Online-Bedienungsanleitung zum Elektronischen Postfach

Online-Bedienungsanleitung zum Elektronischen Postfach
1. Leistungsangebot des Elektronischen Postfachs
Online-Registrierung von Konten für das Elektronische Postfach
Anzeige von Elektronischen Kontoauszügen (Privat- und Geschäftsgirokonten, CashKonten)
Anzeige von Dokumenten/Nachrichten der Sparkasse Leipzig/Ihrem Berater
Anzeige von Kundenmitteilungen aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft
Senden von TAN-gesicherten Mitteilungen an die Sparkasse/Ihren Berater inkl. der
Anzeige gesendeter Nachrichten
E-Mail-Benachrichtigung über neu eingegangene Nachrichten (z.B. Kontoauszüge)
2. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Elektronischen Postfach
Das Elektronische Postfach kann über den Online-Banking-Zugang der Sparkasse
Leipzig "www.sparkasse-leipzig.de" genutzt werden.
Der Online-Banking-Teilnehmer benötigt zur Nutzung des Elektronischen Postfachs
keine zusätzliche Hardware oder Software.
3. Bereitstellungstermin, -dauer und Zwangsausdruck von Dokumenten
Die Bereitstellung des elektronischen Kontoauszugs entnehmen Sie bitte der folgenden
Tabelle:
Bereitstellungsrhythmus
Erstellungstermin *
Bereitstellungstermin
monatlich
01. eines Monats
vierteljährlich
01.01./01.04./01.07./01.10.
jeweils folgender
Buchungstag
* fällt der Erstellungstermin auf ein Wochenende oder Feiertag erfolgt die Erstellung am nächsten Buchungstag
Die Bereitstellung von Kundenmitteilungen aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft erfolgt
zeitnah.
Rufen Sie die Dokumente nicht innerhalb der Abruffrist ab, wird die Sparkasse Leipzig Ihnen
ggf. Dokumente per Post zuschicken. Detaillierte Angaben können Sie der folgenden Tabelle
entnehmen:
Nachrichtentyp
Bereitstellungsdauer
Zwangsausdruck
Elektronischer Kontoauszug
unbegrenzt
nein
Kundenmitteilungen aus dem
Wertpapier- und Depotgeschäft
individuell nach
Dokumenttyp
Depot: ja
Deka: nein
Dokumente und Mitteilung der
Sparkasse
individuell
nein
Persönliche Nachrichten des
Kunden an die Sparkasse
90 Tage
nein
10 045 (03/2015)
!
Voraussetzung für die unbegrenzte Bereitstellung von Dokumenten ist der berechtigte
Zugriff auf das Konto. Bei Umschreibung oder Schließung des Kontos sowie
Vollmachtsentzug erlischt der Zugriff auf kontobezogene Dokumente. Wir empfehlen
Ihnen daher, eine regelmäßige Sicherung der Dokumente vorzunehmen.
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4. E-Mail-Benachrichtigung
Sie haben die Möglichkeit, sich per E-Mail über den Eingang neuer Informationen in Ihrem
Elektronischen Postfach benachrichtigen zu lassen. In der Postfach-Übersicht können Sie
eine oder mehrere E-Mail-Adressen hinterlegen. Die Hinterlegung muss mit einer TAN
bestätigt werden.
Sie erhalten immer dann eine E-Mail zugesandt, wenn
10 045 (03/2015)
eine neue Nachricht in das Postfach eingestellt wurde (Benachrichtigungs-Mail).
Sie ein entsprechendes Dokument fünf Buchungstage vor dem Ende der Abruffrist
nicht gelesen haben (Erinnerungs-Mail).
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