SEMINAR Emission & Immission HINTERGRUND UND ZIELE Das Bemühen der EU um eine europaweite Verbesserung der Standards im Luftreinhalterecht und um einen noch effizienteren Emissionshandel lassen auch in Deutschland die beim Betrieb von Industrie- und Energieerzeugungsanlagen zu beachtenden Anforderungen beständig anwachsen. Für viele größere Anlagen stehen bedingt durch die 2013 in deutsches Recht umgesetzte Industrieemissionsrichtlinie Umrüstungen an. Die Übergangsfristen laufen, gleichwohl sind noch viele Fragen ungeklärt. Derweil geht das Erlassverfahren um die europäische MCP-Richtlinie in die entscheidende Phase. Mit dieser sollen auch kleinere und mittelgroße Feuerungsanlagen strengeren Emissionsgrenzwerten und einer genaueren behördlichen Überwachung unterworfen werden. Ebenso ist im Emissionshandel viel im Fluss. Mit Blick auf die laufende Handelsperiode fragen sich Anlagenbetreiber in ganz Europa, ob die Zuteilungsmengen richtig berechnet wurden. Es laufen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Auch die Zukunft des Emissionshandels beschäftigt die betroffenen Unternehmen: Zum einen wird bereits über die Zuteilungsregeln der nächsten Handelsperiode diskutiert. Zum anderen steht die Einführung einer Markstabilitätsreserve im Raum, die für höhere CO2-Preise sorgen soll – dies womöglich schon ab 2018. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen wieder alle Fragen des anlagenbezogenen Umweltrechts zu diskutieren. Unser Seminar richtet sich an alle Anlagenbetreiber in Energiewirtschaft und Industrie, unabhängig davon, ob Sie sich über neue Anforderungen an bestehende Standorte informieren möchten oder Änderungen im Anlagenbestand oder den Neubau von Anlagen planen. SEMINARINHALTE 1. BegrüSSung • Begrüßung und Einführung 2. Überblick: Das Recht der Industrieanlagen • BImSchG & Co. – das deutsche Luftreinhalterecht • TEHG & Co. – das Recht des Emissionshandels • Da war noch was: Planungs-, Wasser- und Bodenschutzrecht 3. Immissionsschutzrecht: Das aktuelle 1 x 1 • Das BImSchG nach der IED • Neuregelung des Anlagenumfangs • Die Überwachung von Bestandsanlagen • Zahlen und Fristen – ab wann gilt der Grenzwert? • Jetzt trifft es auch die Kleinen: Der Entwurf der MCP-Richtlinie für Feuerungseinrichtungen zwischen 1 und 50 MW FWL. 4. Immissionsschutzrecht: Neubau und Erweiterung • Erst planen …: Grundzüge des Planungsrechts • ... dann bauen: Rechtliche Voraussetzungen für Neubau und Änderungsvorhaben • Anzeige und Genehmigung • Ausgangszustandsbericht und Öffentlichkeitsbeteiligung • Neubau und Änderung von Anlagen vor Gericht 5. Emissionshandel: Pflichten der Anlagenbetreiber • Pflichten und Fristen – mit dem Emissionshandel durch das Jahr • Änderungen des Betriebs: Änderungsbericht, Teilstilllegung und Kapazitätsverringerung • Emissionsberichterstattung und Abgabe • Strafzahlungen und Bußgelder: Das Sanktionssystem des TEHG 6. Emissionshandel: Rund um die Zuteilung • Zuteilung für Bestandsanlagen: Wo stehen wir? Wo liegen die Probleme? • Grundzüge der Zuteilung für Neuanlagen und Kapazitätserweiterungen • Zuteilungsoptimierung beim Bau von Neuanlagen und Kapazitätserweiterungen • Formale Besonderheiten der Antragstellung 7. Emissionshandel vor Gericht • Grundsatzurteile zum Emissionshandel • Nach wie vor: Die zweite Handelsperiode vor Gericht • Geltendmachung von Mehrzuteilung in der dritten Handelsperiode 8. Fazit und Verabschiedung • Fazit und Verabschiedung WIR FREUEN UNS AUF IHRE TEILNAHME UND LADEN SIE HERZLICH EIN: DR. INES DR. miriam ZENKE vollmer Rechtsanwältin / Rechtsanwältin / Fachanwältin für Fachanwältin für Verwaltungsrecht / Verwaltungsrecht / Partner Partner Näheres zu BBH im Netz unter www.bbh-online.de, www.derenergieblog.de TerminE BBH Berlin 25.03.2015 BBH Köln 04.06.2015 KONDITIONEN Dauer des Seminars: 10:00 bis 17:00 Uhr PREISE: pro Workshop/Teilnehmer: 490,- € zzgl. USt. Inklusive Seminarunterlagen und Mittagessen. ANMELDUNG Becker Büttner Held Frau Julia Standfuß Magazinstr. 15-16 10179 Berlin Tel +49 (0)30 611 28 40-934 Fax +49 (0)30 611 28 40-99 [email protected] BBH -STANDORTE BÜRO BERLIN Magazinstraße 15-16 10179 Berlin Tel +49 (0)30 611 28 40-0 Fax +49 (0)30 611 28 40-99 BÜRO MÜNCHEN Pfeuferstraße 7 81373 München Tel +49 (0)89 23 11 64-0 Fax +49 (0)89 23 11 64-570 BÜRO KÖLN KAP am Südkai Agrippinawerft 26–30 50678 Köln Tel +49 (0)221 650 25-0 Fax +49 (0)221 650 25-299 BÜRO HAMBURG Kaiser-Wilhelm-Straße 93 20355 Hamburg Tel +49 (0)40 34 10 69-0 Fax +49 (0)40 34 10 69-22 BÜRO STUTTGART Industriestraße 3 70565 Stuttgart Tel +49 (0)711 722 47-0 Fax +49 (0)711 722 47-499 BÜRO BRÜSSEL Avenue Marnix 28 1000 Brüssel, Belgien Tel +32 (0)2 204 44-00 Fax +32 (0)2 204 44-99
© Copyright 2024 ExpyDoc