Die dritte Dimension im Recht der Infrastruktur SEMINAR Datensammelnde Drohnen im Himmel über Industrie- und Energieanlagen, Infrastruktureinrichtungen und Großveranstaltungen Der zulässige Einsatz von Filmund Fotodrohnen und die Abwehr unbefugter Überflüge aus juristischer Sicht DIE DRITTE DIMENSION DES INFRASTRUKTURRECHTS Das Drohnenzeitalter hat begonnen, auch im zivilen Bereich. Drohnen bringen in der Privatwirtschaft gleichsam Segen und Fluch. Segen, weil sie eine kostengünstige Überflugmöglichkeit von Anlagen, Einrichtungen und Flächen zum Zwecke der Vorsorge, Schadensanalyse, Überwachung etc. darstellen. Fluch, weil sich diese Möglichkeit auch für „Unbefugte“ eröffnet. Technisch betrachtet ist die Drohne schnell und einfach zum Einsatz gebracht. Dabei eilen die technischen Möglichkeiten der Steuerung und Sensorik sowohl dem gesetzlichen Rahmen als auch den gesetzgeberischen Bemühungen weit voraus: „HighTech meets Paragraphendschungel“. Aus juristischer Sicht ist die Drohne weit mehr als ein unbemanntes Flugobjekt. Sie ist vielmehr ein Multi-Datenstaubsauger, der sich dreidimensional im Raum bewegt. So wirft der Drohnenflug beileibe mehr Fragen als nur die des Luftrechts auf. Tangiert sind auch das Recht des öffentlichen Raumes, das Datenschutzrecht, das Persönlichkeitsrecht, das Urheberrecht, das Verwaltungsrecht, das Genehmigungsrecht, das Versicherungsrecht, das Strafrecht u.a. Für uns von Becker Büttner Held (BBH) ist diese Situation nicht neu. Wir „kommen“ aus der Versorgungswirtschaft. Auch dort gilt es, zum Teil eilende hochkomplexe technische Sachverhalte und „hinkende“ rechtliche Rahmenbedingungen miteinander in Einklang zu bringen. Und das im Querschnitt durch die gesamte Rechtsordnung. Wir sind sowohl versiert im Infrastrukturrecht als auch im Medienrecht. Beim Thema „Drohnenflug“ vereinen sich Infrastruktur- und Medienrecht. Es ist daher nur konsequent, wenn BBH nun das Infrastrukturrecht bei seinem Weg in und durch die dritte Dimension begleitet und mitgestaltet. Wie auch in unseren Stammgebieten ist das Seminar praxisgerecht konzipiert. Dazu gehört auch, dass jeder Teilnehmer vorab thematische Schwerpunktwünsche einreichen kann. SEMINARINHALTE 1. Wo Drohnen fliegen dürfen – der genehmigungsrechtliche Rahmen • Europarechtliche Vorgaben, Luftrecht, Straßen- und Wegerecht, Eigentumsrecht • Insbesondere Überflug fremder Grundstücke bei Start, Anflug oder Landung • Der rechtliche Umgang mit dem verbleibenden „Graubereich“ 2. Diese Daten dürfen Drohnen sammeln – der medienrechtliche Rahmen • Privatsphäre • Urheberrecht • Datenschutzrecht • Der Umgang mit datentechnischem „Beifang“ 3. Die vertragliche Pflichtenzuweisung • Verträge zwischen „Pilot“ und Auftraggeber und Dritten • Datenschutz-, haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen • Abreden mit der involvierten „Nachbarschaft“ 4. Strafrechtliche Konsequenzen des Missbrauchs • Wer ist für was verantwortlich? • Risikosphäre Pilot • Risikosphäre Auftraggeber • Risikosphäre Datennutzer 5. Die technische Abwehr von Industriespionage – bzw. Paparazzi-Drohnen aus juristischer Sicht • Active Defence - Stören, Einfangen, Abschießen? • Zivilrechtliche Hürden • Strafrechtliches WIR FREUEN UNS AUF IHRE TEILNAHME UND LADEN SIE HERZLICH EIN: christoph edler von weidenbach Rechtsanwalt / Partner guido morber Rechtsanwalt / Partner Counsel Fachanwalt für Verwaltungsrecht nils langeloh Rechtsanwalt / Partner Counsel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht fabian dietl Rechtsanwalt Näheres zu BBH im Netz unter www.bbh-online.de, www.derenergieblog.de TerminE BBH München 20.04.2015 BBH Berlin 06.05.2015 Dauer des Seminars*: 10:30 bis 17:00 Uhr *inklusive Mittags- und Kaffeepause ANGESPROCHENER TEILNEHMERKREIS Bereichsverantwortliche aus der Industrie; „Industriespionage“gefährdete Unternehmen, Energieversorgungsunternehmen, kommunale Straßen- und Wegeverantwortliche, Objektschutzverantwortliche, Hersteller von Drohnen und deren Sensorik, Drohnenpiloten, Konzert-/Sport- und Großereignisveranstalter, Messebetreiber, Journalisten, Filmemacher KONDITIONEN Teilnahmegebühr*: 590,- € zzgl. USt. Teilnahmegebühr*: 490,- € zzgl. USt. AK REGTP-Mitglieder AK Arealnetz-Mitglieder *inklusive Seminarunterlagen und Mittagessen. ANSPRECHPARTNER Becker Büttner Held Frau Julia Hagen bzw. RA Guido Morber Pfeuferstraße 7 81373 München Tel +49 (0)89 23 11 64- 142 Fax +49 (0)89 23 11 64- 570 [email protected] [email protected] BBH-Standorte BÜRO BERLIN Magazinstraße 15-16 10179 Berlin Tel +49 (0)30 611 28 40-0 Fax +49 (0)30 611 28 40-99 BÜRO MÜNCHEN Pfeuferstraße 7 81373 München Tel +49 (0)89 23 11 64-0 Fax +49 (0)89 23 11 64-570 BÜRO KÖLN KAP am Südkai Agrippinawerft 26–30 50678 Köln Tel +49 (0)221 650 25-0 Fax +49 (0)221 650 25-299 BÜRO HAMBURG Kaiser-Wilhelm-Straße 93 20355 Hamburg Tel +49 (0)40 34 10 69-0 Fax +49 (0)40 34 10 69-22 BÜRO STUTTGART Industriestraße 3 70565 Stuttgart Tel +49 (0)711 722 47-0 Fax +49 (0)711 722 47-499 BÜRO BRÜSSEL Avenue Marnix 28 1000 Brüssel, Belgien Tel +32 (0)2 204 44-00 Fax +32 (0)2 204 44-99
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