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mission 10 Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung in Lebens- bzw. Futtermitteln und verlängert 7 bereits geltende Zulassungen.
Dazu kommt noch die Zulassung von 2 GV-Schnittblumensorten (Nelken), die allerdings weder für Lebens- noch Futtermittel verwendet werden dürfen. Die Zulassungen
sind – wie üblich – auf zehn Jahre begrenzt. Die von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) durchgeführte Risikobewertung hatte keine Bedenken erbracht und wie in allen vorangegangenen Fällen - wurde in den zuständigen Gremien im Rahmen
der Komitologie keine qualifizierte Mehrheit gefunden, so dass nach dem geltenden
Verfahren die Zulassung durch die Kommission in alleiniger Zuständigkeit ausgesprochen werden konnte. Die Kommission stellt heraus, dass das jetzige Verfahren noch
anzuwenden sei, da über das neu vorgeschlagene Verfahren erst noch das Europäisches Parlament und der Rat befinden müssen. Unter den Zulassungen befinden sich
jeweils eine Mais- und eine Ölrapssorte, sowie mehrere Soja- und Baumwollsorten.
Pressemitteilung der KOM:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4843_de.htm
Debatte über Herkunftskennzeichnung bei Milch auf Agrarrat im Juni vertagt
(JM) Da die Europäische Kommission den bereits im Dezember 2014 fälligen Bericht
über Herkunftskennzeichnungen noch nicht vorgelegt hat, wurde die Debatte nach
kurzer Erörterung insbesondere zu Fragen der Herkunftskennzeichnung bei Milch und
Milchprodukten vertagt. Italien hält die Kennzeichnung für eine geeignete Begleitmaßnahme zum Auslaufen der Milchquoten. Der Absatz von Milch in weniger wettbewerbsfähigen Regionen könnte gefördert werden, wenn den Konsumenten der EUMitgliedstaat der Erzeugung und Verarbeitung mitgeteilt wird. Ebenso versprechen
sich das Vereinigte Königreich und Polen Vorteile von einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Milchprodukte, so wie sie bisher nur für Fleisch vorgeschrieben ist.
Belgien und Spanien warnten dagegen vor den Kosten der neuen Labels. Agrarkommissar Hogan sagte zu, den Bericht in den nächsten Wochen zu veröffentlichen, wies
aber darauf hin, dass Herkunftsangaben eine vielschichtige Angelegenheit seien und
eventuell weitreichende Auswirkungen hätten. Die Kommission sei einer auf Tatsachen
beruhenden Entscheidungsfindung verpflichtet. In dem Bericht wird die Möglichkeit
von verpflichtenden Angaben des Ursprungslands oder des Herkunftsorts bei Milch
und Milcherzeugnissen, bestimmten Fleischarten, unverarbeiteten Lebensmitteln und
Erzeugnissen aus einfachen Zutaten, beispielsweise Konfitüre, untersucht. Die Dauer
der Veröffentlichung weist auf schwierige Verhandlungen zwischen den betroffenen
Generaldirektion Landwirtschaft, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Handel und
Wettbewerb sowie Verbraucherschutz hin. Nicht betroffen von diesem Bericht sind
andere Produkte, wie etwa Schuhe und Keramik.
Protokoll:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/04/st07994_en15_pdf/
Verbotene Substanzen in Kosmetikprodukten sollen TTIP nicht zum Opfer fallen
(JM) Die EU-Kommission hat ihre bisherige Position bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) doch noch einmal überdacht. In einem jetzt
veröffentlichten "Update-Papier" vom 20.03. ist kein Verweis mehr auf die gegenseitige
Anerkennung verbotener und zugelassener Substanzen enthalten. In der Europäischen Union sind im Sinne des Vorsorgeprinzips nach Angaben des Europäisches Verbraucherdachverbandes BEUC mehr als 1.300 Substanzen verboten, in den USA lediglich 11. Dieses hätte zur Folge gehabt, dass die in der EU verbotenen Substanzen über
den Weg des Freihandels auf den Markt gekommen wären. Jetzt setzt man auf eine
"Zusammenarbeit bei wissenschaftlichen Methoden der Sicherheitsbewertung". Wie
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diese letztendlich aussieht und welche Ergebnisse zu Tage gefördert werden, bleibt
abzuwarten, aber zumindest ist kein Automatismus mehr gegeben. Unter TTIP-Kritikern
wird dieses als Erfolg der geforderten Transparenz gefeiert, denn dieser Wandel wäre
nicht ohne den öffentlichen Druck bei gleichzeitiger Versachlichung der Diskussion
entstanden.
Update-Papier der KOM:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/may/tradoc_152470.pdf
BEUC-Stellungnahme:
http://www.beuc.eu/blog/the-new-eu-proposal-on-cosmetics-finally-beyond-lip-service/
Fahrplan für wissenschaftliche Zusammenarbeit:
http://www.efsa.europa.eu/de/corporate/pub/scientificcooperationroadmap1416.htm
Agrarrat einigt sich auf einen Mehrjahresplan für die Ostsee
(JM) Die für Fischerei zuständigen EU-Minister verständigten sich am 20.04. in Luxemburg auf einen Rahmen für die erlaubten Fangmengen für Dorsch, Hering und Sprotte
in der Ostsee. Die jährlich noch auszuhandelnden Quoten müssen sich unterhalb dieser Obergrenzen bewegen. Auch wenn es sich "nur" um den Plan für die Bestände
und Fischerei in der Ostsee handelt, war das Paket nicht unumstritten, da diesem ersten Mehrjahresplan präjudizielle Wirkung für alle anderen Fischfanggebiete beigemessen wird, so auch für die für Niedersachsens Fischerei wichtigeren Mehrjahresplan
für die Nordsee. Umstritten war insbesondere die Rechtsgrundlage. Wichtige Fischfangnationen, so Frankreich und Spanien, hatten befürchtet, dass das EU-Parlament
mit seiner Beteiligung am Mehrjahresplan nun zu viel Einfluss auf die Festlegung der
künftigen Fangmengen auch in anderen Gebieten bekommen könnte, denn der Vorschlag der Kommission über die jährlichen Quoten werden von den Mitgliedstaaten
allein ohne das Parlament entschieden. Das Europäische Parlament hatte in der Vergangenheit die Nachhaltigkeit der Fischerei weit in den Vordergrund gestellt.
Protokoll:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/04/st07994_en15_pdf/
EU droht Thailand mit Importverbot wegen illegaler Fischerei
(JM) Die Europäische Kommission hat Thailand offiziell verwarnt, da es die illegale Fischerei in seinen Gewässern nicht ausreichend bekämpft. Thailand hat nach dieser
„gelben Karte“ nun sechs Monate Zeit, um die Mängel zu beseitigen. Sollte sich die
Situation nicht verbessern, kann die EU die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Thailand verbieten. Die Philippinen und Südkorea hingegen haben ihre Rechtssysteme
„angemessen reformiert“. Die Europäische Union ist weltweit größter Importeur von
Fischereierzeugnissen. Jährlich werden allerdings zwischen 11 und 26 Mio. Tonnen
Fisch, d. h. mindestens 15 Prozent der weltweiten Fangmengen, illegal gefangen. Dies
entspricht einem Wert von 8 bis 19 Mrd. EUR. Im Kampf gegen illegale Fischerei dürfen
gemäß der 2010 in Kraft getretenen sogenannten „IUU-Verordnung“ nur noch Fischereierzeugnisse auf den EU-Markt gebracht werden, deren Rechtmäßigkeit von dem
betreffenden Flaggenstaat bescheinigt wurde. Ist ein Flaggenstaat nicht in der Lage,
die Herkunft seiner Erzeugnisse glaubwürdig zu bescheinigen, leitet die Kommission ein
Kooperations- und Unterstützungsverfahren ein, um diesem Staat dabei zu helfen, seinen Rechtsrahmen zu verbessern. Wichtige Etappen in diesem Verfahren sind Verwarnungen (gelbe Karten), grüne Karten, wenn Probleme behoben wurden, und rote
Karten, wenn Probleme nicht beseitigt wurden. Eine rote Karte führt zu einem Handelsverbot. Mit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) war festgeschrieben
worden, den für die Europäische Union geltenden Grundsatz der Nachhaltigkeit der
Fischerei auch weltweit umzusetzen.
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Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4806_de.htm
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13251_de.htm
Kommission genehmigt neue Absatzförderungsprogramme für Agrarerzeugnisse
(JM) Die Europäische Kommission hat am 21.04. neue Programme zur Förderung des
Absatzes von Agrarerzeugnissen in der EU und auf Drittlandsmärkten genehmigt. Die
41 Programme sind für einen Zeitraum von drei Jahren mit Mitteln in Höhe von 130 Mio.
EUR ausgestattet, die zur Hälfte (65 Mio. EUR) aus dem EU-Haushalt stammen. Die Programme decken ein Spektrum von Erzeugniskategorien wie frisches Obst und Gemüse, Milcherzeugnisse, Qualitätserzeugnisse (g.U., g.g.A. und g.t.S.), ökologische/biologische Erzeugnisse, Olivenöl, Fleisch sowie Kombinationen verschiedener Produktkategorien ab. 17 Programme haben den EU-Binnenmarkt und 24 Drittlandsmärkte im Fokus. Grund für den Anstieg der Drittlandsmärkte dürften die zusätzlichen
30 Mio. EUR sein, die die Europäische Kommission im vergangenen Jahr im Anschluss
an den russischen Einfuhrstopp für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der
EU als Maßnahme zur Erschließung alternativer Märkte angekündigt hatte. Die Fördermaßnahmen umfassen PR-, Werbe- und Informationskampagnen, in denen die Vorzüge von EU-Erzeugnissen vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit
und -hygiene, Nährwert, Etikettierung, Tierschutz und umweltgerechte Herstellungsmethoden besonders hervorgehoben werden.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4809_de.htm
Vollständige Liste der genehmigten Programme und Fördermittel:
http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/campaigns/2015/2015_de.pdf
Kommission startet Debatte über globale Lebensmittelsicherstellung
(JM) Wie Wissenschaft und Innovation der EU dabei helfen können, die weltweite Versorgung mit genügend nahrhaften und nachhaltigen Nahrungsmitteln zu sichern, will
die Kommission mit einer am 13.04. gestarteten Online-Konsultation erfahren. An der
Online-Konsultation können sich bis zum 1. September alle Interessenten beteiligen.
Die Ergebnisse der Konsultation werden am 15.10. vor dem Welternährungstag veröffentlicht und den Beitrag der EU für die Expo 2015 Mitgestalten. Sie ergänzen das wissenschaftliche Programm, das im EU-Pavillon auf der Expo geplant ist und Fachleute
und Entscheider aus der ganzen Welt zusammenbringen soll. Die Weltausstellung 2015
findet vom 01.05. bis zum 31.10. in Mailand statt. Die diesjährige Weltausstellung Expo
Milano 2015 soll eine politische Debatte über die weltweite sichere und nachhaltige
Versorgung mit Nahrungsmitteln einleiten.
Online-Konsultation:
http://europa.eu/expo2015/node/286
Diskussionspapier:
http://europa.eu/expo2015/sites/default/files/files/FINAL_Expo-Discussion-paper_lowQ%281%29.pdf
Pressemitteilung:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13228_de.htm
Konferenz über Kriterien zur Identifizierung „endokriner Disruptoren“
(JM) Am 01.06. wird in Brüssel eine Konferenz der Kommission zum Thema „Endokrine
Disruptoren: Kriterien zur Identifizierung und damit verbundene Folgen“ stattfinden,
auf der die Mitgliedstaaten, Mitglieder des Europäischen Parlaments, Vertreter aus
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Drittländern sowie Interessengruppen über die laufende Folgenabschätzung bezüglich der Kriterien zur Identifizierung endokriner Disruptoren informiert werden und eine
Plattform für den weiteren Meinungsaustausch finden sollen. Die Novellierung der EURechtsvorschriften zu Pflanzenschutzmitteln und Bioziden erfordert die Definition wissenschaftlicher Kriterien zur Identifizierung „endokriner Disruptoren“.
Programm-Entwurf:
http://ec.europa.eu/health/endocrine_disruptors/docs/ev_20150601_ag_en.pdf
Anmeldemöglichkeit:
http://ec.europa.eu/health/endocrine_disruptors/docs/ev_20150601_ag_en.pdf
LV bietet Wissenschaftlern aus 15 Ländern Raum für Tierschutzprojekt
EU-Öko-Verordnung – Quo vadis? Frühstücksdebatte in der Landesvertretung
Bildung, Jugend, Kultur
Verleihung des Europäischen Kulturerbesiegels an Osnabrück
(UlK) Am 15. 04. wurden in Brüssel sechzehn Stätten aus zehn Mitgliedstaaten dafür
geehrt, dass sie die europäische Einigung sowie die Ideale und die Geschichte der
Europäischen Union in besonderer Weise verdeutlichen und es den Verantwortlichen
darüber hinaus gelingt, den Besuchern die europäische Dimension ihrer Kulturstätten
aktiv zu vermitteln.
Zu den Preisträgern des „Europäischen Kulturerbe-Siegels“ (EKS) gehören neben
Schloss Hambach die Rathäuser von Osnabrück und Münster als Stätten des Westfälischen Friedens (vgl. WB 04-2015). Für sie nahmen Osnabrücks Oberbürgermeister Wolfgang Griesert und sein Kollege aus Münster Markus Lewe die Auszeichnung aus der
Hand des Kommissars für Bildung und Kultur Tibor Navracsics entgegen. Die Vertreter
des Europäischen Parlaments und des Rats der EU würdigten die identitätsstiftende
Bedeutung des von den Preisträgern gepflegten kulturellen Erbes. Das durch seine
Landesvertretung repräsentierte Land Niedersachsen schloss sich den Glückwünschen an.
Europäisches Kulturerbe-Siegel, Webseite der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/heritage-label/index_en.htm
Bericht auf der Webseite der Stadt Osnabrück:
http://www.osnabrueck.de/start/aktuelles/news/europaeisches-kulturerbesiegel-ob-griesertnimmt-auszeichnung-in-bruessel-entgegen.html
Ausschuss der Regionen
Sitzung der Fachkommission CIVEX
(AM) Am 24.10. tagte die AdR-Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX) in Brüssel. Niedersachsen war durch
Landrat Ambrosy vertreten.
Wesentliche Tagesordnungspunkte waren der Meinungsaustausch zur „Europäischen
Nachbarschaftspolitik“, der „europäischen Bürgerinitiative“ sowie Regelungen zur
künftigen Arbeiten des AdR.
Wesentlich geprägt war die Sitzung durch den Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des
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Vorsitzenden“ bei dem der Ausschussvorsitzende François Decoster zunächst über die
Lage im Mittelmeer und den Ergebnissen der außerordentliche Tagung des Europäischen Rates, 23.04.2015 berichtete.
Nach einer Schweigeminute zum Gedenken an die vielen Todesopfer im Mittelmeer
in den letzte Tagen, schloss sich eine zum Teil sehr emotional geführte Diskussion über
die Geschehnisse, Ursachen und möglichen Lösungsansätze an.
Vertreter von betroffenen Gemeinden u. a. aus Griechenland und Italien schilderten
sehr eindrucksvoll die aktuellen Ereignisse. Sie forderten dabei eindringlich schnelles
und entschlossenes Handeln ein. Man fühle sich vor Ort oft mit den unmittelbaren
Problemen alleingelassen und erwarte dringend Lösungen, die die Solidarität aller
28 Mitgliedstaaten zum Ausdruck bringen müssen.
Nähere Informationen:
https://toad.cor.europa.eu/CORAgendas.aspx?body=CIVEX-VI
Aus der Landesvertretung
Veranstaltungen
LV Gastgeber für Ausstellung zum Jahr des Bodens 2015
(DB/JM) Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2015 zum Internationalen Jahr des
Bodens ausgerufen. Damit sollen der Boden sowie sein Schutz fortan für 365 Tage weltweit im Mittelpunkt stehen. Dieses nahm das Ministerium für Umwelt, Energie
und Klimaschutz des Landes Niedersachsen, in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie der Heinrich Böll Stiftung zum
Anlass, am 22.04. die Ausstellung „Mit dem Boden durch das Jahr – Bodenständiges
Niedersachsen“ im Innenhof der Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union zu eröffnen.
In der Begrüßung durch den Leiter der Landesvertretung Herrn Freericks und dem Themenbeitrag durch Ehrengast Prof. Dr. Giani von der Universität Oldenburg wurden dabei insbesondere die unterschiedlichen und für den Menschen vor allem lebenswichtigen Funktionen der Böden hervorgehoben. Im Vordergrund der gesamten Ausstellung steht jedoch der Bezug zum „bodenständigen Niedersachsen“. „Angelehnt an
den Jahresgang stellen wir Ihnen im Verlauf des Jahres 2015 jeden Monat exemplarisch eine niedersächsische Landschaft, einen dafür charakteristischen Bodentyp und
Produkte vor, die auf diesem Boden wachsen und damit typisch für diese Landschaft
sind“, lies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie am vergangenem Mittwoch verlauten. Somit soll dem Boden zukünftig nicht nur mehr Aufmerksamkeit gewidmet, sondern auch gleich ein handfester Bezug zu alltäglichen Produkten des Lebens geknüpft werden.
Die Ausstellung kann noch bis Ende Juli diesen Jahres in der Vertretung des Landes
Niedersachsen bei der Europäischen Union in Brüssel besichtigt werden, wobei sie zeitgleich auch an ausgewählten Standorten in Deutschland zu sehen sein wird. Darüber
hinaus soll sie auch auf der „Green Week 2015“ der Europäischen Kommission vom 03.
bis zum 05.06. in Brüssel ausgestellt werden, was in Bezug auf Akzeptanz der Schutzwürdigkeit von Böden als großer Erfolg zu werten ist.
Links zu Veranstaltungen sowie Informationen rund um das internationale Jahr des Bodens :
http://www.lbeg.niedersachsen.de/Bodenbewusstsein/jahrdesbodens/veranstaltungen/jahrdes-bodens-2015--veranstaltungen-129626.html
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http://www.greenweek2015.eu/
http://www.umwelt.niedersachsen.de/boden/unser-boden-ist-ein-schatz-131681.html
LV bietet Wissenschaftlern aus 15 Ländern Raum für Tierschutzprojekt
(JM) Am 21./22.04. brachten Wissenschaftler aus aller Welt ihr Projekt zur Entwicklung
von Tierschutzindikatoren zum Abschluss. Das Animal Welfare Indicators Network (AWIN) hatte sich mit EU-Mitteln gefördert zum Ziel gesetzt, die Entwicklung, Integration
und Verbreitung von Informationen über Tierschutzindikatoren weltweit zu verbessern.
Augenmerk wurde unter anderem auf die Bewertung von Schmerzen gelegt und Tierarten betrachtet, die trotz kommerzieller Nutzung bei Tierschutzproblemen oft unbeachtet blieben, so etwa Schafe, Ziegen, Pferde und Puten. Die Landesvertretung (LV)
hatte die Möglichkeit, den Standort Niedersachsen aus Sicht der Tierproduktion und
den damit einhergehenden tierschutzrelevanten Prioritäten darzustellen. Der Tierschutzplan Niedersachsens wurde von Prof. Hartung der Tierärztlichen Hochschule
Hannover, der die Konferenz leitete, als ambitionierten, aber umsetzbaren Ansatz besonders hervorgehoben und gelobt. An der Konferenz nahmen Wissenschaftler und
Forscher, Tierschutzorganisationen und die Europäische Kommission aus mehreren Generaldirektionen teil.
Mehr zu AWIN und den Ergebnissen:
http://www.animal-welfare-indicators.net/site/index.php/about
EU-Öko-Verordnung – Quo vadis? Frühstücksdebatte in der Landesvertretung
(JM) Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels hat Vertreter der Branche, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, Ratsvertreter und Interessierte aus dem Landwirtschaftssektor in die Vertretung des Landes Niedersachsen
bei der Europäischen Union zu einer Frühstücksdebatte eingeladen. Im Beisein von vier
Abgeordneten des Europäischen Parlaments wurde ausgiebig über die EU-Öko-Verordnung diskutiert. Auch wenn sich alle Beteiligten im Grunde über die Kritikpunkte an
den auf den Tisch liegenden Vorschlägen einig waren, wurde teils über den Umgang
mit den Verordnungsentwürfen kontrovers diskutiert. Die Forderungen gingen von einer Ablehnung der Vorschläge, um eine „Verschlimmbesserungen“ in diversen Kompromissverhandlungen sowohl auf Ratsebene als auch auf Parlamentsebene zu verhindern bis hin zu dem wohl wahrscheinlicheren Weg der verantwortungsvollen Veränderung in die „richtige Richtung“. Einig war man sich, dass eine kritische Überarbeitung der derzeit gültigen Vorschriften notwendig, aber auch und das bessere Signal
für den immer noch wachsenden Markt und die Branche ausreichend gewesen sei.
Insbesondere die Grenzwerte, das Verlagern des Kontrollregimes in die horizontale
Verordnung und eine Abkehr von den systemischen, prozessorientierten Prüfungen hin
zu risikobasierte Kontrollen sowie das Verbot von gemischten Betrieben standen in der
Kritik. Im letzten Skandal (Importe aus Ukraine) habe die Produktkontrolle in Rotterdam
versagt, erst die Prozesskontrolle in Mecklenburg-Vorpommern habe die Defizite aufgedeckt. Verbesserungen bei Drittlandskontrollen seien nicht erkennbar, aber notwendig. Vom Handel wurde zusätzlich ergänzt, dass aus Kostengründen auch das
Umweltmanagementsystem Probleme bereite. Bei den Importregelungen dürfe man
nicht vergessen, dass viele Regionen nicht in der Lage seien, den EU-Standard zu erfüllen, man aber auf Importe angewiesen sei. Regionale Lösungen und Anerkennungen seien sinnvoll. Auch international seien in Drittländern Prozessprüfungen möglich
und teils schon üblich. Auf jeden Fall sei die jetzige Verschärfung der falsche Weg. Aus
dem politischen Raum kam das Signal, dass dieses prinzipiell richtig sei, aber im Hinblick auf die Position anderer Mitgliedstaaten - die teils die KOM-Vorschläge sogar
unterstützen - und des Rates sei eine Mitarbeit an und ein Verändern der Vorschläge
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wohl aber Ziel führender. Einigkeit bestand allerdings wieder darin, dass die aus deutscher Sicht vorhandenen „Knackpunkte“ der Kritik rote Linien bedeuten und diese erfüllt sein müssen. Aus dem Rat wurden der aktuelle Stand der Diskussionen und die
weit auseinanderliegenden Positionen dargestellt. Auch fehle den Kommissionsdiensten noch die politisch angekündigte Flexibilität, aber in diversen Bereichen seien Kompromisse erreichbar, insbesondere bei den Kontrollen. Allgemein kann festgehalten
werden, dass die Teilnehmer die auch bisher vorgebrachten und im Beschluss der
deutschen Agrarministerkonferenz aufgenommenen Kritikpunkte teilen. Auf das Erfordernis der Harmonisierung und gewisse einheitliche Definitionen wurde ebenso hingewiesen. Als Beispiel wurde der Begriff der Regionalität von Futtermitteln gebracht. In
Deutschland seien das tatsächlich an den Standort angrenzende Regionen, in den
Niederlanden sei als Region „Europa“ definiert. Allein diese unterschiedliche Auslegung bedeute 1 ct Preisunterschied pro Ei und bei der Menge seien diese Millionenbeträge ein Wettbewerbsvorteil. Im Parlament geht man davon aus, im Juli einen
Standpunkt zu haben, um in den informellen Trilog einsteigen zu können. Die Präsidentschaft des Rates strebt eine politische Ausrichtung auf dem Mai-Rat an; andere
Mitgliedstaaten sehen diesen Zeitdruck aber nicht und könnten sich auch ein Verschieben in den Juni vorstellen. In allen Varianten wird die Beratung aber nach der
Sommerpause unter luxemburgischer Präsidentschaft zum Ende geführt werden, was
von vielen Teilnehmern trotz des gut strukturierten, kompromissbereiten und von allen
gelobten Vorgehens der lettischen Präsidentschaft als Vorteil aus deutscher Sicht gesehen wurde.
Vorträge / Besuche
22.04. Arbeitssitzung zur Öko-Verordnung
23.04. Informationsbesuch Gruppe „Bündnis 90 die Grünen Osnabrück“
24.04. Tagung Federation of European Private Port Operators
Terminvorschau
Europäische Kommission
29.04.
Tagesordnung
Europäisches Parlament
27.-30.04.
Plenum
Ausschusssitzungen
27.04.
BUDG - Haushaltsausschuss
27.04.
ENVI - Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
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Gerichtshof der Europäischen Union
29.04.
Urteil in der Rechtssache C-528/13 Léger – Ausschluss homosexueller Männer vom Blutspenden. Vorlage des Tribunal administratif de Strasbourg.
29.04.
Urteil in der Rechtssache C-51/13 Nationale-Nederlanden Levensverzekering Mij - Vorvertragliche Informationspflicht bei Lebensversicherung mit Kapitalanlagekomponente. Vorlage der
Rechtbank Rotterdam.
29.04.
Mündliche Verhandlung in der Rechtssache C-115/14 RegioPost
- Mindestlohnvorgabe bei öffentlichen Aufträgen. Vorlage des
Oberlandesgericht Koblenz.
30.04.
Urteil in der Rechtssache C-80/14 USDAW und Wilson - Konsultationspflicht vor Massenentlassungen. Vorlage des britischen Court
of Appeal.
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