Factsheet: Emissionshandel

Emissionshandel
OHNE EMISSIONSHANDEL
Historischer CO2-Ausstoß
5.000 t
5.000 t
Erlaubter CO2-Ausstoß
4.500 t
4.500 t
Tatsächlicher CO2-Ausstoß
4.000 t
CAP
MIT EMISSIONSHANDEL
Entsprechend vorhandener CO2-Zertifikate
5.000 t
HANDEL
Durch Cap & Trade wurden 1.000 t CO2 zu
einem festgelegten Zeitpunkt eingespart
B
A
500 t Verkauf
AUSGLEICH
unveränderte Emissionen, da Anlage B
nicht in Technologie investiert hat
500 t Zukauf
A
4.000 t
Vor allem die Industriestaaten sind für diesen un­
gewollten „Treibhauseffekt“ verantwortlich. Es liegt an
ihnen, den Treibhausgasausstoß einzudämmen und
damit den Klimawandel beherrschbar zu machen. Im
Kyoto-Protokoll zur Klimarahmenkonvention, für das es
von 2013 bis 2020 eine zweite Verpflichtungsperiode
gibt, verpflichten sich die teilnehmenden 37 Staaten,
unter ihnen die Staaten der Europäischen Union (EU),
ihre Treibhausgase weiter zu senken.
B
5.000 t
teilnehmenden Anlagen wird eine jährliche Obergrenze
(Cap) festgelegt. Mehr CO2 darf von allen gemeinsam
nicht ausgestoßen werden. Die einzelnen Mitglieds­
staaten geben Emissionsberechtigungen an die teil­
nehmenden Unternehmen aus – teilweise kostenlos,
teilweise werden sie versteigert. Jede Emissionsberech­
tigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne CO2. Ein Unter­
nehmen muss jährlich so viele Berechtigungen abgeben,
wie es CO2 ausgestoßen hat. Reichen die Berechtigungen
dafür nicht aus, muss es am Markt Emissionsberech­
Das Prinzip des Emissionshandels
Cap
Im Beispiel nehmen Anlage A und B mit einem jährlichen
Ausstoß von je 5.000 Tonnen (t) CO2 am Emissionshandel teil
(zusammen 10.000 t). Durch das Cap werden die zukünftigen
Emissionen beider Anlagen auf 9.000 t CO2 beschränkt. Jede Anlage erhält entsprechend 4.500 Berechtigungen. Beide müssen
also pro Jahr je 500 t CO2
einsparen.
Um diese Klimaziele zu erreichen, hat die EU für Ener­
gieanlagen und emissionsintensive Industrieanlagen
2005 das Europäische Emissionshandelssystem ein­
geführt. An ihm nehmen aktuell circa 12.000 Indust­
rie- und Energieanlagen in 31 europäischen Ländern
(28 EU-Staaten sowie Liechtenstein, Island und Nor­
wegen) teil, die zusammen rund 45 Prozent der europä­
ischen CO2-Emissionen verursachen. Seit 2012 nimmt
auch der internationale Luftverkehr teil (alle Flüge, die
in den EU-Staaten, Liechtenstein, Island und Norwegen
starten oder landen). Für die CO2-Emissionen der
Trade
Anlage A investiert in neue Technologie und senkt die Emissionen
von bisher 5.000 t auf 4.000 t im Jahr. So hat Anlage A nicht nur
genügend Berechtigungen für den Ausgleich der CO2-Emissionen.
Sie kann zudem 500 Berechtigungen verkaufen. Die jährlichen
Emissionen der Anlage B liegen unverändert bei 5.000 t. Anlage
B muss die fehlenden Berechtigungen von Anlage A kaufen. Nur
so kann sie die Mehremissionen von 500 t CO2 abdecken. Das
staatliche Minderungsziel von 10.000 t auf 9.000 t (A: 4.000 t +
B: 4.500 t + 500 t= 9.000 t) ist durch das Cap flexibel realisiert
und eingehalten.
tigungen kaufen (z.B. an der Börse oder von anderen
Unter­nehmen, die weniger benötigen). Die CO2Emissionen haben damit einen Preis. Er signalisiert
den Unternehmen, wann sich Investitionen in
CO2-Minderung wirtschaftlich lohnen. So werden
Emissions­minderungen dort realisiert, wo sie am
günstigsten sind.
TRADE
weniger Emissionen, da Anlage A in
neue Technologie investiert hat
ZIEL
Wie eine Schutzschicht halten die Treibhausgase in der
Erdatmosphäre die Sonnenwärme auf der Erde zurück.
Die besondere Zusammensetzung der Treibhausgase
in der Atmosphäre bewirkt, dass die Temperatur auf
der Erdoberfläche konstant auf einem Niveau bleibt,
auf dem sich unsere natürliche Lebenswelt entfalten
kann. Die Konzentration der Treibhausgase in der
Atmosphäre, vor allem die von Kohlendioxid (CO2), ist
aber in den letzten 150 Jahren stark angestiegen. Die
Atmosphäre ist so undurchlässiger für Wärmestrahlung
geworden und heizt sich stärker auf.
factsheet
EU-Emissionshandel in Deutschland
Seit 2005 nehmen Anlagen der Energiewirtschaft
(Feuerungswärmeleistung über 20 Megawatt) und
der emissionsintensiven Industrie am Europäischen
Emissionshandel teil. Sie müssen ihre jährlichen
CO2-Emissionen mit Emissionsberechtigungen
ausgleichen. Im Jahr 2015 nahmen in Deutschland
1.889 ortsfeste Anlagen und rund 70 Luftfahrzeug­
betreiber teil (Stand Mai 2016).
Zuständig für die Zuteilung der Emissions­
berechtigungen und den jährlichen Abgleich von
tatsächlichen Emissionen mit Emissionsberechti­
gungen ist die Deutsche Emissionshandelsstelle
(DEHSt) im Umweltbundesamt.
Die DEHSt
Schritte im EU-Emissionshandel
2015
Zehn Jahre Europäischer Emissionshandel (EU-ETS)
2013
Beginn der dritten Handelsperiode (2013-2020)
unter Einbeziehung neuer Tätigkeiten und weiterer
Treibhausgase
Beginn der zweiten Verpflichtungsperiode
(2013- 2020) des Kyoto-Protokolls
2012
Beginn des Emissionshandels für den Luftverkehr
Start des europaweiten Emissionshandelsregisters
(Unionsregister)
2011
Beschluss der Europäischen Kommission über die
Zuteilung kostenloser Zertifikate in der dritten
Handelsperiode
2010
Erste Versteigerung von Emissionsberechtigungen
2009
Änderung der EU-Richtlinie zur Vorbereitung der
dritten Handelsperiode als Teil des Energie- und
Klimapakets der EU von 2007
2008
Beginn der zweiten Handelsperiode (2008-2012)
mit neuer Gesetzgebung
2007
EU-Gipfel beschließt Senkung der Treibhausgase bis
2020 um 20 bzw. 30 %
2005
Beginn der ersten Handelsperiode des EUEmissionshandels (2005-2007)
Gesetz zu projektbezogenen Mechanismen zur
Umsetzung der Linking Directive in Deutschland
2004
Nationaler Allokationsplan 2005-2007 zur Vertei­
lung der Emissionsberechtigungen in Deutschland;
Zuteilungsgesetz und -verordnung
EU-Richtlinie 2004/101/EG (Linking Directive) zur
Verbindung des Emissionshandels mit den KyotoProjektmechanismen JI und CDM
2003
Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG zur
Einführung des EU-Emissionshandels ab 2005
2002
Entscheidung des Europäischen Rates zum Burden
Sharing (Lastenverteilung der Verpflichtungen des
Kyoto-Protokolls auf die europäischen Mitglieds­
staaten)
1997
Kyoto-Protokoll mit Reduktions- und
Stabilisierungszielen für 2008-2012
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist
ein Fachbereich des Umweltbundesamtes.
Die etwa 150 Mitarbeiter am Standort Berlin
arbeiten eng mit den Unternehmen zusammen,
deren Anlagen oder Luftfahrzeuge dem EUEmissionshandel unterliegen, und unterstützen die
Arbeit der Sachverständigen Stellen, die die Anga­
ben der beteiligten Unternehmen verifizieren.
Darüber hinaus ist die DEHSt Kontaktstelle für
das Bundesumweltministerium, die Bundesländer
und die zuständigen Landes-Immissionsschutz­
behörden. National und international wirkt sie an
der Weiterentwicklung des Emissionshandels und
der weiteren Integration projektbezogener Mecha­
nismen wie Joint Implementation (JI) und Clean
Development Mechanism (CDM) mit.
Die DEHSt arbeitet vorwiegend elektronisch mit
ihren Partnern zusammen. Das betrifft die
Antragstellung und Zuteilung der Emissions­
berechtigungen ebenso wie das Kontomanagement
im Register und die jährliche Emissionsbericht­
erstattung.
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
www.dehst.de | [email protected]
Stand: Mai 2016