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Schulungs- und Servicezentrum
Vest GmbH
Qualifikation zum Umgang mit asbesthaltigen Baumaterialien,
Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 A / C
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Schulungs- und Servicezentrum Vest GmbH bietet einen zweitägigen Lehrgang
für den Umgang mit Asbestzementprodukten und Arbeiten mit geringer
Asbestbelastung an.
Dieser Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit Herrn Herbert Husmann,
Sachverständiger für den Umgang mit Asbestmaterialien, in Recklinghausen
durchgeführt. Herr Husmann ist bundesweit tätig und steht mit den zuständigen
Behörden aller Bundesländer in Kontakt.
Termin:
22.10.2014 von 09:00 – 17:00 Uhr,
23.10.2014 von 08:00 – 17:00 Uhr
oder
Ansprechpartner:
10.11.2014 von 09:00 – 17:00 Uhr,
11.11.2014 von 08:00 – 17:00 Uhr
Michael Cerny
Ossenbergweg 12
45665 Recklinghausen
Lehrgangsgebühren: 390,- € zzgl. 19 % MwSt
(inklusive Prüfungsgebühr)
Die Lehrgänge sind wie folgt gestaffelt:
Telefon 02361 / 5828980
Fax 02361 / 58289828
www.sus-zentrum.de
[email protected]
Tel. (kostenfrei) 0800 58 28 000
•
Anlage 4A: unbeschränkte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzement.
Erforderlich für Dachdecker.
•
Anlage 4C: unbeschränkte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzement sowie Arbeiten geringen Umfangs und geringer
Belastung an schwach gebundenen Asbestverwendungen.
Erforderlich für Fliesenleger, Maurer, Elektriker, Installateure, Schlosser
und alle anderen Gewerke, die jederzeit mit Asbest in Berührung kommen
können und diese Arbeiten selbst durchführen wollen.
Geschäftsführer
Paul Cohaupt
Dipl. Ing. Architekt Martin Trentmann
Amtsgericht Recklinghausen
HRB 6050
U.-St.-Nummer 340/5941/2183
Ust.-Id. Nr. DE 264 512 631
Volksbank Marl-Recklinghausen
Bankleitzahl 426 610 08
Konto-Nr.5106 027 300
IBAN: DE64 4266 1008 5106 0273 00
BIC: GENODEM1MRL
Information
Asbest ist ein Gefahrstoff, der sich unter mechanischer Beanspruchung in Fasern
auslöst, die so klein werden, dass sie eingeatmet werden und in der Lunge tödliche
Krankheiten auslösen. Zurzeit sterben täglich 4 Personen an berufsbedingt
erworbenen Asbestkrankheiten. Jeglicher Umgang mit Asbest (Herstellung,
Vermarktung, Verwendung und Entfernung), also die Freisetzung von
Asbestfasern, ist deshalb rigoros verboten.
Einzige Ausnahme von diesem Verbot sind die „Abbruch-, Sanierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten (ASI)“ nach TRGS 519 und die sachgemäße Entsorgung.
Diese Arbeiten dürfen ausschließlich Fachunternehmen mit geeigneter personeller
und materieller Ausstattung, ggf. mit Zulassung, ausführen.
Die TRGS 519 unterscheidet verschiedene Stufen der Arbeiten mit Asbest:
• Umfangreiche Arbeiten ohne Mengenbegrenzung bei Abbruch und Sanierung
• Arbeiten geringen Umfangs (zeitlich und personell begrenzter Umgang)
• Arbeiten mit geringer Belastung (kontrollierbare Gefährdung)
• Instandhaltungsarbeiten
• Abfallbehandlung und –beseitigung
Zusätzlich unterscheidet sie nach der Verarbeitung den „schwach gebundenen
Asbest“ vom „Asbestzement“.
Die auf der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) basierende TRGS 519 schreibt
zur Durchführung dieser Arbeiten den Erwerb der entsprechenden Qualifikation in
Form der geeigneten Sachkunde vor. Diese wird in einem gesetzlich
vorgeschriebenen Lehrgang mit abschließender staatlich überwachter Prüfung
erworben.
Fördermöglichkeiten
Bildungsscheck
Die Lehrgänge können über den Bildungsscheck gefördert werden.
Zugangsberechtigt hierfür sind sozialversicherungspflichtig Angestellte (keine
Auszubildenden) in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, die in den
letzten 2 Jahren an keiner betrieblich veranlassten beruflichen Weiterbildung
teilgenommen haben.
Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen
mit bis zu 250 Beschäftigten sein. Die Unternehmen oder einzelne Beschäftigte
erhalten den Scheck bei einer der Beratungsstellen und reichen ihn bei einem
anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
Das Land übernimmt 50 Prozent der Kosten bis maximal 2000 Euro pro
Bildungsscheck, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
Weitere Informationen unter: www.weiter-mit-bildung.de
Schulungs- und Servicezentrum Vest GmbH
Ossenbergweg 12
45665 Recklinghausen
Tel: 02361/582898-0
Fax: 02361/582898-28
Rechnungsanschrift:
Anmeldung zum :
Lehrgangsbezeichnung
Termin
Qualifikation zum Umgang mit asbesthaltigen
Baumaterialien nach TRGS 519 Anlage 4 A / C
Name
Vorname
Straße/Hausnummer
PLZ/Ort
Geburtsdatum
Geburtsort
Telefon
Mobil
Ort
Datum
22. / 23.10.2014
10. / 11.11.2014
Unterschrift
Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Anmeldung verbindlich ist und die
Anmeldegebühr nach Aufforderung zu entrichten ist.
Zahlung der Kursgebühr
Mir ist bekannt, dass die Kursgebühren sofort, spätestens jedoch mit Kursbeginn
zu entrichten sind (bzw. nach Erhalt der Rechnung).
Kündigungsrecht
Der durch Annahme meiner Erklärung zustande gekommene Vertrag kann von mir
mit einer Frist von 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn, ohne Angabe von Gründen
gekündigt werden.
Rücktrittsrecht
Mir ist bekannt, dass ich von diesem Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsschluss, längstens jedoch bis zum Beginn des Lehrgangs zurücktreten
kann. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schulungs- und Servicezentrum
Vest GmbH zu erklären. Mir ist bekannt, dass dieses Rücktrittsrecht im Falle der
Fristversäumnis durch mein Verschulden oder das Verschulden einer von mir
beauftragten Person verwirkt wird.
Kostenregelung im Falle der Kündigung
Für den Fall der Kündigung des Vertrages vor dem Ende des Lehrgangs, ist die
volle Lehrgangsgebühr zu entrichten.
Ich habe von dem Kündigungs- und Rücktrittsrecht, sowie der Kostenregelung im
Falle einer Kündigung Kenntnis genommen.
Ort
Datum
Unterschrift