Verzeichnis der Antragsvordrucke MLR 2721/01- 2015 Bezeichnung Arbeitsblatt Titel Antrag Diversifizierung (B2) Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Zuwendungsempfänger/innen gem. Abschnitt II Nr. 14.1.3. der VwV des MLR zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen Inhaberin/Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehe- oder Lebenspartner/in oder Familienangehöriger Personenbezogene Angaben Angaben zur/m Inhaberin/Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehe- oder Lebenspartner/in oder Familienangehöriger Angaben zum Stammunternehmen Angaben zum landwirtschaftlichen Unternehmen Transparenz Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln Anlagenverzeichnis MLR 2721-01/2015 Antrag-II-2-2015-04-28.xlsx 30.04.2015 Name Vorname Geburtsdatum Teilort Telefon Fax Straße Email Unternehmensnummer PLZ Ort Land Ortsnummer Lfd. Nr. PZ 08 An das Landratsamt Eingangsstempel Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (VwV einzelbetriebliche Förderung) Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (De-minimis Beihilfe) 1.0 Angaben zur Förderung 1.1 Für mein Vorhaben (Erläuterung des geplanten Vorhabens) 1.2 wird eine Förderung beantragt zur Diversifizierung im Bereich: Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftsnaher Produkte (Nicht Anhang-I Produkte) Verarbeitung und Vermarktung von Anhang-I Produkten Dienstleistungen in landwirtschaftsnahen Bereichen (z.B. Ställe für Pensionstierhaltung) Dienstleistungen in hauswirtschaftsnahen Bereichen (z.B. Pflege und Betreuung, Bildung) Gastronomie Tourismus (Modernisierung der Urlaubsunterkünfte, neue Freizeitangebote, ..) Verarbeitung und Vertrieb von Biomasse zur energetischen Nutzung durch Endverbraucher Anlage von Kurzumtriebsplantagen MLR 2721-01/2015 Antrag-II-2-2015-04-28.xlsx 30.04.2015 2.0 Angaben zur Gründung oder Weiterentwicklung einer selbständigen Existenz 2.1 Das Vorhaben wird innerhalb des landwirtschaftlichen Unternehmens mit der UD __ ____ ____ ______/__ des gewerblichen Unternehmens mit der UD und der Bezeichnung 2.2 geführt (B1). __ ____ ____ ______/__ ___________________________________________________ geführt (B2). Die Antragstellung erfolgt für mein / unser Unternehmen mit folgender Rechtsform: Für den Antragsteller/die Antragstellerin wie für die Mitglieder unter G und P ist stets die Anlage "Personenbezogene Angaben" auszufüllen. (E) Einzelunternehmen (P) Personengesellschaft Anzahl der Mitglieder: (J) Juristische Person des öffentlichen Rechts (G) Juristische Person des privaten Rechts 2.3 Anzahl der Mitglieder: Für Investitionen in meinem / unseren Unternehmen habe ich / wir in den letzten 3 Jahren keine Zuwendungen erhalten folgende Zuwendungen erhalten: Bewilligungsdatum Bewilligungsstelle Zweck Zuwendung in € (Subventionswert) dav. De-minimis in € Summe: Sofern das Unternehmen Beihilfen sowohl nach der De-Minimis wie auch der De-Minimis Agrar erhalten hat, sind beide aufzuführen. 3.0 Ich / Wir bestätige/n, dass 3.1 ich / wir kein landwirtschaftliches Altersgeld oder eine vergleichbare gesetzliche Rente / Pension beziehe/n, 3.2 ich / wir mit der Verwendung meiner / unserer Angaben aus dem "Gemeinsamen Antrag" und der HIT Datenbank zur Bearbeitung dieses Antrages einverstanden bin / sind, 3.3 die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand 25% des Eigenkapitals meines / unseres Unternehmens nicht übersteigt, 3.4 mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist und auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen wird. Lieferungs- und Leistungsverträge wurden noch nicht abgeschlossen und werden auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides abgeschlossen, 3.5 das Vorhaben durch keine anderen öffentlichen Förderprogramme gefördert wird, (ausgenommen sind Mittel der Landw. Rentenbank, der Förderbank des Landes) 3.6 sich mein/unser Unternehmen nicht in Schwierigkeiten im Sinne der "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" (Abl. 2014 /C 249/01 vom 31. Juli 2014) befindet, 3.7 ich / wir ein Kleinst- oder kleines Unternehmen im Sinne des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 702/2014 betreibe/n, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz nicht mehr als 10 Mio. € oder dessen Jahresbilanzsumme nicht mehr als 10 Mio. € beträgt. MLR 2721-01/2015 Antrag-II-2-2015-04-28.xlsx 30.04.2015 4.0 Erklärungen des / der Antragstellers/in 4.1 Allgemeine Erklärungen Ich/Wir habe/n mich / uns über die im Rahmen der Fördermaßnahmen geltenden Vorschriften der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg informiert und erkenne/n sie für mich / uns als verbindlich an. Mir / Uns ist bekannt, dass die Verwaltungsvorschrift und die Verordnungen im Internet unter folgender Adresse: https://www.landwirtschaftbw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Einzelbetriebliche+Investitionen/Foerderzeitraum+2014+_+2020 und bei der Bewilligungsbehörde eingesehen werden können. Ich / Wir werde/n der Bewilligungsbehörde alle Tatsachen mitteilen, die Auswirkung auf die Bewilligung, die Gewährung, die Weitergewährung, die Inanspruchnahme oder das Belassen der Zuwendungen haben oder entgegenstehen oder für die Rückforderung der Leistungen erheblich sind. Diese umfassen z.B. jede Abweichung von Gründe dafür werde/n ich / wir unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitteilen, im Falle höherer Gewalt oder Gründe dafür werde/n ich / wir unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitteilen, im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen. Mir / Uns ist bekannt, dass die Erhebung der Angaben im Förderantrag und den Anlagen sowie der mit dem Antrag ausgehändigten Unterlagen und Merkblätter sich auf die VwV einzelbetriebliche Förderung und auf die einschlägigen Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1305/2013, Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und auf die §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in den jeweils geltenden Fassung stützen. Die Kenntnis der erbetenen Angaben dient der Überprüfung der Voraussetzungen für die Antragsbewilligung und die Auszahlung der Zuwendung oder ist zur Begleitung und Bewertung der Fördermaßnahme erforderlich. Vollständige Angaben sind Voraussetzung für den Erlass eines Zuwendungsbescheides. Mir / Uns ist bekannt, dass die Vorgaben des landwirtschaftlichen Fachrechts, auch nach Durchführung des Vorhabens, einzuhalten sind. 4.2 De-minimis-Beihilfen Mir / Uns ist bekannt, dass bei der Förderung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Deminimis Beihilfen den Höchstbetrag pro Unternehmen von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht übersteigen dürfen. Zu berücksichtigen sind dabei auch De-minimis Beihilfen, die das einzelne Unternehmen nach anderen De-minimis Verordnungen erhalten hat, da De-minimis Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 lediglich bis zu dem genannten Höchstbetrag von 200.000 Euro mit De-minimis Beihilfen nach anderen De-minimis Verordnungen kumuliert werden dürfen. Übersteigt der Beihilfegesamtbetrag auf Grund der beantragten Beihilfe den o.g. Höchstbetrag, besteht kein Beihilfeanspruch. 4.3 Kontrollen Ich gestatte / Wir gestatten den zuständigen Behörden der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg, ihren Beauftragten sowie ihren Prüforganen und den entsprechenden Rechnungshöfen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse das Betreten von Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräumen sowie von Betriebs- oder Vertragsflächen. Auf Verlangen werde ich / werden wir die in Betracht kommenden Bücher, Aufzeichnungen, Belege, Schriftstücke Verfügung stellen, Auskünfte erteilen und die erforderliche Unterstützung gewähren, Datenträger, Karten und Baupläne sowie sonstige Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung stellen, Auskünfte erteilen und die erforderliche Unterstützung gewähren. Bei automatisiert geführten Aufzeichnungen bin ich / sind wir verpflichtet, auf eigene Kosten die erforderlichen Ausdrucke zu erstellen, soweit die Prüforgane dies verlangen. Mir / Uns ist bekannt, dass ein Antrag abgelehnt oder die Förderung widerrufen werden kann, wenn der Begünstigte oder sein Stellvertreter die Kontrolle verhindert. 4.4 Angaben zur Bewertung der Fördermaßnahme Gemäß Kapitel III, Artikel 76 bis 79 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 /ELER-Verordnung) sind der EU innerhalb bestimmter Fristen Berichte über die Maßnahme vorzulegen. Die Abfassung dieser Berichte bedarf auch der Mitwirkung der Antragsteller. Ich erkläre / Wir erklären uns bereit, die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen Angaben zum geförderten Projekt zu machen. 4.5 Subventionserhebliche Tatsachen Mir / Uns ist bekannt, dass die in den Abschnitten 1 bis 4 des Antrages und in den Anlagen genannten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches sind, von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der beantragten Zuwendung abhängig sind. Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner alle Tatsachen, von denen nach Verwaltungsverfahrensrecht (§§ 48, 49, 49a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes) oder nach anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Zuwendung abhängig ist. Ich / Wir habe(n) davon Kenntnis genommen, dass unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen als Subventionsbetrug nach § 264 des Strafgesetzbuches strafbar sind. 4.6 Künstliche Schaffung der Voraussetzungen Mir / Uns ist bekannt, dass mir / uns keine Zahlungen zustehen, wenn ich / wir die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Voraussetzungen künstlich geschaffen habe/n, um einen der Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken. MLR 2721-01/2015 Antrag-II-2-2015-04-28.xlsx 30.04.2015 4.7 Sanktionen Für bestimmte Sachverhalte sehen Art. 63 der VO (EU) Nr. 809/2014 und Art. 35 der VO (EU) Nr. 640/2014 Kürzungen, Sanktionen und Ausschlüsse vor (siehe das beigefügte Merkblatt Sanktionen). 4.8 Datenschutz Für die Angaben in diesem Antrag besteht keine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift. Die Erteilung dieser Auskünfte ist jedoch Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsvorteilen und daher für die Bearbeitung des Antrages erforderlich (§ 14 Abs. 1 LDSG). Dieser Antrag kann nur über EDV bearbeitet werden. Der Antragsteller / die Antragstellerin hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner / ihrer Person gespeicherten Daten und den Zweck der Datenverarbeitung (§ 21 Abs. 1 LDSG) sowie auf die Berichtigung unrichtiger Daten (§ 22 LDSG). Mir / uns ist bekannt, dass die von mir / uns vorgegebenen Daten zur automatisierten Berechnung der in diesem Antrag beantragten Beihilfezahlungen erfasst, verarbeitet und gespeichert und zur Erstellung von anonymisierten Auswertungen, zur Erledigung von agrarstrukturellen Stellungnahmen als Träger des öffentlichen Belangs Landwirtschaft und Ländlicher Raum, zur Vorbereitung des Folgeantrags durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie durch die Regierungspräsidien in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verwendet werden. 4.9 Verbot der Doppelfinanzierung Mir / Uns ist bekannt, dass öffentliche Fördermittel von anderen Dienststellen, Kommunen, Landkreisen oder einer Förderbank, die in die Finanzierung eines Projektes einbezogen werden sollen, unter der Angabe des Zuwendungsgebers, des Förderprogramms und des Förderbetrags zu benennen sind. Dies gilt auch nach Erteilung eines Zuwendungs-bescheides. Unbeschadet vorstehender Mitteilungspflicht erkläre/n ich / wir, dass ich / wir für die beantragte Fördermaßnahme keine Beihilfen nach anderen Programmen des Landes Baden-Württemberg, des Bundes oder der Europäischen Kommission erhalten oder beantragt habe/n. 4.10 Transparenz Ich habe/Wir haben von dem beigefügten Merkblatt zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln Kenntnis genommen. 4.11 Publizität Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die Öffentlichkeit in geeigneter Weise nach den Vorgaben des Merkblatts "Verpflichtungen des Begünstigten bezüglich Informations- und PR-Maßnahmen" auf die Unterstützung der öffentlichen Hand hinzuweisen habe/n. 4.12 Aufbewahrung von Buchführungsdaten Ich bin/wir sind verpflichtet, alle Unterlagen, Aufzeichnungen, Belege, Bücher und Baupläne sowie sonstigen Antragsunterlagen mindestens zehn Jahre nach Vorlage des (Schluss-) Verwendungsnachweises aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung vorgeschrieben ist. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall eine längere Aufbewahrungsfrist anordnen. 5.0 Die Anlagen lt. beigefügtem Anlagenverzeichnis sind Bestandteil dieses Antrages Ich versichere / Wir versichern, dass meine / unsere in diesem Antrag und den Anlagen enthaltenen Angaben vollständig und richtig sind. Bei Einzelunternehmen: Ort Antragsdatum Unterschrift Antragsteller/in u. Ehegatte sofern Mitunternehmer Bei einer juristischen Personen / Personengesellschaft: Ort Antragsdatum Unterschrift Antragsteller/in Unterschrift Gesellschafter/in Unterschrift Gesellschafter/in MLR 2721-01/2015 Antrag-II-2-2015-04-28.xlsx 30.04.2015 Personenbezogene Angaben 1.0 Angaben zur/m Inhaberin/Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehe- oder Lebenspartner/in oder Familienangehörige/r 1.1 Anschrift Name Vorname Geburtsdatum Teilort Telefon Fax Straße E-Mail Unternehmensnummer PLZ Land Ort Ortsnr. lfd. Nr. PZ 08 1.2 Geschlecht m w 1.3 Ich bin verheiratet ja nein 1.4 Berufsbildung (B) Berufsabschlussprüfung (F) Fachschule / Techniker (U) Universität / FH (H) Sonstige fachl. Qualifikation. (M) Meister ______________________________________________ 1.5 Veranlagung zur Einkommensteuer zum Zeitpunkt der Antragstellung Ich bin zur Einkommensteuer veranlagt. Ich bin zur Einkommensteuer nicht veranlagt. (Bestätigung des zuständigen Finanzamtes ist beigefügt) 1.6 Positive Einkünfte incl. des Ehegatten Einkommensteuerbescheide der Jahre n-2, n-3, n-4 Höhe der positiven Einkünfte laut Einkommensteuerbescheide ohne Kapitaleinkünfte Kapitaleinkünfte, vom Steuerberater bestätigt Gesamt Durchschnitt: 1.7 Mein / Unser Anteil bei Vorliegen einer Gesellschaft beträgt: Kapitalanteil % oder Gewinnanteil % Sofern vor und nach der Bewilligung Änderungen eintreten, teile ich diese mit. Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben durch die Unterschrift im Antrag. MLR 2721-01/2015 Antrag-II-2-2015-04-28.xlsx 30.04.2015 Angaben zum landwirtschaftlichen Unternehmen 1.0 Antragsteller / in Unternehmensnummer Ortsnummer Land Name mit Unternehmensbezeichnung 2.0 Lfd. Nr. PZ 08 Inhaber/Inhaberin des landwirtschaftlichen Einzelunternehmens Name Vorname ggf. Unternehmensbezeichnung Teilort Telefon Unternehmensnummer Ortsnummer Land Straße Lfd. Nr. PZ 08 Wohnort PLZ des Betriebes 2.1 Ich bin Eigentümer Pächter 2.2 Meine / Unsere Umsatzerlöse aus unternehmerischer Tätigkeit Wirtschafts-/ Kalenderjahr Umsatzerlöse insgesamt einschl. Spalte 3 Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung 1) Anteile der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung und bodengeb. Tierhaltung an den Umsatzerlösen insg. 1 2 3 4=3/2 Summe in % 1) einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge 5.0 5 .1 Ich bestätige, dass ich / wir mit der Verwendung meiner / unserer Angaben aus dem "Gemeinsamen Antrag" und der HIT Datenbank zur Bearbeitung dieses Antrages einverstanden bin / sind, der Antragsteller / die Antragstellerin ein mitarbeitendes Familienmitglied gem § 1 Abs. 8 (ALG) des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ist, ich kein landwirtschaftliches Altersgeld oder vergleichbare gesetzliche Renten / Pensionen beziehe, die in § 1 Abs. 2 ALG genannte Mindestgröße meines landw. Einzelunternehmens erreicht oder überschritten wird, die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand 25% des Eigenkapitals meines / unseres Unternehmens nicht übersteigt, sich mein/unser Unternehmen nicht in Schwierigkeiten im Sinne der "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" (Abl. C 244 vom 1.10.04, S.2) befindet, ich / wir ein Kleinst- oder kleines Unternehmen im Sinne des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 702/2014 betreibe/n, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz nicht mehr als 10 Mio. € oder dessen Jahresbilanzsumme nicht mehr als 10 Mio. € beträgt. Ort, Datum MLR 2721-01/2015 Unterschrift des/r landw. Einzelunternehmers/in Antrag-II-2-2015-04-28.xlsx 30.04.2015 Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln Information der Begünstigten von Mitteln aus den Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) über die Veröffentlichung von Informationen gemäß Artikel 113 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale Verordnung) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gemäß Artikel 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 verpflichtet, die Begünstigten von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) spätestens zum 31. Mai jeden Jahres nachträglich für das vorangegangene Jahr im Internet zu veröffentlichen. Zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union können die Daten der Begünstigten von Rechnungsprüfungsund Untersuchungseinrichtungen der Europäischen Union, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Gemeinden verarbeitet werden. Mit der Veröffentlichung der Informationen über die Begünstigten aus den Europäischen Agrarfonds verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Transparenz der Verwendung der Unionsmittel und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Europäischen Agrarpolitik zu verbessern sowie die Kontrolle der Verwendung der Unionsmittel zu verstärken. Die Veröffentlichungspflicht besteht für alle ab dem EU-Haushaltsjahr 2014 (Beginn: 16. Oktober 2013) an die Begünstigten getätigten Zahlungen aus den o.g. EU-Agrarfonds. Dazu gehören u.a. alle im Antragsjahr 2013 beantragten Direktzahlungen. Die Veröffentlichung enthält folgende Informationen: a) den Namen der Begünstigten, und zwar bei natürlichen Personen Vorname und Nachname; den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechtsform, sofern der Begünstigte eine juristische Person ist, die nach der Gesetzgebung des betreffenden Mitgliedstaats eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt; den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amtlich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der Begünstigte eine Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist; b) die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl bzw. der Teil der Postleitzahl, der für die betreffende Gemeinde steht; c) eine Aufschlüsselung der Beträge der Zahlungen für jede aus dem EGFL und aus dem ELER finanzierte Maßnahme gemäß Artikel 57 in Verbindung mit Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 sowie die Summe dieser Beträge, die jeder Begünstigte in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat; d) eine Beschreibung der aus dem EGFL bzw. dem ELER finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds, aus dem die Zahlungen gemäß Buchstabe c) gewährt werden und der Art und des Ziels jeder Maßnahme. Die zu veröffentlichenden Beträge der Zahlungen für die aus dem ELER finanzierten Maßnahmen entsprechen dem Gesamtbetrag der öffentlichen Zahlungen, einschließlich des Beitrags der Europäischen Union und des nationalen Beitrags. Ausgenommen von der Veröffentlichung des Namens sind gemäß Artikel 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Begünstigte, deren Gesamtbetrag an Beihilfen aus den EU-Agrarfonds in einem Jahr gleich oder niedriger als der von dem Mitgliedstaat im Rahmen der Kleinerzeugerregelung nach Titel V der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 festgelegte Schwellenwert (in Deutschland:1.250,-- €) ist. In diesem Fall wird der Begünstigte durch einen Code angegeben. Sollte die Identifizierung einer natürlichen Person als Begünstigte auf Grund der unter b), c) und d) aufgeführten Informationen infolge einer begrenzten Anzahl von in der Gemeinde wohnhaften oder eingetragenen Begünstigten dennoch möglich sein, werden – um dies zu verhindern – die Informationen unter Angabe der nächstgrößeren Verwaltungseinheit, zu der diese Gemeinde gehört, veröffentlicht. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung erfolgt auf folgender rechtlichen Grundlage: - Verordnung (EU) Nr.1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission vom 6. August 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 59), - Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG), - der Agrar- und Fischerei-Informationen-Verordnung (AFIVO) in den jeweils geltenden Fassungen. Die Informationen werden auf einer speziellen – vom Bund und den Ländern gemeinsam betriebenen – Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Internetadresse www.agrar-fischerei-zahlungen.de von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder veröffentlicht. Sie bleiben vom Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich. Für die personenbezogenen Daten bleiben die Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31) in der jeweils gültigen Fassung sowie die nationalen Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Länder unberührt. Auf die in diesen Rechtsvorschriften geregelten Datenschutzrechte und die Verfahren zur Ausübung dieser Rechte bei den für die betreffenden Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder wird verwiesen. MLR 2710-01/2015 Antrag-II-2-2015-04-28.xlsx 30.04.2015 die mit "X" gekennzeichneten Anlagen sind erforderlich lt. Vorgaben der Bewilligunsbehörde Anlagenverzeichnis zum Antrag MLR 2721-01/2015 Bezeichnung der Anlagen (Die Anlagen sind vom Antragsteller in einfacher Ausführung vorzulegen) 1 Personenbezogene Angaben 2 Angaben zum Stammunternehmen 3 Marketingkonzept 4 6 Investitionskonzept (mit Datum und Unterschrift des Antragstellers) Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre (n-2,n-3 u. n-4) oder Bestätigung des zuständigen Finanzamtes Excelvordruck Evaluierung 7 8 Kostenberechnung DIN 276 (bei Baumaßnahmen) 9 Komplettes, genehmigtes Baugesuch, Lagepläne, Baupläne einschließlich Stellungnahme ULB 10 Gesellschaftsvertrag (bei Personengesellschaften und Kooperationen) 11 12 13 Pachtvertrag (bei Pachtbetrieben) Nachweis Eigenmittel und / oder Darlehenszusage >25 000 € und/oder sonstige Finanzierungsmittel De-minimis Erklärung(en) über frühere De-minimis Beihilfen 14 Bestätigung des Steuerberaters zu Kapitalerträgen 5 MLR 2721-01/2015 Nachweis der angegebenen Berufsausbildung (Original oder beglaubigte Kopie) Antrag-II-2-2015-04-28.xlsx 30.04.2015
© Copyright 2025 ExpyDoc