Wochenbericht 16.03.

Wochenbericht
(16.03. – 20.03.2015)
Inhaltsverzeichnis
Europäischer Rat und Institutionelle Fragen .......................................................... 3
Europäischer Rat ................................................................................................................. 3
Außenbeziehungen, -handel, Erweiterung und Entwicklung .............................. 5
TTIP und Verbraucher ......................................................................................................... 5
Freiheit, Sicherheit und Recht ................................................................................. 5
Justizministerrat .................................................................................................................... 5
Wirtschaft und Währung .......................................................................................... 6
Handels- und Investitionshindernisse für europäische Unternehmen bleiben ........... 6
Haushalt, Steuern und Finanzkontrolle ................................................................... 7
Steuervorbescheide:
Kommissionsvorschlag
zum
automatischen
Informationsaustausch ....................................................................................................... 7
AEFI: 1.Bericht zur Implementierung des Automatischen Informationsaustauschs ... 8
Steuertransparenz: EU und Schweiz ................................................................................. 8
Energie ...................................................................................................................... 9
Kernkraftwerk Hinkley Point I. - Klage gegen Beihilfe ..................................................... 9
Kernkraftwerk Hinkley Point II. – Anfrage zur Veröffentlichung des Beihilfebeschlusses
............................................................................................................................................... 9
Europäischer Rat ............................................................................................................... 10
Mobilität und Verkehr ............................................................................................ 10
Konsultation zur Halbzeitüberprüfung des Weißbuchs Verkehr eröffnet – Anhörung
im Parlament ..................................................................................................................... 10
Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel .................................................... 11
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei .............................................. 11
Agrarrat noch uneins über Öko-Verordnung ............................................................... 11
Agrarkommissar Hogan schätzt den Milchmarkt verhalten optimistisch ein ........... 12
Agrarrat diskutiert über Angorawolle und Pelz von misshandelten Kaninchen und
Pelztieren ............................................................................................................................ 12
Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik beschäftigt den Agrarrat.............. 13
Kommission ermöglicht Fristverlängerung für Anträge zu Direktzahlungen und ELERFörderung........................................................................................................................... 13
TTIP und Verbraucher ....................................................................................................... 14
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Mittel für die Schulobstprogramme werden jetzt auf die Mitgliedstaaten verteilt .. 14
Risiken beim Verzehr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs geringer .......... 14
Pestizidrückstände in Lebensmitteln............................................................................... 15
Jede zehnte europäische Bienenart vom Aussterben bedroht................................. 16
Umwelt und Klima .................................................................................................. 16
Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel .................................................... 16
Kommission wirbt für Kinderbuch des Umweltministeriums zum Jahr des Bodens ... 17
Jede zehnte europäische Bienenart vom Aussterben bedroht................................. 17
Beschäftigung, Soziales, Chancengleichheit ..................................................... 17
Europäische Spitzen und Sozialpartner treffen sich zum Gipfel ................................. 17
Außenbeauftrage würdigt Kampf gegen Diskriminierung.......................................... 18
Bildung, Jugend, Kultur .......................................................................................... 18
Bildungsminister wollen Radikalisierung bekämpfen ................................................... 18
Aus den Institutionen (Personelles) ...................................................................... 19
Auswahlverfahren gestartet: EU sucht hochqualifiziertes Personal für 149 Stellen .. 19
Aus der Landesvertretung ..................................................................................... 20
Vorträge / Besuche .......................................................................................................... 20
Terminvorschau ...................................................................................................... 20
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Europäischer Rat und Institutionelle Fragen
Europäischer Rat
(WM/SvZ) Die Schaffung einer europäischen Energieunion und die Krise in der Ukraine
waren die Haupthemen des offiziellen Gipfels in Brüssel. Am Rande wurden im kleineren Kreis die Reformbemühungen in Griechenland erörtert.
1. Europäische Energieunion
Vor dem Hintergrund der großen Abhängigkeit von Gaslieferungen aus Drittstaaten,
besonders aus Russland, sind sich die europäischen Staats- und Regierungschefs über
die Notwendigkeit einer europäischen Energieunion einig. Auf ihrem Gipfeltreffen in
Brüssel bekannten sie sich grundsätzlich zu Vorschlägen der Kommission für eine Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik. Über konkrete Schritte zur Umsetzung des gemeinsamen Energiebinnenmarktes herrscht zwischen den Mitgliedsstaaten allerdings weiter große Uneinigkeit.
Am wenigsten strittig ist zwischen den Mitgliedsstaaten die Forderung nach Ausbau
der Strom- und Gastransportnetze. An der Umsetzung des Ziels von 10% Interkonnektivität bis 2020 zwischen den nationalen Stromnetzen wird bereits gearbeitet und gibt
es erste erfolgreiche Schritte.
Die Energieversorgungssicherheit soll durch vollständige Umsetzung und strikte Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften im Energiebereich, die Stärkung des rechtlichen Rahmens für die Sicherheit der Strom- und Gasversorgung, sowie durch belastbare Netze und eine höhere Energieeffizienz gestärkt werden. Dieser Beschluss unterstützt die Kommission, die bereits intensiv an entsprechenden Richtlinien- und Verordnungsentwürfen arbeitet.
Deutschland hat seine Position zu gebündelten Gaseinkäufen bekräftigt, die nur unter
Einschränkungen möglich sein sollen. Mitgliedsstaaten können, wenn notwendig auf
freiwilliger Basis, gebündelte Gaseinkäufe machen, die allerdings auf Ausnahmen begrenzt sein sollen. Die Optionen für Mechanismen zur freiwilligen Bündelung der Nachfrage in voller Übereinstimmung mit den Wettbewerbsregeln der WTO und der EU sollen geprüft werden.
Deutschland hat sich an dieser Stelle gegen die Wünsche anderer Mitgliedstaaten,
die von starken Gaseinkaufsgemeinschaften profitieren würden, durchgesetzt, denn
es will die starke Stellung als Käufer auf dem Gasmarkt nicht aufgeben. In diesem Zusammenhang war für die deutsche Delegation auch wichtig, dass in die Schlussfolgerungen der Hinweis aufgenommen wurde, dass Vertragsbedingungen gewerblicher
Gaseinkäufer nicht offengelegt werden sollen und die Vertraulichkeit sensibler Geschäftsinformationen gewahrt bleiben muss.
Zur Frage des künftigen Strommarktdesigns fordern die Staats- und Regierungschefs
die „Entwicklung einer wirksameren, flexiblen Marktstruktur, die mit einer verbesserten
regionalen Zusammenarbeit - auch mit Nachbarländern - einhergehen und dazu beitragen sollte, erneuerbare Energiequellen zu integrieren; zugleich sollte dafür gesorgt
werden, dass staatliche Interventionen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind und dass
das Recht der Mitgliedstaaten, ihren Energiemix selbst festzulegen, gewahrt bleibt.“
Mit diesen Formulierungen bleibt weiter offen, ob Kapazitätsmärkte für notwendig gehalten werden; sowohl der weitere Ausbau der Erneuerbaren, wie auch der Zubau
von Atomkraftwerken bleiben als Optionen gleichwertig nebeneinander stehen.
Wenn die Nutzung heimischer Quellen sowie der „Rückgriff auf sichere und nachhaltige CO²-arme Technologien“ verbessert werden sollen, so kann hierunter auch die
Nutzung von Schiefergas und Kernenergie verstanden werden.
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Der Rat fordert die Entwicklung eines zuverlässigen und transparenten GovernanceSystems. Bundeskanzlerin Merkel hatte im Vorfeld der Ratssitzung erklärt, dass es wichtig sei, dass ein glaubwürdiger und verlässlicher Rahmen geschaffen wird, um die
Klima- und Energieziele 2030 auch tatsächlich zu erreichen. Dafür sei ein konkreter
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine verlässliche Governance-Struktur
notwendig, müsse es klare Regeln für die Umsetzung der Ziele geben und auch entsprechende Konsequenzen bei Nichtbefolgung. Diese klare deutsche Ansage spiegelt sich allerdings nicht in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wieder.
Die Dimension Forschung und Entwicklung der Strategie für die Energieunion soll die
„Entwicklung einer Technologie- und Innovationsstrategie für Energie und Klima, darunter zum Beispiel zu erneuerbaren Energiequellen der nächsten Generation, zur
Stromspeicherung und CO²-Abscheidung und -speicherung, zur Verbesserung der
Energieeffizienz von Wohngebäuden sowie zum nachhaltigen Verkehr“. In dieser Allgemeinheit schließt der Beschluss die Forschung zur Kernfusion und zu CCS mit ein.
Ziel der Energie-Außenpolitik soll sein, strategische Energiepartnerschaften mit immer
wichtiger werdenden Erzeuger- und Transitländern aufzubauen. Dieser Auftrag wird
aber insofern eingeschränkt, als dabei aber sichergestellt werden soll, dass „die Souveränität und die Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Exploration und
Entwicklung ihrer natürlichen Ressourcen geachtet werden“.
Im Hinblick auf die Klimakonferenz im Dezember in Paris (COP21) wird ein eng abgestimmtes Handeln durch eine aktive europäische Klimadiplomatie unterstützt. Der Europäische Rat weist darauf hin, dass auf seiner Tagung im Oktober 2014 festgelegte
ehrgeizigen Ziel (40% CO² Reduktion) inzwischen gemeldet ist und auf die weiteren
notwendigen Arbeiten an Lösungen der Kernfragen für ein ehrgeiziges Abkommen in
Paris hin.
Im Dezember soll die Energieunion erneut auf der Tagesordnung des Europäischen
Rates stehen.
2. Europäische Wirtschaftssanktionen gegen Russland
Die Staats- und Regierungschefs machten die Konnexität zwischen den Sanktionen
gegen Russland und der vollständigen Umsetzung des Minsker Abkommen deutlich.
Die Laufzeit der Sanktionen gegen Russland soll nun mit dem Zeitplan für das Minsker
Abkommen synchronisiert werden. Die Handels- und Investitionsbeschränkungen gegen Russland sind zurzeit bis Ende Juli 2015 befristet. Das Minsker Friedensabkommen
sieht einen Zeitplan bis Ende 2015 vor.
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten trafen eine politische Entscheidung,
die Sanktionen entsprechend bis Ende 2015 zu verlängern, wenn die Vereinbarungen
des Minsker Friedensplanes zum Ukraine-Konflikt bis dahin nicht komplett erfüllt sind.
Die endgültige Entscheidung zur rechtlichen Ausgestaltung der Verlängerung der
Wirtschaftssanktionen gegen Russland muss der EU-Ministerrat vor Ablauf der Juli-Frist
treffen, also voraussichtlich auf dem Juni-Gipfel. Einig waren sich die Gipfelteilnehmer
auch darin, Sanktionen ggfs zu erweitern.
3. Griechische Finanzkrise
Im Rahmen eines getrennten dreistündigen Gespräches kamen Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker, der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk, der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem, die Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Francois Hollande mit
dem griechischen Premier Tsipras (auf seinen Wunsch) zusammen, um über die Krise
Griechenlands zu beraten. Tsipras versicherte, dass seine Regierung in den nächsten
Tagen eine vollständige Liste mit eigenen Reformvorschlägen vorlegen werde.
Seine Gesprächspartner machten deutlich, dass der Beschluss der Eurogruppe vom
20.2.2015 die Grundlage für die weiteren Hilfszahlungen und deren Konditionalität
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bleibe. Danach hängt die Auszahlung der ausstehenden Finanzhilfen an Griechenland (rund 3,6 Mrd. EUR allein von den Euro-Partnern) auch davon ab, dass die Reformvorschläge der griechischen Regierung mit Zahlen unterlegt werden, die eine Gesamtbewertung der finanziellen Lage Griechenland erlaube. Griechenland muss u. a.
einen Primärüberschuss darlegen, bevor Hilfsgelder fließen können. Laut Merkel fühle
man sich verpflichtet, die Arbeiten an der Umsetzung des Eurogruppenbeschlusses zu
beschleunigen. Wann Griechenland nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stehen, ist unklar.
Gegenwärtig prüfen auf Fachebene Experten der Institutionen EZB, IWF und Kommission (fact finding mission) die Reformbemühungen in Athen. Die Ergebnisse sollen einer
politischen Bewertung durch die drei Institutionen (politische Vertreter und nicht Beamte dieser Institutionen) in Brüssel unterzogen werden, ein Entgegenkommen an die
griechische Regierung. Die Entscheidung über die Frage eines erfolgreichen Abschlusses der Programmüberprüfung und über die Auszahlung fällt weiterhin die Eurogruppe
nach erfolgreicher Bewertung der Institutionen.
4. Sonstiges
Als Nachfolger des derzeitigen Generalsekretärs des Rates Uwe Corsepius, der zum
01.07. ins Bundeskanzleramt nach Berlin zurückkehrt, wurde der Däne Jeppe Tranholm-Mikkelsen vorgestellt, derzeit Ständiger Vertreter des Königreichs Dänemarks bei
der EU.
Außenbeziehungen, -handel, Erweiterung und Entwicklung
TTIP und Verbraucher
Freiheit, Sicherheit und Recht
Justizministerrat
(MH) Der Justizministerrat nahm am 13.03. u.a. eine partielle allgemeine Ausrichtung
über die geplante Datenschutz-Grundverordnung an. Die erzielte Einigung richtet sich
insbesondere auf die Bildung einer einheitlichen Kontaktstelle („one stop shop“) sowie
zu allgemeinen Grundsätzen der Datenverarbeitung. Noch offen sind die Fragen einer
Möglichkeit der zweckändernden Weitergabe der Daten sowie Ausnahmen für Wissenschaft, Archive u.ä. Für den Juni-Rat ist eine allgemeine Ausrichtung insgesamt geplant.
Weiter nahm der Rat eine allgemeine Ausrichtung über die geplante Richtlinie für Prozesskostenhilfe (PKH) in Strafsachen an. In dem angenommenen Kompromisstext sind
dabei Einschränkungen insoweit aufgenommen worden, als dass geringfügige Straftaten aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind (in Deutschland betrifft dies Ordnungswidrigkeiten), ebenso wie kurzfristige Freiheitsbeschränkungen, etwa zur Identitätsfeststellung oder zur Blutentnahme, sowie Vorführungen zu Befragungen, zu denen ein Beschuldigter entgegen einer gesetzlichen Pflicht nicht erschienen ist. Bei weniger schweren Straftaten können die Mitgliedstaaten vorsehen,
dass vorläufige PKH bei Freiheitsentzug nur gewährt wird, wenn dies im Rechtspflegeinteresse geboten ist. Das Recht auf vorläufige PKH muss aber immer dann gewährt
werden, wenn der Beschuldigte einem Richter zur Entscheidung über die Anordnung
von Untersuchungshaft vorgeführt wird.
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Weiter nahm der Rat partielle allgemeine Ausrichtungen zur geplanten Eurojust-Verordnung und zum Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung der Freizügigkeit von
Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden („Apostillen-Verordnung“) an.
In einer Orientierungsdebatte zur Europäischen Staatsanwaltschaft ging es insbesondere um die grundsätzliche Möglichkeit eines „Vergleichs“, vergleichbar mit einer Einstellung gegen Geldauflage wie in Deutschland nach § 153a StPO möglich, den die
meisten Mitgliedstaaten befürworteten, sowie die Frage einer erforderlichen Beteiligung eines Gerichts bei diesem Verfahren. Diskussionsbedarf besteht weiter bei den
Voraussetzungen für solche Vergleiche (Schadenshöhe? Schwere der Schuld?). Die
Diskussion wird auf Fachebene fortgeführt. Für Juni ist eine partielle allgemeine Ausrichtung geplant.
Der nächste JI-Rat findet am 15.-16.06. statt.
Pressemitteilung mit weiteren Links:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2015/03/12-13/
Wirtschaft und Währung
Handels- und Investitionshindernisse für europäische Unternehmen bleiben
(WB) Nach dem Bericht zu Handels- und Investitionshindernissen, den die Kommission
am 19.03. zum fünften Mal vorgelegt hat, behindern viele wichtige Wirtschaftspartner
der EU immer noch den internationalen Handel und die Investitionen von EU-Unternehmen.
So schränkt Brasilien in bestimmten Sektoren, insbesondere bei den Medien, bei der
Luftfahrt und beim Transport, die Eigentumsstellung ausländischer Investoren ein. Weiterhin werden diskriminierende Steuervorteile, z.B. bei Fahrzeugen, elektronischen Gütern und Maschinen, bei hohem inländischem Wertschöpfungsanteil (local content)
gewährt, was die einheimischen Produzenten bevorzugt.
In China werden ausländische Investitionen durch Vorschriften zum Technologietransfer und durch Verpflichtung zur Herstellung in China behindert. Die Gewährung gewerblichen Rechtsschutzes ist an langwierige Verfahren geknüpft, Rechtsverletzungen
werden nur unzureichend verfolgt. Hindernisse bestehen für den Zugang zum Markt
für Gesundheits- und Pharmaprodukte.
In Indien gibt es signifikante Marktzugangsbarrieren im IT-Sektor und bei elektronischen
Produkten. Hohe Gebühren, langwierige Verfahren, Inspektionen von Fabriken und
erforderliche Bankgarantien erschweren den Im- und Export von Reifen.
In den USA benachteiligen Buy American Verpflichtungen ausländische Inverstoren
bei öffentlichen Ausschreibungen. Die Einhaltung des Schutzes geografischer Herkunftsangaben für Lebensmittel und Getränke sorgt bei EU-Produzenten für Frustrationen und ist Gegenstand der TTIP-Verhandlungen.
Russland verlangt seit letztem Jahr, dass alle persönlichen, einschließlich kommerzieller
Daten russischer Individuen gespeichert und verarbeitet werden. Dies schafft Marktbarrieren für Anbieter von Cloud-Internetdiensten und behindert die digitale Wirtschaft.
Die EU begegnet diesen Hemmnissen, indem sie mit den sechs strategischen ökonomischen Partnern China, Indien, Japan, Mercosur, Russland und den USA Freihandelsabkommen verhandelt und bestehende Abkommen durchsetzt. Weiterhin wird das
Instrumentarium der Welthandelsorganisation genutzt, um Streitigkeiten zu schlichten.
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Eine zunehmend größere Rolle spielen Gipfeltreffen, auf denen Staats- und Regierungschefs Handels- und Investitionshindernisse beraten.
Trade and investment barriers report 2015:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/march/tradoc_153259.pdf
Haushalt, Steuern und Finanzkontrolle
Steuervorbescheide: Kommissionsvorschlag zum automatischen Informationsaustausch
(PC/ MDi) Die Europäische Kommission hat am 18.03. ein Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz vorgelegt. Es beinhaltet eine Mitteilung, ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, einen Richtlinien-Vorschlag zur Aufhebung der Zinsrichtlinie und einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der sog. Amtshilferichtlinie. Mit letzterem sollen
die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, Informationen über Steuervorbescheide
(sog. Tax Rulings) mit grenzübergreifender Wirkung systematisch mit festen Zeitvorgaben untereinander auszutauschen. Mitgliedsstaaten können dann bei Bedarf nähere
Einzelheiten anfordern. Laut Vorschlag sollen die Mitgliedstaaten die weiterzugebenden Basisinformationen auch der Kommission übermitteln. Der Vorschlag bezieht sich
auch auf bestehende Steuervorbescheide, 10 Jahre rückwirkend vor dem Wirksamwerden der vorgeschlagenen Richtlinie. Laut Entwurf kann die Kommission ein technisch gesichertes zentrales Verzeichnis einrichten, in dem die im Rahmen der Richtlinie
übermittelten Informationen erfasst werden. Dieses Zentralverzeichnis würde, so der
Vorschlag, nicht nur den Informationsaustausch, sondern auch die den Mitgliedstaaten obliegende Aufgabe erleichtern, die untereinander ausgetauschten Vorbescheide zu prüfen und gegebenenfalls darauf zu reagieren. Der Entwurf legt zudem
den Mindestinhalt der zu übermittelnden Informationen im Einzelnen fest. Hierzu gehören:
a) Angaben zum Steuerpflichtigen und gegebenenfalls zum Konzern, dem er angehört;
b) Inhalt des Vorbescheids oder der Vorabverständigungsvereinbarung, einschließlich
einer Beschreibung der relevanten Geschäftstätigkeiten oder Transaktionen
c) im Falle einer Vorabverständigungsvereinbarung eine Beschreibung der bei der
Festlegung der Verrechnungspreise zugrunde gelegten Kriterien;
d) Angaben zu den anderen Mitgliedstaaten, die möglicherweise unmittelbar oder
mittelbar von dem Vorbescheid oder der Vorabverständigungsvereinbarung betroffen sind;
e) Angaben zu allen Personen – außer natürlichen Personen – in anderen Mitgliedstaaten, die möglicherweise unmittelbar oder unmittelbar von dem Vorbescheid oder
der Vorabverständigungsvereinbarung betroffen sind (sowie Angaben dazu, zu welchem Mitgliedstaat die betreffenden Personen in Beziehung stehen).
Ziel der Kommission ist eine Einigung im Rat bis Ende 2015, um so ein Inkrafttreten am
1.01.2016 zu erreichen. Verfahrensrechtlich setzt dies einen einstimmigen Ratsbeschluss voraus. Das Europäische Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuss
werden angehört (Art. 115 AEUV).
Die Mitteilung nennt künftige Initiativen. Dazu gehören die Prüfung etwaiger neuer
Transparenzanforderungen an multinationale Unternehmen, die Reform des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, die Quantifizierung des Ausmaßes
von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie die Aufhebung der Zinsbesteu-
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erungsrichtlinie, weil ihre Bestimmungen laut Kommission inzwischen in weiterreichenden EU-Vorschriften aufgegangen sind.
Im Zusammenhang mit „Lux-Leaks“ hatte die Kommission einen entsprechenden Vorschlag angekündigt. In ihrem Arbeitsprogramm hatte die EU-Kommission neben dem
vorgelegten Gesetzgebungsvorschlag zum Informationsaustausch auch einen Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung avisiert. Letzterer ist noch vor der Sommerpause geplant.
Pressemitteilung der Europäischen Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4610_de.pdf
AEFI: 1.Bericht zur Implementierung des Automatischen Informationsaustauschs
(PC/MDi) Die von der EU-Kommission im Oktober 2014 eingesetzte Expertengruppe
zum automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten im Bereich der direkten Steuern (Automatic Exchange of Financial Account Information – AEFI) hat am
16.03. ihren ersten Bericht vorgelegt. Er betrifft im Wesentlichen zahlreiche ausstehende Punkte zur Implementierung der jüngst geänderten sog. Amtshilferichtlinie
(2014/107/EU). Diese beziehen sich beispielsweise auf den Implementierungs-Zeitrahmen oder Datenschutzfragen. Gleichzeitig enthält der Bericht hierzu auch Empfehlungen oder vorläufige Kommentare. Der Bericht soll entsprechend des Implementierungsfortschritts aktualisiert werden. Zur Expertengruppe gehören Vertreter des Finanzsektors, die die Richtlinie zu implementieren haben, und Vertreter von Organisationen,
die sich unter anderem mit der „good Governance“ in Steuerangelegenheiten befassen.
Webseite der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_cooperation/mutual_assistance/financial_account_information/index_en.htm
Bericht bei der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/tax_cooperation/mutual_assistance/financial_account/first_report_expert_group_automatic_exchange_financial_information.pdf
Steuertransparenz: EU und Schweiz
(PC/MDi) Am 19.03. haben EU-Kommission und Schweiz die Verhandlungen für eine
Vereinbarung zur Steuertransparenz abgeschlossen. Die Vereinbarung soll der Steuerhinterziehung entgegenwirken. Hierzu wird ein automatischer Informationsaustausch
zu Finanzkonten eingeführt, der 2018 beginnen und auf jährlicher Basis stattfinden soll.
Zu den auszutauschenden Daten sollen Name, Adresse, Steuernummer sowie Geburtsdatum und weitere Informationen zu Finanz- und Kontendaten zählen. Dies
stimmt, so die Kommission, mit dem globalen Standard der OECD/G20 überein. Laut
zuständigem EU-Kommissar Moscovici sei Transparenz äußerst wichtig, um sicherzustellen, dass jedes Land die Steuern einnehmen kann, die ihm zustehen. Die Vereinbarung
wird unterzeichnet, sobald die Mitgliedsstaaten der EU im Rat und das schweizerische
Parlament diese genehmigt haben. Dies wird laut Kommission bis zum Sommer dieses
Jahres erwartet.
Pressemitteilung der Europäischen Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-4636_en.htm
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Energie
Kernkraftwerk Hinkley Point I. - Klage gegen Beihilfe
(WM) Im Oktober letzten Jahres hat die EU-Kommission die Beihilfe für das geplante
britische Atomkraftwerk Hinkley Point C genehmigt. Nun hat der Stromversorger
Greenpeace Energy beschlossen, mit Hilfe der prominenten deutschen Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen.
Weitere kommunale Energieversorger, wie die Stadtwerke Schwäbisch Hall, überlegen oder bereiten vor, sich ebenfalls an der Klage zu beteiligen.
Nicht weniger als 35 Jahre lang soll das geplante neue Kernkraftwerk Hinkley Point im
Südwesten Englands subventioniert werden, so will es die britische Regierung. Rückendeckung dafür hat sie von der EU-Kommission bekommen, die im Oktober vergangenen Jahres grünes Licht für ein Beihilfepaket über umgerechnet etwa 23 Milliarden EUR
gegeben hat. Dies hat zur Folge, dass die AKW-Betreiber ab 2023 einen zugesicherten
Garantieabnahmepreis für den produzierten Strom bekommen, der über dem normalen Marktpreis liegt.
Die britische Regierung zahlt über den sogenannten Contract for Difference (CFD)
eine feste Einspeisevergütung: Jede Kilowattstunde Atomstrom aus Hinkley Point C soll
mit umgerechnet 12,8 Cent vergütet werden – plus Inflationsausgleich. Hinzu kommen
eine Reihe weiterer erheblicher staatlicher Hilfen, wie eine Garantie im Fall von politisch begründetem Shut-down. Eine Kreditbürgschaft durch die britische Regierung,
eine großzügige Bewertung der späteren Rückbaukosten sowie die Tatsache, dass
keine Ausschreibung stattgefunden hat, komplettieren das Gesamtschema.
Prinzipiell sollen Beihilfen Marktversagen korrigieren – und nicht erst herbeiführen. Deshalb wird voraussichtlich im Mai dieses Jahres eine Nichtigkeitsklage gegen die Fehlentscheidung der Kommission beim Europäischen Gericht als einzig möglicher Instanz
der Durchsetzung der besonderen Interessen der deutschen, am europäischen Strommarkt teilnehmenden Unternehmen eingereicht.
Europaticker:
http://www.umweltruf.de//2015_Programm/news/111/news3.php3?nummer=1872
Gutachten im Auftrag des Österreichischen Lebensministeriums (Bundesministerium
für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft):
https://www.bmwfw.gv.at/Wirtschaftspolitik/EUBeihilfenrecht/Documents/Anlage_2__Gutachten_(BMLFUW).pdf
Kernkraftwerk Hinkley Point II. – Anfrage zur Veröffentlichung des Beihilfebeschlusses
(WM) Die Vorgänge um die Veröffentlichung des Beihilfebeschlusses in Sachen Hinkley
Point führen seit Monaten zu kritischen Nachfragen durch das Parlament. Die Kommission weicht im Fall Hinkley Point vom üblichen Vorgehen ab und nährt damit weiter
Vermutungen, dass dieser Beschluss rechtlich nicht sauber abgearbeitet worden ist.
Die ausstehende Beantwortung der Anfrage von Verts/ALE wird mit Spannung erwartet.
Wortlaut der Anfrage der MdEP Claude Turmes (Verts/ALE) und Rebecca Harms
(Verts/ALE) vom 06.03. (P-003718-15): „Betrifft: Veröffentlichung des Kommissionsbeschlusses im Fall Staatliche Beihilfen SA.34947“
Am 08.10.2014 fasste die Kommission einen Beschluss im Fall Staatliche Beihilfen
SA.34947 zur Unterstützung des Atomkraftwerks Hinkley Point C. Am 13.01. wurde dieser
Beschluss auf der Website der Kommission mit dem Vermerk veröffentlicht, dass „dieses Dokument nur zu Informationszwecken zugänglich gemacht wurde“. Daraufhin
wurde am 20.02. ein Informationsvermerk zu demselben Thema im Amtsblatt veröffentlicht (Ref. C 62/11).
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Die Kommission wird gebeten, folgende juristische Frage zu beantworten: Stellt einer
dieser beiden Akte eine „amtliche Veröffentlichung des Beschlusses“ im Sinne des Vertrags dar, wodurch die Frist beginnt, in der Mitgliedstaaten oder interessierte Dritte den
Beschluss vor Gericht bringen können?“
Europäischer Rat
Mobilität und Verkehr
Konsultation zur Halbzeitüberprüfung des Weißbuchs Verkehr eröffnet – Anhörung im
Parlament
(WB) Im März 2011 hatte die Kommission ihre verkehrspolitischen Vorstellungen in einem Weißbuch vorgestellt, das einen Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen
Verkehrsraum hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem enthält und einen Zeitraum bis 2050 umfasst. Das Weißbuch steht im Kontext der Wirtschaftsstrategie EU 2020 und ist der Leitinitiative ressourcenschonendes
Europa, bei der es um Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung geht, zugeordnet.
Als Vision strebt die Kommission einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum an,
mit mehr Wettbewerb und einem vollständig integrierten Verkehrsnetz, das die verschiedenen Verkehrsträger miteinander verknüpft. Weiterhin soll die Abhängigkeit des
Verkehrssektors vom Öl, die gegenwärtig über 90% beträgt, drastisch gesenkt werden.
Diese Oberziele sind mit 10 Zielen unterlegt, zu denen ein Fahrplan mit 40 Maßnahmen
hinführen soll.
Am 10.03. hat die Kommission nun zu einer Konsultation aufgerufen, um in einer Art
Bestandsaufnahme zu klären, ob die seinerzeit dem Weißbuch zugrundeliegende
Analyse noch gültig ist und die Ziele des Weißbuchs den neuen politischen Prioritäten
der Juncker-Kommission sowie den Klima-und Energiezielen der EU bis 2030 entsprechen. Gefragt wird, ob sich die Maßnahmen der Kommission als geeignet gezeigt haben, um die formulierten Ziele zu erreichen, welcher Fortschritt bei der Implementation
erreicht worden ist, welchen Beitrag die Mitgliedstaaten geleistet haben und ob möglicherweise zusätzliche Aktivitäten zur Zielerreichung erforderlich sind.
Bürger, Unternehmen, Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände und sonstige
Akteure haben die Möglichkeit, bis zum 02.06. Stellung zu nehmen. Dafür steht ein online-Fragebogen zur Verfügung.
Die Halbzeitüberprüfung des Weißbuchs war Anlass für eine Anhörung am 17.03. im
Verkehrsausschuss des Parlamentes, das einen Initiativbericht vorstellen wird, dessen
Berichterstatter der Holländer Wim van de Camp (EVP) ist. Er hob in seiner Einleitung
hervor, dass es nach wie vor um eine gleichwertige Balance der verschiedenen Verkehrsträger im Sinne einer Komodalität geht. Die Verkehrsinfrastruktur müsse entwickelt, unterhalten und verbessert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der Transportindustrie sei zu erhalten. Innovationen seien den Kunden zugutezukommen.
In den anschließenden Stellungnahmen stellten die verschiedenen Verbände (u.a.
IRU, CER, AEA, ERTICO, T&E) die Sicht der von ihnen vertretenen Sektoren dar und diskutierten mit den Abgeordneten. Folgende Aspekte wurden angesprochen: Dekarbonisierung des Transports, Internalisierung der externen Kosten, Anwendung des userpay und polluter-pay – Prinzips, Arbeitsbedingungen und Sozialdumping, Verkehrssicherheit und Passagierrechte.
Es bestand Einvernehmen, dass sich der Bericht auf die notwendigen Maßnahmen zur
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Erreichung der Ziele des Weißbuchs konzentrieren soll.
Hintergrundpapier Konsultation:
http://ec.europa.eu/transport/media/consultations/doc/2015-white-paper-2011-midterm-review/background.pdf
Website Konsultation:
http://ec.europa.eu/transport/media/consultations/2015-white-paper-2011-midterm-review_en.htm
Online Fragebogen:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/white-paper-2011-midterm-review
Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei
Agrarrat noch uneins über Öko-Verordnung
(JM) Am 16.03. hielt der Agrarrat eine Orientierungsaussprache über den Verordnungsentwurf zum ökologischen Landbau. Im Arbeitsprogramm der Europäischen
Kommission war (wohl auf Initiative des Vizepräsidenten Timmermans) aufgenommen
worden, dass die Kommission den Entwurf zurückziehen werde, sofern sich die Institutionen nicht innerhalb eines halben Jahres einigen sollten. Die lettische Ratspräsidentschaft strebt nach wie vor an, eine allgemeine politische Ausrichtung auf dem Agrarrat im Mai zu erreichen. Der jetzige Agrarrat lässt erkennen, dass dieses trotz noch gewisser offener Fragen tatsächlich erreichbar sein könnte.
Offenen Fragen mit größeren Differenzen bestehen noch in den Bereichen der Rückstandswerte, des Kontrollsystems und des Importregimes. Kommissar Hogan verteidigte nochmals den Standpunkt der Kommission und das Ansinnen der Präsidentschaft auf eine zügige Einigung, um das Verbrauchervertrauen in ökologisch erzeugte
Produkte zu erhalten. Insbesondere halte er die Verlagerung der Kontrollen in die horizontale Kontrollverordnung (bisher 882/2004) als für die gesamte Lebensmittelkette
geltenden integrativen Ansatz für richtig. Ebenso halte auch die jetzige Kommission
die Erhöhung der Anforderungen an importierte Produkte für unverzichtbar. Den Forderungen, den Vorschlag zurückzuziehen, werde er nicht nachkommen. Ob dieses
dem Willen des (Niederländischen) ersten Vizepräsidenten Timmermans entspricht,
bleibt abzuwarten. Hogan will mit den noch kritischen Mitgliedstaaten (Deutschland,
Österreich, Dänemark und Niederlanden) Einzelgespräche führen, um die politische
Einigung im Mai zu erlangen. Offen sprachen sich lediglich Österreich und die Niederlande für eine Rücknahme des Vorschlages aus. Deutschland werde sich am Ende
der Beratungen positionieren, wenn absehbar sei, ob sich zentrale Kernforderungen
im Kompromisstext wiederfinden.
Der jetzige Verhandlungsstand käme den deutschen Interessen in vielen Punkten
schon entgegen. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten ist für eine Harmonisierung beim
Vorgehen der Überwachung von Rückständen, allerdings ohne gesonderte Schwellenwerte. Italien und Tschechien hingegen erklärten, dass für sie die Einführung besonderer Schwellenwerte eine Kernforderung sei. Nach dem Kompromissvorschlag sollen
keine Grenzwerte festgelegt werden, ab denen ein Produkt automatisch den Biostatus verlieren würde, allerdings soll im Fall einer Verunreinigung geprüft werden, ob der
Eintrag unvermeidlich war und ob es sich um ein einmaliges Vorkommnis oder ein wiederholtes Problem des Betriebs handelt. Erst in Abhängigkeit einer solchen Untersuchung würden eventuell Sanktionen wie die Aberkennung des Biostatus ergriffen.
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Ebenso sprach sich eine Mehrheit für das Verbleiben der speziellen Kontrollregelungen
in der Öko-Verordnung und ein Beibehalten der obligatorischen jährlichen Vor-OrtKontrollen des gesamten Produktionsprozesses aus, anstelle des für die übrige Lebensmittelkette geltenden rein risikobasierten Ansatzes. Da die EU zur Deckung der Nachfrage weiterhin auf Importe angewiesen bleiben wird, soll – so die Mehrheit – der Handel mit Drittstaaten möglichst weitestgehend auf der Basis von bilateralen Handelsabkommen gestaltet werden. Deutschland betonte hingegen, dass der europäische
Bio-Markt weiter auch auf Produkte aus Ländern außerhalb der geographischen Zone
derartiger Abkommen angewiesen sei und man deshalb bei gleichzeitiger Wahrung
des EU-Niveaus darauf achten solle, diese auch ohne Abkommen funktionierenden
Handelsbeziehungen nicht zu stören. Ein strikter Konformitätsanspruch für Ware außerhalb von Handelsabkommen oder Drittlandlisten sei keine praxisgerechte Lösung.
Man müsse für diese Importe gleichermaßen eine klar definierte äquivalente Anwendung des EU-Rechts ermöglichen.
Protokoll des Agrarrates:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/03/16/
Agrarkommissar Hogan schätzt den Milchmarkt verhalten optimistisch ein
(JM) In seinem Sachstandsbericht zur Marktlage im Milchsektor schätzte Agrarkommissar Hogan auf dem Agrarrat am 16.03. den Markt verhalten positiv ein. Es stünden für
die Anpassung des Sektors an das Ende der Milchquote genügend Maßnahmen, sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule, zur Verfügung und auch Instrumente
zur Krisenbewältigung seien ausreichend vorhanden. Mit dem Angebot der einzelbetrieblichen Stundung und vorübergehenden Zahlung der Superabgabe durch den
Mitgliedstaat sei die letzte Krisenmaßnahme getroffen worden. Er wolle die Marktbeobachtung weiter ausbauen und häufiger tagen lassen.
Deutschland wird das Angebot der Stundung wegen fehlender Haushaltsmittel beim
Bund nicht anbieten, prüft anstelle dessen verbilligte Kredite über die Rentenbank.
Tschechien sprach sich als einziger Mitgliedstaat gegen die Stundungsoption aus, da
von der Superabgabe nur Betriebe betroffen seien, die sich nicht an die geltenden
Regeln gehalten hätten. Österreich sprach sich dafür aus, dass die Superabgabe mindestens zum Teil im Sektor verbleiben müsse. Die Diskussion zeigte, dass es regional
immer noch größere Unterschiede auf dem Milchmarkt gebe, die Preise lägen teils 10
Cent unter dem EU-Durchschnitt (32 Cent) und unter den Produktionskosten. Frankreich und Italien forderten, dass Krisenbewältigungsinstrumente unterhalb einer
Schwelle von Einkommenseinbußen von 30% existieren müssten. Ein Vorschlag der
Kommission zu Vertragssystemen und Festpreisverträgen, die Erzeuger einen größeren
Schutz böten, seien ebenso erforderlich wie eine Rahmensetzung für die Zeit nach
dem Ende der Quote, da diese Phase äußerst sensibel und mit Risiken behaftet sei.
Agrarrat diskutiert über Angorawolle und Pelz von misshandelten Kaninchen und Pelztieren
(JM) In den letzten Jahren seien Bilder zur tierschutzwidrigen Gewinnung von Pelzen
und von Angorawolle veröffentlicht worden. Die Niederlande und viele weitere Mitgliedstaaten sprachen sich gegen die Vermarktung von derart gewonnenen Produkten auf dem europäischen Markt aus. Europäische Unternehmen sollten nur tierschutzgerecht gewonnene Produkte verwenden. Die Niederländischen Unternehmen seien
bereit, durch eine unabhängige Zertifizierung auf ihre Belieferung mit entsprechend
erzeugten Pelzen und Angorawolle hinzuwirken. Die Niederlande schlugen vor, in allen
Mitgliedstaaten auf ein solches System hinzuwirken. Zudem solle die Kommission in Gesprächen mit Drittländern auf die tierschutzwidrigen Praktiken hinweisen. Deutschland
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unterstütze den Vorschlag der Niederlande, auf die Textil- und Modeindustrie einzuwirken, ein freiwilliges Rückverfolgbarkeits- und Garantiesystem für tiergerecht gewonnene Angorawolle und Pelze zu etablieren. Die südlichen Mitgliedstaaten, denen ein
von den nördlichen Mitgliedstaaten abweichendes Verständnis von Tierschutz nachgesagt wird, sollen sich nicht in die Diskussion eingebracht haben. Gesundheitskommissar Andriukaitis gab im Hinblick auf Gespräche zwischen der Kommission und den
betreffenden Drittländern zu bedenken, dass die Tierschutzstandards der EU und des
Europarates den Drittländern nicht aufgezwungen werden könnten. Er verwies diesbezüglich auf die WTO-Verhandlungen, wo dieses thematisiert werden könne. Auf die
Regelung in bilaterale Handelsabkommen ging er nicht ein, auch wenn in anderen
Abkommen von WTO-Regelungen abweichende Standards vereinbart werden sollen.
Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik beschäftigt den Agrarrat
(JM) Der Rat führte eine erste Orientierungsaussprache zum Stand der Umsetzung und
zu Vereinfachungsmöglichkeiten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Vielfach
wurde der erhebliche Bedarf an Vereinfachung der GAP betont und auch auf Bestpractice-Beispiele hingewiesen, die für andere Mitgliedstaateneinen Ansatz darstellen
könnten. In mehreren Beiträgen wurde der Ruf laut nach mehr Subsidiarität bei Detailregelungen, wobei dabei auf die Frage, wo im Rahmen des Binnenmarktes und des
gemeinsamen Wettbewerbs im Hinblick auf die ohnehin weitgehenden Freiwilligkeit
von Maßnahmen und den diversen Ausnahmen in der neuen GAP noch die Gemeinsamkeit in einer Gemeinsamen Politik bleibt, nicht eingegangen wurde. Ebenso wurde
von vielen Mitgliedstaaten nicht erwähnt, dass gerade die nationalen Umsetzungsvorschriften und vielfältigen Maßnahmenkombinationen zu Aufwand sowohl beim Landwirt als auch in der Verwaltung führen.
Deutschland wies daraufhin, dass gerade ein zentrales Instrument der langjährigen
Entwicklung der GAP – die Entkopplung – quasi nur von Deutschland umgesetzt wurde
und in Deutschland dadurch erheblich weniger Aufwand bestünde, als in anderen
Mitgliedstaaten. Als zentrale Hauptbereiche für Vereinfachungsmöglichkeiten wurden in vielen Beiträgen die Ökologisierung der Agrarpolitik – also ein zentrales Element
der Reform -, gekoppelte Tierprämien, das Zusammenspiel zwischen Umweltmaßnahmen in der ersten und der zweiten Säule, die Definition des "aktiven Landwirts" sowie
bei den Marktmaßnahmen insbesondere Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse
und Kriterien für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen genannt. Deutschland
wies auf systemimmanente Risiken für die Mitgliedstaaten hin, die ambitionierter an
Tier- und Umweltschutz herangehen wollten, da sich hierdurch das Fehlerrisiko mit der
Folge von Anlastungen im Rahmen von Cross-Compliance erhöhe. Kommissar Hogan
bekräftigte, dass nicht das Basisrecht der Ansatzpunkt für die Vereinfachung sein dürfe
und dass für ihn die Vereinfachung bei den Betrieben im Vordergrund stünde. Insbesondere dürften die Vereinfachungen nicht zu erhöhten Fehlerquoten führen.
Kommission ermöglicht Fristverlängerung für Anträge zu Direktzahlungen und ELERFörderung
(JM) Kommissar Hogan zeigte sich auf Nachfrage einiger Mitgliedstaaten auf dem
Agrarrat offen, eine Verlängerung der Antragsfrist um 1 Monat über den 15.05. hinaus
für das Antragsjahr 2015 bei den Direktzahlungen und flächenbezogenen Maßnahmen der ELER-Förderung zu ermöglichen. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass
Verwaltungs- und Kontrollqualität oder die fristgerechte Auszahlung hierunter leide.
De facto also für kaum eine Verwaltung umsetzbar. Die rechtlichen Voraussetzungen
hierfür müssen erst noch geschaffen werden. Grund soll der erhöhte Aufwand zur Ausfüllung der Anträge im ersten Jahr des Greening sein.
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Pressemitteilung Hogans:
http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/197_en.htm
TTIP und Verbraucher
(JM) Am 18.03. gingen in einer Anhörung im Ausschuss für Internationalen Handel Vertreter von Firmen, Gewerkschaften, Verbrauchern und Umweltorganisationen der
Frage nach, was das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) für Europäer bedeute.
Der niedersächsische MdEP Bernd Lange (S&D) hatte als Vorsitzender des Ausschusses
und Berichterstatter das Hearing organisiert, da diese Frage den Verbraucher am
meisten beschäftige. Handelskommissarin Cecilia Malmström ging eingangs auf die
vielen Vorteile für kleinere und mittlere Unternehmen aus diversen Branchen (KMU)
ein. Derzeit gäbe es 4,7 Mio. Arbeitsplätze dank der Exporte in die USA und es solle
noch mehr Nachfrage nach europäischen Produkten geschaffen werden. Nach ihrer
Auffassung könnten Verbraucher von niedrigeren Preisen profitieren und Firmen würden wettbewerbsfähiger, wenn die Kosten für Importe reduziert würden. Zudem
könnte die Wirtschaft durch niedrigere Zölle und die Öffnung zum US-Markt weiter
wachsen. Von Gewerkschaftsvertretern wurde betont, dass "Arbeiter" mehr Investitionen und Handel bräuchten und es auf dem Arbeitsmarkt Gewinner und Verlierer geben werde; sie aber hofften, dass es unterm Strich mehr Gewinner geben wird. Von
Umweltorganisationen wurde die Sorge geäußert, dass man mit Zugeständnissen an
die USA dieser erlauben werde, europäische Gesetze zu beeinflussen. Von den GRÜNEN wurden die Erwartungen für Wachstum und den Arbeitsmarkt in Frage gestellt,
da aktuelle Studien zeigten, dass 600.000 Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Die
belgische S&D-Abgeordnete Maria Arena schlug vor, nach Abschluss der Verhandlungen und vor der Abstimmung im Parlament erneut eine Folgenabschätzung durchzuführen, da aktuelle Studien auf hypothetischen Annahmen basierten. Insgesamt
wurden keine neuen Argumente vorgebracht, so dass davon auszugehen ist, dass die
Diskussion insbesondere in Deutschland und Österreich kontrovers weitergehen werden.
Da in den USA noch in diesem Jahr die Vorbereitung auf den Wahlkampf für das
nächste Jahr beginnen werden, ist nicht damit zu rechnen, dass die Verhandlungen
in diesem Jahr zu Ende geführt werden.
Mittel für die Schulobstprogramme werden jetzt auf die Mitgliedstaaten verteilt
(JM) Am 17.03. teilte die Europäische Kommission mit, dass der Verwaltungsausschuss
für 2015/2016 dem Verteilungsvorschlag mit 150 Mio. EUR zugestimmt hat. Deutschland erhält mit fast 28 Mio. EUR den größten Anteil. Finnland, Schweden und Großbritannien machen keinen Gebrauch von dem Programm. Mit dem Schulobstprogramm
wird der Obstverzehr von Schülern gefördert. Die förderfähigen Aktionen müssen von
den Mitgliedstaaten mit 25% kofinanziert werden.
Pressemitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/196_en.htm
Übersicht zur Verteilung der Mittel:
http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/196_en.pdf
Risiken beim Verzehr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs geringer
(JM) Ausbrüche im Zusammenhang mit Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs sind
– was die Zahl der stationären Behandlungen und Todesfälle betrifft – in der Regel
weniger gravierend als jene, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs verbunden
sind. So die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA),
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nachdem sie vier Jahre lang die Risiken für die öffentliche Gesundheit durch Pathogene (krankheitserregende Bakterien, Viren und Parasiten), welche die genannten
Lebensmittel kontaminieren können, beschäftigt hat. Die Zahl der gemeldeten Ausbrüche im Zusammenhang mit Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs sowie die Zahl
der Infektionen, stationären Behandlungen und Todesfälle ist zwar gestiegen, die
Mehrzahl (90%) aller dokumentieren und gemeldeten Ausbrüche geht jedoch nach
wie vor auf Lebensmittel tierischen Ursprungs zurück. Unter rohen und minimal verarbeiteten Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs bestehen in der EU die größten Risiken durch Blattgemüse, Zwiebel- und Stängelgemüse, Tomaten, Melonen, frische
Schoten, Hülsenfrüchte oder Getreide sowie Sprossen und Beeren. Diese Lebensmittel
können auf vielfältige Weise verzehrt werden – von roh bis stark verarbeitet – und sind
in der Regel frei von schädlichen Stoffen und Erregern, wie giftigen Chemikalien, Toxinen oder pathogenen Organismen. Die meisten Fälle waren in Kombination mit Salmonellen. 2011 hatte der mit Sprossen im Zusammenhang stehende Ausbruch von
Shiga-Toxin produzierenden E. coli in Deutschland 53 Todesfälle und über 2.300 stationäre Behandlungen zur Folge. Das primäre Ziel für Erzeuger und Hersteller sollte daher
die Einführung von Systemen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sein, einschließlich einer guten landwirtschaftlichen, Herstellungs- und Hygienepraxis sowie eines Systems der Risikoanalyse und der kritischen Kontrollpunkte. Diese Systeme sollten
die gesamte Lebensmittelkette vom Erzeuger bis zum Verbraucher abdecken und
können zur Kontrolle einer Reihe unterschiedlichster mikrobiologischer Gefahren eingesetzt werden. Ferner sind für jeden landwirtschaftlichen Betrieb Besonderheiten zu
beachten, wie etwa die Nähe zu Trinkwasserquellen oder der Einsatz von Pestiziden.
Verbraucher sollten stets auf eine sichere Handhabung, Zubereitung und Lagerung
von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs achten. Hierzu zählt beispielsweise, die
Hände und den Küchenbereich sauber zu halten, rohe und gekochte Lebensmittel
voneinander zu trennen, und Lebensmittel bei sicheren Temperaturen aufzubewahren. Das EFSA-Gremium für Biologische Gefahren bewertete, unterstützt durch die Arbeitsgruppe für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die Risiken für die öffentliche
Gesundheit durch Pathogene (krankheitserregende Bakterien, Viren und Parasiten),
welche die genannten Lebensmittel kontaminieren können. Grundlage dafür war
eine bereits 2013 zum Abschluss gebrachte Studie.
Feature der EFSA zur Auswertung:
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/150313.htm
Studie:
http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/3025.htm
Pestizidrückstände in Lebensmitteln
(JM) Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt in ihrem am
12.03. veröffentlichten Jahresbericht über Pestizidrückstände in Lebensmitteln für das
Jahr 2013 zu dem Ergebnis, dass mehr als 97% der bewerteten Lebensmittelproben
Pestizidrückstandsmengen enthalten, die innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Allerdings war auch nur etwas mehr als die Hälfte der Proben frei von Rückstände
von Pestiziden. 1,5% der Proben überschritten – selbst unter Berücksichtigung von
Messunsicherheiten – die gesetzlichen Grenzwerte deutlich, was zu (verwaltungs)rechtlichen Sanktionen gegen die verantwortlichen Lebensmittelunternehmen
führte. Der Anteil der Proben aus Drittländern, die den gesetzlichen Höchstwert überschritten, lag höher (5,7%) als der entsprechende Probenanteil aus EU/EWR-Staaten
(1,4%). In 27% der Proben wurden Rückstände von mehr als einem Pestizid (Mehrfachrückstände) gefunden. Umwelt- und Verbraucherschützer fordern daher auch
Höchstgrenzen für diese sogenannten "Pestizid-Cocktails", da bisher nicht geklärt ist,
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dass die Kombination von Wirkstoffen andere Auswirkungen auf den Körper haben,
so dass beispielsweise ein Wirkstoff als "Türöffner" für andere Wirkstoffe fungiere. Pestizide sind Chemikalien für den Pflanzenschutz und zur Schädlingsbekämpfung.
Pressemitteilung der EFSA und Bericht:
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/150312.htm
Jede zehnte europäische Bienenart vom Aussterben bedroht
(JM) Eine am 19.03. veröffentlichte und von der Europäischen Kommission finanzierte
Studie im Rahmen der Europäischen "Roten Liste" für Bienen der Weltnaturschutzunion
(IUCN), die erstmals Daten über alle 1965 Wildbienenarten in Europa zusammenfasst,
zeigt auf, dass 9,2% der Bienenarten vom Aussterben bedroht sind und weitere 5,2% in
Kürze bedroht sein werden. Es besteht noch erheblicher Forschungsbedarf, denn für
mehr als die Hälfte aller Bienenarten liegen noch nicht ausreichend Daten vor. Umweltkommissar Vella gab zu bedenken, dass ein hoher Preis dafür bezahlt werden
müsse, wenn die Ursachen für den Rückgang des Wildbienenbestands nicht angegangen und nicht umgehend Maßnahmen getroffen werden, um diesen aufzuhalten.
Der Wert der Bestäubung von Kulturpflanzen durch Bienen beträgt jährlich schätzungsweise 153 Mrd. EUR weltweit und 22 Mrd. EUR in Europa. Bei 84 Prozent der wichtigsten Anbaupflanzen für die Ernährung in Europa ist eine Bestäubung durch Insekten
erforderlich, um Qualität und Erträge zu steigern. Der Beitrag der Bestäuberinsekten
wie Wild- und Zuchtbienen oder Hummeln zur pflanzlichen Erzeugung beläuft sich auf
35 Prozent aller Anbaupflanzen. Zu den größten Gefahren für den Bienenbestand
zählt die Kommission den großflächige Verlust und die Verschlechterung der Bienenhabitate. Hauptursache dafür sei die Intensivlandwirtschaft und die Veränderung der
landwirtschaftlichen Verfahren, wie die Konzentration auf Silageerzeugung anstelle
der Heuerzeugung sowie der weitverbreitete Einsatz von Insektiziden und Düngemitteln. Eine weitere Ursache für die Gefahr des Aussterbens der meisten Bienenarten und
insbesondere der Hummeln sei der Klimawandel.
Bei der Europäischen "Roten Liste" handelt es sich um eine Überprüfung des Erhaltungszustands von etwa 6000 europäischen Arten. Dabei wird ermittelt, welche Arten
in bestimmten Gebieten vom Aussterben bedroht sind, damit Maßnahmen zur Verbesserung ihres Erhaltungszustands getroffen werden können. Die Arten werden je
nach Stärke der Bedrohung in eine von acht Kategorien eingestuft. Arten, die als akut
bedroht, bedroht oder empfindlich eingestuft wurden, werden insgesamt als "gefährdet" bezeichnet.
Pressemitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/redlist/downloads/press_release_bees_19_03_2015.pdf
Europäische Rote Liste:
http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/redlist/bees/introduction.htm
Umwelt und Klima
Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel
(WM) Eine in dieser Woche veröffentlichte Studie des Freiburger Centrums für Europäische Politik (CEP) empfiehlt den Verkehrssektor in den Handel mit CO²-Verschmutzungsrechten einzubeziehen. Die Ausweitung des EU-Emissionshandels (ETS) auf mög-
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lichst viele Sektoren sei die beste Lösung für einen wirkungsvollen und ökonomisch effizienten Klimaschutz, so das Fazit der marktliberalen Denkfabrik. Die CO²-Reduktion
soll im Verkehrsbereich nicht mehr über Grenzwerte, sondern über den Erwerb von
Emissionszertifikaten erreicht werden. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering
zu halten, sollten nach dem CEP-Modell künftig die Mineralölhersteller die Verschmutzungsrechte erwerben. Diese würden die Kosten dann voraussichtlich über den Spritpreis an die Endverbraucher weitergeben. Dies wäre ein anderer Ansatz als im bestehenden CO²-Rechte-Handel für Industrieanlagen und den Luftverkehr, bei dem die
Endverbraucher selbst die Zertifikate ersteigern müssen. Dies sei im Straßenverkehr wegen der vielen Kleinverbraucher zu aufwendig, argumentiert die Studie. Zudem ließen
sich die Emissionen leicht überwachen, weil sie sich an der Gesamtmenge an für die
Verbrennung bestimmtem fossilem Kraftstoff festmachen lassen, der von den Kraftstoffversorgern verkauft wird. Die freigesetzte Menge CO² einer bestimmten Menge
verbrannten Kraftstoffs ist immer gleich, sodass sich die Zahl der benötigten Zertifikate
leicht feststellen lässt.
Die Autoren der Studie argumentieren, dass mit diesem Modell Nutzungsverhalten beeinflusst werden könne: Es gäbe einen Anreiz, weniger oder spritsparender zu fahren.
Dagegen werde über das bisher angewandte Instrument der Grenzwerte bestenfalls
das Kaufverhalten von Autofahrern beeinflusst.
Studie des Freiburger CEP:
http://www.cep.eu/Studien/cepInput_ETS-Erweiterung/cepInput_ETS-Erweiterung.pdf
Kommission wirbt für Kinderbuch des Umweltministeriums zum Jahr des Bodens
(WM) Auf den Seiten der Direktion Umwelt der Europäischen Kommission wird das Kinderbuch des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zum
„Internationen Jahr des Bodens" beworben. Das MU hatte das 16-seitige Büchlein
„Schau mal, eine Handvoll Erde" produziert, um auch ganz junge Zielgruppen für das
Thema Boden zu begeistern. Kommt nach dem großen Erfolg des Büchleins in Niedersachsen – die erste Auflage ist bereits vergriffen – auch der europaweite Durchbruch
für das kreative Produkt aus Niedersachsen?
Information der Kommission:
http://ec.europa.eu/environment/soil/iys2015/info_materials_en.htm
Jede zehnte europäische Bienenart vom Aussterben bedroht
Beschäftigung, Soziales, Chancengleichheit
Europäische Spitzen und Sozialpartner treffen sich zum Gipfel
(SM) Auf dem dreigliedrigen Sozialgipfel, der stets vor den Treffen des Europäischen
Rates im Frühjahr und Herbst stattfindet, tauschten sich am Donnerstag in Brüssel die
Sozialpartner mit den Spitzen von Kommission und Rat über wichtige Themen der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik aus. Beschlüsse werden bei diesen Treffen nicht
gefällt, im Vordergrund steht vielmehr der Dialog zwischen den Akteuren.
Schwerpunkte dieses Gipfels waren die kommenden Reformempfehlungen an die
Mitgliedsstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters, die Umsetzung der Investitionsoffensive und die Energieunion.
Von Seiten der Kommission nahmen Kommissionpräsident Juncker, Kommissarin
Thyssen und Vizepräsident Dombrowskis an dem Treffen teil. Alle betonten unisono die
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große Bedeutung der Sozialpartner bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Reformmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene. Durch ihr großes Wissen über
die konkreten Gegebenheiten vor Ort können sie dazu beitragen, die Effizienz von
Maßnahmen und Investitionen zu verbessern. Daher liegt ihre Rolle auch nicht nur auf
europäischer Ebene, sondern ihnen kommt auch auf nationaler Ebene z.B. im Rahmen
des Europäischen Semesters, eine wichtige Bedeutung zu. Die Kommission versprach,
den sozialen Dialog weiter als treibende Kraft für eine erfolgreiche Wirtschafts- und
Sozialpolitik zu nutzen.
Von Seiten der Arbeitgeber wurde insbesondere betont, dass die eingeleiteten Reformen fortgeführt werden müssen, da die sozialen Probleme Europas aus einem Mangel
an Wettbewerbsfähigkeit resultieren und nicht aus einem Mangel an Sozialgesetzgebung.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4633_de.htm
Außenbeauftrage würdigt Kampf gegen Diskriminierung
(SM) Anlässlich des 50. Jahrestages der Annahme des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung hat die Außenbeauftrage
der EU, Mogherini, das Abkommen als Fundament des weltweiten Kampfes gegen
Rassendiskriminierung gewürdigt.
Rassendiskriminierung, Aufrufe zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen Menschen
aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie oder religiösen Gruppe und
Gewaltakte, die durch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit motiviert werden, sind ein
schwerer Schlag gegen die universellen Menschenrechte und Freiheiten und dürfen
nie toleriert werden, so Mogherini.
Entschiedene Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung aller Formen von Rassismus sind nötig, um eine sichere, inklusive und pluralistische Gesellschaft zu errichten.
Entsprechend wird die EU gemeinsam mit Partnerstaaten und internationalen Organisationen wie der UNO und der Zivilgesellschaft für dieses Ziel zusammenarbeiten und
jenen Menschen große Aufmerksamkeit widmen, die durch Diskriminierung besonders
gefährdet sind.
Pressemitteilung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/03/21-declaration-hr-federicamogherini-international-day-elimination-racial-discrimination/
Bildung, Jugend, Kultur
Bildungsminister wollen Radikalisierung bekämpfen
(UlK) Auf Einladung der französischen Bildungsministerin Najat Vallaud-Belkacem sprachen die europäischen Bildungsminister und der EU-Kommissar für Bildung Tibor Navracsics am 17.03. in Paris über Maßnahmen gegen politisch motivierte Gewalt und
die Radikalisierung junger Menschen. Deutschland wurde auf Länderseite durch die
nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann als Beauftragte des Bundesrates im EU-Ministerrat im Bereich Bildung vertreten. (Vgl. WB 07-2015)
Ministerin Löhrmann betonte, dass die Wertevermittlung zu den Kernaufgaben von
Schule gehöre. Junge Menschen sollten die Schule als verantwortungsvolle und weltoffene junge Menschen verlassen. Dies ist auch der Tenor der Erklärung, die die Minister verabschiedeten. Darin bringen sie ihre Entschlossenheit zur Stärkung der gemeinsamen Grundwerte Europas zum Ausdruck: „Achtung der Menschenwürde, Freiheit
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(vor allem freie Meinungsäußerung), Demokratie, Gleichheit vor dem Gesetz (vor allem zwischen Frauen und Männern), Rechtsstaat und Achtung der Menschenrechte“.
Sie verpflichten sich dazu, im Bildungsbereich die Vermittlung dieser Werte und der
Prinzipien, auf denen die Gesellschaften beruhen, zu intensivieren und das kritische
Denken und Urteilsvermögen der Jugendlichen insbesondere in Hinblick auf die Internet-Nutzung zu stärken. Benachteiligungen aller Art sollen bekämpft, die Schulabbrecherquote gesenkt und die soziale und berufliche Integration gefördert werden. Die
Bildungsminister sagen zu, die Lehrkräfte zu schulen und dabei zu unterstützen, „ gegen jede Art von Diskriminierung und Rassismus Position zu beziehen, um die Jugendlichen für den Umgang mit den Medien zu erziehen, um den Bedürfnissen von Schülern
verschiedenster Herkunft Rechnung zu tragen, um gemeinsame Grundwerte zu vermitteln und um Rassismus und Intoleranz vorzubeugen und diese zu bekämpfen“.
Um die in diesem Bereich dringend erforderliche Zusammenarbeit auf europäischer
Ebene voranzutreiben, soll der Bildungsministerrat bei seinem nächsten Treffen am 18.19.05. über Folgemaßnahmen diskutieren.
Tibor Navracsics stellte in seinem Redebeitrag in Aussicht, dass die Kommission bald
einen Gesamtüberblick über die europäischen Maßnahmen für inklusive Erziehung,
Diversität und politische Bildung (civic education) erstellen werde. Außerdem werde
er sich für einen gezielteren Einsatz von des EU-Bildungsförderungsprogramms ERASMUS+ stark machen. Als dritte Maßnahme strebt er an, die Erziehung zusammen mit
der Jugendarbeit, dem interkulturellen Dialog und dem Basissport zu einem Bestandteil der gerade in der Entstehung begriffenen Europäischen Sicherheitsagenda zu machen.
Gemeinsame Erklärung der Bildungsminister:
https://ec.europa.eu/commission/sites/cwt/files/dp_mobilisation_europeenne_20150317.pdf
PM des nordrhein-westfälischen Schulministeriums:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2015_16_-Legislaturperiode/PM20150317/pm_17_03_-EU-Ministerrat.pdf
Rede von Kommissar Navracsics:
http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/navracsics/announcements/informal-meetingeu-education-ministers-official-press-conference_en
PM der Kommission:
http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/navracsics/announcements/education-help-tackle-radicalisation-eu-commission-and-ministers-agree_en
Bericht des französischen Bildungsministeriums mit Ansprache von Präsident F. Hollande:
http://www.education.gouv.fr/cid87006/promotion-de-l-education-a-la-citoyennete-et-auxvaleurs-de-liberte-de-tolerance-et-de-non-discrimination.html
Aus den Institutionen (Personelles)
Auswahlverfahren gestartet: EU sucht hochqualifiziertes Personal für 149 Stellen
(SvZ) Das europäische Amt für Personalauswahl EPSO hat am 19.03. das Auswahlverfahren für Generalisten eröffnet, Bewerbungsfrist: 21.04.
Information der Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13181_de.htm
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Aus der Landesvertretung
Vorträge / Besuche
 16.03. Tagung Stiftung Weltbevölkerung
 17.-19.03. Workshop Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie gGmbH
 18.03. Sitzung Arbeitskreis Medien
Terminvorschau
Rat der Europäischen Union
21.03.
Allgemeine Angelegenheiten
20.03.
Auswärtige Angelegenheiten
20.03.
Landwirtschaft und Fischerei
Europäische Kommission
22.03.
Tagesordnung
Europäisches Parlament
25.03.
Plenum
Ausschusssitzungen
23.-24.03.
AGRI - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
26.03.
AFCO - Ausschuss für konstitutionelle Fragen
23.03.
AFET - Auswärtige Angelegenheiten
26.03.
BUDG - Haushaltsausschuss
23.-24.03.
CONT - Haushaltskontrollausschuss
23.-24.03.
CULT - Ausschuss für Kultur und Bildung
23.-24.03.
ECON - Ausschuss für Wirtschaft und Währung
24.03.
EMPL - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
26.03.
ENVI - Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
ITRE - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
23.-24.03.
24.03.
23.-24.03.
IMCO - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
JURI - Rechtsausschuss
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26.03.
LIBE - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
26.03.
REGI - Ausschuss für regionale Entwicklung
26.03.
TRAN - Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
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Rue Montoyer 61 – 1000 Bruxelles – Tel.: +32 2/230 00 17 – Fax: +32 2/230 13 20
E-Mail: [email protected]
MF
SvZ
WP
YW
MH
WB
PC
JM
UlK
SM
WM
Kontakt:
Michael Freericks
AN
Sabine von Zanthier (Redaktion)
AM
Dr. Wolfgang Pelull
CB
Yorck Wurms
RS
Martina Hollah
MS
Wulf Blumenstein
DP
Philipp Cirkel
HE
Jens Mennecke
MD
Ulrike Kunert
MDi
Sebastian Maas
Wigbert Mecke
Anne Neumann
Andreas Mumme
Catherine Béhague
Rafael Schubert
Markus Suchanek
Daniela Procacci
Hedwig Ellerkamp
Mechtilde Dreuw
Marcus Dietrich (Praktikant)
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