Merkblatt Verkauf gemeindeeigene Grundstücke

Merkblatt: Verkauf gemeindeeigener Grundstücke „Bäderäcker“
VERKAUF DER GEMEINDEEIGENEN GRUNDSTÜCKE IM BAUGEBIET „BÄDERÄCKER“
I.
LAGE UND GRÖßE DER BAUPLÄTZE
Die Gemeinde besitzt im Baugebiet „Bäderäcker“ insgesamt 6 Bauplätze. Um eine
einfachere Zuordnung zu erreichen, werden die Bauplätze den Ziffern A bis F zugeordnet.
Lfd. Nr.
Flst. Nr.
Größe in m²
A
13536
371
B
13539
267
C
13559
346
D
13565
432
E
13571
379
F
13574
451
Die Grundstücke lfd. Nr. B, D, E und F sollen im Jahr 2015, die Grundstücke A und C im Jahr
2016 verkauft werden.
Die Lage der Bauplätze ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, in dem die
Bauplätze entsprechend markiert sind:
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II.
KAUFPREISE
Der
Gemeinderat
hat
auf
Grundlage
eines
Verkehrswertgutachtens
Gutachterausschusses folgende Grundstückswerte (€/m²) als Pauschale beschlossen:
Lfd. Nr.
Flst. Nr.
Größe
VerkehrsW €/m²
des
Verkaufspreis
(incl.
Erschließungskosten)
A
B
C
D
E
F
13536
13539
13559
13565
13571
13574
371
267
346
432
379
451
299
79.833,00 €
299
292
285
129.168,00 €
110.668,00 €
128.535,00 €
Es erfolgt keine Vergabe nach Höchstgebot.
Die Kaufpreise sind nicht verhandelbar.
Zum Verkaufspreis hinzu kommen die bereits zu Lasten der Gemeinde entstandenen
Klärbeiträge wie folgt:
Lfd. Nr.
A
B
C
D
E
F
Flst. Nr.
13536
13539
13559
13565
13571
13574
Kärbeitrag
1.193,25 €
861,08 €
1.115,85 €
1.393,20 €
1.222,28 €
1.451,25 €
Sämtliche Kosten und Steuern aus dem Vertrag und dessen Vollzug (Beurkundung des
Vertrages und der Auflassung, Grunderwerbsteuer usw.) trägt der Käufer. Ebenso trägt der
Käufer die Kosten einer etwaigen Rückübertragung des Eigentums am Grundstück.
III.
VERGABEMODALITÄTEN
a. Jeder Interessent darf sich nur für einen Bauplatz melden. Diese Meldung ist
verbindlich. Mehrfachreservierungen sind nicht zulässig. Etwaige Fragen zur
Finanzierbarkeit sind im Vorfeld zu klären. Bitte beachten Sie, dass auf Grundstücke
der Gemeinde keine Grundschulden aufgenommen werden dürfen. Das bedeutet,
dass Ihre Bank das Darlehen auszahlen muss, bevor der Eigentumswechsel im
Grundbuch vollzogen wurde.
b. Der Gemeinderat wird in nichtöffentlicher Sitzung für jeden Bauplatz den Erwerber
auslosen. Es werden zusätzlich zwei optionale Nachrücker gezogen.
c. Die Gemeinde gewährt für jedes Kind unter 18 Jahren bis max. 3 Kinder einen Rabatt
auf den Gesamtkaufpreis je Kind von 5.000,00 €; also maximal 15.000,00 € bei 3
Kindern.
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d. Die Rückmeldung muss bis einschließlich 24.04.2015 erfolgen. Meldungen, die zu
einem späteren Zeitpunkt erfolgen, werden bei der Beschlussfassung nicht
berücksichtigt. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist hier nicht möglich.
Die unterschriebenen Meldebögen müssen der Gemeinde urschriftlich
vorliegen. Eine Meldung per E-Mail ist nicht möglich und wird nicht gewertet.
e. Die zeitliche Reihenfolge, wann die Rückmeldung eingeht, ist nicht relevant. Es
erfolgt kein Vorteil für denjenigen, der den Rückmeldebogen so früh wie möglich
abgegeben hat.
f. Zusätzlich wird das Merkblatt auch auf der Homepage und im Mitteilungsblatt der
Gemeinde Walzbachtal veröffentlicht So ist auch den Personen eine Bewerbung
möglich, die bisher nicht auf der Interessentenliste standen. Es gelten die gleichen
Konditionen.
IV.
ZEITPLAN
Die Frist zur Bewerbung endet am 24.04.2015. Die bis dahin eingegangenen verbindlichen
Rückmeldungen werden aufbereitet und für die nichtöffentliche Auslosung im Gemeinderat
vorbereitet.
Anschließend werden die Ergebnisse den jeweils ausgelosten Personen bekanntgegeben.
V.
KAUFVERTRAG
Im Kaufvertrag werden seitens der Gemeinde folgende Klauseln aufgenommen:
a) Bauverpflichtung
Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren entsprechend
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und der vom Baurechtsamt des
Landratsamtes Karlsruhe genehmigten Baupläne oder der im Kenntnisgabeverfahren
eingereichten Baupläne in baurechtlich zulässiger Weise mit einem Wohnhaus zu
bebauen und selbst zu beziehen. Sodann muss der Käufer 5 Jahre selbst in dem
Gebäude wohnen.
b) Zustimmung bei Weiterveräußerung
Das Grundstück oder Teile davon dürfen nur im bebauten Zustand weiterveräußert
werden. Innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren ab Fälligkeit des Kaufpreises
bedarf die Veräußerung der vorherigen Zustimmung der Gemeinde Walzbachtal und
kann nur in nachweisbaren Härtefällen (z.B. berufsbedingt, schwerwiegende private
Gründe usw.) erfolgen. Eine etwaige Veräußerung innerhalb des genannten
Zeitraumes kann nur an Interessenten, die von der Gemeinde Walzbachtal
vorgeschlagen oder anerkannt werden, erfolgen.
Das Grundstück oder Teile davon dürfen nur im bebauten Zustand von Dritten alleine
genutzt werden, wenn innerhalb der 5 Jahre, die das Haus durch den Erwerber und
seine Familie zu nutzen ist, eine Nutzung durch ihn aufgrund von Härtefällen (z.B.
berufsbedingt, schwerwiegende private Gründe usw.) nicht möglich ist. Eine etwaige
Nutzung durch Dritte in dem genannten Zeitraum bedarf der vorherigen Zustimmung
der Gemeinde.
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Merkblatt: Verkauf gemeindeeigener Grundstücke „Bäderäcker“
c) Rückübertragung/Rücktritt
Der Gemeinde Walzbachtal steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die
Rückübertragung des Eigentums am Grundstück oder Teilen davon zu verlangen,
wenn der Käufer seine vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht erfüllt, z.B. den
Kaufpreis zzgl. Klärbeitrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt oder nach nicht
genehmigten Plänen baut.
Der Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums ist durch eine Vormerkung im
Grundbuch zu sichern. Die Gemeinde Walzbachtal wird die Vormerkung nach
Erfüllung der Verpflichtungen auf Antrag des Käufers löschen lassen.
d) Klärbeitrag
Der nach dem Kommunalabgabengesetz für das Grundstück anfallende Klärbeitrag
ist bereits zu Lasten der Gemeinde entstanden und muss zusätzlich zum Kaufpreis in
voller Höhe gezahlt werden.
VI.
FÄLLIGKEIT
Die Gesamtkosten sind 1 Monat nach Abschluss des Kaufvertrages auf folgendes Konto der
Gemeinde Walzbachtal zu überweisen: Sparkasse Kraichgau, IBAN DE 19 6635 0036 0005
0322 30, BIC BRUS DE 66XXX
VII.
SONSTIGES
Für Fragen oder Anmerkungen steht Ihnen die Bauabteilung der Gemeindeverwaltung gerne
zur Verfügung. Ansprechpartner dort sind:
Skadi Förster
Abt. III Bauen und Technik
[email protected]
07203/88-31
Zimmer 31
Wössinger Straße 26-28
75045 Walzbachtal
Andrea Didié
Abt. III Bauen und Technik
[email protected]
07203/88-36
Zimmer 36
Wössinger Straße 26-28
75045 Walzbachtal
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Burgey
Bürgermeister
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