16. April 2015 a. Baugebiet Gödelmann Öffentliche Sitzung TOP 3 Az.:621.41 Zustimmung zur Vergabe an den günstigsten Bieter Für die Erschließungsarbeiten wurden von der KBB 7 Firmen angefragt. Fünf Firmen bekundeten Interesse und vier Firmen gaben schließlich ein Angebot ab. Submission war am 19. März 2015. Mit den günstigsten drei Bietern fanden im Anschluss daran noch Bietergespräche statt. Nach zwei Gesprächsrunden war am 1. April 2015 um 14 Uhr die letzte Frist, um das endgültige Pauschalangebot abzugeben. Davon hatten auch alle drei Firmen noch Gebrauch gemacht. Daraus ergab sich die in beigefügtem Schreiben der KBB zusammengestellte Reihenfolge. Günstigster Bieter ist demnach die Firma Morof aus Althengstett mit einem Pauschalangebot in Höhe von netto 1.396.500 €. Aufgrund der privaten Erschließungsträgerschaft vergibt zwar nicht der Gemeinderat die Bauarbeiten, sollte diese allerdings zustimmend zur Kenntnis nehmen und dadurch symbolisch auch den Baubeginn freigeben. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Morof aus Althengstett zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. b. Festlegung zweier Straßennamen Wie bereits in der vergangenen Sitzung erwähnt, sollte für die in beigefügtem Lageplan mit „A“ und „B“ markierten Straßen, Straßennamen festgelegt werden. Das Verbindungsstück zum Gebiete Gödelmann I soll weiter Ringstraße heißen. Ich würde hier den spontanen Vorschlag von GR Walter Knapp aufgreifen und Greifvögel als Straßennamen wählen. Vorschlag: „A“ = Bussardstraße „B“ = Habichtweg 16. April 2015 c. Öffentliche Sitzung TOP 3 Az.:621.41 Baugebiet Gödelmann Festlegung der Verkaufsrichtlinien für die Gemeindebauplätze c. 1. Verkaufspreis Es ist mit Erschließungskosten (Baukosten, Honorare, Gutachten, sonstige Entschädigungen) 2.479.500 € zu rechnen. Bei rund 16.650 m² Nettobaufläche ergibt das 150 €/m². Darüber hinaus entstehen für die Gemeinde folgende Grunderwerbskosten: Bruttofläche für Bauplatzzuteilung 14.735 m² Flächen für Ausgleichsmaßnahmen 2.440 m² Flächen für Radweg 2.365 m² = 19.540 m² x 80 €/m² = 1.563.200 € Die Erschließungsgemeinschaft entschädigt 50 €/m² für die Ausgleichsfläche, also 50 €/m² x 2.440 m² = - 122.000 € Somit entstehen der Gemeinde folgende Gesamtkosten Erschließungskosten eigene Bauplätze 150 €/m² x 10.890 m² Grundstückskosten abzgl. Entschädigung Gesamt Geteilt durch Bauplatzfläche Gemeinde = 1.633.500 € = 1.441.200 € 3.074.700 € = 10.890 qm ergibt Kosten je m² = 282,34 €/m² In den Kosten ist auch der Grunderwerb für die Fläche „Radweg“ enthalten. Der Radweg selbst ist zwar nicht den Erschließungskosten zuzurechnen, aber ohne den Erwerb dieser Fläche könnte die Wasserleitung nicht verlegt werden und ist deshalb einzukalkulieren. Zur Info: Die Verlegung der Wurmberger Wasserleitung kostet rund 50.000 €. Mit der Gemeinde Wurmberg haben wir uns auf eine jeweils hälftige Kostentragung geeinigt. Als Verkaufspreis für die Gemeindegrundstücke werden 295 €/m² vorgeschlagen. 16. April 2015 Baugebiet Gödelmann Öffentliche Sitzung TOP 3 Az.:621.41 c.2. Vergabebedingungen Entsprechend dem beiliegenden Plan entfallen auf die Gemeinde 27 Bauplätze (alle nicht grau schattierten Bauplätze). Seit der Vorstellung des städtebaulichen Gutachtens sind zahlreiche Kaufanfragen bei uns eingegangen. Diese wurden stets in der Weise beantwortet, dass wir keine Reservierungen vornehmen oder eine Warteliste anlegen, aber die Anfragen sammeln und Bescheid geben, sobald der Gemeinderat die Verkaufsbedingungen beschlossen hat. Es gibt zwar auch Mönsheimer Interessenten, die überwiegende Mehrzahl der Anfragen kommt jedoch von auswärts. Beim Baugebiet Gödelmann I hatten wir Mönsheimer Interessenten ein Vorauswahlrecht eingeräumt. Es ist zu überlegen ob wir das jetzt auch wieder tun sollen. Ich könnte mir das vorstellen, allerdings mit der Einschränkung, dass maximal 1/3 der Bauplätze, also 9 Stück, in dieser Vorauswahl verkauft werden. Nach Ablauf der Vorauswahlfrist können sich Einheimische und Auswärtige gleichermaßen um die Bauplätze bewerben. In beigefügtem Entwurf sind die Bedingungen zusammengefasst, wie sie, im Falle der Beschlussfassung, bekanntgemacht werden könnten. d. Vorstellung Muster Straßenlampen Zur Sitzung kann ich Ihnen eine Auswahl von Straßenlampen vorstellen, über die wir entscheiden sollten.
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