Merkblatt
Asbest
Was ist Asbest?
Kritische Gebäude
Asbest sind natürlich vorkommende, mineralische Fasern (Silikate). Bei der Verarbei-
Zwischen 1900 und 1990 wurde Asbest
tung von Asbest können diese Fasern in die Luft gelangen und eingeatmet werden – was
in vielen Bauprodukten für den Hochbau
schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann.
verwendet. Vor allem in Bauten, die in den
Aufgrund seiner speziellen Stoffeigenschaften wie Hitzebeständigkeit, Resistenz ge-
50er- und 60er-Jahren erstellt wurden, ist
genüber Chemikalien, Isolierfähigkeit und Elastizität wurde Asbest vor allem für Bauma-
mit asbesthaltigen Materialien zu rechnen.
terialien in Industrie und Technik verwendet.
Grundsätzlich besteht aber bei jedem vor
1990 erstellten Gebäude ein Verdacht auf
Gesundheitsrisiken von Asbest
Asbestvorkommen. Oft gibt erst eine Ana-
Vor allem Heim- und Handwerker sind bei Renovationen und Umbauten gefährdet, mit
lyse der Materialprobe Aufschluss über den
Asbest in Kontakt zu kommen. Wenn wiederholt unvorsichtig mit asbesthaltigem Mate-
Asbestgehalt. Seit 1990 ist Asbest in der
rial hantiert und gearbeitet wird, steigt das Risiko, dass Asbest in die Luft und damit in
Schweiz verboten.
die Atemwege gelangt. Bereits geringe eingeatmete Mengen können die Entstehung von
Lungenkrebs und anderen Lungen- und Bauchfellerkrankungen fördern. Da Asbest vom
Organismus selbst nicht abgebaut oder ausgeschieden werden kann, bleibt es im Körper.
Verdacht auf asbesthaltige Materialien: Was ist zu tun?
Auch wenn Asbest in den Baumaterialien eines Gebäudes enthalten ist, ist keine Belastung der Raumluft zu befürchten, solange das Material nicht beschädigt oder durch
Schleifen, Fräsen, Sägen oder Brechen mechanisch bearbeitet wird.
Bei der Planung von Renovationen und Umbauten von kritischen Gebäuden (siehe
blauer Abschnitt oben rechts) sollte unbedingt eine Asbestabklärung durchgeführt werden. Informationen zu Kontaktstellen und Analyseunternehmen finden Sie unter
www.suva.ch/asbest
M E R K B L AT T A S B E S T
Verdacht auf Asbestkrankheit
Durch Asbest ausgelöste Erkrankungen treten erst Jahrzehnte nach dem Einatmen der Fasern auf. Bei Verdacht auf eine asbestbedingte Krankheit muss sofort ein Arzt aufgesucht
werden. Bei Feststellung einer Asbesterkrankung muss die Unfallversicherung des Arbeitgebers informiert werden.
Weitere Informationen zu Asbest
Forum Asbest Schweiz: www.forum-asbest.ch
SUVA: www.suva.ch/asbest
Bundesamt für Gesundheit (BAG): www.asbestinfo.ch
Anlaufstellen bei Verdacht auf Asbest
Eine Liste aller Lungenfachärzte des Kantons Zürich findet sich unter
www.lunge-zuerich.ch/aerzte/adressen-lungenfachaerzte
Eine Liste mit Labors im Kanton Zürich, die Materialanalysen bei Asbestverdacht durchführen, stellt das Forum Asbest Schweiz zur Verfügung:
www.forum-asbest.ch
Verein Lunge Zürich
Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich
T 044 268 20 58, F 044 268 20 20, [email protected]
www.lunge-zuerich.ch, Spendenkonto: 80-1535-7