Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 511 -Beihilfe53168 Bonn ZESTA-Nummer: (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Antrag auf Gewährung einer Beihilfe gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1853 der Kommission vom 15. Oktober 2015 über eine befristete Sonderbeihilfe für Erzeuger der Tierhaltungssektoren 1 und der Verordnung zur Durchführung einer befristeten Sonderbeihilfe für Erzeuger im Tierhaltungssektor (Tiersonderbeihilfenverordnung-TierSoBeihV) 2 vom 17. November 2015 Zweites Antragsverfahren3 Antragsteller: Herr Frau Name: Vorname/n: oder Juristische Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. GbR, OHG, GmbH) Name/Firma: Rechtsform: Register-Nummer 4: Registergericht: Vertreten durch (Name/n): Adress- und Kommunikationsdaten: Straße/Hausnummer: Postleitzahl/Ort: Telefon-Nummer: Mobil: Telefax-Nummer: E-Mail-Adresse: Ich/Wir habe/n im 1. Antragsverfahren nach der TierSoBeihV eine Beihilfe beantragt. Die Antragnummer lautete (falls bekannt): 2 0 Ich/Wir beantrage/n hiermit die Zahlung einer Beihilfe in Form eines Zuschusses zu folgendem von mir/uns aufgenommenen Liquiditätshilfedarlehen: Darlehensvertrag abgeschlossen am: Höhe des Darlehensbetrages: Darlehenslaufzeit (Jahre/Monate): Ende der Darlehenslaufzeit (Datum): 1 ABL. L 271 vom 16.10.2015, S. 25 BAnz AT 19.11.2015 VI. 3 Bekanntmachung Nr. 3/16/51 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BAnz AT 22.02.2016 B 4 Sofern vorhanden 2 Seite 1 von 8 Name und Anschrift des Darlehensgebers (Kreditinstitut): Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir zu diesem Darlehen noch keinen Zuschuss nach der TierSoBeihV erhalten habe/n. Ich bin/Wir sind Tierhalter im Sinne von § 2 der TierSoBeihV. Name des Tierhaltungsbetriebes: Anschrift des Betriebssitzes und aller weiteren Betriebsstätten: Betriebsnummer/ZID-Nummer: 276 Zum Zeitpunkt der Stellung dieses Antrages werden von mir/uns im oben genannten Tierhaltungsbetrieb: Milchkühe gehalten und die Rohmilch an Rohmilchhändler oder Rohmilchverarbeiter verkauft folgende Tiere gehalten und die Tiere an Tierhändler, Tierverarbeiter oder Tiermäster verkauft: Schweine Rinder Schafe Ziegen Die Preisverringerung gemäß § 6 der TierSoBeihV wird von mir/uns für Milch oder eine der folgenden Tierarten geltend gemacht: Schweine Rinder Schafe Ziegen Die Preisverringerung für das genannte Erzeugnis beträgt im Falle von Rohmilch bezogen auf den Durchschnittspreis gemäß § 6 Abs. 2 TierSoBeihV % oder im Falle von Tieren bezogen auf den Durchschnittspreis gemäß § 6 Abs. 3 bis Abs. 5 TierSoBeihV %. Seite 2 von 8 Beigefügt sind: für Milcherzeuger: Kopien aller Nachweise (insbesondere Abrechnungsbelege), mit denen die Verkaufserlöse für die gesamte im 2. Quartal 2014 und die gesamte im 2. Quartal 2015 von mir/uns an Rohmilchhändler oder Rohmilchverarbeiter gelieferte Rohmilch belegt sind. Im Abrechnungsbeleg oder sonstigen Nachweis ist der Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer für Rohmilch und das jeweilige Gewicht (kg) der gelieferten Rohmilch angegeben. für Fleischerzeuger: Kopien aller Nachweise (insbesondere Abrechnungsbelege), mit denen die Verkaufserlöse für sämtliche in den Monaten Januar bis einschließlich September 2013 und sämtliche in den Monaten Januar bis einschließlich September 2015 von mir/uns an Tierhändler, Tierverarbeiter und Tiermäster verkauften Tiere der genannten Tierart belegt sind. Im Abrechnungsbeleg oder sonstigen Nachweis sind der/die Verkaufspreis/e ohne Umsatzsteuer für die Tiere der gewählten Tierart, bezogen auf die jeweilige Tierkategorie und die jeweilige Anzahl der Tiere angegeben. Dem Antrag sind außerdem beizufügen: das/die ausgefüllte/n und unterzeichnete/n Beiblatt/Beiblätter mit der vollständigen Auflistung der für die Berechnung des Preisrückganges erforderlichen Einzeldaten das ausgefüllte und unterzeichnete Datenblatt zum Antrag auf Gewährung einer Beihilfe im Rahmen der o.g. Beihilfemaßnahme das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt zur Einverständniserklärung eine Kopie des oben bezeichneten Darlehensvertrages samt etwaiger Änderungen oder Zusätze, möglichst mit Tilgungsplan ein Nachweis1, dass Sie zum Zeitpunkt der Stellung dieses Antrages Tierhalter im Sinne von § 2 TierSoBeihV sind Die Auszahlung der Beihilfe wird auf folgendes Konto erbeten: IBAN: BIC: Geldinstitut mit Ortsangabe: Kontoinhaber, falls abweichend vom Antragsteller: 1 z.B. aktueller Ausdruck HI-Tierdatenbank, aktuelle Bestätigung der Molkerei oder des (Amts-)Tierarztes Seite 3 von 8 Mir/Uns ist bekannt, dass alle Tatsachen, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen des beantragten Zuschusses von Bedeutung sind, subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches, § 2 des Subventionsgesetzes sind. Insbesondere sind die Angaben im Antrag und in den mit dem Antrag eingereichten Unterlagen zur Aufnahme eines Darlehens durch den Antragsteller sowie zum Rückgang der vom Antragsteller in den genannten Vergleichszeiträumen erzielten durchschnittlichen Erlöse um mindestens 19 % gemäß den Bestimmungen in der Tiersonderbeihilfenverordnung subventionserhebliche Tatsachen. Über die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB bin ich/sind wir unterrichtet. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind, alle Änderungen der im Antrag oder in den eingereichten Unterlagen aufgeführten Tatsachen unverzüglich der BLE mitzuteilen. Die Hinweise im Merkblatt zur Durchführung der befristeten Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen. Mir/Uns ist bekannt, dass meine/unsere Daten gemäß Artikel 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 1 veröffentlicht werden und dass sie zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Union von Rechnungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Union und der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet werden können. Das Informationsblatt hierzu sowie zu meinen Rechten im Rahmen der Datenschutzbestimmungen auf den Seiten 7 und 8 dieses Antrags ist mir/uns bekannt. Ich/wir erkläre/n, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Das gilt auch für die Anlagen. ________________________________________ Ort, Datum 1 Unterschrift der/des Antragsteller/s und ggf. Firmenstempel ABl. L347 vom 20.12.2013, Seite 549. Seite 4 von 8 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 511 -Beihilfe53168 Bonn ZESTA-Nummer: (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Datenblatt zum Antrag auf Gewährung einer Beihilfe gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1853 der Kommission vom 15. Oktober 2015 über eine befristete Sonderbeihilfe für Erzeuger der Tierhaltungssektoren und der Verordnung zur Durchführung einer befristeten Sonderbeihilfe für Erzeuger im Tierhaltungssektor (Tiersonderbeihilfenverordnung-TierSoBeihV) vom 17. November 2015 Zweites Antragsverfahren Antragsteller: Herr Frau Name: Vorname/n: oder Juristische Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. GbR, OHG, GmbH) Name/Firma: Rechtsform: Register-Nummer: Registergericht: Vertreten durch (Name/n): Adress- und Kommunikationsdaten: Straße/Hausnummer: Postleitzahl/Ort: Telefon-Nummer: Mobil: Telefax-Nummer: E-Mail-Adresse: Bankverbindung: IBAN: BIC: Geldinstitut mit Ortsangabe: Kontoinhaber, falls abweichend vom Antragsteller: Betriebsnummer/ZID-Nummer: 276 Ich/Wir bestätige/n die Richtigkeit der angegebenen Daten. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein Zuschuss, sofern er gewährt wird, auf dieses von mir/uns angegebene Konto überwiesen wird. Änderungen meiner/unserer Daten werde/n ich/wir der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unverzüglich schriftlich mitteilen. __________________________________________ Ort, Datum Unterschrift der/des Antragsteller/s und ggf. Firmenstempel Seite 5 von 8 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 511 -Beihilfe53168 Bonn Einverständniserklärung zum Antrag auf Gewährung einer Beihilfe gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1853 der Kommission vom 15. Oktober 2015 über eine befristete Sonderbeihilfe für Erzeuger der Tierhaltungssektoren und der Verordnung zur Durchführung einer befristeten Sonderbeihilfe für Erzeuger im Tierhaltungssektor (Tiersonderbeihilfenverordnung-TierSoBeihV) vom 17. November 2015 Zweites Antragsverfahren Antragsteller: Herr Frau Name: Vorname/n: oder Juristische Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. GbR, OHG, GmbH) Name/Firma: Rechtsform: Vertreten durch (Name/n): Straße/Hausnummer: Postleitzahl/Ort: Anlage zu meinem/unserem Antrag vom: Ich/Wir gestatte/n der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die zu diesem Antrag vorgelegten Nachweise (Tierhaltungsnachweis, Darlehensvertrag, Verkaufsnachweise) durch Einholung von Auskünften bei den mit den Nachweisen verbundenen Personen und amtlichen Stellen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und dabei insbesondere festzustellen: − ob ich/wir sämtliche Verkäufe angegeben habe/n. − ob die Angaben zur Tierhaltung zutreffend sind durch entsprechende Abfragen bei der Datenbank HI-Tier bzw. der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID). Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, − zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Tiersonderbeihilfenverordnung, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den nationalen Prüfbehörden und den Prüfbehörden der Europäischen Union die im § 10 Absatz 3 TierSoBeihV genannten Maßnahmen zu gestatten, auf Verlangen die dort bezeichneten Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, Auskunft zu erteilen und die erforderliche Unterstützung zu gewähren, − bei automatisiert geführten Aufzeichnungen auf meine/unsere Kosten die erforderlichen Ausdrucke zu erstellen, wenn eine der im ersten Spiegelstrich genannten Behörden dies verlangt, − der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unverzüglich jede Veränderung mitzuteilen, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit den Angaben und Nachweisen in meinem/unserem Antrag übereinstimmen. _________________________________________ Ort, Datum Unterschrift der/des Antragsteller/s und ggf. Firmenstempel Seite 6 von 8 Information der Begünstigten von Mitteln aus den Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) über die Veröffentlichung von Informationen gemäß Artikel 113 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale Verordnung) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gemäß Artikel 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 verpflichtet, die Begünstigten von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) spätestens zum 31. Mai jeden Jahres nachträglich für das vorangegangene Jahr im Internet zu veröffentlichen. Zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union können die Daten der Begünstigten von Rechnungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Europäischen Union, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Gemeinden verarbeitet werden. Mit der Veröffentlichung der Informationen über die Begünstigten aus den Europäischen Agrarfonds verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Transparenz der Verwendung der Unionsmittel und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Europäischen Agrarpolitik zu verbessern sowie die Kontrolle der Verwendung der EU-Unionsmittel zu verstärken. Die Veröffentlichungspflicht besteht für alle ab dem EU-Haushaltsjahr 2014 (Beginn: 16.10.2013) an die Begünstigten getätigten Zahlungen aus den o.g. EU-Agrarfonds. Die Veröffentlichung enthält folgende Informationen: a) den Namen der Begünstigten, und zwar − bei natürlichen Personen Vorname und Nachname; − den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechtsform, sofern der Begünstigte eine juristische Person ist, die nach der Gesetzgebung des betreffenden Mitgliedstaats eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt; − den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amtlich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der Begünstigte eine Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist; b) die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl bzw. der Teil der Postleitzahl, der für die betreffende Gemeinde steht; c) eine Aufschlüsselung der Beträge der Zahlungen für jede aus dem EGFL und aus dem ELER finanzierte Maßnahme gemäß Artikel 57 in Verbindung mit Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 sowie die Summe dieser Beträge, die jeder Begünstigte in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat; d) eine Beschreibung der aus dem EGFL bzw. dem ELER finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds, aus dem die Zahlungen gemäß Buchstabe c) gewährt werden und der Art und des Ziels jeder Maßnahme. Die zu veröffentlichenden Beträge der Zahlungen für die aus dem ELER finanzierten Maß-nahmen entsprechen dem Gesamtbetrag der öffentlichen Zahlungen, einschließlich des Beitrags der Europäischen Union und des nationalen Beitrags. Ausgenommen von der Veröffentlichung des Namens sind gemäß Artikel 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Begünstigte, deren Gesamtbetrag an Beihilfen aus den EU-Agrarfonds in einem Jahr gleich oder niedriger als der von dem Mitgliedstaat im Rahmen der Kleinerzeugerregelung nach Titel V der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 festgelegte Schwellenwert (in Deutschland: 1.250,-- €) ist. In diesem Fall wird der Begünstigte durch einen Code angegeben. Sollte die Identifizierung einer natürlichen Person als Begünstigte auf Grund der unter b), c) und d) aufgeführten Informationen infolge einer begrenzten Anzahl von in der Gemeinde wohnhaften oder eingetragenen Begünstigten dennoch möglich sein, werden - um dies zu verhindern - die Informationen unter Angabe der nächstgrößeren Verwaltungseinheit, zu der diese Gemeinde gehört, veröffentlicht. Seite 7 von 8 Die Verpflichtung zur Veröffentlichung erfolgt auf folgender rechtlichen Grundlage: − Verordnung (EU) Nr.1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) − Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission vom 6. August 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 59) − Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG) − der Agrar- und Fischerei-Informationen-Verordnung (AFIV) in den jeweils geltenden Fassungen. Die Informationen werden auf einer speziellen – vom Bund und den Ländern gemeinsam betriebenen – Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Internetadresse www.agrar-fischerei-zahlungen.de von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder veröffentlicht. Sie bleiben vom Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich. Für die personenbezogenen Daten bleiben die Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31) in der jeweils gültigen Fassung sowie die nationalen Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Länder unberührt. Auf die in diesen Rechtsvorschriften geregelten Datenschutzrechte und die Verfahren zur Ausübung dieser Rechte bei den für die betreffenden Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder wird verwiesen. Die Europäische Kommission hat unter ihrer zentralen Internetseite eine Website http://ec.europa.eu/grants/search/beneficiaries_de.htm eingerichtet, die auf die Veröffentlichungs-Internetseiten aller Mitgliedstaaten hinweist. Seite 8 von 8
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