4. Expose_Bommeraner_Heide_2__4__6__8

Stadt Witten
Exposé für die Liegenschaft
„BAUGEBIET BOMMERANER HEIDE“
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LIEGENSCHAFT
BOMMERANER HEIDE 2, 4, 6, 8
Lage:
Diese Grundstücke befinden sich im südlichen Bereich des Baugebietes. Die gute Wohnlage im Stadtteil Bommern bietet neben den verkehrsgünstigen Anschlüssen auch verschiedene fußläufig erreichbare
Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln. Geschäfte zur Deckung
des täglichen und des Gemeinbedarfs sowie Ärzte, Apotheken,
Kindergärten, Schulen, weitere Bildungseinrichtungen, Möglichkeiten
für vielfältige sportliche und andere Freizeitaktivitäten sind gut und
schnell, teilweise fußläufig oder mit dem Rad von dort erreichbar.
Katasterangaben:
Gemarkung Bommern Flur 11 Flurstück 375, 376, 377, 378
Größe:
siehe Tabelle
Grundbuch:
Abt. II: persönlich beschränkte Dienstbarkeit (Anbauverpflichtung).
vorhandene Leitungen:
Es bestehen Anschlussmöglichkeiten an die bereits verlegten Ver- und
Entsorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser, Telefon und an einen
öffentlichen Kanal für Regen- und Schmutzwasser.
Weiterhin besteht die Anschlussmöglichkeit an eine moderne VDSLBreitbandverbindung mit bis zu 50 Mbit/s im Download.
Bau- und Planungsrecht: Eine Baugenehmigung wird nach den Festschreibungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 170s erteilt. Art und Maß der
baulichen Nutzung ergeben sich hieraus.
Möglich ist auch eine nicht störende gewerbliche Nutzung nach § 6
BauNVO.
bauordnungsrechtliche
Vorgaben:
Der städtebauliche Entwurf sieht für die überbaubare Grundstücksfläche die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit 1 Vollgeschoss vor.
Es wird empfohlen, die geplanten baulichen Vorhaben persönlich, nach
vorheriger Terminvereinbarung, mit der Bauordnungsbehörde
(Servicebüro Baudezernat) abzustimmen.
Barbara Tebbe, Tel.: 02302 – 581 4339
Wilhelm Steinmann, Tel.: 02302 – 581 4365
Erschließung:
Erschließungsbeiträge für die Grundstücke 2, 4, 6, 8 sowie Kostenerstattungsbeiträge für die dem Bebauungsplan 170s zugeordneten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden im Zuge des Grundstücksverkaufs abgelöst und sind im Kaufpreis enthalten. Kanalanschlussbeiträge fallen nicht an.
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LIEGENSCHAFT
Bodenbelastungen:
Verkaufsbedingungen:
BOMMERANER HEIDE 2, 4, 6, 8
Von Altlasten ist nach dem bei der Stadt Witten geführten Übersichtsplan der Flächen mit Bodenbelastungen, Bergbaueinwirkungen, Altlastenverdacht und Altlasten nichts bekannt.
•
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zum Festpreis (ohne Maklergebühr).
- Preise siehe Tabelle -
•
Kaufpreisfälligkeit: vier Wochen nach Vertragsabschluss.
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Fälligkeit ist der Erwerber noch
nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Es wird empfohlen, bei Finanzierungsgesprächen mit Kreditinstituten und
Fördermittel gebenden Stellen auf dieses Formerfordernis hinzuweisen.
Verfahren:
•
Sämtliche mit der Vertragsausführung verbundene Kosten, insbesondere die Notar- und Gerichtskosten, Hausanschlusskosten (Strom, Gas, Wasser, Telefon, VDSL-Breitband), Einmessung des Gebäudes sowie die Grunderwerbsteuer, gehen zu
Lasten der Erwerber.
•
Die Vergabe bzw. der Verkauf eines Grundstücks erfolgt nur an
Einzelbewerber für den Eigenbedarf zur Selbstnutzung.
Ab sofort können Sie sich bis zum 10.06.2015 für eines der oben genannten Grundstücke bewerben. Es besteht die Möglichkeit, sich alternativ für zwei weitere Grundstücke im Baugebiet Bommeraner Heide
zu bewerben; die Rangfolge der Vergabe erfolgt unter notarieller Aufsicht durch eine Ziehung (Näheres siehe Anlage). Ihre Bewerbungen
richten Sie auf den entsprechenden Vordrucken an:
Amt für Bodenwirtschaft, Annenstraße 111b, 58453 Witten, per Email:
[email protected] oder FAX: 02302-5816299.
Jeder Bewerbung ist jeweils eine Finanzierungszusage beizufügen.
Im Anschluss an die Ziehung erhalten Sie -je nach Rangfolge- ein
konkretes, schriftliches Angebot für ein Grundstück. Dieses Angebot
wird Ihnen für einen Zeitraum von vier Wochen kostenlos unterbreitet.
In dieser Zeit können u.a. Abstimmungsgespräche mit Architekten,
Baufirmen, Energieversorgern, etc. vorgenommen werden. Sollte die
kostenlose Reservierungszeit nicht ausreichen, ist es möglich, gegen
Zahlung einer Reservierungsgebühr i.H.v. 0,5% des Rohbaulandwertes, das Angebot auf weitere 3 Monate zu verlängern.
Der Vertragsschluss wird innerhalb der maximalen Reservierungszeit
von 4 Monaten erwartet.
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LIEGENSCHAFT
Ansprechpartner:
BOMMERANER HEIDE 2, 4, 6, 8
Bei Fragen zu diesem Angebot nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt
auf.
Bürozeiten und Ansprechpartner:
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Herr Dinkloh, Telefon: 02302 / 581- 6236, Zi.: 225
Frau Pähler, Telefon: 02302 / 581- 6233, Zi.: 224
Amt für Bodenwirtschaft, Annenstr. 111b, 58453 Witten
Anlagen:
Vergabeverfahren
Lageplan
Bewerbungsvordruck
Kaufpreisübersicht
Gestaltungshandbuch
Weitere Informationen zur Stadt und Umgebung auf : www.witten.de
Anregungen und Informationen zur Gestaltung Ihres Traumhauses
finden Sie im beigefügten Gestaltungshandbuch.
Die hier und in den Anlagen gemachten Angaben dienen nur zur Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Änderungen sind vorbehalten.
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