Wochenbericht 27.04.

Wochenbericht
(27.04. – 01.05.2015)
Inhaltsverzeichnis
Freiheit, Sicherheit und Recht ................................................................................. 3
Kommission stellt neue EU-Sicherheitsagenda vor ......................................................... 3
EP nimmt Zwischenbericht zur Europäischen Staatsanwaltschaft an ......................... 3
Vorabentscheidung des EuGH in Verfahren Deutschland gegen Nordzucker......... 3
Klage von Privatpersonen gegen OMT-Beschluss der EZB unzulässig ......................... 4
Wirtschaft und Währung .......................................................................................... 5
TTIP - 9. Verhandlungsrunde beendet.............................................................................. 5
Orientierungshilfe zur Zulässigkeit lokaler Beihilfen ohne vorherige Genehmigung .. 5
Griechenland: Beratungen mit Institutionen dauern an ............................................... 6
Berichte zur Finanzmarktintegration veröffentlicht ........................................................ 7
Bankenaufsicht: EZB setzt Aufsichtsgebühren fest.......................................................... 7
Finanzmarktregulierung: neue Vorschriften und Verhandlungsmandat .................... 8
Haushalt, Steuern und Finanzkontrolle ................................................................... 8
Haushaltsentlastungsverfahren für 2013 erneut vom EP verschoben ......................... 8
EuRH stellt Tätigkeitsbericht 2014 vor ................................................................................ 8
Rat verabschiedet Änderung des MFR ........................................................................... 9
Einkommensteuerrecht: Deutsche Steuerregelung EU-Rechtswidrig .......................... 9
Klage von Privatpersonen gegen OTM-Beschlüsse der EZB unzulässig ....................... 9
Mobilität und Verkehr .............................................................................................. 9
"eCall": Automatisches Notrufsystem in neuen Automodellen ab Frühling 2018 ...... 9
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei .............................................. 10
Weitere Details zur nachhaltigen Fischerei beschlossen ............................................. 10
EU beendet private Lagerhaltung von Schweinefleisch ............................................ 11
Waldstrategie: Parlament unterstützt den Plan der Kommission ............................... 12
EP stimmt für Reform der Biokraftstoffpolitik .................................................................. 12
Umwelt und Klima .................................................................................................. 12
EP stimmt für Reform der Biokraftstoffpolitik .................................................................. 12
Staatliche Förderung für Stromerzeugung auf dem Prüfstand .................................. 13
EP beschließt den Verbrauch von Plastiktüten drastisch zu senken .......................... 13
Vorabentscheidung des EuGH in Verfahren Deutschland gegen Nordzucker AG 14
Gesundheit und Sport ............................................................................................ 14
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EuGH eröffnet homosexuellen Männern Möglichkeit zur Blutspende ....................... 14
Bildung, Jugend, Kultur .......................................................................................... 15
Parlament will die Umsetzung des Bologna-Prozess beschleunigen ......................... 15
Zusammenarbeit der EU mit ASEM-Staaten in Bildungsfragen ................................... 15
Terminvorschau ...................................................................................................... 16
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Freiheit, Sicherheit und Recht
Kommission stellt neue EU-Sicherheitsagenda vor
(MH) Am 28.04. stellten der Erste Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans
und Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, in Straßburg ihre Strategie zur Sicherheit in der EU für den Zeitraum 2015 bis 2020 vor. Hauptaspekte der Sicherheitsstrategie sind dabei die Verbesserung der Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der Sicherheit und die Stärkung der Handlungsträger der EU. Drei Prioritäten werden von der Kommission angeführt:
1. Terrorismus bekämpfen und Radikalisierung vorbeugen,
2. Bekämpfung der organisierten Kriminalität und
3. Bekämpfung der Cyberkriminalität.
Vorgeschlagene Maßnahmen sind dabei insbesondere die Einrichtung eines bei Europol angesiedelten Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung unter Beteiligung von Eurojust und die Einrichtung einer EU-Meldestelle für gewalttätige und extremistische Internetinhalte.
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4865_de.htm
Mitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/basicdocuments/docs/eu_agenda_on_security_de.pdf
EP nimmt Zwischenbericht zur Europäischen Staatsanwaltschaft an
(MH) Das Europäische Parlament hat am 28.04. in Straßburg einen Zwischenbericht
der Berichterstatterin Monica Macovei (EPP, Rumänien) zur geplanten Verordnung
des Rates über die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft angenommen,
der sich für die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft ausspricht und insbesondere die Wichtigkeit ihrer Unabhängigkeit von den Mitgliedstaaten und den EUInstitutionen betont. Die Abgeordneten ließen erkennen, dass bei Nichtberücksichtigung ihrer Empfehlungen durch den Rat die Zustimmung des Parlaments zum Verordnungsvorschlag gefährdet sei. Der Rat der Europäischen Union berät derzeit auf Arbeitsebene über einen Verordnungsvorschlag zur Errichtung einer Europäischen
Staatsanwaltschaft (COM(2013)0534). Das Europäische Parlament muss dem Vorschlag zustimmen. Der Bericht wurde mit 487 Stimmen, bei 165 Ablehnungen und 33
Enthaltungen angenommen.
Zwischenbericht:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A82015-0055+0+DOC+PDF+V0//DE
Vorabentscheidung des EuGH in Verfahren Deutschland gegen Nordzucker
(MH) Der EuGH befasste sich in einem Urteil vom 29.04. mit der Frage, ob gegen die
Nordzucker AG Sanktionen wegen verspäteter Abgabe einer ausreichenden Anzahl
von Zertifikaten zur Abdeckung der Vorjahresemissionen festgesetzt werden durften.
Nordzucker hatte 2006 einen – auf Grund von Missverständnissen - unvollständigen
Bericht über Treibhausgasemissionen für das Jahr 2005 vorgelegt, der jedoch von
sachverständiger unabhängiger Stelle zuvor als zufriedenstellend geprüft worden war.
Nach weiterer Prüfung der Emissionshandelsstelle forderte diese Nordzucker zur Nachbesserung auf und setzte eine Sanktion nach § 18 TEHG (Gesetz über den Handel mit
Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen) fest. Das TEHG setzt in Deutschland
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die Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft um. Gegen die Festsetzung dieser Sanktion ging
Nordzucker gerichtlich vor. Das Bundesverwaltungsgericht, bei dem sich das Verfahren zurzeit in der Revision befindet, fragte den EuGH, ob Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie
dahin auszulegen sei, dass in einem Fall wie dem vorliegenden automatisch eine
Sanktion erfolgen müsse. Der EuGH verneinte die Frage. Zwingend für die Abgabe der
Zertifikate sehe die Richtlinie eine Prüfung der Emissionsberichte – wie hier vor Abgabe
des Berichts an die Emissionshandelsstelle geschehen - vor. Weitere Kontrollmechanismen sehe die Richtlinie nicht vor. Dies hindere die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zwar nicht an weiteren Kontrollen (wie hier die zusätzliche Prüfung durch die
Emissionshandelsstelle), jedoch könne dann nach späterer Feststellung einer zu geringen Ausweisung von Emissionen im Rahmen dieser zusätzlichen Kontrolle und daraus
folgend einer später korrigierten Abgabe von Zertifikaten keine automatische Sanktion wie in Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie vorgesehen folgen. Dies wäre auch unverhältnismäßig, da Nordzucker sich vorbehaltlich seines guten Glaubens auf den zuvor von
einem unabhängigen Sachverständigen geprüften und als zufriedenstellend befundenen Emissionsberichts verlassen durfte. Den Mitgliedstaaten bleibe allerdings unbenommen, Missbrauchsmöglichkeiten durch festzulegende Sanktionen nach Art. 16
Abs. 1 der Richtlinie vorzubeugen.
Urteil unter Angabe des Az. C-148/14:
http://curia.europa.eu/
Klage von Privatpersonen gegen OMT-Beschluss der EZB unzulässig
(MH/PC) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 30.04. entschieden, dass die
Klage von 5.217 Einzelpersonen, die sich insbesondere gegen das von der EZB im Jahr
2012 angekündigte, aber noch nicht aktivierte Programm zum Ankauf von Staatsanleihen der Länder in der Eurozone richtet, wegen fehlender Klagebefugnis unzulässig
ist (Az.:C-64/14). Es hat damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.
Die EZB hat sich 2012 mit dem sog. Outright Monetary Transactions Programm (kurz
OMT-Programm) bereit erklärt, unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Staaten auf den Sekundärmärkten zu erwerben. Zu den Voraussetzungen gehört u. a., dass der betroffene Staat einen Antrag auf Finanzhilfen beim
Euro-Rettungsschirm gestellt hat.
Der EuGH bestätigte den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom
10.12.2013 (Rechtssache T-492/12), gegen den die Kläger Rechtsmittel eingelegt hatten. Er führt in seinem ablehnenden Beschluss aus, dass die klagenden Privatpersonen
durch den OMT-Beschluss nicht unmittelbar in ihrer Rechtsstellung betroffenen seien,
da hierfür jeweils noch Durchführungsmaßnahmen in den nationalen Zentralbanken
erforderlich seien. Etwaige negative Folgen für die Kläger in wirtschaftlicher Hinsicht
beträfen nicht ihre Rechtsstellung, sondern ihre tatsächliche Situation. Da die Kläger
die Durchführungsmaßnahmen vor den nationalen Gerichten anfechten und in diesen Verfahren auf eine Vorabentscheidung des EuGH hinwirken könnten, sei auch ein
wirksamer Rechtsschutz nicht beeinträchtigt.
In einem anderen Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht erstmals ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um die Rechtmäßigkeit des OMT-Programms zu überprüfen (Rechtssache C-62/14, Peter Gauweiler u. a./Deutscher Bundestag). Hierzu wird der EuGH sein Urteil am 16.06. verkünden.
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-04/cp150048de.pdf
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Wirtschaft und Währung
TTIP - 9. Verhandlungsrunde beendet
(WB) Am 24.04. endete in New York City die 9. Runde der Verhandlungen zwischen
der EU und den USA über ein bilaterales Freihandelsabkommen, die transatlantische
Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Auf der Agenda standen u.a. die Absenkung von Zöllen, eine Annäherung von Standards im Maschinen- und Anlagenbau,
Energie- und Rohstofffragen, Dienstleistungen, Öffentliches Beschaffungswesen sowie
der Agrarsektor mit dem Schutz für geografische Kennzeichnungen. Nicht verhandelt
wurden Fragen zum Investitionsschutz und zum Investor-Staat-Schiedsverfahren.
Fortschritte wurden insbesondere bei der regulatorischen Kooperation in den Sektoren
Automobil, Pharma und Medizinprodukte erzielt. Dabei war Zielsetzung der Verhandlungen, unnötige, doppelte bzw. divergierende Vorschriften durch engere Kooperation der Regulierungsbehörden zu vermeiden. Zum Nutzen von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) wurden Erleichterungen in der Zollabwicklung sowie Möglichkeiten des Bürokratieabbaus verhandelt. Weiterhin ging es um den Aufbau von Informationsplattformen für KMU, um ihnen den Markteintritt zu erleichtern, den elektronischen
Handel zu fördern und Informationen über Finanzinstrumente zur Verfügung zu stellen.
Im Themenfeld Nachhaltigkeit unterstrichen beide Seiten ihr Bestreben, hohe Arbeitsund Umweltstandards zu gewährleisten.
Die USA beginnen damit, Leseräume in den US-Botschaften der Hauptstädte von EUMitgliedstaaten einzurichten, um einen direkten Zugang zu den konsolidierten Verhandlungsdokumenten zu ermöglichen. Sie reagieren damit auf die Forderung von
Handelskommissarin Malmström zu mehr Transparenz.
Die nächste Verhandlungsrunde soll voraussichtlich vom 13.-17.07. in Brüssel stattfinden.
Pressemitteilung des BMWi:
http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=702862.html
Presseartikel EurActiv zu Leseräumen:
http://www.euractiv.de/sections/eu-aussenpolitik/usa-eroeffnen-lesezimmer-zu-ttip-eu-botschaften-314207?utm_source=EurActiv.de+Newsletter&utm_campaign=51411ab49b-newsletter_t%C3%A4gliche_news_aus_europa&utm_medium=email&utm_term=0_d18370266e51411ab49b-47202041
TTIP Website des BMWi:
http://bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ttip.html.
TTIP Website der deutschen Kommissionsvertretung der EU-Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/service/ttip_de.htm
TTIP Website der EU-Kommission:
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/
TTIP Faktenpapiere und Verhandlungsdokumente:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230.
Orientierungshilfe zur Zulässigkeit lokaler Beihilfen ohne vorherige Genehmigung
(WB) Im Rahmen ihres monatlichen Paketes zu Entscheidungen über Vertragsverletzungen hat die Kommission am 29.04. festgestellt, dass sieben staatliche Maßnahmen
zur Förderung rein lokaler Vorhaben keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften beinhalten, da sie wahrscheinlich nicht den Handel zwischen Mitgliedstaaten
wesentlich beeinträchtigen.
Diese Beschlüsse geben eine zusätzliche Orientierungshilfe bei der Beurteilung, welche
Vorhaben nach den EU-Beihilfevorschriften von der Kommission genehmigt werden
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müssen. Sie ergänzen die im Mai letzten Jahres erlassene geänderte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, mit der der Anwendungsbereich der Freistellungen von
der Pflicht zur vorherigen Genehmigung durch die Kommission erheblich ausgeweitet
wurde. Damit wird das allgemeine Ziel verfolgt, den Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen weiter zu verringern und die Ressourcen der Kommission auf
die Durchsetzung der Beihilfevorschriften in den Fällen mit der größten Auswirkung auf
den Binnenmarkt zu konzentrieren. Dies ist ein wichtiges Ziel der Initiative zur Modernisierung des Beihilfenrechts, die die Kommission im Mai 2012 ergriffen hat und die zur
Reform einer Reihe von sektoralen Beihilfeleitlinien geführt hat.
Die staatliche Förderung einzelner Unternehmen ist ohne triftigen Grund grundsätzlich
verboten. Dieses Verbot gilt nur für Maßnahmen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnten. Angesichts der hohen wirtschaftlichen Integration
in der EU werden sich Maßnahmen, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen verfälschen, in den meisten Fällen auch auf den Handel innerhalb der EU auswirken. Wird
jedoch ein Vorhaben mit rein lokalen Auswirkungen staatlich gefördert, so wirkt sich
dies unter Umständen nicht auf den Handel innerhalb der EU aus. Die wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Beihilfeempfänger Güter bzw. Dienstleistungen nur in einem
geografisch begrenzten Gebiet in einem einzigen Mitgliedstaat anbietet und somit
wahrscheinlich keine Kunden aus anderen Mitgliedstaaten anzieht. Darüber hinaus
darf die Maßnahme keine – oder höchstens marginale – vorhersehbaren Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen in dem Sektor bzw. auf die Gründung von
Unternehmen im EU-Binnenmarkt haben.
Diese Voraussetzungen sieht die Kommission bei einem öffentlich geförderten Krankenhaus in der Tschechischen Republik als erfüllt an, das hauptsächlich Menschen in
seinem Einzugsbereich versorgt. Das gleiche gilt für die Landgrafen Klinik in Bad Nenndorf, eine Reha Klinik mit 200 Betten, die vom Land einen Verlustausgleich erhalten
hat. Die von der Klinik erbrachten Gesundheitsdienstleistungen hätten rein lokalen
Charakter. Der Verlustausgleich habe zu keinem Zeitpunkt wesentliche regionale Investitionen angezogen oder zu konkreten Hindernissen für die Niederlassung anderer
Unternehmen geführt.
Das Investitionsvorhaben Verlängerung des Kais des Fischereihafens, Modernisierung
des Jachthafens und Bau einer schwimmenden Plattform für Hobbyangler in dem kleinen holländischen Hafen von Lauwersoog werden nach Auffassung der Kommission
nicht zu einer nennenswerten Erhöhung der Hafenkapazitäten, insbesondere nicht der
Kapazitäten zur Aufnahme größerer Schiffe, führen. Somit ziele die Investition auf einen
lokalen Markt ab und werde sich nicht wesentlich auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirken. Es werden keine Anreize für Fischer aus anderen Mitgliedstaaten
geschaffen, anstelle von Fischereihäfen in anderen Mitgliedstaaten diesen Hafen zu
nutzen.
Pressemitteilungen mit weiteren Beispielen:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13277_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4889_de.htm
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-587_de.htm
Initiative zur Modernisierung des Beihilfenrechts:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/modernisation/index_en.html
Griechenland: Beratungen mit Institutionen dauern an
(MDi/PC) Bei der letzten Sitzung der Eurogruppe am 24.04. beschäftigten sich die Finanzminister der Länder der Eurozone neben der Bankenunion, Wachstum und Be-
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schäftigung, der Lage in Spanien und Zypern insbesondere mit dem Stand der Beratungen zwischen den Institutionen (EU-Kommission, EZB und IWF) und Griechenland.
Die Institutionen haben die Finanzminister der Euroländer über den Stand der Beratungen informiert. Eurogruppen-Präsident Dijsselbloem betonte, dass es zuallererst im Interesse Griechenlands sei, zu einer Übereinkunft zu gelangen. Die Vereinbarung vom
20.02. bleibe der Rahmen, um eine Einigung zu erzielen. Die nächste ordentliche Sitzung der Eurogruppe findet am 11.05. statt, wo eine erneute Bestandsaufnahme erfolgen soll.
Pressemitteilung der Eurogruppe:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/24-eurogroup-dijsselbloemremarks/
Berichte zur Finanzmarktintegration veröffentlicht
(MDi/PC) Am 27.04. haben die EZB und die Europäische Kommission ihre Berichte zur
Finanzmarktintegration und Stabilität veröffentlicht. In ihrem alljährlichen „European
Financial Stability and Integration Review“ geht die Kommission zum einen anhand
von Datenmaterial auf die Entwicklungen am Finanzmarkt im Jahr 2014 und den ersten Monaten des Jahres 2015 ein. Der zweite Teil konzentriert sich auf verschiedene
Politikbereiche, die die Entwicklung der europäischen Finanzstabilität und –Integration
beeinflussen. Dazu zählen die Bereiche private Verschuldung, finanzielle Risiken für private Haushalte, Wettbewerb und Regulierung im Finanzsystem, Cybersicherheit-Risiken im Finanzsektor und Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang von kleinen und
mittleren Unternehmen zu Krediten einschließlich der von der Kommission geplanten
Kapitalmarktunion.
Die EZB geht in ihrem einmal jährlich veröffentlichten Bericht „Financial Integration in
Europe“ insbesondere auf die einzelnen Marktsegmente in der Eurozone (Geld-, Anleihen-, Banken- und Aktienmärkte) und den Stand der Implementierung der Bankenunion ein. Laut dem Bericht habe die Finanzmarktintegration in der Eurozone im Jahr
2014 ein Niveau erreicht, das dem vor dem Staatsschuldenkrise vergleichbar sei.
Hierzu haben, so der Bericht, die Schaffung der Bankenunion und die unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen der EZB beigetragen.
Bericht der EZB:
http://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/financialintegrationineurope201504.en.pdf?cc6dd7683457c947e7fd1748d102f7da
Bericht der Kommission:
http://ec.europa.eu/finance/financial-analysis/docs/efsir/150427-efsir-2014_en.pdf
Bankenaufsicht: EZB setzt Aufsichtsgebühren fest
(MDi/PC) Die EZB hat am 29.04. im Rahmen der neu bei ihr angesiedelten Bankenaufsicht den Gesamtbetrag der Aufsichtsgebühren auf 326 Mio. EUR für den Zeitraum
2014 bis 2015 festgesetzt. Die Gebühren entstehen aufgrund der Beaufsichtigung des
Bankensektors. 289,7 Mio. EUR entfallen auf die 123 bedeutenden Banken, die direkt
von der EZB beaufsichtigt werden, und 36,3 Mio. EUR auf die 3.500 übrigen Banken,
die indirekt von der neuen Bankenaufsicht bei der Zentralbank beaufsichtigt werden.
Die Banken müssen die Daten zur Berechnung ihrer jeweiligen Aufsichtsgebühr bis zum
01.07. dieses Jahres zur Verfügung stellen, so dass die Gesamtgebühren für die einzelnen Banken ermittelt werden können. Ende 2015 soll dann die Rechnungstellung erfolgen.
Pressemitteilung der EZB:
https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2015/html/sr150429.de.html
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Finanzmarktregulierung: neue Vorschriften und Verhandlungsmandat
(PC/MDi) Der Rat hat am 20.04. zwei neue Verordnungen zur Finanzmarktregulierung
angenommen: Mit der Annahme der Verordnung zu Europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF) soll mehr Kapital für langfristige Investitionen bereitgestellt werden. Mit der Verordnung zur Deckelung der Interbankenentgelte soll eine Kostensenkung der Gebühren für Debit- und Kreditkarten für Einzelhändler und Verbraucher herbeigeführt werden. Die neuen europaweiten Vorschriften sind bereits im Europäischen
Parlament verabschiedet worden und werden nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Am 21.04. hat der Rat der EU-Kommission ein Mandat erteilt, um mit den USA Verhandlungen über ein Abkommen zur Rückversicherung aufzunehmen. Das Abkommen soll
laut EU-Ratspräsidentschaft den Handel im Bereich der Rückversicherung erleichtern.
Pressemitteilungen des Rates der EU:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/21-eu-us-agreement-reinsurance/
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/20-capping-fees-card-based-payments/
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/20-long-term-investmentfunds/
Haushalt, Steuern und Finanzkontrolle
Haushaltsentlastungsverfahren für 2013 erneut vom EP verschoben
(MDi/PC) Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 29.04. zum wiederholten
Mal die Entscheidung über die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 in Bezug auf einige EU-Organe verschoben. Hierzu gehören zum fünften Mal in Folge der Ministerrat
und der Europäische Rat, wobei der Beschluss, die Entlastung aufzuschieben, mit großer Mehrheit im Plenum gefasst worden ist (669 Ja-, 13 Neinstimmen und 5 Enthaltungen). In einer gesonderten Entschließung des Europäischen Parlaments, die integraler
Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, ist, wird erläutert, dass das Parlament mangels Antworten auf seine
Fragen und ausreichender Informationen nicht in der Lage ist, sachkundig über die
Erteilung der Entlastung zu entscheiden.
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments:
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150429STO47878/pdf
EuRH stellt Tätigkeitsbericht 2014 vor
(MDi/PC) Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 16.04. seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 vorgelegt. Der EuRH hat 91 Berichte, Sonderberichte und Stellungnahmen erstellt. Neben den beiden Jahresberichten zum Gesamthaushalt der EU
und zum Europäischen Entwicklungsfonds zählen dazu 51 besondere Jahresberichte
zu EU-Agenturen und dezentralen Einrichtungen, 24 Sonderberichte und 14 Stellungnahmen und sonstige Verlautbarungen. Eine Befragung von Adressaten der Berichte
des Hofes ergab, dass 94% der Befragten die Berichte als für ihre Arbeit sachdienlich
bewerten und 91% sind der Auffassung, dass die Arbeit des Rechnungshofs Wirkung
zeigt.
Pressemitteilung des EuRH:
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AAR_14_Infonote/AAR_14_Infonote_DE.pdf
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Rat verabschiedet Änderung des MFR
(MDi/PC) Der Rat hat am 21.04. die Revision des Mehrjährigen Finanzrahmens 20142020 (MFR) endgültig formal beschlossen, nachdem das Plenum des Europäischen
Parlaments bereits seine Zustimmung erteilt hatte. Die einstimmig von allen Mitgliedstaaten beschlossene Änderung der MFR-Verordnung dient der Übertragung von Mitteln für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 21,1 Mrd. EUR in die
Folgejahre. 16,5 Mrd. EUR werden in den Haushalt für 2015 übertragen, weitere
4,5 Mrd. EUR ins Jahr 2016 und 0,1 Mrd. EUR ins Jahr 2017.
Das Europäische Parlament hat am 28.04. mit großer Mehrheit (615 Ja-, 27 Neinstimmen, 29 Enthaltungen) die mit der Änderung der MFR-Verordnung korrespondiere Berichtigung des Jahreshaushalts 2015 verabschiedet. Der Berechtigungshaushaltsplan
Nr. 2 für 2015 beinhaltet eine Übertragung von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von
16,5 Mrd. EUR.
Pressemitteilung des Rates der EU:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/21-council-preservesfunds-promoting-growth-jobs/
Geänderte MFR-Verordnung im Amtsblatt der EU:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0623&from=DE
Angenommener Text des EP zum Berichtigungshaushalt Nr. 2 für 2015:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-2015-0098&language=DE&ring=A8-2015-0138
Einkommensteuerrecht: Deutsche Steuerregelung EU-Rechtswidrig
(MDi/PC) Am 16.04. hat der EuGH mit Urteil in der Rechtssache C 591/13 entschieden,
dass eine steuerliche Regelung in § 6b des deutschen Einkommensteuergesetzes gegen europäisches Recht verstößt. Die in der Vorschrift enthaltene Regelung erlaubt
unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Steuerstundung bei einer entgeltlichen
Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter und einer bestimmten Reinvestition in einer
in Deutschland belegenen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen. Der EuGH sieht in der
Regelung einen Verstoß gegen die in Art. 49 des Vertrages über die Arbeitsweise der
EU geschützte Niederlassungsfreiheit sowie gegen Art. 31 des EWR-Abkommens. Denn
die Stundung der Steuerschuld für Gewinne wird nur unter der Voraussetzung gewährt,
dass diese Gewinne in den Erwerb von Ersatzwirtschaftsgütern reinvestiert werden, die
zum Anlagevermögen einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören.
Urteil des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=163710&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=257201
Klage von Privatpersonen gegen OTM-Beschlüsse der EZB unzulässig
Mobilität und Verkehr
"eCall": Automatisches Notrufsystem in neuen Automodellen ab Frühling 2018
(WB) Am 28.04. hat das europäische Parlament in zweiter Lesung den Vorschlag der
Kommission vom Juni 2013 angenommen, neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit
dem automatischen Notrufsystem eCall auszurüsten. Bis zum 31.03.2018 muss eCall in
allen neuen Modellen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen installiert sein. Rechtstechnisch geschieht das über eine Änderung der EG-Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge. Es können nur solche Fahrzeuge in der EU zugelassen werden, die mit eCall
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ausgerüstet sind. Die EU-Kommission muss nach drei Jahren bewerten, ob das System
auch in anderen Fahrzeugen wie zum Beispiel Bussen oder Lastkraftwagen eingebaut
werden muss. Der Zeitrahmen bis 2018 soll gewährleisten, dass parallel zum Einbau in
die Fahrzeuge auch die Rettungsleitstellen ausgerüstet und für eCall vorbereitet werden.
Das bordeigene eCall-Notrufsystem nutzt die einheitliche europäische Notrufnummer
112, um die Rettungsdienste automatisch zu schweren Verkehrsunfällen zu lotsen. So
können diese schneller vor Ort sein, um Hilfe zu leisten. Erwartet wird, dass die Zahl der
Todesopfer wie auch die Schwere der Verletzungen zurückgehen. Alternativ zu eCall
können auch die bereits gegenwärtig eingesetzten von den Herstellern angebotenen
privaten Notrufsysteme weiterhin genutzt werden. Sie ermöglichen zum Beispiel auch
im Ausland die Kommunikation mit den Helfern in der Muttersprache.
Gegenüber dem Kommissionsvorschlag haben die Abgeordneten die Datenschutzklauseln verschärft, um zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge nicht aufgrund der eCallTechnologie ständig verfolgbar sind, bevor ein Unfall passiert. Die vom System bei einem Unfall gesendeten Daten dürfen nur Informationen zum Fahrzeugtyp, zum Treibstoff, zum Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition und zur Anzahl der Insassen enthalten.
Die von den Notdiensten und ihren Dienstleistungspartnern gesammelten Daten dürfen ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Hersteller müssen gewährleisten, dass die eCall-Technologie die vollständige
und dauerhafte Löschung aller gesammelten Daten erlaubt.
Mit der Abstimmung im Parlament ist das Verfahren beendet. Als letzter Schritt wird
die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung tritt sie in Kraft.
Pressemitteilung des Europäischen Parlamentes:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150424IPR45714/html/eCallAutomatisches-Notrufsystem-in-allen-neuen-Automodellen-ab-Fr%C3%BChling-2018
das Verfahren zu eCall im Europäischen Parlament:
http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2013/0165%28COD%29&l=en
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei
Weitere Details zur nachhaltigen Fischerei beschlossen
(DB/JM) Das Europäische Parlament hat am 28.04. die sogenannte „Omnibus-Verordnung“ und den Mehrjahresplan für die Ostsee angenommen und damit zwei zentrale
Elemente für eine nachhaltige europäische Fischereipolitik, dem Hauptaugenmerk
der 2013 beschlossenen Reform der Fischereipolitik, verabschiedet. Unter anderem
wurde durch die Reform das sogenannte „Rückwurfverbot“ eingeführt, um die Ressourcenverschwendung durch den Rückwurf von Beifang bzw. absatzschwachen
Fischarten abzuschaffen. Das zeitlich gestaffelte Rückwurfverbot stand allerdings
noch im Widerspruch zu vielen bestehenden EU-Verordnungen, die mit der sogenannten Omnibus-Verordnung angepasst werden sollen. Trotz des 2013 gefundenen Kompromisses versuchten Kräfte im Europäischen Parlament über die Omnibus-Verordnung das Rückwurfgebot wieder zu verwässern und das Jahr 2015 nur als Testjahr zur
Umsetzung zu nutzen und die Anlandeverpflichtung nur auf die Fischarten zu begrenzen, für die die Anlandeverpflichtung bereits ab 01.01. gilt. Dies hätte zeitlich verzögert
immer wieder neue Diskussionen mit sich gezogen und es wäre nicht gewährleistet
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gewesen, dass dieses dann auch tatsächlich für alle betroffenen regulierten Fischarten verabschiedet werden würde. Da eine Anpassung der Fischereigeräte und -anlagen eine gewisse Vorlaufzeit brauchen, werden Sanktionen erst ab 2017 verhängt. Da
die neuen Regeln weiterhin Rückwurf erlauben, falls der Fisch beschädigt wurde oder
Symptome für Krankheiten aufweist und es dafür auf dem Meer keinerlei Kontrollen
geben wird, dieser Fang also nicht mehr an Land gebracht und dort kontrolliert werden muss, sehen Kritiker dieses als Wermutstropfen und Aushöhlung des Rückwurfverbots.
Darüber hinaus hat das EP einen Mehrjahresplan für die Ostsee verabschiedet, der die
Fischarten Dorsch, Hering und Sprotte betrifft. Auch wenn es sich "nur" um den Plan für
die Bestände und Fischerei in der Ostsee handelt, war das Paket nicht unumstritten,
da diesem ersten Mehrjahresplan präjudizielle Wirkung für alle anderen Fischfanggebiete beigemessen wird, so auch für die für Niedersachsens Fischerei wichtigeren
Mehrjahresplan für die Nordsee. Mehrjahrespläne sollen helfen, dass sogenannte mit
der Fischereireform eingeführte MSY-Prinzip, nur so viel zu fischen, wie nachwachsen
kann, umzusetzen. Umstritten war insbesondere im Rat die Rechtsgrundlage, da große
Fischfangnationen wie Frankreich und Spanien befürchtet hatten, dass das EP mit seiner Beteiligung am Mehrjahresplan zu viel Einfluss auf die Festlegung der künftigen
Fangmengen auch in anderen Gebieten bekommen könnte. Davon abgesehen wird
der Plan von Kritikern auch als Blaupause für ein nachhaltiges Bewirtschaften der
Fischbestände gewertet, da Zielwerte zur Fischsterblichkeit weiterhin fehlen und die
Fangquoten damit keinen verbindlichen Vorgaben unterliegen. Für Ostseefischer und
auch Deutschland bedeutet der Mehrjahresplan jedoch auch, dass die sogenannte
Fangtagregelung abgeschafft wird. Diese legte bisher fest, dass Fischer nur innerhalb
einer bestimmten Anzahl von Tagen fischen durften, um ihre Quoten zu erreichen. Insbesondere für die kleinen und mittelgroßen Fischereibetriebe stellte diese Regelung
bisweilen ein existenzbedrohendes Problem dar.
Pressemitteilungen des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150424IPR45725/html/Fishdiscard-ban-MEPs-delay-sanctions
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150427IPR46519/html/MEPsvote-for-sustainable-fishing-in-the-Baltic-Sea
EU beendet private Lagerhaltung von Schweinefleisch
(JM) Rund sieben Wochen nach Eröffnung beendet die Europäische Union die private
Lagerhaltung für den Schweinefleisch-Sektor, da sich die Preise wieder stabilisiert hätten. Die Maßnahme war Anfang März als Folge des russischen Importverbots beschlossen worden, um das Angebot auf dem Markt zu verknappen. Die russischen Behörden
hatten die Einfuhr von Schweinefleisch im Februar 2014 verboten. Sie begründeten
den Importstopp mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in osteuropäischen Staaten. Die EU-Kommission übernahm einen Teil der Lagerkosten für Schweinefleisch. Ungefähr 65.000 Tonnen Schweinefleisch wurden in den vergangenen Wochen in 18 EU-Staaten für eine Dauer von drei bis fünf Monaten vom Markt genommen. Vor allem in Dänemark, Spanien und Deutschland wurden die größten Mengen
eingelagert.
Pressemitteilung der KOM:
http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/202_en.htm
Übersicht über die Inanspruchnahme:
http://ec.europa.eu/agriculture/pigmeat/private-storage/psa-requests_en.pdf
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Waldstrategie: Parlament unterstützt den Plan der Kommission
(MDi/JM) In der Plenarsitzung am 28.04. hat das Europäische Parlament (EP) seine Position zur neuen EU-Forststrategie beschlossen. Die Entschließung wurde mit 566 zu 66
Stimmen, bei 45 Enthaltungen, angenommen. Die europäischen Waldbestände bedecken ca. 40 % der Landflächen und bieten einen Arbeitsmarkt für mehr als 3 Mio.
Menschen. Die Abgeordneten weisen in Ihrer Entschließung darauf hin, dass eine
nachhaltige Bewirtschaftung sowie eine wirtschaftliche Stärkung des Forstsektors im
Vordergrund stehen müssen. Dies ergebe sich hauptsächlich aus den Punkten, dass
man die europäische Selbstversorgung mit Holz verbessern sowie den grenzüberschreitenden Herausforderungen, wie Waldbrände oder Schädlinge, gemeinsam bewältigen könne. Der Plan der Kommission sehe vor, dass man zusammen mit Mitgliedsländern, Lokalbehörden und Waldbesitzern einen Kriterienkatalog zur nachhaltigen
Bewirtschaftung zusammenstellt. Im Anschluss stehen den Mitgliedstaaten die Auswahl und der Einsatz von Maßnahmen offen, um die Ziele der Strategie zu erreichen.
Man wolle vor allem die regionalen Besonderheiten beibehalten und keine gemeinsame europäische Politik in der Forstwirtschaft erreichen. Des Weiteren sprechen sich
die Abgeordneten dafür aus, dass Fördermittel für Forschung und kleinere und mittlere
Forstbetriebe effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Zusätzlichen könne die Nutzung langfristig ausgerichteter Datensätze zur besseren Anpassung an Trends beitragen. Einhergehend sollen auch Ausbildungsprogramme für Jungforstwirte und vorhandene EU-Instrumente mehr eingesetzt werden. Die EU-Forststrategie soll die derzeit
seit 1998 bestehende Strategie ablösen. Die Entschließung wird als Reaktion auf die
Mitteilung der Kommission vom 20.09.2013 der Kommission und dem Rat übermittelt.
Pressemitteilung des Parlaments:
http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20150424IPR45802/20150424IPR45802_de.pdf
Angenommener Text des Parlaments (Word-Datei):
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=20150428&secondRef=TOC&language=DE
Mitteilung der KOM:
http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/dossier/files/download/082dbcc540a5439001413a7e20311717.do
EP stimmt für Reform der Biokraftstoffpolitik
Umwelt und Klima
EP stimmt für Reform der Biokraftstoffpolitik
(DB/JM) Das Europäische Parlament hat am 28.04. in seiner legislativen Entschließung
dem im informellen Trilog gefundenen Kompromiss zur Richtlinie über die Qualität von
Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung
von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Verwendung von Agrarkraftstoffen bestätigt. Die Reform zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen des Kraftstoffanbaus
auf die jeweiligen Anbauflächen zu verringern. Die Nutzung von klassischen Energiepflanzen wie Raps, Mais und Soja ist seit Jahren allerdings umstritten, weil Kritikern zufolge dadurch Ackerflächen zur Produktion von Nahrungsmitteln verloren gehen und
an manchen Stellen Wald zugunsten des Biospritanbaus gerodet wird. Die Kohlenstoffdioxid-Bilanz würde danach letztendlich negativ statt positiv ausfallen. Aus Energiepflanzen gewonnene Treibstoffe sollen begrenzt werden. Bis 2020 sollen rund 10 % der
im Transportwesen benötigten Kraftstoffe aus nachhaltigen Quellen bezogen werden,
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Biokraftstoffe der Ersten Generation sollen allerdings nicht mehr als 7 % des Energieverbrauchs ausmachen, wobei sie aber auf das 10 %-Ziel angerechnet werden können. Kritiker halten diesen Anteil für zu hoch. Die Mitgliedstaaten sind nicht gehindert,
den Biospritanteil über sieben Prozent hinaus zu erhöhen, dürfen diese Mehranteile
aber nicht auf ihre CO²-Minderungsbilanz anrechnen. Kraftstofflieferanten müssen
den EU-Mitgliedstaaten sowie der Kommission die geschätzte Menge an Treibhausgasemissionen offen legen, die durch „indirekte Landnutzungsänderungen“ (ILUC)
verursacht wurden bzw. werden und die Kommission muss Berichte und Daten veröffentlichen. Diese werden aber nicht in die Nachhaltigkeitsbilanz der Kraftstoffe eingerechnet. Ebenso hat die Kommission an das EP und den Rat zu berichten, inwiefern
Emissionen, die durch „indirekten Landnutzungsänderungen“ verursacht werden,
künftig in die bestehenden Nachhaltigkeitskriterien eingebettet werden können. Die
Mitgliedstaaten sollen „bestrebt sein“, spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der
Richtlinie ein nationales Ziel festzulegen, in seinem Hoheitsgebiet ein Mindestanteil an
Biokraftstoffen, die aus sogenannten „advanced biofuels“, Biokraftstoff der zweiten
Generation, wie beispielsweise aus Abfällen, Algen usw., hergestellt werden. Der Kompromiss muss jetzt auf einem der nächsten Räte ebenfalls noch angenommen werden.
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/lt/news-room/content/20150424IPR45730/html/Parliament-supports-shift-towards-advanced-biofuels
angenommener Text:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=//EP//TEXT+TA+20150428+TOC+DOC+XML+V0//DE
Staatliche Förderung für Stromerzeugung auf dem Prüfstand
(JM) Die EU-Kommission prüft neben Deutschland in zehn weiteren Ländern der Europäischen Union die staatliche Förderung der Stromerzeugung wegen Wettbewerbsbedenken in einer „Sektoruntersuchung“. Im Fokus stehen die nationalen Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass jederzeit angemessene Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen und Stromausfälle verhindert werden (sogenannte Kapazitätsmechanismen). Die Untersuchung soll herausfinden, ob die Staaten
bei der Förderung von Investitionen, z.B. in Kraftwerke, den Wettbewerb oder Handel
in der EU verzerren. Es handelt sich dabei noch nicht um die Eröffnung eines formalen
Verfahrens, die elf Staaten sollen zunächst nur auf Fragen antworten. Die Kommission
will die endgültigen Ergebnisse dann Mitte 2016 veröffentlichen.
Für die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stehe im Vordergrund, dass
die Staaten „nicht bestimmte Erzeuger oder Technologien übermäßig bevorzugen oder den grenzüberschreitenden Handel verhindern“. Das Haupt-Ziel müsse die Sicherung der Stromversorgung sein. Nach Ansicht Vestagers sollen die Mitgliedstaaten
grenzüberschreitend denken. So könne es effizienter sein, die Stromnetze zwischen EULändern auszubauen, anstatt neue Kraftwerke zu bauen.
Pressemitteilung der KOM:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4891_de.htm?locale=en
EP beschließt den Verbrauch von Plastiktüten drastisch zu senken
(DB/JM) Jedes Jahr werden rund 100 Mrd. Plastiktüten in der EU ausgegeben, wobei
davon ungefähr 90% schon nach einmaliger Verwendung bereits entsorgt werden.
Darüber hinaus werden ungefähr 8 Mrd. Tüten achtlos weggeworfen und gelangen
damit ungeschützt in die Umwelt. Am 28.04. hat das EP deshalb beschlossen, den Verbrauch von Plastiktüten bis zum Jahr 2025 um mindestens 80 % zu senken. Schätzungen
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des wissenschaftlichen Dienstes des EP zufolge liegt der jährliche Verbrauch bei rund
200 Tüten pro Person innerhalb der EU. Insbesondere die Oststaaten weisen mit einem
durchschnittlichen Verbrauch von 466 Tüten pro Person und Jahr bisweilen die höchsten Werte auf, wohingegen Deutschland mit jährlich 64 Plastiktüten pro Person deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Mit der Einführung der nun beschlossenen Plastiktüten-Richtlinie soll jedoch die Anzahl auf bis zu 40 Tüten pro Person und
Jahr reduziert werden. Demzufolge haben Mitgliedstaaten nun zwei Möglichkeiten
die neuen Richtlinie umzusetzen: Entweder sie begrenzen die Anzahl der genutzten
leichten Plastiktüten pro Person auf 90 pro Jahr bis 2019 und nicht mehr als 40 bis 2025,
oder sie verbieten bis Ende 2018, dass leichte Plastiktüten umsonst an Kunden vergeben werden. Des Weiteren erlaubt der Beschluss allen EU-Mitgliedstaaten eine feste
Gebühr für Plastiktüten einzuführen.
Von der Richtlinie jedoch weiterhin ausgeschlossen sind die sogenannten biologisch
abbaubaren Oxo-Tüten, obwohl sie als besonders gefährlich gelten, da sie sich in
langlebige Kleinstteile zersetzen können und somit ein hohes Risiko bergen, in die Nahrungskette zu gelangen. Die Europäische Kommission wird zukünftig untersuchen, ob
es Möglichkeiten gibt, auch diese Art von Tüten zu begrenzen.
Die Richtlinie ist somit in Zweiter Lesung endgültig vom EP angenommen worden und
bedarf damit keiner weiteren Zustimmung des Rates der Europäischen Union mehr.
Pressemitteilungen des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150424IPR45708/html/MEPsclamp-down-on-wasteful-use-of-plastic-carrier-bags
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150328STO38904/html/EUbegrenzt-Nutzung-von-leichten-Plastikt%C3%BCten
Kommissionsvorschlag:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52013PC0761&from=DE
Vorabentscheidung des EuGH in Verfahren Deutschland gegen Nordzucker AG
Gesundheit und Sport
EuGH eröffnet homosexuellen Männern Möglichkeit zur Blutspende
(SM) In den meisten Staaten Europas, darunter auch Frankreich und Deutschland, sind
Schwule grundsätzlich von Blutspenden ausgeschlossen. Begründet wird dies mit dem
deutlich erhöhten Anteil an HIV-Positiven Männern in dieser Gruppe. Nach Zahlen des
Robert Koch-Instituts entfielen drei von vier HIV-Neuinfektionen auf Männer, die Sex
mit Männern haben. Seit längerem wird dieser Ausschluss von Betroffenen als diskriminierend empfunden, so dass nun ein französischer Staatsbürger vor dem EuGH Klage
eingereicht hat. Das Gericht kommt der Beschwerde in Teilen nach.
So wird der Ausschluss zwar nicht in jedem Fall als Diskriminierung verworfen, da die
Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzes ein wichtiges Politikziel darstellt. Unklar ist aber, ob er in jedem Fall verhältnismäßig ist. Konkret wird vorgeschlagen, zu
prüfen, ob nicht durch bessere Testverfahren oder detaillierte Befragungen zum individuellen Sexualverhalten ein vergleichbares Schutzniveau erreicht werden kann und
gleichzeitig homosexuelle Männer, deren Sexualverhalten kein höheres Risiko birgt,
eine Blutspende zu ermöglichen. Das Gericht hat es bewusst vermieden, hier in einer
Fachdiskussion eindeutig Stellung zu beziehen, sondern hat diese Aufgabe dem Gesetzgeber aufgegeben.
Es ist davon auszugehen, dass in nächster Zeit die europäischen Regulierungen sowie
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die nationalen Gesetze überprüft werden. Nach welchen Kriterien dann Blutspenden
möglich sein werden, ist aber nur auf Grundlage des Urteils noch nicht abzusehen.
Pressemeldung des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_155547/
Vollständiges Urteil:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164021&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=31544
Bildung, Jugend, Kultur
Parlament will die Umsetzung des Bologna-Prozess beschleunigen
(UlK) Das Europäische Parlament macht sich für den Ausbau des Europäischen Hochschulraums stark. Damit unterstützt es einen Prozess, der 1999 durch ein zwischenstaatliches Abkommen von 29 europäischen Staaten begann, die sich in einer in Bologna
unterzeichneten Erklärung darauf verständigten, bis 2010 einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen. Sein Ziel besteht darin, Studierenden ein breiteres und
transparenteres Angebot an hochwertigen Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu
stellen und mittels der Teilnahme nationaler Hochschulsysteme sowohl intern als auch
extern ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren einzurichten.
Wenn auch alle 47 derzeitigen Mitglieder des Bologna-Prozesses ihre Hochschulsysteme grundlegend reformiert haben und deutliche Fortschritte in Bezug auf Qualität,
Mobilität und gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zwischen den Universitäten zu verzeichnen sind, ist der Prozess nach wie vor nicht abgeschlossen. Ihn zu
beschleunigen, ist das Anliegen einer Entschließung, die das Parlament am 28.04. auf
Vorschlag seines Bildungs-Ausschusses mit 557 Stimmen gegen 119 Neinstimmen und
bei 16 Enthaltungen annahm.
Darin fordern die Abgeordneten die Mitgliedsstaaten des EHR auf, „die gemeinsam
beschlossenen Reformen zur schnelleren Verwirklichung der Ziele des Bologna-Prozesses umzusetzen und die Verlässlichkeit des EHR zu erhöhen“ und „den Ländern, in denen Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Reformen auftreten, zur Seite zu stehen“. Für besonders wichtig hält das Parlament, dass die Anstrengungen zu mehr
Transparenz und Qualität verstärkt werden.
Entschließung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-20150121&language=DE
Zusammenarbeit der EU mit ASEM-Staaten in Bildungsfragen
(UlK) In der Hauptstadt der lettischen Ratspräsidentschaft tagten am 28.04. die europäischen und asiatischen Bildungsminister im Rahmen des „Asia-Europa Meeting“
(ASEM), einem interregionalen Gesprächsforum für den multilateralen Austausch zwischen Europa und Asien. Die Vertreter von 46 Staaten und 11 Stakeholder-Organisationen verabschiedeten die Arbeitsagenda für die kommenden zwei Jahre. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Qualitätssicherung und die Anerkennung, die
Einbeziehung von Unternehmen und Industrie in die Bildung, eine ausgeglichene Mobilität und ein lebenslanges Lernen in der technischen und beruflichen Ausbildung.
Pressemitteilung:
https://eu2015.lv/de/nachrichten/pressemitteilungen/1533-verbindliche-abkommen-fuehrendie-asiatische-undeuropaeische-
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Terminvorschau
Rat der Europäischen Union
07.05.
Auswärtige Angelegenheiten
Europäische Kommission
06.05.
Tagesordnung
Europäisches Parlament
Plenum
Ausschusssitzungen
04.-05.05.
05.05.
04.-05.05.
06.05.
AGRI - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
AFCO - Ausschuss für konstitutionelle Fragen
AFET - Auswärtige Angelegenheiten
BUDG - Haushaltsausschuss
04.-05.05.
CONT - Haushaltskontrollausschuss
04.-05.05.
CULT - Ausschuss für Kultur und Bildung
06.-07.05.
DEVE – Ausschuss für Entwicklung
05.-07.05.
ECON - Ausschuss für Wirtschaft und Währung
07.05.
06.-07.05.
EMPL - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
06.-07.05.
ENVI - Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
FEMM - Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der
Geschlechter
ITRE - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
06.-07.05.
INTA – Ausschuss für internationalen Handel
06.-07.05.
IMCO - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
06.-07.05.
JURI - Rechtsausschuss
06.-07.05.
LIBE - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
06.-07.05.
PECH - Fischerei
04.-05.05.
REGI - Ausschuss für regionale Entwicklung
04.-05.05.
TRAN - Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
06.-07.05.
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Gerichtshof der Europäischen Union
05.05.
Urteile (Große Kammer) in den Rechtssachen C-146/13 Spanien
/ Parlament und Rat und C-147/13 Spanien / Rat.
Einheitliches Patent.
06.05.
Urteil in der Rechtssache C-674/13 Kommission / Deutschland.
Staatliche Beihilfen zugunsten der Deutschen Post.
06.05.
Mündliche Verhandlung in der Rechtssache C 293/14 Hiebler.
Gebietsbeschränkungen für Rauchfangkehrer in Österreich.
07.05.
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C 216/14
Covaci.
Zustellung und Spracherfordernisse in Strafverfahren gegen EUBürger.
Gericht der Europäischen Union
05.05.
Urteile in den Rechtssachen T-423/12, T 183/13 und T-184/13 Skype
/HABM.
Markenstreit zwischen Skype und Sky.
05.05.
Mündliche Verhandlung in der Rechtssache T-450/12 Anagnostakis / Kommission.
Europäische Bürgerinitiative.
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