Emissionshandel und die Aufgaben der DEHSt

Emissionshandel und die
Aufgaben der DEHSt
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
im Umweltbundesamt
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 89 03-50 50
Telefax: +49 (0) 30 89 03-50 10
[email protected]
Internet: www.dehst.de
Emissionshandel und die Aufgaben
der DEHSt
Inhalt
Klimaschutz weltweit................................................................................7
Europa geht voran.....................................................................................8
Fakten zur DEHSt......................................................................................10
DEHSt in Zahlen.......................................................................................12
Guten Tag, Sie sprechen mit der DEHSt!....................................................14
Elektronisch – sicher – schnell.................................................................17
Unternehmer in der Pflicht.......................................................................18
Unabhängig geprüft ................................................................................20
Ordentlich zugeteilt.................................................................................22
Über den Wolken......................................................................................24
Nichtstun wird bestraft.............................................................................25
International registriert............................................................................26
Globale Projekte für ein gemeinsames Ziel................................................28
Der Kurs ist gesetzt..................................................................................30
Dr. Hans-Jürgen Nantke
Dr. Enno Harders
Dr. Jürgen Landgrebe
Leiter der DEHSt
Abteilungsleiter E 1
Abteilungsleiter E 2
10 Jahre DEHSt
10 Jahre Emissionshandel
Emissionshandel in 10 Jahren
Die Europäische Union hatte uns zur
Einführung des Emissionshandels einen
ambitionierten Zeitplan vorgegeben:
Nur knapp 15 Monate lagen zwischen
Inkrafttreten der Richtlinie im Oktober
2003 und dem Start des Emissions­
handels. In dieser Zeit wurde nicht nur
der nationale rechtliche Rahmen
geschaffen – unter anderem die Regeln
für die kostenlosen Zuteilungen der
Emissionsberechtigungen –, auch die
administrativen Strukturen wurden
mit der Einrichtung der Deutschen
Emissions­handels­stelle in diesem
kurzen Zeitraum etabliert. Und da der
Emissionshandel europaweit pünktlich
zum 01.01.2005 starten sollte, musste
das Zuteilungsverfahren bis dahin
abgeschlossen sein, d. h. die Unternehmen stellten bereits ab August 2004 ihre
Anträge für Emissionsberechtigungen,
und unsere Vorbereitungszeit schrumpfte damit auf weniger als 10 Monate
zusammen. In dieser Zeit haben wir das
Personal für diese neue Aufgabe
gewonnen, die IT-Systeme für die
Erhebung und Verarbeitung der
erforderlichen großen Datenmengen
entwickelt und beauftragt und nicht
zuletzt die Informationen für die
betroffenen Unternehmen erarbeitet,
die sie überhaupt erst in die Lage
versetzten, sich am Europäischen
Emissionshandelssystem zu beteiligen.
Eine Menge Arbeit und sehr wenig Zeit!
Nach den ersten zehn Jahren ziehen wir
ein positives Fazit für den Europäischen
Emissionshandel: Das größte Emissionshandelssystem der Welt mit etwa 12.000
Anlagen in Europa und Hunderten von
Fluggesellschaften funktioniert,
seine Infrastruktur und Administration
laufen rund.
Der Europäische Rat einigte sich im
Oktober 2014 darauf, die Treibhausgas­
emissionen in der EU bis zum Jahr 2030
um mindestens 40 Prozent im Vergleich
zu 1990 zu senken. Der Emissionshandel, das zentrale Klimaschutzinstrument
der EU, wird mit einer Reduktion der
Emissionen um mindestens 43 Prozent
in den Sektoren Energie und Industrie
einen hohen Anteil übernehmen.
Aber der Emissionshandel kann noch
deutlich mehr Klimaschutz in der
Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie leisten. Bisher waren die
Emissionsbudgets (Cap) zu groß, damit
zu viele Zertifikate am Markt und die
Preise für Emissionsberechtigungen
folglich viel zu niedrig. Somit blieben
Investitionen in emissionsärmere
Techniken und Prozesse mit bekannten
Minderungspotenzialen aus. Die nötigen
Veränderungen werden derzeit auf
EU-Ebene diskutiert und beschlossen.
Mit der Marktstabilitätsreserve müssen
wir es jetzt und in Zukunft schaffen, das
Instrument Emissionshandel noch
wirksamer einzusetzen, damit die
EU-Treibhausgasemissionen auf dem
Minderungspfad bis 2050 deutlich
zurückgeführt werden.
In weiteren zehn Jahren sind wir schon
mitten in der vierten Handelsperiode, die
2021 beginnt. Wahrscheinlich planen
wir dann die Eckpunkte für die fünfte
Handelsperiode. Das Problem der
Zertifikateüberschüsse haben wir bis
dahin mit der Marktstabilitätsreserve
sicherlich in den Griff bekommen. Wir
werden uns nach wie vor dafür einsetzen, das Cap weiter zu senken. Denn
auch wenn wir 2025 dem 40-Prozent-Ziel
hoffentlich schon sehr nah gekommen
sind: Damit wir dauerhaft unter der
kritischen 2-Grad-Marke der globalen
Temperaturerhöhung bleiben, muss der
Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2050 um mindestens
80 bis 95 Prozent gegenüber 1990
vermindert werden.
1972
Deklaration von
Stockholm
6
Umweltprogramm
der Vereinten
Nationen
1988
Weltklimarat
Klimaschutz weltweit
Klimaschutz ist eine der
größten globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der politische Prozess
zum Schutz des Klimas
begann mit den Verhandlungen zur UN-Klimarahmenkonvention 1992 und sein
wichtigster Meilenstein ist das
1997 in Kyoto beschlossene
Zusatzprotokoll zur Klimarahmenkonvention. In Kraft
getreten ist das Kyoto-Protokoll 2005. 191 Staaten haben
das Protokoll mittlerweile
ratifiziert.
Das Kyoto-Protokoll verpflichtete 39 Industriestaaten, ihren
Ausstoß der sechs Treibhausgase Kohlendioxid (CO2),
Methan (CH4), Distickstoff­
oxid/Lachgas (N2O), perfluorierte Kohlenwasserstoffe
(FKW), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW) sowie
Schwefelhexafluorid (SF6) von
2008 bis 2012 im Durchschnitt um 5,2 Prozent unter
das Niveau von 1990 zu
senken.
Nach der ersten Verpflichtungsperiode im Dezember
2012 einigte sich die Staaten-
1992
Klimarahmenkonvention
der Vereinten Nationen
in Rio de Janeiro
gemeinschaft darauf, das
Kyoto-Protokoll bis 2020 zu
verlängern („Kyoto II“). An
dieser zweiten Verpflichtungsperiode nehmen Australien,
die derzeit 28 Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (EU)
sowie weitere europäische
Staaten teil. Russland,
Kanada, Japan und Neuseeland erklärten ihren Austritt.
Die Staatengemeinschaft hat
auch bereits einen Fahrplan
für ein international verbindliches Klimaschutzabkommen
ab 2020 verabschiedet. Bis
Mitte Dezember 2015 soll in
Paris auf der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 21) ein
neues Abkommen ausgehandelt werden, das langfristig
alle Staaten in eine Klimaschutzvereinbarung einbezieht.
einzuführen. Der Umbau
unserer Energiesysteme und
der Industrie hin zu einer
weitgehend emissionsfreien
Produktion erfordert Innova­
tionen und unternehmerisches Handeln. Um hierfür
die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, hat sich die
EU gegen ordnungsrechtliche
oder steuerliche Instrumente
und für den Emissionshandel
als bestes Mittel entschieden,
da er ökologische Ziele und
ökonomische Anforderungen
gleichermaßen berücksichtigt. Vor allem aber garantiert
der Emissionshandel, dass
zum festgelegten Zeitpunkt,
die von vornherein bestimmte
Menge an Emissionen tatsächlich gemindert ist. Er bietet
Anreize für Investitionen in
effiziente und saubere
Technologien und verknappt
gleichzeitig die Treibhausgas­
emissionen der Gegenwart.
Um die Ziele des Kyoto-Protokolls für Europa zu erreichen,
hat die EU 2003 mit einer
Richtlinie beschlossen, das
Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) für
Energieanlagen und emissionsintensive Industrieanlagen
1995
1997
1. Klimakonferenz
in Berlin,
Berliner Mandat
1999
3. Klimakonferenz
in Kyoto,
Kyoto-Protokoll
2. Klimakonferenz
in Genf, Genfer
Ministererklärung
1996
5. Klimakonferenz
in Bonn
4. Klimakonferenz
in Buenos Aires,
Buenos Aires Action Plan
1998
7
Europa geht voran
Die Europäische Union legte
mit ihrer Richtlinie vom
Oktober 2003 den Grundstein
für das größte Emissionshandelssystem der Welt und
verpflichtet seit Januar 2005
europäische Unternehmen
der Energiewirtschaft und
emissionsintensiven Indus­
trie, seit 2012 auch Luftverkehrsunternehmen, zur
Teilnahme am Emissionshandelssystem. Neben den heute
28 EU-Mitgliedstaaten haben
sich Norwegen, Island und
Liechtenstein dem EU-Handel
angeschlossen. Knapp die
Hälfte der europäischen
CO2-Emissionen wird von dem
System erfasst.
Eine besondere Herausforderung war es dabei, das neue
Klimaschutzinstrument ohne
wirtschaftliche Verwerfungen
in Europa einzuführen und
die teilnehmenden Unternehmen mit dem System vertraut
zu machen. Deshalb wurden
in der ersten Handelsperiode
2005 bis 2007 die Zertifikate
fast vollständig kostenlos an
die Unternehmen verteilt. Das
für die Zuteilung verfügbare
Gesamtbudget war von allen
Mitgliedstaaten recht großzügig bemessen, so dass es am
Markt zu keiner Knappheit
kam und die Wirksamkeit
gering blieb. Wenn auch der
Klimaschutzeffekt dieses
völlig neuen Instruments
nicht groß war, hatte das
System schon damals bewiesen, dass es funktioniert.
In der ersten Emissionshandelsperiode 2005 bis 2007
teilte Deutschland an rund
1850 Anlagen insgesamt 499
Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr kostenlos
aus. Eine Emissionsberechtigung steht für den Ausstoß
einer Tonne CO2. Die knapp
500 Millionen Tonnen CO2 der
ersten Handelsperiode
würden ausreichen, um die
gesamte Fläche Berlins unter
einer mehr als 420 Meter
dicken, reinen CO2-Wolke zu
verstecken. Die Wolke würde
das höchste deutsche
Bauwerk, den Berliner
Fernsehturm, um gut 50
Meter überragen.
Für die zweite Handelsperiode
2008 bis 2012 wurde das Cap
europaweit gesenkt, in
2000
Deutschland um fast zehn
Prozent. Dennoch gab es
deutliche Überschüsse am
Markt. Die Gründe hierfür
waren insbesondere die
Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise von
2008/2009, die gegenüber
früheren Wirtschaftsprognosen auch zu wesentlich
niedrigeren Emissionen
führte. Auch die Möglichkeit,
dass Unternehmen in umfangreichem Maß günstige Projektgutschriften aus Klimaschutzprojekten im Emissionshandel
einsetzen konnten, spielte
eine Rolle.
In der dritten Handelsperiode
2013 bis 2020 hat die EU den
EU-ETS weitreichend harmonisiert: Bis 2020 wird das nun
gemeinsame europäische Cap
schrittweise um 21 Prozent
gegenüber 2005 gesenkt.
Nationale Budgets gibt es
nicht mehr. Jährlich wird die
Zahl der zur Verfügung
stehenden Emissionsberechtigungen um 1,74 Prozent
geringer. Diese Verknappung
der Emissionszertifikate soll
den beteiligten Unternehmen
einen Anreiz geben, noch
2001
Dezember 2000
6. Klimakonferenz
in Den Haag
Juli 2001
6. Klimakonferenz
in Bonn – Fortsetzung
von Den Haag,
Bonn Agreement
Dezember 2001
8
7. Klimakonferenz
in Marrakesch,
Marrakesh Accords
sparsamer mit ihren Ressourcen umzugehen und damit
einen positiven Beitrag für
den Klimaschutz zu leisten.
Außerdem gelten erstmals in
allen Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung
von kostenlosen Emissions­
berechtigungen, unabhängig
von den historischen Emissionen. Die Europäische
Kommission hat außerdem
verbindliche Anforderungen
für die Überwachung von
Treibhausgasemissionen
festlegt und ein gemeinsames
Emissionshandelsregister
eingeführt. Alle grundlegenden Entscheidungen werden
zentral auf EU-Ebene getroffen. Dies soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen den
Mitgliedstaaten vermeiden
und das europäische
System noch besser auf einen
globalen Emissionshandel
vorbereiten.
2003
2002
25.04.2002
EU-Richtlinie 2002/358/EG
zum Burden Sharing
Dezember 2002
8. Klimakonferenz
in Neu Delhi
13.10.2003
EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG
begründet den
EU-Emissionshandel
Dezember 2003
9. Klimakonferenz
in Mailand
9
Fakten zur DEHSt
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige
nationale Behörde für den
Emissionshandel. Sie nimmt
ein breites Aufgabenspektrum
wahr, das in der EU-Emissionshandelsrichtlinie und
EU-Verordnungen sowie im
deutschenTreibhausgasEmissionshandelsgesetz mit
seinen Verordnungen und im
Projekt-Mechanismen-Gesetz
definiert wird.
Die DEHSt wurde 2004
gegründet und hat ihren Sitz
in Berlin. Binnen zehn
Monaten wurde in der DEHSt
die deutsche Infrastruktur für
den 2005 europaweit eingeführten Emissionshandel
geschaffen.
Derzeit betreuen rund 160
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund 1.950 emissionshandelspflichtige Anlagen der
Energiewirtschaft und
emissionsintensiven Industrie
in Deutschland sowie rund
400 deutsche und internationale Luftfahrzeugbetreiber.
Die DEHSt ist für den Emissionshandel die zentrale
Anlaufstelle und der Kommunikationspartner für teilnehmende Unternehmen, Prüfstellen und Behörden sowie
die Öffentlichkeit.
Die Aufgaben der DEHSt umfassen:
▸▸ Zuteilung von Emissionsberechtigungen
▸▸ Steuerung der Versteigerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland
▸▸ Überwachung der jährlichen Emissionsberichterstattung und Abgabe der erforder­
lichen Emissionsberechtigungen
▸▸ Genehmigung und Überwachung von Klimaschutzprojekten nach dem KyotoProtokoll
▸▸ Kontomanagement für alle Konten im deutschen Teil des EU-Emissionshandels­
registers (Unionsregister)
▸▸ Unterstützung und Überwachung der unabhängigen Prüfstellen bei der Verifizierung
von Emissionsdaten
▸▸ Unterstützung des Bundesumweltministeriums und der EU-Kommission bei der
Analyse und Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels
▸▸ Erfüllung von nationalen und internationalen Berichtspflichten
▸▸ Internationale Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zum Aufbau nationaler
und regionaler Emissionshandelssysteme
▸▸ Zahlung von Beihilfe für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter
CO2-Kosten (Strompreiskompensation)
2004
11.06.2004
29.01.2004
EU-Monitoring Leitlinien
2005-2007 zur Über­wachung
und Berichter­stattung von
Emissionen
Internetauftritt der
DEHSt geht online
31.03.2004
10
Nationaler
Allokationsplan
2005-2007 für die
1. Handelsperiode
E 1.3
Kommunikation,
Kundenservice
Mineralverarbeitende Industrie,
Papier-, Zellstoff-, Nichteisenmetall-,
Rußindustrie
E 1.4
Justitiariat
Emissionshandel
E 1.5
E 1.2
Verfahrenssteuerung,
Verifizierung, Finanzierung
E 1.1
E 1.6
Stahlindustrie, Raffinerien,
fachliche Datenkonzeptionen
und zentrale Datenqualitätssicherung
Klimaschutzprojekte –
Nationale Zustimmungsstelle CDM/JI
E1
E2
E 2.1
Energiewirtschaft
E 2.6
Luftverkehr
E 2.2
Chemische Industrie und
industrielle Feuerungsanlagen
E 2.5
Informationstechnik,
IT-Qualitätssicherung
E 2.3
Ökonomische Grundsatzfragen des Emissionshandels,
Monitoring, Auswertungen
08.07.2004
TreibhausgasEmissionshandelsgesetz (TEHG) in
Deutschland
26.08.2004
Zuteilungsgesetz (ZuG) 2007
für die 1. Handelsperiode
in Deutschland
31.08.2004
Zuteilungsverordnung
(ZuV) 2007
Virtuelle Poststelle
der DEHSt geht
online
E 2.4
Registerführung
27.10.2004
EU-Richtlinie 2004/101/EG
(Linking Directive) zur
Einbindung von JI/CDM
Dezember 2004
10. Klimakonferenz
in Buenos Aires
03.12.2004
DEHSt verschickt
1. Zuteilungsbescheid
21.12.2004
EU-Register-Verordnung
(EG-RegVO) setzt Standards
für nationale Register
11
400
1.905
2.946
2.305 Anlagen
(Energiewirtschaft
und emissionsintensive Industrie)und Luftfahrzeugbetreiber
94.069
beantwortete Telefonanfragen
Teilnehmer
(an DEHSt-eigenen
Veranstaltungen)
37.590
beantwortete E-Mail-Anfragen
142
131.695
Veranstaltungen
(DEHSt als Veranstalter
oder Mitveranstalter)
beantwortete Anfragen
370
Mailings
1.359
?
4.755
2.750
557
FAQs
Seiten der
Homepage
Konten im deutschen
Teil des Unionsregisters
Pu bl i ka t i o n e n
und Downloads
Z
I
II
IV
III
E
E1
E2
E1.1
E2.1
E1.2
E2.2
E1.3
E2.3
E1.4
E2.4
E1.5
E2.5
E1.6
E2.6
84
80
34 50
39 41
UBA
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
10
22
46.609
gescannte Papierpost
56.819
Virtuelle Poststelle
103.428
Posteingänge in der elektronischen
Vorgangsbearbeitung
26
36
14
56
Verwaltungsausbildung
Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Ingenieurs-, Informatik-, Naturwissenschaften
32
Dokumente in
der elektronischen
Vorgangsbearbeitung
48 Tonnen
Papier würde man
brauchen, um die
Dokumente zu drucken
92
Stand: November 2014
3.226.479
40
Guten Tag, Sie sprechen mit der DEHSt!
Die Aufgabe des Kunden­
service ist es, eine schnelle
Problemlösung für die
Kunden zu erreichen und
zugleich den komplexen,
fachlichen Ansprüchen bei
der Beantwortung der Anfragen gerecht zu werden. Das
Kundenserviceteam ist
„Frontoffice“ und Anlaufstelle
für die telefonische und
schriftliche Bearbeitung von
Anfragen. Die Mehrzahl der
Anfragen wird direkt und
abschließend beantwortet.
Eine Weiterleitung an die
Expertinnen und Experten in
den thematisch zuständigen
Fachgebieten ist in manchen
Fällen dennoch unerlässlich.
service der DEHSt seit 2004
beantwortet. Auch im zehnten
Jahr seit Bestehen des Emissionshandels liegt das allgemeine Anfrageaufkommen
weiterhin auf hohem Niveau,
wenn sich auch die Themen
im Laufe der Jahre geändert
haben.
Der Kundenservice ist eng
verzahnt mit dem anderen
großen Bereich der Kommunikation: der Internetseite
www.dehst.de. Beispielsweise
werden Anfragen von weitreichenderer Relevanz regelmäßig unter „Häufig gestellte
Fragen“ auf der Internetseite
veröffentlicht, inzwischen
gibt es über 550 dieser so
genannten FAQs.
Zahllose Fragestellungen zu
den vielfältigen Themen
fließen auch in Leitfäden,
Handbücher und sonstige
Hilfestellungen der DEHSt
ein. Somit werden konkrete
Hinweise der Zielgruppen
aufgenommen und in die
Arbeitsprozesse der DEHSt
eingebracht. Weit über 1.300
eigene Publikationen und
allgemeine Downloads bietet
die DEHSt ihren Nutzern im
Internet an.
21 %
Register
Virtuelle Poststelle (VPS)
Strompreiskompensation (SPK)
Zuteilung
16 %
Für eine strukturierte Kommunikation mit den am Emissionshandel Beteiligten und
Interessierten ist der Kundenservice der DEHSt eingerichtet. Er ist in Form eines
Servicecenters organisiert und
ein zentraler und kontinuierlich verfügbarer Ansprechpartner („one face to the
customer“) für alle Belange
der DEHSt.
telefonische Weiterleitung an
DEHSt-Fachexperten
Berichterstattung
Luftverkehr
Verschiedenes:
Über 130.000 Anfragen
haben die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Kunden-
7%
2005
01.01.2005
11.03.2005
Beginn der
1. Handelsperiode
2005-2007
1. Buchung im
nationalen Register
16.02.2005
Kyoto-Protokoll
tritt in Kraft
14
Sonstiges: 2%
Adresspflege/Mailings: 2%
Veranstaltungen: 3%
FMS/Nutzerverwaltung: 3%
Rechtsthemen: 3%
Monitoring/Überwachungsplan: 3%
Allgemeines zum EH: 4%
22.09.2005
Projekt-MechanismenGesetz (ProMechG) zur
Einbindung von JI/CDM
in Deutschland
01.12.2005
1. Einsatz des FormularManagement-Systems (FMS)
für Emissionsberichte 2005
Dezember 2005
11. Klimakonferenz
in Montréal
VPS
FMS
sichere Datenübermittlung
Datenerfassungsformulare
Anlagendatenbank
Verkehrsdatenbank
Unionsregister
EXTERNE NUTZER
Öffentlichkeit
INTERNET
Internetseite
Kontoinhaber
Prüfstellen
Kundensupport
Adressmanagement
DOMEA
Strompreiskompensationsdatenbank
ProMechGDatenbank
INTERNE PROZESSE
Unternehmen
Die IT-Infrastruktur der DEHSt
2006
2005
28.06.2006
31.03.2006
1. Abgabefrist
für Emissionsberichte
Nationaler Allokationsplan
2008-2012 für die 2. Handelsperiode und Datenerhebungs­
verordnung 2012 (DEV 2012)
30.04.2006
16
1. Abgabe
von Emissionsberechtigungen
an die DEHSt
Elektronisch – sicher – schnell
In der DEHSt geht es meist
elektronisch zu: von der
Antragstellung für die Zuteilung der kostenlosen Emissionsberechtigungen, die
Berichterstattung über die
tatsächlichen Emissionen bis
hin zur Aktenverwaltung und
der Kommunikation mit den
Teilnehmern am Emissionshandel. Für ihre vollständig
elektronischen Geschäftsprozesse hat die DEHSt bereits im
zweiten Jahr ihres Bestehens
2006 den eGovernment-Preis
für Bundes-, Landes- und
Kommunalverwaltungen in
der Kategorie „Beste virtuelle
Organisation“ gewonnen. Die
DEHSt hat einen vollständig
elektronischen Workflow
innerhalb der Behörde und
vom externen Anwender zur
Behörde und zurück zum
Anwender etabliert und
nimmt damit auch heute noch
eine Vorreiterrolle im Europäischen Emissionshandel in
dieser Hinsicht ein.
Im Internetportal
www.dehst.de stehen alle
Anwendungen bereit, die von
Betreibern und Prüfstellen für
den Emissionshandel benötigt
werden. So gibt es Software
für die Antragsstellung und
Berichterstattung sowie eine
Vielzahl von elektronischen
Hilfestellungen, Hand­büchern
und Informationsmaterialien.
Alle Formulare lassen sich am
Computer ausfüllen und
elektronisch archivieren.
Auch im internationalen
Anwendungsbereich des
Luftverkehrs über die Grenzen
Europas hinweg hat die
DEHSt die vollständige
elektronische Kommunikation
mit allen externen Anwendern vorgeschrieben. Das
ermöglicht einheitliche
Verwaltungsverfahren in der
DEHSt und spart somit für die
Bearbeitung Zeit und Kosten.
Die am Emissionshandel
beteiligten Betreiber, Prüfstellen und die DEHSt nutzen
verschlüsselte elektronische
Postfächer für den sicheren
Versand von Nachrichten
(Anträge, Berichte, Bescheide). Ebenso elektronisch
funktioniert das Register zur
Verwaltung der Konten von
Betreibern und weiteren
Nutzern, auf denen die
Emissionsberechtigungen
verbucht werden.
Dezember 2006
12. Klimakonferenz
in Nairobi
08.09.2006
DEHSt erhält eGovernment-Preis
als „Beste virtuelle Organisation“
17
Unternehmer in der Pflicht
Betreiber von großen Energieanlagen oder energieintensiven Industrieanlagen, die
klimaschädliches Kohlen­di­
oxid (CO2) ausstoßen, sowie
europäische und internationale Luftfahrzeugbetreiber
sind nach bestimmten
Kriterien zur Teilnahme am
Emissionshandel verpflichtet.
Vereinfacht dargestellt gilt
dies für stationäre Anlagen
mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens
20 Megawatt. Von den
energieintensiven Indus­
triebranchen nehmen u. a.
teil: Raffinerien, Eisen-,
Stahl-, Nichteisenmetall-,
Keramik-, Zellstoff-, Kalk-,
Papier-, Zement-, Zucker-,
Glas- und die chemische
Industrie. Neben CO2 sind in
der dritten Handelsperiode
neue Tätigkeiten und Gase
emissionshandelspflichtig
geworden: Die chemische
Industrie nimmt mit ihren
CO2- und Lachgasemissionen
(N2O) teil, die Aluminium­
industrie mit CO2 und den
perfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFC). Beide Gase sind
deutlich klimaschädlicher als
CO2: Lachgas um das 300fache, PFC um das mehr als
6.000-fache. Luftfahrzeug­
betreiber unterliegen in
Abhängigkeit von der Anzahl
ihrer Flüge und der Höhe der
verursachten Emissionen für
ihre innereuropäischen Flüge
dem Emissionshandel.
Die beteiligten Betreiber
können nach den EU-einheitlichen Vorgaben in gewissem
Umfang kostenlose Emissionsberechtigungen beantragen. Ihre bewilligten Zertifikate werden dann auf ihrem
Konto im Emissionshandelsregister der EU geführt. Jeder
Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage ist
verpflichtet, ein Konzept zur
Überwachung seiner Treibhausgasemissionen zu
erstellen. Dieser Überwachungsplan wird von der
DEHSt geprüft und genehmigt
und ist dann die Basis für den
jährlichen Emissionsbericht,
der von einer unabhängigen
Prüfstelle verifiziert wird. Den
Emissionsbericht erhält die
DEHSt, die die im Bericht
gemeldeten tatsächlichen
Emissionen auf Übereinstimmung mit den einheitlichen
europäischen Anforderungen
prüft. Einmal jährlich wird
also bilanziert. Die Emissionsberichte legen offen, ob ein
Anlagenbetreiber Emissionsberechtigungen zukaufen
muss oder ob er überschüssige Zertifikate verkaufen kann,
zum Beispiel um seine
vorherige Investition in
energieeffizientere Technologie zu refinanzieren. Für den
Ausgleich der CO2-Emissionen
des vergangenen Jahres muss
der Anlagenbetreiber schließlich Zertifikate in Höhe der
dokumentierten Emissionen
seiner Anlage abgeben. Die
DEHSt überwacht diese
jährliche Abgabepflicht
der Unternehmen.
2007
18.07.2007
EU-MonitoringLeitlinien 2008-2012
11.08.2007
18
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel
für die Zuteilungsperiode 2008-2012
Dezember 2007
EU-Umweltminister
beschließen Teilnahme
des Luftverkehrs ab 2012
13. Klimakonferenz
auf Bali
OHNE EMISSIONSHANDEL
Historischer CO2-Ausstoß
50.000 t
50.000 t
Erlaubter CO2-Ausstoß
45.000 t
45.000 t
Tatsächlicher CO2-Ausstoß
40.000 t
CAP
MIT EMISSIONSHANDEL
Entsprechend vorhandener CO2-Zertifikate
50.000 t
AUSGLEICH
Durch Cap & Trade wurden 1.000 t CO2 zu
einem festgelegten Zeitpunkt eingespart
A
B
5.000 t Verkauf
5.000 t Zukauf
TRADE
HANDEL
unveränderte Emissionen, da Anlage B
nicht in Technologie investiert hat
A
B
ZIEL
weniger Emissionen, da Anlage A in
neue Technologie investiert hat
40.000 t
50.000 t
Das Prinzip des Emissionshandels
2008
Dezember 2008
14. Klimakonferenz
in Poznan
01.01.2008
Beginn der 2. Handelsperiode
2008-2012
19
Unabhängig geprüft
Die Angaben der Anlagenund Luftfahrzeugbetreiber in
den Zuteilungsanträgen,
Emissionsberichten und
Tonnenkilometerberichten
werden von akkreditierten
oder zertifizierten Prüfstellen
verifiziert. Bei der Verifizierung prüft ein unabhängiger
Dritter die in die Berichte und
Anträge einfließenden Daten
der Unternehmen. Diese
Prüfung soll sicherstellen,
dass die Angaben in den
Berichten und Anträgen der
Betreiber korrekt und verlässlich sind. Da die Verifizierung
grundsätzlich auch eine
Prüfung in der Anlage des
Betreibers beinhaltet, erfolgt
dabei zugleich ein Abgleich
der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort mit der Genehmigungslage (Überwachungsplan, Emissionsgenehmigung)
und den Angaben in den
Berichten und Anträgen. Die
Prüfstellen erstellen über die
Verifizierung Prüfberichte, die
von den Betreibern zusammen mit ihren eigenen
Berichten oder Anträgen bei
der DEHSt eingereicht
werden. In ihrem Prüfgutachten erklärt die Prüfstelle, ob
die geprüften Daten mit
hinreichender Sicherheit frei
von wesentlichen Falschangaben sind.
Die Prüfstellen spielen damit
eine zentrale Rolle im Europäischen Emissionshandelssystem. Mit der EU-Akkreditierungs- und Verifizierungs­verordnung gelten seit Beginn
der Handelsperiode 2013 bis
2020 europaweit einheitliche
Maßgaben. Zentrale Anforderungen sind die Etablierung
entsprechender Prüfverfahren
in den Prüfstellen, die
Gewährleistung einer kontinuierlichen Kompetenzverbesserung des Prüfpersonals
und geeignete organisatorische Vorkehrungen der
Prüfstellen, um die Verifizierung unabhängig und unparteilich durchzuführen.
Die Prüfstellen arbeiten in
einem Spannungsfeld:
Einerseits ist es ihre Aufgabe,
unabhängig und unparteilich
zu sein. Andererseits sind die
Betreiber in der Wahl der
Prüfstelle frei und beauftragen und bezahlen diese auch
selbständig. Die von den
europäischen Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen wahrgenommene Prüfung
der Kompetenz und laufende
Überwachung der Prüfstellen
ist daher wichtig, damit die
Integrität des Verifizierungssystems gesichert bleibt. In
Deutschland sind die Deutsche Akkreditierungsstelle
GmbH (DAkkS) sowie die
Deutsche Akkreditierungsund Zulassungsgesellschaft
für Umweltgutachter mbH
(DAU) mit der Akkreditierung
und Zertifizierung von
Prüfstellen betraut. In
anderen Mitgliedstaaten
obliegt dies den jeweiligen
nationalen Akkreditierungsstellen. Auch Prüfstellen, die
in einem anderen Mitgliedstaat akkreditiert wurden,
dürfen ohne weiteres in
Deutschland ihre Prüfdienstleistungen anbieten – und tun
dies auch.
2009
02.02.2009
Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie zur
Einbeziehung des Luftverkehrs
20
30.06.2009
FMS der DEHSt für
den Luftverkehr geht online
Anlagenbetreiber erfasst Daten zur
Emissionsberichterstattung online im FMS und gibt das
Bearbeitungsrecht an die Prüfstelle weiter
1
Anlagenbetreiber
Prüfstelle
Prüfstelle
Prüfstelle prüft Emissionsberichtsdaten im FMS,
2a erzeugt eine ZIP-Datei und versendet diese in einer
signierten Nachricht über die VPS zurück an den
Anlagenbetreiber
4
2b
DEHSt prüft und fordert
gegebenenfalls zusätzliche
Unterlagen an
Prüfstelle genehmigt
die Menge der
geprüften Emissionen
(VET-Eintrag)
3
Anlagenbetreiber signiert Nachricht (siehe 2a) und leitet sie über
die VPS bis zum 31.03. an die
DEHSt weiter
UnionsRegister
DEHSt
Ablauf der Emissionsberichterstattung
Die DEHSt wird auch für eine
Qualitätssicherung des
Verifizierungssystems vielfach
tätig. Zum einen geschieht
dies durch die Prüfung der
verifizierten Emissionsberichte selbst. Außerdem werden
eventuelle Auffälligkeiten in
einem europaweiten Informationsaustausch an die Akkreditierungs- und Zertifizie-
rungsstellen übermittelt. Die
Akkreditierungsstellen
ihrerseits müssen der DEHSt
zweimal jährlich berichten,
welche Aktivitäten für die
Akkreditierung/Überwachung
der Prüfstellen geplant sind
und welche Maßnahmen in
diesem Bereich tatsächlich
umgesetzt wurden. Schließlich kann die DEHSt bei
16.07.2009
Änderung des TEHG
zur Einbeziehung weiterer
Tätigkeiten und Anlagen
25.07.2009
Datenerhebungsverordnung 2020
(DEV 2020) zur Einbeziehung neuer
Tätigkeiten und Anlagen ab 2013
Rechtsverstößen von Prüfstellen Beschwerden an die
jeweils zuständige Akkreditierungsstelle richten.
20.10.2009
Luftfahrzeugbetreiber
reichen Monitoringkonzepte ein
Dezember 2009
15. Klimakonferenz
in Kopenhagen,
Copenhagen Accord
21
Ordentlich zugeteilt
Die europaweite Harmonisierung des EU-ETS in der dritten
Handelsperiode (2013 bis
2020) hat sich besonders in
der Zuteilung bemerkbar
gemacht. Anders als in den
beiden vorangegangenen
Handelsperioden gibt es keine
nationalen Budgets mehr, und
die EU-Mitgliedstaaten
entscheiden nicht mehr über
die Regeln, nach denen die
Unternehmen ihre Emissionsberechtigungen erhalten.
Neben der gemeinsamen
Obergrenze für TreibhausgasEmissionen gelten nun in
allen Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung
von kostenlosen Emissionsberechtigungen.
Das europäische Emissionshandelsbudget wird bis 2020
schrittweise um 21 Prozent
gegenüber 2005 gesenkt. Die
Menge der Emissionsberechtigungen nimmt jährlich um
1,74 Prozent ab. Für die
deutschen Unternehmen
beträgt der durchschnittliche
rechnerische Anteil über die
gesamte Handelsperiode
somit rund 416 Millionen
Tonnen CO2 pro Jahr.
Die Auktionierung ist europaweit die Grundzuteilungsre-
gel. Versteigert wird der Teil
des europäischen Emissionshandelsbudgets (Cap), der
nicht nach EU-weit einheitlichen Benchmarks kostenlos
an die Anlagenbetreiber
zugeteilt wird. Deutschland
hat an dieser europaweiten
Auktionsmenge einen Anteil
von knapp 19,5 Prozent.
Stromerzeuger müssen die
benötigten Emissionsberechtigungen in der dritten
Handels­periode vollständig
ersteigern oder am Markt
erwerben. Für die Industriebranchen und Wärmeproduzenten geht die kostenlose
Zuteilung zurück: zunächst
erhalten sie noch 80 Prozent
ihrer benötigten Emissionsberechtigungen kostenlos, bis
2020 nur noch 30 Prozent.
Ausnahmen gibt es für stark
im internationalen Wettbewerb stehende Industriebranchen mit einer hohen Kostenbelastung durch den
Emissionshandel. Die Sektoren auf der so genannten
Carbon-Leakage-Liste erhalten über die Handelsperiode
hinweg eine kostenlose
Zuteilung von 100 Prozent der
Zuteilung auf Basis des
Produkt-Emissionswerts. Die
Liste wird alle fünf Jahre von
der Europäischen Kommissi-
1. Handelsperiode
600
500
499 Mio. t CO2/a
400
300
200
100
0
2005
2006
2007
on überprüft und neu erstellt.
Die aktuelle Liste gilt für die
Jahre 2015 bis 2019. Ab 2027
soll es keine kostenlose
Zuteilung mehr geben.
Für die Zuteilung kostenloser
Zertifikate hat die Europä­
ische Kommission 52 Produkt-Emissionswerte aus 21
Sektoren festgelegt – von
Aluminium bis Zementklinker. Sie definieren, wie viel
2010
01.01.2010
Beginn der
Emissionsüberwachung
im Luftverkehr
05.01.2010
22
Bundesrepublik Deutschland
versteigert erstmals
Emissionsberechtigungen
Februar/März 2010
Datenerhebung nach
DEV 2020
30.06.2010
Abgabefrist für
DEV 2020-Daten
an die EU
EU-Verordnung zur
Versteigerung von Emissionsberechtigungen ab 2013
2. Handelsperiode
3. Handelsperiode
444 Mio. t CO2/a
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Emissionsentwicklung und deutsches Cap 2005 bis 2012, rechnerischer deutscher Cap-Anteil ab 2013
Treibhausgas die effizientesten Anlagen in Europa pro
Tonne Produkt emittieren.
Stößt eine Anlage mehr aus,
als ihr EU-Emissionswert
vorsieht, wird der Anlagenbetreiber mit der kostenlosen
Zuteilung nicht auskommen
und muss Zertifikate zukaufen. Nur die effizientesten
Anlagen erhalten noch eine
ausreichende kostenlose
Zuteilung.
Zurzeit haben deutsche
Anlagen auch an der Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen den mit
Abstand größten Anteil
europaweit: Insgesamt rund
30.09.2010
EU veröffentlicht erstmals
gemeinschaftsweites
Emissionsbudget ab 2013
6,1 Milliarden Emissionsberechtigungen entfallen in den
Jahren 2013 bis 2020 auf
Deutschland. Das sind rund
19 Prozent der kostenlosen
Zuteilung innerhalb des
EU-ETS.
19.11.2010
EU-Auktionsverordnung
31.12.2010
EU-Kommissions
veröffentlicht gemeinschaftsweite Zuteilungsregeln ab 2013
Dezember 2010
16. Klimakonferenz
in Cancún
23
Über den Wolken
Große Treibhausgasemissionen entstehen nicht nur in
Industrie und Energiewirtschaft. Auch der Luftverkehr
trägt erheblich zu den globalen Emissionen bei – und das
mit hoher Steigerungsrate:
Laut Europäischer Umwelt­
agentur haben zwischen 1990
und 2012 die direkten
Treibhausgasemissionen der
zivilen Luftfahrt in der EU um
93 Prozent zugenommen. Die
Menge Kohlendioxid (CO2), die
bei der Reise eines Fluggasts
von Frankfurt nach San
Francisco und wieder zurück
entsteht, entspricht mehr als
der Hälfte der Gesamtemissionen, die ein Bürger im Durchschnitt in Deutschland in
einem ganzen Jahr verursacht.
Hält der aktuelle Trend an, so
dürften sich die Emissionen
aus dem Luftverkehr bis 2050
fast vervierfachen. Emissionen in großer Höhe schädigen
das Klima zudem deutlich
stärker als am Boden.
Der Emissionshandel weist
auch dem Luftverkehr eine
Obergrenze für den Ausstoß
von CO2 zu und verpflichtet
den Luftverkehr damit, einen
angemessenen Beitrag zur
Einhaltung des 2-Grad-Ziels
zu leisten. Gleichzeitig
verringert der Emissionshan-
del die Verzerrungen zwischen
den Verkehrsträgern: Der
gewerbliche Luftverkehr ist
der einzige Sektor, der keine
Steuer auf Treibstoff zahlt.
Zudem sind internationale
Flüge von der Mehrwertsteuer
befreit. Dies benachteiligt den
Straßen- und Schienenverkehr
im Wettbewerb. Hinzu kommt,
dass die Bahn bereits mit der
aus fossilen Brennstoffen
erzeugten elektrischen
Energie, die sie selbst produziert oder zukauft, dem
Emissionshandel unterliegt.
Transportleistung des Jahres
2010 orientierte.
Grundsätzlich sind alle Flüge
vom Emissionshandel erfasst,
die auf dem Hoheitsgebiet des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) starten oder
landen. Ausnahmen gibt es
für bestimmte Luftfahrzeuge
(weniger als 5.700 kg maximal zulässiges Abfluggewicht)
und bestimmte Arten von
Flügen (z. B. Rettungs- und
Forschungsflüge). Zurzeit gibt
es aber Bemühungen der
Internationalen Zivilluftfahrt­
organisation (ICAO) zur
globalen Minderung von
Treibhausgasemissionen. Da
die EU diesen Prozess unterstützt, wurde die Berichtsund Abgabepflicht für die
Jahre 2012 bis 2016 auf
Inner-EWR-Flüge, d. h. Flüge,
die auf dem Hoheitsgebiet des
EWR starten und landen,
beschränkt.
Seit 2012 wird der Luftverkehr
in den Europäischen Emissionshandel einbezogen, womit
grundsätzlich etwa ein Drittel
der globalen Emissionen des
zivilen Luftverkehrs erfasst
werden. Luftfahrzeugbetreiber
– Fluggesellschaften und
Betreiber von Businessjets –
müssen seit 2012 für jede
emittierte Tonne CO2 eine
Emissionsberechtigung
abgeben. Die
meisten Luftfahrzeugbetreiber
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)
haben dafür auf
ist eine Freihandelszone zwischen der
Antrag eine
Europäischen Union und der Europäischen
bestimmte Menge
Freihandelsassoziation (EFTA). Er dehnt
kostenloser
den Europäischen Binnenmarkt auf
Island, Liechtenstein und Norwegen aus,
Berechtigungen
sodass er insgesamt 31 Länder umfasst.
erhalten, die
sich an ihrer
2011
31.03.2011
Antragsfrist für die
Zuteilung für den
Luftverkehr
27.04.2011
24
„Benchmarking-Beschluss“
(europaweite Harmonisierung
der kostenlosen Zuteilung)
Nichtstun wird bestraft
Zentrales Element des Emissionshandels ist der jährliche
Ausgleich der tatsächlichen
CO2-Emissionen mit der
entsprechenden Zahl von
Emissionsberechtigungen. Für
diesen „Kassensturz“ wird der
Emissionsbericht des Unternehmens von einer unabhängigen Prüfstelle verifiziert und
der DEHSt bis zum 31.03. des
Folgejahrs vorgelegt. Einen
Monat später, also bis zum
30.04., muss der Betreiber
dann Emissionsberechtigungen in Höhe seiner tatsächlichen und bereits berichteten
Emissionen auf das so
genannte Nationalkonto im
Emissionshandelsregister
abgeben.
Anstieg des Europäischen
Verbraucherpreisindex für das
jeweilige Berichtsjahr gegenüber dem Bezugsjahr 2012.
2013 waren das 101,50 Euro.
Würde eine Industrieanlage,
die beispielsweise 23.000
Tonnen Kohlendioxid ausstößt, ihre Emissionsberechtigungen nicht rechtzeitig
abgeben, müsste sie gegenwärtig rund 2,33 Millionen
Euro zahlen. Die nicht
abgegebenen Zertifikate
müssen zudem gekauft und
nachträglich abgegeben
werden.
Die DEHSt hatte für die erste
Handelsperiode 270 Sanktionsverfahren eingeleitet, für
die zweite 342. In der dritten
Handelsperiode, die 2020
endet, wurden bisher 123
Sanktionsverfahren eröffnet.
Es sind bislang fast 80
Sanktionsbescheide mit
Zahlungspflichten in einer
Summe von über 3,5 Millionen Euro bestandskräftig.
Kommt der Betreiber dieser
Abgabepflicht nicht rechtzeitig, gar nicht oder nur unzureichend nach, drohen
empfindliche Sanktionen: in
der ersten Handelsperiode
waren es 40 Euro und in der
zweiten Handelsperiode 100
Euro pro nicht abgegebenem
Zertifikat. Ab der dritten
Handelsperiode erhöht sich
die Zahlungspflicht von 100
Euro entsprechend dem
30.09.2011
EU-Richtwert für
Zuteilung im
Luftverkehr
Verzeichnis der in Deutschland
am Emissionshandel
teilnehmenden Anlagen
31.12.2011
EU-MonitoringVerordnung
Dezember 2011
17. Klimakonferenz
in Durban
25
International registriert
Der Handel mit Emissionsberechtigungen findet an Börsen
oder direkt zwischen Käufer
und Verkäufer statt, mitunter
auch durch Makler vermittelt.
Die Parteien legen individuell
Preis und Rahmenbedingungen für die Transaktionen
fest. Der Besitzerwechsel von
Emissionsberechtigungen und
natürlich auch die Zuteilung
von der DEHSt werden jedoch
zentral registriert: beim
EU-Emissionshandelsregister,
auch Unionsregister genannt.
Das Unionsregister wird
zentral bei der Europäischen
Kommission betrieben, die es
auch entwickelt hat. Im
Register werden auch die
Gutschriften der Zertifikate
aus Klimaschutzprojekten
(CER und ERU, siehe Kasten)
gehalten. Die Funktion des
Emissionshandelsregisters ist
mit der eines Grundbuchs zu
vergleichen. Es gibt Auskunft,
wer welche Emissionsberechtigungen besitzt – und das
voll elektronisch.
Alle 28 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU)
sowie Island, Norwegen und
Liechtenstein haben eigene
Bereiche im Unionsregister, in
denen sie die in ihrer Zuständigkeit befindlichen Konten
verwalten. Die Verantwortung
für die Entwicklung und den
Betrieb des Registers liegt also
zentral bei der Europäischen
Kommission, während die
Mitgliedstaaten die Konten
verwalten. In Deutschland ist
die DEHSt für die Verwaltung
von rund 2.750 Konten im
deutschen Teil des Unionsregisters zuständig.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der EU-Registerverordnung festgelegt.
Sie enthält Vorgaben für die
technische Ausgestaltung der
Registersoftware sowie
Regelungen über Berichtspflichten, Kontotypen,
Transaktionstypen und
Sicherheitsaspekte. Ein
2012
28.02.2012
Zuteilung für den
Luftverkehr
26
20.06.2012
Start des einheitlichen
EU-Emissionshandelsregisters
(Unionsregister)
21.06.2012
MonitoringVerordnung (MVO) für
die 3. Handelsperiode
Akkreditierungsund Verifizierungsverordnung
Zertifikatstypen:
AAU (Assigned Amount Units)
„zugeteilte Menge“ an Zertifikaten,
die die zulässige Treibhausgasemissionsmenge von Staaten mit
einer Reduktions- oder Stabilisierungsverpflichtung nach dem
Kyoto-Protokoll ausdrückt. AAU
können nur zwischen Staaten
gehandelt werden.
EUA (EU Allowance,
Emissionsberechtigungen)
wesentlicher Zweck des
Registers ist zum einen der
Nachweis auf Staatenebene,
dass die Vertragsstaaten
des Kyoto-Protokolls ihre
Minderungsverpflichtungen
tatsächlich erfüllen. Zum
anderen – auf der Unternehmensebene – dient es den am
europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) teilnehmenden Anlagen- und
Luftfahrzeugbetreibern als
Nachweisinstrument, dass sie
den Verpflichtungen aus dem
EU-ETS nachkommen.
Emissionszertifikate innerhalb des
EU-Emissionshandels auf Unternehmensebene
muss also nicht heruntergeladen und auf dem Computer
installiert werden. Es ist ein
elektronisches Verzeichnis, in
dem der Besitz von Emissionszertifikaten auf Konten
erfasst wird. Für diesen Zweck
können im Register Emissionszertifikate unterschiedlichen Typs zwischen den
Konten übertragen werden. Es
besteht aus zwei Hauptbereichen, einem EU-ETS-Bereich
und einem Kyoto-Bereich. Die
Emissionszertifikate existieren ausschließlich elektronisch.
EUAA (EU Aviation Allowances,
auch aEUA genannt)
Emissionszertifikate innerhalb des
EU-Emissionshandels für den
Luftverkehr
ERU (Emission Reduction Units)
„Emissionsreduktionseinheiten“
für erfolgreich durchgeführte Joint
Implementation (JI) Klimaschutzprojekte
Das Unionsregister ist eine
Anwendung, die mit einem
gängigen Web-Browser (zum
Beispiel Firefox, Internet
Explorer oder Chrome)
benutzt werden kann. Sie
CER (Certified Emission
Reductions)
„zertifizierte Emissionsreduktionen“ für erfolgreich durchgeführte
Clean Development Mechanism
(CDM) Klimaschutzprojekte
31.12.2012
26.10.2012
Auktionen für die
3. Handelsperiode
2013-2020 starten
Ende der 1. Verpflichtungsperiode nach dem
Kyoto-Protokoll
Dezember 2012
18. Klimakonferenz
in Doha (Verlängerung des
Kyoto-Protokolls bis 2020
beschlossen)
27
Globale Projekte für ein
gemeinsames Ziel
Neben dem internationalen
Emissionshandel beinhaltet
das Kyoto-Protokoll zwei
weitere Instrumente für
kosteneffiziente Klimaschutzmaßnahmen: die beiden
projektbasierten Mechanismen JI (Joint Implementation,
gemeinsame Umsetzung) und
CDM (Clean Development
Mechanism, Mechanismus zur
umweltverträglichen Entwicklung). Mit diesen flexiblen
Projektmechanismen können
Industriestaaten einen Teil
ihrer Reduktionsziele durch
internationale Klimaschutzprojekte realisieren: Zwar soll
der wesentliche Beitrag zur
Emissionsminderung im
eigenen Land erbracht
werden, die durch ein Klimaschutzprojekt erreichte
Minderung von Emissionen
kann jedoch bis zu einem
bestimmten Umfang auf die
Reduktionspflicht des jeweiligen Industriestaates gutgeschrieben werden. Unternehmen, die am Europäischen
Emissionshandel teilnehmen,
können diese Gutschriften
ebenfalls für den Ausgleich
eines Teils ihrer Emissionen
nutzen.
nehmen die Möglichkeit,
Projekte zur Emissionsminderung gemeinsam mit anderen
Industriestaaten, die das
Kyoto-Protokoll unterzeichnet
haben, durchzuführen.
Grundidee hierbei ist, dass es
zweitrangig ist, wo Emissionen abgebaut werden. Global
gesehen ist nur entscheidend,
dass es weniger werden.
CDM-Projekte werden von
Staaten oder Unternehmen in
Entwicklungs- und Schwellenländern ohne eigene Reduktionsverpflichtung realisiert.
Die hierfür ausgestellten
Emissionsgutschriften
wandern also nicht von einem
staatlichen Budget zum
anderen, sondern werden
eigens hierfür vom Klimasekretariat der Vereinten
Nationen ausgestellt. CDM hat
zwei gleichberechtigte
Zielsetzungen: Klimaschutz
und nachhaltige Entwicklung.
Seit 2013 dürfen CER aus
neuen Projekten im europäischen Emissionshandel nur
verwendet werden, wenn sie
aus den so genannten Least
Developed Countries, also den
ärmsten Entwicklungsländern, stammen.
Joint Implementation gibt
Industriestaaten oder Unter-
In Europa macht es die so
genannte Linking Directive
der EU allen am Emissionshandel teilnehmenden
Unternehmen möglich, einen
Teil ihrer Klimaschutzverpflichtungen durch CDM- und
JI-Projekte zu erfüllen.
Unternehmen, die am Emis­
sionshandel teilnehmen,
können einen Teil ihrer
Emissionen mit aus diesen
Projekten gewonnenen
Zertifikaten ausgleichen. In
Deutschland konnten Anlagenbetreiber in der Handels­
periode 2008 bis 2012
Gutschriften aus JI und CDM
in Höhe von 22 Prozent ihrer
individuellen Zuteilungsmenge verwenden. Haben sie
dieses Maximum bis 2012
nicht ausgeschöpft, können
sie das in der dritten Handels­
periode nachholen. Für
Neuanlagen und neu in den
Emissionshandel aufgenommene Anlagen können
Betreiber bis 2020 Gutschriften in Höhe von 4,5 Prozent
ihrer Emissionsmenge
einsetzen. Luftfahrzeugbetreiber können insgesamt 1,5
Prozent ihrer für die dritte
Handelsperiode abzugebenden Emissionsmenge in Form
von Gutschriften ausgleichen.
Das Projekt-MechanismenGesetz (ProMechG) regelt in
Deutschland die Umsetzung
2013
01.01.2013
Beginn der
3. Handelsperiode
2013-2020
30.04.2013
erstmalige Abgabe
von Emissionsberechtigungen
im Luftverkehr
02.05.2013
28
Beginn der 2. Verpflichtungs­periode 2013-2020 des
Kyoto-Protokolls
EG-Register-Verordnung
(EG-RegVO)
Bulgarien; 3
Polen; 5
Deutschland; 25
Frankreich; 3
Russland; 3
Zement; 4
sonstige; 4
China; 157
Ukraine; 17
weitere CDM-Länder; 5
HFKW23 (HFC23); 3
Biogas; 11
Methanvermeidung; 35
weitere JI-Länder; 2
Solarenergie; 20
Deponiegas; 24
weitere Afrika; 17
Biomasse; 62
PFC; 1
Kenia; 4
Südafrika; 8
Geothermie; 3
Energieeffizienz; 60
weitere Südamerika; 25
Brennstoffwechsel/
Energieeffizienz; 96
Peru; 11
Brasilien; 12
Grubengas; 9
weitere Zentralamerika; 7
Mexiko; 8
Windenergie; 67
weitere Asien; 40
Malaysia; 16
Indien; 68
Solarenergie; 126
Lachgas (N2O); 17
Vietnam; 25
Gastgeberstaaten und JI/CDM- Klimaschutzprojekte mit Zustimmung der DEHSt (Stand: Mai 2015)
der projektbezogenen Mechanismen. Auch hierfür ist die
DEHSt die zuständige nationale Behörde, die die Projekte
nach internationalen klimaschutzpolitischen Anforderungen prüft und genehmigt.
Ihre zentrale Kyoto-Aufgabe
als „Designated National
Authority“ (DNA) für CDMProjekte und als „Designated
Focal Point“ (DFP) für
JI-Projekte ist die Prüfung von
Klimaschutzprojekten. Bei
einer Zustimmung wird
Deutschland bei JI und CDM
Investorstaat und bei JI-Projekten in Deutschland Gastgeberstaat.
JI- und CDM-Projekte müssen
genehmigt, dokumentiert und
nach der Umsetzung überprüft werden. Vor allem aber
müssen sie das Kriterium der
so genannten Zusätzlichkeit
(Additionality) erfüllen:
Klimaschutzprojekte sind nur
dann zulässig, wenn sie ohne
die Erlöse aus dem Verkauf
der Emissionszertifikate gar
nicht zustande gekommen
wären.
In den letzten Jahren wurden
beide Instrumente auf den
Klimakonferenzen weiterentwickelt. Nun sollen neue
Ansätze dafür sorgen, dass
CDM und JI ihren Beitrag zum
Klimaschutz noch ausbauen.
Auch der so genannte Neue
Marktmechanismus (NMM)
wurde in den Klimaverhandlungen entwickelt. Er soll sich
auf komplette Wirtschaftssektoren beziehen und einen
Minderungsbeitrag in Entwicklungsländern leisten. Die
Europäische Union unterstützt den NMM, indem
Gutschriften aus bilateralen
Abkommen mit Schwellenund Entwicklungsländern
unter bestimmten Umständen
im EU-Emissionshandel
eingesetzt werden dürfen. Ein
weiteres Instrument sind die
freiwilligen nationalen
Minderungsmaßnahmen, so
genannte NAMAs. Dies sind
Projekte, Programme, Strategien oder sonstige Maßnahmen der Schwellen- und
Entwicklungsländer zur
Reduzierung ihrer Emissionen
unterhalb des Business-asusual-Szenarios. Industriestaaten können NAMAs durch
Technologietransfer, Capacity
Building oder finanzielle
Mittel unterstützen.
08.11.2013
RICE-Verordnung
(Festlegung der Verwendungsrechte
für internationale Gutschriften)
Dezember 2013
19. Klimakonferenz
in Warschau
(2°C-Ziel beschlossen)
25.11.2013
Nationale Zuteilungstabelle
(NAT), Berechnung der
Zuteilungsmengen bis 2020
29
Der Kurs ist gesetzt
Damit der Emissionshandel
als klimapolitisches Instrument seine volle Wirkung
zeigen kann, muss er auf
europäischer wie auf globaler
Ebene weiterhin konsequent
umgesetzt werden und
ehrgeizige Ziele verfolgen. Zur
Weiterentwicklung des
Systems ab 2020 kommt in
der EU 2015 ein Prozess zur
strukturellen Reform des
Emissionshandels zum
Abschluss. Anspruchsvollere
Minderungsziele, überarbeitete Zuteilungsregeln, eine
Marktstabilitätsreserve als
regelbasierter Steuerungsmechanismus: Dies sind die
wichtigsten Ansatzpunkte für
die Reform. Entscheidend ist
es, das eigentliche Ziel des
Emissionshandels nicht aus
den Augen zu verlieren: eine
deutliche Verminderung der
Treibhausgasemissionen.
Denn wirklich erfolgreich ist
der Emissionshandel erst
dann, wenn er einen großen
Beitrag zur Erreichung des
40-Prozent-Ziels der EU bis
2030 und des 80-Prozent-Ziels bis 2050 leistet.
Wesentliche Eckpunkte für
die Reform des EU-ETS haben
die europäischen Staats- und
Regierungschefs bereits 2014
im Energie- und Klimapaket
für 2030 festgelegt. Um das
europäische Treibhausgas-Minderungsziel von 40
Prozent bis 2030 zu erreichen, soll mit Beginn der
vierten Handelsperiode ab
2021 das Emissionshandels-Cap schneller gesenkt
werden als bisher: Der so
genannte lineare Kürzungsfaktor, um den das zur
Verfügung stehende Budget
an Emissionsberechtigungen
jährlich sinkt, soll hierfür von
derzeit 1,74 Prozent auf
mindestens 2,2 Prozent
angehoben werden. Außerdem wird eine Marktstabilitätsreserve (MSR) im EU-ETS
eingeführt.
anhaltende Nachfrageänderungen anzupassen. Die MSR
ist eine regelbasierte Steuerung der jährlichen Auktionsmenge im EU-ETS: Dabei wird
die Auktionsmenge automatisch gekürzt, wenn die Menge
der im Umlauf befindlichen
Zertifikate (der Überschuss)
zu Beginn des Vorjahres einen
bestimmten Schwellenwert
überschreitet. Die nicht
versteigerten Emissionsberechtigungen fließen in die
MSR. Umgekehrt werden
Emissionsberechtigungen aus
der MSR zusätzlich versteigert, wenn festgestellt wird,
dass die Umlaufmenge zu
gering ist.
Die Einführung der MSR dient
zwei wesentlichen Zielen: 1)
kurzfristig die großen strukturellen Überschüsse abzubauen und 2) das bislang starre
Angebot im Emissionshandel
flexibler an starke und
2014
24.10.2014
EU-Ratsbeschlüsse
für Energie- und
Klimapaket 2030
27.10.2014
Carbon-LeakageBeschluss
Dezember 2014
20. Klimakonferenz
in Lima
2015
Dezember 2015
21. Klimakonferenz
in Paris
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