Wegleitung Bonus Gesamtsanierung GEAK bei

Departement für Inneres und Volkswirtschaft
Energie
Verwaltungsgebäude, Promenadenstr. 8
8510 Frauenfeld
Telefon 058 345 54 80
Telefax 058 345 54 81
1.01.2016
Wegleitung Bonus Gesamtsanierung GEAK
bei Gebäudehüllensanierungen
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Förderbedingungen
Es gelten folgende spezifische Förderbedingungen:
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Das Gebäude muss nach der Sanierung bei der Bewertung „Effizienz Gebäudehülle"
mindestens die Effizienzklasse C sowie bei der Bewertung „Effizienz Gesamtenergie"
mindestens die Effizienzklasse B gemäss GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone)
erreichen. Der Nachweis hat mit dem GEAK zu erfolgen.
Dem Gesuch für die Gebäudehüllensanierung muss ein GEAK (Vorschau genügt)
beigelegt werden, welcher den mit der Sanierung angestrebten Zustand (Soll-Zustand)
zeigt.
Dem Abschlussformular für die Gebäudehüllensanierung muss ein gültiger und nach
Bauvollendung ausgestellter GEAK beigelegt werden, welcher den mit der Sanierung
erreichten Zustand abbildet.
Eine Kumulierung mit einem finanziellen Beitrag an eine Gesamtsanierung nach
MINERGIE ist nicht möglich.
Eine Kumulierung mit einem finanziellen Beitrag an eine thermische
Sonnenkollektoranlage ist möglich, sofern diese nicht bereits zur Erreichung der
Effizienzklasse B bei der Bewertung „Effizienz Gesamtenergie" benötigt wird. Eine
Kumulierung mit einem finanziellen Beitrag an eine neue Wärmeerzeugung oder eine
Komfortlüftungsanlage ist nicht möglich. Dies gilt auch rückwirkend während 5 Jahren.
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Ablauf
2.1
Gesuchseinreichung
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2.2
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Zusammen mit dem Fördergesuch für die Gebäudehüllensanierung muss ein GEAK
eingereicht werden (Vorschau genügt), welcher den mit der Sanierung angestrebten
Zustand (Soll-Zustand) zeigt.
Ein GEAK mit Beratungsbericht (GEAK Plus) ist für den Bonus Gesamtsanierung GEAK
nicht notwendig. Falls dennoch ein GEAK Plus erstellt wird, so wird dieser ebenfalls
gefördert. Dazu ist ein separates Fördergesuch einzureichen.
Gesuchsabschluss (nach Projektumsetzung)
Zusammen mit dem Abschlussformular für die Gebäudehüllensanierung muss ein
gültiger GEAK eingereicht werden, welcher den mit der Sanierung erreichten Zustand
abbildet. Der GEAK muss aktuell sein (d.h. Ausstellung nach Bauabschluss). Dem
Wegleitung_GEAK-Bonus_TG_2016-1.doc
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GEAK muss ein Ausdruck der pdf-Datei mit den detaillierten Daten beigelegt werden. Mit
der Unterschrift übernimmt der GEAK-Experte eine Mitverantwortung dafür, dass sich
das Gebäude bei der Bewertung „Effizienz Gebäudehülle“ mindestens in der
Effizienzklasse C sowie bei der Bewertung „Effizienz Gesamtenergie" mindestens in der
Effizienzklasse B befindet.
Die Ausstellung des GEAK ist mit Kosten von wenigen hundert Franken verbunden, die
der Gesuchsteller übernehmen muss.
Hinweise
Ein gültiger, registrierter GEAK darf stets nur für den aktuellen Zustand eines
Gebäudes erstellt werden.
Zurzeit werden folgende Gebäudekategorien unterstützt: Wohngebäude, einfache
Verwaltungsbauten und Schulen. Für die übrigen Gebäudekategorien kann kein GEAK
erstellt werden. Demzufolge kann kein Bonus Gesamtsanierung GEAK ausgerichtet
werden.
Ein SIA 380/1:2009 beinhaltet keine Bewertung „Effizienz Gesamtenergie“ und kann
daher nicht als Nachweis für den Bonus Gesamtsanierung GEAK verwendet werden.
Die Effizienzklasse vor der Sanierung ist für die Bestimmung des Förderbeitrags nicht
massgebend. In diesem Zusammenhang gilt jedoch zu beachten, dass der gesamte
Förderbeitrag (Gebäudehüllensanierung inklusive Bonus) maximal 25 Prozent der
Gesamtkosten für die geförderte Massnahme beträgt.
Für zusammengebaute Gebäude sind die Richtlinien des Vereins MINERGIE
massgebend. Das heisst: In der Regel hat das Objekt eine eigene Hausnummer, einen
separaten Eingang, eine Mindest-Energiebezugsfläche (EBF) von 150m2 und ist als
eigenständige Funktionseinheit erkennbar.
Der Bonus Gesamtsanierung GEAK wird nur einmal pro Objekt ausgerichtet.
Die Standardwerte bei der Gebäudetechnik dürfen nicht verändert werden.
Wegleitung_GEAK-Bonus_TG_2016-1.doc
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