1.090 - Ludwigsfelde

Stadt Ludwigsfelde
mit den Ortsteilen
Ahrensdorf · Genshagen · Gröben · Groß Schulzendorf · Jütchendorf · Kerzendorf · Löwenbruch · Mietgendorf · Schiaß · Siethen · Wietstock
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.:
Anlagen:
Einreicher:
1.090
2
Stadtverwaltung
Fachbereich III
Sachgebiet Bauleitplanung und
Verkehrsinfrastruktur
Beratungsfolge
1 Ortsbeirat Ahrensdorf
2 Bauausschuss
3 Stadtverordnetenversammlung
*
eingereicht am: 23.03.15
Vertreter
Sitzungsöf nöf TOP gew. anw.
datum
20.04.2015
1.0.
3
15.04.2015
2.2
9
05.05.2015
29
Seiten: 4
Abstimmungsergebnis
Beschluss*
ja
nein enth. ausg. empfehlung
Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung Aufgrund des § 22 BbgKVerf
Verhandlungsgegenstand:
Bebauungsplan Nr. 35 „Ahrensdorfer Heide – Seesiedlung“ der Stadt Ludwigsfelde, Gemarkung
Ludwigsfelde und Gemarkung Ahrensdorf
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigsfelde
- 8. Änderung
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Parallelverfahren)
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 1a BauGB
§ 2 Abs. 1 BauGB
§ 3 Abs. 1 BauGB
§ 8 Abs. 3 BauGB
§ 11 BauGB
Abstimmung mit/am:
Recht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde beschließt:
1.
Für den in der Anlage 2 dargestellten Bereich in der Ahrensdorfer Heide westlich der Stadt
Ludwigsfelde wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der
Bebauungsplan Nr. 35 trägt den Titel „Ahrensdorfer Heide – Seesiedlung“ der Stadt
Ludwigsfelde, Gemarkung Ludwigsfelde und Gemarkung Ahrensdorf.
2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 15 der Gemarkung
Ludwigsfelde Teile der Flurstücke 6 und 53 sowie in der Flur 2 der Gemarkung Ahrensdorf
Teile der Flurstücke 58, 60/1, 168, 177, 179, 182 und 194 (siehe Anlage 1).
3.
Der Bebauungsplan ersetzt für den o. g. Teilbereich die Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 9.2 „Ahrensdorfer Heide“ der Stadt Ludwigsfelde.
4.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer
Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt
werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben wird.
5.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigsfelde, 1. Änderung und Ergänzung, wird nach § 2
Abs. 1 BauGB für den Bereich der Seesiedlung geändert. Die Änderung erfolgt im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
6.
Die Callidus GmbH hat mit der Stadt Ludwigsfelde einen städtebaulichen Vertrag zur
Kostenübernahme der Planungskosten abzuschließen.
Begründung:
siehe Anlage 1
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Ergebnishaushalt in €:
Gesamterträge / -aufwendungen
Finanzhaushalt (nur bei Investitionen)
in €:
• Gesamteinzahlungen / -auszahlungen
• Saldo Abschreibungen (AfA) und
Auflösung Sonderposten (SoPo) pro Jahr
Buchungsstelle:
Mittel lt. Haushaltsplan:
bereits gebunden:
Betrag der Beschlussvorlage:
AfA ./. SoPo p.a.:
Buchungsstelle:
Mittel lt. Haushaltsplan:
bereits gebunden:
Betrag der Beschlussvorlage:
Haushaltsüberschreitungen
nein
ja
nein
Deckungsvorschlag
Torsten Klaehn
Stellvertreter des
Bürgermeisters
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 1.090
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 9.2 „Ahrensdorfer Heide“ der Stadt Ludwigsfelde (Satzung vom
12.07.2000) soll durch den Bebauungsplan Nr. 35 „Ahrensdorfer Heide – Seesiedlung“
geändert werden. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein
Wohnbauvorhaben der Callidus GmbH schaffen. Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren zu ändern.
Plangebiet
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 liegt im Westen der Stadt
Ludwigsfelde in der Gemarkung Ludwigsfelde und Gemarkung Ahrensdorf. Er umfasst etwa
37,7 ha im nördlichen Teil des geplanten Wohngebiets „Ahrensdorfer Heide“. Von den dort
geplanten acht Wohnquartieren, sogenannten „Dörfern“, soll die Planung für den Bereich des
Dorfs 2 sowie für Teilbereiche der Dörfer 1 und 3 und angrenzende Freiflächen geändert
werden.
Ziele und Zwecke der Planung
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9.2 setzt im Plangebiet reine und allgemeine
Wohngebiete, an der Bahn Kerngebiete sowie eine Gemeinbedarfsfläche „KITA“ fest. Das
Maß der baulichen Nutzung wird in den Wohngebieten mit einer GRZ von 0,2 bis 0,4, im
Kerngebiet bis zu 0,6, einer GFZ von 0,2 bis 0,6, im Kerngebiet bis zu 0,8 sowie mit bis zu
zwei zulässigen Vollgeschossen festgesetzt. Zwischen den Baugebieten werden öffentliche
Grünflächen und Waldflächen festgesetzt. Die Erschließung erfolgt über eine Sammelstraße,
die zwischen den Dörfern durch die Grünflächen verläuft.
Die Callidus GmbH möchte das Plangebiet als „Seesiedlung“ mit leicht geändertem
Bebauungskonzept entwickeln, um die zunächst sehr zögerliche Vermarktung der Flächen zu
beschleunigen. Die Grundkonzeption der Einteilung in Dörfer und deren äußere Abgrenzung
und innere Erschließung sowie der Bebauung überwiegend mit Einfamilienhäusern soll dabei
beibehalten werden. Das jetzige Bebauungskonzept entspricht jedoch in einzelnen Punkten
nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 9.2, so dass die
Neuaufstellung eines Bebauungsplans für den Änderungsbereich erforderlich wird.
Das Konzept der Callidus GmbH sieht vor, weite Teile der bisher festgesetzten öffentlichen
Grünflächen als Wasserfläche anzulegen. Die Erschließung soll künftig über eine nach
Norden verlagerte Sammelstraße erfolgen, die die Verbindung zur Ortsumgehung Ahrensdorf
herstellt und damit den vorhandenen Anbindungspunkt an die Potsdamer Straße entlastet.
Die Flächen zwischen den Dörfern sollen dann für die Anlage von zusammenhängenden
Wasserflächen zur Verfügung stehen; Voruntersuchungen zur Realisierbarkeit sind bereits
erfolgt. Nach Inbetriebnahme des Bahnhaltepunkts Struveshof wird die auf den entfallenen
Haltepunkt ausgerichtete städtebauliche Konzeption im Norden des Plangebiets überarbeitet.
Für Teilbereiche der Baugebiete soll das Maß der baulichen Nutzung geringfügig erhöht
werden, der Standort eines bisher vorgesehenen Bolzplatzes wird überprüft.
Änderung des Flächennutzungsplans
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Ludwigsfelde stellt den vorgesehenen
Geltungsbereich des Bebauungsplans überwiegend als Wohnbauflächen W2 (GFZ 0,3 bis
0,5), einen kleineren Teilbereich als Wohnbaufläche W3 (GFZ 0,5-0,8) dar. Im nördlichen
Bereich werden gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen, zwischen den Bauflächen
öffentliche Grünflächen und Waldflächen dargestellt.
Da sich der Bebauungsplan Nr. 35 derzeit nicht aus dem FNP entwickeln lässt, ist der
Flächennutzungsplan für den entsprechenden Bereich im Parallelverfahren zu ändern, um
das nötige Baurecht zu schaffen (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB - Entwicklungsgebot).
Die öffentlichen Grünflächen sollen zu großen Teilen künftig als Wasserflächen dargestellt
werden. In Teilbereichen sollen die Abgrenzungen der einzelnen Bauflächen dem geänderten
Plankonzept angepasst werden.
Kosten
Entsprechend Punkt 6 der Vorlage werden die Stadt Ludwigsfelde und der Vorhabenträger
eine Vereinbarung über die Kostenübernahme der Planungs- und Gutachterkosten für das BPlan-Verfahren Nr. 35 sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes abschließen.
Zusätzlich zu dieser Vereinbarung wird zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger ein
städtebaulicher Vertrag entsprechend § 11 BauGB abgeschlossen. Die Inhalte dieses
städtebaulichen Vertrages werden im Laufe des Verfahrens konkretisiert und unter anderem
die Anregungen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
berücksichtigt. Insofern kann dieser Vertrag erst nach dem Aufstellungsbeschluss und den
oben genannten Beteiligungen geschlossen werden.
Der Vorhabenträger übernimmt als Grundstückseigentümer die Kosten der Vermessung, der
Planung sowie ggf. erforderlicher Gutachten. Maßnahmen zur äußeren Erschließung der
Bauflächen und ggf. zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind ebenfalls
durch diese Gesellschaft zu tragen. Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten für die
Verfahren der Bauleitplanung auf eigenes Risiko. Der Stadt Ludwigsfelde entstehen durch die
Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne keine Kosten.