Online-Bedienungsanleitung zum Elektronischen Postfach 1. Leistungsangebot des Elektronischen Postfachs Online-Registrierung von Konten für das Elektronische Postfach Anzeige von Elektronischen Kontoauszügen (Privat- und Geschäftsgirokonten, CashKonten) Anzeige von Dokumenten/Nachrichten der Sparkasse Leipzig/Ihrem Berater Anzeige von Kundenmitteilungen aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft Senden von TAN-gesicherten Mitteilungen an die Sparkasse/Ihren Berater inkl. der Anzeige gesendeter Nachrichten E-Mail-Benachrichtigung über neu eingegangene Nachrichten (z.B. Kontoauszüge) 2. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Elektronischen Postfach Das Elektronische Postfach kann über den Online-Banking-Zugang der Sparkasse Leipzig "www.sparkasse-leipzig.de" genutzt werden. Der Online-Banking-Teilnehmer benötigt zur Nutzung des Elektronischen Postfachs keine zusätzliche Hardware oder Software. 3. Bereitstellungstermin, -dauer und Zwangsausdruck von Dokumenten Die Bereitstellung des elektronischen Kontoauszugs entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle: Bereitstellungsrhythmus Erstellungstermin * Bereitstellungstermin monatlich 01. eines Monats vierteljährlich 01.01./01.04./01.07./01.10. jeweils folgender Buchungstag * fällt der Erstellungstermin auf ein Wochenende oder Feiertag erfolgt die Erstellung am nächsten Buchungstag Die Bereitstellung von Kundenmitteilungen aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft erfolgt zeitnah. Rufen Sie die Dokumente nicht innerhalb der Abruffrist ab, wird die Sparkasse Leipzig Ihnen ggf. Dokumente per Post zuschicken. Detaillierte Angaben können Sie der folgenden Tabelle entnehmen: Nachrichtentyp Bereitstellungsdauer Zwangsausdruck Elektronischer Kontoauszug unbegrenzt nein Kundenmitteilungen aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft individuell nach Dokumenttyp Depot: ja Deka: nein Dokumente und Mitteilung der Sparkasse individuell nein Persönliche Nachrichten des Kunden an die Sparkasse 90 Tage nein 10 045 (03/2015) ! Voraussetzung für die unbegrenzte Bereitstellung von Dokumenten ist der berechtigte Zugriff auf das Konto. Bei Umschreibung oder Schließung des Kontos sowie Vollmachtsentzug erlischt der Zugriff auf kontobezogene Dokumente. Wir empfehlen Ihnen daher, eine regelmäßige Sicherung der Dokumente vorzunehmen. -1- 4. E-Mail-Benachrichtigung Sie haben die Möglichkeit, sich per E-Mail über den Eingang neuer Informationen in Ihrem Elektronischen Postfach benachrichtigen zu lassen. In der Postfach-Übersicht können Sie eine oder mehrere E-Mail-Adressen hinterlegen. Die Hinterlegung muss mit einer TAN bestätigt werden. Sie erhalten immer dann eine E-Mail zugesandt, wenn 10 045 (03/2015) eine neue Nachricht in das Postfach eingestellt wurde (Benachrichtigungs-Mail). Sie ein entsprechendes Dokument fünf Buchungstage vor dem Ende der Abruffrist nicht gelesen haben (Erinnerungs-Mail). -2-
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