Schulungs- und Servicezentrum Vest GmbH Qualifikation zum Umgang mit asbesthaltigen Baumaterialien, Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 A / C Sehr geehrte Damen und Herren, die Schulungs- und Servicezentrum Vest GmbH bietet einen zweitägigen Lehrgang für den Umgang mit Asbestzementprodukten und Arbeiten mit geringer Asbestbelastung an. Dieser Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit Herrn Herbert Husmann, Sachverständiger für den Umgang mit Asbestmaterialien, in Recklinghausen durchgeführt. Herr Husmann ist bundesweit tätig und steht mit den zuständigen Behörden aller Bundesländer in Kontakt. Termin: 22.10.2014 von 09:00 – 17:00 Uhr, 23.10.2014 von 08:00 – 17:00 Uhr oder Ansprechpartner: 10.11.2014 von 09:00 – 17:00 Uhr, 11.11.2014 von 08:00 – 17:00 Uhr Michael Cerny Ossenbergweg 12 45665 Recklinghausen Lehrgangsgebühren: 390,- € zzgl. 19 % MwSt (inklusive Prüfungsgebühr) Die Lehrgänge sind wie folgt gestaffelt: Telefon 02361 / 5828980 Fax 02361 / 58289828 www.sus-zentrum.de [email protected] Tel. (kostenfrei) 0800 58 28 000 • Anlage 4A: unbeschränkte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzement. Erforderlich für Dachdecker. • Anlage 4C: unbeschränkte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzement sowie Arbeiten geringen Umfangs und geringer Belastung an schwach gebundenen Asbestverwendungen. Erforderlich für Fliesenleger, Maurer, Elektriker, Installateure, Schlosser und alle anderen Gewerke, die jederzeit mit Asbest in Berührung kommen können und diese Arbeiten selbst durchführen wollen. Geschäftsführer Paul Cohaupt Dipl. Ing. Architekt Martin Trentmann Amtsgericht Recklinghausen HRB 6050 U.-St.-Nummer 340/5941/2183 Ust.-Id. Nr. DE 264 512 631 Volksbank Marl-Recklinghausen Bankleitzahl 426 610 08 Konto-Nr.5106 027 300 IBAN: DE64 4266 1008 5106 0273 00 BIC: GENODEM1MRL Information Asbest ist ein Gefahrstoff, der sich unter mechanischer Beanspruchung in Fasern auslöst, die so klein werden, dass sie eingeatmet werden und in der Lunge tödliche Krankheiten auslösen. Zurzeit sterben täglich 4 Personen an berufsbedingt erworbenen Asbestkrankheiten. Jeglicher Umgang mit Asbest (Herstellung, Vermarktung, Verwendung und Entfernung), also die Freisetzung von Asbestfasern, ist deshalb rigoros verboten. Einzige Ausnahme von diesem Verbot sind die „Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI)“ nach TRGS 519 und die sachgemäße Entsorgung. Diese Arbeiten dürfen ausschließlich Fachunternehmen mit geeigneter personeller und materieller Ausstattung, ggf. mit Zulassung, ausführen. Die TRGS 519 unterscheidet verschiedene Stufen der Arbeiten mit Asbest: • Umfangreiche Arbeiten ohne Mengenbegrenzung bei Abbruch und Sanierung • Arbeiten geringen Umfangs (zeitlich und personell begrenzter Umgang) • Arbeiten mit geringer Belastung (kontrollierbare Gefährdung) • Instandhaltungsarbeiten • Abfallbehandlung und –beseitigung Zusätzlich unterscheidet sie nach der Verarbeitung den „schwach gebundenen Asbest“ vom „Asbestzement“. Die auf der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) basierende TRGS 519 schreibt zur Durchführung dieser Arbeiten den Erwerb der entsprechenden Qualifikation in Form der geeigneten Sachkunde vor. Diese wird in einem gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgang mit abschließender staatlich überwachter Prüfung erworben. Fördermöglichkeiten Bildungsscheck Die Lehrgänge können über den Bildungsscheck gefördert werden. Zugangsberechtigt hierfür sind sozialversicherungspflichtig Angestellte (keine Auszubildenden) in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, die in den letzten 2 Jahren an keiner betrieblich veranlassten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein. Die Unternehmen oder einzelne Beschäftigte erhalten den Scheck bei einer der Beratungsstellen und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein. Das Land übernimmt 50 Prozent der Kosten bis maximal 2000 Euro pro Bildungsscheck, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb. Weitere Informationen unter: www.weiter-mit-bildung.de Schulungs- und Servicezentrum Vest GmbH Ossenbergweg 12 45665 Recklinghausen Tel: 02361/582898-0 Fax: 02361/582898-28 Rechnungsanschrift: Anmeldung zum : Lehrgangsbezeichnung Termin Qualifikation zum Umgang mit asbesthaltigen Baumaterialien nach TRGS 519 Anlage 4 A / C Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ/Ort Geburtsdatum Geburtsort Telefon Mobil Ort Datum 22. / 23.10.2014 10. / 11.11.2014 Unterschrift Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Anmeldung verbindlich ist und die Anmeldegebühr nach Aufforderung zu entrichten ist. Zahlung der Kursgebühr Mir ist bekannt, dass die Kursgebühren sofort, spätestens jedoch mit Kursbeginn zu entrichten sind (bzw. nach Erhalt der Rechnung). Kündigungsrecht Der durch Annahme meiner Erklärung zustande gekommene Vertrag kann von mir mit einer Frist von 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Rücktrittsrecht Mir ist bekannt, dass ich von diesem Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, längstens jedoch bis zum Beginn des Lehrgangs zurücktreten kann. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schulungs- und Servicezentrum Vest GmbH zu erklären. Mir ist bekannt, dass dieses Rücktrittsrecht im Falle der Fristversäumnis durch mein Verschulden oder das Verschulden einer von mir beauftragten Person verwirkt wird. Kostenregelung im Falle der Kündigung Für den Fall der Kündigung des Vertrages vor dem Ende des Lehrgangs, ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten. Ich habe von dem Kündigungs- und Rücktrittsrecht, sowie der Kostenregelung im Falle einer Kündigung Kenntnis genommen. Ort Datum Unterschrift
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