EU-Ecodesignanforderungen und die Schweizer Erfahrungen

EU-Ecodesignanforderungen und die Schweizer
Erfahrungen sowie Ausblick
Olivier Meile, Bundesamt für Energie
14. Weishaupt Ingenieur Fachzirkel, Spreitenbach, 19. März 2015
Rahmenbedingungen (1/6)
Energiestrategie 2050 – Ersten Massnahmenpaket
PJ
Wasserstoff
TWh
250
900
Biogas als Treibstoff
Erdgas als Treibstoff
800
Flüssige Biotreibstoffe
200
700
Flugtreibstoffe
Diesel
Benzin
600
150
Biogas, Klärgas
Umgebungswärme
500
Solarwärme
400
(Industrie-)Abfälle
100
300
Übrige feste Biomasse
Holz
Fernwärme*
200
50
Kohle
Erdgas
100
(c) Prognos AG 2012
Sonstige Erdölprodukte
0
0
1960
1970
2000
2010
2020
2035
2050
Heizölprodukte o. Treibstoffe
Elektrizität*
2
Rahmenbedingungen (2/6)
811/2013 und 812/2013:
Energy labelling
813/2013 und 814/2013:
Anforderungen
*******************************
Erste Anforderungen
ab 26.9.2015
Verschärfung
ab 26.9.2017
3
Rahmenbedingungen (3/6)
4
Rahmenbedingungen (4/6)
5
Rahmenbedingungen (5/6)
6
Rahmenbedingungen (6/6)
Beispiel:
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Zu lösende Herausforderungen
1. Implementierung der EU Ecodesign Vorschriften in schon
bestehender Gesetzgebung in der Schweiz
2. Koordination der unterschiedlichen Gesetzesbestimmungen, welche
die EU Energieetiketten tangieren (kantonale Bauvorschriften, EnGEnV, BauPG-BauPV, USG-LRV und LSV)
3. Internationale (EU) Kompatibilität
4. Transparente und klare Kundenorientierung
5. Energie- und klimapolitische Zielerreichung
6. Aufwand für die Hersteller  vernünftige Preise für Endkunden
7. Installationsqualität wird mit Labeling nicht gelöst
8. Vollzugsaufwand (Kosten) vs. Ertrag
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Überblick:
Ecolabelling Klassen und Ecodesign Anforderungen
 Einfache und transparente Darstellung von Heizgerät-Eigenschaften
Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V. (bwp) - Leitfaden Energieeffizienz: EnEV, Ökodesign und Energielabel
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Verbundlabel in der Schweiz?
Einige Gedanken
• Kompetenz Kantone: Vorschriften betreffend Einbau
von gebäudetechnischen Systemen
• Bund regelt «nur» einzelne Geräte
• Für Endkunden: Einzelgerät-Etikette verständlicher als
Verbundlabel  viel Erklärungsaufwand erforderlich
• Bessere Darstellung von ineffizienteren Heizungen
dank «Zusätzen»
• Für Installateure: Grösserer Aufwand wobei Wirkung
kleiner als bei fachgerechter Installation,
Inbetriebnahme und Übergabe.
Ein Gebäude ist mehr als ein
gebäudetechnisches System
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Bund und Kantone setzen auf den GEAK
• Umfassende Gebäudebeurteilung inkl.
gebäudetechnische Anlagen
• auch mit Beratungsbericht erhältlich
(GEAK Plus)
• Wird künftig (GEAK Plus) für den Erhalt
von Förderbeiträgen erforderlich!
• Ecolabelling deckt nur einen
Teilbereich ab
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Vollzug in der Schweiz
Fortsetzung der heutigen Kompetenzverteilung für den Vollzug:
• Inverkehrbringen: Bund
– BauPG / BauPV: BBL
– EnG / EnV: BFE
– USG / LRV / LSV: BAFU
• Inbetriebnahme bzw. Einbaubewilligung: Kantone
– Kantonale Bauvorschriften
– neu evtl. aufgrund einheitlicher Bundesvorschriften (BauPG?)
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Vorschriften für Wärmepumpen in der Schweiz
 Wurde aufgrund BauPG zurückgestellt
Vorschlag für EnV Revision in 2014:
 Mindestanforderungen an die Jahresarbeitszahl
 Anforderungen an die Steuerung
 Anforderungen an die technischen Unterlagen
 Anforderungen an die Kennzeichnung
• Die Kantone, die Organisationen SKS, SP Schweiz, Swiss Cleantech,
SES, WWF, Pusch, Greenpeace, Pro Natura und S.A.F.E begrüssen die
neuen Vorschriften oder beantragen eine Erweiterung der Anforderungen
für Warmwasser-Wärmepumpen
• Der Branchenverband GebäudeKlimaSchweiz (GKS) befürwortet hingegen
auf EU-Ebene harmonisierte Vorgaben. Weitergehende Anforderungen
könnnen für die Schweiz definiert werden.
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Zusammenfassung
• Übernahme der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung für
Wärmepumpen, Öl- und Gasfeuerungen (inkl. WKK) , Holzfeuerungen,
Brauchwarmwasserspeicher, Wohnungslüftungsgeräte in der EnV ab
2017 (ecolabelling für Einzelgeräte).
• Anforderungen an Inverkehrbringen und/oder Inbetriebnahme in die
schweizerische Gesetzgebung werden zur Zeit geprüft (ecodesign).
• Keine wirkungslose Abweichungen gegenüber EU-Verordnungen.
• Es werden nur Anforderungen an Inbetriebnahme und/oder
Inverkehrbringen von einzelnen Geräten auf Bundesebene
vorgeschrieben.
• Die Nutzung des Verbund-Label bleibt voraussichtlich freiwillig und wird
nicht im Bundesgesetz vorgeschrieben.
• Neuer Auftritt für «Haustechnische» Anlagen auf energieetikette.ch
inkl. Erläuterungen zum Verbund-Label.
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Konsequenzen für Hersteller und Lieferanten
in der Schweiz
• Ab sofort können freiwillig alle betroffenen Geräte in der Schweiz mit
der Energieetikette versehen werden. Ab Inkrafttreten revidierter EnV
(ab 2017) wird die Energieverbrauchskennzeichnung des einzelnen
Geräts vorgeschrieben.
• Warmwasserspeicher müssen weiterhin die Anforderungen des
Anhangs 2.1 EnV einhalten bis zur Ablösung durch neue
Vorschriften.
• Fossile Feuerungen müssen weiterhin die Anforderungen des LRV
einhalten.
• Das Verbund-Label ist und bleibt freiwillig.
• Selbstverantwortung der Branche: Innovation und Best Geräte
Strategie.
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Einfache Systeme!
Für Installation und Inbetriebnahme
 Was uns am Schluss interessiert ist einen tiefen effektiven Verbrauch;
 Richtig planen ist erforderlich aber Anlagen müssen danach auch nach
den Planungsvorgaben ausgeführt werden;
 Es braucht einen Qualitätssprung bei der Ausführung von HLK Anlagen;
 Unsere Feldmessungen zeigen das hydraulische Verbindung und richtige
Installation von Sonden mangelhaft ausgeführt werden;
 Dazu werden HLK Anlagen noch ungenügend fachgerecht in Betrieb
gesetzt und gewartet.
 Es braucht viel mehr Betriebsoptimierung in bestehenden Anlagen. Damit
wird Energie und Geld gespart ohne dass zusätzliche Investitionen an der
Anlagen nötig sind.
 Es braucht Komponenten von HLK Anlagen die gut aufeinander
abgestimmt sind und dessen Installation und Betrieb auch für die Hausfrau
verständlich sind.
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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