EU-Ecodesignanforderungen und die Schweizer Erfahrungen sowie Ausblick Olivier Meile, Bundesamt für Energie 14. Weishaupt Ingenieur Fachzirkel, Spreitenbach, 19. März 2015 Rahmenbedingungen (1/6) Energiestrategie 2050 – Ersten Massnahmenpaket PJ Wasserstoff TWh 250 900 Biogas als Treibstoff Erdgas als Treibstoff 800 Flüssige Biotreibstoffe 200 700 Flugtreibstoffe Diesel Benzin 600 150 Biogas, Klärgas Umgebungswärme 500 Solarwärme 400 (Industrie-)Abfälle 100 300 Übrige feste Biomasse Holz Fernwärme* 200 50 Kohle Erdgas 100 (c) Prognos AG 2012 Sonstige Erdölprodukte 0 0 1960 1970 2000 2010 2020 2035 2050 Heizölprodukte o. Treibstoffe Elektrizität* 2 Rahmenbedingungen (2/6) 811/2013 und 812/2013: Energy labelling 813/2013 und 814/2013: Anforderungen ******************************* Erste Anforderungen ab 26.9.2015 Verschärfung ab 26.9.2017 3 Rahmenbedingungen (3/6) 4 Rahmenbedingungen (4/6) 5 Rahmenbedingungen (5/6) 6 Rahmenbedingungen (6/6) Beispiel: 7 Zu lösende Herausforderungen 1. Implementierung der EU Ecodesign Vorschriften in schon bestehender Gesetzgebung in der Schweiz 2. Koordination der unterschiedlichen Gesetzesbestimmungen, welche die EU Energieetiketten tangieren (kantonale Bauvorschriften, EnGEnV, BauPG-BauPV, USG-LRV und LSV) 3. Internationale (EU) Kompatibilität 4. Transparente und klare Kundenorientierung 5. Energie- und klimapolitische Zielerreichung 6. Aufwand für die Hersteller vernünftige Preise für Endkunden 7. Installationsqualität wird mit Labeling nicht gelöst 8. Vollzugsaufwand (Kosten) vs. Ertrag 8 Überblick: Ecolabelling Klassen und Ecodesign Anforderungen Einfache und transparente Darstellung von Heizgerät-Eigenschaften Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V. (bwp) - Leitfaden Energieeffizienz: EnEV, Ökodesign und Energielabel 9 Verbundlabel in der Schweiz? Einige Gedanken • Kompetenz Kantone: Vorschriften betreffend Einbau von gebäudetechnischen Systemen • Bund regelt «nur» einzelne Geräte • Für Endkunden: Einzelgerät-Etikette verständlicher als Verbundlabel viel Erklärungsaufwand erforderlich • Bessere Darstellung von ineffizienteren Heizungen dank «Zusätzen» • Für Installateure: Grösserer Aufwand wobei Wirkung kleiner als bei fachgerechter Installation, Inbetriebnahme und Übergabe. Ein Gebäude ist mehr als ein gebäudetechnisches System 10 Bund und Kantone setzen auf den GEAK • Umfassende Gebäudebeurteilung inkl. gebäudetechnische Anlagen • auch mit Beratungsbericht erhältlich (GEAK Plus) • Wird künftig (GEAK Plus) für den Erhalt von Förderbeiträgen erforderlich! • Ecolabelling deckt nur einen Teilbereich ab 11 Vollzug in der Schweiz Fortsetzung der heutigen Kompetenzverteilung für den Vollzug: • Inverkehrbringen: Bund – BauPG / BauPV: BBL – EnG / EnV: BFE – USG / LRV / LSV: BAFU • Inbetriebnahme bzw. Einbaubewilligung: Kantone – Kantonale Bauvorschriften – neu evtl. aufgrund einheitlicher Bundesvorschriften (BauPG?) 12 Vorschriften für Wärmepumpen in der Schweiz Wurde aufgrund BauPG zurückgestellt Vorschlag für EnV Revision in 2014: Mindestanforderungen an die Jahresarbeitszahl Anforderungen an die Steuerung Anforderungen an die technischen Unterlagen Anforderungen an die Kennzeichnung • Die Kantone, die Organisationen SKS, SP Schweiz, Swiss Cleantech, SES, WWF, Pusch, Greenpeace, Pro Natura und S.A.F.E begrüssen die neuen Vorschriften oder beantragen eine Erweiterung der Anforderungen für Warmwasser-Wärmepumpen • Der Branchenverband GebäudeKlimaSchweiz (GKS) befürwortet hingegen auf EU-Ebene harmonisierte Vorgaben. Weitergehende Anforderungen könnnen für die Schweiz definiert werden. 13 Zusammenfassung • Übernahme der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung für Wärmepumpen, Öl- und Gasfeuerungen (inkl. WKK) , Holzfeuerungen, Brauchwarmwasserspeicher, Wohnungslüftungsgeräte in der EnV ab 2017 (ecolabelling für Einzelgeräte). • Anforderungen an Inverkehrbringen und/oder Inbetriebnahme in die schweizerische Gesetzgebung werden zur Zeit geprüft (ecodesign). • Keine wirkungslose Abweichungen gegenüber EU-Verordnungen. • Es werden nur Anforderungen an Inbetriebnahme und/oder Inverkehrbringen von einzelnen Geräten auf Bundesebene vorgeschrieben. • Die Nutzung des Verbund-Label bleibt voraussichtlich freiwillig und wird nicht im Bundesgesetz vorgeschrieben. • Neuer Auftritt für «Haustechnische» Anlagen auf energieetikette.ch inkl. Erläuterungen zum Verbund-Label. 14 Konsequenzen für Hersteller und Lieferanten in der Schweiz • Ab sofort können freiwillig alle betroffenen Geräte in der Schweiz mit der Energieetikette versehen werden. Ab Inkrafttreten revidierter EnV (ab 2017) wird die Energieverbrauchskennzeichnung des einzelnen Geräts vorgeschrieben. • Warmwasserspeicher müssen weiterhin die Anforderungen des Anhangs 2.1 EnV einhalten bis zur Ablösung durch neue Vorschriften. • Fossile Feuerungen müssen weiterhin die Anforderungen des LRV einhalten. • Das Verbund-Label ist und bleibt freiwillig. • Selbstverantwortung der Branche: Innovation und Best Geräte Strategie. 15 Einfache Systeme! Für Installation und Inbetriebnahme Was uns am Schluss interessiert ist einen tiefen effektiven Verbrauch; Richtig planen ist erforderlich aber Anlagen müssen danach auch nach den Planungsvorgaben ausgeführt werden; Es braucht einen Qualitätssprung bei der Ausführung von HLK Anlagen; Unsere Feldmessungen zeigen das hydraulische Verbindung und richtige Installation von Sonden mangelhaft ausgeführt werden; Dazu werden HLK Anlagen noch ungenügend fachgerecht in Betrieb gesetzt und gewartet. Es braucht viel mehr Betriebsoptimierung in bestehenden Anlagen. Damit wird Energie und Geld gespart ohne dass zusätzliche Investitionen an der Anlagen nötig sind. Es braucht Komponenten von HLK Anlagen die gut aufeinander abgestimmt sind und dessen Installation und Betrieb auch für die Hausfrau verständlich sind. 16 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17
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