Merkblatt: Verkauf gemeindeeigener Grundstücke „Bäderäcker“ VERKAUF DER GEMEINDEEIGENEN GRUNDSTÜCKE IM BAUGEBIET „BÄDERÄCKER“ I. LAGE UND GRÖßE DER BAUPLÄTZE Die Gemeinde besitzt im Baugebiet „Bäderäcker“ insgesamt 6 Bauplätze. Um eine einfachere Zuordnung zu erreichen, werden die Bauplätze den Ziffern A bis F zugeordnet. Lfd. Nr. Flst. Nr. Größe in m² A 13536 371 B 13539 267 C 13559 346 D 13565 432 E 13571 379 F 13574 451 Die Grundstücke lfd. Nr. B, D, E und F sollen im Jahr 2015, die Grundstücke A und C im Jahr 2016 verkauft werden. Die Lage der Bauplätze ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, in dem die Bauplätze entsprechend markiert sind: 1 Merkblatt: Verkauf gemeindeeigener Grundstücke „Bäderäcker“ II. KAUFPREISE Der Gemeinderat hat auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens Gutachterausschusses folgende Grundstückswerte (€/m²) als Pauschale beschlossen: Lfd. Nr. Flst. Nr. Größe VerkehrsW €/m² des Verkaufspreis (incl. Erschließungskosten) A B C D E F 13536 13539 13559 13565 13571 13574 371 267 346 432 379 451 299 79.833,00 € 299 292 285 129.168,00 € 110.668,00 € 128.535,00 € Es erfolgt keine Vergabe nach Höchstgebot. Die Kaufpreise sind nicht verhandelbar. Zum Verkaufspreis hinzu kommen die bereits zu Lasten der Gemeinde entstandenen Klärbeiträge wie folgt: Lfd. Nr. A B C D E F Flst. Nr. 13536 13539 13559 13565 13571 13574 Kärbeitrag 1.193,25 € 861,08 € 1.115,85 € 1.393,20 € 1.222,28 € 1.451,25 € Sämtliche Kosten und Steuern aus dem Vertrag und dessen Vollzug (Beurkundung des Vertrages und der Auflassung, Grunderwerbsteuer usw.) trägt der Käufer. Ebenso trägt der Käufer die Kosten einer etwaigen Rückübertragung des Eigentums am Grundstück. III. VERGABEMODALITÄTEN a. Jeder Interessent darf sich nur für einen Bauplatz melden. Diese Meldung ist verbindlich. Mehrfachreservierungen sind nicht zulässig. Etwaige Fragen zur Finanzierbarkeit sind im Vorfeld zu klären. Bitte beachten Sie, dass auf Grundstücke der Gemeinde keine Grundschulden aufgenommen werden dürfen. Das bedeutet, dass Ihre Bank das Darlehen auszahlen muss, bevor der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen wurde. b. Der Gemeinderat wird in nichtöffentlicher Sitzung für jeden Bauplatz den Erwerber auslosen. Es werden zusätzlich zwei optionale Nachrücker gezogen. c. Die Gemeinde gewährt für jedes Kind unter 18 Jahren bis max. 3 Kinder einen Rabatt auf den Gesamtkaufpreis je Kind von 5.000,00 €; also maximal 15.000,00 € bei 3 Kindern. 2 Merkblatt: Verkauf gemeindeeigener Grundstücke „Bäderäcker“ d. Die Rückmeldung muss bis einschließlich 24.04.2015 erfolgen. Meldungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, werden bei der Beschlussfassung nicht berücksichtigt. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist hier nicht möglich. Die unterschriebenen Meldebögen müssen der Gemeinde urschriftlich vorliegen. Eine Meldung per E-Mail ist nicht möglich und wird nicht gewertet. e. Die zeitliche Reihenfolge, wann die Rückmeldung eingeht, ist nicht relevant. Es erfolgt kein Vorteil für denjenigen, der den Rückmeldebogen so früh wie möglich abgegeben hat. f. Zusätzlich wird das Merkblatt auch auf der Homepage und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Walzbachtal veröffentlicht So ist auch den Personen eine Bewerbung möglich, die bisher nicht auf der Interessentenliste standen. Es gelten die gleichen Konditionen. IV. ZEITPLAN Die Frist zur Bewerbung endet am 24.04.2015. Die bis dahin eingegangenen verbindlichen Rückmeldungen werden aufbereitet und für die nichtöffentliche Auslosung im Gemeinderat vorbereitet. Anschließend werden die Ergebnisse den jeweils ausgelosten Personen bekanntgegeben. V. KAUFVERTRAG Im Kaufvertrag werden seitens der Gemeinde folgende Klauseln aufgenommen: a) Bauverpflichtung Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren entsprechend des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und der vom Baurechtsamt des Landratsamtes Karlsruhe genehmigten Baupläne oder der im Kenntnisgabeverfahren eingereichten Baupläne in baurechtlich zulässiger Weise mit einem Wohnhaus zu bebauen und selbst zu beziehen. Sodann muss der Käufer 5 Jahre selbst in dem Gebäude wohnen. b) Zustimmung bei Weiterveräußerung Das Grundstück oder Teile davon dürfen nur im bebauten Zustand weiterveräußert werden. Innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren ab Fälligkeit des Kaufpreises bedarf die Veräußerung der vorherigen Zustimmung der Gemeinde Walzbachtal und kann nur in nachweisbaren Härtefällen (z.B. berufsbedingt, schwerwiegende private Gründe usw.) erfolgen. Eine etwaige Veräußerung innerhalb des genannten Zeitraumes kann nur an Interessenten, die von der Gemeinde Walzbachtal vorgeschlagen oder anerkannt werden, erfolgen. Das Grundstück oder Teile davon dürfen nur im bebauten Zustand von Dritten alleine genutzt werden, wenn innerhalb der 5 Jahre, die das Haus durch den Erwerber und seine Familie zu nutzen ist, eine Nutzung durch ihn aufgrund von Härtefällen (z.B. berufsbedingt, schwerwiegende private Gründe usw.) nicht möglich ist. Eine etwaige Nutzung durch Dritte in dem genannten Zeitraum bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. 3 Merkblatt: Verkauf gemeindeeigener Grundstücke „Bäderäcker“ c) Rückübertragung/Rücktritt Der Gemeinde Walzbachtal steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die Rückübertragung des Eigentums am Grundstück oder Teilen davon zu verlangen, wenn der Käufer seine vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht erfüllt, z.B. den Kaufpreis zzgl. Klärbeitrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt oder nach nicht genehmigten Plänen baut. Der Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums ist durch eine Vormerkung im Grundbuch zu sichern. Die Gemeinde Walzbachtal wird die Vormerkung nach Erfüllung der Verpflichtungen auf Antrag des Käufers löschen lassen. d) Klärbeitrag Der nach dem Kommunalabgabengesetz für das Grundstück anfallende Klärbeitrag ist bereits zu Lasten der Gemeinde entstanden und muss zusätzlich zum Kaufpreis in voller Höhe gezahlt werden. VI. FÄLLIGKEIT Die Gesamtkosten sind 1 Monat nach Abschluss des Kaufvertrages auf folgendes Konto der Gemeinde Walzbachtal zu überweisen: Sparkasse Kraichgau, IBAN DE 19 6635 0036 0005 0322 30, BIC BRUS DE 66XXX VII. SONSTIGES Für Fragen oder Anmerkungen steht Ihnen die Bauabteilung der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Ansprechpartner dort sind: Skadi Förster Abt. III Bauen und Technik [email protected] 07203/88-31 Zimmer 31 Wössinger Straße 26-28 75045 Walzbachtal Andrea Didié Abt. III Bauen und Technik [email protected] 07203/88-36 Zimmer 36 Wössinger Straße 26-28 75045 Walzbachtal Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Burgey Bürgermeister 4
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