Kundennummer: Vereinbarung und Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Postfachs Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Online-Banking-Anwendung „Elektronisches Postfach“. Damit kann ein Online-BankingTeilnehmer – nachstehend Teilnehmer genannt – im Rahmen und Umfang seiner Online-Banking-Berechtigung „elektronische Post“ abrufen. Elektronische Post sind rechtsverbindliche Mitteilungen der Bank zur laufenden Geschäftsbeziehung, insbesondere Kontoauszüge einschließlich der darin enthaltenen Rechnungsabschlüsse, Wertpapierabrechnungen, Anzeigen über die Nichtausführung von Aufträgen sowie weitere gesetzlich geschuldete Informationen –nachstehend kontobezogene Informationen– für zum Online-Banking freigeschaltete Konten und Depots zu der/den oben genannten Kundennummer/n. Ferner Änderungen der Geschäftsbedingungen gemäß Nr. 1 (2) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank einschließlich der Entgelte. Zur elektronischen Post gehören auch sonstige Informationen zu Finanzdienstleistungen der Bank, die im Elektronischen Postfach als „Information“ gekennzeichnet werden. Können Mitteilungen und/oder kontobezogene Informationen über das Elektronische Postfach nicht zur Verfügung gestellt werden, wird die Bank per Post oder in einer anderen vereinbarten Form informieren. Leistungsumfang Allgemein Auf der Grundlage der mit ihm vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking stellt die Bank dem zum Online-Banking und Elektronischen Postfach freigeschalteten Teilnehmer elektronische Post zum Abruf im Online-Banking bereit. Der Teilnehmer kann so kontobezogene Informationen und Rechnungsabschlüsse für zum Online-Banking freigeschaltete Konten oder Wertpapierabrechnungen für freigeschaltete Depots abrufen. 1 1.1 1.2 Freischaltung Das Elektronische Postfach steht dem Teilnehmer erst nach Freischaltung gem. Erklärung zum Postversand im Rahmen seiner Online-Banking-Berechtigung zur Verfügung. Umstellung auf elektronischen Versand Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt die Bank nach Freischaltung elektronische Post, insbesondere Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse und Wertpapierabrechnungen zu den vom Teilnehmer für das Elektronische Postfach ausgewählten Konten und/oder Depots ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung. 1.3 1.4 Abrufpflicht Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche im Elektronischen Postfach bereitgestellten elektronischen Dokumente (abrufpflichtige elektronische Post) unverzüglich nach Bereitstellung abzurufen und zu überprüfen. Hiervon ausgenommen ist der Abruf von mit „Information“ gekennzeichneter elektronischer Post. Der Teilnehmer kann jederzeit ihrer Bereitstellung im Elektronischen Postfach widersprechen. Falls der Teilnehmer abrufpflichtige elektronische Post nicht innerhalb von drei Monaten im Elektronischen Postfach abruft, kann die Bank ihm diese gegen Auslagenersatz in Papierform an die letzte Ihr bekannt gegebene Anschrift zusenden. Änderungen der Geschäftsbedingungen und Entgelte werden kostenfrei zugesandt. Entgelte Die von der Bank für die Dienstleistungen des Elektronischen Postfachs vorgesehenen Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. 1.5 Änderung der Bedingungen und Entgelte Änderungen dieser Bedingungen sowie der gemäß Ziffer 1.5 vereinbarten Entgelte werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform über das Elektronische Postfach angeboten. Die Zustimmung des Teil- 1.6 nehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer Änderungen der Bedingungen sowie der gemäß Ziffer 1.5 vereinbarten Entgelte angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen. Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Teilnehmern, die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei den Regelungen in Nr. 12 Abs. 2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Änderung des Leistungsumfangs Die Bank ist berechtigt, das Elektronische Postfach inhaltlich und funktional weiterzuentwickeln, insbesondere weitere Leistungen in ihr Leistungsangebot aufzunehmen. Sie hat das Recht, ihr Leistungsangebot zum Elektronischen Postfach insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und Legitimationsmedien zu beschränken, wenn ihr die Fortführung aus Gründen der IT-Sicherheit, geänderter technischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat, unzumutbar ist. Die Bank ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, das Elektronische Postfach den geänderten rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen anzupassen (z.B. die Formate der elektronischen Dokumente für die Zukunft zu modifizieren oder neue Sicherheitsverfahren, Signaturen etc. einzuführen). Über wesentliche Änderungen wird die Bank den Teilnehmer und den Kontoinhaber/Depotinhaber mit einer Änderungsfrist von 2 Monaten unter Hinweis auf das Kündigungsrecht des Teilnehmers nach Nr. 3 vorab informieren. 2 Kündigung Der Kunde ist berechtigt, das Elektronische Postfach ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Die Bank ist berechtigt, das Elektronische Postfach insgesamt oder einzelne Leistungsangebote mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Nach Wirksamwerden der Kündigung stellt die Bank entweder auf Postversand oder Bereitstellung zur Abholung um. 3 Steuerrechtliche Anerkennung Die Bereitstellung der elektronischen Post erfolgt derzeit im „Portable Document Format“ (PDF). Die steuerrechtliche Anerkennung der im elektronischen Postfach bereitgestellten Dokumente durch die Steuer- und Finanzbehörden kann derzeit nicht gewährleistet werden. 4 M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien Ort, Datum Bed_Postbox Version 07.14 Unterschrift(en) des Vertragspartners Unterschrift(en) der Bank
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