Herzlich Willkommen Ragnar Watteroth, Kreiskämmererl 13.04.2015 ID:2442357 Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft in Walzbachtal Gemeinderatssitzung am 13.04.2015 Ragnar Watteroth, 13.04.2015 2 Überprüfte Standorte in Walzbachtal a) Alemannenstraße 18 in Walzbachtal-Wössingen Wohnhaus für 30 Personen -> Übergabe erfolgt am 16.04.2015 b) Grundstück im Ortsteil Jöhlingen c) Grundstück/e im Ortsteil Wössingen 3 a) Grundstück im Ortsteil Jöhlingen Übersichtsplan Jahnstraße/Rohrloch, Flst.Nr. 18004, Ortsteil Jöhlingen 4 Möglicher Standort der GU a) Grundstück im Ortsteil Jöhlingen Baurechtliche Beurteilung - Flst.Nr. 18004 Nicht überplanter Bereich Aufstellung eines Bebauungsplanes Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nutzungsart) Änderung des Regionalplanes (Zielabweichungsverfahren, da Grünzäsur tangiert ist) Fazit: Aufgrund der 3 durchzuführenden Verfahren ist das Grundstück kurzfristig nicht sofort umsetzbar. Eine Projektrealisierung ist nur mittelfristig umsetzbar. . 5 b) Grundstücke im Ortsteil Wössingen Übersichtsplan Möglicher Standort der GU Bitschengäßle, Ortsteil Wössingen Flst.Nrn. 545, 530/1 (Teilfläche) und 10811 Flst.Nrn. 546 und 548 stehen als mögliche Erweiterung zur Verfügung 6 Baurechtliche Beurteilung - Flst.Nr. 545 und Teilfläche von Flst.Nr. 530/1 Bebauungsplan „Bitschengäßle II“ (Grünfläche) Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, parallel zur Bauantragsstellung. - Flst.Nr. 10811 Nicht überplanter Bereich Änderung des Flächennutzungsplanes, parallel zur Bauantragsstellung. (Derzeit als Friedhofserweiterung eingetragen) Fazit: Die Grundstücke stehen bauplanungsrechtlich kurzfristig zur Verfügung. Eine Projektrealisierung ist zeitnah umsetzbar. 7 Mögliches Plankonzept - Neubau mit 2-geschossiger Bebauung - 4-flügelige Anlage die sich um einen zentralen Hof gruppiert. - Unterbringung von ca. 100 Personen + Verwaltung und Sozialräume (bei der aktuellen Regelung von 4,5 m²/Person) - Eine Erweiterung der Unterkunft ist möglich (7m²/Person ab 2016 oder mögliche Anschlussunterbringung) 8 Möglicher Grundriss Erdgeschoss 9 Möglicher Grundriss 1. OG 10 Mögliche Perspektive - Eingang 11 Mögliche Perspektive - Ost 12 Mögliche Perspektive - Süd 13 Mögliche Perspektive - West 14 Mögliche Erweiterung, 2. Bauabschnitt 1. Variante - Mögliche Erweiterung bei einer Wohnfläche von 7 m²/Bewohner (ab 01.01.2016) - Durch die Erhöhung von 4,5 m²/Person auf 7,0 m²/Person müssen die Zimmer des 1. Bauabschnittes auf 2 Personen reduziert werden. - Durch den 2. Bauabschnitt besteht die Möglichkeit einer Erweiterung für 40 Personen so dass die Unterbringung von ca. 100 Personen gewährleistet ist. 15 Mögliche Erweiterung, 2. Bauabschnitt 2. Variante - Alternativ zur Erweiterung könnte an dieser Stelle auch die Anschluss-unterbringung geplant werden. - Wohneinheiten für 2 – 4 Personen für ca. 35 Bewohner mit ca. 8 – 9 m² Wohnfläche. 16 Mögliche Erweiterung, 2. Bauabschnitt 3. Variante - Anstelle des Anbaus an der Gemeinschaftsunterkunft mit dem Südflügel (Variante 1+2) können für die Anschlussunterbringung die zur Verfügung stehenden Nachbargrundstücke Flst.Nrn. 546 und 548 herangezogen werden. - Hier wären 1 oder 2 separate Gebäude - mit 36 Personen (wie Variante 2) bzw. 72 Bewohnern möglich. 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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