Wochenbericht (16.03. – 20.03.2015) Inhaltsverzeichnis Europäischer Rat und Institutionelle Fragen .......................................................... 3 Europäischer Rat ................................................................................................................. 3 Außenbeziehungen, -handel, Erweiterung und Entwicklung .............................. 5 TTIP und Verbraucher ......................................................................................................... 5 Freiheit, Sicherheit und Recht ................................................................................. 5 Justizministerrat .................................................................................................................... 5 Wirtschaft und Währung .......................................................................................... 6 Handels- und Investitionshindernisse für europäische Unternehmen bleiben ........... 6 Haushalt, Steuern und Finanzkontrolle ................................................................... 7 Steuervorbescheide: Kommissionsvorschlag zum automatischen Informationsaustausch ....................................................................................................... 7 AEFI: 1.Bericht zur Implementierung des Automatischen Informationsaustauschs ... 8 Steuertransparenz: EU und Schweiz ................................................................................. 8 Energie ...................................................................................................................... 9 Kernkraftwerk Hinkley Point I. - Klage gegen Beihilfe ..................................................... 9 Kernkraftwerk Hinkley Point II. – Anfrage zur Veröffentlichung des Beihilfebeschlusses ............................................................................................................................................... 9 Europäischer Rat ............................................................................................................... 10 Mobilität und Verkehr ............................................................................................ 10 Konsultation zur Halbzeitüberprüfung des Weißbuchs Verkehr eröffnet – Anhörung im Parlament ..................................................................................................................... 10 Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel .................................................... 11 Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei .............................................. 11 Agrarrat noch uneins über Öko-Verordnung ............................................................... 11 Agrarkommissar Hogan schätzt den Milchmarkt verhalten optimistisch ein ........... 12 Agrarrat diskutiert über Angorawolle und Pelz von misshandelten Kaninchen und Pelztieren ............................................................................................................................ 12 Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik beschäftigt den Agrarrat.............. 13 Kommission ermöglicht Fristverlängerung für Anträge zu Direktzahlungen und ELERFörderung........................................................................................................................... 13 TTIP und Verbraucher ....................................................................................................... 14 Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 1 Mittel für die Schulobstprogramme werden jetzt auf die Mitgliedstaaten verteilt .. 14 Risiken beim Verzehr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs geringer .......... 14 Pestizidrückstände in Lebensmitteln............................................................................... 15 Jede zehnte europäische Bienenart vom Aussterben bedroht................................. 16 Umwelt und Klima .................................................................................................. 16 Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel .................................................... 16 Kommission wirbt für Kinderbuch des Umweltministeriums zum Jahr des Bodens ... 17 Jede zehnte europäische Bienenart vom Aussterben bedroht................................. 17 Beschäftigung, Soziales, Chancengleichheit ..................................................... 17 Europäische Spitzen und Sozialpartner treffen sich zum Gipfel ................................. 17 Außenbeauftrage würdigt Kampf gegen Diskriminierung.......................................... 18 Bildung, Jugend, Kultur .......................................................................................... 18 Bildungsminister wollen Radikalisierung bekämpfen ................................................... 18 Aus den Institutionen (Personelles) ...................................................................... 19 Auswahlverfahren gestartet: EU sucht hochqualifiziertes Personal für 149 Stellen .. 19 Aus der Landesvertretung ..................................................................................... 20 Vorträge / Besuche .......................................................................................................... 20 Terminvorschau ...................................................................................................... 20 Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 2 Europäischer Rat und Institutionelle Fragen Europäischer Rat (WM/SvZ) Die Schaffung einer europäischen Energieunion und die Krise in der Ukraine waren die Haupthemen des offiziellen Gipfels in Brüssel. Am Rande wurden im kleineren Kreis die Reformbemühungen in Griechenland erörtert. 1. Europäische Energieunion Vor dem Hintergrund der großen Abhängigkeit von Gaslieferungen aus Drittstaaten, besonders aus Russland, sind sich die europäischen Staats- und Regierungschefs über die Notwendigkeit einer europäischen Energieunion einig. Auf ihrem Gipfeltreffen in Brüssel bekannten sie sich grundsätzlich zu Vorschlägen der Kommission für eine Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik. Über konkrete Schritte zur Umsetzung des gemeinsamen Energiebinnenmarktes herrscht zwischen den Mitgliedsstaaten allerdings weiter große Uneinigkeit. Am wenigsten strittig ist zwischen den Mitgliedsstaaten die Forderung nach Ausbau der Strom- und Gastransportnetze. An der Umsetzung des Ziels von 10% Interkonnektivität bis 2020 zwischen den nationalen Stromnetzen wird bereits gearbeitet und gibt es erste erfolgreiche Schritte. Die Energieversorgungssicherheit soll durch vollständige Umsetzung und strikte Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften im Energiebereich, die Stärkung des rechtlichen Rahmens für die Sicherheit der Strom- und Gasversorgung, sowie durch belastbare Netze und eine höhere Energieeffizienz gestärkt werden. Dieser Beschluss unterstützt die Kommission, die bereits intensiv an entsprechenden Richtlinien- und Verordnungsentwürfen arbeitet. Deutschland hat seine Position zu gebündelten Gaseinkäufen bekräftigt, die nur unter Einschränkungen möglich sein sollen. Mitgliedsstaaten können, wenn notwendig auf freiwilliger Basis, gebündelte Gaseinkäufe machen, die allerdings auf Ausnahmen begrenzt sein sollen. Die Optionen für Mechanismen zur freiwilligen Bündelung der Nachfrage in voller Übereinstimmung mit den Wettbewerbsregeln der WTO und der EU sollen geprüft werden. Deutschland hat sich an dieser Stelle gegen die Wünsche anderer Mitgliedstaaten, die von starken Gaseinkaufsgemeinschaften profitieren würden, durchgesetzt, denn es will die starke Stellung als Käufer auf dem Gasmarkt nicht aufgeben. In diesem Zusammenhang war für die deutsche Delegation auch wichtig, dass in die Schlussfolgerungen der Hinweis aufgenommen wurde, dass Vertragsbedingungen gewerblicher Gaseinkäufer nicht offengelegt werden sollen und die Vertraulichkeit sensibler Geschäftsinformationen gewahrt bleiben muss. Zur Frage des künftigen Strommarktdesigns fordern die Staats- und Regierungschefs die „Entwicklung einer wirksameren, flexiblen Marktstruktur, die mit einer verbesserten regionalen Zusammenarbeit - auch mit Nachbarländern - einhergehen und dazu beitragen sollte, erneuerbare Energiequellen zu integrieren; zugleich sollte dafür gesorgt werden, dass staatliche Interventionen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind und dass das Recht der Mitgliedstaaten, ihren Energiemix selbst festzulegen, gewahrt bleibt.“ Mit diesen Formulierungen bleibt weiter offen, ob Kapazitätsmärkte für notwendig gehalten werden; sowohl der weitere Ausbau der Erneuerbaren, wie auch der Zubau von Atomkraftwerken bleiben als Optionen gleichwertig nebeneinander stehen. Wenn die Nutzung heimischer Quellen sowie der „Rückgriff auf sichere und nachhaltige CO²-arme Technologien“ verbessert werden sollen, so kann hierunter auch die Nutzung von Schiefergas und Kernenergie verstanden werden. Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 3 Der Rat fordert die Entwicklung eines zuverlässigen und transparenten GovernanceSystems. Bundeskanzlerin Merkel hatte im Vorfeld der Ratssitzung erklärt, dass es wichtig sei, dass ein glaubwürdiger und verlässlicher Rahmen geschaffen wird, um die Klima- und Energieziele 2030 auch tatsächlich zu erreichen. Dafür sei ein konkreter Vorschlag der Europäischen Kommission für eine verlässliche Governance-Struktur notwendig, müsse es klare Regeln für die Umsetzung der Ziele geben und auch entsprechende Konsequenzen bei Nichtbefolgung. Diese klare deutsche Ansage spiegelt sich allerdings nicht in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wieder. Die Dimension Forschung und Entwicklung der Strategie für die Energieunion soll die „Entwicklung einer Technologie- und Innovationsstrategie für Energie und Klima, darunter zum Beispiel zu erneuerbaren Energiequellen der nächsten Generation, zur Stromspeicherung und CO²-Abscheidung und -speicherung, zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden sowie zum nachhaltigen Verkehr“. In dieser Allgemeinheit schließt der Beschluss die Forschung zur Kernfusion und zu CCS mit ein. Ziel der Energie-Außenpolitik soll sein, strategische Energiepartnerschaften mit immer wichtiger werdenden Erzeuger- und Transitländern aufzubauen. Dieser Auftrag wird aber insofern eingeschränkt, als dabei aber sichergestellt werden soll, dass „die Souveränität und die Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Exploration und Entwicklung ihrer natürlichen Ressourcen geachtet werden“. Im Hinblick auf die Klimakonferenz im Dezember in Paris (COP21) wird ein eng abgestimmtes Handeln durch eine aktive europäische Klimadiplomatie unterstützt. Der Europäische Rat weist darauf hin, dass auf seiner Tagung im Oktober 2014 festgelegte ehrgeizigen Ziel (40% CO² Reduktion) inzwischen gemeldet ist und auf die weiteren notwendigen Arbeiten an Lösungen der Kernfragen für ein ehrgeiziges Abkommen in Paris hin. Im Dezember soll die Energieunion erneut auf der Tagesordnung des Europäischen Rates stehen. 2. Europäische Wirtschaftssanktionen gegen Russland Die Staats- und Regierungschefs machten die Konnexität zwischen den Sanktionen gegen Russland und der vollständigen Umsetzung des Minsker Abkommen deutlich. Die Laufzeit der Sanktionen gegen Russland soll nun mit dem Zeitplan für das Minsker Abkommen synchronisiert werden. Die Handels- und Investitionsbeschränkungen gegen Russland sind zurzeit bis Ende Juli 2015 befristet. Das Minsker Friedensabkommen sieht einen Zeitplan bis Ende 2015 vor. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten trafen eine politische Entscheidung, die Sanktionen entsprechend bis Ende 2015 zu verlängern, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplanes zum Ukraine-Konflikt bis dahin nicht komplett erfüllt sind. Die endgültige Entscheidung zur rechtlichen Ausgestaltung der Verlängerung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland muss der EU-Ministerrat vor Ablauf der Juli-Frist treffen, also voraussichtlich auf dem Juni-Gipfel. Einig waren sich die Gipfelteilnehmer auch darin, Sanktionen ggfs zu erweitern. 3. Griechische Finanzkrise Im Rahmen eines getrennten dreistündigen Gespräches kamen Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk, der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem, die Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Francois Hollande mit dem griechischen Premier Tsipras (auf seinen Wunsch) zusammen, um über die Krise Griechenlands zu beraten. Tsipras versicherte, dass seine Regierung in den nächsten Tagen eine vollständige Liste mit eigenen Reformvorschlägen vorlegen werde. Seine Gesprächspartner machten deutlich, dass der Beschluss der Eurogruppe vom 20.2.2015 die Grundlage für die weiteren Hilfszahlungen und deren Konditionalität Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 4 bleibe. Danach hängt die Auszahlung der ausstehenden Finanzhilfen an Griechenland (rund 3,6 Mrd. EUR allein von den Euro-Partnern) auch davon ab, dass die Reformvorschläge der griechischen Regierung mit Zahlen unterlegt werden, die eine Gesamtbewertung der finanziellen Lage Griechenland erlaube. Griechenland muss u. a. einen Primärüberschuss darlegen, bevor Hilfsgelder fließen können. Laut Merkel fühle man sich verpflichtet, die Arbeiten an der Umsetzung des Eurogruppenbeschlusses zu beschleunigen. Wann Griechenland nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stehen, ist unklar. Gegenwärtig prüfen auf Fachebene Experten der Institutionen EZB, IWF und Kommission (fact finding mission) die Reformbemühungen in Athen. Die Ergebnisse sollen einer politischen Bewertung durch die drei Institutionen (politische Vertreter und nicht Beamte dieser Institutionen) in Brüssel unterzogen werden, ein Entgegenkommen an die griechische Regierung. Die Entscheidung über die Frage eines erfolgreichen Abschlusses der Programmüberprüfung und über die Auszahlung fällt weiterhin die Eurogruppe nach erfolgreicher Bewertung der Institutionen. 4. Sonstiges Als Nachfolger des derzeitigen Generalsekretärs des Rates Uwe Corsepius, der zum 01.07. ins Bundeskanzleramt nach Berlin zurückkehrt, wurde der Däne Jeppe Tranholm-Mikkelsen vorgestellt, derzeit Ständiger Vertreter des Königreichs Dänemarks bei der EU. Außenbeziehungen, -handel, Erweiterung und Entwicklung TTIP und Verbraucher Freiheit, Sicherheit und Recht Justizministerrat (MH) Der Justizministerrat nahm am 13.03. u.a. eine partielle allgemeine Ausrichtung über die geplante Datenschutz-Grundverordnung an. Die erzielte Einigung richtet sich insbesondere auf die Bildung einer einheitlichen Kontaktstelle („one stop shop“) sowie zu allgemeinen Grundsätzen der Datenverarbeitung. Noch offen sind die Fragen einer Möglichkeit der zweckändernden Weitergabe der Daten sowie Ausnahmen für Wissenschaft, Archive u.ä. Für den Juni-Rat ist eine allgemeine Ausrichtung insgesamt geplant. Weiter nahm der Rat eine allgemeine Ausrichtung über die geplante Richtlinie für Prozesskostenhilfe (PKH) in Strafsachen an. In dem angenommenen Kompromisstext sind dabei Einschränkungen insoweit aufgenommen worden, als dass geringfügige Straftaten aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind (in Deutschland betrifft dies Ordnungswidrigkeiten), ebenso wie kurzfristige Freiheitsbeschränkungen, etwa zur Identitätsfeststellung oder zur Blutentnahme, sowie Vorführungen zu Befragungen, zu denen ein Beschuldigter entgegen einer gesetzlichen Pflicht nicht erschienen ist. Bei weniger schweren Straftaten können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass vorläufige PKH bei Freiheitsentzug nur gewährt wird, wenn dies im Rechtspflegeinteresse geboten ist. Das Recht auf vorläufige PKH muss aber immer dann gewährt werden, wenn der Beschuldigte einem Richter zur Entscheidung über die Anordnung von Untersuchungshaft vorgeführt wird. Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 5 Weiter nahm der Rat partielle allgemeine Ausrichtungen zur geplanten Eurojust-Verordnung und zum Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden („Apostillen-Verordnung“) an. In einer Orientierungsdebatte zur Europäischen Staatsanwaltschaft ging es insbesondere um die grundsätzliche Möglichkeit eines „Vergleichs“, vergleichbar mit einer Einstellung gegen Geldauflage wie in Deutschland nach § 153a StPO möglich, den die meisten Mitgliedstaaten befürworteten, sowie die Frage einer erforderlichen Beteiligung eines Gerichts bei diesem Verfahren. Diskussionsbedarf besteht weiter bei den Voraussetzungen für solche Vergleiche (Schadenshöhe? Schwere der Schuld?). Die Diskussion wird auf Fachebene fortgeführt. Für Juni ist eine partielle allgemeine Ausrichtung geplant. Der nächste JI-Rat findet am 15.-16.06. statt. Pressemitteilung mit weiteren Links: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2015/03/12-13/ Wirtschaft und Währung Handels- und Investitionshindernisse für europäische Unternehmen bleiben (WB) Nach dem Bericht zu Handels- und Investitionshindernissen, den die Kommission am 19.03. zum fünften Mal vorgelegt hat, behindern viele wichtige Wirtschaftspartner der EU immer noch den internationalen Handel und die Investitionen von EU-Unternehmen. So schränkt Brasilien in bestimmten Sektoren, insbesondere bei den Medien, bei der Luftfahrt und beim Transport, die Eigentumsstellung ausländischer Investoren ein. Weiterhin werden diskriminierende Steuervorteile, z.B. bei Fahrzeugen, elektronischen Gütern und Maschinen, bei hohem inländischem Wertschöpfungsanteil (local content) gewährt, was die einheimischen Produzenten bevorzugt. In China werden ausländische Investitionen durch Vorschriften zum Technologietransfer und durch Verpflichtung zur Herstellung in China behindert. Die Gewährung gewerblichen Rechtsschutzes ist an langwierige Verfahren geknüpft, Rechtsverletzungen werden nur unzureichend verfolgt. Hindernisse bestehen für den Zugang zum Markt für Gesundheits- und Pharmaprodukte. In Indien gibt es signifikante Marktzugangsbarrieren im IT-Sektor und bei elektronischen Produkten. Hohe Gebühren, langwierige Verfahren, Inspektionen von Fabriken und erforderliche Bankgarantien erschweren den Im- und Export von Reifen. In den USA benachteiligen Buy American Verpflichtungen ausländische Inverstoren bei öffentlichen Ausschreibungen. Die Einhaltung des Schutzes geografischer Herkunftsangaben für Lebensmittel und Getränke sorgt bei EU-Produzenten für Frustrationen und ist Gegenstand der TTIP-Verhandlungen. Russland verlangt seit letztem Jahr, dass alle persönlichen, einschließlich kommerzieller Daten russischer Individuen gespeichert und verarbeitet werden. Dies schafft Marktbarrieren für Anbieter von Cloud-Internetdiensten und behindert die digitale Wirtschaft. Die EU begegnet diesen Hemmnissen, indem sie mit den sechs strategischen ökonomischen Partnern China, Indien, Japan, Mercosur, Russland und den USA Freihandelsabkommen verhandelt und bestehende Abkommen durchsetzt. Weiterhin wird das Instrumentarium der Welthandelsorganisation genutzt, um Streitigkeiten zu schlichten. Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 6 Eine zunehmend größere Rolle spielen Gipfeltreffen, auf denen Staats- und Regierungschefs Handels- und Investitionshindernisse beraten. Trade and investment barriers report 2015: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/march/tradoc_153259.pdf Haushalt, Steuern und Finanzkontrolle Steuervorbescheide: Kommissionsvorschlag zum automatischen Informationsaustausch (PC/ MDi) Die Europäische Kommission hat am 18.03. ein Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz vorgelegt. Es beinhaltet eine Mitteilung, ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, einen Richtlinien-Vorschlag zur Aufhebung der Zinsrichtlinie und einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der sog. Amtshilferichtlinie. Mit letzterem sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, Informationen über Steuervorbescheide (sog. Tax Rulings) mit grenzübergreifender Wirkung systematisch mit festen Zeitvorgaben untereinander auszutauschen. Mitgliedsstaaten können dann bei Bedarf nähere Einzelheiten anfordern. Laut Vorschlag sollen die Mitgliedstaaten die weiterzugebenden Basisinformationen auch der Kommission übermitteln. Der Vorschlag bezieht sich auch auf bestehende Steuervorbescheide, 10 Jahre rückwirkend vor dem Wirksamwerden der vorgeschlagenen Richtlinie. Laut Entwurf kann die Kommission ein technisch gesichertes zentrales Verzeichnis einrichten, in dem die im Rahmen der Richtlinie übermittelten Informationen erfasst werden. Dieses Zentralverzeichnis würde, so der Vorschlag, nicht nur den Informationsaustausch, sondern auch die den Mitgliedstaaten obliegende Aufgabe erleichtern, die untereinander ausgetauschten Vorbescheide zu prüfen und gegebenenfalls darauf zu reagieren. Der Entwurf legt zudem den Mindestinhalt der zu übermittelnden Informationen im Einzelnen fest. Hierzu gehören: a) Angaben zum Steuerpflichtigen und gegebenenfalls zum Konzern, dem er angehört; b) Inhalt des Vorbescheids oder der Vorabverständigungsvereinbarung, einschließlich einer Beschreibung der relevanten Geschäftstätigkeiten oder Transaktionen c) im Falle einer Vorabverständigungsvereinbarung eine Beschreibung der bei der Festlegung der Verrechnungspreise zugrunde gelegten Kriterien; d) Angaben zu den anderen Mitgliedstaaten, die möglicherweise unmittelbar oder mittelbar von dem Vorbescheid oder der Vorabverständigungsvereinbarung betroffen sind; e) Angaben zu allen Personen – außer natürlichen Personen – in anderen Mitgliedstaaten, die möglicherweise unmittelbar oder unmittelbar von dem Vorbescheid oder der Vorabverständigungsvereinbarung betroffen sind (sowie Angaben dazu, zu welchem Mitgliedstaat die betreffenden Personen in Beziehung stehen). Ziel der Kommission ist eine Einigung im Rat bis Ende 2015, um so ein Inkrafttreten am 1.01.2016 zu erreichen. Verfahrensrechtlich setzt dies einen einstimmigen Ratsbeschluss voraus. Das Europäische Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuss werden angehört (Art. 115 AEUV). Die Mitteilung nennt künftige Initiativen. Dazu gehören die Prüfung etwaiger neuer Transparenzanforderungen an multinationale Unternehmen, die Reform des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, die Quantifizierung des Ausmaßes von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie die Aufhebung der Zinsbesteu- Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 7 erungsrichtlinie, weil ihre Bestimmungen laut Kommission inzwischen in weiterreichenden EU-Vorschriften aufgegangen sind. Im Zusammenhang mit „Lux-Leaks“ hatte die Kommission einen entsprechenden Vorschlag angekündigt. In ihrem Arbeitsprogramm hatte die EU-Kommission neben dem vorgelegten Gesetzgebungsvorschlag zum Informationsaustausch auch einen Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung avisiert. Letzterer ist noch vor der Sommerpause geplant. Pressemitteilung der Europäischen Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4610_de.pdf AEFI: 1.Bericht zur Implementierung des Automatischen Informationsaustauschs (PC/MDi) Die von der EU-Kommission im Oktober 2014 eingesetzte Expertengruppe zum automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten im Bereich der direkten Steuern (Automatic Exchange of Financial Account Information – AEFI) hat am 16.03. ihren ersten Bericht vorgelegt. Er betrifft im Wesentlichen zahlreiche ausstehende Punkte zur Implementierung der jüngst geänderten sog. Amtshilferichtlinie (2014/107/EU). Diese beziehen sich beispielsweise auf den Implementierungs-Zeitrahmen oder Datenschutzfragen. Gleichzeitig enthält der Bericht hierzu auch Empfehlungen oder vorläufige Kommentare. Der Bericht soll entsprechend des Implementierungsfortschritts aktualisiert werden. Zur Expertengruppe gehören Vertreter des Finanzsektors, die die Richtlinie zu implementieren haben, und Vertreter von Organisationen, die sich unter anderem mit der „good Governance“ in Steuerangelegenheiten befassen. Webseite der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_cooperation/mutual_assistance/financial_account_information/index_en.htm Bericht bei der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/tax_cooperation/mutual_assistance/financial_account/first_report_expert_group_automatic_exchange_financial_information.pdf Steuertransparenz: EU und Schweiz (PC/MDi) Am 19.03. haben EU-Kommission und Schweiz die Verhandlungen für eine Vereinbarung zur Steuertransparenz abgeschlossen. Die Vereinbarung soll der Steuerhinterziehung entgegenwirken. Hierzu wird ein automatischer Informationsaustausch zu Finanzkonten eingeführt, der 2018 beginnen und auf jährlicher Basis stattfinden soll. Zu den auszutauschenden Daten sollen Name, Adresse, Steuernummer sowie Geburtsdatum und weitere Informationen zu Finanz- und Kontendaten zählen. Dies stimmt, so die Kommission, mit dem globalen Standard der OECD/G20 überein. Laut zuständigem EU-Kommissar Moscovici sei Transparenz äußerst wichtig, um sicherzustellen, dass jedes Land die Steuern einnehmen kann, die ihm zustehen. Die Vereinbarung wird unterzeichnet, sobald die Mitgliedsstaaten der EU im Rat und das schweizerische Parlament diese genehmigt haben. Dies wird laut Kommission bis zum Sommer dieses Jahres erwartet. Pressemitteilung der Europäischen Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-4636_en.htm Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 8 Energie Kernkraftwerk Hinkley Point I. - Klage gegen Beihilfe (WM) Im Oktober letzten Jahres hat die EU-Kommission die Beihilfe für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C genehmigt. Nun hat der Stromversorger Greenpeace Energy beschlossen, mit Hilfe der prominenten deutschen Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Weitere kommunale Energieversorger, wie die Stadtwerke Schwäbisch Hall, überlegen oder bereiten vor, sich ebenfalls an der Klage zu beteiligen. Nicht weniger als 35 Jahre lang soll das geplante neue Kernkraftwerk Hinkley Point im Südwesten Englands subventioniert werden, so will es die britische Regierung. Rückendeckung dafür hat sie von der EU-Kommission bekommen, die im Oktober vergangenen Jahres grünes Licht für ein Beihilfepaket über umgerechnet etwa 23 Milliarden EUR gegeben hat. Dies hat zur Folge, dass die AKW-Betreiber ab 2023 einen zugesicherten Garantieabnahmepreis für den produzierten Strom bekommen, der über dem normalen Marktpreis liegt. Die britische Regierung zahlt über den sogenannten Contract for Difference (CFD) eine feste Einspeisevergütung: Jede Kilowattstunde Atomstrom aus Hinkley Point C soll mit umgerechnet 12,8 Cent vergütet werden – plus Inflationsausgleich. Hinzu kommen eine Reihe weiterer erheblicher staatlicher Hilfen, wie eine Garantie im Fall von politisch begründetem Shut-down. Eine Kreditbürgschaft durch die britische Regierung, eine großzügige Bewertung der späteren Rückbaukosten sowie die Tatsache, dass keine Ausschreibung stattgefunden hat, komplettieren das Gesamtschema. Prinzipiell sollen Beihilfen Marktversagen korrigieren – und nicht erst herbeiführen. Deshalb wird voraussichtlich im Mai dieses Jahres eine Nichtigkeitsklage gegen die Fehlentscheidung der Kommission beim Europäischen Gericht als einzig möglicher Instanz der Durchsetzung der besonderen Interessen der deutschen, am europäischen Strommarkt teilnehmenden Unternehmen eingereicht. Europaticker: http://www.umweltruf.de//2015_Programm/news/111/news3.php3?nummer=1872 Gutachten im Auftrag des Österreichischen Lebensministeriums (Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft): https://www.bmwfw.gv.at/Wirtschaftspolitik/EUBeihilfenrecht/Documents/Anlage_2__Gutachten_(BMLFUW).pdf Kernkraftwerk Hinkley Point II. – Anfrage zur Veröffentlichung des Beihilfebeschlusses (WM) Die Vorgänge um die Veröffentlichung des Beihilfebeschlusses in Sachen Hinkley Point führen seit Monaten zu kritischen Nachfragen durch das Parlament. Die Kommission weicht im Fall Hinkley Point vom üblichen Vorgehen ab und nährt damit weiter Vermutungen, dass dieser Beschluss rechtlich nicht sauber abgearbeitet worden ist. Die ausstehende Beantwortung der Anfrage von Verts/ALE wird mit Spannung erwartet. Wortlaut der Anfrage der MdEP Claude Turmes (Verts/ALE) und Rebecca Harms (Verts/ALE) vom 06.03. (P-003718-15): „Betrifft: Veröffentlichung des Kommissionsbeschlusses im Fall Staatliche Beihilfen SA.34947“ Am 08.10.2014 fasste die Kommission einen Beschluss im Fall Staatliche Beihilfen SA.34947 zur Unterstützung des Atomkraftwerks Hinkley Point C. Am 13.01. wurde dieser Beschluss auf der Website der Kommission mit dem Vermerk veröffentlicht, dass „dieses Dokument nur zu Informationszwecken zugänglich gemacht wurde“. Daraufhin wurde am 20.02. ein Informationsvermerk zu demselben Thema im Amtsblatt veröffentlicht (Ref. C 62/11). Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 9 Die Kommission wird gebeten, folgende juristische Frage zu beantworten: Stellt einer dieser beiden Akte eine „amtliche Veröffentlichung des Beschlusses“ im Sinne des Vertrags dar, wodurch die Frist beginnt, in der Mitgliedstaaten oder interessierte Dritte den Beschluss vor Gericht bringen können?“ Europäischer Rat Mobilität und Verkehr Konsultation zur Halbzeitüberprüfung des Weißbuchs Verkehr eröffnet – Anhörung im Parlament (WB) Im März 2011 hatte die Kommission ihre verkehrspolitischen Vorstellungen in einem Weißbuch vorgestellt, das einen Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem enthält und einen Zeitraum bis 2050 umfasst. Das Weißbuch steht im Kontext der Wirtschaftsstrategie EU 2020 und ist der Leitinitiative ressourcenschonendes Europa, bei der es um Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung geht, zugeordnet. Als Vision strebt die Kommission einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum an, mit mehr Wettbewerb und einem vollständig integrierten Verkehrsnetz, das die verschiedenen Verkehrsträger miteinander verknüpft. Weiterhin soll die Abhängigkeit des Verkehrssektors vom Öl, die gegenwärtig über 90% beträgt, drastisch gesenkt werden. Diese Oberziele sind mit 10 Zielen unterlegt, zu denen ein Fahrplan mit 40 Maßnahmen hinführen soll. Am 10.03. hat die Kommission nun zu einer Konsultation aufgerufen, um in einer Art Bestandsaufnahme zu klären, ob die seinerzeit dem Weißbuch zugrundeliegende Analyse noch gültig ist und die Ziele des Weißbuchs den neuen politischen Prioritäten der Juncker-Kommission sowie den Klima-und Energiezielen der EU bis 2030 entsprechen. Gefragt wird, ob sich die Maßnahmen der Kommission als geeignet gezeigt haben, um die formulierten Ziele zu erreichen, welcher Fortschritt bei der Implementation erreicht worden ist, welchen Beitrag die Mitgliedstaaten geleistet haben und ob möglicherweise zusätzliche Aktivitäten zur Zielerreichung erforderlich sind. Bürger, Unternehmen, Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände und sonstige Akteure haben die Möglichkeit, bis zum 02.06. Stellung zu nehmen. Dafür steht ein online-Fragebogen zur Verfügung. Die Halbzeitüberprüfung des Weißbuchs war Anlass für eine Anhörung am 17.03. im Verkehrsausschuss des Parlamentes, das einen Initiativbericht vorstellen wird, dessen Berichterstatter der Holländer Wim van de Camp (EVP) ist. Er hob in seiner Einleitung hervor, dass es nach wie vor um eine gleichwertige Balance der verschiedenen Verkehrsträger im Sinne einer Komodalität geht. Die Verkehrsinfrastruktur müsse entwickelt, unterhalten und verbessert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der Transportindustrie sei zu erhalten. Innovationen seien den Kunden zugutezukommen. In den anschließenden Stellungnahmen stellten die verschiedenen Verbände (u.a. IRU, CER, AEA, ERTICO, T&E) die Sicht der von ihnen vertretenen Sektoren dar und diskutierten mit den Abgeordneten. Folgende Aspekte wurden angesprochen: Dekarbonisierung des Transports, Internalisierung der externen Kosten, Anwendung des userpay und polluter-pay – Prinzips, Arbeitsbedingungen und Sozialdumping, Verkehrssicherheit und Passagierrechte. Es bestand Einvernehmen, dass sich der Bericht auf die notwendigen Maßnahmen zur Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 10 Erreichung der Ziele des Weißbuchs konzentrieren soll. Hintergrundpapier Konsultation: http://ec.europa.eu/transport/media/consultations/doc/2015-white-paper-2011-midterm-review/background.pdf Website Konsultation: http://ec.europa.eu/transport/media/consultations/2015-white-paper-2011-midterm-review_en.htm Online Fragebogen: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/white-paper-2011-midterm-review Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei Agrarrat noch uneins über Öko-Verordnung (JM) Am 16.03. hielt der Agrarrat eine Orientierungsaussprache über den Verordnungsentwurf zum ökologischen Landbau. Im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission war (wohl auf Initiative des Vizepräsidenten Timmermans) aufgenommen worden, dass die Kommission den Entwurf zurückziehen werde, sofern sich die Institutionen nicht innerhalb eines halben Jahres einigen sollten. Die lettische Ratspräsidentschaft strebt nach wie vor an, eine allgemeine politische Ausrichtung auf dem Agrarrat im Mai zu erreichen. Der jetzige Agrarrat lässt erkennen, dass dieses trotz noch gewisser offener Fragen tatsächlich erreichbar sein könnte. Offenen Fragen mit größeren Differenzen bestehen noch in den Bereichen der Rückstandswerte, des Kontrollsystems und des Importregimes. Kommissar Hogan verteidigte nochmals den Standpunkt der Kommission und das Ansinnen der Präsidentschaft auf eine zügige Einigung, um das Verbrauchervertrauen in ökologisch erzeugte Produkte zu erhalten. Insbesondere halte er die Verlagerung der Kontrollen in die horizontale Kontrollverordnung (bisher 882/2004) als für die gesamte Lebensmittelkette geltenden integrativen Ansatz für richtig. Ebenso halte auch die jetzige Kommission die Erhöhung der Anforderungen an importierte Produkte für unverzichtbar. Den Forderungen, den Vorschlag zurückzuziehen, werde er nicht nachkommen. Ob dieses dem Willen des (Niederländischen) ersten Vizepräsidenten Timmermans entspricht, bleibt abzuwarten. Hogan will mit den noch kritischen Mitgliedstaaten (Deutschland, Österreich, Dänemark und Niederlanden) Einzelgespräche führen, um die politische Einigung im Mai zu erlangen. Offen sprachen sich lediglich Österreich und die Niederlande für eine Rücknahme des Vorschlages aus. Deutschland werde sich am Ende der Beratungen positionieren, wenn absehbar sei, ob sich zentrale Kernforderungen im Kompromisstext wiederfinden. Der jetzige Verhandlungsstand käme den deutschen Interessen in vielen Punkten schon entgegen. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten ist für eine Harmonisierung beim Vorgehen der Überwachung von Rückständen, allerdings ohne gesonderte Schwellenwerte. Italien und Tschechien hingegen erklärten, dass für sie die Einführung besonderer Schwellenwerte eine Kernforderung sei. Nach dem Kompromissvorschlag sollen keine Grenzwerte festgelegt werden, ab denen ein Produkt automatisch den Biostatus verlieren würde, allerdings soll im Fall einer Verunreinigung geprüft werden, ob der Eintrag unvermeidlich war und ob es sich um ein einmaliges Vorkommnis oder ein wiederholtes Problem des Betriebs handelt. Erst in Abhängigkeit einer solchen Untersuchung würden eventuell Sanktionen wie die Aberkennung des Biostatus ergriffen. Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 11 Ebenso sprach sich eine Mehrheit für das Verbleiben der speziellen Kontrollregelungen in der Öko-Verordnung und ein Beibehalten der obligatorischen jährlichen Vor-OrtKontrollen des gesamten Produktionsprozesses aus, anstelle des für die übrige Lebensmittelkette geltenden rein risikobasierten Ansatzes. Da die EU zur Deckung der Nachfrage weiterhin auf Importe angewiesen bleiben wird, soll – so die Mehrheit – der Handel mit Drittstaaten möglichst weitestgehend auf der Basis von bilateralen Handelsabkommen gestaltet werden. Deutschland betonte hingegen, dass der europäische Bio-Markt weiter auch auf Produkte aus Ländern außerhalb der geographischen Zone derartiger Abkommen angewiesen sei und man deshalb bei gleichzeitiger Wahrung des EU-Niveaus darauf achten solle, diese auch ohne Abkommen funktionierenden Handelsbeziehungen nicht zu stören. Ein strikter Konformitätsanspruch für Ware außerhalb von Handelsabkommen oder Drittlandlisten sei keine praxisgerechte Lösung. Man müsse für diese Importe gleichermaßen eine klar definierte äquivalente Anwendung des EU-Rechts ermöglichen. Protokoll des Agrarrates: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/03/16/ Agrarkommissar Hogan schätzt den Milchmarkt verhalten optimistisch ein (JM) In seinem Sachstandsbericht zur Marktlage im Milchsektor schätzte Agrarkommissar Hogan auf dem Agrarrat am 16.03. den Markt verhalten positiv ein. Es stünden für die Anpassung des Sektors an das Ende der Milchquote genügend Maßnahmen, sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule, zur Verfügung und auch Instrumente zur Krisenbewältigung seien ausreichend vorhanden. Mit dem Angebot der einzelbetrieblichen Stundung und vorübergehenden Zahlung der Superabgabe durch den Mitgliedstaat sei die letzte Krisenmaßnahme getroffen worden. Er wolle die Marktbeobachtung weiter ausbauen und häufiger tagen lassen. Deutschland wird das Angebot der Stundung wegen fehlender Haushaltsmittel beim Bund nicht anbieten, prüft anstelle dessen verbilligte Kredite über die Rentenbank. Tschechien sprach sich als einziger Mitgliedstaat gegen die Stundungsoption aus, da von der Superabgabe nur Betriebe betroffen seien, die sich nicht an die geltenden Regeln gehalten hätten. Österreich sprach sich dafür aus, dass die Superabgabe mindestens zum Teil im Sektor verbleiben müsse. Die Diskussion zeigte, dass es regional immer noch größere Unterschiede auf dem Milchmarkt gebe, die Preise lägen teils 10 Cent unter dem EU-Durchschnitt (32 Cent) und unter den Produktionskosten. Frankreich und Italien forderten, dass Krisenbewältigungsinstrumente unterhalb einer Schwelle von Einkommenseinbußen von 30% existieren müssten. Ein Vorschlag der Kommission zu Vertragssystemen und Festpreisverträgen, die Erzeuger einen größeren Schutz böten, seien ebenso erforderlich wie eine Rahmensetzung für die Zeit nach dem Ende der Quote, da diese Phase äußerst sensibel und mit Risiken behaftet sei. Agrarrat diskutiert über Angorawolle und Pelz von misshandelten Kaninchen und Pelztieren (JM) In den letzten Jahren seien Bilder zur tierschutzwidrigen Gewinnung von Pelzen und von Angorawolle veröffentlicht worden. Die Niederlande und viele weitere Mitgliedstaaten sprachen sich gegen die Vermarktung von derart gewonnenen Produkten auf dem europäischen Markt aus. Europäische Unternehmen sollten nur tierschutzgerecht gewonnene Produkte verwenden. Die Niederländischen Unternehmen seien bereit, durch eine unabhängige Zertifizierung auf ihre Belieferung mit entsprechend erzeugten Pelzen und Angorawolle hinzuwirken. Die Niederlande schlugen vor, in allen Mitgliedstaaten auf ein solches System hinzuwirken. Zudem solle die Kommission in Gesprächen mit Drittländern auf die tierschutzwidrigen Praktiken hinweisen. Deutschland Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 12 unterstütze den Vorschlag der Niederlande, auf die Textil- und Modeindustrie einzuwirken, ein freiwilliges Rückverfolgbarkeits- und Garantiesystem für tiergerecht gewonnene Angorawolle und Pelze zu etablieren. Die südlichen Mitgliedstaaten, denen ein von den nördlichen Mitgliedstaaten abweichendes Verständnis von Tierschutz nachgesagt wird, sollen sich nicht in die Diskussion eingebracht haben. Gesundheitskommissar Andriukaitis gab im Hinblick auf Gespräche zwischen der Kommission und den betreffenden Drittländern zu bedenken, dass die Tierschutzstandards der EU und des Europarates den Drittländern nicht aufgezwungen werden könnten. Er verwies diesbezüglich auf die WTO-Verhandlungen, wo dieses thematisiert werden könne. Auf die Regelung in bilaterale Handelsabkommen ging er nicht ein, auch wenn in anderen Abkommen von WTO-Regelungen abweichende Standards vereinbart werden sollen. Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik beschäftigt den Agrarrat (JM) Der Rat führte eine erste Orientierungsaussprache zum Stand der Umsetzung und zu Vereinfachungsmöglichkeiten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Vielfach wurde der erhebliche Bedarf an Vereinfachung der GAP betont und auch auf Bestpractice-Beispiele hingewiesen, die für andere Mitgliedstaateneinen Ansatz darstellen könnten. In mehreren Beiträgen wurde der Ruf laut nach mehr Subsidiarität bei Detailregelungen, wobei dabei auf die Frage, wo im Rahmen des Binnenmarktes und des gemeinsamen Wettbewerbs im Hinblick auf die ohnehin weitgehenden Freiwilligkeit von Maßnahmen und den diversen Ausnahmen in der neuen GAP noch die Gemeinsamkeit in einer Gemeinsamen Politik bleibt, nicht eingegangen wurde. Ebenso wurde von vielen Mitgliedstaaten nicht erwähnt, dass gerade die nationalen Umsetzungsvorschriften und vielfältigen Maßnahmenkombinationen zu Aufwand sowohl beim Landwirt als auch in der Verwaltung führen. Deutschland wies daraufhin, dass gerade ein zentrales Instrument der langjährigen Entwicklung der GAP – die Entkopplung – quasi nur von Deutschland umgesetzt wurde und in Deutschland dadurch erheblich weniger Aufwand bestünde, als in anderen Mitgliedstaaten. Als zentrale Hauptbereiche für Vereinfachungsmöglichkeiten wurden in vielen Beiträgen die Ökologisierung der Agrarpolitik – also ein zentrales Element der Reform -, gekoppelte Tierprämien, das Zusammenspiel zwischen Umweltmaßnahmen in der ersten und der zweiten Säule, die Definition des "aktiven Landwirts" sowie bei den Marktmaßnahmen insbesondere Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse und Kriterien für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen genannt. Deutschland wies auf systemimmanente Risiken für die Mitgliedstaaten hin, die ambitionierter an Tier- und Umweltschutz herangehen wollten, da sich hierdurch das Fehlerrisiko mit der Folge von Anlastungen im Rahmen von Cross-Compliance erhöhe. Kommissar Hogan bekräftigte, dass nicht das Basisrecht der Ansatzpunkt für die Vereinfachung sein dürfe und dass für ihn die Vereinfachung bei den Betrieben im Vordergrund stünde. Insbesondere dürften die Vereinfachungen nicht zu erhöhten Fehlerquoten führen. Kommission ermöglicht Fristverlängerung für Anträge zu Direktzahlungen und ELERFörderung (JM) Kommissar Hogan zeigte sich auf Nachfrage einiger Mitgliedstaaten auf dem Agrarrat offen, eine Verlängerung der Antragsfrist um 1 Monat über den 15.05. hinaus für das Antragsjahr 2015 bei den Direktzahlungen und flächenbezogenen Maßnahmen der ELER-Förderung zu ermöglichen. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass Verwaltungs- und Kontrollqualität oder die fristgerechte Auszahlung hierunter leide. De facto also für kaum eine Verwaltung umsetzbar. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür müssen erst noch geschaffen werden. Grund soll der erhöhte Aufwand zur Ausfüllung der Anträge im ersten Jahr des Greening sein. Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 13 Pressemitteilung Hogans: http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/197_en.htm TTIP und Verbraucher (JM) Am 18.03. gingen in einer Anhörung im Ausschuss für Internationalen Handel Vertreter von Firmen, Gewerkschaften, Verbrauchern und Umweltorganisationen der Frage nach, was das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) für Europäer bedeute. Der niedersächsische MdEP Bernd Lange (S&D) hatte als Vorsitzender des Ausschusses und Berichterstatter das Hearing organisiert, da diese Frage den Verbraucher am meisten beschäftige. Handelskommissarin Cecilia Malmström ging eingangs auf die vielen Vorteile für kleinere und mittlere Unternehmen aus diversen Branchen (KMU) ein. Derzeit gäbe es 4,7 Mio. Arbeitsplätze dank der Exporte in die USA und es solle noch mehr Nachfrage nach europäischen Produkten geschaffen werden. Nach ihrer Auffassung könnten Verbraucher von niedrigeren Preisen profitieren und Firmen würden wettbewerbsfähiger, wenn die Kosten für Importe reduziert würden. Zudem könnte die Wirtschaft durch niedrigere Zölle und die Öffnung zum US-Markt weiter wachsen. Von Gewerkschaftsvertretern wurde betont, dass "Arbeiter" mehr Investitionen und Handel bräuchten und es auf dem Arbeitsmarkt Gewinner und Verlierer geben werde; sie aber hofften, dass es unterm Strich mehr Gewinner geben wird. Von Umweltorganisationen wurde die Sorge geäußert, dass man mit Zugeständnissen an die USA dieser erlauben werde, europäische Gesetze zu beeinflussen. Von den GRÜNEN wurden die Erwartungen für Wachstum und den Arbeitsmarkt in Frage gestellt, da aktuelle Studien zeigten, dass 600.000 Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Die belgische S&D-Abgeordnete Maria Arena schlug vor, nach Abschluss der Verhandlungen und vor der Abstimmung im Parlament erneut eine Folgenabschätzung durchzuführen, da aktuelle Studien auf hypothetischen Annahmen basierten. Insgesamt wurden keine neuen Argumente vorgebracht, so dass davon auszugehen ist, dass die Diskussion insbesondere in Deutschland und Österreich kontrovers weitergehen werden. Da in den USA noch in diesem Jahr die Vorbereitung auf den Wahlkampf für das nächste Jahr beginnen werden, ist nicht damit zu rechnen, dass die Verhandlungen in diesem Jahr zu Ende geführt werden. Mittel für die Schulobstprogramme werden jetzt auf die Mitgliedstaaten verteilt (JM) Am 17.03. teilte die Europäische Kommission mit, dass der Verwaltungsausschuss für 2015/2016 dem Verteilungsvorschlag mit 150 Mio. EUR zugestimmt hat. Deutschland erhält mit fast 28 Mio. EUR den größten Anteil. Finnland, Schweden und Großbritannien machen keinen Gebrauch von dem Programm. Mit dem Schulobstprogramm wird der Obstverzehr von Schülern gefördert. Die förderfähigen Aktionen müssen von den Mitgliedstaaten mit 25% kofinanziert werden. Pressemitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/196_en.htm Übersicht zur Verteilung der Mittel: http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/196_en.pdf Risiken beim Verzehr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs geringer (JM) Ausbrüche im Zusammenhang mit Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs sind – was die Zahl der stationären Behandlungen und Todesfälle betrifft – in der Regel weniger gravierend als jene, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs verbunden sind. So die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 14 nachdem sie vier Jahre lang die Risiken für die öffentliche Gesundheit durch Pathogene (krankheitserregende Bakterien, Viren und Parasiten), welche die genannten Lebensmittel kontaminieren können, beschäftigt hat. Die Zahl der gemeldeten Ausbrüche im Zusammenhang mit Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs sowie die Zahl der Infektionen, stationären Behandlungen und Todesfälle ist zwar gestiegen, die Mehrzahl (90%) aller dokumentieren und gemeldeten Ausbrüche geht jedoch nach wie vor auf Lebensmittel tierischen Ursprungs zurück. Unter rohen und minimal verarbeiteten Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs bestehen in der EU die größten Risiken durch Blattgemüse, Zwiebel- und Stängelgemüse, Tomaten, Melonen, frische Schoten, Hülsenfrüchte oder Getreide sowie Sprossen und Beeren. Diese Lebensmittel können auf vielfältige Weise verzehrt werden – von roh bis stark verarbeitet – und sind in der Regel frei von schädlichen Stoffen und Erregern, wie giftigen Chemikalien, Toxinen oder pathogenen Organismen. Die meisten Fälle waren in Kombination mit Salmonellen. 2011 hatte der mit Sprossen im Zusammenhang stehende Ausbruch von Shiga-Toxin produzierenden E. coli in Deutschland 53 Todesfälle und über 2.300 stationäre Behandlungen zur Folge. Das primäre Ziel für Erzeuger und Hersteller sollte daher die Einführung von Systemen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sein, einschließlich einer guten landwirtschaftlichen, Herstellungs- und Hygienepraxis sowie eines Systems der Risikoanalyse und der kritischen Kontrollpunkte. Diese Systeme sollten die gesamte Lebensmittelkette vom Erzeuger bis zum Verbraucher abdecken und können zur Kontrolle einer Reihe unterschiedlichster mikrobiologischer Gefahren eingesetzt werden. Ferner sind für jeden landwirtschaftlichen Betrieb Besonderheiten zu beachten, wie etwa die Nähe zu Trinkwasserquellen oder der Einsatz von Pestiziden. Verbraucher sollten stets auf eine sichere Handhabung, Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs achten. Hierzu zählt beispielsweise, die Hände und den Küchenbereich sauber zu halten, rohe und gekochte Lebensmittel voneinander zu trennen, und Lebensmittel bei sicheren Temperaturen aufzubewahren. Das EFSA-Gremium für Biologische Gefahren bewertete, unterstützt durch die Arbeitsgruppe für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die Risiken für die öffentliche Gesundheit durch Pathogene (krankheitserregende Bakterien, Viren und Parasiten), welche die genannten Lebensmittel kontaminieren können. Grundlage dafür war eine bereits 2013 zum Abschluss gebrachte Studie. Feature der EFSA zur Auswertung: http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/150313.htm Studie: http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/3025.htm Pestizidrückstände in Lebensmitteln (JM) Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt in ihrem am 12.03. veröffentlichten Jahresbericht über Pestizidrückstände in Lebensmitteln für das Jahr 2013 zu dem Ergebnis, dass mehr als 97% der bewerteten Lebensmittelproben Pestizidrückstandsmengen enthalten, die innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Allerdings war auch nur etwas mehr als die Hälfte der Proben frei von Rückstände von Pestiziden. 1,5% der Proben überschritten – selbst unter Berücksichtigung von Messunsicherheiten – die gesetzlichen Grenzwerte deutlich, was zu (verwaltungs)rechtlichen Sanktionen gegen die verantwortlichen Lebensmittelunternehmen führte. Der Anteil der Proben aus Drittländern, die den gesetzlichen Höchstwert überschritten, lag höher (5,7%) als der entsprechende Probenanteil aus EU/EWR-Staaten (1,4%). In 27% der Proben wurden Rückstände von mehr als einem Pestizid (Mehrfachrückstände) gefunden. Umwelt- und Verbraucherschützer fordern daher auch Höchstgrenzen für diese sogenannten "Pestizid-Cocktails", da bisher nicht geklärt ist, Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 15 dass die Kombination von Wirkstoffen andere Auswirkungen auf den Körper haben, so dass beispielsweise ein Wirkstoff als "Türöffner" für andere Wirkstoffe fungiere. Pestizide sind Chemikalien für den Pflanzenschutz und zur Schädlingsbekämpfung. Pressemitteilung der EFSA und Bericht: http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/150312.htm Jede zehnte europäische Bienenart vom Aussterben bedroht (JM) Eine am 19.03. veröffentlichte und von der Europäischen Kommission finanzierte Studie im Rahmen der Europäischen "Roten Liste" für Bienen der Weltnaturschutzunion (IUCN), die erstmals Daten über alle 1965 Wildbienenarten in Europa zusammenfasst, zeigt auf, dass 9,2% der Bienenarten vom Aussterben bedroht sind und weitere 5,2% in Kürze bedroht sein werden. Es besteht noch erheblicher Forschungsbedarf, denn für mehr als die Hälfte aller Bienenarten liegen noch nicht ausreichend Daten vor. Umweltkommissar Vella gab zu bedenken, dass ein hoher Preis dafür bezahlt werden müsse, wenn die Ursachen für den Rückgang des Wildbienenbestands nicht angegangen und nicht umgehend Maßnahmen getroffen werden, um diesen aufzuhalten. Der Wert der Bestäubung von Kulturpflanzen durch Bienen beträgt jährlich schätzungsweise 153 Mrd. EUR weltweit und 22 Mrd. EUR in Europa. Bei 84 Prozent der wichtigsten Anbaupflanzen für die Ernährung in Europa ist eine Bestäubung durch Insekten erforderlich, um Qualität und Erträge zu steigern. Der Beitrag der Bestäuberinsekten wie Wild- und Zuchtbienen oder Hummeln zur pflanzlichen Erzeugung beläuft sich auf 35 Prozent aller Anbaupflanzen. Zu den größten Gefahren für den Bienenbestand zählt die Kommission den großflächige Verlust und die Verschlechterung der Bienenhabitate. Hauptursache dafür sei die Intensivlandwirtschaft und die Veränderung der landwirtschaftlichen Verfahren, wie die Konzentration auf Silageerzeugung anstelle der Heuerzeugung sowie der weitverbreitete Einsatz von Insektiziden und Düngemitteln. Eine weitere Ursache für die Gefahr des Aussterbens der meisten Bienenarten und insbesondere der Hummeln sei der Klimawandel. Bei der Europäischen "Roten Liste" handelt es sich um eine Überprüfung des Erhaltungszustands von etwa 6000 europäischen Arten. Dabei wird ermittelt, welche Arten in bestimmten Gebieten vom Aussterben bedroht sind, damit Maßnahmen zur Verbesserung ihres Erhaltungszustands getroffen werden können. Die Arten werden je nach Stärke der Bedrohung in eine von acht Kategorien eingestuft. Arten, die als akut bedroht, bedroht oder empfindlich eingestuft wurden, werden insgesamt als "gefährdet" bezeichnet. Pressemitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/redlist/downloads/press_release_bees_19_03_2015.pdf Europäische Rote Liste: http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/redlist/bees/introduction.htm Umwelt und Klima Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel (WM) Eine in dieser Woche veröffentlichte Studie des Freiburger Centrums für Europäische Politik (CEP) empfiehlt den Verkehrssektor in den Handel mit CO²-Verschmutzungsrechten einzubeziehen. Die Ausweitung des EU-Emissionshandels (ETS) auf mög- Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 16 lichst viele Sektoren sei die beste Lösung für einen wirkungsvollen und ökonomisch effizienten Klimaschutz, so das Fazit der marktliberalen Denkfabrik. Die CO²-Reduktion soll im Verkehrsbereich nicht mehr über Grenzwerte, sondern über den Erwerb von Emissionszertifikaten erreicht werden. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sollten nach dem CEP-Modell künftig die Mineralölhersteller die Verschmutzungsrechte erwerben. Diese würden die Kosten dann voraussichtlich über den Spritpreis an die Endverbraucher weitergeben. Dies wäre ein anderer Ansatz als im bestehenden CO²-Rechte-Handel für Industrieanlagen und den Luftverkehr, bei dem die Endverbraucher selbst die Zertifikate ersteigern müssen. Dies sei im Straßenverkehr wegen der vielen Kleinverbraucher zu aufwendig, argumentiert die Studie. Zudem ließen sich die Emissionen leicht überwachen, weil sie sich an der Gesamtmenge an für die Verbrennung bestimmtem fossilem Kraftstoff festmachen lassen, der von den Kraftstoffversorgern verkauft wird. Die freigesetzte Menge CO² einer bestimmten Menge verbrannten Kraftstoffs ist immer gleich, sodass sich die Zahl der benötigten Zertifikate leicht feststellen lässt. Die Autoren der Studie argumentieren, dass mit diesem Modell Nutzungsverhalten beeinflusst werden könne: Es gäbe einen Anreiz, weniger oder spritsparender zu fahren. Dagegen werde über das bisher angewandte Instrument der Grenzwerte bestenfalls das Kaufverhalten von Autofahrern beeinflusst. Studie des Freiburger CEP: http://www.cep.eu/Studien/cepInput_ETS-Erweiterung/cepInput_ETS-Erweiterung.pdf Kommission wirbt für Kinderbuch des Umweltministeriums zum Jahr des Bodens (WM) Auf den Seiten der Direktion Umwelt der Europäischen Kommission wird das Kinderbuch des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zum „Internationen Jahr des Bodens" beworben. Das MU hatte das 16-seitige Büchlein „Schau mal, eine Handvoll Erde" produziert, um auch ganz junge Zielgruppen für das Thema Boden zu begeistern. Kommt nach dem großen Erfolg des Büchleins in Niedersachsen – die erste Auflage ist bereits vergriffen – auch der europaweite Durchbruch für das kreative Produkt aus Niedersachsen? Information der Kommission: http://ec.europa.eu/environment/soil/iys2015/info_materials_en.htm Jede zehnte europäische Bienenart vom Aussterben bedroht Beschäftigung, Soziales, Chancengleichheit Europäische Spitzen und Sozialpartner treffen sich zum Gipfel (SM) Auf dem dreigliedrigen Sozialgipfel, der stets vor den Treffen des Europäischen Rates im Frühjahr und Herbst stattfindet, tauschten sich am Donnerstag in Brüssel die Sozialpartner mit den Spitzen von Kommission und Rat über wichtige Themen der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik aus. Beschlüsse werden bei diesen Treffen nicht gefällt, im Vordergrund steht vielmehr der Dialog zwischen den Akteuren. Schwerpunkte dieses Gipfels waren die kommenden Reformempfehlungen an die Mitgliedsstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters, die Umsetzung der Investitionsoffensive und die Energieunion. Von Seiten der Kommission nahmen Kommissionpräsident Juncker, Kommissarin Thyssen und Vizepräsident Dombrowskis an dem Treffen teil. Alle betonten unisono die Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 17 große Bedeutung der Sozialpartner bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Reformmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene. Durch ihr großes Wissen über die konkreten Gegebenheiten vor Ort können sie dazu beitragen, die Effizienz von Maßnahmen und Investitionen zu verbessern. Daher liegt ihre Rolle auch nicht nur auf europäischer Ebene, sondern ihnen kommt auch auf nationaler Ebene z.B. im Rahmen des Europäischen Semesters, eine wichtige Bedeutung zu. Die Kommission versprach, den sozialen Dialog weiter als treibende Kraft für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Sozialpolitik zu nutzen. Von Seiten der Arbeitgeber wurde insbesondere betont, dass die eingeleiteten Reformen fortgeführt werden müssen, da die sozialen Probleme Europas aus einem Mangel an Wettbewerbsfähigkeit resultieren und nicht aus einem Mangel an Sozialgesetzgebung. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4633_de.htm Außenbeauftrage würdigt Kampf gegen Diskriminierung (SM) Anlässlich des 50. Jahrestages der Annahme des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung hat die Außenbeauftrage der EU, Mogherini, das Abkommen als Fundament des weltweiten Kampfes gegen Rassendiskriminierung gewürdigt. Rassendiskriminierung, Aufrufe zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie oder religiösen Gruppe und Gewaltakte, die durch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit motiviert werden, sind ein schwerer Schlag gegen die universellen Menschenrechte und Freiheiten und dürfen nie toleriert werden, so Mogherini. Entschiedene Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung aller Formen von Rassismus sind nötig, um eine sichere, inklusive und pluralistische Gesellschaft zu errichten. Entsprechend wird die EU gemeinsam mit Partnerstaaten und internationalen Organisationen wie der UNO und der Zivilgesellschaft für dieses Ziel zusammenarbeiten und jenen Menschen große Aufmerksamkeit widmen, die durch Diskriminierung besonders gefährdet sind. Pressemitteilung des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/03/21-declaration-hr-federicamogherini-international-day-elimination-racial-discrimination/ Bildung, Jugend, Kultur Bildungsminister wollen Radikalisierung bekämpfen (UlK) Auf Einladung der französischen Bildungsministerin Najat Vallaud-Belkacem sprachen die europäischen Bildungsminister und der EU-Kommissar für Bildung Tibor Navracsics am 17.03. in Paris über Maßnahmen gegen politisch motivierte Gewalt und die Radikalisierung junger Menschen. Deutschland wurde auf Länderseite durch die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann als Beauftragte des Bundesrates im EU-Ministerrat im Bereich Bildung vertreten. (Vgl. WB 07-2015) Ministerin Löhrmann betonte, dass die Wertevermittlung zu den Kernaufgaben von Schule gehöre. Junge Menschen sollten die Schule als verantwortungsvolle und weltoffene junge Menschen verlassen. Dies ist auch der Tenor der Erklärung, die die Minister verabschiedeten. Darin bringen sie ihre Entschlossenheit zur Stärkung der gemeinsamen Grundwerte Europas zum Ausdruck: „Achtung der Menschenwürde, Freiheit Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 18 (vor allem freie Meinungsäußerung), Demokratie, Gleichheit vor dem Gesetz (vor allem zwischen Frauen und Männern), Rechtsstaat und Achtung der Menschenrechte“. Sie verpflichten sich dazu, im Bildungsbereich die Vermittlung dieser Werte und der Prinzipien, auf denen die Gesellschaften beruhen, zu intensivieren und das kritische Denken und Urteilsvermögen der Jugendlichen insbesondere in Hinblick auf die Internet-Nutzung zu stärken. Benachteiligungen aller Art sollen bekämpft, die Schulabbrecherquote gesenkt und die soziale und berufliche Integration gefördert werden. Die Bildungsminister sagen zu, die Lehrkräfte zu schulen und dabei zu unterstützen, „ gegen jede Art von Diskriminierung und Rassismus Position zu beziehen, um die Jugendlichen für den Umgang mit den Medien zu erziehen, um den Bedürfnissen von Schülern verschiedenster Herkunft Rechnung zu tragen, um gemeinsame Grundwerte zu vermitteln und um Rassismus und Intoleranz vorzubeugen und diese zu bekämpfen“. Um die in diesem Bereich dringend erforderliche Zusammenarbeit auf europäischer Ebene voranzutreiben, soll der Bildungsministerrat bei seinem nächsten Treffen am 18.19.05. über Folgemaßnahmen diskutieren. Tibor Navracsics stellte in seinem Redebeitrag in Aussicht, dass die Kommission bald einen Gesamtüberblick über die europäischen Maßnahmen für inklusive Erziehung, Diversität und politische Bildung (civic education) erstellen werde. Außerdem werde er sich für einen gezielteren Einsatz von des EU-Bildungsförderungsprogramms ERASMUS+ stark machen. Als dritte Maßnahme strebt er an, die Erziehung zusammen mit der Jugendarbeit, dem interkulturellen Dialog und dem Basissport zu einem Bestandteil der gerade in der Entstehung begriffenen Europäischen Sicherheitsagenda zu machen. Gemeinsame Erklärung der Bildungsminister: https://ec.europa.eu/commission/sites/cwt/files/dp_mobilisation_europeenne_20150317.pdf PM des nordrhein-westfälischen Schulministeriums: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2015_16_-Legislaturperiode/PM20150317/pm_17_03_-EU-Ministerrat.pdf Rede von Kommissar Navracsics: http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/navracsics/announcements/informal-meetingeu-education-ministers-official-press-conference_en PM der Kommission: http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/navracsics/announcements/education-help-tackle-radicalisation-eu-commission-and-ministers-agree_en Bericht des französischen Bildungsministeriums mit Ansprache von Präsident F. Hollande: http://www.education.gouv.fr/cid87006/promotion-de-l-education-a-la-citoyennete-et-auxvaleurs-de-liberte-de-tolerance-et-de-non-discrimination.html Aus den Institutionen (Personelles) Auswahlverfahren gestartet: EU sucht hochqualifiziertes Personal für 149 Stellen (SvZ) Das europäische Amt für Personalauswahl EPSO hat am 19.03. das Auswahlverfahren für Generalisten eröffnet, Bewerbungsfrist: 21.04. Information der Kommission: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13181_de.htm Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 19 Aus der Landesvertretung Vorträge / Besuche 16.03. Tagung Stiftung Weltbevölkerung 17.-19.03. Workshop Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie gGmbH 18.03. Sitzung Arbeitskreis Medien Terminvorschau Rat der Europäischen Union 21.03. Allgemeine Angelegenheiten 20.03. Auswärtige Angelegenheiten 20.03. Landwirtschaft und Fischerei Europäische Kommission 22.03. Tagesordnung Europäisches Parlament 25.03. Plenum Ausschusssitzungen 23.-24.03. AGRI - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 26.03. AFCO - Ausschuss für konstitutionelle Fragen 23.03. AFET - Auswärtige Angelegenheiten 26.03. BUDG - Haushaltsausschuss 23.-24.03. CONT - Haushaltskontrollausschuss 23.-24.03. CULT - Ausschuss für Kultur und Bildung 23.-24.03. ECON - Ausschuss für Wirtschaft und Währung 24.03. EMPL - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 26.03. ENVI - Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ITRE - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 23.-24.03. 24.03. 23.-24.03. IMCO - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz JURI - Rechtsausschuss Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 20 26.03. LIBE - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 26.03. REGI - Ausschuss für regionale Entwicklung 26.03. TRAN - Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union Rue Montoyer 61 – 1000 Bruxelles – Tel.: +32 2/230 00 17 – Fax: +32 2/230 13 20 E-Mail: [email protected] MF SvZ WP YW MH WB PC JM UlK SM WM Kontakt: Michael Freericks AN Sabine von Zanthier (Redaktion) AM Dr. Wolfgang Pelull CB Yorck Wurms RS Martina Hollah MS Wulf Blumenstein DP Philipp Cirkel HE Jens Mennecke MD Ulrike Kunert MDi Sebastian Maas Wigbert Mecke Anne Neumann Andreas Mumme Catherine Béhague Rafael Schubert Markus Suchanek Daniela Procacci Hedwig Ellerkamp Mechtilde Dreuw Marcus Dietrich (Praktikant) Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB12-2015.docx Seite 21
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