Vereinbarung und Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen

Kundennummer:
Vereinbarung und Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Postfachs
Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Online-Banking-Anwendung „Elektronisches Postfach“. Damit kann ein Online-BankingTeilnehmer – nachstehend Teilnehmer genannt – im Rahmen und Umfang seiner Online-Banking-Berechtigung „elektronische Post“
abrufen. Elektronische Post sind rechtsverbindliche Mitteilungen der Bank zur laufenden Geschäftsbeziehung, insbesondere Kontoauszüge einschließlich der darin enthaltenen Rechnungsabschlüsse, Wertpapierabrechnungen, Anzeigen über die Nichtausführung von
Aufträgen sowie weitere gesetzlich geschuldete Informationen –nachstehend kontobezogene Informationen– für zum Online-Banking
freigeschaltete Konten und Depots zu der/den oben genannten Kundennummer/n. Ferner Änderungen der Geschäftsbedingungen gemäß
Nr. 1 (2) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank einschließlich der Entgelte. Zur elektronischen Post gehören auch sonstige
Informationen zu Finanzdienstleistungen der Bank, die im Elektronischen Postfach als „Information“ gekennzeichnet werden. Können
Mitteilungen und/oder kontobezogene Informationen über das Elektronische Postfach nicht zur Verfügung gestellt werden, wird die
Bank per Post oder in einer anderen vereinbarten Form informieren.
Leistungsumfang
Allgemein
Auf der Grundlage der mit ihm vereinbarten Bedingungen für das
Online-Banking stellt die Bank dem zum Online-Banking und
Elektronischen Postfach freigeschalteten Teilnehmer elektronische
Post zum Abruf im Online-Banking bereit. Der Teilnehmer kann
so kontobezogene Informationen und Rechnungsabschlüsse für
zum Online-Banking freigeschaltete Konten oder Wertpapierabrechnungen für freigeschaltete Depots abrufen.
1
1.1
1.2 Freischaltung
Das Elektronische Postfach steht dem Teilnehmer erst nach Freischaltung gem. Erklärung zum Postversand im Rahmen seiner
Online-Banking-Berechtigung zur Verfügung.
Umstellung auf elektronischen Versand
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt
die Bank nach Freischaltung elektronische Post, insbesondere
Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse und Wertpapierabrechnungen zu den vom Teilnehmer für das Elektronische Postfach ausgewählten Konten und/oder Depots ausschließlich in elektronischer
Form zur Verfügung.
1.3
1.4 Abrufpflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche im Elektronischen
Postfach bereitgestellten elektronischen Dokumente (abrufpflichtige elektronische Post) unverzüglich nach Bereitstellung
abzurufen und zu überprüfen. Hiervon ausgenommen ist der Abruf
von mit „Information“ gekennzeichneter elektronischer Post. Der
Teilnehmer kann jederzeit ihrer Bereitstellung im Elektronischen
Postfach widersprechen.
Falls der Teilnehmer abrufpflichtige elektronische Post nicht
innerhalb von drei Monaten im Elektronischen Postfach abruft,
kann die Bank ihm diese gegen Auslagenersatz in Papierform an
die letzte Ihr bekannt gegebene Anschrift zusenden. Änderungen
der Geschäftsbedingungen und Entgelte werden kostenfrei zugesandt.
Entgelte
Die von der Bank für die Dienstleistungen des Elektronischen
Postfachs vorgesehenen Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und
Leistungsverzeichnis der Bank.
1.5
Änderung der Bedingungen und Entgelte
Änderungen dieser Bedingungen sowie der gemäß Ziffer 1.5 vereinbarten Entgelte werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform über
das Elektronische Postfach angeboten. Die Zustimmung des Teil-
1.6
nehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.
Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
Werden dem Teilnehmer Änderungen der Bedingungen sowie der
gemäß Ziffer 1.5 vereinbarten Entgelte angeboten, kann er den
Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos
und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die
Bank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen.
Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Teilnehmern, die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei den Regelungen in
Nr. 12 Abs. 2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
Änderung des Leistungsumfangs
Die Bank ist berechtigt, das Elektronische Postfach inhaltlich und
funktional weiterzuentwickeln, insbesondere weitere Leistungen
in ihr Leistungsangebot aufzunehmen. Sie hat das Recht, ihr Leistungsangebot zum Elektronischen Postfach insgesamt, in Teilen
oder auf bestimmte Zugänge und Legitimationsmedien zu beschränken, wenn ihr die Fortführung aus Gründen der IT-Sicherheit, geänderter technischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen,
auf die sie keinen Einfluss hat, unzumutbar ist.
Die Bank ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, das
Elektronische Postfach den geänderten rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen anzupassen (z.B. die Formate der
elektronischen Dokumente für die Zukunft zu modifizieren oder
neue Sicherheitsverfahren, Signaturen etc. einzuführen).
Über wesentliche Änderungen wird die Bank den Teilnehmer und
den Kontoinhaber/Depotinhaber mit einer Änderungsfrist von
2 Monaten unter Hinweis auf das Kündigungsrecht des Teilnehmers nach Nr. 3 vorab informieren.
2
Kündigung
Der Kunde ist berechtigt, das Elektronische Postfach ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen.
Die Bank ist berechtigt, das Elektronische Postfach insgesamt
oder einzelne Leistungsangebote mit einer Frist von zwei Monaten
zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt davon unberührt. Nach Wirksamwerden der Kündigung
stellt die Bank entweder auf Postversand oder Bereitstellung zur
Abholung um.
3
Steuerrechtliche Anerkennung
Die Bereitstellung der elektronischen Post erfolgt derzeit im „Portable Document Format“ (PDF). Die steuerrechtliche Anerkennung der im elektronischen Postfach bereitgestellten Dokumente
durch die Steuer- und Finanzbehörden kann derzeit nicht gewährleistet werden.
4
M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ort, Datum
Bed_Postbox Version 07.14
Unterschrift(en) des Vertragspartners
Unterschrift(en) der Bank