Stadt Ludwigsfelde

Amtsblatt
für die
Stadt Ludwigsfelde
24. Jahrgang
24. März 2015
Nr.: 14
Inhaltsverzeichnis
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1.
Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 31.03.2015
2
2.
Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 30 „AktivStadt-Park“, Teilfläche Versickerungsbecken BAB 10
3
3.
Bekanntmachung der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Löwenbruch am 10.04.2015
4
Herausgeber: Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, 14974 Ludwigsfelde
Das Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde erscheint nach Bedarf und ist kostenlos im Rathaus
der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, Bürgerservice, 14974 Ludwigsfelde zu den Sprechzeiten erhältlich, bei Postzustellung gegen Erstattung der Portokosten.
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24. März 2015
Nr.: 14
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Bekanntmachung
Am 31.03.2015 findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Ludwigsfelder Rathauses, Rathausstraße 3,
14974 Ludwigsfelde, die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:
Vorlagen-Nr.
1.0.
Einwohnerfragestunde
2.0.
Bericht zur Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Ludwigsfelde seit seiner
Bildung im Jahr 2010
Rednerin: Frau Dr. Vera Paul
Vorsitzende des Seniorenbeirates
3.0.
Beratung von Vorlagen und Beschlussfassung
3.1.
Benennung der Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Ludwigsfelde
3.2.
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH „Märkische Heimat“ an die kommunalrechtlichen Vorgaben
des § 96 Abs. 1 BbgKVerf
3.3.
Brücke über den Großbeerener Graben bei Genshagen
1.071
3.4.
Haushaltsplan und -satzung 2015
1.050
3.5.
Bebauungsplan Nr. 31 „Waldsiedlung - Am Gimpelweg“
- Entwurfsbilligung und Auslegungsbeschluss
1.073
4.0.
Bekanntgaben der Stadtverwaltung Ludwigsfelde
5.0.
Fragestunde für Stadtverordnete
1.082
1.047 - 2. NF
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung:
1.0.
Beratung von Vorlagen und Beschlussfassung
1.1.
Stundung der Gewerbesteuer für das Jahr 2013 und der Gewerbesteuervorauszahlung 2015
1.074
1.2.
Vergabe von Generalplanungsleistungen nach VOF, Komplexsanierung
der Theodor-Fontane-Schule
1.070
1.3.
Beauftragung eines Entwicklungsträgers für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „An der Eichspitze“
1.084
2.0.
Petition in einer Mietangelegenheit
3.0.
Bekanntgaben der Stadtverwaltung Ludwigsfelde
4.0.
Fragestunde für Stadtverordnete
An der öffentlichen Sitzung kann jedermann teilnehmen.
gez. Frank Gerhard
Bürgermeister
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Bekanntmachungsanordnung
Hiermit ordne ich gemäß § 1 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) und gemäß § 15 der
Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde in der derzeit geltenden Fassung die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 30 „Aktiv-Stadt-Park“, Teilfläche Versickerungsbecken BAB 10, nach
§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt der Stadt Ludwigsfelde an.
Ludwigsfelde, 23.03.2015
gez. Frank Gerhard
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 30 „Aktiv-Stadt-Park“, Teilfläche Versickerungsbecken
BAB 10
Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am 27.01.2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 30 „Aktiv-Stadt-Park“, Teilfläche Versickerungsbecken BAB 10, in der Fassung vom
08.12.2014 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ca. 5.600 ha groß und umfasst die Flurstücke 281 (tlw.),
283 und 284 (tlw.) der Flur 11 in Ludwigsfelde. Der Bereich liegt südlich der Bundesautobahn (BAB)
10 und westlich der Potsdamer Straße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im folgenden Luftbildausschnitt vom 20.03.2014 dargestellt.
Auszug Luftbild Ludwigsfelde, ohne Maßstab
Der Bebauungsplan Nr. 30 „Aktiv-Stadt-Park“, Teilfläche Versickerungsbecken BAB 10“, in der
Fassung vom 08.12.2014, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
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Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung nach § 10 Abs. 4 BauGB im Rathaus der
Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3 in 14974 Ludwigsfelde, Sachgebiet Bauleitplanung und Verkehrsinfrastruktur, Zimmer 2.25 (2. Obergeschoss) während der üblichen Dienststunden eingesehen
werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen
(vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren
Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB
über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von
drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nach § 215 BauGB nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll,
ist darzulegen.
Ludwigsfelde, 23.03.2015
gez. Frank Gerhard
Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Löwenbruch lädt hiermit alle Mitglieder zu Vollversammlung
ein.
Ort:
Gaststätte „Zum Löwen“ in 14974 Ludwigsfelde, Ortsteil Löwenbruch
Termin:
10.04.2015, 19.00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht Vorstand und Jäger
3. Kassenbericht und Revision
4. Entlastung Vorstand und Kassenwart
5. Diskussion
6. Schlusswort
7. Gemeinsames Abendessen (mit Partner/in)
gez. Bernd Ulrich
Jagdvorstandsvorsitzender
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