Stadt Ludwigsfelde mit den Ortsteilen Ahrensdorf · Genshagen · Gröben · Groß Schulzendorf · Jütchendorf · Kerzendorf · Löwenbruch · Mietgendorf · Schiaß · Siethen · Wietstock Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Anlagen: Einreicher: 1.090 2 Stadtverwaltung Fachbereich III Sachgebiet Bauleitplanung und Verkehrsinfrastruktur Beratungsfolge 1 Ortsbeirat Ahrensdorf 2 Bauausschuss 3 Stadtverordnetenversammlung * eingereicht am: 23.03.15 Vertreter Sitzungsöf nöf TOP gew. anw. datum 20.04.2015 1.0. 3 15.04.2015 2.2 9 05.05.2015 29 Seiten: 4 Abstimmungsergebnis Beschluss* ja nein enth. ausg. empfehlung Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und Abstimmung Aufgrund des § 22 BbgKVerf Verhandlungsgegenstand: Bebauungsplan Nr. 35 „Ahrensdorfer Heide – Seesiedlung“ der Stadt Ludwigsfelde, Gemarkung Ludwigsfelde und Gemarkung Ahrensdorf - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigsfelde - 8. Änderung - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Parallelverfahren) Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) § 1a BauGB § 2 Abs. 1 BauGB § 3 Abs. 1 BauGB § 8 Abs. 3 BauGB § 11 BauGB Abstimmung mit/am: Recht Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde beschließt: 1. Für den in der Anlage 2 dargestellten Bereich in der Ahrensdorfer Heide westlich der Stadt Ludwigsfelde wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. 35 trägt den Titel „Ahrensdorfer Heide – Seesiedlung“ der Stadt Ludwigsfelde, Gemarkung Ludwigsfelde und Gemarkung Ahrensdorf. 2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 15 der Gemarkung Ludwigsfelde Teile der Flurstücke 6 und 53 sowie in der Flur 2 der Gemarkung Ahrensdorf Teile der Flurstücke 58, 60/1, 168, 177, 179, 182 und 194 (siehe Anlage 1). 3. Der Bebauungsplan ersetzt für den o. g. Teilbereich die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9.2 „Ahrensdorfer Heide“ der Stadt Ludwigsfelde. 4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben wird. 5. Der Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigsfelde, 1. Änderung und Ergänzung, wird nach § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Seesiedlung geändert. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. 6. Die Callidus GmbH hat mit der Stadt Ludwigsfelde einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Planungskosten abzuschließen. Begründung: siehe Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen: ja Ergebnishaushalt in €: Gesamterträge / -aufwendungen Finanzhaushalt (nur bei Investitionen) in €: • Gesamteinzahlungen / -auszahlungen • Saldo Abschreibungen (AfA) und Auflösung Sonderposten (SoPo) pro Jahr Buchungsstelle: Mittel lt. Haushaltsplan: bereits gebunden: Betrag der Beschlussvorlage: AfA ./. SoPo p.a.: Buchungsstelle: Mittel lt. Haushaltsplan: bereits gebunden: Betrag der Beschlussvorlage: Haushaltsüberschreitungen nein ja nein Deckungsvorschlag Torsten Klaehn Stellvertreter des Bürgermeisters Anlage 1 zur Beschlussvorlage 1.090 Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 9.2 „Ahrensdorfer Heide“ der Stadt Ludwigsfelde (Satzung vom 12.07.2000) soll durch den Bebauungsplan Nr. 35 „Ahrensdorfer Heide – Seesiedlung“ geändert werden. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnbauvorhaben der Callidus GmbH schaffen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. Plangebiet Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 liegt im Westen der Stadt Ludwigsfelde in der Gemarkung Ludwigsfelde und Gemarkung Ahrensdorf. Er umfasst etwa 37,7 ha im nördlichen Teil des geplanten Wohngebiets „Ahrensdorfer Heide“. Von den dort geplanten acht Wohnquartieren, sogenannten „Dörfern“, soll die Planung für den Bereich des Dorfs 2 sowie für Teilbereiche der Dörfer 1 und 3 und angrenzende Freiflächen geändert werden. Ziele und Zwecke der Planung Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9.2 setzt im Plangebiet reine und allgemeine Wohngebiete, an der Bahn Kerngebiete sowie eine Gemeinbedarfsfläche „KITA“ fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird in den Wohngebieten mit einer GRZ von 0,2 bis 0,4, im Kerngebiet bis zu 0,6, einer GFZ von 0,2 bis 0,6, im Kerngebiet bis zu 0,8 sowie mit bis zu zwei zulässigen Vollgeschossen festgesetzt. Zwischen den Baugebieten werden öffentliche Grünflächen und Waldflächen festgesetzt. Die Erschließung erfolgt über eine Sammelstraße, die zwischen den Dörfern durch die Grünflächen verläuft. Die Callidus GmbH möchte das Plangebiet als „Seesiedlung“ mit leicht geändertem Bebauungskonzept entwickeln, um die zunächst sehr zögerliche Vermarktung der Flächen zu beschleunigen. Die Grundkonzeption der Einteilung in Dörfer und deren äußere Abgrenzung und innere Erschließung sowie der Bebauung überwiegend mit Einfamilienhäusern soll dabei beibehalten werden. Das jetzige Bebauungskonzept entspricht jedoch in einzelnen Punkten nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 9.2, so dass die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für den Änderungsbereich erforderlich wird. Das Konzept der Callidus GmbH sieht vor, weite Teile der bisher festgesetzten öffentlichen Grünflächen als Wasserfläche anzulegen. Die Erschließung soll künftig über eine nach Norden verlagerte Sammelstraße erfolgen, die die Verbindung zur Ortsumgehung Ahrensdorf herstellt und damit den vorhandenen Anbindungspunkt an die Potsdamer Straße entlastet. Die Flächen zwischen den Dörfern sollen dann für die Anlage von zusammenhängenden Wasserflächen zur Verfügung stehen; Voruntersuchungen zur Realisierbarkeit sind bereits erfolgt. Nach Inbetriebnahme des Bahnhaltepunkts Struveshof wird die auf den entfallenen Haltepunkt ausgerichtete städtebauliche Konzeption im Norden des Plangebiets überarbeitet. Für Teilbereiche der Baugebiete soll das Maß der baulichen Nutzung geringfügig erhöht werden, der Standort eines bisher vorgesehenen Bolzplatzes wird überprüft. Änderung des Flächennutzungsplans Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Ludwigsfelde stellt den vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans überwiegend als Wohnbauflächen W2 (GFZ 0,3 bis 0,5), einen kleineren Teilbereich als Wohnbaufläche W3 (GFZ 0,5-0,8) dar. Im nördlichen Bereich werden gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen, zwischen den Bauflächen öffentliche Grünflächen und Waldflächen dargestellt. Da sich der Bebauungsplan Nr. 35 derzeit nicht aus dem FNP entwickeln lässt, ist der Flächennutzungsplan für den entsprechenden Bereich im Parallelverfahren zu ändern, um das nötige Baurecht zu schaffen (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB - Entwicklungsgebot). Die öffentlichen Grünflächen sollen zu großen Teilen künftig als Wasserflächen dargestellt werden. In Teilbereichen sollen die Abgrenzungen der einzelnen Bauflächen dem geänderten Plankonzept angepasst werden. Kosten Entsprechend Punkt 6 der Vorlage werden die Stadt Ludwigsfelde und der Vorhabenträger eine Vereinbarung über die Kostenübernahme der Planungs- und Gutachterkosten für das BPlan-Verfahren Nr. 35 sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes abschließen. Zusätzlich zu dieser Vereinbarung wird zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag entsprechend § 11 BauGB abgeschlossen. Die Inhalte dieses städtebaulichen Vertrages werden im Laufe des Verfahrens konkretisiert und unter anderem die Anregungen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit berücksichtigt. Insofern kann dieser Vertrag erst nach dem Aufstellungsbeschluss und den oben genannten Beteiligungen geschlossen werden. Der Vorhabenträger übernimmt als Grundstückseigentümer die Kosten der Vermessung, der Planung sowie ggf. erforderlicher Gutachten. Maßnahmen zur äußeren Erschließung der Bauflächen und ggf. zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind ebenfalls durch diese Gesellschaft zu tragen. Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten für die Verfahren der Bauleitplanung auf eigenes Risiko. Der Stadt Ludwigsfelde entstehen durch die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne keine Kosten.
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