SEMINAR - Becker Büttner Held

Die dritte Dimension im
Recht der Infrastruktur
SEMINAR
Datensammelnde Drohnen im Himmel
über Industrie- und Energieanlagen,
Infrastruktureinrichtungen und
Großveranstaltungen
Der zulässige Einsatz von Filmund Fotodrohnen und die Abwehr unbefugter
Überflüge aus juristischer Sicht
DIE DRITTE DIMENSION DES INFRASTRUKTURRECHTS
Das Drohnenzeitalter hat begonnen, auch im zivilen Bereich.
Drohnen bringen in der Privatwirtschaft gleichsam Segen und
Fluch. Segen, weil sie eine kostengünstige Überflugmöglichkeit
von Anlagen, Einrichtungen und Flächen zum Zwecke der Vorsorge, Schadensanalyse, Überwachung etc. darstellen. Fluch, weil
sich diese Möglichkeit auch für „Unbefugte“ eröffnet.
Technisch betrachtet ist die Drohne schnell und einfach zum
Einsatz gebracht. Dabei eilen die technischen Möglichkeiten der
Steuerung und Sensorik sowohl dem gesetzlichen Rahmen als
auch den gesetzgeberischen Bemühungen weit voraus: „HighTech meets Paragraphendschungel“. Aus juristischer Sicht ist
die Drohne weit mehr als ein unbemanntes Flugobjekt. Sie ist
vielmehr ein Multi-Datenstaubsauger, der sich dreidimensional
im Raum bewegt.
So wirft der Drohnenflug beileibe mehr Fragen als nur die des
Luftrechts auf. Tangiert sind auch das Recht des öffentlichen
Raumes, das Datenschutzrecht, das Persönlichkeitsrecht, das
Urheberrecht, das Verwaltungsrecht, das Genehmigungsrecht,
das Versicherungsrecht, das Strafrecht u.a.
Für uns von Becker Büttner Held (BBH) ist diese Situation nicht
neu. Wir „kommen“ aus der Versorgungswirtschaft. Auch dort
gilt es, zum Teil eilende hochkomplexe technische Sachverhalte
und „hinkende“ rechtliche Rahmenbedingungen miteinander in
Einklang zu bringen. Und das im Querschnitt durch die gesamte
Rechtsordnung.
Wir sind sowohl versiert im Infrastrukturrecht als auch im
Medienrecht. Beim Thema „Drohnenflug“ vereinen sich Infrastruktur- und Medienrecht. Es ist daher nur konsequent, wenn
BBH nun das Infrastrukturrecht bei seinem Weg in und durch die
dritte Dimension begleitet und mitgestaltet.
Wie auch in unseren Stammgebieten ist das Seminar praxisgerecht konzipiert. Dazu gehört auch, dass jeder Teilnehmer vorab
thematische Schwerpunktwünsche einreichen kann.
SEMINARINHALTE
1. Wo Drohnen fliegen dürfen –
der genehmigungsrechtliche Rahmen
• Europarechtliche Vorgaben, Luftrecht, Straßen- und Wegerecht, Eigentumsrecht
• Insbesondere Überflug fremder Grundstücke bei Start, Anflug
oder Landung
• Der rechtliche Umgang mit dem verbleibenden „Graubereich“
2. Diese Daten dürfen Drohnen sammeln –
der medienrechtliche Rahmen
• Privatsphäre
• Urheberrecht
• Datenschutzrecht
• Der Umgang mit datentechnischem „Beifang“
3. Die vertragliche Pflichtenzuweisung
• Verträge zwischen „Pilot“ und Auftraggeber und Dritten
• Datenschutz-, haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen
• Abreden mit der involvierten „Nachbarschaft“
4. Strafrechtliche Konsequenzen des Missbrauchs
• Wer ist für was verantwortlich?
• Risikosphäre Pilot
• Risikosphäre Auftraggeber
• Risikosphäre Datennutzer
5. Die technische Abwehr von Industriespionage –
bzw. Paparazzi-Drohnen aus juristischer Sicht
• Active Defence - Stören, Einfangen, Abschießen?
• Zivilrechtliche Hürden
• Strafrechtliches
WIR FREUEN UNS AUF IHRE TEILNAHME
UND LADEN SIE HERZLICH EIN:
christoph edler von weidenbach
Rechtsanwalt / Partner
guido morber
Rechtsanwalt / Partner Counsel
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
nils langeloh
Rechtsanwalt / Partner Counsel
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
fabian dietl
Rechtsanwalt
Näheres zu BBH im Netz unter
www.bbh-online.de, www.derenergieblog.de
TerminE
BBH München
20.04.2015
BBH Berlin
06.05.2015
Dauer des Seminars*:
10:30 bis 17:00 Uhr
*inklusive Mittags- und Kaffeepause
ANGESPROCHENER TEILNEHMERKREIS
Bereichsverantwortliche aus der Industrie; „Industriespionage“gefährdete Unternehmen, Energieversorgungsunternehmen,
kommunale Straßen- und Wegeverantwortliche, Objektschutzverantwortliche, Hersteller von Drohnen und deren Sensorik,
Drohnenpiloten, Konzert-/Sport- und Großereignisveranstalter,
Messebetreiber, Journalisten, Filmemacher
KONDITIONEN
Teilnahmegebühr*:
590,- € zzgl. USt.
Teilnahmegebühr*:
490,- € zzgl. USt.
AK REGTP-Mitglieder
AK Arealnetz-Mitglieder
*inklusive Seminarunterlagen und Mittagessen.
ANSPRECHPARTNER
Becker Büttner Held
Frau Julia Hagen bzw.
RA Guido Morber
Pfeuferstraße 7
81373 München
Tel +49 (0)89 23 11 64- 142
Fax +49 (0)89 23 11 64- 570
[email protected]
[email protected]
BBH-Standorte
BÜRO BERLIN
Magazinstraße 15-16
10179 Berlin
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BÜRO MÜNCHEN
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Avenue Marnix 28
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