Emissionshandel und die Aufgaben der DEHSt Impressum Herausgeber: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz 1 14193 Berlin Telefon: +49 (0) 30 89 03-50 50 Telefax: +49 (0) 30 89 03-50 10 [email protected] Internet: www.dehst.de Emissionshandel und die Aufgaben der DEHSt Inhalt Klimaschutz weltweit................................................................................7 Europa geht voran.....................................................................................8 Fakten zur DEHSt......................................................................................10 DEHSt in Zahlen.......................................................................................12 Guten Tag, Sie sprechen mit der DEHSt!....................................................14 Elektronisch – sicher – schnell.................................................................17 Unternehmer in der Pflicht.......................................................................18 Unabhängig geprüft ................................................................................20 Ordentlich zugeteilt.................................................................................22 Über den Wolken......................................................................................24 Nichtstun wird bestraft.............................................................................25 International registriert............................................................................26 Globale Projekte für ein gemeinsames Ziel................................................28 Der Kurs ist gesetzt..................................................................................30 Dr. Hans-Jürgen Nantke Dr. Enno Harders Dr. Jürgen Landgrebe Leiter der DEHSt Abteilungsleiter E 1 Abteilungsleiter E 2 10 Jahre DEHSt 10 Jahre Emissionshandel Emissionshandel in 10 Jahren Die Europäische Union hatte uns zur Einführung des Emissionshandels einen ambitionierten Zeitplan vorgegeben: Nur knapp 15 Monate lagen zwischen Inkrafttreten der Richtlinie im Oktober 2003 und dem Start des Emissions handels. In dieser Zeit wurde nicht nur der nationale rechtliche Rahmen geschaffen – unter anderem die Regeln für die kostenlosen Zuteilungen der Emissionsberechtigungen –, auch die administrativen Strukturen wurden mit der Einrichtung der Deutschen Emissionshandelsstelle in diesem kurzen Zeitraum etabliert. Und da der Emissionshandel europaweit pünktlich zum 01.01.2005 starten sollte, musste das Zuteilungsverfahren bis dahin abgeschlossen sein, d. h. die Unternehmen stellten bereits ab August 2004 ihre Anträge für Emissionsberechtigungen, und unsere Vorbereitungszeit schrumpfte damit auf weniger als 10 Monate zusammen. In dieser Zeit haben wir das Personal für diese neue Aufgabe gewonnen, die IT-Systeme für die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen großen Datenmengen entwickelt und beauftragt und nicht zuletzt die Informationen für die betroffenen Unternehmen erarbeitet, die sie überhaupt erst in die Lage versetzten, sich am Europäischen Emissionshandelssystem zu beteiligen. Eine Menge Arbeit und sehr wenig Zeit! Nach den ersten zehn Jahren ziehen wir ein positives Fazit für den Europäischen Emissionshandel: Das größte Emissionshandelssystem der Welt mit etwa 12.000 Anlagen in Europa und Hunderten von Fluggesellschaften funktioniert, seine Infrastruktur und Administration laufen rund. Der Europäische Rat einigte sich im Oktober 2014 darauf, die Treibhausgas emissionen in der EU bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Der Emissionshandel, das zentrale Klimaschutzinstrument der EU, wird mit einer Reduktion der Emissionen um mindestens 43 Prozent in den Sektoren Energie und Industrie einen hohen Anteil übernehmen. Aber der Emissionshandel kann noch deutlich mehr Klimaschutz in der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie leisten. Bisher waren die Emissionsbudgets (Cap) zu groß, damit zu viele Zertifikate am Markt und die Preise für Emissionsberechtigungen folglich viel zu niedrig. Somit blieben Investitionen in emissionsärmere Techniken und Prozesse mit bekannten Minderungspotenzialen aus. Die nötigen Veränderungen werden derzeit auf EU-Ebene diskutiert und beschlossen. Mit der Marktstabilitätsreserve müssen wir es jetzt und in Zukunft schaffen, das Instrument Emissionshandel noch wirksamer einzusetzen, damit die EU-Treibhausgasemissionen auf dem Minderungspfad bis 2050 deutlich zurückgeführt werden. In weiteren zehn Jahren sind wir schon mitten in der vierten Handelsperiode, die 2021 beginnt. Wahrscheinlich planen wir dann die Eckpunkte für die fünfte Handelsperiode. Das Problem der Zertifikateüberschüsse haben wir bis dahin mit der Marktstabilitätsreserve sicherlich in den Griff bekommen. Wir werden uns nach wie vor dafür einsetzen, das Cap weiter zu senken. Denn auch wenn wir 2025 dem 40-Prozent-Ziel hoffentlich schon sehr nah gekommen sind: Damit wir dauerhaft unter der kritischen 2-Grad-Marke der globalen Temperaturerhöhung bleiben, muss der Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2050 um mindestens 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden. 1972 Deklaration von Stockholm 6 Umweltprogramm der Vereinten Nationen 1988 Weltklimarat Klimaschutz weltweit Klimaschutz ist eine der größten globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der politische Prozess zum Schutz des Klimas begann mit den Verhandlungen zur UN-Klimarahmenkonvention 1992 und sein wichtigster Meilenstein ist das 1997 in Kyoto beschlossene Zusatzprotokoll zur Klimarahmenkonvention. In Kraft getreten ist das Kyoto-Protokoll 2005. 191 Staaten haben das Protokoll mittlerweile ratifiziert. Das Kyoto-Protokoll verpflichtete 39 Industriestaaten, ihren Ausstoß der sechs Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoff oxid/Lachgas (N2O), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW) sowie Schwefelhexafluorid (SF6) von 2008 bis 2012 im Durchschnitt um 5,2 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Nach der ersten Verpflichtungsperiode im Dezember 2012 einigte sich die Staaten- 1992 Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro gemeinschaft darauf, das Kyoto-Protokoll bis 2020 zu verlängern („Kyoto II“). An dieser zweiten Verpflichtungsperiode nehmen Australien, die derzeit 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie weitere europäische Staaten teil. Russland, Kanada, Japan und Neuseeland erklärten ihren Austritt. Die Staatengemeinschaft hat auch bereits einen Fahrplan für ein international verbindliches Klimaschutzabkommen ab 2020 verabschiedet. Bis Mitte Dezember 2015 soll in Paris auf der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 21) ein neues Abkommen ausgehandelt werden, das langfristig alle Staaten in eine Klimaschutzvereinbarung einbezieht. einzuführen. Der Umbau unserer Energiesysteme und der Industrie hin zu einer weitgehend emissionsfreien Produktion erfordert Innova tionen und unternehmerisches Handeln. Um hierfür die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, hat sich die EU gegen ordnungsrechtliche oder steuerliche Instrumente und für den Emissionshandel als bestes Mittel entschieden, da er ökologische Ziele und ökonomische Anforderungen gleichermaßen berücksichtigt. Vor allem aber garantiert der Emissionshandel, dass zum festgelegten Zeitpunkt, die von vornherein bestimmte Menge an Emissionen tatsächlich gemindert ist. Er bietet Anreize für Investitionen in effiziente und saubere Technologien und verknappt gleichzeitig die Treibhausgas emissionen der Gegenwart. Um die Ziele des Kyoto-Protokolls für Europa zu erreichen, hat die EU 2003 mit einer Richtlinie beschlossen, das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) für Energieanlagen und emissionsintensive Industrieanlagen 1995 1997 1. Klimakonferenz in Berlin, Berliner Mandat 1999 3. Klimakonferenz in Kyoto, Kyoto-Protokoll 2. Klimakonferenz in Genf, Genfer Ministererklärung 1996 5. Klimakonferenz in Bonn 4. Klimakonferenz in Buenos Aires, Buenos Aires Action Plan 1998 7 Europa geht voran Die Europäische Union legte mit ihrer Richtlinie vom Oktober 2003 den Grundstein für das größte Emissionshandelssystem der Welt und verpflichtet seit Januar 2005 europäische Unternehmen der Energiewirtschaft und emissionsintensiven Indus trie, seit 2012 auch Luftverkehrsunternehmen, zur Teilnahme am Emissionshandelssystem. Neben den heute 28 EU-Mitgliedstaaten haben sich Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Handel angeschlossen. Knapp die Hälfte der europäischen CO2-Emissionen wird von dem System erfasst. Eine besondere Herausforderung war es dabei, das neue Klimaschutzinstrument ohne wirtschaftliche Verwerfungen in Europa einzuführen und die teilnehmenden Unternehmen mit dem System vertraut zu machen. Deshalb wurden in der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 die Zertifikate fast vollständig kostenlos an die Unternehmen verteilt. Das für die Zuteilung verfügbare Gesamtbudget war von allen Mitgliedstaaten recht großzügig bemessen, so dass es am Markt zu keiner Knappheit kam und die Wirksamkeit gering blieb. Wenn auch der Klimaschutzeffekt dieses völlig neuen Instruments nicht groß war, hatte das System schon damals bewiesen, dass es funktioniert. In der ersten Emissionshandelsperiode 2005 bis 2007 teilte Deutschland an rund 1850 Anlagen insgesamt 499 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr kostenlos aus. Eine Emissionsberechtigung steht für den Ausstoß einer Tonne CO2. Die knapp 500 Millionen Tonnen CO2 der ersten Handelsperiode würden ausreichen, um die gesamte Fläche Berlins unter einer mehr als 420 Meter dicken, reinen CO2-Wolke zu verstecken. Die Wolke würde das höchste deutsche Bauwerk, den Berliner Fernsehturm, um gut 50 Meter überragen. Für die zweite Handelsperiode 2008 bis 2012 wurde das Cap europaweit gesenkt, in 2000 Deutschland um fast zehn Prozent. Dennoch gab es deutliche Überschüsse am Markt. Die Gründe hierfür waren insbesondere die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008/2009, die gegenüber früheren Wirtschaftsprognosen auch zu wesentlich niedrigeren Emissionen führte. Auch die Möglichkeit, dass Unternehmen in umfangreichem Maß günstige Projektgutschriften aus Klimaschutzprojekten im Emissionshandel einsetzen konnten, spielte eine Rolle. In der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 hat die EU den EU-ETS weitreichend harmonisiert: Bis 2020 wird das nun gemeinsame europäische Cap schrittweise um 21 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Nationale Budgets gibt es nicht mehr. Jährlich wird die Zahl der zur Verfügung stehenden Emissionsberechtigungen um 1,74 Prozent geringer. Diese Verknappung der Emissionszertifikate soll den beteiligten Unternehmen einen Anreiz geben, noch 2001 Dezember 2000 6. Klimakonferenz in Den Haag Juli 2001 6. Klimakonferenz in Bonn – Fortsetzung von Den Haag, Bonn Agreement Dezember 2001 8 7. Klimakonferenz in Marrakesch, Marrakesh Accords sparsamer mit ihren Ressourcen umzugehen und damit einen positiven Beitrag für den Klimaschutz zu leisten. Außerdem gelten erstmals in allen Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung von kostenlosen Emissions berechtigungen, unabhängig von den historischen Emissionen. Die Europäische Kommission hat außerdem verbindliche Anforderungen für die Überwachung von Treibhausgasemissionen festlegt und ein gemeinsames Emissionshandelsregister eingeführt. Alle grundlegenden Entscheidungen werden zentral auf EU-Ebene getroffen. Dies soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten vermeiden und das europäische System noch besser auf einen globalen Emissionshandel vorbereiten. 2003 2002 25.04.2002 EU-Richtlinie 2002/358/EG zum Burden Sharing Dezember 2002 8. Klimakonferenz in Neu Delhi 13.10.2003 EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG begründet den EU-Emissionshandel Dezember 2003 9. Klimakonferenz in Mailand 9 Fakten zur DEHSt Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde für den Emissionshandel. Sie nimmt ein breites Aufgabenspektrum wahr, das in der EU-Emissionshandelsrichtlinie und EU-Verordnungen sowie im deutschenTreibhausgasEmissionshandelsgesetz mit seinen Verordnungen und im Projekt-Mechanismen-Gesetz definiert wird. Die DEHSt wurde 2004 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Binnen zehn Monaten wurde in der DEHSt die deutsche Infrastruktur für den 2005 europaweit eingeführten Emissionshandel geschaffen. Derzeit betreuen rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund 1.950 emissionshandelspflichtige Anlagen der Energiewirtschaft und emissionsintensiven Industrie in Deutschland sowie rund 400 deutsche und internationale Luftfahrzeugbetreiber. Die DEHSt ist für den Emissionshandel die zentrale Anlaufstelle und der Kommunikationspartner für teilnehmende Unternehmen, Prüfstellen und Behörden sowie die Öffentlichkeit. Die Aufgaben der DEHSt umfassen: ▸▸ Zuteilung von Emissionsberechtigungen ▸▸ Steuerung der Versteigerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland ▸▸ Überwachung der jährlichen Emissionsberichterstattung und Abgabe der erforder lichen Emissionsberechtigungen ▸▸ Genehmigung und Überwachung von Klimaschutzprojekten nach dem KyotoProtokoll ▸▸ Kontomanagement für alle Konten im deutschen Teil des EU-Emissionshandels registers (Unionsregister) ▸▸ Unterstützung und Überwachung der unabhängigen Prüfstellen bei der Verifizierung von Emissionsdaten ▸▸ Unterstützung des Bundesumweltministeriums und der EU-Kommission bei der Analyse und Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels ▸▸ Erfüllung von nationalen und internationalen Berichtspflichten ▸▸ Internationale Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zum Aufbau nationaler und regionaler Emissionshandelssysteme ▸▸ Zahlung von Beihilfe für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten (Strompreiskompensation) 2004 11.06.2004 29.01.2004 EU-Monitoring Leitlinien 2005-2007 zur Überwachung und Berichterstattung von Emissionen Internetauftritt der DEHSt geht online 31.03.2004 10 Nationaler Allokationsplan 2005-2007 für die 1. Handelsperiode E 1.3 Kommunikation, Kundenservice Mineralverarbeitende Industrie, Papier-, Zellstoff-, Nichteisenmetall-, Rußindustrie E 1.4 Justitiariat Emissionshandel E 1.5 E 1.2 Verfahrenssteuerung, Verifizierung, Finanzierung E 1.1 E 1.6 Stahlindustrie, Raffinerien, fachliche Datenkonzeptionen und zentrale Datenqualitätssicherung Klimaschutzprojekte – Nationale Zustimmungsstelle CDM/JI E1 E2 E 2.1 Energiewirtschaft E 2.6 Luftverkehr E 2.2 Chemische Industrie und industrielle Feuerungsanlagen E 2.5 Informationstechnik, IT-Qualitätssicherung E 2.3 Ökonomische Grundsatzfragen des Emissionshandels, Monitoring, Auswertungen 08.07.2004 TreibhausgasEmissionshandelsgesetz (TEHG) in Deutschland 26.08.2004 Zuteilungsgesetz (ZuG) 2007 für die 1. Handelsperiode in Deutschland 31.08.2004 Zuteilungsverordnung (ZuV) 2007 Virtuelle Poststelle der DEHSt geht online E 2.4 Registerführung 27.10.2004 EU-Richtlinie 2004/101/EG (Linking Directive) zur Einbindung von JI/CDM Dezember 2004 10. Klimakonferenz in Buenos Aires 03.12.2004 DEHSt verschickt 1. Zuteilungsbescheid 21.12.2004 EU-Register-Verordnung (EG-RegVO) setzt Standards für nationale Register 11 400 1.905 2.946 2.305 Anlagen (Energiewirtschaft und emissionsintensive Industrie)und Luftfahrzeugbetreiber 94.069 beantwortete Telefonanfragen Teilnehmer (an DEHSt-eigenen Veranstaltungen) 37.590 beantwortete E-Mail-Anfragen 142 131.695 Veranstaltungen (DEHSt als Veranstalter oder Mitveranstalter) beantwortete Anfragen 370 Mailings 1.359 ? 4.755 2.750 557 FAQs Seiten der Homepage Konten im deutschen Teil des Unionsregisters Pu bl i ka t i o n e n und Downloads Z I II IV III E E1 E2 E1.1 E2.1 E1.2 E2.2 E1.3 E2.3 E1.4 E2.4 E1.5 E2.5 E1.6 E2.6 84 80 34 50 39 41 UBA Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 10 22 46.609 gescannte Papierpost 56.819 Virtuelle Poststelle 103.428 Posteingänge in der elektronischen Vorgangsbearbeitung 26 36 14 56 Verwaltungsausbildung Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Ingenieurs-, Informatik-, Naturwissenschaften 32 Dokumente in der elektronischen Vorgangsbearbeitung 48 Tonnen Papier würde man brauchen, um die Dokumente zu drucken 92 Stand: November 2014 3.226.479 40 Guten Tag, Sie sprechen mit der DEHSt! Die Aufgabe des Kunden service ist es, eine schnelle Problemlösung für die Kunden zu erreichen und zugleich den komplexen, fachlichen Ansprüchen bei der Beantwortung der Anfragen gerecht zu werden. Das Kundenserviceteam ist „Frontoffice“ und Anlaufstelle für die telefonische und schriftliche Bearbeitung von Anfragen. Die Mehrzahl der Anfragen wird direkt und abschließend beantwortet. Eine Weiterleitung an die Expertinnen und Experten in den thematisch zuständigen Fachgebieten ist in manchen Fällen dennoch unerlässlich. service der DEHSt seit 2004 beantwortet. Auch im zehnten Jahr seit Bestehen des Emissionshandels liegt das allgemeine Anfrageaufkommen weiterhin auf hohem Niveau, wenn sich auch die Themen im Laufe der Jahre geändert haben. Der Kundenservice ist eng verzahnt mit dem anderen großen Bereich der Kommunikation: der Internetseite www.dehst.de. Beispielsweise werden Anfragen von weitreichenderer Relevanz regelmäßig unter „Häufig gestellte Fragen“ auf der Internetseite veröffentlicht, inzwischen gibt es über 550 dieser so genannten FAQs. Zahllose Fragestellungen zu den vielfältigen Themen fließen auch in Leitfäden, Handbücher und sonstige Hilfestellungen der DEHSt ein. Somit werden konkrete Hinweise der Zielgruppen aufgenommen und in die Arbeitsprozesse der DEHSt eingebracht. Weit über 1.300 eigene Publikationen und allgemeine Downloads bietet die DEHSt ihren Nutzern im Internet an. 21 % Register Virtuelle Poststelle (VPS) Strompreiskompensation (SPK) Zuteilung 16 % Für eine strukturierte Kommunikation mit den am Emissionshandel Beteiligten und Interessierten ist der Kundenservice der DEHSt eingerichtet. Er ist in Form eines Servicecenters organisiert und ein zentraler und kontinuierlich verfügbarer Ansprechpartner („one face to the customer“) für alle Belange der DEHSt. telefonische Weiterleitung an DEHSt-Fachexperten Berichterstattung Luftverkehr Verschiedenes: Über 130.000 Anfragen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kunden- 7% 2005 01.01.2005 11.03.2005 Beginn der 1. Handelsperiode 2005-2007 1. Buchung im nationalen Register 16.02.2005 Kyoto-Protokoll tritt in Kraft 14 Sonstiges: 2% Adresspflege/Mailings: 2% Veranstaltungen: 3% FMS/Nutzerverwaltung: 3% Rechtsthemen: 3% Monitoring/Überwachungsplan: 3% Allgemeines zum EH: 4% 22.09.2005 Projekt-MechanismenGesetz (ProMechG) zur Einbindung von JI/CDM in Deutschland 01.12.2005 1. Einsatz des FormularManagement-Systems (FMS) für Emissionsberichte 2005 Dezember 2005 11. Klimakonferenz in Montréal VPS FMS sichere Datenübermittlung Datenerfassungsformulare Anlagendatenbank Verkehrsdatenbank Unionsregister EXTERNE NUTZER Öffentlichkeit INTERNET Internetseite Kontoinhaber Prüfstellen Kundensupport Adressmanagement DOMEA Strompreiskompensationsdatenbank ProMechGDatenbank INTERNE PROZESSE Unternehmen Die IT-Infrastruktur der DEHSt 2006 2005 28.06.2006 31.03.2006 1. Abgabefrist für Emissionsberichte Nationaler Allokationsplan 2008-2012 für die 2. Handelsperiode und Datenerhebungs verordnung 2012 (DEV 2012) 30.04.2006 16 1. Abgabe von Emissionsberechtigungen an die DEHSt Elektronisch – sicher – schnell In der DEHSt geht es meist elektronisch zu: von der Antragstellung für die Zuteilung der kostenlosen Emissionsberechtigungen, die Berichterstattung über die tatsächlichen Emissionen bis hin zur Aktenverwaltung und der Kommunikation mit den Teilnehmern am Emissionshandel. Für ihre vollständig elektronischen Geschäftsprozesse hat die DEHSt bereits im zweiten Jahr ihres Bestehens 2006 den eGovernment-Preis für Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen in der Kategorie „Beste virtuelle Organisation“ gewonnen. Die DEHSt hat einen vollständig elektronischen Workflow innerhalb der Behörde und vom externen Anwender zur Behörde und zurück zum Anwender etabliert und nimmt damit auch heute noch eine Vorreiterrolle im Europäischen Emissionshandel in dieser Hinsicht ein. Im Internetportal www.dehst.de stehen alle Anwendungen bereit, die von Betreibern und Prüfstellen für den Emissionshandel benötigt werden. So gibt es Software für die Antragsstellung und Berichterstattung sowie eine Vielzahl von elektronischen Hilfestellungen, Handbüchern und Informationsmaterialien. Alle Formulare lassen sich am Computer ausfüllen und elektronisch archivieren. Auch im internationalen Anwendungsbereich des Luftverkehrs über die Grenzen Europas hinweg hat die DEHSt die vollständige elektronische Kommunikation mit allen externen Anwendern vorgeschrieben. Das ermöglicht einheitliche Verwaltungsverfahren in der DEHSt und spart somit für die Bearbeitung Zeit und Kosten. Die am Emissionshandel beteiligten Betreiber, Prüfstellen und die DEHSt nutzen verschlüsselte elektronische Postfächer für den sicheren Versand von Nachrichten (Anträge, Berichte, Bescheide). Ebenso elektronisch funktioniert das Register zur Verwaltung der Konten von Betreibern und weiteren Nutzern, auf denen die Emissionsberechtigungen verbucht werden. Dezember 2006 12. Klimakonferenz in Nairobi 08.09.2006 DEHSt erhält eGovernment-Preis als „Beste virtuelle Organisation“ 17 Unternehmer in der Pflicht Betreiber von großen Energieanlagen oder energieintensiven Industrieanlagen, die klimaschädliches Kohlendi oxid (CO2) ausstoßen, sowie europäische und internationale Luftfahrzeugbetreiber sind nach bestimmten Kriterien zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet. Vereinfacht dargestellt gilt dies für stationäre Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 20 Megawatt. Von den energieintensiven Indus triebranchen nehmen u. a. teil: Raffinerien, Eisen-, Stahl-, Nichteisenmetall-, Keramik-, Zellstoff-, Kalk-, Papier-, Zement-, Zucker-, Glas- und die chemische Industrie. Neben CO2 sind in der dritten Handelsperiode neue Tätigkeiten und Gase emissionshandelspflichtig geworden: Die chemische Industrie nimmt mit ihren CO2- und Lachgasemissionen (N2O) teil, die Aluminium industrie mit CO2 und den perfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFC). Beide Gase sind deutlich klimaschädlicher als CO2: Lachgas um das 300fache, PFC um das mehr als 6.000-fache. Luftfahrzeug betreiber unterliegen in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Flüge und der Höhe der verursachten Emissionen für ihre innereuropäischen Flüge dem Emissionshandel. Die beteiligten Betreiber können nach den EU-einheitlichen Vorgaben in gewissem Umfang kostenlose Emissionsberechtigungen beantragen. Ihre bewilligten Zertifikate werden dann auf ihrem Konto im Emissionshandelsregister der EU geführt. Jeder Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage ist verpflichtet, ein Konzept zur Überwachung seiner Treibhausgasemissionen zu erstellen. Dieser Überwachungsplan wird von der DEHSt geprüft und genehmigt und ist dann die Basis für den jährlichen Emissionsbericht, der von einer unabhängigen Prüfstelle verifiziert wird. Den Emissionsbericht erhält die DEHSt, die die im Bericht gemeldeten tatsächlichen Emissionen auf Übereinstimmung mit den einheitlichen europäischen Anforderungen prüft. Einmal jährlich wird also bilanziert. Die Emissionsberichte legen offen, ob ein Anlagenbetreiber Emissionsberechtigungen zukaufen muss oder ob er überschüssige Zertifikate verkaufen kann, zum Beispiel um seine vorherige Investition in energieeffizientere Technologie zu refinanzieren. Für den Ausgleich der CO2-Emissionen des vergangenen Jahres muss der Anlagenbetreiber schließlich Zertifikate in Höhe der dokumentierten Emissionen seiner Anlage abgeben. Die DEHSt überwacht diese jährliche Abgabepflicht der Unternehmen. 2007 18.07.2007 EU-MonitoringLeitlinien 2008-2012 11.08.2007 18 Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel für die Zuteilungsperiode 2008-2012 Dezember 2007 EU-Umweltminister beschließen Teilnahme des Luftverkehrs ab 2012 13. Klimakonferenz auf Bali OHNE EMISSIONSHANDEL Historischer CO2-Ausstoß 50.000 t 50.000 t Erlaubter CO2-Ausstoß 45.000 t 45.000 t Tatsächlicher CO2-Ausstoß 40.000 t CAP MIT EMISSIONSHANDEL Entsprechend vorhandener CO2-Zertifikate 50.000 t AUSGLEICH Durch Cap & Trade wurden 1.000 t CO2 zu einem festgelegten Zeitpunkt eingespart A B 5.000 t Verkauf 5.000 t Zukauf TRADE HANDEL unveränderte Emissionen, da Anlage B nicht in Technologie investiert hat A B ZIEL weniger Emissionen, da Anlage A in neue Technologie investiert hat 40.000 t 50.000 t Das Prinzip des Emissionshandels 2008 Dezember 2008 14. Klimakonferenz in Poznan 01.01.2008 Beginn der 2. Handelsperiode 2008-2012 19 Unabhängig geprüft Die Angaben der Anlagenund Luftfahrzeugbetreiber in den Zuteilungsanträgen, Emissionsberichten und Tonnenkilometerberichten werden von akkreditierten oder zertifizierten Prüfstellen verifiziert. Bei der Verifizierung prüft ein unabhängiger Dritter die in die Berichte und Anträge einfließenden Daten der Unternehmen. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass die Angaben in den Berichten und Anträgen der Betreiber korrekt und verlässlich sind. Da die Verifizierung grundsätzlich auch eine Prüfung in der Anlage des Betreibers beinhaltet, erfolgt dabei zugleich ein Abgleich der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort mit der Genehmigungslage (Überwachungsplan, Emissionsgenehmigung) und den Angaben in den Berichten und Anträgen. Die Prüfstellen erstellen über die Verifizierung Prüfberichte, die von den Betreibern zusammen mit ihren eigenen Berichten oder Anträgen bei der DEHSt eingereicht werden. In ihrem Prüfgutachten erklärt die Prüfstelle, ob die geprüften Daten mit hinreichender Sicherheit frei von wesentlichen Falschangaben sind. Die Prüfstellen spielen damit eine zentrale Rolle im Europäischen Emissionshandelssystem. Mit der EU-Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung gelten seit Beginn der Handelsperiode 2013 bis 2020 europaweit einheitliche Maßgaben. Zentrale Anforderungen sind die Etablierung entsprechender Prüfverfahren in den Prüfstellen, die Gewährleistung einer kontinuierlichen Kompetenzverbesserung des Prüfpersonals und geeignete organisatorische Vorkehrungen der Prüfstellen, um die Verifizierung unabhängig und unparteilich durchzuführen. Die Prüfstellen arbeiten in einem Spannungsfeld: Einerseits ist es ihre Aufgabe, unabhängig und unparteilich zu sein. Andererseits sind die Betreiber in der Wahl der Prüfstelle frei und beauftragen und bezahlen diese auch selbständig. Die von den europäischen Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen wahrgenommene Prüfung der Kompetenz und laufende Überwachung der Prüfstellen ist daher wichtig, damit die Integrität des Verifizierungssystems gesichert bleibt. In Deutschland sind die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) sowie die Deutsche Akkreditierungsund Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) mit der Akkreditierung und Zertifizierung von Prüfstellen betraut. In anderen Mitgliedstaaten obliegt dies den jeweiligen nationalen Akkreditierungsstellen. Auch Prüfstellen, die in einem anderen Mitgliedstaat akkreditiert wurden, dürfen ohne weiteres in Deutschland ihre Prüfdienstleistungen anbieten – und tun dies auch. 2009 02.02.2009 Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie zur Einbeziehung des Luftverkehrs 20 30.06.2009 FMS der DEHSt für den Luftverkehr geht online Anlagenbetreiber erfasst Daten zur Emissionsberichterstattung online im FMS und gibt das Bearbeitungsrecht an die Prüfstelle weiter 1 Anlagenbetreiber Prüfstelle Prüfstelle Prüfstelle prüft Emissionsberichtsdaten im FMS, 2a erzeugt eine ZIP-Datei und versendet diese in einer signierten Nachricht über die VPS zurück an den Anlagenbetreiber 4 2b DEHSt prüft und fordert gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen an Prüfstelle genehmigt die Menge der geprüften Emissionen (VET-Eintrag) 3 Anlagenbetreiber signiert Nachricht (siehe 2a) und leitet sie über die VPS bis zum 31.03. an die DEHSt weiter UnionsRegister DEHSt Ablauf der Emissionsberichterstattung Die DEHSt wird auch für eine Qualitätssicherung des Verifizierungssystems vielfach tätig. Zum einen geschieht dies durch die Prüfung der verifizierten Emissionsberichte selbst. Außerdem werden eventuelle Auffälligkeiten in einem europaweiten Informationsaustausch an die Akkreditierungs- und Zertifizie- rungsstellen übermittelt. Die Akkreditierungsstellen ihrerseits müssen der DEHSt zweimal jährlich berichten, welche Aktivitäten für die Akkreditierung/Überwachung der Prüfstellen geplant sind und welche Maßnahmen in diesem Bereich tatsächlich umgesetzt wurden. Schließlich kann die DEHSt bei 16.07.2009 Änderung des TEHG zur Einbeziehung weiterer Tätigkeiten und Anlagen 25.07.2009 Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020) zur Einbeziehung neuer Tätigkeiten und Anlagen ab 2013 Rechtsverstößen von Prüfstellen Beschwerden an die jeweils zuständige Akkreditierungsstelle richten. 20.10.2009 Luftfahrzeugbetreiber reichen Monitoringkonzepte ein Dezember 2009 15. Klimakonferenz in Kopenhagen, Copenhagen Accord 21 Ordentlich zugeteilt Die europaweite Harmonisierung des EU-ETS in der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) hat sich besonders in der Zuteilung bemerkbar gemacht. Anders als in den beiden vorangegangenen Handelsperioden gibt es keine nationalen Budgets mehr, und die EU-Mitgliedstaaten entscheiden nicht mehr über die Regeln, nach denen die Unternehmen ihre Emissionsberechtigungen erhalten. Neben der gemeinsamen Obergrenze für TreibhausgasEmissionen gelten nun in allen Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen. Das europäische Emissionshandelsbudget wird bis 2020 schrittweise um 21 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Die Menge der Emissionsberechtigungen nimmt jährlich um 1,74 Prozent ab. Für die deutschen Unternehmen beträgt der durchschnittliche rechnerische Anteil über die gesamte Handelsperiode somit rund 416 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Die Auktionierung ist europaweit die Grundzuteilungsre- gel. Versteigert wird der Teil des europäischen Emissionshandelsbudgets (Cap), der nicht nach EU-weit einheitlichen Benchmarks kostenlos an die Anlagenbetreiber zugeteilt wird. Deutschland hat an dieser europaweiten Auktionsmenge einen Anteil von knapp 19,5 Prozent. Stromerzeuger müssen die benötigten Emissionsberechtigungen in der dritten Handelsperiode vollständig ersteigern oder am Markt erwerben. Für die Industriebranchen und Wärmeproduzenten geht die kostenlose Zuteilung zurück: zunächst erhalten sie noch 80 Prozent ihrer benötigten Emissionsberechtigungen kostenlos, bis 2020 nur noch 30 Prozent. Ausnahmen gibt es für stark im internationalen Wettbewerb stehende Industriebranchen mit einer hohen Kostenbelastung durch den Emissionshandel. Die Sektoren auf der so genannten Carbon-Leakage-Liste erhalten über die Handelsperiode hinweg eine kostenlose Zuteilung von 100 Prozent der Zuteilung auf Basis des Produkt-Emissionswerts. Die Liste wird alle fünf Jahre von der Europäischen Kommissi- 1. Handelsperiode 600 500 499 Mio. t CO2/a 400 300 200 100 0 2005 2006 2007 on überprüft und neu erstellt. Die aktuelle Liste gilt für die Jahre 2015 bis 2019. Ab 2027 soll es keine kostenlose Zuteilung mehr geben. Für die Zuteilung kostenloser Zertifikate hat die Europä ische Kommission 52 Produkt-Emissionswerte aus 21 Sektoren festgelegt – von Aluminium bis Zementklinker. Sie definieren, wie viel 2010 01.01.2010 Beginn der Emissionsüberwachung im Luftverkehr 05.01.2010 22 Bundesrepublik Deutschland versteigert erstmals Emissionsberechtigungen Februar/März 2010 Datenerhebung nach DEV 2020 30.06.2010 Abgabefrist für DEV 2020-Daten an die EU EU-Verordnung zur Versteigerung von Emissionsberechtigungen ab 2013 2. Handelsperiode 3. Handelsperiode 444 Mio. t CO2/a 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Emissionsentwicklung und deutsches Cap 2005 bis 2012, rechnerischer deutscher Cap-Anteil ab 2013 Treibhausgas die effizientesten Anlagen in Europa pro Tonne Produkt emittieren. Stößt eine Anlage mehr aus, als ihr EU-Emissionswert vorsieht, wird der Anlagenbetreiber mit der kostenlosen Zuteilung nicht auskommen und muss Zertifikate zukaufen. Nur die effizientesten Anlagen erhalten noch eine ausreichende kostenlose Zuteilung. Zurzeit haben deutsche Anlagen auch an der Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen den mit Abstand größten Anteil europaweit: Insgesamt rund 30.09.2010 EU veröffentlicht erstmals gemeinschaftsweites Emissionsbudget ab 2013 6,1 Milliarden Emissionsberechtigungen entfallen in den Jahren 2013 bis 2020 auf Deutschland. Das sind rund 19 Prozent der kostenlosen Zuteilung innerhalb des EU-ETS. 19.11.2010 EU-Auktionsverordnung 31.12.2010 EU-Kommissions veröffentlicht gemeinschaftsweite Zuteilungsregeln ab 2013 Dezember 2010 16. Klimakonferenz in Cancún 23 Über den Wolken Große Treibhausgasemissionen entstehen nicht nur in Industrie und Energiewirtschaft. Auch der Luftverkehr trägt erheblich zu den globalen Emissionen bei – und das mit hoher Steigerungsrate: Laut Europäischer Umwelt agentur haben zwischen 1990 und 2012 die direkten Treibhausgasemissionen der zivilen Luftfahrt in der EU um 93 Prozent zugenommen. Die Menge Kohlendioxid (CO2), die bei der Reise eines Fluggasts von Frankfurt nach San Francisco und wieder zurück entsteht, entspricht mehr als der Hälfte der Gesamtemissionen, die ein Bürger im Durchschnitt in Deutschland in einem ganzen Jahr verursacht. Hält der aktuelle Trend an, so dürften sich die Emissionen aus dem Luftverkehr bis 2050 fast vervierfachen. Emissionen in großer Höhe schädigen das Klima zudem deutlich stärker als am Boden. Der Emissionshandel weist auch dem Luftverkehr eine Obergrenze für den Ausstoß von CO2 zu und verpflichtet den Luftverkehr damit, einen angemessenen Beitrag zur Einhaltung des 2-Grad-Ziels zu leisten. Gleichzeitig verringert der Emissionshan- del die Verzerrungen zwischen den Verkehrsträgern: Der gewerbliche Luftverkehr ist der einzige Sektor, der keine Steuer auf Treibstoff zahlt. Zudem sind internationale Flüge von der Mehrwertsteuer befreit. Dies benachteiligt den Straßen- und Schienenverkehr im Wettbewerb. Hinzu kommt, dass die Bahn bereits mit der aus fossilen Brennstoffen erzeugten elektrischen Energie, die sie selbst produziert oder zukauft, dem Emissionshandel unterliegt. Transportleistung des Jahres 2010 orientierte. Grundsätzlich sind alle Flüge vom Emissionshandel erfasst, die auf dem Hoheitsgebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) starten oder landen. Ausnahmen gibt es für bestimmte Luftfahrzeuge (weniger als 5.700 kg maximal zulässiges Abfluggewicht) und bestimmte Arten von Flügen (z. B. Rettungs- und Forschungsflüge). Zurzeit gibt es aber Bemühungen der Internationalen Zivilluftfahrt organisation (ICAO) zur globalen Minderung von Treibhausgasemissionen. Da die EU diesen Prozess unterstützt, wurde die Berichtsund Abgabepflicht für die Jahre 2012 bis 2016 auf Inner-EWR-Flüge, d. h. Flüge, die auf dem Hoheitsgebiet des EWR starten und landen, beschränkt. Seit 2012 wird der Luftverkehr in den Europäischen Emissionshandel einbezogen, womit grundsätzlich etwa ein Drittel der globalen Emissionen des zivilen Luftverkehrs erfasst werden. Luftfahrzeugbetreiber – Fluggesellschaften und Betreiber von Businessjets – müssen seit 2012 für jede emittierte Tonne CO2 eine Emissionsberechtigung abgeben. Die meisten Luftfahrzeugbetreiber Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) haben dafür auf ist eine Freihandelszone zwischen der Antrag eine Europäischen Union und der Europäischen bestimmte Menge Freihandelsassoziation (EFTA). Er dehnt kostenloser den Europäischen Binnenmarkt auf Island, Liechtenstein und Norwegen aus, Berechtigungen sodass er insgesamt 31 Länder umfasst. erhalten, die sich an ihrer 2011 31.03.2011 Antragsfrist für die Zuteilung für den Luftverkehr 27.04.2011 24 „Benchmarking-Beschluss“ (europaweite Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung) Nichtstun wird bestraft Zentrales Element des Emissionshandels ist der jährliche Ausgleich der tatsächlichen CO2-Emissionen mit der entsprechenden Zahl von Emissionsberechtigungen. Für diesen „Kassensturz“ wird der Emissionsbericht des Unternehmens von einer unabhängigen Prüfstelle verifiziert und der DEHSt bis zum 31.03. des Folgejahrs vorgelegt. Einen Monat später, also bis zum 30.04., muss der Betreiber dann Emissionsberechtigungen in Höhe seiner tatsächlichen und bereits berichteten Emissionen auf das so genannte Nationalkonto im Emissionshandelsregister abgeben. Anstieg des Europäischen Verbraucherpreisindex für das jeweilige Berichtsjahr gegenüber dem Bezugsjahr 2012. 2013 waren das 101,50 Euro. Würde eine Industrieanlage, die beispielsweise 23.000 Tonnen Kohlendioxid ausstößt, ihre Emissionsberechtigungen nicht rechtzeitig abgeben, müsste sie gegenwärtig rund 2,33 Millionen Euro zahlen. Die nicht abgegebenen Zertifikate müssen zudem gekauft und nachträglich abgegeben werden. Die DEHSt hatte für die erste Handelsperiode 270 Sanktionsverfahren eingeleitet, für die zweite 342. In der dritten Handelsperiode, die 2020 endet, wurden bisher 123 Sanktionsverfahren eröffnet. Es sind bislang fast 80 Sanktionsbescheide mit Zahlungspflichten in einer Summe von über 3,5 Millionen Euro bestandskräftig. Kommt der Betreiber dieser Abgabepflicht nicht rechtzeitig, gar nicht oder nur unzureichend nach, drohen empfindliche Sanktionen: in der ersten Handelsperiode waren es 40 Euro und in der zweiten Handelsperiode 100 Euro pro nicht abgegebenem Zertifikat. Ab der dritten Handelsperiode erhöht sich die Zahlungspflicht von 100 Euro entsprechend dem 30.09.2011 EU-Richtwert für Zuteilung im Luftverkehr Verzeichnis der in Deutschland am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen 31.12.2011 EU-MonitoringVerordnung Dezember 2011 17. Klimakonferenz in Durban 25 International registriert Der Handel mit Emissionsberechtigungen findet an Börsen oder direkt zwischen Käufer und Verkäufer statt, mitunter auch durch Makler vermittelt. Die Parteien legen individuell Preis und Rahmenbedingungen für die Transaktionen fest. Der Besitzerwechsel von Emissionsberechtigungen und natürlich auch die Zuteilung von der DEHSt werden jedoch zentral registriert: beim EU-Emissionshandelsregister, auch Unionsregister genannt. Das Unionsregister wird zentral bei der Europäischen Kommission betrieben, die es auch entwickelt hat. Im Register werden auch die Gutschriften der Zertifikate aus Klimaschutzprojekten (CER und ERU, siehe Kasten) gehalten. Die Funktion des Emissionshandelsregisters ist mit der eines Grundbuchs zu vergleichen. Es gibt Auskunft, wer welche Emissionsberechtigungen besitzt – und das voll elektronisch. Alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Norwegen und Liechtenstein haben eigene Bereiche im Unionsregister, in denen sie die in ihrer Zuständigkeit befindlichen Konten verwalten. Die Verantwortung für die Entwicklung und den Betrieb des Registers liegt also zentral bei der Europäischen Kommission, während die Mitgliedstaaten die Konten verwalten. In Deutschland ist die DEHSt für die Verwaltung von rund 2.750 Konten im deutschen Teil des Unionsregisters zuständig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der EU-Registerverordnung festgelegt. Sie enthält Vorgaben für die technische Ausgestaltung der Registersoftware sowie Regelungen über Berichtspflichten, Kontotypen, Transaktionstypen und Sicherheitsaspekte. Ein 2012 28.02.2012 Zuteilung für den Luftverkehr 26 20.06.2012 Start des einheitlichen EU-Emissionshandelsregisters (Unionsregister) 21.06.2012 MonitoringVerordnung (MVO) für die 3. Handelsperiode Akkreditierungsund Verifizierungsverordnung Zertifikatstypen: AAU (Assigned Amount Units) „zugeteilte Menge“ an Zertifikaten, die die zulässige Treibhausgasemissionsmenge von Staaten mit einer Reduktions- oder Stabilisierungsverpflichtung nach dem Kyoto-Protokoll ausdrückt. AAU können nur zwischen Staaten gehandelt werden. EUA (EU Allowance, Emissionsberechtigungen) wesentlicher Zweck des Registers ist zum einen der Nachweis auf Staatenebene, dass die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls ihre Minderungsverpflichtungen tatsächlich erfüllen. Zum anderen – auf der Unternehmensebene – dient es den am europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) teilnehmenden Anlagen- und Luftfahrzeugbetreibern als Nachweisinstrument, dass sie den Verpflichtungen aus dem EU-ETS nachkommen. Emissionszertifikate innerhalb des EU-Emissionshandels auf Unternehmensebene muss also nicht heruntergeladen und auf dem Computer installiert werden. Es ist ein elektronisches Verzeichnis, in dem der Besitz von Emissionszertifikaten auf Konten erfasst wird. Für diesen Zweck können im Register Emissionszertifikate unterschiedlichen Typs zwischen den Konten übertragen werden. Es besteht aus zwei Hauptbereichen, einem EU-ETS-Bereich und einem Kyoto-Bereich. Die Emissionszertifikate existieren ausschließlich elektronisch. EUAA (EU Aviation Allowances, auch aEUA genannt) Emissionszertifikate innerhalb des EU-Emissionshandels für den Luftverkehr ERU (Emission Reduction Units) „Emissionsreduktionseinheiten“ für erfolgreich durchgeführte Joint Implementation (JI) Klimaschutzprojekte Das Unionsregister ist eine Anwendung, die mit einem gängigen Web-Browser (zum Beispiel Firefox, Internet Explorer oder Chrome) benutzt werden kann. Sie CER (Certified Emission Reductions) „zertifizierte Emissionsreduktionen“ für erfolgreich durchgeführte Clean Development Mechanism (CDM) Klimaschutzprojekte 31.12.2012 26.10.2012 Auktionen für die 3. Handelsperiode 2013-2020 starten Ende der 1. Verpflichtungsperiode nach dem Kyoto-Protokoll Dezember 2012 18. Klimakonferenz in Doha (Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020 beschlossen) 27 Globale Projekte für ein gemeinsames Ziel Neben dem internationalen Emissionshandel beinhaltet das Kyoto-Protokoll zwei weitere Instrumente für kosteneffiziente Klimaschutzmaßnahmen: die beiden projektbasierten Mechanismen JI (Joint Implementation, gemeinsame Umsetzung) und CDM (Clean Development Mechanism, Mechanismus zur umweltverträglichen Entwicklung). Mit diesen flexiblen Projektmechanismen können Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsziele durch internationale Klimaschutzprojekte realisieren: Zwar soll der wesentliche Beitrag zur Emissionsminderung im eigenen Land erbracht werden, die durch ein Klimaschutzprojekt erreichte Minderung von Emissionen kann jedoch bis zu einem bestimmten Umfang auf die Reduktionspflicht des jeweiligen Industriestaates gutgeschrieben werden. Unternehmen, die am Europäischen Emissionshandel teilnehmen, können diese Gutschriften ebenfalls für den Ausgleich eines Teils ihrer Emissionen nutzen. nehmen die Möglichkeit, Projekte zur Emissionsminderung gemeinsam mit anderen Industriestaaten, die das Kyoto-Protokoll unterzeichnet haben, durchzuführen. Grundidee hierbei ist, dass es zweitrangig ist, wo Emissionen abgebaut werden. Global gesehen ist nur entscheidend, dass es weniger werden. CDM-Projekte werden von Staaten oder Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern ohne eigene Reduktionsverpflichtung realisiert. Die hierfür ausgestellten Emissionsgutschriften wandern also nicht von einem staatlichen Budget zum anderen, sondern werden eigens hierfür vom Klimasekretariat der Vereinten Nationen ausgestellt. CDM hat zwei gleichberechtigte Zielsetzungen: Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung. Seit 2013 dürfen CER aus neuen Projekten im europäischen Emissionshandel nur verwendet werden, wenn sie aus den so genannten Least Developed Countries, also den ärmsten Entwicklungsländern, stammen. Joint Implementation gibt Industriestaaten oder Unter- In Europa macht es die so genannte Linking Directive der EU allen am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen möglich, einen Teil ihrer Klimaschutzverpflichtungen durch CDM- und JI-Projekte zu erfüllen. Unternehmen, die am Emis sionshandel teilnehmen, können einen Teil ihrer Emissionen mit aus diesen Projekten gewonnenen Zertifikaten ausgleichen. In Deutschland konnten Anlagenbetreiber in der Handels periode 2008 bis 2012 Gutschriften aus JI und CDM in Höhe von 22 Prozent ihrer individuellen Zuteilungsmenge verwenden. Haben sie dieses Maximum bis 2012 nicht ausgeschöpft, können sie das in der dritten Handels periode nachholen. Für Neuanlagen und neu in den Emissionshandel aufgenommene Anlagen können Betreiber bis 2020 Gutschriften in Höhe von 4,5 Prozent ihrer Emissionsmenge einsetzen. Luftfahrzeugbetreiber können insgesamt 1,5 Prozent ihrer für die dritte Handelsperiode abzugebenden Emissionsmenge in Form von Gutschriften ausgleichen. Das Projekt-MechanismenGesetz (ProMechG) regelt in Deutschland die Umsetzung 2013 01.01.2013 Beginn der 3. Handelsperiode 2013-2020 30.04.2013 erstmalige Abgabe von Emissionsberechtigungen im Luftverkehr 02.05.2013 28 Beginn der 2. Verpflichtungsperiode 2013-2020 des Kyoto-Protokolls EG-Register-Verordnung (EG-RegVO) Bulgarien; 3 Polen; 5 Deutschland; 25 Frankreich; 3 Russland; 3 Zement; 4 sonstige; 4 China; 157 Ukraine; 17 weitere CDM-Länder; 5 HFKW23 (HFC23); 3 Biogas; 11 Methanvermeidung; 35 weitere JI-Länder; 2 Solarenergie; 20 Deponiegas; 24 weitere Afrika; 17 Biomasse; 62 PFC; 1 Kenia; 4 Südafrika; 8 Geothermie; 3 Energieeffizienz; 60 weitere Südamerika; 25 Brennstoffwechsel/ Energieeffizienz; 96 Peru; 11 Brasilien; 12 Grubengas; 9 weitere Zentralamerika; 7 Mexiko; 8 Windenergie; 67 weitere Asien; 40 Malaysia; 16 Indien; 68 Solarenergie; 126 Lachgas (N2O); 17 Vietnam; 25 Gastgeberstaaten und JI/CDM- Klimaschutzprojekte mit Zustimmung der DEHSt (Stand: Mai 2015) der projektbezogenen Mechanismen. Auch hierfür ist die DEHSt die zuständige nationale Behörde, die die Projekte nach internationalen klimaschutzpolitischen Anforderungen prüft und genehmigt. Ihre zentrale Kyoto-Aufgabe als „Designated National Authority“ (DNA) für CDMProjekte und als „Designated Focal Point“ (DFP) für JI-Projekte ist die Prüfung von Klimaschutzprojekten. Bei einer Zustimmung wird Deutschland bei JI und CDM Investorstaat und bei JI-Projekten in Deutschland Gastgeberstaat. JI- und CDM-Projekte müssen genehmigt, dokumentiert und nach der Umsetzung überprüft werden. Vor allem aber müssen sie das Kriterium der so genannten Zusätzlichkeit (Additionality) erfüllen: Klimaschutzprojekte sind nur dann zulässig, wenn sie ohne die Erlöse aus dem Verkauf der Emissionszertifikate gar nicht zustande gekommen wären. In den letzten Jahren wurden beide Instrumente auf den Klimakonferenzen weiterentwickelt. Nun sollen neue Ansätze dafür sorgen, dass CDM und JI ihren Beitrag zum Klimaschutz noch ausbauen. Auch der so genannte Neue Marktmechanismus (NMM) wurde in den Klimaverhandlungen entwickelt. Er soll sich auf komplette Wirtschaftssektoren beziehen und einen Minderungsbeitrag in Entwicklungsländern leisten. Die Europäische Union unterstützt den NMM, indem Gutschriften aus bilateralen Abkommen mit Schwellenund Entwicklungsländern unter bestimmten Umständen im EU-Emissionshandel eingesetzt werden dürfen. Ein weiteres Instrument sind die freiwilligen nationalen Minderungsmaßnahmen, so genannte NAMAs. Dies sind Projekte, Programme, Strategien oder sonstige Maßnahmen der Schwellen- und Entwicklungsländer zur Reduzierung ihrer Emissionen unterhalb des Business-asusual-Szenarios. Industriestaaten können NAMAs durch Technologietransfer, Capacity Building oder finanzielle Mittel unterstützen. 08.11.2013 RICE-Verordnung (Festlegung der Verwendungsrechte für internationale Gutschriften) Dezember 2013 19. Klimakonferenz in Warschau (2°C-Ziel beschlossen) 25.11.2013 Nationale Zuteilungstabelle (NAT), Berechnung der Zuteilungsmengen bis 2020 29 Der Kurs ist gesetzt Damit der Emissionshandel als klimapolitisches Instrument seine volle Wirkung zeigen kann, muss er auf europäischer wie auf globaler Ebene weiterhin konsequent umgesetzt werden und ehrgeizige Ziele verfolgen. Zur Weiterentwicklung des Systems ab 2020 kommt in der EU 2015 ein Prozess zur strukturellen Reform des Emissionshandels zum Abschluss. Anspruchsvollere Minderungsziele, überarbeitete Zuteilungsregeln, eine Marktstabilitätsreserve als regelbasierter Steuerungsmechanismus: Dies sind die wichtigsten Ansatzpunkte für die Reform. Entscheidend ist es, das eigentliche Ziel des Emissionshandels nicht aus den Augen zu verlieren: eine deutliche Verminderung der Treibhausgasemissionen. Denn wirklich erfolgreich ist der Emissionshandel erst dann, wenn er einen großen Beitrag zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels der EU bis 2030 und des 80-Prozent-Ziels bis 2050 leistet. Wesentliche Eckpunkte für die Reform des EU-ETS haben die europäischen Staats- und Regierungschefs bereits 2014 im Energie- und Klimapaket für 2030 festgelegt. Um das europäische Treibhausgas-Minderungsziel von 40 Prozent bis 2030 zu erreichen, soll mit Beginn der vierten Handelsperiode ab 2021 das Emissionshandels-Cap schneller gesenkt werden als bisher: Der so genannte lineare Kürzungsfaktor, um den das zur Verfügung stehende Budget an Emissionsberechtigungen jährlich sinkt, soll hierfür von derzeit 1,74 Prozent auf mindestens 2,2 Prozent angehoben werden. Außerdem wird eine Marktstabilitätsreserve (MSR) im EU-ETS eingeführt. anhaltende Nachfrageänderungen anzupassen. Die MSR ist eine regelbasierte Steuerung der jährlichen Auktionsmenge im EU-ETS: Dabei wird die Auktionsmenge automatisch gekürzt, wenn die Menge der im Umlauf befindlichen Zertifikate (der Überschuss) zu Beginn des Vorjahres einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Die nicht versteigerten Emissionsberechtigungen fließen in die MSR. Umgekehrt werden Emissionsberechtigungen aus der MSR zusätzlich versteigert, wenn festgestellt wird, dass die Umlaufmenge zu gering ist. Die Einführung der MSR dient zwei wesentlichen Zielen: 1) kurzfristig die großen strukturellen Überschüsse abzubauen und 2) das bislang starre Angebot im Emissionshandel flexibler an starke und 2014 24.10.2014 EU-Ratsbeschlüsse für Energie- und Klimapaket 2030 27.10.2014 Carbon-LeakageBeschluss Dezember 2014 20. Klimakonferenz in Lima 2015 Dezember 2015 21. Klimakonferenz in Paris Bildnachweis Titelbild: Rawpixel/fotolia.com Seite 6: senoldo/fotolia.com Seite 9: Catherine CLAVERY/fotolia.com Seite 15: iceteaimages/fotolia.com Seite 25: Jörg Hackemann/fotolia.com Seite 26: AMZphoto/fotolia.com Seite 30-31: Sergey Nivens/fotolia.com Druck: KOMAG mbH www.komag.de gedruckt auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier Publikationen als pdf: www.dehst.de/Publikationen Stand: Mai 2015 www.dehst.de
© Copyright 2025 ExpyDoc