Antrag AFP - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung, Ländlicher Raum

Verzeichnis der Antragsvordrucke MLR 2710-01/2015
Bezeichnung
Arbeitsblatt
Titel
Antrag AFP
Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Zuwendungsempfänger/innen gem. Abschnitt I Nr. 5.1.1.
bis 5.1.3. der VwV des MLR zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen
Personenbezogene
Angaben
Angaben zum/r Antragsteller/in bzw. zu den Beteiligten einer Personengesellschaft bzw. juristischen
Person
Transparenz
Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln
Anlagenverzeichnis
Bewässerung
MLR 2710-01/2015
Antrag-I-2015-04-28.xlsx
28.04.2015
Name (ggf. Unternehmensbezeichnung)
Vorname (Einzelunternehmer)
Teilort
Telefon
Straße
E-Mail
Geburtsdatum (Einzelunternehmer)
Fax
Unternehmensnummer
Land
Ort
Ortsnummer
Lfd. Nr.
PZ
08
Über das
Eingangsstempel
Landratsamt
an das Regierungspräsidium
Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung
nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg zur
einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (VwV einzelbetriebliche Förderung)
Agrarinvestitionsförderungsprogramm - Abschnitt I
1.0
Angaben zur Förderung
1.1
Für folgendes Vorhaben (Erläuterung des geplanten Vorhabens)
1.2
werden folgende Zuwendungen beantragt:
1.2.1 Zuschuss für eine Basisförderung
Basisförderung (20% Zuschuss)
1.2.2 Zuschuss für eine Premiumförderung
Premiumförderung Rinderhaltung (30% Zuschuss)
Premiumförderung andere Tierarten (bis zu 40% Zuschuss)
1.2.3 Zuschuss für ein Vorhaben im Rahmen der EIP
EIP-Zuschuss
1.2.4 Förderung der Betreuung
Betreuerzuschuss
1.2.5 Förderung der Erschließung (20%)
Erschließungszuschuss
1.3
Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung wird eine Bürgschaft beantragt:
ja
MLR 2710-01/2015
nein
Antrag-I-2015-04-28.xlsx
28.04.2015
2.0
Angaben zur besonderen Förderung
2.1
Die besonderen Anforderungen in den Bereichen
Verbraucherschutz
Umwelt- / Klimaschutz
werden wie folgt erfüllt (Erläuterung):
2.2
Die baulichen Anforderungen an die besonders tiergerechte Haltung werden wie folgt erfüllt:
Basisanforderung an die Haltung von
(Tierart gemäß Anlage 1 A benennen)
Premiumanforderung an die Haltung von
(Tierart gemäß Anlage 1 benennen)
3.0
Angaben zum Unternehmen
3.1
Die Antragstellung erfolgt für mein / unser Unternehmen mit folgender Rechtsform:
Für den Antragsteller sowie für die Mitglieder unter G und P ist die Anlage "Personenbezogene Angaben" auszufüllen.
(E) Einzelunternehmen
(P) Personengesellschaft
Anzahl der Mitglieder:
Betriebszusammenschluss
Anzahl der Einzelunternehmen
(J) Juristische Person des öffentlichen Rechts
(G) Juristische Person des privaten Rechts
Anzahl der Mitglieder:
Betriebszusammenschluss
3.2
Ich bin / Wir sind Eigentümer
Anzahl der Einzelunternehmen
Pächter
des landwirtschaftlichen Unternehmens.
(der Pachtvertrag ist beigefügt)
3.3
3.4
Betriebsübernahme / Existenzgründung
Ich habe am
erstmals ein landwirt. Unternehmen übernommen.
Ich habe am
erstmals eine selbständige Existenz gegründet.
Ich bin / Wir sind außerdem an folgenden Unternehmen beteiligt (ggf. sind weitere Angaben erforderlich)
Name, Adresse, Sparte, Bereich, Art und Umfang der Beteiligung erforderlich)
(Soweit in diesen Unternehmen Tiere gehalten werden, sind diese Tierplätze in einer separaten Anlage anzugeben)
3.5
Mein / Unser Unternehmen wurde seit dem 01.01.2014 nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm
nicht gefördert,
folgendermaßen gefördert:
Jahr
Nummer des Antrags
Bewilligungsdatum
zuwendungsfähige Ausgaben
08
08
08
08
08
Summe:
MLR 2710-01/2015
Antrag-I-2015-04-28.xlsx
28.04.2015
3.6
Für Investitionen in meinem / unserem Unternehmen habe ich / haben wir in den letzten 3 Jahren
keine Zuwendungen erhalten
folgende Zuwendungen erhalten:
Bewilligungsdatum
Bewilligungsstelle
Zweck
Zuwendung in €
Summe:
3.7
Meine / Unsere Umsatzerlöse aus unternehmerischer Tätigkeit
(Darstellung für jeden Antragsteller, Gesellschafter ggfs. auf separatem Blatt erforderlich)
Wirtschafts-/
Kalenderjahr
Umsatzerlöse
insgesamt (einschl.
Spalte 3)
Umsatzerlöse durch
Bodenbewirtschaftung oder
durch mit
Bodenbewirtschaftung
verbundene Tierhaltung 1)
Anteile der Umsatzerlöse
aus Bodenbewirtschaftung
und bodengeb. Tierhaltung an
den Umsatzerlösen insg.
1
2
3
4=3/2
Durchschnitt in %
1) einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge
3.8
Zeitplanung
Monat
Jahr
Geplanter Beginn
Geplante Fertigstellung
Geplantes Ende*
*Der Endtermin muss neben dem tatsächlichen Durchführungszeitraum für die Investition auch die benötigte Zeit für die
Rechnungsstellung und -bezahlung sowie die buchungstechnische Abwicklung beim Antragsteller berücksichtigen.
4.0
Ich / Wir bestätige/n, dass
4.1
die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte genannte Mindestgröße erreicht oder
überschritten wird,
4.2
ich / wir kein landwirtschaftliches Altersgeld oder eine vergleichbare gesetzliche Rente / Pension beziehe/n,
4.3
ich / wir mit der Verwendung meiner / unserer Angaben aus dem "Gemeinsamen Antrag" und der
HIT Datenbank zur Bearbeitung dieses Antrages einverstanden bin / sind,
4.4
die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand 25% des Eigenkapitals meines / unseres Unternehmens nicht
übersteigt,
4.5
mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist und auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen wird. Lieferungs- und Leistungsverträge wurden noch nicht abgeschlossen und werden
auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides abgeschlossen,
4.6
ich / wir ein Kleinst- oder kleines Unternehmen im Sinne des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 702/2014
betreibe/n, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz nicht mehr als 10 Mio. € oder
dessen Jahresbilanzsumme nicht mehr als 10 Mio. € beträgt,
4.7
sich mein / unser Unternehmen nicht in Schwierigkeiten im Sinne der "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche
Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen Beihilfen in Schwierigkeiten"
(Abl. 2014 /C 249/01 vom 31. Juli 2014) befindet,
4.8
bei Investitionen in die Tierhaltung, die nach Ziffer 4.2.4 Abschnitt 1 der VwV einzelbetrieblichen Förderung
maximal zulässige Tierplätze nicht überschritten werden,
MLR 2710-01/2015
Antrag-I-2015-04-28.xlsx
28.04.2015
bei Invesitionen in die Tierhaltung der Tierbesatz des Unternehmens nach Durchführung der Investition
4.9
2 GV / ha selbst bewirtschafteter Fläche nicht überschritten wird bzw. bei Überschreiten dieser Grenze
anhand von Dungabnahmeverträgen dargelegt wird, dass der Dung entsprechend verwertet werden kann,
das Vorhaben durch keine anderen öffentlichen Förderprogramme gefördert wird.
4.10
(ausgenommen sind Mittel der Landw. Rentenbank, der Förderbank des Landes und Maßnahmen
aus FAKT, Teil G)
5.0
Erklärungen des / der Antragstellers/in
5.1
Allgemeine Erklärungen
Ich/Wir habe/n mich / uns über die im Rahmen der Fördermaßnahmen geltenden Vorschriften der Europäischen Union und des
Landes Baden-Württemberg informiert und erkenne/n sie für mich / uns als verbindlich an. Mir / Uns ist bekannt, dass die
Verwaltungsvorschrift und die Verordnungen im Internet unter folgender Adresse: https://www.landwirtschaftbw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Einzelbetriebliche+Investitionen/Foerderzeitraum+2014+_+2020 und bei der
Bewilligungsbehörde eingesehen werden können. Ich / Wir werde/n der Bewilligungsbehörde alle Tatsachen mitteilen, die
Auswirkung auf die Bewilligung, die Gewährung, die Weitergewährung, die Inanspruchnahme oder das Belassen der
Zuwendungen haben oder entgegenstehen oder für die Rückforderung der Leistungen erheblich sind. Diese umfassen z.B. jede
Abweichung von Gründe dafür werde/n ich / wir unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitteilen, im Falle höherer Gewalt
oder Gründe dafür werde/n ich / wir unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitteilen, im Falle höherer Gewalt oder
außergewöhnlicher Umstände jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen. Mir / Uns ist bekannt, dass die Erhebung der Angaben im
Förderantrag und den Anlagen sowie der mit dem Antrag ausgehändigten Unterlagen und Merkblätter sich auf die VwV
einzelbetriebliche Förderung und auf die einschlägigen Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1305/2013, Verordnung (EU)
Nr. 1306/2013 und auf die §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in den jeweils geltenden Fassung stützen. Die
Kenntnis der erbetenen Angaben dient der Überprüfung der Voraussetzungen für die Antragsbewilligung und die Auszahlung der
Zuwendung oder ist zur Begleitung und Bewertung der Fördermaßnahme erforderlich. Vollständige Angaben sind Voraussetzung
für den Erlass eines Zuwendungsbescheides. Mir / Uns ist bekannt, dass die Vorgaben des landwirtschaftlichen Fachrechts, auch
nach Durchführung des Vorhabens, einzuhalten sind.
5.2
Kontrollen
Ich gestatte / Wir gestatten den zuständigen Behörden der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg, ihren
Beauftragten sowie ihren Prüforganen und den entsprechenden Rechnungshöfen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und
Befugnisse das Betreten von Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräumen sowie von Betriebs- oder Vertragsflächen. Auf Verlangen
werde ich / werden wir die in Betracht kommenden Bücher, Aufzeichnungen, Belege, Schriftstücke Verfügung stellen, Auskünfte
erteilen und die erforderliche Unterstützung gewähren, Datenträger, Karten und Baupläne sowie sonstige Unterlagen zur Einsicht
zur Verfügung stellen, Auskünfte erteilen und die erforderliche Unterstützung gewähren. Bei automatisiert geführten
Aufzeichnungen bin ich / sind wir verpflichtet, auf eigene Kosten die erforderlichen Ausdrucke zu erstellen, soweit die Prüforgane
dies verlangen.
Mir / Uns ist bekannt, dass ein Antrag abgelehnt oder die Förderung widerrufen werden kann, wenn der Begünstigte oder sein
Stellvertreter die Kontrolle verweigert.
5.3
Angaben zur Bewertung der Fördermaßnahme
Gemäß Kapitel III, Artikel 76 bis 79 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 /ELER-Verordnung) sind der EU innerhalb bestimmter
Fristen Berichte über die Maßnahme vorzulegen. Die Abfassung dieser Berichte bedarf auch der Mitwirkung der Antragsteller. Ich
erkläre / Wir erklären uns bereit, die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen Angaben zum geförderten Projekt zu machen.
5.4
Subventionserhebliche Tatsachen
Mir/ Uns ist bekannt, dass die in den Abschnitten 1 bis 4 des Antrages und in den Anlagen genannten Tatsachen
subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches sind, von denen die Bewilligung, Gewährung,
Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der beantragten Zuwendung abhängig sind. Subventionserhebliche
Tatsachen sind ferner alle Tatsachen, von denen nach Verwaltungsverfahrensrecht (§§ 48, 49, 49a des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes) oder nach anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Zuwendung abhängig ist. Ich/
Wir habe(n) davon Kenntnis genommen, dass unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben über subventionserhebliche
Tatsachen als Subventionsbetrug nach § 264 des Strafgesetzbuches strafbar sind.
5.5
Künstliche Schaffung der Voraussetzungen
Mir / Uns ist bekannt, dass mir / uns keine Zahlungen zustehen, wenn ich / wir die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen
Voraussetzungen künstlich geschaffen habe/n, um einen der Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.
MLR 2710-01/2015
Antrag-I-2015-04-28.xlsx
28.04.2015
5.6
Sanktionen
Für bestimmte Sachverhalte sehen Art. 63 der VO (EU) Nr. 809/2014 und Art. 35 der VO (EU) Nr. 640/2014 Kürzungen,
Sanktionen und Ausschlüsse vor (siehe das beigefügte Merkblatt Sanktionen).
5.7
Datenschutz
Für die Angaben in diesem Antrag besteht keine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift. Die Erteilung dieser Auskünfte ist
jedoch Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsvorteilen und daher für die Bearbeitung des Antrages erforderlich (§ 14 Abs.
1 LDSG). Dieser Antrag kann nur über EDV bearbeitet werden. Der Antragsteller / die Antragstellerin hat ein Recht auf Auskunft
über die zu seiner / ihrer Person gespeicherten Daten und den Zweck der Datenverarbeitung (§ 21 Abs. 1 LDSG) sowie auf die
Berichtigung unrichtiger Daten (§ 22 LDSG). Mir / uns ist bekannt, dass die von mir / uns vorgegebenen Daten zur automatisierten
Berechnung der in diesem Antrag beantragten Beihilfezahlungen erfasst, verarbeitet und gespeichert und zur Erstellung von
anonymisierten Auswertungen, zur Erledigung von agrarstrukturellen Stellungnahmen als Träger des öffentlichen Belangs
Landwirtschaft und Ländlicher Raum, zur Vorbereitung des Folgeantrags durch das Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz sowie durch die Regierungspräsidien in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verwendet werden.
5.8
Verbot der Doppelfinanzierung
Mir / Uns ist bekannt, dass öffentliche Fördermittel von anderen Dienststellen, Kommunen, Landkreisen oder einer Förderbank, die
in die Finanzierung eines Projektes einbezogen werden sollen, unter der Angabe des Zuwendungsgebers, des Förderprogramms
und des Förderbetrags zu benennen sind. Dies gilt auch nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides. Unbeschadet vorstehender
Mitteilungspflicht erkläre/n ich / wir, dass ich / wir für die beantragte Fördermaßnahme keine Beihilfen nach anderen Programmen
des Landes Baden-Württemberg, des Bundes oder der Europäischen Kommission erhalten oder beantragt habe/n.
5.9
Transparenz
Ich habe/Wir haben von dem beigefügten Merkblatt zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln
Kenntnis genommen.
5.10 Publizität
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die Öffentlichkeit in geeigneter Weise nach den Vorgaben des Merkblatts "Verpflichtungen des
Begünstigten bezüglich Informations- und PR-Maßnahmen" auf die Unterstützung der öffentlichen Hand hinzuweisen habe/n.
5.11 Aufbewahrung von Buchführungsdaten
Ich bin/wir sind verpflichtet, alle Unterlagen, Aufzeichnungen, Belege, Bücher und Baupläne sowie sonstigen Antragsunterlagen
mindestens zehn Jahre nach Vorlage des (Schluss-) Verwendungsnachweises aufzubewahren, soweit nicht nach anderen
Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung vorgeschrieben ist. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall eine längere
Aufbewahrungsfrist anordnen.
6.0
Die Anlagen lt. beigefügtem Anlagenverzeichnis sind Bestandteil dieses Antrages
Ich versichere / Wir versichern, dass meine / unsere in diesem Antrag und den Anlagen enthaltenen Angaben vollständig und
richtig sind.
Bei Einzelunternehmen:
Ort
Antragsdatum
Unterschrift Antragsteller/in u. Ehegatte sofern Mitunternehmer / in
Bei einer juristischen Personen / Personengesellschaft:
Ort
Antragsdatum
Unterschrift des Bevollmächtigten
Unterschrift Gesellschafter/in
Unterschrift Gesellschafter/in
MLR 2710-01/2015
Antrag-I-2015-04-28.xlsx
28.04.2015
Personenbezogene Angaben
1.0
Angaben zum/r Antragsteller/in eines Einzelunternehmens bzw.
zu den Gesellschaftern einer Personengesellschaft bzw.
zu den Gesellschaftern von juristischen Personen des privaten Rechts
1.1
Anschrift
Name
Vorname
Geburtsdatum
Teilort
Telefon
Fax
Straße
E-Mail
Unternehmensnummer
PLZ
Land
Ort
Ortsnummer
Lfd. Nr.
PZ
08
1.2
Geschlecht
m
w
1.3
Ich bin verheiratet
ja
nein
1.4
Berufsbildung
(B) Berufsabschlussprüfung
(F) Fachschule / Techniker
(M) Meister
(U) Universität / FH
(H) Ich beantrage die Anerkennung meiner beruflichen Fähigkeiten
ggf. gesonderte Eräuterung
1.5
Veranlagung zur Einkommensteuer zum Zeitpunkt der Antragstellung
Ich bin zur Einkommensteuer veranlagt.
Ich bin zur Einkommensteuer nicht veranlagt. (Bestätigung des zuständigen Finanzamtes liegt bei)
1.6
Positive Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten
Einkommensteuerbescheide
der Jahre n-2, n-3, n-4
Höhe der positiven Einkünfte
laut Einkommensteuerbescheide ohne
Kapitalerträge
Kapitalerträge nach §32d
EStG, vom Steuerberater
bestätigt
Gesamt
Durchschnitt:
1.7
Mein / Unser Anteil bei Vorliegen einer Gesellschaft beträgt:
Kapitalanteil %
oder
Gewinnanteil %
Sofern vor und nach der Bewilligung Änderungen eintreten, teile ich diese mit.
Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben durch die Unterschrift im Antrag.
MLR 2710-01/2015
Antrag-I-2015-04-28.xlsx
28.04.2015
Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln
Information der Begünstigten von Mitteln aus den Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) über die Veröffentlichung von Informationen gemäß
Artikel 113 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die
Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale Verordnung)
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gemäß Artikel 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 908/2014 verpflichtet, die Begünstigten von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) spätestens zum 31. Mai jeden Jahres nachträglich für das vorangegangene
Jahr im Internet zu veröffentlichen.
Zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union können die Daten der Begünstigten von Rechnungsprüfungs- und
Untersuchungseinrichtungen der Europäischen Union, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Gemeinden verarbeitet werden.
Mit der Veröffentlichung der Informationen über die Begünstigten aus den Europäischen Agrarfonds verfolgt die Europäische Union das Ziel, die
Transparenz der Verwendung der Unionsmittel und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Europäischen Agrarpolitik zu verbessern sowie die
Kontrolle der Verwendung der Unionsmittel zu verstärken.
Die Veröffentlichungspflicht besteht für alle ab dem EU-Haushaltsjahr 2014 (Beginn: 16. Oktober 2013) an die Begünstigten getätigten Zahlungen
aus den o.g. EU-Agrarfonds. Dazu gehören u.a. alle im Antragsjahr 2013 beantragten Direktzahlungen.
Die Veröffentlichung enthält folgende Informationen:
a) den Namen der Begünstigten, und zwar
bei natürlichen Personen Vorname und Nachname;
den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechtsform, sofern der Begünstigte eine juristische Person ist, die nach der Gesetzgebung des
betreffenden Mitgliedstaats eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt;
den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amtlich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der Begünstigte eine Vereinigung ohne
eigene Rechtspersönlichkeit ist;
b) die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl bzw. der Teil der Postleitzahl, der für die
betreffende Gemeinde steht;
c) eine Aufschlüsselung der Beträge der Zahlungen für jede aus dem EGFL und aus dem ELER finanzierte Maßnahme gemäß Artikel 57 in Verbindung
mit Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 sowie die Summe dieser Beträge, die jeder Begünstigte in dem betreffenden
Haushaltsjahr erhalten hat;
d) eine Beschreibung der aus dem EGFL bzw. dem ELER finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds, aus dem die Zahlungen gemäß Buchstabe
c) gewährt werden und der Art und des Ziels jeder Maßnahme.
Die zu veröffentlichenden Beträge der Zahlungen für die aus dem ELER finanzierten Maßnahmen entsprechen dem Gesamtbetrag der öffentlichen
Zahlungen, einschließlich des Beitrags der Europäischen Union und des nationalen Beitrags.
Ausgenommen von der Veröffentlichung des Namens sind gemäß Artikel 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Begünstigte, deren Gesamtbetrag
an Beihilfen aus den EU-Agrarfonds in einem Jahr gleich oder niedriger als der von dem Mitgliedstaat im Rahmen der Kleinerzeugerregelung nach
Titel V der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 festgelegte Schwellenwert (in Deutschland:1.250,-- €) ist. In diesem Fall wird der Begünstigte durch
einen Code angegeben. Sollte die Identifizierung einer natürlichen Person als Begünstigte auf Grund der unter b), c) und d) aufgeführten Informationen infolge einer begrenzten Anzahl von in der Gemeinde wohnhaften oder eingetragenen Begünstigten dennoch möglich sein, werden –
um dies zu verhindern – die Informationen unter Angabe der nächstgrößeren Verwaltungseinheit, zu der diese Gemeinde gehört, veröffentlicht.
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung erfolgt auf folgender rechtlichen Grundlage:
- Verordnung (EU) Nr.1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und
das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG)
Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549)
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission vom 6. August 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr.
1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des
Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 59),
- Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG),
- der Agrar- und Fischerei-Informationen-Verordnung (AFIVO)
in den jeweils geltenden Fassungen.
Die Informationen werden auf einer speziellen – vom Bund und den Ländern gemeinsam betriebenen – Internetseite der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Internetadresse
www.agrar-fischerei-zahlungen.de
von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder veröffentlicht. Sie bleiben vom Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung an
zwei Jahre lang zugänglich.
Für die personenbezogenen Daten bleiben die Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober
1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. L 281 vom 23.11.1995, S.
31) in der jeweils gültigen Fassung sowie die nationalen Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Länder unberührt. Auf die in diesen
Rechtsvorschriften geregelten Datenschutzrechte und die Verfahren zur Ausübung dieser Rechte bei den für die betreffenden Zahlungen
zuständigen Stellen des Bundes und der Länder wird verwiesen.
Die Europäische Kommission hat unter ihrer zentralen Internetseite eine Website
MLR 2710-01/2015
Antrag-I-2015-04-28.xlsx
28.04.2015
Anlage zur Bewässerung
1.0
Angaben zum/r Antragsteller/in eines Einzelunternehmens bzw.
zum/r Antragsteller/in und den Gesellschaftern einer Personengesellschaft bzw.
zu den Gesellschaftern von juristischen Personen des privaten Rechts
1.1
Anschrift
Name
Vorname
Geburtsdatum
Teilort
Telefon
Fax
Straße
E-Mail
PLZ
1.2
Land
08
Unternehmensnummer
Ortsnummer
Lfd. Nr.
PZ
Herkunft des Wassers
1.2.1.
1.2.2.
Ort
Entnahme von Grundwasser
Entnahme von Oberflächenwasser
Entnahme aus Speicherbecken
Nutzung von aufbereitetem Wasser
Entnahme von Leitungswasser
Bei Entnahme aus Speicherbecken:
Speicherbecken vorhanden
Speicherbecken soll neu erstellt werden
1.3.
Geplante Investition
1.3.1.
Verbesserung einer bestehenden Bewässerungsanlage
1.3.2.
Nettovergrößerung der bewässerten Fläche
1.3.3.
Kombination aus 1.3.1. und 1.3.2.
1.4
Nachweis eines Potentials der Wassereinsparung von mind. 25 %
durch Bescheinigung des Herstellers der Bewässerungsanlage
durch Gutachten
1.4
Umweltanalyse
Umweltanalyse (wasserrechtliche Genehmigung der zuständigen Behörde) ist vorgelegt
1.5.
Effektive Verringerung des Wasserverbrauches
Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass ich in Fällen, in denen der Zustand der zur Wasserentnahme vorgesehenen Grund- bzw.
Oberflächenwasserkörper aus mit der Wassermenge zusammenhängenden Gründen niedriger als gut eingestuft wurde, über die Dauer von 5
Jahren den Nachweis einer effektiven Wassereinsparung von 50% des Wassereinsparungspotentials von 25 % erbringen muss. Dies gilt nicht für
den Bau von Speicherbecken und Nutzung von aufbereitetem Wasser.
MLR 2710-01/2015
Antrag-I-2015-04-28.xlsx
28.04.2015
die mit "X" gekennzeichneten
Anlagen sind erforderlich lt.
Vorgaben der
Bewilligunsbehörde
Anlagenverzeichnis zum Antrag MLR 2710-01/2015
1
Bezeichnung der Anlagen
(Die Anlagen sind vom Antragsteller in einfacher Ausführung vorzulegen)
Personenbezogene Angaben
3
Erklärung des Antragstellers / der Antragstellerin und der Buchstelle zur Erfüllung
der Buchführungsauflage
Vorwegbuchführung über 2 Jahre
4
Investitionskonzept incl. Vertikalvergleich (mit Datum und Unterschrift des Antragstellers)
2
5
Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre (n-2,n-3 u. n-4) oder Bestätigung des zuständigen Finanzamtes
6
Nachweis der angegebenen Berufsausbildung (Original oder beglaubigte Kopie)
7
Nachweis Eigenmittel und / oder Darlehenszusage >25 000 € und/oder sonstige Finanzierungsmittel
8
Kostenberechnung DIN 276 (bei Baumaßnahmen)
9
Komplettes, genehmigtes Baugesuch, Lagepläne, Baupläne einschließlich Stellungnahme ULB
10
13
Baubeschreibung besonders tiergerechte Haltung
Lageplan mit Lagerstätten für Festmist, Gülle, Jauche, Silosickersaft mit Angaben
des nutzbaren Volumens (bei tierhaltungsbezogenen Maßnahmen)
Pläne / Skizzen / Beschreibungen über die derzeitige und die künftige Nutzung bestehender Ställe
(tierhaltungsbezogene Maßnahme)
Betreuervertrag incl. Gebührenberechnung
14
Stellungnahme der Erzeugerorganisationen bei Investitionen im Obstbau (Anlage C)
15
Pachtvertrag (bei Pachtbetrieben) oder Pachtliste
16
Gesellschaftsvertrag (bei Personengesellschaften und Kooperationen)
17
Übersichtsplan mit eingezeichneten Erschließungsleitungen (bei Erschließungen)
11
12
18
Mitteilung der Bürgschaftsbank (wenn Bürgschaften beantragt wurden)
19
Excel-Vordruck bzw. CSV-Daten (über Regierungspräsidien an Kornwestheim)
20
Bestätigung des Steuerberaters zu Kapitalerträgen
21
Anlage zur Bewässerung
22
Umweltanalyse (wasserrechtliche Genehmigung)
23
Unterlagen zum Nachweis des Wassereinsparungspotentials
24
Unterlagen zur operationellen Gruppe
25
26
27
Die Antragsunterlagen sind bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde einzureichen!
MLR 2710-01/2015
Antrag-I-2015-04-28.xlsx
28.04.2015