Sitzungsvorlage zu Tagesordnungspunkt 03

16.
April
2015
a.
Baugebiet Gödelmann
Öffentliche
Sitzung
TOP 3
Az.:621.41
Zustimmung zur Vergabe an den günstigsten Bieter
Für die Erschließungsarbeiten wurden von der KBB 7 Firmen angefragt. Fünf
Firmen bekundeten Interesse und vier Firmen gaben schließlich ein Angebot
ab. Submission war am 19. März 2015. Mit den günstigsten drei Bietern fanden
im Anschluss daran noch Bietergespräche statt. Nach zwei Gesprächsrunden
war am 1. April 2015 um 14 Uhr die letzte Frist, um das endgültige
Pauschalangebot abzugeben. Davon hatten auch alle drei Firmen noch
Gebrauch gemacht. Daraus ergab sich die in beigefügtem Schreiben der KBB
zusammengestellte Reihenfolge.
Günstigster Bieter ist demnach die Firma Morof aus Althengstett mit einem
Pauschalangebot in Höhe von netto 1.396.500 €.
Aufgrund der privaten Erschließungsträgerschaft vergibt zwar nicht der
Gemeinderat die Bauarbeiten, sollte diese allerdings zustimmend zur Kenntnis
nehmen und dadurch symbolisch auch den Baubeginn freigeben.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Morof aus
Althengstett zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
b.
Festlegung zweier Straßennamen
Wie bereits in der vergangenen Sitzung erwähnt, sollte für die in beigefügtem
Lageplan mit „A“ und „B“ markierten Straßen, Straßennamen festgelegt werden.
Das Verbindungsstück zum Gebiete Gödelmann I soll weiter Ringstraße
heißen.
Ich würde hier den spontanen Vorschlag von GR Walter Knapp aufgreifen und
Greifvögel als Straßennamen wählen. Vorschlag:
„A“ = Bussardstraße
„B“ = Habichtweg
16.
April
2015
c.
Öffentliche
Sitzung
TOP 3
Az.:621.41
Baugebiet Gödelmann
Festlegung der Verkaufsrichtlinien für die Gemeindebauplätze
c. 1. Verkaufspreis
Es ist mit Erschließungskosten (Baukosten, Honorare, Gutachten, sonstige
Entschädigungen) 2.479.500 € zu rechnen. Bei rund 16.650 m² Nettobaufläche
ergibt das 150 €/m².
Darüber hinaus entstehen für die Gemeinde folgende Grunderwerbskosten:
Bruttofläche für Bauplatzzuteilung
14.735 m²
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
2.440 m²
Flächen für Radweg
2.365 m²
= 19.540 m²
x 80 €/m²
= 1.563.200 €
Die Erschließungsgemeinschaft entschädigt 50 €/m² für die
Ausgleichsfläche, also
50 €/m² x 2.440 m²
= - 122.000 €
Somit entstehen der Gemeinde folgende Gesamtkosten
Erschließungskosten eigene Bauplätze 150 €/m² x 10.890 m²
Grundstückskosten abzgl. Entschädigung
Gesamt
Geteilt durch Bauplatzfläche Gemeinde
= 1.633.500 €
= 1.441.200 €
3.074.700 €
= 10.890 qm
ergibt Kosten je m²
= 282,34 €/m²
In den Kosten ist auch der Grunderwerb für die Fläche „Radweg“ enthalten. Der
Radweg selbst ist zwar nicht den Erschließungskosten zuzurechnen, aber ohne
den Erwerb dieser Fläche könnte die Wasserleitung nicht verlegt werden und ist
deshalb einzukalkulieren.
Zur Info:
Die Verlegung der Wurmberger Wasserleitung kostet rund 50.000 €. Mit der
Gemeinde Wurmberg haben wir uns auf eine jeweils hälftige Kostentragung
geeinigt.
Als Verkaufspreis für die Gemeindegrundstücke werden 295 €/m²
vorgeschlagen.
16.
April
2015
Baugebiet Gödelmann
Öffentliche
Sitzung
TOP 3
Az.:621.41
c.2. Vergabebedingungen
Entsprechend dem beiliegenden Plan entfallen auf die Gemeinde 27 Bauplätze
(alle nicht grau schattierten Bauplätze). Seit der Vorstellung des
städtebaulichen Gutachtens sind zahlreiche Kaufanfragen bei uns
eingegangen. Diese wurden stets in der Weise beantwortet, dass wir keine
Reservierungen vornehmen oder eine Warteliste anlegen, aber die Anfragen
sammeln
und
Bescheid
geben,
sobald
der
Gemeinderat
die
Verkaufsbedingungen beschlossen hat.
Es gibt zwar auch Mönsheimer Interessenten, die überwiegende Mehrzahl der
Anfragen kommt jedoch von auswärts.
Beim Baugebiet Gödelmann I hatten wir Mönsheimer Interessenten ein
Vorauswahlrecht eingeräumt. Es ist zu überlegen ob wir das jetzt auch wieder
tun sollen. Ich könnte mir das vorstellen, allerdings mit der Einschränkung, dass
maximal 1/3 der Bauplätze, also 9 Stück, in dieser Vorauswahl verkauft werden.
Nach Ablauf der Vorauswahlfrist können sich Einheimische und Auswärtige
gleichermaßen um die Bauplätze bewerben.
In beigefügtem Entwurf sind die Bedingungen zusammengefasst, wie sie, im
Falle der Beschlussfassung, bekanntgemacht werden könnten.
d.
Vorstellung Muster Straßenlampen
Zur Sitzung kann ich Ihnen eine Auswahl von Straßenlampen vorstellen, über
die wir entscheiden sollten.