Gemeinschaftsunterkunft Walzbachtal

Herzlich Willkommen
Ragnar Watteroth, Kreiskämmererl 13.04.2015 ID:2442357
Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft
in Walzbachtal
Gemeinderatssitzung am 13.04.2015
Ragnar Watteroth, 13.04.2015
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Überprüfte Standorte in Walzbachtal
a) Alemannenstraße 18 in Walzbachtal-Wössingen
Wohnhaus für 30 Personen
-> Übergabe erfolgt am 16.04.2015
b) Grundstück im Ortsteil Jöhlingen
c) Grundstück/e im Ortsteil Wössingen
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a) Grundstück im Ortsteil Jöhlingen
Übersichtsplan
Jahnstraße/Rohrloch, Flst.Nr. 18004, Ortsteil Jöhlingen
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Möglicher
Standort der GU
a) Grundstück im Ortsteil Jöhlingen
Baurechtliche Beurteilung
- Flst.Nr. 18004
Nicht überplanter Bereich
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nutzungsart)
Änderung des Regionalplanes (Zielabweichungsverfahren, da
Grünzäsur tangiert ist)
Fazit: Aufgrund der 3 durchzuführenden Verfahren ist das
Grundstück kurzfristig nicht sofort umsetzbar. Eine
Projektrealisierung ist nur mittelfristig umsetzbar.
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b) Grundstücke im Ortsteil Wössingen
Übersichtsplan
Möglicher
Standort der GU
Bitschengäßle, Ortsteil Wössingen
Flst.Nrn. 545, 530/1 (Teilfläche) und 10811
Flst.Nrn. 546 und 548 stehen als mögliche Erweiterung zur
Verfügung
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Baurechtliche Beurteilung
- Flst.Nr. 545 und Teilfläche von Flst.Nr. 530/1
Bebauungsplan „Bitschengäßle II“ (Grünfläche)
Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB, parallel zur Bauantragsstellung.
- Flst.Nr. 10811
Nicht überplanter Bereich
Änderung des Flächennutzungsplanes, parallel zur Bauantragsstellung. (Derzeit als Friedhofserweiterung eingetragen)
Fazit: Die Grundstücke stehen bauplanungsrechtlich kurzfristig
zur Verfügung. Eine Projektrealisierung ist zeitnah
umsetzbar.
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Mögliches Plankonzept
- Neubau mit 2-geschossiger
Bebauung
- 4-flügelige Anlage die sich um
einen zentralen Hof gruppiert.
- Unterbringung von ca. 100
Personen + Verwaltung und
Sozialräume (bei der aktuellen
Regelung von 4,5 m²/Person)
- Eine Erweiterung der Unterkunft ist
möglich (7m²/Person ab 2016 oder
mögliche Anschlussunterbringung)
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Möglicher Grundriss Erdgeschoss
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Möglicher Grundriss 1. OG
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Mögliche Perspektive - Eingang
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Mögliche Perspektive - Ost
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Mögliche Perspektive - Süd
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Mögliche Perspektive - West
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Mögliche Erweiterung, 2. Bauabschnitt
1. Variante
- Mögliche Erweiterung bei einer
Wohnfläche von 7 m²/Bewohner
(ab 01.01.2016)
- Durch die Erhöhung von 4,5
m²/Person auf 7,0 m²/Person
müssen die Zimmer des 1.
Bauabschnittes auf 2 Personen
reduziert werden.
- Durch den 2. Bauabschnitt besteht
die Möglichkeit einer Erweiterung
für 40 Personen so dass die
Unterbringung von ca. 100
Personen gewährleistet ist.
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Mögliche Erweiterung, 2. Bauabschnitt
2. Variante
- Alternativ zur Erweiterung könnte
an dieser Stelle auch die
Anschluss-unterbringung geplant
werden.
- Wohneinheiten für 2 – 4 Personen
für ca. 35 Bewohner mit ca. 8 – 9
m² Wohnfläche.
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Mögliche Erweiterung, 2. Bauabschnitt
3. Variante
- Anstelle des Anbaus an der
Gemeinschaftsunterkunft mit dem
Südflügel (Variante 1+2) können für
die Anschlussunterbringung die zur
Verfügung stehenden Nachbargrundstücke Flst.Nrn. 546 und 548
herangezogen werden.
- Hier wären 1 oder 2 separate
Gebäude
- mit 36 Personen (wie Variante 2)
bzw. 72 Bewohnern möglich.
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!