Wochenbericht (27.04. – 01.05.2015) Inhaltsverzeichnis Freiheit, Sicherheit und Recht ................................................................................. 3 Kommission stellt neue EU-Sicherheitsagenda vor ......................................................... 3 EP nimmt Zwischenbericht zur Europäischen Staatsanwaltschaft an ......................... 3 Vorabentscheidung des EuGH in Verfahren Deutschland gegen Nordzucker......... 3 Klage von Privatpersonen gegen OMT-Beschluss der EZB unzulässig ......................... 4 Wirtschaft und Währung .......................................................................................... 5 TTIP - 9. Verhandlungsrunde beendet.............................................................................. 5 Orientierungshilfe zur Zulässigkeit lokaler Beihilfen ohne vorherige Genehmigung .. 5 Griechenland: Beratungen mit Institutionen dauern an ............................................... 6 Berichte zur Finanzmarktintegration veröffentlicht ........................................................ 7 Bankenaufsicht: EZB setzt Aufsichtsgebühren fest.......................................................... 7 Finanzmarktregulierung: neue Vorschriften und Verhandlungsmandat .................... 8 Haushalt, Steuern und Finanzkontrolle ................................................................... 8 Haushaltsentlastungsverfahren für 2013 erneut vom EP verschoben ......................... 8 EuRH stellt Tätigkeitsbericht 2014 vor ................................................................................ 8 Rat verabschiedet Änderung des MFR ........................................................................... 9 Einkommensteuerrecht: Deutsche Steuerregelung EU-Rechtswidrig .......................... 9 Klage von Privatpersonen gegen OTM-Beschlüsse der EZB unzulässig ....................... 9 Mobilität und Verkehr .............................................................................................. 9 "eCall": Automatisches Notrufsystem in neuen Automodellen ab Frühling 2018 ...... 9 Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei .............................................. 10 Weitere Details zur nachhaltigen Fischerei beschlossen ............................................. 10 EU beendet private Lagerhaltung von Schweinefleisch ............................................ 11 Waldstrategie: Parlament unterstützt den Plan der Kommission ............................... 12 EP stimmt für Reform der Biokraftstoffpolitik .................................................................. 12 Umwelt und Klima .................................................................................................. 12 EP stimmt für Reform der Biokraftstoffpolitik .................................................................. 12 Staatliche Förderung für Stromerzeugung auf dem Prüfstand .................................. 13 EP beschließt den Verbrauch von Plastiktüten drastisch zu senken .......................... 13 Vorabentscheidung des EuGH in Verfahren Deutschland gegen Nordzucker AG 14 Gesundheit und Sport ............................................................................................ 14 Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 1 EuGH eröffnet homosexuellen Männern Möglichkeit zur Blutspende ....................... 14 Bildung, Jugend, Kultur .......................................................................................... 15 Parlament will die Umsetzung des Bologna-Prozess beschleunigen ......................... 15 Zusammenarbeit der EU mit ASEM-Staaten in Bildungsfragen ................................... 15 Terminvorschau ...................................................................................................... 16 Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 2 Freiheit, Sicherheit und Recht Kommission stellt neue EU-Sicherheitsagenda vor (MH) Am 28.04. stellten der Erste Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans und Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, in Straßburg ihre Strategie zur Sicherheit in der EU für den Zeitraum 2015 bis 2020 vor. Hauptaspekte der Sicherheitsstrategie sind dabei die Verbesserung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit und die Stärkung der Handlungsträger der EU. Drei Prioritäten werden von der Kommission angeführt: 1. Terrorismus bekämpfen und Radikalisierung vorbeugen, 2. Bekämpfung der organisierten Kriminalität und 3. Bekämpfung der Cyberkriminalität. Vorgeschlagene Maßnahmen sind dabei insbesondere die Einrichtung eines bei Europol angesiedelten Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung unter Beteiligung von Eurojust und die Einrichtung einer EU-Meldestelle für gewalttätige und extremistische Internetinhalte. Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4865_de.htm Mitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/basicdocuments/docs/eu_agenda_on_security_de.pdf EP nimmt Zwischenbericht zur Europäischen Staatsanwaltschaft an (MH) Das Europäische Parlament hat am 28.04. in Straßburg einen Zwischenbericht der Berichterstatterin Monica Macovei (EPP, Rumänien) zur geplanten Verordnung des Rates über die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft angenommen, der sich für die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft ausspricht und insbesondere die Wichtigkeit ihrer Unabhängigkeit von den Mitgliedstaaten und den EUInstitutionen betont. Die Abgeordneten ließen erkennen, dass bei Nichtberücksichtigung ihrer Empfehlungen durch den Rat die Zustimmung des Parlaments zum Verordnungsvorschlag gefährdet sei. Der Rat der Europäischen Union berät derzeit auf Arbeitsebene über einen Verordnungsvorschlag zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (COM(2013)0534). Das Europäische Parlament muss dem Vorschlag zustimmen. Der Bericht wurde mit 487 Stimmen, bei 165 Ablehnungen und 33 Enthaltungen angenommen. Zwischenbericht: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A82015-0055+0+DOC+PDF+V0//DE Vorabentscheidung des EuGH in Verfahren Deutschland gegen Nordzucker (MH) Der EuGH befasste sich in einem Urteil vom 29.04. mit der Frage, ob gegen die Nordzucker AG Sanktionen wegen verspäteter Abgabe einer ausreichenden Anzahl von Zertifikaten zur Abdeckung der Vorjahresemissionen festgesetzt werden durften. Nordzucker hatte 2006 einen – auf Grund von Missverständnissen - unvollständigen Bericht über Treibhausgasemissionen für das Jahr 2005 vorgelegt, der jedoch von sachverständiger unabhängiger Stelle zuvor als zufriedenstellend geprüft worden war. Nach weiterer Prüfung der Emissionshandelsstelle forderte diese Nordzucker zur Nachbesserung auf und setzte eine Sanktion nach § 18 TEHG (Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen) fest. Das TEHG setzt in Deutschland Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 3 die Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft um. Gegen die Festsetzung dieser Sanktion ging Nordzucker gerichtlich vor. Das Bundesverwaltungsgericht, bei dem sich das Verfahren zurzeit in der Revision befindet, fragte den EuGH, ob Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie dahin auszulegen sei, dass in einem Fall wie dem vorliegenden automatisch eine Sanktion erfolgen müsse. Der EuGH verneinte die Frage. Zwingend für die Abgabe der Zertifikate sehe die Richtlinie eine Prüfung der Emissionsberichte – wie hier vor Abgabe des Berichts an die Emissionshandelsstelle geschehen - vor. Weitere Kontrollmechanismen sehe die Richtlinie nicht vor. Dies hindere die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zwar nicht an weiteren Kontrollen (wie hier die zusätzliche Prüfung durch die Emissionshandelsstelle), jedoch könne dann nach späterer Feststellung einer zu geringen Ausweisung von Emissionen im Rahmen dieser zusätzlichen Kontrolle und daraus folgend einer später korrigierten Abgabe von Zertifikaten keine automatische Sanktion wie in Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie vorgesehen folgen. Dies wäre auch unverhältnismäßig, da Nordzucker sich vorbehaltlich seines guten Glaubens auf den zuvor von einem unabhängigen Sachverständigen geprüften und als zufriedenstellend befundenen Emissionsberichts verlassen durfte. Den Mitgliedstaaten bleibe allerdings unbenommen, Missbrauchsmöglichkeiten durch festzulegende Sanktionen nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie vorzubeugen. Urteil unter Angabe des Az. C-148/14: http://curia.europa.eu/ Klage von Privatpersonen gegen OMT-Beschluss der EZB unzulässig (MH/PC) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 30.04. entschieden, dass die Klage von 5.217 Einzelpersonen, die sich insbesondere gegen das von der EZB im Jahr 2012 angekündigte, aber noch nicht aktivierte Programm zum Ankauf von Staatsanleihen der Länder in der Eurozone richtet, wegen fehlender Klagebefugnis unzulässig ist (Az.:C-64/14). Es hat damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Die EZB hat sich 2012 mit dem sog. Outright Monetary Transactions Programm (kurz OMT-Programm) bereit erklärt, unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Staaten auf den Sekundärmärkten zu erwerben. Zu den Voraussetzungen gehört u. a., dass der betroffene Staat einen Antrag auf Finanzhilfen beim Euro-Rettungsschirm gestellt hat. Der EuGH bestätigte den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 10.12.2013 (Rechtssache T-492/12), gegen den die Kläger Rechtsmittel eingelegt hatten. Er führt in seinem ablehnenden Beschluss aus, dass die klagenden Privatpersonen durch den OMT-Beschluss nicht unmittelbar in ihrer Rechtsstellung betroffenen seien, da hierfür jeweils noch Durchführungsmaßnahmen in den nationalen Zentralbanken erforderlich seien. Etwaige negative Folgen für die Kläger in wirtschaftlicher Hinsicht beträfen nicht ihre Rechtsstellung, sondern ihre tatsächliche Situation. Da die Kläger die Durchführungsmaßnahmen vor den nationalen Gerichten anfechten und in diesen Verfahren auf eine Vorabentscheidung des EuGH hinwirken könnten, sei auch ein wirksamer Rechtsschutz nicht beeinträchtigt. In einem anderen Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht erstmals ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um die Rechtmäßigkeit des OMT-Programms zu überprüfen (Rechtssache C-62/14, Peter Gauweiler u. a./Deutscher Bundestag). Hierzu wird der EuGH sein Urteil am 16.06. verkünden. Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-04/cp150048de.pdf Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 4 Wirtschaft und Währung TTIP - 9. Verhandlungsrunde beendet (WB) Am 24.04. endete in New York City die 9. Runde der Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein bilaterales Freihandelsabkommen, die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Auf der Agenda standen u.a. die Absenkung von Zöllen, eine Annäherung von Standards im Maschinen- und Anlagenbau, Energie- und Rohstofffragen, Dienstleistungen, Öffentliches Beschaffungswesen sowie der Agrarsektor mit dem Schutz für geografische Kennzeichnungen. Nicht verhandelt wurden Fragen zum Investitionsschutz und zum Investor-Staat-Schiedsverfahren. Fortschritte wurden insbesondere bei der regulatorischen Kooperation in den Sektoren Automobil, Pharma und Medizinprodukte erzielt. Dabei war Zielsetzung der Verhandlungen, unnötige, doppelte bzw. divergierende Vorschriften durch engere Kooperation der Regulierungsbehörden zu vermeiden. Zum Nutzen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wurden Erleichterungen in der Zollabwicklung sowie Möglichkeiten des Bürokratieabbaus verhandelt. Weiterhin ging es um den Aufbau von Informationsplattformen für KMU, um ihnen den Markteintritt zu erleichtern, den elektronischen Handel zu fördern und Informationen über Finanzinstrumente zur Verfügung zu stellen. Im Themenfeld Nachhaltigkeit unterstrichen beide Seiten ihr Bestreben, hohe Arbeitsund Umweltstandards zu gewährleisten. Die USA beginnen damit, Leseräume in den US-Botschaften der Hauptstädte von EUMitgliedstaaten einzurichten, um einen direkten Zugang zu den konsolidierten Verhandlungsdokumenten zu ermöglichen. Sie reagieren damit auf die Forderung von Handelskommissarin Malmström zu mehr Transparenz. Die nächste Verhandlungsrunde soll voraussichtlich vom 13.-17.07. in Brüssel stattfinden. Pressemitteilung des BMWi: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=702862.html Presseartikel EurActiv zu Leseräumen: http://www.euractiv.de/sections/eu-aussenpolitik/usa-eroeffnen-lesezimmer-zu-ttip-eu-botschaften-314207?utm_source=EurActiv.de+Newsletter&utm_campaign=51411ab49b-newsletter_t%C3%A4gliche_news_aus_europa&utm_medium=email&utm_term=0_d18370266e51411ab49b-47202041 TTIP Website des BMWi: http://bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ttip.html. TTIP Website der deutschen Kommissionsvertretung der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/deutschland/service/ttip_de.htm TTIP Website der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/ TTIP Faktenpapiere und Verhandlungsdokumente: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230. Orientierungshilfe zur Zulässigkeit lokaler Beihilfen ohne vorherige Genehmigung (WB) Im Rahmen ihres monatlichen Paketes zu Entscheidungen über Vertragsverletzungen hat die Kommission am 29.04. festgestellt, dass sieben staatliche Maßnahmen zur Förderung rein lokaler Vorhaben keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften beinhalten, da sie wahrscheinlich nicht den Handel zwischen Mitgliedstaaten wesentlich beeinträchtigen. Diese Beschlüsse geben eine zusätzliche Orientierungshilfe bei der Beurteilung, welche Vorhaben nach den EU-Beihilfevorschriften von der Kommission genehmigt werden Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 5 müssen. Sie ergänzen die im Mai letzten Jahres erlassene geänderte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, mit der der Anwendungsbereich der Freistellungen von der Pflicht zur vorherigen Genehmigung durch die Kommission erheblich ausgeweitet wurde. Damit wird das allgemeine Ziel verfolgt, den Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen weiter zu verringern und die Ressourcen der Kommission auf die Durchsetzung der Beihilfevorschriften in den Fällen mit der größten Auswirkung auf den Binnenmarkt zu konzentrieren. Dies ist ein wichtiges Ziel der Initiative zur Modernisierung des Beihilfenrechts, die die Kommission im Mai 2012 ergriffen hat und die zur Reform einer Reihe von sektoralen Beihilfeleitlinien geführt hat. Die staatliche Förderung einzelner Unternehmen ist ohne triftigen Grund grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt nur für Maßnahmen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnten. Angesichts der hohen wirtschaftlichen Integration in der EU werden sich Maßnahmen, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen verfälschen, in den meisten Fällen auch auf den Handel innerhalb der EU auswirken. Wird jedoch ein Vorhaben mit rein lokalen Auswirkungen staatlich gefördert, so wirkt sich dies unter Umständen nicht auf den Handel innerhalb der EU aus. Die wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Beihilfeempfänger Güter bzw. Dienstleistungen nur in einem geografisch begrenzten Gebiet in einem einzigen Mitgliedstaat anbietet und somit wahrscheinlich keine Kunden aus anderen Mitgliedstaaten anzieht. Darüber hinaus darf die Maßnahme keine – oder höchstens marginale – vorhersehbaren Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen in dem Sektor bzw. auf die Gründung von Unternehmen im EU-Binnenmarkt haben. Diese Voraussetzungen sieht die Kommission bei einem öffentlich geförderten Krankenhaus in der Tschechischen Republik als erfüllt an, das hauptsächlich Menschen in seinem Einzugsbereich versorgt. Das gleiche gilt für die Landgrafen Klinik in Bad Nenndorf, eine Reha Klinik mit 200 Betten, die vom Land einen Verlustausgleich erhalten hat. Die von der Klinik erbrachten Gesundheitsdienstleistungen hätten rein lokalen Charakter. Der Verlustausgleich habe zu keinem Zeitpunkt wesentliche regionale Investitionen angezogen oder zu konkreten Hindernissen für die Niederlassung anderer Unternehmen geführt. Das Investitionsvorhaben Verlängerung des Kais des Fischereihafens, Modernisierung des Jachthafens und Bau einer schwimmenden Plattform für Hobbyangler in dem kleinen holländischen Hafen von Lauwersoog werden nach Auffassung der Kommission nicht zu einer nennenswerten Erhöhung der Hafenkapazitäten, insbesondere nicht der Kapazitäten zur Aufnahme größerer Schiffe, führen. Somit ziele die Investition auf einen lokalen Markt ab und werde sich nicht wesentlich auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirken. Es werden keine Anreize für Fischer aus anderen Mitgliedstaaten geschaffen, anstelle von Fischereihäfen in anderen Mitgliedstaaten diesen Hafen zu nutzen. Pressemitteilungen mit weiteren Beispielen: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13277_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4889_de.htm Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-587_de.htm Initiative zur Modernisierung des Beihilfenrechts: http://ec.europa.eu/competition/state_aid/modernisation/index_en.html Griechenland: Beratungen mit Institutionen dauern an (MDi/PC) Bei der letzten Sitzung der Eurogruppe am 24.04. beschäftigten sich die Finanzminister der Länder der Eurozone neben der Bankenunion, Wachstum und Be- Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 6 schäftigung, der Lage in Spanien und Zypern insbesondere mit dem Stand der Beratungen zwischen den Institutionen (EU-Kommission, EZB und IWF) und Griechenland. Die Institutionen haben die Finanzminister der Euroländer über den Stand der Beratungen informiert. Eurogruppen-Präsident Dijsselbloem betonte, dass es zuallererst im Interesse Griechenlands sei, zu einer Übereinkunft zu gelangen. Die Vereinbarung vom 20.02. bleibe der Rahmen, um eine Einigung zu erzielen. Die nächste ordentliche Sitzung der Eurogruppe findet am 11.05. statt, wo eine erneute Bestandsaufnahme erfolgen soll. Pressemitteilung der Eurogruppe: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/24-eurogroup-dijsselbloemremarks/ Berichte zur Finanzmarktintegration veröffentlicht (MDi/PC) Am 27.04. haben die EZB und die Europäische Kommission ihre Berichte zur Finanzmarktintegration und Stabilität veröffentlicht. In ihrem alljährlichen „European Financial Stability and Integration Review“ geht die Kommission zum einen anhand von Datenmaterial auf die Entwicklungen am Finanzmarkt im Jahr 2014 und den ersten Monaten des Jahres 2015 ein. Der zweite Teil konzentriert sich auf verschiedene Politikbereiche, die die Entwicklung der europäischen Finanzstabilität und –Integration beeinflussen. Dazu zählen die Bereiche private Verschuldung, finanzielle Risiken für private Haushalte, Wettbewerb und Regulierung im Finanzsystem, Cybersicherheit-Risiken im Finanzsektor und Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen zu Krediten einschließlich der von der Kommission geplanten Kapitalmarktunion. Die EZB geht in ihrem einmal jährlich veröffentlichten Bericht „Financial Integration in Europe“ insbesondere auf die einzelnen Marktsegmente in der Eurozone (Geld-, Anleihen-, Banken- und Aktienmärkte) und den Stand der Implementierung der Bankenunion ein. Laut dem Bericht habe die Finanzmarktintegration in der Eurozone im Jahr 2014 ein Niveau erreicht, das dem vor dem Staatsschuldenkrise vergleichbar sei. Hierzu haben, so der Bericht, die Schaffung der Bankenunion und die unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen der EZB beigetragen. Bericht der EZB: http://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/financialintegrationineurope201504.en.pdf?cc6dd7683457c947e7fd1748d102f7da Bericht der Kommission: http://ec.europa.eu/finance/financial-analysis/docs/efsir/150427-efsir-2014_en.pdf Bankenaufsicht: EZB setzt Aufsichtsgebühren fest (MDi/PC) Die EZB hat am 29.04. im Rahmen der neu bei ihr angesiedelten Bankenaufsicht den Gesamtbetrag der Aufsichtsgebühren auf 326 Mio. EUR für den Zeitraum 2014 bis 2015 festgesetzt. Die Gebühren entstehen aufgrund der Beaufsichtigung des Bankensektors. 289,7 Mio. EUR entfallen auf die 123 bedeutenden Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden, und 36,3 Mio. EUR auf die 3.500 übrigen Banken, die indirekt von der neuen Bankenaufsicht bei der Zentralbank beaufsichtigt werden. Die Banken müssen die Daten zur Berechnung ihrer jeweiligen Aufsichtsgebühr bis zum 01.07. dieses Jahres zur Verfügung stellen, so dass die Gesamtgebühren für die einzelnen Banken ermittelt werden können. Ende 2015 soll dann die Rechnungstellung erfolgen. Pressemitteilung der EZB: https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2015/html/sr150429.de.html Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 7 Finanzmarktregulierung: neue Vorschriften und Verhandlungsmandat (PC/MDi) Der Rat hat am 20.04. zwei neue Verordnungen zur Finanzmarktregulierung angenommen: Mit der Annahme der Verordnung zu Europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF) soll mehr Kapital für langfristige Investitionen bereitgestellt werden. Mit der Verordnung zur Deckelung der Interbankenentgelte soll eine Kostensenkung der Gebühren für Debit- und Kreditkarten für Einzelhändler und Verbraucher herbeigeführt werden. Die neuen europaweiten Vorschriften sind bereits im Europäischen Parlament verabschiedet worden und werden nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Am 21.04. hat der Rat der EU-Kommission ein Mandat erteilt, um mit den USA Verhandlungen über ein Abkommen zur Rückversicherung aufzunehmen. Das Abkommen soll laut EU-Ratspräsidentschaft den Handel im Bereich der Rückversicherung erleichtern. Pressemitteilungen des Rates der EU: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/21-eu-us-agreement-reinsurance/ http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/20-capping-fees-card-based-payments/ http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/20-long-term-investmentfunds/ Haushalt, Steuern und Finanzkontrolle Haushaltsentlastungsverfahren für 2013 erneut vom EP verschoben (MDi/PC) Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 29.04. zum wiederholten Mal die Entscheidung über die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 in Bezug auf einige EU-Organe verschoben. Hierzu gehören zum fünften Mal in Folge der Ministerrat und der Europäische Rat, wobei der Beschluss, die Entlastung aufzuschieben, mit großer Mehrheit im Plenum gefasst worden ist (669 Ja-, 13 Neinstimmen und 5 Enthaltungen). In einer gesonderten Entschließung des Europäischen Parlaments, die integraler Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, ist, wird erläutert, dass das Parlament mangels Antworten auf seine Fragen und ausreichender Informationen nicht in der Lage ist, sachkundig über die Erteilung der Entlastung zu entscheiden. Pressemitteilung des Europäischen Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150429STO47878/pdf EuRH stellt Tätigkeitsbericht 2014 vor (MDi/PC) Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 16.04. seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 vorgelegt. Der EuRH hat 91 Berichte, Sonderberichte und Stellungnahmen erstellt. Neben den beiden Jahresberichten zum Gesamthaushalt der EU und zum Europäischen Entwicklungsfonds zählen dazu 51 besondere Jahresberichte zu EU-Agenturen und dezentralen Einrichtungen, 24 Sonderberichte und 14 Stellungnahmen und sonstige Verlautbarungen. Eine Befragung von Adressaten der Berichte des Hofes ergab, dass 94% der Befragten die Berichte als für ihre Arbeit sachdienlich bewerten und 91% sind der Auffassung, dass die Arbeit des Rechnungshofs Wirkung zeigt. Pressemitteilung des EuRH: http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AAR_14_Infonote/AAR_14_Infonote_DE.pdf Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 8 Rat verabschiedet Änderung des MFR (MDi/PC) Der Rat hat am 21.04. die Revision des Mehrjährigen Finanzrahmens 20142020 (MFR) endgültig formal beschlossen, nachdem das Plenum des Europäischen Parlaments bereits seine Zustimmung erteilt hatte. Die einstimmig von allen Mitgliedstaaten beschlossene Änderung der MFR-Verordnung dient der Übertragung von Mitteln für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 21,1 Mrd. EUR in die Folgejahre. 16,5 Mrd. EUR werden in den Haushalt für 2015 übertragen, weitere 4,5 Mrd. EUR ins Jahr 2016 und 0,1 Mrd. EUR ins Jahr 2017. Das Europäische Parlament hat am 28.04. mit großer Mehrheit (615 Ja-, 27 Neinstimmen, 29 Enthaltungen) die mit der Änderung der MFR-Verordnung korrespondiere Berichtigung des Jahreshaushalts 2015 verabschiedet. Der Berechtigungshaushaltsplan Nr. 2 für 2015 beinhaltet eine Übertragung von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 16,5 Mrd. EUR. Pressemitteilung des Rates der EU: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/04/21-council-preservesfunds-promoting-growth-jobs/ Geänderte MFR-Verordnung im Amtsblatt der EU: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0623&from=DE Angenommener Text des EP zum Berichtigungshaushalt Nr. 2 für 2015: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-2015-0098&language=DE&ring=A8-2015-0138 Einkommensteuerrecht: Deutsche Steuerregelung EU-Rechtswidrig (MDi/PC) Am 16.04. hat der EuGH mit Urteil in der Rechtssache C 591/13 entschieden, dass eine steuerliche Regelung in § 6b des deutschen Einkommensteuergesetzes gegen europäisches Recht verstößt. Die in der Vorschrift enthaltene Regelung erlaubt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Steuerstundung bei einer entgeltlichen Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter und einer bestimmten Reinvestition in einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen. Der EuGH sieht in der Regelung einen Verstoß gegen die in Art. 49 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU geschützte Niederlassungsfreiheit sowie gegen Art. 31 des EWR-Abkommens. Denn die Stundung der Steuerschuld für Gewinne wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass diese Gewinne in den Erwerb von Ersatzwirtschaftsgütern reinvestiert werden, die zum Anlagevermögen einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören. Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=163710&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=257201 Klage von Privatpersonen gegen OTM-Beschlüsse der EZB unzulässig Mobilität und Verkehr "eCall": Automatisches Notrufsystem in neuen Automodellen ab Frühling 2018 (WB) Am 28.04. hat das europäische Parlament in zweiter Lesung den Vorschlag der Kommission vom Juni 2013 angenommen, neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit dem automatischen Notrufsystem eCall auszurüsten. Bis zum 31.03.2018 muss eCall in allen neuen Modellen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen installiert sein. Rechtstechnisch geschieht das über eine Änderung der EG-Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge. Es können nur solche Fahrzeuge in der EU zugelassen werden, die mit eCall Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 9 ausgerüstet sind. Die EU-Kommission muss nach drei Jahren bewerten, ob das System auch in anderen Fahrzeugen wie zum Beispiel Bussen oder Lastkraftwagen eingebaut werden muss. Der Zeitrahmen bis 2018 soll gewährleisten, dass parallel zum Einbau in die Fahrzeuge auch die Rettungsleitstellen ausgerüstet und für eCall vorbereitet werden. Das bordeigene eCall-Notrufsystem nutzt die einheitliche europäische Notrufnummer 112, um die Rettungsdienste automatisch zu schweren Verkehrsunfällen zu lotsen. So können diese schneller vor Ort sein, um Hilfe zu leisten. Erwartet wird, dass die Zahl der Todesopfer wie auch die Schwere der Verletzungen zurückgehen. Alternativ zu eCall können auch die bereits gegenwärtig eingesetzten von den Herstellern angebotenen privaten Notrufsysteme weiterhin genutzt werden. Sie ermöglichen zum Beispiel auch im Ausland die Kommunikation mit den Helfern in der Muttersprache. Gegenüber dem Kommissionsvorschlag haben die Abgeordneten die Datenschutzklauseln verschärft, um zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge nicht aufgrund der eCallTechnologie ständig verfolgbar sind, bevor ein Unfall passiert. Die vom System bei einem Unfall gesendeten Daten dürfen nur Informationen zum Fahrzeugtyp, zum Treibstoff, zum Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition und zur Anzahl der Insassen enthalten. Die von den Notdiensten und ihren Dienstleistungspartnern gesammelten Daten dürfen ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Hersteller müssen gewährleisten, dass die eCall-Technologie die vollständige und dauerhafte Löschung aller gesammelten Daten erlaubt. Mit der Abstimmung im Parlament ist das Verfahren beendet. Als letzter Schritt wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung tritt sie in Kraft. Pressemitteilung des Europäischen Parlamentes: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150424IPR45714/html/eCallAutomatisches-Notrufsystem-in-allen-neuen-Automodellen-ab-Fr%C3%BChling-2018 das Verfahren zu eCall im Europäischen Parlament: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2013/0165%28COD%29&l=en Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei Weitere Details zur nachhaltigen Fischerei beschlossen (DB/JM) Das Europäische Parlament hat am 28.04. die sogenannte „Omnibus-Verordnung“ und den Mehrjahresplan für die Ostsee angenommen und damit zwei zentrale Elemente für eine nachhaltige europäische Fischereipolitik, dem Hauptaugenmerk der 2013 beschlossenen Reform der Fischereipolitik, verabschiedet. Unter anderem wurde durch die Reform das sogenannte „Rückwurfverbot“ eingeführt, um die Ressourcenverschwendung durch den Rückwurf von Beifang bzw. absatzschwachen Fischarten abzuschaffen. Das zeitlich gestaffelte Rückwurfverbot stand allerdings noch im Widerspruch zu vielen bestehenden EU-Verordnungen, die mit der sogenannten Omnibus-Verordnung angepasst werden sollen. Trotz des 2013 gefundenen Kompromisses versuchten Kräfte im Europäischen Parlament über die Omnibus-Verordnung das Rückwurfgebot wieder zu verwässern und das Jahr 2015 nur als Testjahr zur Umsetzung zu nutzen und die Anlandeverpflichtung nur auf die Fischarten zu begrenzen, für die die Anlandeverpflichtung bereits ab 01.01. gilt. Dies hätte zeitlich verzögert immer wieder neue Diskussionen mit sich gezogen und es wäre nicht gewährleistet Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 10 gewesen, dass dieses dann auch tatsächlich für alle betroffenen regulierten Fischarten verabschiedet werden würde. Da eine Anpassung der Fischereigeräte und -anlagen eine gewisse Vorlaufzeit brauchen, werden Sanktionen erst ab 2017 verhängt. Da die neuen Regeln weiterhin Rückwurf erlauben, falls der Fisch beschädigt wurde oder Symptome für Krankheiten aufweist und es dafür auf dem Meer keinerlei Kontrollen geben wird, dieser Fang also nicht mehr an Land gebracht und dort kontrolliert werden muss, sehen Kritiker dieses als Wermutstropfen und Aushöhlung des Rückwurfverbots. Darüber hinaus hat das EP einen Mehrjahresplan für die Ostsee verabschiedet, der die Fischarten Dorsch, Hering und Sprotte betrifft. Auch wenn es sich "nur" um den Plan für die Bestände und Fischerei in der Ostsee handelt, war das Paket nicht unumstritten, da diesem ersten Mehrjahresplan präjudizielle Wirkung für alle anderen Fischfanggebiete beigemessen wird, so auch für die für Niedersachsens Fischerei wichtigeren Mehrjahresplan für die Nordsee. Mehrjahrespläne sollen helfen, dass sogenannte mit der Fischereireform eingeführte MSY-Prinzip, nur so viel zu fischen, wie nachwachsen kann, umzusetzen. Umstritten war insbesondere im Rat die Rechtsgrundlage, da große Fischfangnationen wie Frankreich und Spanien befürchtet hatten, dass das EP mit seiner Beteiligung am Mehrjahresplan zu viel Einfluss auf die Festlegung der künftigen Fangmengen auch in anderen Gebieten bekommen könnte. Davon abgesehen wird der Plan von Kritikern auch als Blaupause für ein nachhaltiges Bewirtschaften der Fischbestände gewertet, da Zielwerte zur Fischsterblichkeit weiterhin fehlen und die Fangquoten damit keinen verbindlichen Vorgaben unterliegen. Für Ostseefischer und auch Deutschland bedeutet der Mehrjahresplan jedoch auch, dass die sogenannte Fangtagregelung abgeschafft wird. Diese legte bisher fest, dass Fischer nur innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen fischen durften, um ihre Quoten zu erreichen. Insbesondere für die kleinen und mittelgroßen Fischereibetriebe stellte diese Regelung bisweilen ein existenzbedrohendes Problem dar. Pressemitteilungen des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150424IPR45725/html/Fishdiscard-ban-MEPs-delay-sanctions http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150427IPR46519/html/MEPsvote-for-sustainable-fishing-in-the-Baltic-Sea EU beendet private Lagerhaltung von Schweinefleisch (JM) Rund sieben Wochen nach Eröffnung beendet die Europäische Union die private Lagerhaltung für den Schweinefleisch-Sektor, da sich die Preise wieder stabilisiert hätten. Die Maßnahme war Anfang März als Folge des russischen Importverbots beschlossen worden, um das Angebot auf dem Markt zu verknappen. Die russischen Behörden hatten die Einfuhr von Schweinefleisch im Februar 2014 verboten. Sie begründeten den Importstopp mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in osteuropäischen Staaten. Die EU-Kommission übernahm einen Teil der Lagerkosten für Schweinefleisch. Ungefähr 65.000 Tonnen Schweinefleisch wurden in den vergangenen Wochen in 18 EU-Staaten für eine Dauer von drei bis fünf Monaten vom Markt genommen. Vor allem in Dänemark, Spanien und Deutschland wurden die größten Mengen eingelagert. Pressemitteilung der KOM: http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/202_en.htm Übersicht über die Inanspruchnahme: http://ec.europa.eu/agriculture/pigmeat/private-storage/psa-requests_en.pdf Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 11 Waldstrategie: Parlament unterstützt den Plan der Kommission (MDi/JM) In der Plenarsitzung am 28.04. hat das Europäische Parlament (EP) seine Position zur neuen EU-Forststrategie beschlossen. Die Entschließung wurde mit 566 zu 66 Stimmen, bei 45 Enthaltungen, angenommen. Die europäischen Waldbestände bedecken ca. 40 % der Landflächen und bieten einen Arbeitsmarkt für mehr als 3 Mio. Menschen. Die Abgeordneten weisen in Ihrer Entschließung darauf hin, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung sowie eine wirtschaftliche Stärkung des Forstsektors im Vordergrund stehen müssen. Dies ergebe sich hauptsächlich aus den Punkten, dass man die europäische Selbstversorgung mit Holz verbessern sowie den grenzüberschreitenden Herausforderungen, wie Waldbrände oder Schädlinge, gemeinsam bewältigen könne. Der Plan der Kommission sehe vor, dass man zusammen mit Mitgliedsländern, Lokalbehörden und Waldbesitzern einen Kriterienkatalog zur nachhaltigen Bewirtschaftung zusammenstellt. Im Anschluss stehen den Mitgliedstaaten die Auswahl und der Einsatz von Maßnahmen offen, um die Ziele der Strategie zu erreichen. Man wolle vor allem die regionalen Besonderheiten beibehalten und keine gemeinsame europäische Politik in der Forstwirtschaft erreichen. Des Weiteren sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass Fördermittel für Forschung und kleinere und mittlere Forstbetriebe effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Zusätzlichen könne die Nutzung langfristig ausgerichteter Datensätze zur besseren Anpassung an Trends beitragen. Einhergehend sollen auch Ausbildungsprogramme für Jungforstwirte und vorhandene EU-Instrumente mehr eingesetzt werden. Die EU-Forststrategie soll die derzeit seit 1998 bestehende Strategie ablösen. Die Entschließung wird als Reaktion auf die Mitteilung der Kommission vom 20.09.2013 der Kommission und dem Rat übermittelt. Pressemitteilung des Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20150424IPR45802/20150424IPR45802_de.pdf Angenommener Text des Parlaments (Word-Datei): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=20150428&secondRef=TOC&language=DE Mitteilung der KOM: http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/dossier/files/download/082dbcc540a5439001413a7e20311717.do EP stimmt für Reform der Biokraftstoffpolitik Umwelt und Klima EP stimmt für Reform der Biokraftstoffpolitik (DB/JM) Das Europäische Parlament hat am 28.04. in seiner legislativen Entschließung dem im informellen Trilog gefundenen Kompromiss zur Richtlinie über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Verwendung von Agrarkraftstoffen bestätigt. Die Reform zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen des Kraftstoffanbaus auf die jeweiligen Anbauflächen zu verringern. Die Nutzung von klassischen Energiepflanzen wie Raps, Mais und Soja ist seit Jahren allerdings umstritten, weil Kritikern zufolge dadurch Ackerflächen zur Produktion von Nahrungsmitteln verloren gehen und an manchen Stellen Wald zugunsten des Biospritanbaus gerodet wird. Die Kohlenstoffdioxid-Bilanz würde danach letztendlich negativ statt positiv ausfallen. Aus Energiepflanzen gewonnene Treibstoffe sollen begrenzt werden. Bis 2020 sollen rund 10 % der im Transportwesen benötigten Kraftstoffe aus nachhaltigen Quellen bezogen werden, Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 12 Biokraftstoffe der Ersten Generation sollen allerdings nicht mehr als 7 % des Energieverbrauchs ausmachen, wobei sie aber auf das 10 %-Ziel angerechnet werden können. Kritiker halten diesen Anteil für zu hoch. Die Mitgliedstaaten sind nicht gehindert, den Biospritanteil über sieben Prozent hinaus zu erhöhen, dürfen diese Mehranteile aber nicht auf ihre CO²-Minderungsbilanz anrechnen. Kraftstofflieferanten müssen den EU-Mitgliedstaaten sowie der Kommission die geschätzte Menge an Treibhausgasemissionen offen legen, die durch „indirekte Landnutzungsänderungen“ (ILUC) verursacht wurden bzw. werden und die Kommission muss Berichte und Daten veröffentlichen. Diese werden aber nicht in die Nachhaltigkeitsbilanz der Kraftstoffe eingerechnet. Ebenso hat die Kommission an das EP und den Rat zu berichten, inwiefern Emissionen, die durch „indirekten Landnutzungsänderungen“ verursacht werden, künftig in die bestehenden Nachhaltigkeitskriterien eingebettet werden können. Die Mitgliedstaaten sollen „bestrebt sein“, spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie ein nationales Ziel festzulegen, in seinem Hoheitsgebiet ein Mindestanteil an Biokraftstoffen, die aus sogenannten „advanced biofuels“, Biokraftstoff der zweiten Generation, wie beispielsweise aus Abfällen, Algen usw., hergestellt werden. Der Kompromiss muss jetzt auf einem der nächsten Räte ebenfalls noch angenommen werden. Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/lt/news-room/content/20150424IPR45730/html/Parliament-supports-shift-towards-advanced-biofuels angenommener Text: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=//EP//TEXT+TA+20150428+TOC+DOC+XML+V0//DE Staatliche Förderung für Stromerzeugung auf dem Prüfstand (JM) Die EU-Kommission prüft neben Deutschland in zehn weiteren Ländern der Europäischen Union die staatliche Förderung der Stromerzeugung wegen Wettbewerbsbedenken in einer „Sektoruntersuchung“. Im Fokus stehen die nationalen Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass jederzeit angemessene Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen und Stromausfälle verhindert werden (sogenannte Kapazitätsmechanismen). Die Untersuchung soll herausfinden, ob die Staaten bei der Förderung von Investitionen, z.B. in Kraftwerke, den Wettbewerb oder Handel in der EU verzerren. Es handelt sich dabei noch nicht um die Eröffnung eines formalen Verfahrens, die elf Staaten sollen zunächst nur auf Fragen antworten. Die Kommission will die endgültigen Ergebnisse dann Mitte 2016 veröffentlichen. Für die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stehe im Vordergrund, dass die Staaten „nicht bestimmte Erzeuger oder Technologien übermäßig bevorzugen oder den grenzüberschreitenden Handel verhindern“. Das Haupt-Ziel müsse die Sicherung der Stromversorgung sein. Nach Ansicht Vestagers sollen die Mitgliedstaaten grenzüberschreitend denken. So könne es effizienter sein, die Stromnetze zwischen EULändern auszubauen, anstatt neue Kraftwerke zu bauen. Pressemitteilung der KOM: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4891_de.htm?locale=en EP beschließt den Verbrauch von Plastiktüten drastisch zu senken (DB/JM) Jedes Jahr werden rund 100 Mrd. Plastiktüten in der EU ausgegeben, wobei davon ungefähr 90% schon nach einmaliger Verwendung bereits entsorgt werden. Darüber hinaus werden ungefähr 8 Mrd. Tüten achtlos weggeworfen und gelangen damit ungeschützt in die Umwelt. Am 28.04. hat das EP deshalb beschlossen, den Verbrauch von Plastiktüten bis zum Jahr 2025 um mindestens 80 % zu senken. Schätzungen Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 13 des wissenschaftlichen Dienstes des EP zufolge liegt der jährliche Verbrauch bei rund 200 Tüten pro Person innerhalb der EU. Insbesondere die Oststaaten weisen mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 466 Tüten pro Person und Jahr bisweilen die höchsten Werte auf, wohingegen Deutschland mit jährlich 64 Plastiktüten pro Person deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Mit der Einführung der nun beschlossenen Plastiktüten-Richtlinie soll jedoch die Anzahl auf bis zu 40 Tüten pro Person und Jahr reduziert werden. Demzufolge haben Mitgliedstaaten nun zwei Möglichkeiten die neuen Richtlinie umzusetzen: Entweder sie begrenzen die Anzahl der genutzten leichten Plastiktüten pro Person auf 90 pro Jahr bis 2019 und nicht mehr als 40 bis 2025, oder sie verbieten bis Ende 2018, dass leichte Plastiktüten umsonst an Kunden vergeben werden. Des Weiteren erlaubt der Beschluss allen EU-Mitgliedstaaten eine feste Gebühr für Plastiktüten einzuführen. Von der Richtlinie jedoch weiterhin ausgeschlossen sind die sogenannten biologisch abbaubaren Oxo-Tüten, obwohl sie als besonders gefährlich gelten, da sie sich in langlebige Kleinstteile zersetzen können und somit ein hohes Risiko bergen, in die Nahrungskette zu gelangen. Die Europäische Kommission wird zukünftig untersuchen, ob es Möglichkeiten gibt, auch diese Art von Tüten zu begrenzen. Die Richtlinie ist somit in Zweiter Lesung endgültig vom EP angenommen worden und bedarf damit keiner weiteren Zustimmung des Rates der Europäischen Union mehr. Pressemitteilungen des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20150424IPR45708/html/MEPsclamp-down-on-wasteful-use-of-plastic-carrier-bags http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150328STO38904/html/EUbegrenzt-Nutzung-von-leichten-Plastikt%C3%BCten Kommissionsvorschlag: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52013PC0761&from=DE Vorabentscheidung des EuGH in Verfahren Deutschland gegen Nordzucker AG Gesundheit und Sport EuGH eröffnet homosexuellen Männern Möglichkeit zur Blutspende (SM) In den meisten Staaten Europas, darunter auch Frankreich und Deutschland, sind Schwule grundsätzlich von Blutspenden ausgeschlossen. Begründet wird dies mit dem deutlich erhöhten Anteil an HIV-Positiven Männern in dieser Gruppe. Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts entfielen drei von vier HIV-Neuinfektionen auf Männer, die Sex mit Männern haben. Seit längerem wird dieser Ausschluss von Betroffenen als diskriminierend empfunden, so dass nun ein französischer Staatsbürger vor dem EuGH Klage eingereicht hat. Das Gericht kommt der Beschwerde in Teilen nach. So wird der Ausschluss zwar nicht in jedem Fall als Diskriminierung verworfen, da die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzes ein wichtiges Politikziel darstellt. Unklar ist aber, ob er in jedem Fall verhältnismäßig ist. Konkret wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob nicht durch bessere Testverfahren oder detaillierte Befragungen zum individuellen Sexualverhalten ein vergleichbares Schutzniveau erreicht werden kann und gleichzeitig homosexuelle Männer, deren Sexualverhalten kein höheres Risiko birgt, eine Blutspende zu ermöglichen. Das Gericht hat es bewusst vermieden, hier in einer Fachdiskussion eindeutig Stellung zu beziehen, sondern hat diese Aufgabe dem Gesetzgeber aufgegeben. Es ist davon auszugehen, dass in nächster Zeit die europäischen Regulierungen sowie Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 14 die nationalen Gesetze überprüft werden. Nach welchen Kriterien dann Blutspenden möglich sein werden, ist aber nur auf Grundlage des Urteils noch nicht abzusehen. Pressemeldung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_155547/ Vollständiges Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164021&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=31544 Bildung, Jugend, Kultur Parlament will die Umsetzung des Bologna-Prozess beschleunigen (UlK) Das Europäische Parlament macht sich für den Ausbau des Europäischen Hochschulraums stark. Damit unterstützt es einen Prozess, der 1999 durch ein zwischenstaatliches Abkommen von 29 europäischen Staaten begann, die sich in einer in Bologna unterzeichneten Erklärung darauf verständigten, bis 2010 einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen. Sein Ziel besteht darin, Studierenden ein breiteres und transparenteres Angebot an hochwertigen Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und mittels der Teilnahme nationaler Hochschulsysteme sowohl intern als auch extern ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren einzurichten. Wenn auch alle 47 derzeitigen Mitglieder des Bologna-Prozesses ihre Hochschulsysteme grundlegend reformiert haben und deutliche Fortschritte in Bezug auf Qualität, Mobilität und gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zwischen den Universitäten zu verzeichnen sind, ist der Prozess nach wie vor nicht abgeschlossen. Ihn zu beschleunigen, ist das Anliegen einer Entschließung, die das Parlament am 28.04. auf Vorschlag seines Bildungs-Ausschusses mit 557 Stimmen gegen 119 Neinstimmen und bei 16 Enthaltungen annahm. Darin fordern die Abgeordneten die Mitgliedsstaaten des EHR auf, „die gemeinsam beschlossenen Reformen zur schnelleren Verwirklichung der Ziele des Bologna-Prozesses umzusetzen und die Verlässlichkeit des EHR zu erhöhen“ und „den Ländern, in denen Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Reformen auftreten, zur Seite zu stehen“. Für besonders wichtig hält das Parlament, dass die Anstrengungen zu mehr Transparenz und Qualität verstärkt werden. Entschließung des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-20150121&language=DE Zusammenarbeit der EU mit ASEM-Staaten in Bildungsfragen (UlK) In der Hauptstadt der lettischen Ratspräsidentschaft tagten am 28.04. die europäischen und asiatischen Bildungsminister im Rahmen des „Asia-Europa Meeting“ (ASEM), einem interregionalen Gesprächsforum für den multilateralen Austausch zwischen Europa und Asien. Die Vertreter von 46 Staaten und 11 Stakeholder-Organisationen verabschiedeten die Arbeitsagenda für die kommenden zwei Jahre. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Qualitätssicherung und die Anerkennung, die Einbeziehung von Unternehmen und Industrie in die Bildung, eine ausgeglichene Mobilität und ein lebenslanges Lernen in der technischen und beruflichen Ausbildung. Pressemitteilung: https://eu2015.lv/de/nachrichten/pressemitteilungen/1533-verbindliche-abkommen-fuehrendie-asiatische-undeuropaeische- Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 15 Terminvorschau Rat der Europäischen Union 07.05. Auswärtige Angelegenheiten Europäische Kommission 06.05. Tagesordnung Europäisches Parlament Plenum Ausschusssitzungen 04.-05.05. 05.05. 04.-05.05. 06.05. AGRI - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung AFCO - Ausschuss für konstitutionelle Fragen AFET - Auswärtige Angelegenheiten BUDG - Haushaltsausschuss 04.-05.05. CONT - Haushaltskontrollausschuss 04.-05.05. CULT - Ausschuss für Kultur und Bildung 06.-07.05. DEVE – Ausschuss für Entwicklung 05.-07.05. ECON - Ausschuss für Wirtschaft und Währung 07.05. 06.-07.05. EMPL - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 06.-07.05. ENVI - Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit FEMM - Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ITRE - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 06.-07.05. INTA – Ausschuss für internationalen Handel 06.-07.05. IMCO - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 06.-07.05. JURI - Rechtsausschuss 06.-07.05. LIBE - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 06.-07.05. PECH - Fischerei 04.-05.05. REGI - Ausschuss für regionale Entwicklung 04.-05.05. TRAN - Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr 06.-07.05. Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 16 Gerichtshof der Europäischen Union 05.05. Urteile (Große Kammer) in den Rechtssachen C-146/13 Spanien / Parlament und Rat und C-147/13 Spanien / Rat. Einheitliches Patent. 06.05. Urteil in der Rechtssache C-674/13 Kommission / Deutschland. Staatliche Beihilfen zugunsten der Deutschen Post. 06.05. Mündliche Verhandlung in der Rechtssache C 293/14 Hiebler. Gebietsbeschränkungen für Rauchfangkehrer in Österreich. 07.05. Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C 216/14 Covaci. Zustellung und Spracherfordernisse in Strafverfahren gegen EUBürger. Gericht der Europäischen Union 05.05. Urteile in den Rechtssachen T-423/12, T 183/13 und T-184/13 Skype /HABM. Markenstreit zwischen Skype und Sky. 05.05. Mündliche Verhandlung in der Rechtssache T-450/12 Anagnostakis / Kommission. Europäische Bürgerinitiative. Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union Rue Montoyer 61 – 1000 Bruxelles – Tel.: +32 2/230 00 17 – Fax: +32 2/230 13 20 E-Mail: [email protected] MF SvZ YW MH WB PC JM UlK SM WM Michael Freericks Sabine von Zanthier Yorck Wurms Martina Hollah Wulf Blumenstein Philipp Cirkel Jens Mennecke (Redaktion) Ulrike Kunert Sebastian Maas Wigbert Mecke Kontakt: AN AM CB RS MS DP HE MD MDi DB Anne Neumann Andreas Mumme Catherine Béhague Rafael Schubert Markus Suchanek Daniela Procacci Hedwig Ellerkamp Mechtilde Dreuw Marcus Dietrich (Praktikant) Dominik Baumgarten (Praktikant) Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB18-2015.docx Seite 17
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