Departement für Inneres und Volkswirtschaft Energie Verwaltungsgebäude, Promenadenstr. 8 8510 Frauenfeld Telefon 058 345 54 80 Telefax 058 345 54 81 1.01.2016 Wegleitung Bonus Gesamtsanierung GEAK bei Gebäudehüllensanierungen 1 Förderbedingungen Es gelten folgende spezifische Förderbedingungen: • • • • • Das Gebäude muss nach der Sanierung bei der Bewertung „Effizienz Gebäudehülle" mindestens die Effizienzklasse C sowie bei der Bewertung „Effizienz Gesamtenergie" mindestens die Effizienzklasse B gemäss GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) erreichen. Der Nachweis hat mit dem GEAK zu erfolgen. Dem Gesuch für die Gebäudehüllensanierung muss ein GEAK (Vorschau genügt) beigelegt werden, welcher den mit der Sanierung angestrebten Zustand (Soll-Zustand) zeigt. Dem Abschlussformular für die Gebäudehüllensanierung muss ein gültiger und nach Bauvollendung ausgestellter GEAK beigelegt werden, welcher den mit der Sanierung erreichten Zustand abbildet. Eine Kumulierung mit einem finanziellen Beitrag an eine Gesamtsanierung nach MINERGIE ist nicht möglich. Eine Kumulierung mit einem finanziellen Beitrag an eine thermische Sonnenkollektoranlage ist möglich, sofern diese nicht bereits zur Erreichung der Effizienzklasse B bei der Bewertung „Effizienz Gesamtenergie" benötigt wird. Eine Kumulierung mit einem finanziellen Beitrag an eine neue Wärmeerzeugung oder eine Komfortlüftungsanlage ist nicht möglich. Dies gilt auch rückwirkend während 5 Jahren. 2 Ablauf 2.1 Gesuchseinreichung • • 2.2 • Zusammen mit dem Fördergesuch für die Gebäudehüllensanierung muss ein GEAK eingereicht werden (Vorschau genügt), welcher den mit der Sanierung angestrebten Zustand (Soll-Zustand) zeigt. Ein GEAK mit Beratungsbericht (GEAK Plus) ist für den Bonus Gesamtsanierung GEAK nicht notwendig. Falls dennoch ein GEAK Plus erstellt wird, so wird dieser ebenfalls gefördert. Dazu ist ein separates Fördergesuch einzureichen. Gesuchsabschluss (nach Projektumsetzung) Zusammen mit dem Abschlussformular für die Gebäudehüllensanierung muss ein gültiger GEAK eingereicht werden, welcher den mit der Sanierung erreichten Zustand abbildet. Der GEAK muss aktuell sein (d.h. Ausstellung nach Bauabschluss). Dem Wegleitung_GEAK-Bonus_TG_2016-1.doc Seite 1 • 2.3 • • • • • • • GEAK muss ein Ausdruck der pdf-Datei mit den detaillierten Daten beigelegt werden. Mit der Unterschrift übernimmt der GEAK-Experte eine Mitverantwortung dafür, dass sich das Gebäude bei der Bewertung „Effizienz Gebäudehülle“ mindestens in der Effizienzklasse C sowie bei der Bewertung „Effizienz Gesamtenergie" mindestens in der Effizienzklasse B befindet. Die Ausstellung des GEAK ist mit Kosten von wenigen hundert Franken verbunden, die der Gesuchsteller übernehmen muss. Hinweise Ein gültiger, registrierter GEAK darf stets nur für den aktuellen Zustand eines Gebäudes erstellt werden. Zurzeit werden folgende Gebäudekategorien unterstützt: Wohngebäude, einfache Verwaltungsbauten und Schulen. Für die übrigen Gebäudekategorien kann kein GEAK erstellt werden. Demzufolge kann kein Bonus Gesamtsanierung GEAK ausgerichtet werden. Ein SIA 380/1:2009 beinhaltet keine Bewertung „Effizienz Gesamtenergie“ und kann daher nicht als Nachweis für den Bonus Gesamtsanierung GEAK verwendet werden. Die Effizienzklasse vor der Sanierung ist für die Bestimmung des Förderbeitrags nicht massgebend. In diesem Zusammenhang gilt jedoch zu beachten, dass der gesamte Förderbeitrag (Gebäudehüllensanierung inklusive Bonus) maximal 25 Prozent der Gesamtkosten für die geförderte Massnahme beträgt. Für zusammengebaute Gebäude sind die Richtlinien des Vereins MINERGIE massgebend. Das heisst: In der Regel hat das Objekt eine eigene Hausnummer, einen separaten Eingang, eine Mindest-Energiebezugsfläche (EBF) von 150m2 und ist als eigenständige Funktionseinheit erkennbar. Der Bonus Gesamtsanierung GEAK wird nur einmal pro Objekt ausgerichtet. Die Standardwerte bei der Gebäudetechnik dürfen nicht verändert werden. Wegleitung_GEAK-Bonus_TG_2016-1.doc Seite 2
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