Emissionshandel OHNE EMISSIONSHANDEL Historischer CO2-Ausstoß 5.000 t 5.000 t Erlaubter CO2-Ausstoß 4.500 t 4.500 t Tatsächlicher CO2-Ausstoß 4.000 t CAP MIT EMISSIONSHANDEL Entsprechend vorhandener CO2-Zertifikate 5.000 t HANDEL Durch Cap & Trade wurden 1.000 t CO2 zu einem festgelegten Zeitpunkt eingespart B A 500 t Verkauf AUSGLEICH unveränderte Emissionen, da Anlage B nicht in Technologie investiert hat 500 t Zukauf A 4.000 t Vor allem die Industriestaaten sind für diesen un gewollten „Treibhauseffekt“ verantwortlich. Es liegt an ihnen, den Treibhausgasausstoß einzudämmen und damit den Klimawandel beherrschbar zu machen. Im Kyoto-Protokoll zur Klimarahmenkonvention, für das es von 2013 bis 2020 eine zweite Verpflichtungsperiode gibt, verpflichten sich die teilnehmenden 37 Staaten, unter ihnen die Staaten der Europäischen Union (EU), ihre Treibhausgase weiter zu senken. B 5.000 t teilnehmenden Anlagen wird eine jährliche Obergrenze (Cap) festgelegt. Mehr CO2 darf von allen gemeinsam nicht ausgestoßen werden. Die einzelnen Mitglieds staaten geben Emissionsberechtigungen an die teil nehmenden Unternehmen aus – teilweise kostenlos, teilweise werden sie versteigert. Jede Emissionsberech tigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne CO2. Ein Unter nehmen muss jährlich so viele Berechtigungen abgeben, wie es CO2 ausgestoßen hat. Reichen die Berechtigungen dafür nicht aus, muss es am Markt Emissionsberech Das Prinzip des Emissionshandels Cap Im Beispiel nehmen Anlage A und B mit einem jährlichen Ausstoß von je 5.000 Tonnen (t) CO2 am Emissionshandel teil (zusammen 10.000 t). Durch das Cap werden die zukünftigen Emissionen beider Anlagen auf 9.000 t CO2 beschränkt. Jede Anlage erhält entsprechend 4.500 Berechtigungen. Beide müssen also pro Jahr je 500 t CO2 einsparen. Um diese Klimaziele zu erreichen, hat die EU für Ener gieanlagen und emissionsintensive Industrieanlagen 2005 das Europäische Emissionshandelssystem ein geführt. An ihm nehmen aktuell circa 12.000 Indust rie- und Energieanlagen in 31 europäischen Ländern (28 EU-Staaten sowie Liechtenstein, Island und Nor wegen) teil, die zusammen rund 45 Prozent der europä ischen CO2-Emissionen verursachen. Seit 2012 nimmt auch der internationale Luftverkehr teil (alle Flüge, die in den EU-Staaten, Liechtenstein, Island und Norwegen starten oder landen). Für die CO2-Emissionen der Trade Anlage A investiert in neue Technologie und senkt die Emissionen von bisher 5.000 t auf 4.000 t im Jahr. So hat Anlage A nicht nur genügend Berechtigungen für den Ausgleich der CO2-Emissionen. Sie kann zudem 500 Berechtigungen verkaufen. Die jährlichen Emissionen der Anlage B liegen unverändert bei 5.000 t. Anlage B muss die fehlenden Berechtigungen von Anlage A kaufen. Nur so kann sie die Mehremissionen von 500 t CO2 abdecken. Das staatliche Minderungsziel von 10.000 t auf 9.000 t (A: 4.000 t + B: 4.500 t + 500 t= 9.000 t) ist durch das Cap flexibel realisiert und eingehalten. tigungen kaufen (z.B. an der Börse oder von anderen Unternehmen, die weniger benötigen). Die CO2Emissionen haben damit einen Preis. Er signalisiert den Unternehmen, wann sich Investitionen in CO2-Minderung wirtschaftlich lohnen. So werden Emissionsminderungen dort realisiert, wo sie am günstigsten sind. TRADE weniger Emissionen, da Anlage A in neue Technologie investiert hat ZIEL Wie eine Schutzschicht halten die Treibhausgase in der Erdatmosphäre die Sonnenwärme auf der Erde zurück. Die besondere Zusammensetzung der Treibhausgase in der Atmosphäre bewirkt, dass die Temperatur auf der Erdoberfläche konstant auf einem Niveau bleibt, auf dem sich unsere natürliche Lebenswelt entfalten kann. Die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre, vor allem die von Kohlendioxid (CO2), ist aber in den letzten 150 Jahren stark angestiegen. Die Atmosphäre ist so undurchlässiger für Wärmestrahlung geworden und heizt sich stärker auf. factsheet EU-Emissionshandel in Deutschland Seit 2005 nehmen Anlagen der Energiewirtschaft (Feuerungswärmeleistung über 20 Megawatt) und der emissionsintensiven Industrie am Europäischen Emissionshandel teil. Sie müssen ihre jährlichen CO2-Emissionen mit Emissionsberechtigungen ausgleichen. Im Jahr 2015 nahmen in Deutschland 1.889 ortsfeste Anlagen und rund 70 Luftfahrzeug betreiber teil (Stand Mai 2016). Zuständig für die Zuteilung der Emissions berechtigungen und den jährlichen Abgleich von tatsächlichen Emissionen mit Emissionsberechti gungen ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt Schritte im EU-Emissionshandel 2015 Zehn Jahre Europäischer Emissionshandel (EU-ETS) 2013 Beginn der dritten Handelsperiode (2013-2020) unter Einbeziehung neuer Tätigkeiten und weiterer Treibhausgase Beginn der zweiten Verpflichtungsperiode (2013- 2020) des Kyoto-Protokolls 2012 Beginn des Emissionshandels für den Luftverkehr Start des europaweiten Emissionshandelsregisters (Unionsregister) 2011 Beschluss der Europäischen Kommission über die Zuteilung kostenloser Zertifikate in der dritten Handelsperiode 2010 Erste Versteigerung von Emissionsberechtigungen 2009 Änderung der EU-Richtlinie zur Vorbereitung der dritten Handelsperiode als Teil des Energie- und Klimapakets der EU von 2007 2008 Beginn der zweiten Handelsperiode (2008-2012) mit neuer Gesetzgebung 2007 EU-Gipfel beschließt Senkung der Treibhausgase bis 2020 um 20 bzw. 30 % 2005 Beginn der ersten Handelsperiode des EUEmissionshandels (2005-2007) Gesetz zu projektbezogenen Mechanismen zur Umsetzung der Linking Directive in Deutschland 2004 Nationaler Allokationsplan 2005-2007 zur Vertei lung der Emissionsberechtigungen in Deutschland; Zuteilungsgesetz und -verordnung EU-Richtlinie 2004/101/EG (Linking Directive) zur Verbindung des Emissionshandels mit den KyotoProjektmechanismen JI und CDM 2003 Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG zur Einführung des EU-Emissionshandels ab 2005 2002 Entscheidung des Europäischen Rates zum Burden Sharing (Lastenverteilung der Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls auf die europäischen Mitglieds staaten) 1997 Kyoto-Protokoll mit Reduktions- und Stabilisierungszielen für 2008-2012 Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist ein Fachbereich des Umweltbundesamtes. Die etwa 150 Mitarbeiter am Standort Berlin arbeiten eng mit den Unternehmen zusammen, deren Anlagen oder Luftfahrzeuge dem EUEmissionshandel unterliegen, und unterstützen die Arbeit der Sachverständigen Stellen, die die Anga ben der beteiligten Unternehmen verifizieren. Darüber hinaus ist die DEHSt Kontaktstelle für das Bundesumweltministerium, die Bundesländer und die zuständigen Landes-Immissionsschutz behörden. National und international wirkt sie an der Weiterentwicklung des Emissionshandels und der weiteren Integration projektbezogener Mecha nismen wie Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) mit. Die DEHSt arbeitet vorwiegend elektronisch mit ihren Partnern zusammen. Das betrifft die Antragstellung und Zuteilung der Emissions berechtigungen ebenso wie das Kontomanagement im Register und die jährliche Emissionsbericht erstattung. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz 1 14193 Berlin www.dehst.de | [email protected] Stand: Mai 2016
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